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Präsident und Vizepräsident des Bundesstrafgerichts werden auf Vorschlag des Gesamtgerichtes von der Bundesversammlung aus den ordentlichen Bundesstrafrichterinnen und -richtern jeweils für zwei Jahre gewählt. Der bisherige Präsident, Daniel Kipfer Fasciati (gp), wurde für weitere zwei Jahre gewählt. Diese Wiederwahl ist einmal möglich. Zum neuen Vizepräsidenten wählte die vereinigte Bundesversammlung in der Herbstsession Tito Ponti (fdp). Kipfer Fasciati erhielt 180 Stimmen von den 191 eingelangten Wahlzetteln. Sechs waren leer eingelegt worden und auf fünf Wahlzetteln wurden andere amtierende Richter für das Präsidium vorgeschlagen. Ponti erhielt 187 Stimmen. Bei ihm waren von den eingelangten 191 Wahlzetteln vier leer.

Bundesstrafgericht - Wahlen

Weil Susanne Leuzinger (sp) per Ende 2015 ihr Amt als Bundesrichterin niederlegen wollte, wurden in der Herbstsession Neuwahlen nötig. Leuzinger war Präsidentin der ersten sozialrechtlichen Abteilung. Sie gehörte dem Bundesgericht seit 1996 an und war von 2007 bis 2010 Vizepräsidentin. Die GK empfahl Martin Wirthlin (sp), Richter am Kantonsgericht Luzern, zur Wahl. Diese Empfehlung wurde von allen Fraktionen gestützt und Wirthlin erhielt bei der Richterwahl Mitte September entsprechend 176 Stimmen. Von den 190 eingelangten Wahlzetteln waren 10 leer und vier mit anderen Namen versehen.

Richterwahl

Weil aufgrund der Rücktritte von Robert Galliker (parteilos), Markus Metz (fdp) und André Moser (fdp) per Ende Juli drei Stellen vakant wurden, waren Ersatzwahlen für das Bundesverwaltungsgericht nötig. Das neue Mitglied in Abteilung III (Sozialversicherungen und öffentliche Gesundheit) sollte französischsprachig sein, die Stellen in Abteilung I (Infrastrukturprojekte, Umweltschutz, Enteignungen, Datenschutz, Bundespersonal, Raumplanung, Staatshaftung) und Abteilung IV (Asylrecht) waren mit deutschsprachigen Mitgliedern zu besetzen. Nachdem insgesamt über 30 Bewerbungen eingegangen waren (20 für Abteilung I, 4 für Abteilung III und 8 für Abteilung IV) empfahl die Gerichtskommission (GK-V) drei Frauen zur Wahl. Deren Parteizugehörigkeit käme der momentanen Unterrepräsentation von SVP, CVP und BDP entgegen, die Kandidatinnen würden den Sprachanforderungen entsprechen und mit der Wahl von drei Frauen könnte der Frauenanteil deutlich auf 37,5 Prozent erhöht werden. Christine Ackermann (cvp, Abteilung II), Caroline Bissegger (svp, Abteilung I) und Daniela Brüschweiler (bdp, Abteilung IV) wurden von allen Fraktionen unterstützt und in der Sommersession von der Bundesversammlung mit 208 (Ackermann und Bissegger) bzw. 205 (Brüschweiler) von 213 eingegangenen Stimmen gewählt.

Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts

Seit 2011 ist das Parlament für die Wahl einer Bundesanwältin oder eines Bundesanwaltes und den beiden Stellvertretungen zuständig. Bei der ersten Gesamterneuerungswahl war es mit der Nicht-Wiederwahl von Erwin Beyeler zu einem eigentlichen Eklat gekommen. Bei der zweiten vom Parlament verantworteten Gesamterneuerungswahl der Bundesanwaltschaft für die Amtsperiode 2016 bis 2019 kam es hingegen zu keinen Überraschungen. Der amtierende Bundesanwalt Michael Lauber – seines Zeichens also erster, vom Parlament bestätigter Bundesanwalt – und der eine der beiden stellvertretenden Bundesanwälte – Ruedi Montanari – wurden beide in ihrem Amt bestätigt. Lauber erhielt 195 von 216 eingelangten Stimmen und Montanari wurde mit 195 von 215 eingelangten Stimmen wiedergewählt. Da Paul-Xavier Cornu, der zweite stellvertretende Bundesanwalt, Ende 2015 das Pensionsalter erreichte, wurde ein neuer Kandidat in dieses Amt gewählt. Die Gerichtskommission (GK) hatte sich aus vier Bewerbungen (drei Männer und eine Frau) für Jacques Rayroud entschieden, der als leitender Staatsanwalt und Leiter der Zweigstelle Lausanne mit der Arbeitsweise der Bundesanwaltschaft vertraut war. Rayrouds Name stand auf 206 von 216 eingelangten Stimmzetteln.

