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Mit 206 von 208 eingelangten Stimmen – 2 Wahlzettel waren leer geblieben – wurde Cornel Borbély in der Frühjahrssession 2018 von der Vereinigten Bundesversammlung zum neuen Mitglied der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) gewählt. Die Neuwahl eines Mitglieds der AB-BA war nötig geworden, weil Veronica Hälg-Büchi per 31. März 2018 ihren Rücktritt eingereicht hatte. Gesucht war entsprechend ein in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragener Anwalt oder eine eingetragene Anwältin. Zwei der sieben Mitglieder der AB-BA müssen diese Qualifikation haben; daneben besteht die Aufsichtsbehörde aus einer Richterin oder einem Richter des Bundesgerichtes, einer Richterin oder einem Richter des Bundesstrafgerichtes sowie drei Fachpersonen. Borbély setzte sich gegen sieben andere Bewerber durch, Bewerberinnen hatten sich keine gemeldet.

Ersatzwahl für ein Mitglied der AB-BA (2018)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Nationalrat Carlo Sommaruga (sp, GE) reichte während der Sondersession im April 2016 eine parlamentarische Initiative ein, mit der er im Gesetz eine klare Unterscheidung zwischen Prozessanwältinnen und -anwälten einerseits und Geschäftsanwältinnen und -anwälten andererseits verlangte. Niemand solle beide Tätigkeiten gemeinsam ausüben dürfen und nur Prozessanwälte sollten durch das Berufsgeheimnis geschützt werden. Laut Sommaruga hätten die Panama Papers gezeigt, dass es die doppelte Funktion als Prozess- und Geschäftsanwalt oder -anwältin leicht mache, sich auf das Berufsgeheimnis zu berufen, um vor Straf-, Zivil- oder Verwaltungsbehörden nicht über Sachverhalte aussagen zu müssen. Bei ihrer Vorprüfung kam die RK-NR zum Schluss, dass das Anliegen zu vage und nur schwer bzw. gar nicht umsetzbar sei, da in der Schweiz die meisten Anwältinnen und Anwälte gleichzeitig eine Rechtsberatungstätigkeit und eine Rechtsvertretungsfunktion ausübten. Sie beantragte ihrem Rat deshalb, der Initiative keine Folge zu geben. Die grosse Kammer folgte diesem Antrag und sprach sich mit 137 zu 51 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die Initiative aus.

Panama Papers. Klare Unterscheidung zwischen Prozessanwältinnen und -anwälten einerseits und Geschäftsanwältinnen und -anwälten andererseits (Pa.Iv. 16.433)
Dossier: Panama Papers

Erst 2010 hatte das Parlament im Rahmen der Revision des Strafbehördenorganisationsgesetzes beschlossen, dass die Bundesanwaltschaft ein Justizorgan darstelle, das von der Exekutive unabhängig sein müsse. Deshalb bestimmt seither die Legislative nicht nur den Bundesanwalt, sondern auch das Aufsichtsgremium der Bundesanwaltschaft (AB-BA). Dies sei ein Fehlschlag gewesen, argumentierte Alfred Heer (svp, ZH) bei der Erläuterung seiner parlamentarischen Initiative, die verlangte, dass die Bundesanwaltschaft wieder dem EJPD unterstellt und der Verwaltung angegliedert werde. Strafverfolgung sei keine judikative, sondern eine exekutive Aufgabe. Als unabhängiger Akteur könne die Bundesanwaltschaft nicht über die Bundespolizei verfügen und werde durch die AB-BA auch nur unzureichend kontrolliert.
In ihrer Medienmitteilung machte die RK-NR deutlich, dass sie diese Auffassung nicht teile. Die Bundesanwaltschaft müsse von der Regierung getrennt bleiben. Ihre Unabhängigkeit müsse im Gegenteil noch gestärkt werden, weshalb die Kommission einer parlamentarischen Initiative Sommaruga (sp, GE; Pa.Iv. 16.487) Folge gab, die den Ausbau der Leitung der Bundesanwaltschaft von einer auf drei Personen forderte.

Bundesanwaltschaft wieder dem EJPD unterstellen (Pa.Iv. 16.505)
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Verschiedene Ereignisse nährten in den vergangenen Jahren eine verstärkte Diskussion um die Unabhängigkeit der Schweizer Judikative. Zum einen hatte die SVP bei der Bestätigungswahl der Richterinnen und Richter am Bundesgericht im Jahr 2014 vier sich zur Wiederwahl stellenden Kandidierenden – zwei SP-, einem CVP- und einem GP-Richter –, die ein aus Sicht der Volkspartei umstrittenes Urteil zum Verhältnis zwischen Völker- und Landesrecht gefällt hatten, ihre Stimme versagt. Auch die Linke strafte bei derselben Wahl wohl einen SVP-Richter mit Stimmenthaltung ab, worauf zumindest die Stimmenzahl hinzuweisen schien. Zum anderen nimmt die mediale Berichterstattung über Gerichtsurteile zunehmend die Parteizugehörigkeit der Richterinnen und Richter in den Fokus. Insbesondere die Weltwoche wetterte gegen die «Richter, die ihre Weltanschauungen über den Volkswillen stellen», oder kritisierte unter dem Titel «Entfremdete Richter» «rote und grüne Bundesverwaltungsrichter», die Asylpolitik betrieben und das Dublin-System für die Schweiz lahm legten. Sie sah sich gar einen «Staatsstreich auf Samtpfoten» anbahnen. Der Tages-Anzeiger untersuchte rund 30'000 Urteile zu Asylbeschwerden am Bundesverwaltungsgericht und fand heraus, dass Richterinnen und Richter der Grünen (21%) und der SP (20.9%) jede fünfte Beschwerde guthiessen, die Richterinnen und Richter der SVP im Schnitt hingegen nur 13.1 Prozent. Für mediale Aufmerksamkeit sorgte zudem der kurz vor ihrer Wahl zur Bundesrichterin erfolgte Parteieintritt von Margit Moser-Szeless in die SVP, der «vorab aus beruflichen Gründen» erfolgt sei (Luzerner Zeitung), weil in der Schweiz nur Richterin oder Richter werden kann, wer einer Partei angehört. Und schliesslich weckten auch die Diskussionen um die Besetzung der Posten im Supreme Court in den USA das Interesse an den Richterwahlen in der Schweiz.

