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Im Berichtjahr gaben die Kommissionen für Rechtsfragen beider Kammern ihre Zustimmung zu einer parlamentarischen Initiative der RK-N, die mit einer Änderung der entsprechenden Verordnung die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht, das im Juni 2012 nach dreieinhalb Jahren Bauzeit in St. Gallen bezogen werden konnte, von höchstens 65 auf höchstens 68 Vollzeitstellen erhöhen wollte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte aufgrund zunehmender Engpässe entsprechenden Bedarf angemeldet. Für die Bestimmung der Anzahl Richter ist die Bundesversammlung zuständig, die dazu eine Verordnung erlässt. Das Bundesgericht, welches das Bundesverwaltungsgericht beaufsichtigt, hatte allerdings Zweifel angemeldet, ob eine Erhöhung der Richterstellen tatsächlich nötig sei. Bei der Beratung des Geschäftsberichts des Bundesgerichtes in der Sommersession des Nationalrats plädierte der Gerichtspräsident Lorenz Meyer gar offen für weniger Richter und weniger, dafür aber wichtige Fälle. Auch der Bundesrat empfahl Nichteintreten. Die rasch ausgearbeitete Verordnung wurde jedoch noch Ende Jahr im Nationalrat behandelt und mit 110 zu 50 Stimmen angenommen. Im Ständerat fand die Beratung 2012 noch nicht statt.

Erhöhung der Richterinnen- und Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht von höchstens 65 auf höchstens 68 Vollzeitstellen (Pa.Iv. 12.425)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Die Richterstellen des Bundesstrafgerichts waren Gegenstand eines Vorstosses der Rechtskommissionen beider Kammern. Der parlamentarischen Initiative der RK-SR, zwei Verordnungen auszuarbeiten, mit denen erstens die Zahl der nebenamtlichen Richterstellen am höchsten Strafgericht auf höchstens drei festgelegt und zweitens die Entschädigung der nebenamtlichen Richter und Richterinnen entsprechend der Bestimmungen für nebenamtliche Richterstellen am Bundesgericht geregelt werden soll, gaben beide Kommissionen ihre Zustimmung. Die beiden bereits vorliegenden Verordnungen wurden vom Bundesrat grundsätzlich begrüsst, von den Räten im Berichtsjahr jedoch noch nicht behandelt.

Festlegung der Richterstellen am Bundesstrafgericht (Pa.Iv. 12.462)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Das Parlament beriet im Berichtjahr das Bundesgesetz über die Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis, das auf eine Motion der Rechtskommission des Nationalrates (09.3362) zurückgeht. Ziel des Gesetzes ist die Harmonisierung des Beizugs anwaltlicher Dokumente als Beweismittel in den verschiedenen Verfahrensgesetzen auf eidgenössischer Ebene. Konkret sollte das anwaltliche Berufsgeheimnis besser geschützt und in den Verfahrensgesetzen gleich geregelt werden wie in der Zivil- bzw. der Strafprozessordnung. In beiden Kammern war Eintreten unbestritten und die Vorlage passierte beide Räte ohne grosse Debatte. Umstritten war einzig, ob das Berufsgeheimnis nicht nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sondern auch Patentanwältinnen und Patentanwälte vor der Herausgabe von Korrespondenz schützen soll. Der Ständerat als Erstrat folgte in diesem Punkt knapp dem Bundesrat, der den Schutz nur dann gewähren wollte, wenn Patentanwälte Parteien vor Gericht vertraten und so die Funktion von Rechtsanwälten übernahmen. Der Nationalrat wollte den Schutz hingegen generell anwenden. Der Ständerat folgte der grossen Kammer und nahm das so angepasste Gesetz in der Schlussabstimmung einstimmig (45:0) an. Auch den Nationalrat passierte das Gesetz oppositionslos (188:0 Stimmen).