Gesamterneuerungswahl der Bundesanwaltschaft 2015 - Michael Lauber wird bestätigt
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Alle 18 ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes stellten sich für die neue Amtsperiode 2016 bis 2021 wieder zur Verfügung. Da nichts dagegen sprach, empfahl die GK deren Wiederwahl. Dieser Empfehlung kam die Vereinigte Bundesversammlung in der Sommersession 2015 bei der Gesamterneuerung des Bundesstrafgerichtes nach. Das Bundesstrafgericht setzt sich für die Amtsperiode 2016 bis 2021 entsprechend aus fünf SVP-RichterInnen (Emmanuel Hochstrasser, 207 Stimmen; Sylvia Frei-Hasler, 214 Stimmen; Cornelia Cova, 214 Stimmen; Patrick Robert-Nicoud, 213 Stimmen; Stephan Blättler, 213 Stimmen), vier VertreterInnen der FDP (Tito Ponti, 214 Stimmen; Jean-Luc Bacher, 214 Stimmen; Giuseppe Muschietti, 214 Stimmen; Joséphine Contu, 214 Stimmen), vier RichterInnen der SP (Walter Wüthrich, 212 Stimmen; Miriam Forni, 212 Stimmen; Giorgio Bomio-Giovanascini, 210 Stimmen; Roy Garré, 211 Stimmen), drei Juristen der CVP (Peter Popp, 214 Stimmen; Andreas J. Keller, 214 Stimmen; David Glassey, 213 Stimmen) sowie zwei Angehörigen der Grünen (Nathalie Zufferey Franciolli, 209 Stimmen; Daniel Kipfer Fasciati, 212 Stimmen) zusammen. Ebenfalls wiedergewählt wurde die nebenamtliche Richterin Claudia Solcà (mit 214 Stimmen), die der CVP angehört.

Gesamterneuerung des Bundesstrafgerichtes

Mitte Juni wählte die Vereinigte Bundesversammlung drei neue nebenamtliche Richter für das Bundespatentgericht für den Rest der Amtsperiode von 2012 bis 2017. Zum einen musste ein Ersatz für den altershalber zurücktretenden Erich Wäckerlin gesucht werden. Zum anderen ersuchte der Gerichtspräsident des Bundespatentgerichts, Dieter Brändle, das Parlament um mehr Personal. Da fast die Hälfte aller Fälle des Bundespatentgerichtes Pharmaangelegenheiten beträfen, sollen die neuen nebenamtlichen Richter aus dem Fachgebiet Chemie stammen und deutschsprachig sein. Die neu gewählten Personen, namentlich Andreas Schöllhorn Savary (er erhielt 213 von 218 Stimmen), Martin Sperrle (214 von 218) und Hannes Spillmann (214 von 218), erfüllen diese Bedingungen. Das Bundespatentgericht besteht seit 2012 und behandelt als Vorinstanz des Bundesgerichtes zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente.

Bundespatentgericht - Wahlen

In der Wintersession wurden der Präsident und der Vizepräsident des Bundesgerichtes für die Amtszeit 2015/2016 bestätigt. Gilbert Kolly (cvp) erhielt 193 von 210 eingegangenen Stimmen, wobei 13 Wahlzettel leer eingelegt wurden. Ulrich Meyer (sp) wurde mit 200 Stimmen als Vizepräsident bestätigt. Bei ihm waren fünf der 210 eingelangten Stimmzettel leer.

Präsident und der Vizepräsident des Bundesgerichtes
Dossier: Wahlen der Bundesgerichtspräsidenten

Für das Bundesverwaltungsgericht wurden aufgrund des Rücktritts von Bruno Huber (cvp) und Jean-Daniel Dubey (parteilos) zwei neue Mitglieder gewählt. Yannick Antoniazza-Hafner (bdp) erhielt 213 Stimmen und David Wenger (svp) erhielt 220 Stimmen. Die Gerichtskommission machte geltend, dass sowohl die BDP als auch die SVP im Bundesverwaltungsgericht untervertreten sei.

