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Der Ständerat und nach ihm auch der Nationalrat stimmten dem Antrag des Bundesrates oppositionslos zu, den Titel eines Patentanwalts rechtlich zu schützen. Da der Nationalrat aber bei der geforderten Ausbildungsdauer eine Anpassung an das eben revidierte EU-Recht vornahm, blieb Ende Jahr auch hier noch eine Differenz bestehen.

BRG Patentanwaltsgesetz (PAG) (07.098)

Auch der Ständerat führte eine sehr ausgedehnte Diskussion zu den Massnahmen und zum Finanzmarkt- und Bankensystem im Allgemeinen durch. Wie in der grossen Kammer scheiterte auch hier die Linke mit ihrem Ruf nach einer Lohnbegrenzung für das UBS-Management und für ein Verbot der finanziellen Unterstützung von politischen Parteien durch die UBS. Hingegen hatte sie – dank dem Stichentscheid des Präsidenten – zuerst Erfolg mit ihrer Forderung, dass der Bundesrat auf die UBS einwirken soll, damit diese ihre bisherigen Manager dazu bewegt, ungerechtfertigt bezogene Erfolgsprämien zurück zu zahlen. Der Nationalrat lehnte eine derartige primär deklamatorische Bestimmung ab und setzte sich damit im Differenzbereinigungsverfahren durch.

Krise auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt (2007 & 2008)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Der Nationalrat behandelte das Massnahmenpaket und den Nachtragskredit als erster. Sämtliche Fraktionen erklärten, dass sie damit einverstanden seien, dass der Bund aktiv werde, nicht alle hiessen aber die ergriffenen Massnahmen gut. Einig war man sich aber von links bis rechts in der Kritik am Verhalten der UBS und ihres Managements. Die Linke bemängelte, dass der Bundesrat nicht die Gelegenheit ergriffen habe, mit dem Geldeinsatz auch Einfluss auf die Unternehmensstrategie der Grossbanken zu nehmen und ihnen enge Leitplanken in Bezug auf Managerentschädigungen zu setzen. Nichteintretens- resp. Rückweisungsanträge der Grünen fanden über ihre eigenen Reihen hinaus nur Unterstützung bei vereinzelten SP- und SVP-Abgeordneten. Mit 157 zu 10 Stimmen lehnte der Rat auch einen Antrag Zisyadis (pda, VD) ab, die UBS zu verstaatlichen. Obwohl die Leitung der SP bei Bekanntgabe der Massnahmen im Oktober eine Teilverstaatlichung gefordert hatte, unterstützten nur einige wenige ihrer Parlamentsabgeordneten diesen Vorstoss. In der Detailberatung lehnte die bürgerliche Ratsmehrheit alle Anträge der SP und der GP ab, während der Dauer des Bundesengagements grundlegend in die Geschäftspolitik der UBS einzugreifen (z.B. durch eine Limitierung der Managerentschädigungen auf 800 000 Fr. pro Jahr oder ein Verbot der Dividendenzahlungen). Für die Linke bot das Debakel der UBS nicht nur eine gute Gelegenheit, um gegen das liberale Wirtschaftssystem an sich vom Leder zu ziehen, sie nahm es auch zum Anlass für direkte Angriffe auf die bürgerlichen Regierungsparteien. Sie beantragte erfolglos, dass SVP, FDP und CVP in Zukunft auf Parteispenden der UBS verzichten sollten. In der Gesamtabstimmung, welche mit 116 zu 55 ausging, lehnten die SP und die GP das Massnahmenpaket ab, weil keiner ihrer Ergänzungsvorschläge eine Mehrheit gefunden hatte.

Krise auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt (2007 & 2008)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Da die grossen Verluste der Banken vor allem im Bereich des Investmentbankings entstanden waren, wurde von verschiedener Seite die Trennung in den stark risikobehafteten Investmentbereich und in die weniger riskante Sparte Vermögensverwaltung und Kreditgewährung verlangt. In den USA hatte bis 1997 eine derartige Trennung bestanden. Der Nationalrat lehnte zwei Motionen der SP und der GP für die Einführung einer obligatorischen Aufspaltung der Geschäftsbereiche für die Schweiz ab.

Forderung nach Trennung des Investmentbankings und traditioneller Vermögensverwaltung abgelehnt (Mo. 08.3667; Mo. 08.3673)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die sich häufende Kritik von ausländischen Regierungen an der fehlenden Auskunftspflicht der Banken gewisser Staaten, und darunter vor allem der Schweiz, bei Steuerhinterziehung führte in der Schweiz zu Gegenreaktionen. Nachdem sich Geheimdienstorgane Deutschlands auf illegale Weise Kundenlisten einer liechtensteinischen Bank beschafft hatten, reichten die SVP und die CVP je eine Motion für die Verschärfung der Strafbestimmungen bei Verletzung des schweizerischen Bankgeheimnisses ein. Auf Empfehlung des Bundesrates lehnte der Nationalrat diese Vorstösse mit 117 zu 56 resp. 95 zu 88 Stimmen ab. Die deutsche Bundeskanzlerin Merkel und ihr Finanzminister Steinbrück kündigten an, dass Deutschland das Ziel verfolge, bei Steuerhinterziehung von der Schweiz und anderen Staaten resp. ihren Banken volle Informationen einzufordern. An einem Kongress von Finanzministern aus einem Teil der OECD-Staaten wiederholte Steinbrück seine Angriffe auf die Schweiz als „Steuerparadies“ und „Hort für Steuerhinterziehung“.