Bundesgesetz über die Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis

Ein eigentliches Anwaltsgesetz forderte eine Motion Vogler (csp, OW). Das bestehende Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) erfasse den Anwaltsberuf nicht in seiner Gesamtheit und decke die Lücken nicht, die aufgrund zunehmender Mobilität der Anwaltschaft und der Revision der Zivil- und Strafprozessordnung entstehen. Vor allem beratend tätige Anwältinnen und Anwälte unterstünden dem BGFA nicht. Auch die Zulassung zum Anwaltsberuf sowie die Organisationsmöglichkeiten von Anwaltskanzleien müssten kantonal einheitlich geregelt werden. In der Herbstsession sagte der Nationalrat ja zu diesem Vorstoss. Das auch vom Bundesrat empfohlene Anliegen wurde im Berichtsjahr in der kleinen Kammer allerdings noch nicht behandelt.

Motion für ein Anwaltsgesetz (12.3372)
Dossier: Umfassendes Anwaltsgesetz

Kein parlamentarisches Nachspiel hatte der so genannte Fall Ramos. Der in den USA verurteilte Jose Manuel Ramos war vom ehemaligen Bundesanwalt Roschacher als Vertrauensperson eingesetzt worden, um Geldwäschereifälle aufzudecken. Die Hinweise von Ramos, die aufwändige Untersuchungen evozierten, führten jedoch alle ins Leere. Zwar hatte die GPK diesen Fall 2007 mit einem Untersuchungsbericht abgeschlossen, Geri Müller (gp, AG) wollte jedoch mit einer parlamentarischen Initiative eine parlamentarische Untersuchungskommission einsetzen, die diesen Fall neu und vor dem Hintergrund neuer Informationen noch einmal untersuchen sollte. Der GPK seien Informationen vorenthalten worden. Im Nationalrat wurde dem Anliegen allerdings nicht Folge gegeben. Müller fand lediglich bei seiner eigenen und in der SVP-Fraktion Unterstützung für sein Anliegen.

Fall Ramos

Eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion wollte die parlamentarische Arbeit in Bezug auf die eidgenössischen Gerichte stärken. Der Vorstoss hätte die Gerichtspräsidenten immer dann zu persönlichen Anhörungen verpflichtet, wenn die Kommissionen Erlasse diskutieren, welche die Zuständigkeit, Organisation oder Verfahren der eidgenössischen Gerichte tangiert. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hatte noch 2011 – nach Anhörung des Bundesgerichtspräsidenten, der das Anliegen befürwortete – empfohlen, der Initiative Folge zu geben. Die ständerätliche Schwesterkommission entschied dann aber einstimmig gegen das Ansinnen. Sie monierte, dass die Sitzungsteilnahmepflicht zu weit gehe und gar ein Problem für die Gewaltentrennung darstellen könne. In der Folge schloss sich die nationalrätliche Kommission im Sommer des Berichtsjahres dieser Begründung an. Ihrer mit 17 zu 7 Stimmen beschlossenen Empfehlung, der Initiative keine Folge zu geben, folgte der Nationalrat in der Herbstsession gegen die geschlossene SVP-Fraktion und drei BDP-Stimmen mit 124 zu 52.

Pa.Iv. zur Stärkung der parlamentarischen Arbeit in Bezug auf die eidgenössischen Gerichte (10.425)

Im Mai reichte die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-SR) eine parlamentarische Initiative ein, mit der Rechtsgrundlagen für Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen geschaffen werden sollen. Solche Grundlagen fehlen für Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte, für Bundesanwältinnen und -anwälte sowie für stellvertretende Bundesanwältinnen und -anwälte. Das Wiederwahlverfahren soll zudem so angepasst werden, dass Entscheide spätestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer gefällt werden können. Im Berichtsjahr beschlossen beide RK Zustimmung.

Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen

Die Rechtskommission des Ständerates (RK-SR) stimmte im Berichtsjahr einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission zu, mit der auf Begehren des Bundesstrafgerichtes das Strafbehördenorganisationsgesetz geändert werden soll. Neu soll das Bundesstrafgericht Vizepräsidien einrichten und über wichtige Fälle mit drei Richterinnen und Richtern urteilen können. Der geplante Revisionsentwurf lag im Berichtjahr noch nicht vor.