Bundesverwaltungsgericht

In der Herbstsession nahm die Vereinigte Bundesversammlung die Wiederwahl der ordentlichen und nebenamtlichen Mitglieder des Bundesgerichtes vor. Die 35 zur Wiederwahl antretenden Bundesrichterinnen und Bundesrichter wurden zwar alle bestätigt, doch erhielten einzelne auffällig weniger Stimmen. Das Wahlprozedere sieht vor, dass nur die wieder amtierenden Personen auf einer Liste gewählt werden können. Diese Liste ist in globo abzugeben, wobei einzelne Namen gestrichen werden dürfen. Dies war in der Vergangenheit kaum jemals der Fall gewesen. Bei der Bestätigungswahl im Herbstsemester wurden allerdings zwei SP-, ein CVP- und ein GP-Richter von der SVP nicht gewählt, weil sie „ausländisches vor Schweizer Recht“ stellten, wie Christoph Mörgeli (svp, ZH) zu Protokoll gab. Ein SVP-Richter wurde umgekehrt von der Linken abgestraft. Freilich erreichten alle fünf das absolute Mehr trotzdem. Darüber hinaus wurden 2014 drei ordentliche Mitglieder in einer Ergänzungswahl bestimmt. Stephan Haag (glp) und Monique Jametti (svp), die beide in der Herbstsession gewählt wurden, ersetzten die zurücktretenden deutschsprachigen Heinz Aemisegger (cvp) und Hans Mathys (svp). Für den ebenfalls zurücktretenden, französischsprachigen Bundesrichter Yves Kernen (svp) fand die Kommission zuerst keine Kandidierenden und die Nachfolge musste noch einmal ausgeschrieben werden. Schliesslich wurde in der Wintersession Margit Moser-Szeless (svp) zur neuen Bundesrichterin bestimmt. Mit der Wahl der beiden Richterinnen wurde das Geschlechterverhältnis verbessert. Neu waren 13 Frauen und 25 Männer als Bundesrichterinnen und Bundesrichter tätig. Zudem konnte der Parteienproporz verbessert werden; mit Haag wurde zum ersten Mal ein Mitglied der GLP Bundesrichter. Neu besetzt wurden zudem vier nebenamtliche Richterstellen. Gewählt wurden Bernard Albrecht (sp), Federica De Rossa Gisimundo (sp), Yvona Griesser (svp) und Beatrice van de Graaf (svp).

Wiederwahl der ordentlichen und nebenamtlichen Mitglieder des Bundesgerichtes

Nach den Neu- und Bestätigungswahlen setzte sich das Bundesgericht parteipolitisch aus zehn SVP-Richtern (Anspruch 9,7), neun SP-Richtern (Anspruch 8,8), sieben CVP/EVP-Richtern (Anspruch 6,8), sechs FDP-Richtern (Anspruch 6,3), vier GP-Richtern (Anspruch 2,6) und je einem GLP- (Anspruch 2,2) und BDP-Richter (Anspruch 1,5) zusammen. Der Anspruch bestimmt sich aus der Fraktionsgrösse der jeweiligen Parteien bei total 38 Richterinnen und Richtern. Ende 2014 waren also die GP leicht über und die GLP leicht untervertreten.

Bundesgericht parteipolitisch

In der Sommersession wählte die Vereinigte Bundesversammlung turnusgemäss das Präsidium und das Vizepräsidium des Bundesverwaltungsgerichtes für 2015/2016. Der amtierende Vizepräsident, Jean-Luc Baechler (svp) wurde mit 152 von 159 gültigen Stimmen zum Präsidenten gewählt. Die 39 leeren und 10 ungültigen Stimmen stammten wahrscheinlich zu einem Grossteil aus der CVP/EVP-Fraktion, welche die Wahl von Baechler im Gegensatz zu allen anderen Fraktionen nicht unterstützt hatte. Baechler war 2004 von der CVP zur SVP übergetreten. Zur Vizepräsidentin wurde die amtierende Richterin Marianne Ryter (sp) bestimmt. Sie erhielt 205 der 205 gültigen Stimmen.