Strafbestimmungen bei Verletzung des schweizerischen Bankgeheimnisses
Dossier: Bankgeheimnis

Unter besonderen Druck geriet die schweizerische Grossbank UBS in den USA. Dort hatte Ende 2007 ein Immobilienmakler im Rahmen einer Untersuchung der US-Steuerbehörde IRS zugegeben, mit Hilfe von Angestellten der UBS Hunderte von Millionen Dollar vor den Steuerbehörden versteckt zu haben. Im Rahmen der Abklärungen gegen die UBS verhafteten die amerikanischen Behörden einen aktuellen und einen früheren UBS-Mitarbeiter. Letzterer trat als Kronzeuge auf und gab den Behörden ausführlich Auskunft über die Mittel, mit welchen UBS-Angestellte amerikanische Kunden bei der Steuerhinterziehung und -umgehung unterstützt hatten. Nach diplomatischen Bemühungen der Schweiz, welche befürchtete, dass die UBS unter dem Druck einer Lizenzverweigerung die Kundenbeziehungen offen legen könnte und damit gegen schweizerisches Recht verstossen würde, reichten die US-Behörden bei der Schweiz ein ordentliches Rechtshilfegesuch ein. Das Tempo, das die Schweiz bei der Behandlung dieses Gesuchs anschlug, erschien den Amerikanern jedoch als zu zögerlich. Ende 2008 verlangten sie ultimativ den Abschluss dieses Rechtshilfeverfahrens bis Anfang 2009.

Untersuchung der US-Steuerbehörde IRS

Das als Alternative zum Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden geschaffene Zinsbesteuerungsabkommen der Schweiz mit der EU gilt noch bis 2011. Da es einige Schlupflöcher und Umgehungsmöglichkeiten aufweist, meldete der EU-Steuerkommissar Leo Kovacs an, dass er bereits 2009 Verhandlungen innerhalb der EU, aber auch mit der Schweiz über eine Verschärfung aufnehmen möchte.

Informationsaustausches der Steuerbehörden

Eine weitere Sofortmassnahme zur Stabilisierung des Bankensystems bestand in der massiven Verbesserung des Einlegerschutzes. Nachdem der Bundesrat bis anfangs Oktober eine Erhöhung der geschützten Einlagen nach dem Vorbild der meisten anderen europäischen Industriestaaten abgelehnt hatte, schlug er in seiner am 5. November verabschiedeten Botschaft für die Unterstützung für die UBS vor, sie von 30 000 auf 100 000 Fr. anzuheben. Die dafür von der Gesamtheit der Banken garantierte Summe soll gleichzeitig von maximal 4 auf 6 Mia Fr. erhöht werden. Die Banken sollen zudem verpflichtet werden, genügend inländisch gedeckte Aktiven zur Absicherung des Einlegerschutzes zu halten. Das neue Regime soll nach der Verabschiedung durch das Parlament sofort in Kraft treten und bis Ende 2010 gelten. Bis zu diesem Zeitpunkt möchte die Regierung eine Revision der heutigen Bestimmungen auf dem ordentlichen Weg durchführen. Dabei gelte es insbesondere zu überprüfen, wie der Einlegerschutz nachhaltig auch für grosse Finanzkrisen ausgestaltet werden kann. Dabei müsse insbesondere vermieden werden, dass beim Zusammenbruch einer Bank die anderen in die Pflicht genommenen Banken ebenfalls in Schwierigkeiten geraten.

Verbesserung des Einlegerschutzes (BRG 08.076)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

À la surprise générale, et contre l’avis de Moritz Leuenberger, le Conseil fédéral est revenu sur sa décision de l’année précédente en optant pour une accélération du rythme de la libéralisation. Selon le projet mis en consultation en février, le monopole sera abaissé à 50 grammes dès le 1er avril 2009, puis supprimé en 2012 (au lieu de 2011 et 2014 respectivement). Estimant que la loi sur la poste (LPO) lui en donnait la compétence, le collège gouvernemental a en outre décidé de procéder par voie d’ordonnance, c’est-à-dire sans passer par le parlement. Pour l’ouverture complète, par contre, une révision de la LPO, soumise au référendum facultatif, sera nécessaire. Le service universel y sera maintenu et confié à la Poste pour la période 2012-2017. En 2017, il sera mis au concours. Sous la pression des milieux bancaires, le Conseil fédéral a finalement renoncé à proposer d’octroyer une licence bancaire à PostFinance. La Poste a réagi négativement, jugeant une réforme des conditions cadres nécessaire avant l’abaissement du monopole, afin de garantir l’égalité de traitement avec ses concurrents. Elle a en outre réitéré sa demande de licence bancaire en échange de la suppression de la garantie d’Etat. Le Syndicat de la communication a, lui, fustigé la « soumission » du Conseil fédéral à Economiesuisse et prédit à court terme la suppression de nombreux bureaux de poste et emplois.

