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  • Organisation der Bundesrechtspflege

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  • Brändle, Dieter BPatGer/TFB

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Die erste Amtsperiode des Bundespatentgerichts läuft bis Ende 2017. Die Gesamterneuerungswahlen des BPatGer für 2018 bis 2023 waren eigentlich für die Herbstsession 2017 vorgesehen. Die GK hatte sich aber aus zwei Gründen für eine vorgezogene Ersatzwahl des Präsidenten des Bundespatentgerichts entschieden. Erstens zwang der Rücktritt des amtierenden Präsidenten, Dieter Brändle, auf Ende 2017 zu einer Ersatzwahl. Zweitens war die Kommission nach Rücksprache mit dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (IGE) zum Schluss gekommen, dass die für die neue Amtsperiode frei werdenden Richterstellen vom Profil der neuen Präsidentin oder des neuen Präsidenten des BPatGer abhängen, so dass das Präsidium möglichst früh besetzt werden soll. Neben den beiden hauptamtlichen Richterinnen bzw. Richtern wird das Patentgericht von zahlreichen nebenamtlichen Richterinnen und Richtern besetzt, die neben juristischen Kenntnissen auch eine technische Ausbildung haben müssen. Aus den zwei eingegangenen Bewerbungen entschied sich die GK für jene von Mark Schweizer, der auch als nebenamtlicher Richter am BPatGer tätig ist. In ihrem Bericht wies die GK darauf hin, dass die aktuelle Hauptbeschäftigung von Schweizer als Anwalt mit sich bringen werde, dass er im kommenden Jahr für bestimmte Fälle in den Ausstand treten müsse. Dennoch sei er langfristig insbesondere im Hinblick auf die Verteidigung des BPatGer auf internationaler Ebene der beste Kandidat. Dieser Meinung schloss sich die Vereinigte Bundesversammlung in der Sommersession 2017 an: Der Name Schweizer stand auf 184 der 187 eingelangten Wahlzettel. Drei blieben leer.

Vorgezogene Ersatzwahl am Bundespatentgericht (WG 17.202)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Das Bundespatentgericht ist seit 2012 als erstinstanzliches Gericht für die Beurteilung zivilrechtlicher Streitigkeiten bei Patentangelegenheiten verantwortlich. Nach den ersten vier Jahren seines Bestehens wurden von seinem Gerichtspräsidenten, Dieter Brändle, organisatorische Änderungen angeregt, die von der RK-NR aufgenommen und in einer parlamentarischen Initiative verarbeitet wurden. Ziel der Änderungen ist eine grössere Flexibilität in der Aufgabenteilung. Momentan kann am Bundespatentgericht nur richterliche Entscheide fällen, wer über eine juristische Ausbildung verfügt. Am Gericht arbeiten aber auch haupt- und nebenamtliche Richterinnen und Richter, die lediglich über eine technische Ausbildung verfügen. Wenn die hauptamtliche juristische Richterperson bei einer Entscheidung in den Ausstand treten muss, müsse jeweils eine nebenamtliche Richterin oder ein nebenamtlicher Richter mit juristischer Ausbildung gesucht werden, statt dass das jeweilig anwesende zweite hauptamtliche Gerichtsmitglied mit technischer Ausbildung entscheiden könne. Dies sei insbesondere in Fällen mit Zeitdruck hinderlich. Neu soll deshalb auch die hauptamtliche Richterin oder der hauptamtliche Richter mit technischer Ausbildung Entscheide fällen können. Die Arbeit des Gerichts, das insgesamt nur über zwei hauptamtliche Richterstellen verfüge, könne so erleichtert werden, so die Begründung der Kommission, welche die Initiative noch im November 2016 einstimmig einreichte. Die Schwesterkommission stimmte ihr im Januar des Folgejahres ebenso einstimmig zu.

Organisatorische Änderungen am Bundespatentgericht

Mitte Juni wählte die Vereinigte Bundesversammlung drei neue nebenamtliche Richter für das Bundespatentgericht für den Rest der Amtsperiode von 2012 bis 2017. Zum einen musste ein Ersatz für den altershalber zurücktretenden Erich Wäckerlin gesucht werden. Zum anderen ersuchte der Gerichtspräsident des Bundespatentgerichts, Dieter Brändle, das Parlament um mehr Personal. Da fast die Hälfte aller Fälle des Bundespatentgerichtes Pharmaangelegenheiten beträfen, sollen die neuen nebenamtlichen Richter aus dem Fachgebiet Chemie stammen und deutschsprachig sein. Die neu gewählten Personen, namentlich Andreas Schöllhorn Savary (er erhielt 213 von 218 Stimmen), Martin Sperrle (214 von 218) und Hannes Spillmann (214 von 218), erfüllen diese Bedingungen. Das Bundespatentgericht besteht seit 2012 und behandelt als Vorinstanz des Bundesgerichtes zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente.

Bundespatentgericht - Wahlen