Bundesverwaltungsgerichtes

2013 hatte das Parlament die gesetzliche Grundlage für die Wahl von höchstens drei Richterinnen oder Richtern im Nebenamt für das Bundesstrafgericht geschaffen. Die erste dieser Stellen wurde 2014 besetzt. Das neue Mitglied soll insbesondere bei italienischsprachigen Verfahren zum Einsatz kommen und die lediglich zwei italienischsprachigen vollamtlichen Richter bei Ausstandsproblemen ersetzen. Das Parlament wählte Claudia Solcà (cvp) mit 170 von 209 eingelangten Wahlzetteln in dieses Amt. 33 Zettel blieben leer und 6 Stimmen fielen auf Verschiedene. Parteipolitische Überlegungen hätten laut der Gerichtskommission bei der Besetzung keine Rolle gespielt, da die neue Richterin auch nur selten zum Einsatz kommen werde. Auf die Ausschreibung hatten sich lediglich zwei Personen gemeldet.

Bundesstrafgericht

Mit der 2010 beschlossenen Änderung der Organisation der Strafbehörden hatte das Parlament bestimmt, dass nicht nur der Bundesanwalt, sondern auch ein Aufsichtsgremium vom Parlament zu wählen sei. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) besteht aus je einem Richter des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts, zwei praktizierenden Anwälten und drei Fachpersonen, die weder Richter noch Anwälte sind. In der Sommersession stand erstmals die Gesamterneuerung der AB-BA für die Amtsdauer von 2015 bis 2018 an. Drei Mitglieder stellten sich nicht mehr zur Verfügung. Während Niklaus Oberholzer, der den zurücktretenden Bundesrichter Hansjörg Seiler ersetzte, zusammen mit den Bisherigen in der Sommersession gewählt wurde, konnten die beiden neuen Anwältinnen und Anwälte, Veronica Hälg-Büchi und François A. Bernath, mangels valabler Kandidierender erst in der Herbstsession bestimmt werden. Anders als bei Wahlen zu den Gerichten spielen bei der Ernennung der Mitglieder der AB-BA parteipolitische Überlegungen keine Rolle.

Gesamterneuerungswahl der AB-BA für die Amtsdauer 2015-2018
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Mit 192 von 198 gültigen Stimmen (sechs Wahlzettel entfielen auf Diverse und sechs weitere eingelangte Zettel blieben leer) wählte die vereinigte Bundesversammlung Grégory Bovey neu ins Amt eines ordentlichen Bundesrichters. Die Wahl war nötig geworden, weil der verstorbene Bundesrichter Bernard Corboz ersetzt werden musste. In Bovey fand die GK den idealen Ersatz, war der in Genf wohnhafte Kantonsrichter doch nicht nur französischer Muttersprache und Zivilrechtler, sondern gehörte – wie sein Vorgänger – der FDP an, die am Bundesgericht mit 1,33 Stellen untervertreten ist.

Wahl eines Bundesrichters

Mit der Ende 2013 durchgeführten Wahl von Francesco Parrino ans Bundesgericht wurden Ersatzwahlen am Bundesverwaltungsgericht nötig. Weil innerhalb des Verwaltungsgerichts keine Abteilungswechsel vorgesehen waren, waren für die Stelle italienische Muttersprache und Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht als Bedingungen festgehalten worden. Aus den vier Bewerbungen (drei Männer, eine Frau) wurde Michela Bürki Moreni ausgewählt, die die beiden Bedingungen erfüllte. Die neue Verwaltungsrichterin – sie erhielt 194 der 199 gültigen Stimmen, von den 204 eingelangten Wahlzetteln blieben 5 leer – gehört der SP an, die am BVGer untervertreten ist. Dies gelte zwar auch für die SVP, die BDP, die GLP und die CVP, so die GK, von diesen Parteien habe sich aber niemand beworben.

Ersatzwahlen am Bundesverwaltungsgericht

Weil Yves Rüedi in der Wintersession 2013 zum hauptamtlichen Bundesrichter gewählt worden war, musste ein neues nebenamtliches Bundesgerichtsmitglied bestimmt werden. Die GK schlug Daniela Viscione vor, deren Name in der Frühjahrssession 2014 auf 191 von 192 gültigen Wahlzetteln vermerkt wurde – 9 Wahlzettel blieben leer und auf einem stand ein anderer Name. Weil nebenamtliche Richterinnen und Richter in der Regel flexibel eingesetzt werden, ist neben einer Qualifikation als Jurist oder als Juristin keine besondere fachliche Spezialisierung nötig. Bedingung für die Stelle war allerdings Deutsch als Muttersprache. Die Wahl der GK fiel aus den 18 Bewerbungen auch deshalb auf Daniela Viscione, weil diese der SVP angehöre, also jener Partei, die am BGer am deutlichsten untervertreten sei. Zudem verändere sich mit der Wahl der Oberrichterin des Kantons Aargau das Geschlechterverhältnis zu Gunsten der Frauen. Es beträgt bei den nebenamtlichen Richterstellen nun neu sieben Frauen zu zwölf Männern.