Strafbehördenorganisationsgesetz
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)

Im Vorjahr hatte der Nationalrat knapp eine auf zwei parlamentarische Initiativen Studer (evp, AG) und Müller-Hemmi (sp, ZH) (07.476) zurückgehende Vorlage der RK-N gutgeheissen, die auf die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit zielt. Die Vorlage war nach einigen Debatten im Rat und Diskussionen in der Presse von der SP, den Grünen, Anwälten, Richtern sowie zwölf Kantonen, später dann auch vom Bundesrat begrüsst worden, während FDP und SVP Opposition bekundet hatten. Im Berichtjahr wurde das Geschäft in der kleinen Kammer behandelt. Diese hatte sich bereits bei der Einreichung der beiden parlamentarischen Initiativen 2005 sehr schwer getan. In der engagierten und langen Debatte ging es letztlich um die Frage, wer letztverbindlich zuständig sein soll für die Konkretisierung von Verfassungsnormen. Eine Kommissionsminderheit wollte diese Entscheidung politisch, also von den Institutionen (direkte Demokratie, Parlament) fällen lassen und beantragte Nichteintreten. Die Mehrheit der RK-S plädierte hingegen für eine juristische Letztentscheidung. Die sich zu Wort meldenden Befürworter und Gegner der Vorlage gehörten unterschiedlichen Lagern an und ein parteipolitischer Graben konnte nur bedingt ausgemacht werden. Letztlich entschied sich die Mehrheit der kleinen Kammer mit 27 zu 17 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Damit ging das Geschäft zurück an den Nationalrat, der noch im Dezember über einen Minderheitenantrag der SVP, dem Ständerat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten, befinden musste. Auch in der grossen Kammer gab es gespaltene Fraktionen. Zwar stimmten die GP und die GLP geschlossen gegen den Minderheitsantrag und die SVP geschlossen dafür, die CVP (19:7 für Nichteintreten), die BDP (6:2), die FDP (18:5) und die SP (6:34 und 1 Enthaltung) waren sich jedoch nicht einig. Mit 101 zu 68 Stimmen wurde der Minderheitsantrag schliesslich angenommen und die auf eine achtjährige Vorlaufzeit zurückblickende Vorlage endgültig abgelehnt. Die Debatte um die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit nahm damit ein vorläufiges Ende, die Diskussion um den geeigneten Akteur für die Prüfung der Vereinbarkeit von Volksinitiativen und Grundrechten war damit aber nicht vom Tisch.

Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene (Pa.Iv. 05.445)
Dossier: Verfassungsgerichtsbarkeit

Erstmals veröffentlichte die neu geschaffene Aufsichtsbehörde für die Bundesanwaltschaft (AB-BA) einen Tätigkeitsbericht. Alle operativen und nicht operativen Einheiten wurden im Herbst 2011 inspiziert und eine Bestandesaufnahme von Bereichen erstellt, die in Zukunft besondere Aufmerksamkeit erhalten sollen.

Jahresbericht 2011 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Die Änderung der Richterverordnung, mit der die Berechnungsgrundlage der Löhne der erstinstanzlichen Richterinnen und Richter dem System der Bundesverwaltung angepasst und deren Höchstalter um 4 bzw. 3 Jahre auf 68 Jahre angehoben werden soll, passierte auch die kleine Kammer ohne Opposition. Der parlamentarischen Initiative der RK-NR wurde im Vorjahr bereits in der grossen Kammer einstimmig Folge gegeben. Einzig Thomas Minder (parteilos, SH) machte sich im Ständerat erfolglos gegen die automatische, jährliche Lohnerhöhung um 3% stark.

Verbesserungen des Lohnsystems für Richter (10.505)

Eine parlamentarische Initiative der RK-NR betraf die Richterverordnung. Die Berechnungsgrundlage für die Löhne der erstinstanzlichen Richterinnen und Richter sollen laut dem Vorstoss dem System der Bundesverwaltung angepasst und deren Höchstalter neu auf 68 Jahre festgelegt werden (bisher: 64 / 65 Jahre). Die Änderungen wurden im Nationalrat einstimmig angenommen, die Beratungen im Ständerat fanden im Berichtsjahr noch nicht statt.