Lors de la consultation, le PS, les Verts et les syndicats ont rejeté le projet du Conseil fédéral car il ne garantit pas le service universel pour tous, c’est-à-dire pour les habitants de toutes les régions, et laisse présager la suppression de nombreux emplois et la dégradation des conditions de travail dans la branche. Le PS a par ailleurs plaidé en faveur d’une véritable banque postale. À l’inverse, le PDC, le PRD, l’UDC, Economiesuisse et la Fédération des entreprises suisses se sont montrés très favorables, jugeant que la libéralisation procurera une plus grande liberté de choix, une meilleure qualité des prestations et une baisse des prix. Le projet a divisé les associations de consommateurs : alors que la FRC romande s’est déclarée hostile à la libéralisation, la Konsumentenforum a plaidé en sa faveur. Enfin, l’association des communes suisses y est opposée, car le projet du Conseil fédéral ne garantit pas le service universel généralisé.

Au parlement, la manière de faire du Conseil fédéral a été vivement critiquée. Dans un premier temps, l’Assemblée fédérale a biffé l’abaissement dès 2009 du monopole de la Poste sur les lettres de 100 à 50 grammes du programme de législature. En dépit de cet avertissement, le Conseil fédéral a décidé, le 22 octobre, d’abaisser, par voie d’ordonnance, la limite du monopole pour les lettres de 100 à 50 grammes dès le 1er juillet 2009. S’il a rappelé sa volonté de libéraliser totalement le marché postal, il a toutefois renoncé à fixer une échéance précise. De plus, la version définitive du projet dissocie clairement la révision prochaine de la législation postale et la libéralisation. Cette dernière fera en effet l’objet d’un arrêté fédéral distinct, soumis au référendum facultatif. Enfin, le gouvernement a renoncé à soumettre à terme le service universel à un appel d’offres, ralliant l’opinion fréquemment émise lors de la consultation qu’aucun concurrent de la Poste ne pourrait offrir ce service.

Postgesetz und Organisation der Schweizerischen Post (09.049 / 09.050)
Dossier: Volksinitiative "Für eine starke Post" und Totalrevision der Postgesetzgebung
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Am 16. Oktober war es dann soweit. Der Bundesrat kündigte ein Hilfspaket von rund 68 Mia Fr. für die in grosse Schwierigkeiten geratene UBS an. Dabei handelte sich aber nicht um einen à-fonds-perdu-Beitrag an die Bank, sondern um verzinsbare Darlehen und Investitionen von Bund und Nationalbank, welche bei Gelingen der Operation und einer Erholung der Finanzmärkte in einigen Jahren sogar Gewinn abwerfen könnten. Dieser vom Betrag her unvorstellbar grosse Staatseingriff sei notwendig, um den Zusammenbruch der Bank zu verhindern. Dabei gehe es gemäss Bundesrat weniger um die Rettung der Bank an sich, als vielmehr um die Rolle, welche diese über ihre Zahlungs- und Kreditfunktion für die gesamte nationale Wirtschaft spiele. Zusammen mit der Grossbank CS hält die UBS einen Anteil von rund 35% am einheimischen Kreditmarkt. Bei einem Ausfall einer der beiden Banken wären viele Unternehmen und Haushalte infolge der Blockierung ihrer Konten nicht mehr in der Lage, Einkäufe, Lohnzahlungen und Investitionen vorzunehmen. Die bestehende Einlagenversicherung von 30 000 Fr. würde daran wenig ändern, da die von der Gesamtheit der Banken dafür reservierte Garantiesumme von 4 Mia Fr. nur einen kleinen Teil der bei der UBS deponierten privilegierten Einlagen ausmacht. Der Bundesrat ging in seiner Botschaft zu den Hilfsmassnahmen davon aus, dass der Zusammenbruch einer der beiden Grossbanken einen kurzfristigen volkswirtschaftlichen Schaden von 75 bis 150 Mia Fr. (das sind 15-30% des jährlichen BIP) verursachen würde. Dass sich der Staat in diesem Ausmass an der Rettung einer durch eigenes Fehlverhalten in die Krise geratenen privaten Firma beteiligt, wurde zwar allgemein als Sündenfall bezeichnet. Dieser sei aber, so lautete der Tenor sowohl in den Medien als auch bei den Parteien, angesichts des Risikos eines Zusammenbruchs des gesamten Wirtschaftssystems notwendig gewesen. Der Bundesrat wurde in den Medien auch dafür gelobt, dass er trotz des Drucks von aussen nicht vorzeitig mit Absichtserklärungen und Teilinformationen die Gerüchteküche angeheizt und den Finanzmarkt verunsichert habe. Die SP war freilich mit der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen nicht einverstanden. Sie verlangte, dass sich der Bund mit 26 Mia Fr. direkt am Aktienkapital der UBS beteiligt und in dieser Funktion als Grossaktionär mit rund einem Drittel des Kapitals Einfluss auf die Geschäftspolitik nimmt.