Nebenamtlicher Bundesrichter

Mit Francesco Parrino wählte die Vereinigte Bundesversammlung Ende September den Nachfolger von Aldo Borella als hauptamtlichen Bundesrichter italienischer Sprache. Parrino wurde von der SP vorgeschlagen und von allen Fraktionen ausser der FDP-Liberalen und der CVP/EVP-Fraktion unterstützt, welche ihrerseits Luca Grisanti vorschlugen. Die Gerichtskommission hatte sich für den SP-Kandidaten ausgesprochen, weil die SP am Bundesgericht stärker untervertreten sei als die FDP. Die Freisinnigen machten hingegen geltend, dass es bei den Wahlen um die Vakanz in der sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes gehe, wo bereits jetzt drei von zehn Richtern der SP angehörten. Der zurücktretende Aldo Borella gehört der FDP an. Grisanti, seinerseits Mitglied der FDP, erhielt allerdings lediglich 86 Stimmen und Parrino wurde mit 152 Stimmen gewählt. In der Wintersession wählte die Bundesversammlung zudem einen Nachfolger für den zurücktretenden Roland Schneider (svp). Die Wahl von Yves Rüedi (svp) – dem nach über 100 Jahren erst dritten Glarner Bundesrichter in der Geschichte – war nicht umstritten.

hauptamtlichen Bundesrichter

Mit der Wahl zweier Richter der SVP ans Bundesverwaltungsgericht – Christoph Rohrer und David Weiss – wurde die Untervertretung der Volkspartei laut Präsident der Gerichtskommission auf ein akzeptables Mass reduziert. Die CVP-Kandidatin Karin Huber-Studerus hatte keine Chance, obwohl auch die CVP eine Untervertretung anmahnte. Beide SVP-Richter werden im Bereich des Gesundheits- und Sozialversicherungsrechts tätig sein. Bereits in der Frühjahrssession hatte die Bundesversammlung vier Mitglieder gewählt, damals allerdings ohne Gegenkandidaturen. Die vakante Richterstelle deutscher Sprache besetzt neu Esther Karpathakis (glp) und für die drei Richterstellen französischer Sprache wurden Sylvie Cossy (gp), Pascal Richard (cvp) und William Waeber (sp) gewählt.

Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts

In der Herbstsession wählte die Vereinigte Bundesversammlung Daniel Kipfer Fasciati und Jean-Luc Bacher zum Präsidenten und Vizepräsidenten des Bundesstrafgerichts. Es handelte sich dabei um Routine-Wahlen; Kipfer Fasciati war bis anhin Vizepräsident und sollte für 2014/2015 die Leitung übernehmen. Im November des Berichtjahres konnte zudem der neue Sitz des Bundestrafgerichtes in Bellinzona bezogen werden.

zum Präsidenten und Vizepräsidenten des Bundesstrafgerichts

In der Sommersession wählte die Vereinigte Bundesversammlung mit Paul-Xavier Cornu einen neuen Stellvertretenden Bundesanwalt für den Rest der Amtsperiode 2012 bis 2015. Die Wahl war aufgrund des Rücktritts von Maria-Antonella Bino nötig geworden, die sich beruflich neu orientieren wollte. Die Gerichtskommission hatte sich für Cornu entschieden und sich damit gegen andere Bewerber gestellt, darunter auch gegen Claude Nicati, den im Berichtjahr abgewählten Neuenburger Staatsrat, der die Stelle schon einmal inne gehabt hatte.

Stellvertretenden Bundesanwalt

Die Vereinigte Bundesversammlung wählte Gilbert Kolly (cvp) zum Bundesgerichtspräsidenten für die Jahre 2013 und 2014. Zum Vizepräsidenten wurde Ulrich Meyer (sp) bestimmt. Nachfolger des zurückgetretenen Peter Locher (fdp) als nebenamtlicher Bundesrichter wurde als erster Grünliberaler Rolf Benz. Darüber hinaus kam es im Berichtjahr zu einem Sesselrücken im Bundesgericht. Von Bedeutung war dabei die Rochade von Peter Karlen in die I. Öffentlich-Rechtliche Abteilung, womit erstmals seit 20 Jahren wieder ein Richter der SVP in der Kammer, die etwa auch für Einbürgerungen zuständig ist, Einsitz nahm. Im Juni wählte die Bundesversammlung Lorenz Kneubühler und Niklaus Oberholzer (beide sp) ins Bundesgericht und im September wählte das Parlament Alexia Heine (svp) für den zurücktretenden Bundesgerichtspräsidenten Lorenz Meyer als neue Bundesrichterin.