Verbesserungen des Lohnsystems für Richter (10.505)

2003 hatte die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen den Bankier Oskar Holenweger wegen Verdachts auf Wäsche von Drogengeldern eingeleitet. 2010 hatte sie dann schliesslich Klage eingereicht. Der Fall sollte zum Verhängnis gleich für zwei Bundesanwälte werden. Der Rücktritt von Valentin Roschacher im Jahr 2006 und insbesondere die Nichtwiederwahl von Erwin Beyeler im Berichtsjahr waren unmittelbar mit dem Fall Holenweger verknüpft. Im April 2011 hatte das Bundesstrafgericht Holenweger frei gesprochen und die Anklagepunkte der Bundesanwaltschaft allesamt demontiert. Der Freispruch wurde in der Presse denn auch als Debakel für Beyeler interpretiert. Der Freispruch war Wasser auf die Mühlen der SVP, die mutmasste, dass die Abwahl Christoph Blochers aus dem Bundesrat 2007 ebenfalls mit dem Fall Holenweger zu tun gehabt haben musste. Blocher war damals vorgeworfen worden, in ein Komplott gegen den damaligen Bundesanwalt Roschacher verwickelt gewesen zu sei. Mit dem Freispruch Holenwegers erwiesen sich diese Vorwürfe jedoch als haltlos. Ende November kam auch die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments zum Schluss, dass der ehemalige Bundesrat nicht an einem Komplott gegen den ehemaligen Bundesanwalt beteiligt gewesen war.

Justizaffäre Holenweger

Gerügt wurde die Bundesanwaltschaft auch im so genannten Hells-Angels-Prozess. Im April 2004 kam es zu einer spektakulären Polizeiaktion gegen den Motorradclub, der unter Verdacht geraten war, eine kriminelle Vereinigung zu sein. Zwar wurde im Berichtsjahr ein Mitglied der Hells Angels vom Bundesstrafgericht angeklagt, aber nicht wegen des ursprünglichen Verdachts der Bundesanwaltschaft, sondern aufgrund eines Drogendeliktes. Der Bundesstrafrichter kritisierte die Bundesanwaltschaft, sie hätte viel zu lange gebraucht, um den Fall aufzuarbeiten und das Beschleunigungsgebot verletzt. Im Oktober musste der Prozess aufgrund unvollständiger Beweismittel sogar vertagt werden.

Hells-Angels-Prozess

In die Schlagzeilen geriet die Bundesanwaltschaft aufgrund des Einsatzes so genannter Trojaner, also versteckter Software-Programme, die ein Ausspionieren von Computern ermöglichen. Solche Spionage-Software soll in vier Fällen zum Einsatz gekommen sein, dreimal in der Terrorismusbekämpfung und einmal gegen organisierte Kriminalität.

Trojanernutzung bei der Bundesanwaltschaft

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-NR) beantragte mittels parlamentarischer Initiative, die befristete Verordnung zu den Richterstellen am Bundesgericht in eine gleichlautende unbefristete Verordnung umzuwandeln. Konkret ging es um die Festlegung der Anzahl der Richterstellen ab 1. Januar 2012, die unverändert bei 38 vollamtlichen und 19 nebenamtlichen Stellen bleiben soll. Weder im Nationalrat noch im Ständerat war die Vorlage umstritten. Sie wurde in beiden Kammern einstimmig (mit 194 zu 0 bzw. mit 44 zu 0 Stimmen) angenommen. Der Bundesrat und das Bundesgericht selber begrüssten die Verordnung. Dies auch deshalb, weil die Geschäftslast des Bundesgerichtes in den letzten Jahren stabil geblieben sei. Laut dem Geschäftsbericht des Bundesgerichtes gingen 2010 total 7'367 neue Fälle ein (2009: 7'189) und 7'424 Fälle konnten bearbeitet werden (7'242) (11.002).

Zahl der Richterinnen- und Richterstellen am Bundesgericht auf 38 fixiert (Pa.Iv. 11.400)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Zum ersten Mal wählte das Parlament und nicht mehr der Bundesrat den Bundesanwalt – das Parlament hatte dies 2010 so beschlossen. Der amtierende Erwin Beyeler, der 2009 auf den umstrittenen Valentin Roschacher gefolgt war, musste sich der Wiederwahl stellen. Im Vorfeld musste Beyeler vor allem aufgrund des Falls „Holenweger“ Kritik einstecken. Die Gerichtskommission hatte sich nur knapp mit 9 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung für seine Wiederwahl ausgesprochen. In der Sommersession erhielt Beyeler dann von der Bundesversammlung lediglich 109 von 227 gültigen Stimmen, erreichte also das nötige Mehr nicht und wurde so abgewählt. Es war insbesondere die SVP, die sich gegen die Wiederwahl Beyelers einsetzte und vor der Wahl nochmals die ganze Kritik an dessen Person wiederholte.
Die Gerichtskommission musste in der Folge einen Nachfolger suchen und schlug aus einem Kandidatenseptett einstimmig den parteilosen Michael Lauber vor. Lauber sei international gut vernetzt und hätte Erfahrung mit der Bekämpfung von Geldwäscherei. Zudem habe er als Untersuchungsrichter zu Beginn der 1990er Jahre in Bern auch Kenntnisse in der Strafverfolgung gesammelt. Für das Amt hatten sich unter anderen auch die stellvertretenden Bundesanwälte Ruedi Montanari und Maria-Antonella Bino beworben. Die Gerichtskommission setzte sich aber bewusst für einen externen Kandidierenden aus. Die Bundesversammlung folgte Ende November dem Vorschlag der Gerichtskommission und wählte Lauber mit 203 von 206 gültigen Stimmen (11.213).

Wahl des Bundesanwaltes 2011 - Erwin Beyeler wird nicht bestätigt, Michael Lauber wird gewählt
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

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Zusammenfassung
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Bundesanwalt Michael Lauber

Michael Lauber war der erste Bundesanwalt, der vom Parlament gewählt wurde (28. September 2011), zuvor war der Bundesrat für die Wahl des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin zuständig gewesen. Michael Lauber erhielt zuerst sowohl von den Medien wie auch von der Aufsichtsbehörde AB-BA viel Lob und wurde 2015 glanzvoll für weitere vier Jahre im Amt bestätigt. Der Wind drehte sich allerdings im Jahr 2018, als die Bundesanwaltschaft insbesondere auch aufgrund des sogenannten «Fifa-Falls» stärker in den medialen Fokus geriet. Auch im Jahresbericht 2018 der AB-BA, die in der Zwischenzeit mit Hanspeter Uster einen neuen Präsidenten erhalten hatte, wehte Lauber ein steiferer Wind entgegen. Ende April 2019 leitete die AB-BA gar ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein. Dem Bundesanwalt wurde vorgeworfen, sich mit dem Fifa-Präsidenten Gianni Infantino im Geheimen getroffen, diese Treffen aber nicht protokolliert und diesbezüglich gelogen zu haben. Eigentlich hätte Michael Lauber in der Sommersession 2019 für neuerliche vier Jahre im Amt bestätigt werden sollen, die letztlich knapp erfolgreiche Wiederwahl erfolgte dann allerdings erst in der Herbstsession. Die Presse äusserte sich trotz Wiederwahl zusehends negativer gegenüber Lauber, was nicht zuletzt auf die gescheiterten Strafverfolgungen im Fifa-Fall, aber auch auf die ab März 2020 vorliegenden Resultate der Disziplinaruntersuchung, in der Lauber schwerwiegende Amtspflichtverletzungen vorgeworfen wurden, zurückgeführt wurde. Dies führte nicht nur zu einer Untersuchung der GPK zum Verhältnis zwischen Bundesanwaltschaft und AB-BA, die GK leitete im Mai 2020 auch ein Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber ein. Doch es sollte für Lauber gar noch heftiger kommen: Mitte Juni 2020 wurde ein ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt, der untersuchen sollte, ob die in der Zwischenzeit eingegangenen Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch haltbar sind. Da das Bundesverwaltungsgericht am 22. Juli 2020 die Beschwerde Laubers, das dieser gegen die Resultate des Disziplinarverfahrens eingereicht hatte, zum grössten Teil abwies, reichte der Bundesanwalt kurz darauf seinen Rücktritt ein, den die GK Mitte August per 31. August 2020 bestätigte. Kurz darauf hoben die beiden zuständigen Kommissionen die Immunität Laubers auf, damit ein Strafverfahren eingeleitet werden konnte. Dieses wurde von Stefan Keller geleitet, der in der Herbstsession 2020 von der Vereinigten Bundesversammlung zum Sonderstaatsanwalt gewählt worden war. Die mit dem Rücktritt Laubers nötig gewordene Wahl einer neuen Bundesanwältin oder eines neuen Bundesanwalts gestaltete sich in der Folge als äusserst schwierig.

