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Seit 2011 ist das Parlament für die Wahl einer Bundesanwältin oder eines Bundesanwaltes und den beiden Stellvertretungen zuständig. Bei der ersten Gesamterneuerungswahl war es mit der Nicht-Wiederwahl von Erwin Beyeler zu einem eigentlichen Eklat gekommen. Bei der zweiten vom Parlament verantworteten Gesamterneuerungswahl der Bundesanwaltschaft für die Amtsperiode 2016 bis 2019 kam es hingegen zu keinen Überraschungen. Der amtierende Bundesanwalt Michael Lauber – seines Zeichens also erster, vom Parlament bestätigter Bundesanwalt – und der eine der beiden stellvertretenden Bundesanwälte – Ruedi Montanari – wurden beide in ihrem Amt bestätigt. Lauber erhielt 195 von 216 eingelangten Stimmen und Montanari wurde mit 195 von 215 eingelangten Stimmen wiedergewählt. Da Paul-Xavier Cornu, der zweite stellvertretende Bundesanwalt, Ende 2015 das Pensionsalter erreichte, wurde ein neuer Kandidat in dieses Amt gewählt. Die Gerichtskommission (GK) hatte sich aus vier Bewerbungen (drei Männer und eine Frau) für Jacques Rayroud entschieden, der als leitender Staatsanwalt und Leiter der Zweigstelle Lausanne mit der Arbeitsweise der Bundesanwaltschaft vertraut war. Rayrouds Name stand auf 206 von 216 eingelangten Stimmzetteln.

Gesamterneuerungswahl der Bundesanwaltschaft 2015 - Michael Lauber wird bestätigt
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Alle 18 ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes stellten sich für die neue Amtsperiode 2016 bis 2021 wieder zur Verfügung. Da nichts dagegen sprach, empfahl die GK deren Wiederwahl. Dieser Empfehlung kam die Vereinigte Bundesversammlung in der Sommersession 2015 bei der Gesamterneuerung des Bundesstrafgerichtes nach. Das Bundesstrafgericht setzt sich für die Amtsperiode 2016 bis 2021 entsprechend aus fünf SVP-RichterInnen (Emmanuel Hochstrasser, 207 Stimmen; Sylvia Frei-Hasler, 214 Stimmen; Cornelia Cova, 214 Stimmen; Patrick Robert-Nicoud, 213 Stimmen; Stephan Blättler, 213 Stimmen), vier VertreterInnen der FDP (Tito Ponti, 214 Stimmen; Jean-Luc Bacher, 214 Stimmen; Giuseppe Muschietti, 214 Stimmen; Joséphine Contu, 214 Stimmen), vier RichterInnen der SP (Walter Wüthrich, 212 Stimmen; Miriam Forni, 212 Stimmen; Giorgio Bomio-Giovanascini, 210 Stimmen; Roy Garré, 211 Stimmen), drei Juristen der CVP (Peter Popp, 214 Stimmen; Andreas J. Keller, 214 Stimmen; David Glassey, 213 Stimmen) sowie zwei Angehörigen der Grünen (Nathalie Zufferey Franciolli, 209 Stimmen; Daniel Kipfer Fasciati, 212 Stimmen) zusammen. Ebenfalls wiedergewählt wurde die nebenamtliche Richterin Claudia Solcà (mit 214 Stimmen), die der CVP angehört.

Gesamterneuerung des Bundesstrafgerichtes

Mitte Juni wählte die Vereinigte Bundesversammlung drei neue nebenamtliche Richter für das Bundespatentgericht für den Rest der Amtsperiode von 2012 bis 2017. Zum einen musste ein Ersatz für den altershalber zurücktretenden Erich Wäckerlin gesucht werden. Zum anderen ersuchte der Gerichtspräsident des Bundespatentgerichts, Dieter Brändle, das Parlament um mehr Personal. Da fast die Hälfte aller Fälle des Bundespatentgerichtes Pharmaangelegenheiten beträfen, sollen die neuen nebenamtlichen Richter aus dem Fachgebiet Chemie stammen und deutschsprachig sein. Die neu gewählten Personen, namentlich Andreas Schöllhorn Savary (er erhielt 213 von 218 Stimmen), Martin Sperrle (214 von 218) und Hannes Spillmann (214 von 218), erfüllen diese Bedingungen. Das Bundespatentgericht besteht seit 2012 und behandelt als Vorinstanz des Bundesgerichtes zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente.

Bundespatentgericht - Wahlen

Laut Geschäftsbericht 2014 des Bundesgerichtes wurden die Gerichte im Jahr 2014 mit etwas weniger neuen Fällen (total 7'702 Fälle) belastet als im Vorjahr (7'918). Weil gleichzeitig weniger Fälle (7'563) erledigt werden konnten als noch 2013 (7'876) stiegen die Pendenzen gegenüber dem Vorjahr um 139 Fälle auf 2'650 leicht an. Die durchschnittliche Dauer eines Prozesses lag unverändert bei 131 Tagen. Bei elf Fällen hatte die Erledigung mehr als zwei Jahre gedauert. Der Bericht erwähnte auch die Zahl der Beschwerden gegen die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Im Vergleich zu 2013 hatte diese Zahl von 514 auf 292 abgenommen. 2014 hatte der EGMR 386 Entscheide gefällt, davon 18 Urteile. In neun Fällen - diese Zahl blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert - hatte das internationale Gericht eine Verletzung der Menschenrechtskonvention festgestellt. Das Bundesgericht hatte 2014 zudem einige Vorschläge für eine Revision des Bundesgerichtsgesetzes angeregt, die im EJPD bearbeitet werden. Ziel ist nach wie vor eine Entlastung des obersten Gerichtes von Bagatellfällen.
Corina Eichenberger-Walther (fdp, AG) im Nationalrat bzw. Martin Schmid (fdp, GR) im Ständerat wies als KommissionssprecherIn darauf hin, dass sich die GPK-Subkommission dem Thema individuelle Erledigungsstatistik angenommen habe. Ab und zu werde der Wunsch nach einer Überprüfung der Effizienz der einzelnen Bundesrichterinnen und Bundesrichter laut. Zwar zeigten anonymisierte Zahlen eine grosse Diskrepanz in der Anzahl Mitwirkungen bei Entscheiden, dies liesse sich aber aufgrund der Schwere der Fälle erklären. Beide lobten die Arbeit der Gerichte und wiesen darauf hin, dass der Umstand, dass die Geschäftsführung der obersten Justizbehörden kaum medial beleuchtet werde, ein sehr gutes Zeichen sei. In beiden Kammern wurde der Bericht denn auch ohne Diskussion zur Kenntnis genommen.

Geschäftsbericht 2014 des Bundesgerichts
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesgerichts

Die 2013 eingereichte parlamentarische Initiative, die eine angemessene Vertretung von Frauen an den eidgenössischen Gerichten gefordert hätte, wurde von ihrer Urheberin, Margret Kiener Nellen (sp, BE), zurückgezogen. Die Sozialdemokratin anerkannte, dass sich die Gerichtskommission in dieser Sache in letzter Zeit vermehrt Mühe gegeben habe. Allerdings sei eine repräsentative Vertretung noch nicht erreicht – an den obersten Schweizer Gerichten arbeiten knapp ein Drittel Richterinnen. Weil sie aber in der Kommission zu wenig Unterstützung erhalten habe, ziehe sie den Vorstoss zurück.

Angemessene Vertretung von Frauen an den eidgenössischen Gerichten (13.482)
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

In extremis - nämlich mit 92 zu 91 Stimmen bei einer Enthaltung schloss sich der Nationalrat hinsichtlich der Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht dem Ständerat an und wies dieses in seiner Sondersession im Mai an den Bundesrat zurück. Damit muss die Regierung einen neuen Entwurf erstellen, der auch die Frage nach einer eigenständigen, neu zu schaffenden Berufungskammer am Bundesstrafgericht beinhaltet. Bereits in der RK-NR war der Rückweisungsantrag - nur dieser stand hier zur Debatte - umstritten. Die knappe Mehrheit, die für eine Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit argumentierte, überstimmte die Minderheit, die erfolglos Effizienzgründe ins Feld führte: Es sei nicht zu rechtfertigen, wenn für relativ wenige Berufungsfälle eine eigene Kammer eingerichtet werde. Die bereits bestehenden Vorschläge des Bundesrates müssen somit mit diesem zusätzlichen Punkt erweitert und noch einmal vorgelegt werden.

Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BRG 13.075)
Dossier: Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht

War 2014 ein Vorstoss für mehr Transparenz von Gerichtsverfahren im Nationalrat noch abgelehnt worden, verwahrte sich die grosse Kammer in der Sondersession im Mai auch gegen ein Verbot für die Benutzung von Kommunikationsmitteln während Gerichtsverhandlungen. Die Motion Ribaux (fdp, NE), aufgrund dessen Wahl in den Neuenburger Staatsrat in der Zwischenzeit übernommen von Olivier Feller (fdp, VD), wollte verhindern, dass mittels SMS oder Twitter in Echtzeit Informationen aus dem Gerichtssaal verbreitet werden, womit die Wahrheitsfindung beeinträchtigt würde, weil noch anzuhörende Zeugen durch solche Informationen allenfalls beeinflusst werden könnten. Die grosse Kammer folgte den Erwägungen des Bundesrates, der eine solche Massnahme als nicht angezeigt beurteilte, weil die meisten Beweise bereits im Vorverfahren erhoben würden und die Information auch ohne Kommunikationsmittel beispielsweise in Verhandlungspausen geschehen könnte: Mit 131 zu 50 Stimmen bei 5 Enthaltungen wurde die Motion abgelehnt.

Transparenz von Gerichtsverfahren
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)
Dossier: Revision der Zivilprozessordnung (2018–)

Auch im Nationalrat gab der Entwurf der RK-SR über die Einführung einer Möglichkeit für Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen in der Sondersession im Mai zwar zu reden, letztlich wurde aber sowohl die Verordnung über Entschädigungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses (mit 134 zu 49 Stimmen) als auch das revidierte Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht (mit 131 zu 48 Stimmen) deutlich angenommen. Zu reden gegeben hatte ein Nichteintretensantrag einer vor allem aus SVP-Mitgliedern bestehenden Kommissionsminderheit: Das Parlament sei Wahlbehörde und man könne – einmal gewählt – nicht immer neue Forderungen stellen, so das zentrale Argument. Auf eine Abgangsentschädigung habe man 2005 bei der Diskussion um das Bundesgerichtsgesetz bewusst verzichtet. Pirmin Schwander (svp, SZ) machte als Fraktionssprecher den Alternativvorschlag, die Gesamterneuerungswahlen vom Herbst in den Sommer zu verlegen, damit bei einer allfälligen Nichtwiederwahl sogar sechs und nicht nur vier Monate Zeit blieben, um eine neue Beschäftigung zu suchen. Die restlichen Fraktionen gaben zu bedenken, dass es für eine Person in den Ämtern, um die es bei der Revision gehe, generell nicht einfach sei, eine neue Stelle zu finden, auch nach einem halben Jahr nicht, weswegen eine Abgangsentschädigung entrichtet werden soll. Bundesrätin Simonetta Sommaruga wies zudem darauf hin, dass die neue Entschädigungsregelung auch einen Beitrag zur Unabhängigkeit der Gerichte und der Bundesanwaltschaft leiste: wer finanziell abgesichert sei, müsse seine Entscheidfindung nicht oder zumindest weniger stark im Hinblick auf eine allfällige Wiederwahl ausrichten.
In den Schlussabstimmungen, die in der Sommersession stattfanden, passierten die beiden Vorlagen den Nationalrat unter Opposition der SVP mit 140 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung (Verordnung) bzw. mit 139 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung (Gesetz). Im Ständerat waren die entsprechenden Stimmenverhältnisse 42 zu 3 und 41 zu 3 (bei einer Enthaltung).

Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen

In ihrem Jahresbericht 2014 sprach die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) von einem «positiven Eindruck», den sie von der bundesanwaltschaftlichen Tätigkeit der letzten vier Jahre habe. Es sei gelungen, einen grossen Teil alter Fälle abzuarbeiten, wobei auf ein «verantwortungsbewusstes Ressourcenmanagement» geachtet worden sei. Administration und Budgetdisziplin funktionierten sehr gut. Allerdings habe es die Bundesanwaltschaft bisher versäumt, Stellgrössen zu entwickeln, um die Wirksamkeit und Effizienz ihrer Tätigkeiten überprüfen zu können.
Die NZZ urteilte, dass die schlechte Presse über die Bundesanwaltschaft der Vergangenheit angehöre, wofür die Zeitung verbesserte Strukturen, aber auch eine «umsichtige Kommunikation» des Bundesanwaltes Michael Lauber verantwortlich machte.

Jahresbericht 2014 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Die Nicht-Wiederwahl des damaligen Bundesanwaltes Erwin Beyeler im Jahr 2011 hatte die RK-SR zu einer parlamentarischen Initiative veranlasst, um die Schaffung von Rechtsgrundlagen für Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen anzustossen. Nicht nur für die Bundesanwaltschaft, sondern auch für andere vom Parlament gewählte Funktionsträgerinnen und -träger - insbesondere Richterinnen und Richter an den obersten Gerichten - war die bisherige Rechtsgrundlage für eine Entschädigung im Falle einer Nicht-Wiederwahl unklar. Weil auch die RK-NR diese Ansicht teilte, legte die ständerätliche Rechtskommission Anfang 2015 einen Entwurf vor. Konkret sollen die Verordnungen, in denen Arbeitsverhältnis und Besoldung der hauptamtlichen Richterinnen und Richter der obersten Gerichte sowie der Bundesanwältin oder des Bundesanwaltes und deren Stellvertretung geregelt sind, ergänzt werden: Neu soll es möglich sein, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses maximal einen Jahreslohn als Entschädigung auszurichten, falls dies aufgrund des Alters, der Amtsdauer und der Umstände, die zur Auflösung geführt haben, gerechtfertigt ist.
Im Ständerat monierte Thomas Minder (parteilos, SH) mit Verweis auf die angenommene Abzockerinitiative und die im Falle Beyelers getätigte Abgangsentschädigung von CHF 286'000, dass man demokratisch gewählten Personen keinen goldenen Fallschirm hinterherwerfen solle: Wer gewählt werde wisse, dass er auch wieder abgewählt werden könne. Das Argument fand jedoch keine Unterstützung. Mit 29 zu 2 Stimmen wurde die Verordnung und mit 34 zu 1 Stimmen das Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht, dessen Revision mit dem Entscheid nötig wurde, gutgeheissen.

Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen

Das ehemalige Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern wurde 2007 ins Bundesgericht integriert. Luzern war dabei allerdings Gerichtsstandort geblieben und beherbergt seit damals die beiden sozialrechtlichen Abteilungen. Bereits Ende 2014 waren Pläne des Bundesgerichtes publik geworden, den Standort Luzern aus Effizienzgründen aufzugeben und die bundesgerichtlichen Tätigkeiten vollständig in Lausanne zu konzentrieren. Eine im Ständerat breit diskutierte Interpellation von Konrad Graber (cvp, LU) zeigte nun allerdings, dass diese Idee starkem parlamentarischem und föderalistischem Gegenwind ausgesetzt sein wird. Der bei der Diskussion anwesende Bundesgerichtspräsident Gilbert Kolly erwähnte vergeblich, dass eine Kollegialbehörde auf regen Austausch angewiesen sei, was mit unterschiedlichen Standorten aber schwierig sei. Auf Kritik stiess Kollys Einschätzung, dass der Standort Lausanne allerdings zu klein sei. Für die rund 80 Mitarbeitenden aus Luzern müssten also gar neue Büroräumlichkeiten angemietet werden. Die Diskussion in der kleinen Kammer zeigte relativ deutlich, dass sich das Parlament wohl quer stellen wird: Ein Zusammenschluss in Lausanne bedingt nämlich eine vom National- und Ständerat zu bewilligende Revision des Bundesgerichtsgesetzes.

Gerichtsstandort Luzern

Der Ständerat wollte sich als Erstrat in der Wintersession 2014 nicht über die Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht beugen und beschloss auf Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen (RK), die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Zwar würde mit der Vorlage eine Verbesserung des Rechtsschutzes angestrebt, was im Sinne der RK sei. Das Ziel des besseren Rechtsschutzes könne aber mit einer neu zu schaffenden Berufungsinstanz noch besser verfolgt werden. Weil eine solche Instanz ebenfalls eine Änderung des Bundesgesetzes über das Bundesgericht bedingt, soll der Bundesrat mit einer Überarbeitung des Entwurfs beauftragt werden. Bundesrätin Simonetta Sommaruga wies zwar darauf hin, dass der vorliegende Entwurf auf eine Motion Janiak (sp, BL) zurückgehe und eine solche Instanz dort nicht Gegenstand gewesen sei, sie zeigte sich aber mit der Rückweisung einverstanden. Im Nationalrat wurde das Geschäft 2014 nicht mehr behandelt.

Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BRG 13.075)
Dossier: Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht

In der Wintersession wurden der Präsident und der Vizepräsident des Bundesgerichtes für die Amtszeit 2015/2016 bestätigt. Gilbert Kolly (cvp) erhielt 193 von 210 eingegangenen Stimmen, wobei 13 Wahlzettel leer eingelegt wurden. Ulrich Meyer (sp) wurde mit 200 Stimmen als Vizepräsident bestätigt. Bei ihm waren fünf der 210 eingelangten Stimmzettel leer.

Präsident und der Vizepräsident des Bundesgerichtes
Dossier: Wahlen der Bundesgerichtspräsidenten

Eine von Andrea Caroni (fdp, AR) eingereichte Motion mit dem Ziel, die Bundesanwaltschaft zu entlasten, fand im Nationalrat keine Gnade. Caroni monierte, dass die Bundesanwaltschaft bei der ihr von Rechts wegen zustehenden Verfolgung von Sprengstoffdelikten mit zu vielen Bagatellfällen beschäftigt sei. So müssten nicht nur schwere Anschläge verfolgt werden, sondern auch die Zerstörung von Robidog-Behältern oder ähnlichen mit pyrotechnischen Materialien beschädigten Einrichtungen. Die grosse Kammer folgte der Argumentation des Bundesrates, der geltend machte, dass die Bundesanwaltschaft Bagatellfälle bereits an die Kantone delegieren könne und die Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung schon anderweitig überprüft werde. Die Motion wurde ohne Diskussion abgelehnt.

Bagatellfällen

Für das Bundesverwaltungsgericht wurden aufgrund des Rücktritts von Bruno Huber (cvp) und Jean-Daniel Dubey (parteilos) zwei neue Mitglieder gewählt. Yannick Antoniazza-Hafner (bdp) erhielt 213 Stimmen und David Wenger (svp) erhielt 220 Stimmen. Die Gerichtskommission machte geltend, dass sowohl die BDP als auch die SVP im Bundesverwaltungsgericht untervertreten sei.

Bundesverwaltungsgericht

In der Herbstsession nahm die Vereinigte Bundesversammlung die Wiederwahl der ordentlichen und nebenamtlichen Mitglieder des Bundesgerichtes vor. Die 35 zur Wiederwahl antretenden Bundesrichterinnen und Bundesrichter wurden zwar alle bestätigt, doch erhielten einzelne auffällig weniger Stimmen. Das Wahlprozedere sieht vor, dass nur die wieder amtierenden Personen auf einer Liste gewählt werden können. Diese Liste ist in globo abzugeben, wobei einzelne Namen gestrichen werden dürfen. Dies war in der Vergangenheit kaum jemals der Fall gewesen. Bei der Bestätigungswahl im Herbstsemester wurden allerdings zwei SP-, ein CVP- und ein GP-Richter von der SVP nicht gewählt, weil sie „ausländisches vor Schweizer Recht“ stellten, wie Christoph Mörgeli (svp, ZH) zu Protokoll gab. Ein SVP-Richter wurde umgekehrt von der Linken abgestraft. Freilich erreichten alle fünf das absolute Mehr trotzdem. Darüber hinaus wurden 2014 drei ordentliche Mitglieder in einer Ergänzungswahl bestimmt. Stephan Haag (glp) und Monique Jametti (svp), die beide in der Herbstsession gewählt wurden, ersetzten die zurücktretenden deutschsprachigen Heinz Aemisegger (cvp) und Hans Mathys (svp). Für den ebenfalls zurücktretenden, französischsprachigen Bundesrichter Yves Kernen (svp) fand die Kommission zuerst keine Kandidierenden und die Nachfolge musste noch einmal ausgeschrieben werden. Schliesslich wurde in der Wintersession Margit Moser-Szeless (svp) zur neuen Bundesrichterin bestimmt. Mit der Wahl der beiden Richterinnen wurde das Geschlechterverhältnis verbessert. Neu waren 13 Frauen und 25 Männer als Bundesrichterinnen und Bundesrichter tätig. Zudem konnte der Parteienproporz verbessert werden; mit Haag wurde zum ersten Mal ein Mitglied der GLP Bundesrichter. Neu besetzt wurden zudem vier nebenamtliche Richterstellen. Gewählt wurden Bernard Albrecht (sp), Federica De Rossa Gisimundo (sp), Yvona Griesser (svp) und Beatrice van de Graaf (svp).

Wiederwahl der ordentlichen und nebenamtlichen Mitglieder des Bundesgerichtes

Nach den Neu- und Bestätigungswahlen setzte sich das Bundesgericht parteipolitisch aus zehn SVP-Richtern (Anspruch 9,7), neun SP-Richtern (Anspruch 8,8), sieben CVP/EVP-Richtern (Anspruch 6,8), sechs FDP-Richtern (Anspruch 6,3), vier GP-Richtern (Anspruch 2,6) und je einem GLP- (Anspruch 2,2) und BDP-Richter (Anspruch 1,5) zusammen. Der Anspruch bestimmt sich aus der Fraktionsgrösse der jeweiligen Parteien bei total 38 Richterinnen und Richtern. Ende 2014 waren also die GP leicht über und die GLP leicht untervertreten.

Bundesgericht parteipolitisch

In der Sommersession wählte die Vereinigte Bundesversammlung turnusgemäss das Präsidium und das Vizepräsidium des Bundesverwaltungsgerichtes für 2015/2016. Der amtierende Vizepräsident, Jean-Luc Baechler (svp) wurde mit 152 von 159 gültigen Stimmen zum Präsidenten gewählt. Die 39 leeren und 10 ungültigen Stimmen stammten wahrscheinlich zu einem Grossteil aus der CVP/EVP-Fraktion, welche die Wahl von Baechler im Gegensatz zu allen anderen Fraktionen nicht unterstützt hatte. Baechler war 2004 von der CVP zur SVP übergetreten. Zur Vizepräsidentin wurde die amtierende Richterin Marianne Ryter (sp) bestimmt. Sie erhielt 205 der 205 gültigen Stimmen.

Bundesverwaltungsgerichtes

2013 hatte das Parlament die gesetzliche Grundlage für die Wahl von höchstens drei Richterinnen oder Richtern im Nebenamt für das Bundesstrafgericht geschaffen. Die erste dieser Stellen wurde 2014 besetzt. Das neue Mitglied soll insbesondere bei italienischsprachigen Verfahren zum Einsatz kommen und die lediglich zwei italienischsprachigen vollamtlichen Richter bei Ausstandsproblemen ersetzen. Das Parlament wählte Claudia Solcà (cvp) mit 170 von 209 eingelangten Wahlzetteln in dieses Amt. 33 Zettel blieben leer und 6 Stimmen fielen auf Verschiedene. Parteipolitische Überlegungen hätten laut der Gerichtskommission bei der Besetzung keine Rolle gespielt, da die neue Richterin auch nur selten zum Einsatz kommen werde. Auf die Ausschreibung hatten sich lediglich zwei Personen gemeldet.

Bundesstrafgericht

Mit der 2010 beschlossenen Änderung der Organisation der Strafbehörden hatte das Parlament bestimmt, dass nicht nur der Bundesanwalt, sondern auch ein Aufsichtsgremium vom Parlament zu wählen sei. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) besteht aus je einem Richter des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts, zwei praktizierenden Anwälten und drei Fachpersonen, die weder Richter noch Anwälte sind. In der Sommersession stand erstmals die Gesamterneuerung der AB-BA für die Amtsdauer von 2015 bis 2018 an. Drei Mitglieder stellten sich nicht mehr zur Verfügung. Während Niklaus Oberholzer, der den zurücktretenden Bundesrichter Hansjörg Seiler ersetzte, zusammen mit den Bisherigen in der Sommersession gewählt wurde, konnten die beiden neuen Anwältinnen und Anwälte, Veronica Hälg-Büchi und François A. Bernath, mangels valabler Kandidierender erst in der Herbstsession bestimmt werden. Anders als bei Wahlen zu den Gerichten spielen bei der Ernennung der Mitglieder der AB-BA parteipolitische Überlegungen keine Rolle.

Gesamterneuerungswahl der AB-BA für die Amtsdauer 2015-2018
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

In der Sommersession nahmen die Räte vom Geschäftsbericht 2013 des Bundesgerichtes Kenntnis. Informiert wurde über die Geschäftslast, die zwar im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich angestiegen sei, aber dennoch mit 7'919 Fällen einen Höchststand erreicht habe (2012: 7'871). Im Vergleich zum Vorjahr konnten rund 200 Fälle mehr erledigt werden (1'878; 2012: 7'667). Auch die Pendenzen stiegen leicht an und erreichten einen Stand von 2'510 Fällen (2012: 2'469 Fälle). Besonders konfrontiert mit dem Anstieg der Beschwerden waren die strafrechtliche und die öffentlichrechtliche Abteilung. Während erstere die Folgen der neuen Strafprozessordnung zu spüren bekam, wurde zweitere insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Zweitwohnungsbestimmungen mit Beschwerden eingedeckt. Nach wie vor bestehe das Bedürfnis, sich weniger den Bagatellfällen als vielmehr den Grundsatzfragen zu widmen. Mit der Einsetzung einer Kommission will der Bundesrat Nachbesserungen für die Entlastung des Bundesgerichtes aufgleisen.

Geschäftsbericht 2013 des Bundesgerichts
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesgerichts

Der Jahresbericht der Aufsichtsbehörde (AB-BA) über die Bundesanwaltschaft für das Jahr 2013 wurde Mitte April 2014 veröffentlicht. Er attestierte der Bundesanwaltschaft, gut zu funktionieren und ihre Aufgaben professionell und kompetent wahrzunehmen. Mit Hilfe eines von Bundesanwalt Michael Lauber eingeführten Verfahrenscontrollings konnten die Pendenzen verringert werden. Die Kontrolle habe zu einem internen Druck geführt, Fälle speditiver zu erledigen. Der Bericht machte auch auf die hohen und steigenden Personalkosten aufmerksam.

Jahresbericht 2013 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Der zunehmende Druck der Öffentlichkeit gegen die Judikative manifestierte sich Ende 2013 in einem erst Mitte März 2014 bekannt gemachten tätlichen Angriff gegen einen Richter der sozialrechtlichen Abteilung. Der Richter war dem Täter bekannt. Dieser wollte sich offenbar für einen wenige Tage zuvor gefällten Richterentscheid rächen. Der Richter wurde auf offener Strasse angegriffen und leicht verletzt – ein Vorfall, wie er sich zuvor in der Schweiz noch nie ereignet hatte, obwohl Bundesgerichtspräsident Gilbert Kolly von mehreren Fällen offener Drohung berichtete. Um dem anscheinend zunehmenden Misstrauen zu begegnen, setzte die Vereinigung der Richterinnen und Richter eine Ethikkommission ein, die in Form einer Dialogplattform Empfehlungen für adäquates Verhalten von Justiz-Personen abgeben soll. Dabei sollen Themen wie Unabhängigkeit (Vereinbarkeit von Parteimitgliedschaft und Richterrolle; öffentliche Stellungnahmen zu politischen Geschäften), Unparteilichkeit – vor allem in Kantonen kann es zwischen Staatsanwälten, Verteidigern, Polizeibeamten und Richtern zu problematischen persönlichen Bindungen kommen – oder Umgang mit Druck seitens der Öffentlichkeit (z.B. auch via Medien), diskutiert werden. Ein vorbildliches Verhalten könne helfen, Vertrauen zu schaffen.

zunehmende Druck der Öffentlichkeit gegen die Judikative

Mit 192 von 198 gültigen Stimmen (sechs Wahlzettel entfielen auf Diverse und sechs weitere eingelangte Zettel blieben leer) wählte die vereinigte Bundesversammlung Grégory Bovey neu ins Amt eines ordentlichen Bundesrichters. Die Wahl war nötig geworden, weil der verstorbene Bundesrichter Bernard Corboz ersetzt werden musste. In Bovey fand die GK den idealen Ersatz, war der in Genf wohnhafte Kantonsrichter doch nicht nur französischer Muttersprache und Zivilrechtler, sondern gehörte – wie sein Vorgänger – der FDP an, die am Bundesgericht mit 1,33 Stellen untervertreten ist.

Wahl eines Bundesrichters

Mit der Ende 2013 durchgeführten Wahl von Francesco Parrino ans Bundesgericht wurden Ersatzwahlen am Bundesverwaltungsgericht nötig. Weil innerhalb des Verwaltungsgerichts keine Abteilungswechsel vorgesehen waren, waren für die Stelle italienische Muttersprache und Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht als Bedingungen festgehalten worden. Aus den vier Bewerbungen (drei Männer, eine Frau) wurde Michela Bürki Moreni ausgewählt, die die beiden Bedingungen erfüllte. Die neue Verwaltungsrichterin – sie erhielt 194 der 199 gültigen Stimmen, von den 204 eingelangten Wahlzetteln blieben 5 leer – gehört der SP an, die am BVGer untervertreten ist. Dies gelte zwar auch für die SVP, die BDP, die GLP und die CVP, so die GK, von diesen Parteien habe sich aber niemand beworben.

Ersatzwahlen am Bundesverwaltungsgericht