Wie funktioniert dann aber das System Schweiz, das vom amtierenden Bundesgerichtspräsidenten Gilbert Kolly in einem Interview mit der NZZ als «singulär in Europa» bezeichnet wurde? In demokratischen Rechtsstaaten werden Mitglieder der Judikative entweder auf der Basis ihrer fachlichen Qualifikation oder in einer demokratischen Wahl bestimmt. Während die meisten Länder eine Kombination beider Elemente vorsehen, ist es in der Schweiz laut Verfassung praktisch ausschliesslich die Wahl, die entscheidend ist. Bundesrichter kann werden, wer die Schweizer Staatsbürgerschaft inne hat und mindestens 18 Jahre alt und mündig ist. Faktisch werden allerdings praktisch ausschliesslich Personen mit einem Rechtsstudium berücksichtigt, die einer Partei angehören. Die Betonung des demokratischen Prinzips will, dass die Wahlbevölkerung, auf nationaler Ebene vermittelt durch das Parlament, auch die Judikative wählt. Aus dieser Perspektive scheint es sinnvoll, dass die Richtergremien nach Parteienproporz verteilt werden, also möglichst ein Abbild der (wählenden) Gesellschaft darstellen. Damit wird auch ein gewisser Meinungspluralismus in der Judikative sichergestellt. Das System weist aber auch Schwächen auf, auf die mit zunehmender Diskussion verwiesen wurde. Vordringliche Frage war dabei, ob ein Richter oder eine Richterin bei einem Urteil, bei dem doch fachliche Überlegungen leitend sein sollten, Parteienvertretung sein dürfe. Freilich wurde mit Verweis auf die lange Tradition dieses Systems auch darauf hingewiesen, dass die Parteizugehörigkeit mit der Zeit meist keine Rolle mehr spiele – die Richterinnen und Richter seien keine Statthalter der Parteien, meinte etwa der Präsident der Richtervereinigung, Roy Garré dazu. Aber der Umstand, dass Richterinnen und Richter nicht wie in anderen Ländern auf Lebenszeit gewählt würden, sondern sich regelmässigen Wiederwahlen stellen müssten, könne die verlangte Unabhängigkeit negativ beeinflussen – so Garré. Dazu kommt, dass die Parteien von «ihren» Mitgliedern, die ein judikatives Amt inne haben, sogenannte Partei- oder Mandatssteuern einziehen. Dies – so die Kritikerinnen und Kritiker des Systems – sei wohl auch der Grund, weshalb sich am System kaum etwas ändern werde. Eine weitere Kritik an der Berufung in der Schweiz ist, dass die fachliche Qualifikation in den Hintergrund rückt. Weil bei der Auswahl der Kandidierenden bei Vakanzen der Parteienproporz im Vordergrund steht, haben nicht nur qualifizierte parteilose Kandidierende, sondern auch Kandidierende, die Parteien angehören, die beim entsprechenden Gericht übervertreten sind, keine Chance, gewählt zu werden. Nicht selten komme es deshalb vor wichtigen Vakanzen gar zu Parteiwechseln, wussten verschiedene Medien zu berichten.

In der Diskussion wurden verschiedene Reformvorschläge eingebracht; etwa eine Mischform zwischen Parlamentswahl und Bestimmung eines Teils der Richterinnen und Richter durch Vorschlag durch das Bundesgericht oder eine Wahl auf Lebenszeit bzw. bis zum Pensionsalter. Ein strenges Assessment der Kandidierenden könnte den Vorwurf der mangelnden Qualifikation mindern – ein Vorschlag, der mindestens teilweise durch die Gründung einer parlamentarischen Gerichtskommission, die für die Sichtung von Bewerbungen verantwortlich ist, bereits zu Beginn des Jahrtausends im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege umgesetzt worden war. Erinnert wurde in den Diskussionen aber auch daran, dass ein apolitisches Gericht gar nicht möglich und deshalb eine proportionale Vertretung verschiedener Weltanschauungen gar nicht so nachteilig sei. «Richten ist menschlich», fasste die Wochenzeitung diese Ansicht zusammen. Bei der Skepsis gegen Richter mit Parteibuch schwinge immer auch die utopische Sehnsucht nach einem «rein vernunftgetriebenen Funktionieren des Rechtsstaats mit.

Mitte März 2017 schaltete sich dann auch die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) in die Diskussion ein. Eine der zwölf Empfehlungen, welche die Gruppe der Schweiz als Prävention gegen Korruption abgab, war die Schaffung von Voraussetzungen, damit auch parteiunabhängige Juristinnen und Juristen an ein eidgenössisches Gericht gewählt werden können. Auch die Parteisteuer widerspreche dem Grundsatz der Unabhängigkeit.

Die Diskussionen kulminierten schliesslich in der Lancierung der «Justiz-Initiative», mit der eine «Entpolitisierung» der Richterwahlen anstrebt werde, wie ein Komiteemitglied Ende 2017 der NZZ verriet.

Unabhängigkeit der Judikative - Parteienzugehörigkeit
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative

Nachdem die Anpassung der Richterverordnung in der Sommersession den Nationalrat passiert hatte, zeigte sich die RK-SR skeptisch gegenüber der Stossrichtung der Revision. Der Einheitslohn für alle ordentlichen bzw. hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundespatentgerichtes sei zwar eine gute Idee, für die zusätzlich geplante Abstufung nach Alter und Berufserfahrung wolle die Kommission aber Alternativvarianten prüfen. Man könne sich auch einen Einheitslohn ohne Abstufung vorstellen. Diese Idee wurde dann allerdings nach Konsultation eines entsprechenden Arbeitspapiers der Verwaltung wieder verworfen und die Kommission empfahl dem Ständerat die Zustimmung zum nationalrätlichen Entwurf.
Bei der Beratung in der kleinen Kammer machte Justizministerin Simonetta Sommaruga darauf aufmerksam, dass mit dem vorliegenden Vorschlag bestehende Ungleichheiten effektiv beseitigt würden und die Differenzierung nach Alter und Erfahrung sachlich begründet sei. Mit 35 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen folgte der Ständerat entsprechend dem Antrag der Kommission.
In der Schlussabstimmung sprachen sich der Nationalrat mit 126 zu 66 Stimmen bei einer Enthaltung und der Ständerat mit 34 zu 2 Stimmen (7 Enthaltungen) für die neue Verordnung aus. In beiden Kammern kamen die Gegenstimmen ausschliesslich aus der SVP-Fraktion.

Anpassung der Löhne von Richterinnen und Richtern

Mit 183 von 183 gültigen Stimmen (6 der 190 eingelangten Wahlzettel blieben leer und einer war ungültig) wurde in der Wintersession Stefan Heimgartner für den Rest der Amtsperiode 2015 bis 2018 als Ersatz für den zurücktretenden Giorgio Bomio als Strafrichter in die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) gewählt. Ein Mitglied der AB-BA muss dem Bundesstrafgericht angehören. Heimgartner, der der CVP angehört – Bomio gehört der SP an – war im Juni 2016 zum Strafrichter gewählt worden. Die Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung war entsprechend unbestritten.

Ersatzwahl für zwei Mitglieder der AB-BA (2017)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Um das Bundespatentgericht für die neue Amtsperiode 2018 bis 2023 voll zu besetzen, fehlten noch zwei nebenamtliche Richterinnen oder Richter mit technischer Ausbildung. Die Besetzung dieser Funktion hatte sich bisher als eher schwierig erwiesen. Dies zeigte sich auch bei der aktuellen Ausschreibung: Es gingen nämlich lediglich drei Bewerbungen ein. Da alle drei Personen aber Patentanwälte und ausgebildete Chemiker sind und über die fachlichen Qualifikationen verfügen, entschied sich die GK, gleich alle drei zur Wahl als nebenamtliche Mitglieder des Bundespatentgerichts zu empfehlen. Damit könne dem Gericht nicht nur mehr Spielraum geboten, sondern auch die Problematik der Interessenkonflikte reduziert werden. Artikel 8 Absatz 2 des Patentgerichtsgesetzes sehe lediglich eine ausreichende Zahl nebenamtlicher Richterinnen oder Richter vor. Die Zahl sei also nicht begrenzt – so die Begründung der GK. Es würden damit auch keine Mehrkosten entstehen, weil nebenamtliche Richterinnen und Richter nach Auftrag entschädigt würden. Weil kein parteipolitischer Verteilschlüssel berücksichtigt werden müsse, handle es sich hier auch nicht um einen parteilichen Entscheid.
Die Bundesversammlung folgte dieser Argumentation und wählte in der Wintersession 2017 Michael Kaufmann (mit 184 von 191 eingelangten Wahlzetteln; 7 blieben leer), Frank Schager (184) und Diego Vergani (183) zu neuen nebenamtlichen Bundespatentrichtern. Damit war das Bundespatentgericht für die neue Amtsperiode komplett.

Vorgezogene Ersatzwahl am Bundespatentgericht (WG 17.202)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Zwei gleichlautende Motionen der jeweiligen GPK von Stände- (Mo. 17.3354) und Nationalrat (Mo. 17.3353) fordern den Bundesrat auf, die Obergrenzen für Gerichtsgebühren für das Bundesgericht (BGer) und das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gesetzlich neu zu regeln. Dabei stand eine Flexibilisierung nach oben oder eine Festlegung von höheren Obergrenzen, insbesondere bei komplexen Verfahren mit hohen Streitwerten, zur Debatte. Die heutigen Obergrenzen von CHF 200'000 beim BGer und von CHF 50'000 beim BVGer würden von den Gerichtsverantwortlichen bei Streitwerten in Milliardenhöhe als zu niedrig erachtet. Die Motionen hielten aber ausdrücklich fest, dass nicht die Gerichtsgebühren generell angehoben werden sollen. Komplexe Verfahren mit hohen Streitwerten seien nach wie vor eher die Ausnahme. Der allgemeine Zugang zu den Gerichten solle nicht erschwert werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motionen. Weder im Ständerat noch im Nationalrat bestand Anlass zu Diskussionen und beide Motionen wurden entsprechend stillschweigend überwiesen.

Gerichtsgebühren (Mo. 17.3353 und Mo. 17.3354)
Dossier: Revision des Bundesgerichtsgesetzes

In der Begründung zu ihrem Entwurf zu den organisatorischen Änderungen am Bundespatentgericht machte die RK-NR geltend, dass die Aufgaben eines Einzelrichters besser von einer im Verfahren involvierten Person vorgenommen würden, die zwar nicht juristisch ausgebildet, aber technische Hauptgerichtsperson sei. Dies sei zudem effizienter, als wie bisher eine nebenamtliche, juristisch ausgebildete Richterin oder einen nebenamtlichen, juristisch ausgebildeten Richter beiziehen zu müssen, die allerdings nicht in das Verfahren vertieft seien. Damit werde auch kein Präjudiz geschaffen, so die Entgegnung zu den Bedenken des Bundesamtes für Justiz, die bei der Vernehmlassung eingegangen waren. Die Gerichtskommission (GK) müsse jedoch selbstredend in Zukunft ein Auge auf die Qualifikation der Hauptrichterinnen und -richter am Bundespatentgericht haben.
Auch der Bundesrat stehe hinter dieser Änderung, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga im Nationalrat zu Protokoll gab. Weder Eintreten noch der Entwurf selber waren schliesslich umstritten. Mit 183 zu 0 Stimmen wurde das Geschäft an den Ständerat überwiesen.