Konkret beschloss der Bundesrat zusammen mit der Nationalbank und der Eidgenössischen Bankenkommission ein Massnahmenpaket zur Stabilisierung des schweizerischen Finanzsystems und zur Verbesserung des Vertrauens in die Banken. Das Paket bestand im Wesentlichen aus zwei Elementen: Einer Auffanggesellschaft zur Auslagerung von illiquiden Risikopapieren der UBS und einem Bundesdarlehen an die UBS, damit sie sich neben der Nationalbank an dieser Zweckgesellschaft beteiligen kann.

Die Nationalbank sollte gemäss dem Plan mit einem Einsatz von maximal 54 Mia Fr. zusammen mit der UBS eine Auffanggesellschaft gründen. Diese kauft von der UBS illiquide, das heisst mit grossem Risiko behaftete und zum aktuellen Zeitpunkt nicht oder nur mit grossen Verlusten verkäufliche Wertpapiere im Betrag von bis zu 60 Mia Fr. Zweck dieser Operation ist es, die Liquidität der Bank zu verbessern. Da die SNB langfristigere Perspektiven als eine private Bank hat und die Auffanggesellschaft mit dem Verkauf der schlechten Papiere warten kann, bis sich die Märkte wieder erholt haben, sind diese Anlagen für sie ein deutlich geringeres Risiko als für die UBS. Die Finanzierung und die Gründung einer Zweckgesellschaft fällt in die Kompetenz der SNB und benötigt keine Zustimmung der politischen Behörden. Die UBS selbst muss sich an dieser Gesellschaft mit einem Eigenkapital von 6 Mia Fr. beteiligen. Damit sie dies ohne Gefährdung ihrer Eigenkapitalbasis tun kann, soll der Bund den Betrag mit einem verzinsbaren Darlehen vorschiessen.

Dieses Darlehen gewährt die Eidgenossenschaft in Form einer Pflichtwandelanleihe im Umfang von 6 Mia Fr. mit einem Jahreszins von 12,5% und einer Laufzeit von 30 Monaten. Das Konstrukt der Pflichtwandelanleihe – also einer Optionsanleihe, die zwingend in Aktien umgewandelt werden muss – erlaubt es der UBS, das Darlehen von Anfang an in der Bilanz als Eigenkapital zu bewerten. Der Bund kann diese Anleihe bis zum Ende der Laufzeit halten und sie dann in Aktien umwandeln. Er kann sie aber auch nach einer Sperrfrist von sechs Monaten bis zum Ende der Laufzeit in eine fixierte Anzahl Aktien umwandeln und beim Weiterverkauf von einem Kursanstieg profitieren. Schliesslich ist es auch möglich, die gesamte Wandelanleihe oder Teile davon (die Stückelung beträgt 100 Mio Fr.) nach der Sperrfrist an einen Dritten zu verkaufen. Mit dieser Pflichtwandelanleihe konnte vermieden werden, dass sich der Bund selbst als Aktionär (der Darlehensbetrag entsprach ca. 10% des Aktienkapitals) an der UBS beteiligen musste. Eine direkte längerfristige Beteiligung würde nicht nur eine Privilegierung der UBS gegenüber anderen Firmen bedeuten, sondern den Bund in seiner Funktion als Überwacher des Finanzmarktes in Interessenkonflikte bringen. Gemäss den Ausführungen des Bundesrates ist es nicht seine Absicht, längerfristig in die Sanierung der Bank involviert zu bleiben. Er sieht vielmehr vor, dass er sich unter Wahrung seiner wirtschaftlichen Interessen bereits vor dem Ende der Laufzeit zurückziehen will. Solange der Staat aber sein Engagement aufrecht erhält, wird er gemäss Bundesrat auf die Geschäftspolitik der UBS Einfluss nehmen. Dies wird zum Beispiel über regelmässige Kontakte mit der Bankleitung geschehen, aber auch über Richtlinien für die Entschädigung von Spitzenmanagern.

Die UBS verabschiedete noch vor den Parlamentsverhandlungen über das Hilfspaket ein neues Salärsystem für Manager. Dieses koppelt die Entschädigungen stärker an eine langfristig nachhaltige Geschäftsentwicklung als bisher. Einige frühere Spitzenmanager der UBS verzichteten unter dem Druck der Öffentlichkeit auf ihnen zugesicherte „Erfolgsprämien“ in Millionenhöhe.