Bundesgerichtspräsidentenwahl 2012
Dossier: Wahlen der Bundesgerichtspräsidenten

Zum ersten Mal wählte das Parlament und nicht mehr der Bundesrat den Bundesanwalt – das Parlament hatte dies 2010 so beschlossen. Der amtierende Erwin Beyeler, der 2009 auf den umstrittenen Valentin Roschacher gefolgt war, musste sich der Wiederwahl stellen. Im Vorfeld musste Beyeler vor allem aufgrund des Falls „Holenweger“ Kritik einstecken. Die Gerichtskommission hatte sich nur knapp mit 9 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung für seine Wiederwahl ausgesprochen. In der Sommersession erhielt Beyeler dann von der Bundesversammlung lediglich 109 von 227 gültigen Stimmen, erreichte also das nötige Mehr nicht und wurde so abgewählt. Es war insbesondere die SVP, die sich gegen die Wiederwahl Beyelers einsetzte und vor der Wahl nochmals die ganze Kritik an dessen Person wiederholte.
Die Gerichtskommission musste in der Folge einen Nachfolger suchen und schlug aus einem Kandidatenseptett einstimmig den parteilosen Michael Lauber vor. Lauber sei international gut vernetzt und hätte Erfahrung mit der Bekämpfung von Geldwäscherei. Zudem habe er als Untersuchungsrichter zu Beginn der 1990er Jahre in Bern auch Kenntnisse in der Strafverfolgung gesammelt. Für das Amt hatten sich unter anderen auch die stellvertretenden Bundesanwälte Ruedi Montanari und Maria-Antonella Bino beworben. Die Gerichtskommission setzte sich aber bewusst für einen externen Kandidierenden aus. Die Bundesversammlung folgte Ende November dem Vorschlag der Gerichtskommission und wählte Lauber mit 203 von 206 gültigen Stimmen (11.213).

Wahl des Bundesanwaltes 2011 - Erwin Beyeler wird nicht bestätigt, Michael Lauber wird gewählt
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Bereits in der Herbstsession wählte die vereinigte Bundesversammlung zum ersten Mal die besagte Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Sechs der sieben Kandidaten waren unbestritten. Die Wahl von Hansjörg Seiler, Giorgio Bomio, Thomas Fingerhuth, Carla Wassmer, Thierry Béguin und Niklaus Oberholzer wurde von allen Fraktionen unterstützt. Die Ratslinke, unterstützt von Dick Marty (fdp, TI), wehrte sich erfolglos gegen den SVP-Kandidaten David Zollinger, der als Geschäftsleitungsmitglied einer Bank nicht in einem Gremium Einsitz nehmen solle, das auch über Banken urteilen müsse. Dieses Argument wurde jedoch von der Mehrheit der Bundesversammlung nicht geteilt und der von der grünen Fraktion vorgeschlagene Pascal Mahon hatte keine Chance gegen Zollinger.

Wahl der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft 2010
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Anfang Juni hatte der Bundesrat den bisherigen ersten Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, Erwin Beyeler, zum Nachfolger Roschachers als Bundesanwalt gewählt.

Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher (2006)

Anlässlich der parlamentarischen Behandlung des Geschäftsberichts der Bundesgerichte im Parlament beklagte sich der Präsident des Bundesgerichts, Guisep Nay, über den Druck, den einzelne Politiker und Parteien auf die Rechtssprechung ausübten (06.003). Dem in Pension gehenden Bündner Nay folgte der Berner Freisinnige Arthur Aeschlimann auf den Präsidentenstuhl. Dass dieser sowohl von den erstmals das Vorschlagsrecht ausübenden Richterkollegen als auch von der Vereinigten Bundesversammlung den Vorzug gegenüber dem amtierenden Vizepräsidenten Bernard Corboz (fdp) aus Genf erhielt, führte in der Romandie zu einiger Empörung.

Rücktritt Guisep Nay 2006
Dossier: Wahlen der Bundesgerichtspräsidenten