Organisatorische Änderungen am Bundespatentgericht

Die Wahl der Mitglieder der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) liegt seit 2011 in der Verantwortung der Vereinigten Bundesversammlung. Weil François A. Bernath per 30. September 2017 seinen Rücktritt bekannt gegeben hatte, musste das Parlament dieser Verantwortung bei der Ersatzwahl eines Mitglieds der AB-BA nachkommen. Bernath ist in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragener Anwalt. Weil zwei der sieben Mitglieder der AB-BA diese Funktion inne haben müssen – zwei Mitglieder müssen Richterin oder Richter des Bundes- oder des Bundesstrafgerichts sein und drei Mitglieder dürfen als Fachpersonen weder einem eidgenössischen Gericht angehören noch in ein Anwaltsregister eingetragen sein – suchte die GK eine Anwältin oder einen Anwalt. Von den 15 eingegangenen Bewerbungen entschied sich die Kommission für Tamara Erez, die sie entsprechend zur Wahl vorschlug. Parteipolitische Überlegungen spielen – anders als bei Richterwahlen – für die Wahl der Mitglieder der AB-BA keine Rolle. Die GK begründete ihren Entscheid mit der Eignung und den sprachlichen Fähigkeiten. Tamara Erez ist italienischer Muttersprache und beherrscht zwei weitere Landessprachen. Zudem verfüge sie über eine starke Persönlichkeit – so die Kommission.
Am Schluss der Herbstession entsprach die Vereinigte Bundesversammlung der Empfehlung der GK und wählte Tamara Erez mit 207 von 214 Stimmen. 6 Stimmzettel blieben leer und auf einem stand ein anderer Name als Erez.

Ersatzwahl für zwei Mitglieder der AB-BA (2017)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Die GK empfahl im Herbst 2017, alle 34 sich erneut zur Verfügung stellenden Bundespatentgerichtsmitglieder für die Amtsperiode 2018 bis 2023 zu bestätigen. Weil sich vier Personen der Wiederwahl der Mitglieder des Bundespatentgerichts nicht mehr stellen wollten, mussten zusätzlich vier Neuwahlen stattfinden. Das Bundespatentgericht muss aus Richterinnen und Richtern mit juristischer sowie mit technischer Ausbildung zusammengesetzt sein, wovon zwei hauptamtlich und die restlichen nebenamtlich angestellt werden. Schon in der Sommersession 2017 war Mark Schweizer zum hauptamtlichen Richter und zum Präsidenten berufen worden. Seine Stelle als nebenamtlicher Richter mit juristischer Ausbildung wurde entsprechend ebenfalls frei. Die GK entschied sich, Lara Dorigo Slongo, Andri Hess und Stefan Kohler als nebenamtliche Mitglieder des Bundespatentgerichts mit juristischer Ausbildung sowie Lorenzo Parrini und Michael Andreas Störzbach als nebenamtliche Richter mit technischer Ausbildung zu empfehlen.
Die Vereinigte Bundesversammlung folgte am Ende der Herbstsession 2017 allen Empfehlungen. Der neben Schweizer zweite hauptamtliche Richter – Tobias Bremi – wurde mit 207 von 215 eingelangten Wahlzetteln bestätigt (8 blieben leer). Die 33 zur Wiederwahl stehenden Richterinnen und Richter wurden auf einer Gesamtliste gewählt. Die 207 wählenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier hatten lediglich die Möglichkeit, einzelne Namen aus der Liste zu streichen. Die Stimmenzahl der einzelnen Mitglieder des Bundespatentgerichts schwankte zwischen 196 und 199. Schliesslich wurden auch die neu zu wählenden Lara Dorigo Slongo (mit 208 von 215 ausgeteilten Wahlzetteln), Andri Hess (209), Stefan Kohler (198), Lorenzo Parrini (208) und Michael Andreas Störzbach (210) ohne Probleme gewählt.
Damit verschob sich das Verhältnis von juristisch und technisch ausgebildeten nebenamtlichen Richterinnen und Richtern allerdings leicht, was die GK dazu erwog, zwei weitere Stellen für nebenamtliche Richterstellen mit technischer Ausbildung auszuschreiben.

Vorgezogene Ersatzwahl am Bundespatentgericht (WG 17.202)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Alle zwei Jahre muss die Vereinigte Bundesversammlung zur Wahl des Präsidiums und des Vizepräsidiums des Bundesstrafgerichts antreten. Das Präsidium ist aus dem Kreis der ordentlichen Richter zu bestimmen, wobei die Wiederwahl einmal möglich ist. Für die Amtszeit 2018/2019 war diese Möglichkeit ausgeschöpft, so dass der ehemalige Vizepräsident Tito Ponti zur Wahl zum Präsidenten vorgeschlagen wurde und neu Giuseppe Muschietti Vizepräsident werden sollte. Der bisherige Präsident, Daniel Kipfer Fasciati, hatte das Amt vier Jahre inne gehabt.
Die Wahlen Ende der Herbstsession 2017 waren unbestritten. Ponti wurde mit 207 von 207 gültigen Stimmen gewählt. Sechs der 213 eingelangten Wahlzettel waren leer geblieben. Die Wahl von Muschietti erfolgte mit 205 von 205 gültigen Stimmen (8 leere Wahlzettel).

Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Bundesstrafgerichts

Mit ihrer Motion für eine Revision des Bundesgerichtsgesetzes rannte die RK-NR beim Bundesrat offene Türen ein. Die Motion verlangt vom Bundesrat einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung, in der die „Falschbelastung“ des Bundesgerichtes angegangen wird. Mit anderen Worten solle das BGer von unbedeutenden Fällen entlastet werden, in denen kaum zur Verbesserung des Rechtsschutzes beigetragen werde.
Hauptgrund des Bundesrates, die Annahme der Motion zu empfehlen, war der Umstand, dass er bereits an der Umsetzung einer solchen Revision arbeitete. In der Tat war das im Jahr 2007 in Kraft getretene Bundesgerichtsgesetz aufgrund eines Postulats evaluiert worden. Der Evaluationsbericht aus dem Jahre 2013 hatte eine Optimierung des Gesetzes empfohlen, worauf der Bundesrat einen Vorentwurf ausgearbeitet hatte, der zwischen 2015 und 2016 in die Vernehmlassung gegangen war.
In der Ratsdebatte wies Bundesrätin Sommaruga darauf hin, dass die Regierung von den Ergebnissen der Anhörung erst kürzlich Kenntnis genommen und – wie sie das immer tue – nun das zuständige Departement beauftragt habe, eine Botschaft auszuarbeiten. Eine Minderheit der RK-NR hatte sich am Umstand gestossen, dass mit dieser Kommissionsmotion der übliche Weg verlassen werde. Man könne den Bundesrat nicht zwingen, eine Revision anzugehen, ohne dass er vorher die Resultate der Vernehmlassung abwarte. In der Tat war ein Grund für die Einreichung der Motion gewesen, dass das Verfahren zu lange dauere und man das Bundesgericht rascher entlasten wolle. Da jedoch in der Zwischenzeit die Ergebnisse der Vernehmlassung vorlagen, zog die Minderheit ihren Antrag zur Ablehnung der Motion zurück und der Vorstoss wurde stillschweigend an die kleine Kammer weitergeleitet.

Revision des Bundesgerichtsgesetzes (Mo. 17.3357)
Dossier: Revision des Bundesgerichtsgesetzes

Um die hängigen Asylverfahren möglichst rasch abbauen und die mit der Asylgesetzänderung beschlossenen, kürzeren Fristen einhalten zu können, hatte das Parlament im Frühjahr 2017 unter anderem auch beschlossen, das Bundesverwaltungsgericht um vier Stellen aufzustocken. Aufgrund einer BVGer internen Reorganisation war zudem eine zusätzliche Richterstelle im Asylbereich zu besetzen. In der Sommersession wählte die Vereinigte Bundesversammlung entsprechend fünf neue Mitglieder ans Bundesverwaltungsgericht. Auf die von der GK ausgeschriebenen Stellen – eine Richterstelle sollte von einer Französisch sprechenden Person besetzt werden – wurden insgesamt 22 Bewerbungen eingeschickt, wovon neun Personen angehört wurden. Die GK entschied sich für Gregor T. Chatton (cvp) als französischsprachigen Bundesverwaltungsrichter sowie Andrea A. Berger-Fehr (svp), Mia Fuchs (sp), Constance Leisinger (sp) und Jeannine Scherrer-Bänziger (svp) für die Abteilungen IV und V. Mit den Bewerberinnen und dem Bewerber könne die Vertretung der am BVGer derzeit untervertretenen SVP (3,75 Stellen), SP (2,18 Stellen) und CVP (1,71 Stellen) ausgeglichen werden – so die GK in ihrer Empfehlung.
Die Vereinigte Bundesversammlung hatte gegen die Empfehlungen der GK praktisch nichts einzuwenden. Auffallend war einzig, dass die beiden SP-Richterinnen etwas weniger Stimmen erhielten als die drei restlichen Anwärterinnen und Anwärter: Von den 183 eingelangten Stimmen erhielt Berger-Fehr deren 181, Chatton 176, Fuchs 168, Leisinger 167 und Scherrer-Bänziger 180 Stimmen.

Neue Mitglieder am Bundesverwaltungsgericht

Weil David Glassey (cvp) zurücktrat, musste eine Ersatzwahl am Bundesstrafgericht durchgeführt werden. Für die ordentliche Richterstelle wurde eine Person französischer Muttersprache gesucht. Aus den neun Bewerbungen entschied sich die GK für Stéphane Zenger (sp). In ihrem Bericht erwähnte die Kommission insbesondere die „hervorragenden Kenntnisse der Amtssprachen" von Zenger, der überdies der SP angehöre, die derzeit am BStG untervertreten sei. Wie Glassey, bei dem die GK in ihrem Bericht fälschlicherweise die SP als Partei angab, stammt auch Zenger aus dem Kanton Wallis.
Die Vereinigte Bundesversammlung folgte ihrer Kommission und wählte Zenger mit 174 Stimmen. Von den abgegebenen 184 Wahlzetteln blieben acht leer und zwei enthielten andere Namen.