Die rechtliche Grundlage für diese aussergewöhnliche Stützungsaktion waren Verordnungen, welche die Regierung gestützt auf die Verfassungsartikel über Notrecht zur Abwehr unmittelbarer Gefahr für das Land erlassen kann. Der erforderliche Kredit war als Nachtragskredit zum Budget 2008 von der Finanzdelegation des Parlaments noch vor dem definitiven Regierungsbeschluss bewilligt worden; die Bundesversammlung hat ihn in der Wintersession nachträglich genehmigt.

Krise auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt (2007 & 2008)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Der Bundesrat und die Bankenvertreter wiesen zuerst lange Zeit auf die gesunde Struktur der beiden Grossbanken UBS und CS und ihre ausreichende Kapitaldecke hin. Die Nationalbank ihrerseits half, wie andere Notenbanken auch, mit Liquiditätsspritzen für die Geschäftsbanken aus. Wie viele andere Staaten, deren Immobilienmärkte ebenfalls gesund finanziert waren, ergriffen die schweizerischen Behörden bis in den Herbst hinein keine besonderen Massnahmen zur Stützung der Banken. Mitte September, nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Bank Lehman Brothers und dem massiven Kurssturz an den Aktienbörsen, verstärkte die Nationalbank ihre Bemühungen zur Sicherung der Liquidität der Geschäftsbanken. Gleichzeitig häuften sich die Forderungen, namentlich der politischen Linken, nach staatlichen Interventionen. Aber auch nachdem die EU-Staaten den Einlegerschutz für Bankkunden massiv verbessert hatten, sah der Bundesrat noch keinen Anlass zum Handeln. Er kündigte allerdings an, dass er diverse Massnahmen vorbereitet habe und sie wenn nötig auch beschliessen werde. Wirtschaftsministerin Leuthard versicherte, dass man eine Grossbank wie die UBS nicht werde untergehen lassen. An ihrer ausserordentlichen Generalversammlung anfangs Oktober erweckte die UBS den Eindruck, dass „das Schlimmste überstanden“ sei.

Krise auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt (2007 & 2008)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die SVP hatte ihren Ärger über die im Herbst 2007 veröffentlichten Berichte der GPK und einer von dieser gebildeten Subkommission über die Umstände der Demission von Bundesanwalt Valentin Roschacher noch nicht überwunden. Die in diesen Texten und in mündlichen Äusserungen enthaltenen Verdächtigungen und Anschuldigungen gegenüber dem damaligen Vorsteher des EJPD, Bundesrat Blocher, und überhaupt das Vorgehen dieser Kommissionen, stellten nach den Worten des SVP-Fraktionschefs Baader (BL) einen „der grössten Skandale der Geschichte des Schweizer Parlamentes“ dar. Dieses Vorgehen müsse deshalb von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) restlos aufgeklärt werden. Das Parlament lehnte die Einsetzung einer PUK mit 109 zu 51 Stimmen ab. Alt-Bundesrat Blocher reichte im September auch noch eine Strafklage gegen die beteiligten Angestellten der Bundesanwaltschaft und einzelne GPK-Mitglieder ein.

Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher (2006)

Als mit der Verschärfung der internationalen Finanzkrise im Sommer und Frühherbst immer mehr Staaten Konjunkturförderungsprogramme sowie Garantien und Kapitalspritzen für Banken und andere private Unternehmen ankündigten, sah es zuerst noch danach aus, als ob die Schweiz auf derartige staatliche Interventionen in die Marktwirtschaft würde verzichten können. Der Bundesrat und die Bankenvertreter wiesen auf die gesunde Struktur der beiden Grossbanken UBS und CS und ihre ausreichende Kapitaldecke hin. Am 16. September, nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Bank Lehman Brothers und dem massiven Kurssturz an den Aktienbörsen, war es dann auch in der Schweiz so weit: Der Bundesrat kündigte ein Hilfspaket von rund 68 Mia Fr. für die in grosse Schwierigkeiten geratene UBS an. Dieser vom Betrag her unvorstellbar massive Staatseingriff sei notwendig, um den Zusammenbruch der Bank zu verhindern. Dabei gehe es weniger um die Rettung der Bank an sich, als vielmehr um die Rolle, welche diese über ihre Zahlungs- und Kreditfunktion für die gesamte nationale Wirtschaft spiele. Dass sich der Staat in diesem Ausmass an der Rettung einer durch eigenes Fehlverhalten in die Krise geratenen privaten Firma beteiligt, wurde allgemein als Sündenfall bezeichnet. Dieser sei aber, so lautete der Tenor sowohl in den Medien als auch bei den Parteien, angesichts des Risikos eines Zusammenbruchs der gesamten Wirtschaft notwendig gewesen. In der Parlamentsdebatte zu den Stützungsmassnahmen sparte die politische Linke nicht mit ihrer grundsätzlichen Kritik an den deregulierten Finanzmärkten sowie an den Prinzipien der Liberalisierung der Wirtschaft insgesamt. Einig war man sich von links bis rechts, dass die Probleme der UBS und anderer Konzerne gewisse neue Gefahren der liberalisierten und vor allem globalisierten Wirtschaft für die nationalen Volkswirtschaften aufgezeigt hatten. Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat eine Motion der SVP-Fraktion (08.3649), welche die Einsetzung einer Expertengruppe für eine entsprechende Analyse verlangt.