Chronologie
2011: Wahl von Michael Lauber; erster vom Parlament gewählter Bundesanwalt
2015: Glanzvolle Wiederwahl
2019: Disziplinarverfahren gegen Michael Lauber; knappe Wiederwahl in der Herbstsession
2020: Vorwurf der Amtspflichtverletzung; Amtsenthebungsverfahren und Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch; Rücktritt

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Michael Lauber - Dossierübersicht
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Den 2010 aufgrund des Unmutes über die vorgeschlagene Einstellung von drei Ausländern als Staatsanwälte eingereichten Vorstössen zur Einführung der Bedingung der Schweizer Staatsbürgerschaft für die Besetzung von Kaderstellen in der Bundesanwaltschaft wurden unterschiedliche Schicksale zuteil. Die Diskussion zur Motion Fiala (fdp, ZH) (10.3966) wurde verschoben und die Motion Baumann (svp, TG) wurde diskussionslos abgelehnt.

Bedingung der Schweizer Staatsbürgerschaft für die Besetzung von Kaderstellen in der Bundesanwaltschaft

Bei der Organisation der Strafbehörden des Bundes beharrte der Ständerat auf seinem Vorschlag betreffend Aufsicht der Bundesanwaltschaft: der Bundesanwalt sei vom Parlament zu wählen. Ein ebenfalls vom Parlament zu wählendes Gremium, bestehend aus je einem Richter des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts, zwei praktizierenden Anwälten und drei Fachpersonen, die weder Richter noch Anwälte sind, soll die Bundesanwaltschaft beaufsichtigen. Nachdem sich ein Minderheitsantrag im Nationalrat 2009 noch erfolgreich gegen diesen Vorschlag durchgesetzt hatte und die Aufsicht beim Bundesrat belassen wollte, übernahm die grosse Kammer den ständerätlichen Vorschlag in der zweiten Lesung knapp mit 88 zu 81 Stimmen. Auch die zweite Differenz wurde im Sinn des Ständerats ausgeräumt. Eine Minderheit im Nationalrat monierte, dass die Existenz nur einer Rechtsmittelinstanz nicht genüge. Die Mehrheit der grossen Kammer stellte sich jedoch hinter die Meinung des Ständerats, dass ein Beschwerderecht genüge und ein Berufungsrecht nicht nötig sei. Der Auftrag zur Präzisierung dieses Beschwerderechtes wurde dem Bundesrat noch im Berichtsjahr von einer Motion Janiak (sp, BL) (10.3138) erteilt. Der entsprechende Beschluss fiel im Ständerat einstimmig. Im Nationalrat stimmte ihm nur die SVP-Fraktion nicht zu.

BRG Strafbehördenorganisationsgesetz (08.066) - das Parlament will den Bundesanwalt selber wählen
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts

Der Nachfolger von Bundesanwalt Roschacher, Erwin Beyeler geriet mit dem Fall Holenweger in die Kritik. Darüber hinaus sorgte auch sein Vorschlag, drei Ausländer zu Staatsanwälten zu befördern, für Unmut. Doris Fiala (fdp, ZH) reichte in der Folge eine in den bürgerlichen Parteien breit abgestützte Motion ein, die verlangt, dass Kaderstellen in der Bundesanwaltschaft nur von Personen mit Schweizer Bürgerrecht besetzt werden (10.3966). Noch weiter geht eine Motion Baumann (svp, TG), die verlangt, dass sämtliche Träger hoheitlicher Gewalt Schweizer sein müssen. Beide Vorstösse wurden im Berichtsjahr noch nicht behandelt. Noch im Sommer hatte das Parlament mit dem Strafbehördenorganisationsgesetz bestimmt, dass der Schweizer Pass lediglich für den Bundesanwalt und seine Stellvertreter Bedingung ist. Das neue Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden sieht zudem vor, dass nicht mehr der Bundesrat, sondern der Bundesanwalt selber für Beförderungen und Einstellungen zuständig ist.

