Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) umfasst neben zwei Richterinnen oder Richtern aus dem Bundesgericht und dem Bundesstrafgericht zwei Anwältinnen oder Anwälte, die im Anwaltsregister eingetragen sind, sowie drei Fachpersonen, die weder einem Gericht angehören noch in einem Anwaltsregister eingetragen sind. Mit dem Rücktritt des Anwalts Cornel Borbély entstand eine Vakanz für eine der beiden Anwaltsstellen innerhalb der AB-BA. Aus den 24 eingegangenen Bewerbungen entschied sich die GK für Jörg Zumstein, der seit mehr als 20 Jahren als Anwalt tätig ist. Zumstein erhielt 202 von 202 gültigen Stimmen.

Ersatzwahl für ein Mitglied der AB-BA (2019)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)