Ersatzwahl am Bundesstrafgericht

Die erste Amtsperiode des Bundespatentgerichts läuft bis Ende 2017. Die Gesamterneuerungswahlen des BPatGer für 2018 bis 2023 waren eigentlich für die Herbstsession 2017 vorgesehen. Die GK hatte sich aber aus zwei Gründen für eine vorgezogene Ersatzwahl des Präsidenten des Bundespatentgerichts entschieden. Erstens zwang der Rücktritt des amtierenden Präsidenten, Dieter Brändle, auf Ende 2017 zu einer Ersatzwahl. Zweitens war die Kommission nach Rücksprache mit dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (IGE) zum Schluss gekommen, dass die für die neue Amtsperiode frei werdenden Richterstellen vom Profil der neuen Präsidentin oder des neuen Präsidenten des BPatGer abhängen, so dass das Präsidium möglichst früh besetzt werden soll. Neben den beiden hauptamtlichen Richterinnen bzw. Richtern wird das Patentgericht von zahlreichen nebenamtlichen Richterinnen und Richtern besetzt, die neben juristischen Kenntnissen auch eine technische Ausbildung haben müssen. Aus den zwei eingegangenen Bewerbungen entschied sich die GK für jene von Mark Schweizer, der auch als nebenamtlicher Richter am BPatGer tätig ist. In ihrem Bericht wies die GK darauf hin, dass die aktuelle Hauptbeschäftigung von Schweizer als Anwalt mit sich bringen werde, dass er im kommenden Jahr für bestimmte Fälle in den Ausstand treten müsse. Dennoch sei er langfristig insbesondere im Hinblick auf die Verteidigung des BPatGer auf internationaler Ebene der beste Kandidat. Dieser Meinung schloss sich die Vereinigte Bundesversammlung in der Sommersession 2017 an: Der Name Schweizer stand auf 184 der 187 eingelangten Wahlzettel. Drei blieben leer.

Vorgezogene Ersatzwahl am Bundespatentgericht (WG 17.202)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Der neue Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer äusserte im Rahmen der Diskussion zum Geschäftsbericht des Bundesgerichtes 2016 in der Sommersession Kritik am Parlament. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes liege dessen Ziel einer nachhaltigen Entlastung des BGer in weiter Ferne. Nicht weniger – wie bei der damaligen Revision beabsichtigt – sondern mehr Beschwerden würden eingereicht. Dabei sei insbesondere der strafrechtliche Bereich betroffen, was nicht zuletzt auf den Entscheid des Parlaments, eine Strafprozessordnung einzuführen, zurückzuführen sei: Mit dem Staatsanwaltschaftsmodell seien viele anfechtbare Entscheide geschaffen worden, was eine „Flut von Beschwerden“ nach sich ziehe. Entsprechend warb Meyer für die geplante Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes. Zudem forderte er das Parlament auf, eine gesetzliche Grundlage für die Nutzung von Open-Source-Software sowie das elektronische Gerichtsdossier zu schaffen, mit dem der Verkehr zwischen Rechtsanwältinnen und -anwälten und den Gerichten nur noch elektronisch erfolgen soll.
In der Tat zeigt der Bericht auf, dass im Berichtjahr (2016) 7'743 neue Fälle ans Bundesgericht gelangten, also nur unwesentlich weniger als 2015 (7'853). Insgesamt wurden 7'811 Fälle erledigt (2015: 7'695), wobei ein Fall im Schnitt 140 Tage brauchte (2015: 134 Tage). 13 Prozent der Beschwerden wurden gutgeheissen. 2016 wurden laut Bericht am EGMR 228 Entscheidungen betreffend die Schweiz gefällt (2015: 331), wobei in fünf Fällen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention durch die Schweiz festgestellt worden war (2015: 3).
Das Bundesstrafgericht wies ein im Vergleich zum Vorjahr stabiles Geschäftsaufkommen aus, wobei allerdings ein Anstieg an Eingängen in der Beschwerdekammer verzeichnet wurde. Auch beim Bundesverwaltungsgericht war die Geschäftslast hoch. Zwar gingen etwas weniger Fälle ein als im Vorjahr (2016: 8'102; 2015: 8'469), was auf einen Rückgang von Fällen im Asylbereich zurückzuführen sei, die Zahl der vom Vorjahr übernommenen Pendenzen (5'147) sei aber markant höher gewesen als 2015 (4'540) – so der Teilbericht. Mit dem Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauer von 182 auf 212 Tage wurden im Berichtsjahr weniger Fälle erledigt (7'517) als noch 2015 (7'869). Mit seiner Reorganisation sei die Geschäftslast im Bundesverwaltungsgericht nun aber ausgewogener verteilt worden, was zu höherer Effizienz führen werde. Auch das Bundespatentgericht, das seit 2012 tätig ist, verzeichnet einen Anstieg der Eingänge, und zwar von 23 auf 27, wobei insbesondere die summarischen Verfahren (von 4 auf 9) zugenommen haben. In beiden Kammern wurde der Bericht genehmigt.

Geschäftsbericht 2016 des Bundesgerichts
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesgerichts

Die vom Bundesrat zur Annahme empfohlene, von der RK-NR vorgelegte Anpassung der Richterverordnung, mit der der Anfangslohn und die jährliche Erhöhung festgelegt werden soll, wurde in der Sommersession 2017 im Nationalrat debattiert. Ein vor allem von der SVP-Fraktion unterstützter Minderheitenantrag auf Nicht-Eintreten stand dabei zur Diskussion. Moniert wurde, dass Lohnungleichheiten aufgrund unterschiedlicher Erfahrung in Kauf genommen werden müssten. Es gehe nicht an, dass Bundesrichter von den Vorteilen des Bundespersonalgesetzes profitierten ohne auch dessen Nachteile in Kauf zu nehmen. Der Antrag der Minderheit fand jedoch ausschliesslich bei der SVP-Fraktion Gehör: Eintreten wurde mit 107 zu 58 Stimmen ohne Enthaltung beschlossen. Die vorgeschlagene Revision gab dann nicht mehr zu reden. Sie wurde mit 111 zu 60 Stimmen ohne Enthaltung angenommen. Erneut stand die geschlossene SVP-Fraktion auf verlorenem Posten.

