Um das Bundespatentgericht für die neue Amtsperiode 2018 bis 2023 voll zu besetzen, fehlten noch zwei nebenamtliche Richterinnen oder Richter mit technischer Ausbildung. Die Besetzung dieser Funktion hatte sich bisher als eher schwierig erwiesen. Dies zeigte sich auch bei der aktuellen Ausschreibung: Es gingen nämlich lediglich drei Bewerbungen ein. Da alle drei Personen aber Patentanwälte und ausgebildete Chemiker sind und über die fachlichen Qualifikationen verfügen, entschied sich die GK, gleich alle drei zur Wahl als nebenamtliche Mitglieder des Bundespatentgerichts zu empfehlen. Damit könne dem Gericht nicht nur mehr Spielraum geboten, sondern auch die Problematik der Interessenkonflikte reduziert werden. Artikel 8 Absatz 2 des Patentgerichtsgesetzes sehe lediglich eine ausreichende Zahl nebenamtlicher Richterinnen oder Richter vor. Die Zahl sei also nicht begrenzt – so die Begründung der GK. Es würden damit auch keine Mehrkosten entstehen, weil nebenamtliche Richterinnen und Richter nach Auftrag entschädigt würden. Weil kein parteipolitischer Verteilschlüssel berücksichtigt werden müsse, handle es sich hier auch nicht um einen parteilichen Entscheid.
Die Bundesversammlung folgte dieser Argumentation und wählte in der Wintersession 2017 Michael Kaufmann (mit 184 von 191 eingelangten Wahlzetteln; 7 blieben leer), Frank Schager (184) und Diego Vergani (183) zu neuen nebenamtlichen Bundespatentrichtern. Damit war das Bundespatentgericht für die neue Amtsperiode komplett.

Vorgezogene Ersatzwahl am Bundespatentgericht (WG 17.202)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten