Um die Justizreform zu beschleunigen und auch den Verfassungstext zu konkretisieren, liess Bundesrat Koller von einer Expertenkommission einen Gesetzesvorentwurf ausarbeiten; dieser ging im Herbst in die Vernehmlassung. Er sieht vor, das ein dreiköpfiges Richtergremium der zuständigen Abteilung eine Vorprüfung durchführt. Nicht zugelassen werden sollen offensichtlich unbegründete Beschwerden, sowie Fälle, bei denen der angefochtene Entscheid mit der unbestrittenen Bundesgerichtspraxis übereinstimmt, und Fälle mit „querulatorischer“ Prozessführung. Die Streitwertgrenze für vermögensrechtliche Zivilklagen, welche nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, soll zudem von CHF 8'000 auf CHF 20'000 erhöht werden.
Parlamentarische Initiativen zur Entlastung des Bundesgerichtes (1999)- Schlagworte
- Datum
- 7. Oktober 1997
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Akteure
- Quellen
-
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- Presse vom 7.10.97. Vgl. auch die Kritik am Entwurf in NZZ, 4.12.97.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 22.05.2017
Aktualisiert am 22.05.2017