Kritik an den Prinzipien der Liberalisierung der Wirtschaft im Rahmen der Finanzkrise (2008)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Im September legte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft über die Anpassung der Bestimmungen über die Strafbehörden des Bundes an die neue schweizerische Strafprozessordnung vor. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass gemäss den Vorgaben der neuen Ordnung das eidgenössische Untersuchungsrichteramt aufgehoben wird und das Vorverfahren vollständig in den Händen der Bundesanwaltschaft liegt. Politisch am brisantesten war der Vorschlag des Bundesrates über die Reorganisation der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Trotz der im Vorjahr von den Parteien in der Vernehmlassung vorgebrachten Einwände hielt er daran fest, dass der Bundesanwalt allein der Exekutive unterstellt sein soll. Diese soll nicht nur die Tätigkeit der Bundesanwaltschaft überwachen, sondern dieser auch allgemeine Weisungen über die Aufgabenerfüllung erteilen dürfen. Um die Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden zu garantieren sind hingegen konkrete Anweisungen in Einzelfällen explizit untersagt. Dieses Interventionsverbot betrifft sowohl die Einleitung, die Durchführung und den Abschluss eines Verfahrens als auch die Art und Weise der Vertretung der Anklage vor Gericht und das Ergreifen von Rechtsmitteln.

BRG Strafbehördenorganisationsgesetz (08.066) - das Parlament will den Bundesanwalt selber wählen
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts

Für angeregte Debatten auch im Parlament sorgte die 2007 erfolgte Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Ostschweizer Geschäftsleute (Familie Tinner), die des illegalen Exports von Kriegsmaterial verdächtigt wurden. Die Untersuchungsorgane hatten brisante Dokumente sichergestellt, insbesondere Baupläne für Nuklearwaffen und zur Produktion von waffenfähigem Uran. Diese Papiere dürfen sich gemäss dem Vertrag zur Nichtverbreitung von Atomwaffen nicht in dauerhaftem Besitz der Schweiz befinden und sie stellten nach Ansicht des Bundesrates auch eine Gefährdung der Schweiz und anderer Staaten dar. Im November 2007 hatte der Bundesrat deshalb beschlossen, diese hochbrisanten Dokumente unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) vernichten zu lassen. Besondere politische Brisanz erhielt der Fall dadurch, weil Behauptungen im Raume standen, der effektive Grund für die Zerstörung habe darin bestanden, dass Mitglieder der Familie Tinner mit dem amerikanischen Geheimdienst CIA zusammen gearbeitet hätten und letzterer die Aktenvernichtung verlangt habe, um seine Informanten zu schützen. Die eigentlichen Ermittlungsakten wurden nach Auskunft von Bundesrätin Widmer-Schlumpf nicht vernichtet.

Causa Tinner

Von der Krise auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt und den daraus entstandenen Erschütterungen der Finanzmärkte waren alle international tätigen Schweizer Banken, insbesondere aber die Grossbank UBS massiv betroffen. Der Verlust im Geschäftsjahr 2007 hatte 4,4 Mia Fr. betragen und stieg im ersten Quartal 2008 auf 11,5 Mia Fr. Bei ihren Wertpapierbeständen, namentlich bei Titeln aus dem US-Hypothekengeschäft, musste die UBS bis Januar 2008 rund 21 Mia Fr. und nach dem ersten Quartal nochmals 19 Mia Fr. abschreiben. Die andere Grossbank, die CS, hatte 2007 mit einem Konzerngewinn von 8,5 Mia Fr. abgeschlossen, musste dann aber 2008 auch erhebliche Wertberichtigungen vornehmen.

Krise auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt (2007 & 2008)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Kurz nach der Publikation des Berichts der GPK-NR über den Abgang von Roschacher gab der Bundesrat einen neuen Vorschlag zur Reorganisation der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft in die Vernehmlassung. Er schlug darin vor, wieder zum Zustand der bis zum Jahr 2002 geherrscht hatte, zurück zu kehren und den Bundesrat zum alleinigen Aufsichtsorgan über die Bundesanwaltschaft zu machen. Er vertrat dabei die Auffassung, dass sich die Aufteilung der Aufsicht zwischen dem Bundesstrafgericht für fachliche und dem EJPD für administrative Belange nicht bewährt habe. Er rückte aber auch von seinem 2005 in die Vernehmlassung gegebenen Vorhaben ab, die Kontrolle vollständig dem EJPD zu übertragen. Wie bereits damals sprach sich auch jetzt eine Mehrheit der Parteien gegen die Absicht des Bundesrates aus und wünschte eine von der Exekutive unabhängige Stellung der Bundesanwaltschaft. Diese Unabhängigkeit könnte beispielsweise durch die Unterstellung unter einen Justizrat, der sich aus Personen aus dem Parlament, der Justiz und der Verwaltung zusammensetzt, garantiert werden.

