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Inhalte

  • Organisation der Bundesrechtspflege

Akteure

  • Bertschy, Kathrin (glp/pvl, BE) NR/CN
  • Montanari, Ruedi
  • Beyeler, Erwin (Bundesanwalt)

Prozesse

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Nach dem Rücktritt von Michael Lauber hatte die GK die Aufgabe, die Wahl einer neuen Bundesanwältin oder eines neuen Bundesanwalts zu organisieren. Die Kommission setzte sich einen ambitionierten Fahrplan: Bereits in der Wintersession 2020 sollte die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers durch die Vereinigte Bundesversammlung vorgenommen werden. In der Zwischenzeit übernahmen die beiden Stellvertreter Ruedi Montanari und Jacques Rayroud die Leitung der Bundesanwaltschaft interimistisch.

Schon früh wurden in der Presse zahlreiche Namen potentieller Nachfolgerinnen und Nachfolger kolportiert. Die NZZ bezeichnete schon kurz nach der Rücktrittsankündigung Laubers den amtierenden Staatsanwalt des Kantons Zürich, Peter Pellegrini, als Kronfavoriten. Die Aargauer Zeitung nannte die Namen der Staatsanwälte des Kantons Basel-Stadt – Alberto Fabbri – und des Kantons Bern – Michel-André Fels. Rasch wurden aber auch Forderungen laut, eine Frau und jemanden aus der Romandie zu berücksichtigen, zumal es bisher mit Carla del Ponte erst eine Bundesanwältin gegeben habe (von 1994 bis 1998) und auch die Romandie bisher eher untervertreten gewesen sei. Beide Forderungen erfüllte Maria-Antonella Bino. Die aus Genf stammende und bis 2013 als stellvertretende Bundesanwältin amtende Bino erhielt rasch mediale Aufmerksamkeit und Unterstützung von GK-Mitglied Christian Lüscher (fdp, GE). Aber auch Gaëlle van Hove, Richterin am Genfer Strafgericht, wurde als mögliche Westschweizer Frauenkandidatur gehandelt. Kathrin Bertschy (glp, BE), ebenfalls Mitglied der GK, forderte im Tages-Anzeiger mindestens gleich viele Kandidatinnen wie Kandidaten. Sie nannte verschiedene mögliche Kandidatinnen, allesamt aktuelle Staatsanwältinnen: Gabriela Mutti, Franziska Müller, Barbara Loppacher oder Sara Schödler hätten sich einen Namen gemacht, zitierte der Tages-Anzeiger die Berner GLP-Nationalrätin. Die Aargauer Zeitung konzentrierte sich hingegen auf die Mindervertretung der Romandie und präsentierte neben Bino und van Hove gleich sechs weitere Namen aus der Westschweiz: Olivier Jornot, Yves Bertossa, Stéphane Grodecki, Eric Cottier, Fabien Gasser und Juliette Noto.
Im Rahmen der medialen Diskussionen um das Kandidatinnen- und Kandidatenkarussell wurden auch mögliche Reformen der Bundesanwaltschaft diskutiert. Die SP reichte eine parlamentarische Initiative ein, mit der die eidgenössische Strafverfolgung effizienter organisiert werden soll. In Diskussion war auch ein Postulat von Daniel Jositsch (sp, ZH), das eine Analyse der Strukturen forderte, sowie eine Untersuchung der GPK zum Verhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und deren Aufsichtsbehörde (AB-BA).

Wahl eines neuen Bundesanwalts
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

In der letzten Woche der Sommersession 2019 stand für die Vereinigte Bundesversammlung die Wahl der stellvertretenden Bundesanwälte an, da die Amtsperiode mit Jahresschluss zu Ende gehen würde. Die Bisherigen, Ruedi Montanari und Jacques Rayroud, stellten sich für die neue Amtsperiode 2020 bis 2023 wieder zur Wahl. Eigentlich hätte gleichzeitig auch die Bestätigung des amtierenden Bundesanwaltes Michael Lauber durchgeführt werden sollen. Da gegen diesen aber ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden war, hatte die AB-BA empfohlen, dessen Wahl zu verschieben. Die GK entschied sich sodann einstimmig, die beiden Stellvertreter, gegen die weder von den beiden GPK noch von der FinDel Beanstandungen vorgebracht worden waren, in der Sommersession zur Bestätigung zu empfehlen, die allfällige Wiederwahl Laubers aber auf den Herbst zu verschieben.
Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier folgten der Empfehlung und wählten die beiden Stellvertreter mit 207 von 233 Stimmen. 24 Stimmzettel wurden leer eingegeben.

Wahl zweier stellvertretender Bundesanwälte

Seit 2011 ist das Parlament für die Wahl einer Bundesanwältin oder eines Bundesanwaltes und den beiden Stellvertretungen zuständig. Bei der ersten Gesamterneuerungswahl war es mit der Nicht-Wiederwahl von Erwin Beyeler zu einem eigentlichen Eklat gekommen. Bei der zweiten vom Parlament verantworteten Gesamterneuerungswahl der Bundesanwaltschaft für die Amtsperiode 2016 bis 2019 kam es hingegen zu keinen Überraschungen. Der amtierende Bundesanwalt Michael Lauber – seines Zeichens also erster, vom Parlament bestätigter Bundesanwalt – und der eine der beiden stellvertretenden Bundesanwälte – Ruedi Montanari – wurden beide in ihrem Amt bestätigt. Lauber erhielt 195 von 216 eingelangten Stimmen und Montanari wurde mit 195 von 215 eingelangten Stimmen wiedergewählt. Da Paul-Xavier Cornu, der zweite stellvertretende Bundesanwalt, Ende 2015 das Pensionsalter erreichte, wurde ein neuer Kandidat in dieses Amt gewählt. Die Gerichtskommission (GK) hatte sich aus vier Bewerbungen (drei Männer und eine Frau) für Jacques Rayroud entschieden, der als leitender Staatsanwalt und Leiter der Zweigstelle Lausanne mit der Arbeitsweise der Bundesanwaltschaft vertraut war. Rayrouds Name stand auf 206 von 216 eingelangten Stimmzetteln.

Gesamterneuerungswahl der Bundesanwaltschaft 2015 - Michael Lauber wird bestätigt
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Die Nicht-Wiederwahl des damaligen Bundesanwaltes Erwin Beyeler im Jahr 2011 hatte die RK-SR zu einer parlamentarischen Initiative veranlasst, um die Schaffung von Rechtsgrundlagen für Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen anzustossen. Nicht nur für die Bundesanwaltschaft, sondern auch für andere vom Parlament gewählte Funktionsträgerinnen und -träger - insbesondere Richterinnen und Richter an den obersten Gerichten - war die bisherige Rechtsgrundlage für eine Entschädigung im Falle einer Nicht-Wiederwahl unklar. Weil auch die RK-NR diese Ansicht teilte, legte die ständerätliche Rechtskommission Anfang 2015 einen Entwurf vor. Konkret sollen die Verordnungen, in denen Arbeitsverhältnis und Besoldung der hauptamtlichen Richterinnen und Richter der obersten Gerichte sowie der Bundesanwältin oder des Bundesanwaltes und deren Stellvertretung geregelt sind, ergänzt werden: Neu soll es möglich sein, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses maximal einen Jahreslohn als Entschädigung auszurichten, falls dies aufgrund des Alters, der Amtsdauer und der Umstände, die zur Auflösung geführt haben, gerechtfertigt ist.
Im Ständerat monierte Thomas Minder (parteilos, SH) mit Verweis auf die angenommene Abzockerinitiative und die im Falle Beyelers getätigte Abgangsentschädigung von CHF 286'000, dass man demokratisch gewählten Personen keinen goldenen Fallschirm hinterherwerfen solle: Wer gewählt werde wisse, dass er auch wieder abgewählt werden könne. Das Argument fand jedoch keine Unterstützung. Mit 29 zu 2 Stimmen wurde die Verordnung und mit 34 zu 1 Stimmen das Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht, dessen Revision mit dem Entscheid nötig wurde, gutgeheissen.

Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen

Der 2011 erstmals vom Parlament gewählte Bundesanwalt Michael Lauber, trat Ende März nach 100 Tagen im Amt vor die Medien. Nach den stürmischen Zeiten in der Bundesanwaltschaft – Valentin Roschacher hatte 2006 zurücktreten müssen und Erwin Beyeler wurde 2011 vom Parlament abgewählt – hatte Lauber etwas Ruhe ins Amt gebracht und setzte vor allem Zeichen hinsichtlich einer besseren Kommunikation um die Reputation wiederherzustellen. Die Presse stellte dem Neuen ein insgesamt gutes Zeugnis aus; er müsse sich aber bei schwierigen Fällen erst noch bewähren. Lauber ist für vier Jahre gewählt.