Anpassung der Löhne von Richterinnen und Richtern

Wer von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt wird, legt unmittelbar nach der Wahl den Eid oder das Gelübde ab. Dies gilt laut Parlamentsgesetz für die Mitglieder des Bundesrates, der beiden Kammern sowie für den General, nicht aber für Richterinnen und Richter. Diese werden im Beisein des Bundesgerichtspräsidenten oder der Bundesgerichtspräsidentin im Bundesgericht selber „auf gewissenhafte Pflichterfüllung“ vereidigt. Mit einer parlamentarischen Initiative will die SVP-Fraktion diese Ausnahme aufheben und künftig auch die Vereidigung von Richterinnen und Richtern unmittelbar nach der Wahl vor der Vereinigten Bundesversammlung durchführen zu lassen. Zudem sollen auch die Mitglieder der Gerichte den Eid oder das Gelübde ablegen und nicht einfach Pflichterfüllung versprechen.
In der SPK-NR war die Idee der SVP umstritten. Erst mit Stichentscheid des Präsidenten empfahl die Kommission mit 12:12 Stimmen bei einer Enthaltung, der Initiative nicht Folge zu geben. Die Wiederholung des Eides oder Gelübdes nach jeder Wahl sei wenig praktikabel und könnte sich auf die Feierlichkeit dieses Aktes kontraproduktiv auswirken. Zudem könnte die Vereidigung im Parlament auch als Zeichen für eine Schwächung der richterlichen Unabhängigkeit verstanden werden. Gegensätzlicher Ansicht war die starke Minderheit: Das Ansehen der höchsten Gerichte würde im Gegenteil erhöht, wenn die Verpflichtung durch Eid oder Gelübde öffentlich gemacht und die Mitglieder der Judikative auch in dieser Hinsicht mit Mitgliedern der Legislative und der Exekutive gleich gestellt würden. Der Rat stellte sich mit 111 zu 74 Stimmen bei vier Enthaltungen hinter die Argumentation der knappen Mehrheit. Neben der geschlossenen SVP-Fraktion stimmten auch einzelne CVP- und FDP-Mitglieder sowie ein BDP-Mitglied vergeblich für den SVP-Vorstoss.

Vereidigung von Richterinnen und Richtern
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative

Nach Anhörung des Präsidenten der AB-BA, Niklaus Oberholzer, entschied sich die RK-SR, auf die Ausarbeitung einer Revision über die Regelung zur Zusammensetzung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft vorläufig zu verzichten. An der bestehenden Regelung könne festgehalten werden: Mitglieder der AB-BA, die in einem Kanton als Anwalt tätig sind, dürfen selber nicht als Vertreter einer Partei vor den Strafbehörden auftreten. Dies sei nach wie vor sachgerecht und es bestehe kein dringender Anpassungsbedarf. Die RK-SR wollte allerdings nicht ausschliessen, dass ein solcher zu einem späteren Zeitpunkt gegeben sein könnte.

Zusammensetzung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (Pa.Iv. 15.473)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Es gehöre zum Wesen einer Aufsichtsbehörde, dass sie erst dann wahrgenommen werde, wenn die unter Aufsicht stehende Behörde in die Kritik gerate, eröffnete Niklaus Oberholzer, Präsident der AB-BA das Vorwort des Jahresberichts 2016 ebendieser Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft. Die AB-BA mische sich aber nicht in einzelne Verfahren ein und beurteile auch nicht einzelne Staatsanwälte. Vielmehr habe sie Einblick in das gesamte System der Bundesanwaltschaft zu nehmen, betonte er.
In der Tat war die Bundesanwaltschaft aufgrund einzelner Verfahren (FIFA, Petrobras, 1MDB) in den Fokus der Medien geraten. Die AB-BA bescheinigte der Bundesanwaltschaft in ihrem Jahresbericht freilich, in diesen Verfahren verantwortungsbewusst und zielgerichtet vorzugehen. Die Inspektionen hätten keine systemischen Schwächen gezeigt. Kritischer äusserte sich das Aufsichtsgremium zur internen Reorganisation: Diese sei noch in der Aufbauphase und vieles sei noch nicht eingespielt, nicht umgesetzt und es gebe noch Verbesserungspotenzial. Der Administrativaufwand sei hoch und die internen Abläufe noch kompliziert und unklar.

Jahresbericht 2016 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Die RK-NR entschloss sich mit 16 zu 9 Stimmen dem Ständerat zu folgen und empfahl, der Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht sowie der Einrichtung von Vizepräsidien in allen Kammern des Bundesstrafgerichtes zuzustimmen. Letzteres geht auf eine parlamentarische Initiative der RK-NR selber zurück. Der Schutz der Rechtssuchenden könne damit verstärkt werden. Eine Kommissionsminderheit beantragte Nichteintreten. Als Spezialgericht brauche das Bundesstrafgericht keine Berufungskammer. Mit der Einrichtung einer solchen Kammer werden bis zu zehn neue nebenamtliche Richterinnen und Richter benötigt, was zusätzlich eine Änderung der Richterverordnung bedingen würde. Hier äusserte ein Teil der Kommission Bedenken wegen fehlender juristischer Unabhängigkeit, weil sich die Berufungsrichterinnen und -richter im gleichen Gebäude befänden wie ihre erstinstanzlichen Kolleginnen und Kollegen.
Das Geschäft zur Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht kam in der Frühlingssession in Form von zwei Vorlagen in den Nationalrat. Der Antrag der SVP-Fraktion und der Kommissionsminderheit auf Nichteintreten wurde deutlich verworfen. Die SVP wollte vergeblich geltend machen, dass es keine neue Kammer brauche, weil heute schon die – günstigere – Lösung bestehe, einen Sachverhalt nachträglich neu abklären zu lassen. Dafür reiche das Bundesgericht und es brauche keine zweite Instanz im Bundesstrafgericht. Nach der Eintretensdebatte wurden beide Vorlagen in der Gesamtabstimmung deutlich und jeweils nur mit Opposition der SVP angenommen. Gleichzeitig schrieb die grosse Kammer die ursprüngliche, 2015 an den Bundesrat zurückgewiesene Vorlage ab.
Allerdings hatte die RK-NR beim neuen Bundesgesetz eine Änderung eingebaut. Sie wollte dem Präsidium der Strafkammer die Möglichkeit verschaffen Strafverfahren, die in der Kompetenz eines Einzelgerichts liegen, bei entsprechend erforderlichen rechtlichen Verhältnissen an das Kollegialgericht zu übertragen. Deshalb kam das Geschäft ein paar Tage später noch einmal zurück in den Ständerat, der diese Regelung allerdings als überflüssig erachtete und sie ablehnte: mit der Schaffung einer Berufungskammer sei diese Kompetenz nicht nötig. Der Nationalrat sah dies ein und folgte der kleinen Kammer stillschweigend.
Beide Kammern hiessen schliesslich in der Schlussabstimmung sowohl das neue Bundesgesetz als auch die Verordnung gut. Im Ständerat standen jeweils 5 Nein-Stimmen aus der SVP 40 Ja-Stimmen gegenüber und auch im Nationalrat stammten die 58 (Bundesgesetz) bzw. die 62 (Verordnung) ablehnenden Voten aus der SVP-Fraktion. Sie standen freilich gegen die 137 (Gesetz) bzw. 134 (Verordnung) Ja-Stimmen auf verlorenem Posten.

Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BRG 13.075)
Dossier: Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht

In seiner Stellungnahme begrüsste der Bundesrat die geplante vorläufige Aufstockung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht, um damit die in der Asylgesetzrevision beschlossene Beschleunigung der Asylverfahren umsetzen zu können. Seiner Empfehlung, den von der RK-SR vorgelegten Entwurf anzunehmen, kamen in der Frühjahressession sowohl der Stände- als auch der Nationalrat nach.
Freilich kam es in beiden Kammern zu kleineren Diskussionen. Im Ständerat beantragte Thomas Minder (parteilos, SH) nicht auf die Vorlage einzutreten, um damit einerseits auf die mit seinen Worten «absurde Tatsache» hinzuweisen, dass jeder Asylantrag sogar von Dublin-Fällen von einem kostenlosen Anwalt begleitet werde, obwohl dort ja eigentlich der Erststaat zuständig sei. Unmittelbare Folge davon sei nun diese Forderung nach Aufstockung der Richterstellen. Darüber hinaus war der Angehörige der SVP-Fraktion skeptisch, ob die Aufstockung tatsächlich wie versprochen nach 2019 wieder rückgängig gemacht würde. Früher habe das Bundesverwaltungsgericht zudem mit weniger Stellen mehr Fälle in kürzerer Zeit bearbeitet. Im Nationalrat übernahm Pirmin Schwander (svp, SZ) mit denselben Argumenten den Part des Mahners. Freilich fanden diese Minderheiten-Argumente jeweils nur bei den SVP-Fraktionskolleginnen und -kollegen Anklang. Im Nationalrat konnten sich Viola Amherd (cvp, VS) und Bernhard Guhl (bdp, AG) denn auch Seitenhiebe gegen die Volkspartei nicht verkneifen. Amherd erinnerte daran, dass es bei dieser Vorlage auch um die Umsetzung des Volkswillens gehe und Guhl warf der SVP vor, es gehe ihr nur darum, ein Problem zu bewirtschaften, anstatt es auch zu lösen. Die Opposition von rechts widerspiegelte sich schliesslich auch in der Schlussabstimmung, bei der die Verordnung im Nationalrat mit 132 zu 65 Stimmen und im Ständerat mit 38 zu 4 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gutgeheissen wurde.

Aufstockung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 16.486)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Weil Daniela Viscione (svp) in der Herbstsession von einer nebenamtlichen in eine ordentliche Bundesgerichtsstelle gewählt worden war, musste die vereinigte Bundesversammlung die Besetzung einer nebenamtlichen Richterstelle am Bundesgericht vornehmen. Die Stelle sollte auf Antrag des Bundesgerichts mit einer auf Strafrecht spezialisierten Person deutscher Muttersprache besetzt werden. Die GK erhielt acht Bewerbungen (3 Männer und 5 Frauen), aus denen sie sich für Cordula Lötscher entschied, die der CVP angehört. Zwar wären neben der CVP (-0,32 Stellen) auch die SVP (-1,72 Stellen), die GP (-1.0 Stellen) und die BDP (-0,62 Stellen) am höchsten Gericht untervertreten – in der Tat hätten sich auch ein SVP- und ein BDP-Kandidat beworben –,die GK entschied sich aber zugunsten der unveränderten Sprachen- und Geschlechtervertretung für die CVP-Kandidatin.
Der Vorschlag wurde von allen Fraktionen unterstützt. Cordula Lötschers Name stand entsprechend auf 175 der 192 eingelangten Wahlzettel, deren 16 leer blieben und einer einen anderen Namen aufwies. Die neue nebenamtliche Bundesrichterin wurde damit für den Rest der Amtsperiode 2015 bis 2020 gewählt.

Besetzung einer nebenamtlichen Richterstelle am Bundesgericht

Mit Annie Rochat Pauchard wählte die Bundesversammlung in der Frühjahrssession eine neue nebenamtliche Bundesverwaltungsrichterin. Die Neuenburgerin erhielt 181 Stimmen. Von den eingelangten 194 Wahlzetteln waren 12 leer und einer enthielt einen anderen Namen. Rochat Pauchard ersetzte Marie-Chantal May Canellas, die in der Herbstsession 2016 zur ordentlichen Bundesrichterin gewählt worden war. Die Wahl der GK fiel auf Rochat Pauchard, weil diese – wie ihre Vorgängerin – den im Bundesverwaltungsgericht untervertretenen Christlichdemokraten angehört, eine Frau und französischer Muttersprache ist. Darüber hinaus bringe sie mit ihren umfassenden Kenntnissen im Bereich Steuerrecht und Abgaben die besten Voraussetzungen für die Tätigkeit in der Abteilung I mit.

neue nebenamtliche Bundesverwaltungsrichterin