BRG Strafbehördenorganisationsgesetz (08.066) - das Parlament will den Bundesanwalt selber wählen
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts

Von der Krise auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt war auch die schweizerische Grossbank UBS massiv betroffen. Zum Verhängnis wurde ihr ein übergrosses Engagement im hochriskanten Markt mit bonitätsmässig schlecht abgesicherten Immobilienhypotheken in den USA (so genannter Subprime-Markt). Im dritten Jahresquartal musste die UBS rund 5 Mia Fr. abschreiben und einen Verlust von rund 700 Mio Fr. ausweisen. Im Dezember gab sie bekannt, dass sie im vierten Quartal nochmals 11 Mia Fr. habe abschreiben müssen. Die andere schweizerische Grossbank, die CS, sah sich zwar auch zur Abschreibung von einigen Milliarden gezwungen, war aber insgesamt von der Krise weniger betroffen. Im Nationalrat versuchte die Linke in der Dezembersession vergeblich, aus diesem Anlass eine Diskussion über die Rolle der Banken in der schweizerischen Volkswirtschaft und über die Notwendigkeit strenger Regeln und Kontrollen für den Finanzmarkt auf die Traktandenliste zu setzen. Ihr Wunsch nach der dringlichen Behandlung einer Interpellation der SP-Fraktion fand keine Mehrheit. Immerhin kam die internationale Bankenkrise im Nationalrat in der Fragestunde vom 17. Dezember doch noch zur Sprache.

Krise auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt (2007 & 2008)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Gegen Jahresende beantragte der Bundesrat dem Parlament die Schaffung eines eidgenössischen Patentgerichtes. Dieses würde anstelle der kantonalen Gerichte erstinstanzlich über alle patentrechtlichen Streitigkeiten entscheiden. Rekursinstanz bliebe das Bundesgericht. Der Bundesrat begründete die angestrebte Zentralisierung mit den sehr hohen und infolge des technologischen Fortschritts noch weiter ansteigenden fachlichen Anforderungen an die Richter und Richterinnen in diesem Bereich. Die kantonalen Gerichte seien, auch wegen der in vielen Kantonen sehr geringen Zahl von zu beurteilenden Fällen, nicht mehr in der Lage, die nötigen juristischen und vor allem technischen Kenntnisse zu erwerben und auf dem neuesten Stand zu halten. In der Vernehmlassung war diese Neuerung auch von fast allen Kantonen und von den interessierten Berufsorganisationen begrüsst worden. Einzig Appenzell-Innerrhoden sprach sich aus föderalistischen Gründen dagegen aus.

BRG Patentgerichtsgesetz (PatGG) (07.099)

Gleichzeitig mit der Einführung eines nationalen Patentgerichts beantragte der Bundesrat dem Parlament, den Titel eines Patentanwalts rechtlich zu schützen, und vom Bundesamt für geistiges Eigentum ein Register der zugelassenen Patentanwälte führen zu lassen. Voraussetzung für den Eintrag in dieses Register sind entsprechende Berufsqualifikationen und dabei insbesondere das Bestehen einer vom Bundesrat kontrollierten Patentanwaltsprüfung.

BRG Patentanwaltsgesetz (PAG) (07.098)

Der Bundesrat nahm Ende November Stellung zu den Vorwürfen der GPK (nicht aber zu den Verdächtigungen der Subkommission) und stellte sich hinter den Justizminister. Er stützte sich dabei nur teilweise auf das von ihm eingeholte Rechtsgutachten eines aussenstehenden Experten, der einige, allerdings nicht gravierende Kompetenzüberschreitungen Blochers moniert hatte.

Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher (2006)