Bundesanwalt Lauber im ersten Jahr nach seiner Wahl (2012)
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

2003 hatte die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen den Bankier Oskar Holenweger wegen Verdachts auf Wäsche von Drogengeldern eingeleitet. 2010 hatte sie dann schliesslich Klage eingereicht. Der Fall sollte zum Verhängnis gleich für zwei Bundesanwälte werden. Der Rücktritt von Valentin Roschacher im Jahr 2006 und insbesondere die Nichtwiederwahl von Erwin Beyeler im Berichtsjahr waren unmittelbar mit dem Fall Holenweger verknüpft. Im April 2011 hatte das Bundesstrafgericht Holenweger frei gesprochen und die Anklagepunkte der Bundesanwaltschaft allesamt demontiert. Der Freispruch wurde in der Presse denn auch als Debakel für Beyeler interpretiert. Der Freispruch war Wasser auf die Mühlen der SVP, die mutmasste, dass die Abwahl Christoph Blochers aus dem Bundesrat 2007 ebenfalls mit dem Fall Holenweger zu tun gehabt haben musste. Blocher war damals vorgeworfen worden, in ein Komplott gegen den damaligen Bundesanwalt Roschacher verwickelt gewesen zu sei. Mit dem Freispruch Holenwegers erwiesen sich diese Vorwürfe jedoch als haltlos. Ende November kam auch die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments zum Schluss, dass der ehemalige Bundesrat nicht an einem Komplott gegen den ehemaligen Bundesanwalt beteiligt gewesen war.

Justizaffäre Holenweger

Zum ersten Mal wählte das Parlament und nicht mehr der Bundesrat den Bundesanwalt – das Parlament hatte dies 2010 so beschlossen. Der amtierende Erwin Beyeler, der 2009 auf den umstrittenen Valentin Roschacher gefolgt war, musste sich der Wiederwahl stellen. Im Vorfeld musste Beyeler vor allem aufgrund des Falls „Holenweger“ Kritik einstecken. Die Gerichtskommission hatte sich nur knapp mit 9 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung für seine Wiederwahl ausgesprochen. In der Sommersession erhielt Beyeler dann von der Bundesversammlung lediglich 109 von 227 gültigen Stimmen, erreichte also das nötige Mehr nicht und wurde so abgewählt. Es war insbesondere die SVP, die sich gegen die Wiederwahl Beyelers einsetzte und vor der Wahl nochmals die ganze Kritik an dessen Person wiederholte.
Die Gerichtskommission musste in der Folge einen Nachfolger suchen und schlug aus einem Kandidatenseptett einstimmig den parteilosen Michael Lauber vor. Lauber sei international gut vernetzt und hätte Erfahrung mit der Bekämpfung von Geldwäscherei. Zudem habe er als Untersuchungsrichter zu Beginn der 1990er Jahre in Bern auch Kenntnisse in der Strafverfolgung gesammelt. Für das Amt hatten sich unter anderen auch die stellvertretenden Bundesanwälte Ruedi Montanari und Maria-Antonella Bino beworben. Die Gerichtskommission setzte sich aber bewusst für einen externen Kandidierenden aus. Die Bundesversammlung folgte Ende November dem Vorschlag der Gerichtskommission und wählte Lauber mit 203 von 206 gültigen Stimmen (11.213).

Wahl des Bundesanwaltes 2011 - Erwin Beyeler wird nicht bestätigt, Michael Lauber wird gewählt
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Der Nachfolger von Bundesanwalt Roschacher, Erwin Beyeler geriet mit dem Fall Holenweger in die Kritik. Darüber hinaus sorgte auch sein Vorschlag, drei Ausländer zu Staatsanwälten zu befördern, für Unmut. Doris Fiala (fdp, ZH) reichte in der Folge eine in den bürgerlichen Parteien breit abgestützte Motion ein, die verlangt, dass Kaderstellen in der Bundesanwaltschaft nur von Personen mit Schweizer Bürgerrecht besetzt werden (10.3966). Noch weiter geht eine Motion Baumann (svp, TG), die verlangt, dass sämtliche Träger hoheitlicher Gewalt Schweizer sein müssen. Beide Vorstösse wurden im Berichtsjahr noch nicht behandelt. Noch im Sommer hatte das Parlament mit dem Strafbehördenorganisationsgesetz bestimmt, dass der Schweizer Pass lediglich für den Bundesanwalt und seine Stellvertreter Bedingung ist. Das neue Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden sieht zudem vor, dass nicht mehr der Bundesrat, sondern der Bundesanwalt selber für Beförderungen und Einstellungen zuständig ist.

Die Kritik am Bundesanwalt ist auch deshalb brisant, weil befürchtet wird, dass die neu verfügte Wahl des Bundesanwalts durch das Parlament stark politisch werde. Darüber hinaus hat die Wahl auf die neue Legislatur hin zu erfolgen, also voraussichtlich in den der Wahl von National- und Ständerat vorausgehenden Wochen.

Bedingung der Schweizer Staatsbürgerschaft für die Besetzung von Kaderstellen in der Bundesanwaltschaft

Anfang Juni hatte der Bundesrat den bisherigen ersten Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, Erwin Beyeler, zum Nachfolger Roschachers als Bundesanwalt gewählt.

Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher (2006)