Die Kritik am Bundesanwalt ist auch deshalb brisant, weil befürchtet wird, dass die neu verfügte Wahl des Bundesanwalts durch das Parlament stark politisch werde. Darüber hinaus hat die Wahl auf die neue Legislatur hin zu erfolgen, also voraussichtlich in den der Wahl von National- und Ständerat vorausgehenden Wochen.

Bedingung der Schweizer Staatsbürgerschaft für die Besetzung von Kaderstellen in der Bundesanwaltschaft

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, die Herausgabe der Kundendossiers an die USA im Fall UBS sei rechtswidrig gewesen, warf noch einmal hohe Wellen. Als stossend wurde empfunden, dass das Bundesverwaltungsgericht als erstes mit dem Fall befasstes Gremium im Amtshilfeentscheid im Fall UBS Letztentscheidungsbefugnis und das Parlament so zu Gesetzesanpassungen gezwungen hatte. Eine Motion Janiak (sp, BL) wollte sich diesem Problem annehmen. Der Vorstoss sah vor, dass in wichtigen Fällen das Bundesgericht auch im Bereich des öffentlichen Rechts als Zweitinstanz anrufbar sein solle. Unterstützt vom Bundesrat, nahm der Ständerat die Motion an. Auf Antrag seiner Rechtskommission lehnte der Nationalrat den Vorstoss jedoch ab und zwar mit der Begründung, dass zuerst die Evaluation des Bundesgerichtsgesetzes abgewartet werden soll. Zudem wurde befürchtet, dass das bereits stark überlastete Bundesgericht durch weitergezogene öffentlich-rechtliche Fälle noch stärker in Beschlag genommen würde.

Bundesgericht als Zweitinstanz im Bereich des öffentlichen Rechts (10.3054)

Ende Oktober begann der Bau des Bundesstrafgerichts in Bellinzona. Es soll dort seinen definitiven Sitz erhalten und 2013 aus dem Provisorium in der Tessiner Hauptstadt umziehen. Zudem wurde im Herbst auch der Rohbau des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen abgeschlossen.

Baubeginn des Bundesstrafgerichts in Bellinzona

Im Rahmen des Strafbehördenorganisationsgesetzes befand das Parlament zudem über zwei Verordnungen, die das Arbeitsverhältnis und die Besoldung des Bundesanwalts und der Stellvertreter (10.441) sowie die Einzelheiten der Organisation und Aufgaben der Aufsichtsbehörde (10.442) regeln sollten. Der Vorschlag der zuständigen Kommission für Rechtsfragen des Ständerats wurde praktisch diskussionslos von beiden Kammern übernommen. Für die Bundesanwaltschaft seien hinsichtlich Arbeitsverhältnis und Besoldung die gleichen Regelungen anzuwenden wie für Bundesrichter.

Arbeitsverhältnis des Bundesanwalts und Organisation der Aufsichtsbehörde (Pa.Initiativen)
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)

Bereits in der Herbstsession wählte die vereinigte Bundesversammlung zum ersten Mal die besagte Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Sechs der sieben Kandidaten waren unbestritten. Die Wahl von Hansjörg Seiler, Giorgio Bomio, Thomas Fingerhuth, Carla Wassmer, Thierry Béguin und Niklaus Oberholzer wurde von allen Fraktionen unterstützt. Die Ratslinke, unterstützt von Dick Marty (fdp, TI), wehrte sich erfolglos gegen den SVP-Kandidaten David Zollinger, der als Geschäftsleitungsmitglied einer Bank nicht in einem Gremium Einsitz nehmen solle, das auch über Banken urteilen müsse. Dieses Argument wurde jedoch von der Mehrheit der Bundesversammlung nicht geteilt und der von der grünen Fraktion vorgeschlagene Pascal Mahon hatte keine Chance gegen Zollinger.

Wahl der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft 2010
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)