Am 19. September reichten die Fraktionen der SVP, der SP und der GP im Nationalrat Dringliche Interpellationen dazu ein, mit der Absicht, die Diskussion über die Affäre um Roschacher noch in der laufenden Herbstsession, das heisst vor den Nationalratswahlen durchführen zu können (07.3573 - 07.3577). Das Ratsbüro, die CVP und die FDP lehnten die Dringlichkeit dieser Vorstösse ab, und unterstellten der Linken und der SVP, diese Debatte für Wahlkampfzwecke instrumentalisieren zu wollen. Sie konnten sich aber nicht durchsetzen. Die Diskussion fand am 3. Oktober statt und wurde direkt vom Fernsehen übertragen. An der neunzig Minuten dauernden Debatte nahmen von Seiten des Bundesrates der direkt involvierte Justizminister Blocher und Bundespräsidentin Calmy-Rey teil. Bundesrat Blocher bezog in einem sehr ausführlichen Votum zu den Vorwürfen der GPK Stellung und rechtfertigte sich für das, was die GPK als Verstösse gegen die Gewaltenteilung und die Kompetenzordnung gerügt hatte. Die Diskussion im Plenum wurde wie erwartet voll in den Dienst des Wahlkampfs gestellt. So stellte die CVP kleine Plakate mit ihren Wahlkampfslogans auf ihre Pulte und SVP-Präsident Maurer (ZH) schloss seine Rede mit einem direkten Aufruf an das Fernsehpublikum, die SVP zu wählen. Als Replik darauf befasste sich SP-Präsident Fehr (SH) in seiner Rede statt mit dem GPK-Bericht mit allen bisherigen „Fehlleistungen“ von Bundesrat Blocher und rief das Parlament auf, ihn als Sanktion im nächsten Dezember nicht wieder zu wählen.

Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher (2006)

Seit mehreren Jahren befinden sich unter dem Oberbegriff „Justizreform“ sowohl die Organisation als auch der Ablauf der Rechtspflege auf Bundes- und Kantonsebene in einer tiefgreifenden Umgestaltung. Stichwörter dazu sind die neuen Bundesgerichte und die Vereinheitlichung der Prozessordnungen. Der Ständerat verlangte nun vom Bundesrat mit der Überweisung eines Postulats Pfisterer (fdp, AG) kurze Zwischenberichte und einen abschliessenden Bericht über die Wirksamkeit dieser Reformen.

Postulat Evaluation zur neuen Bundesrechtspflege (07.3420)

Der im Sommer 2006 erfolgte Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher hatte die GPK des Nationalrats veranlasst, eine Untersuchung über die Umstände dieser Demission durchzuführen. Der am 5. September des Berichtsjahres präsentierte Bericht stellte fest, dass Bundesrat Blocher bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses seine Kompetenzen überschritten habe, namentlich was die Ausrichtung einer Abgangsentschädigung betreffe. Indem er sich mit einem Vertreter des Bundesstrafgerichts, das die fachliche Aufsicht über den Bundesanwalt ausübt, über die Durchführung einer Überprüfung von Roschachers Amtstätigkeit abgesprochen habe, habe er überdies die Gewaltentrennung nicht beachtet. Und drittens habe Blocher unzulässig in die Kompetenzen des Bundesanwalts eingegriffen, als er ihm in einem Fall die Durchführung einer Medienkonferenz untersagte. Viel mehr Aufsehen als diese Vorwürfe erregten aber die Äusserungen von Lucrezia Meier-Schatz (cvp, SG), Präsidentin einer von der GPK gebildeten Subkommission. Sie stellte Dokumente vor, die beweisen sollten, dass der Abgang von Roschacher von langer Hand geplant gewesen sei. Neben einem Bankier namens Oskar Holenweger, gegen den die Bundesanwaltschaft ermittelte, seien daran Journalisten und Politiker und eventuell sogar Bundesrat Blocher selbst beteiligt gewesen. Die Subkommission schloss dies aus Notizen und der Skizze eines Terminplans, welche bei Holenweger von der Polizei beschlagnahmt worden waren, und die den zeitlichen Ablauf der Untersuchungen, politischen Interventionen, Medienenartikel und Massnahmen gegen den Bundesanwalt enthielten. Gemäss Holenweger handelte es sich dabei allerdings nicht um einen im voraus erstellten Aktionsplan, sondern um private Aufzeichnungen, deren Einträge er als persönliche Gedächtnisstütze jeweils nach den Ereignissen gemacht habe.

Die SVP bezeichnete diesen GPK-Subkommissions-Bericht als „Putschversuch gegen Bundesrat Blocher“ (so lautete der Titel der dazu im Nationalrat eingereichten Interpellation; 07.3573). Die Originale der von der GPK-Subkommission als kompromittierend beurteilten Dokumente hatte sich die SVP bei Holenweger beschafft, veröffentlicht und als irrelevant bezeichnet. Die SVP integrierte ihren Protest sofort in ihre kurz vorher gestartete, auf Bundesrat Blocher zentrierte neue Inseratekampagne zu den Nationalratswahlen.

Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher (2006)

Le Conseil national a adopté, sur avis favorable du Conseil fédéral, un postulat de sa commission de politique extérieure, qui demandait au gouvernement de prendre toutes mesures en son pouvoir en vue de protéger la population du Darfour, et plus particulièrement de tenter de convaincre l'ONU de prendre des sanctions ciblées (blocage de comptes bancaires, interdictions de sortie du territoire) et d'engager une intervention humanitaire.

Mesures en vue de protéger la population du Darfour
Dossier: Von der Schweiz ergriffene Sanktionen gegen andere Staaten