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  • Organisation der Bundesrechtspflege

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  • Grädel, Rolf (AB-BA/AS-MPC)

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Die GK empfahl Marc Thommen zum Nachfolger von Rolf Grädel als Fachperson in der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Die siebenköpfige AB-BA umfasst neben Richterinnen oder Richtern aus dem Bundesgericht und dem Bundesstrafgericht (je eine Person) zwei Anwältinnen oder Anwälte und drei Fachpersonen, die weder in einem eidgenössischen Gericht tätig noch in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sein dürfen. Marc Thommen erfülle diese Bedingungen, verfüge über umfangreiche Kenntnisse im Strafrecht und habe die GK an seiner Anhörung sehr überzeugt. Parteipolitische Überlegungen spielten bei der AB-BA keine Rolle – so der Kommissionsbericht. Die Wahl eines neuen Mitglieds der AB-BA war nicht umstritten und die Vereinigte Bundesversammlung wählte Thommen mit 235 von 241 eingelangten Stimmen zum Nachfolger von Grädel. Sechs Stimmzettel waren leer geblieben.

Ersatzwahl für ein Mitglied der AB-BA (2020)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Seit 2010 wählt das Parlament nicht nur den Bundesanwalt, sondern auch die Aufsichtsbehörde für die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Eine Gesamterneuerung für die Amtsdauer 2019–2022 wurde in der Herbstsession von der Vereinigten Bundesversammlung vorgenommen. Die AB-BA besteht aus sieben Mitgliedern: Das Bundesgericht und das Bundesstrafgericht stellen je eine Vertreterin oder einen Vertreter, hinzu kommen zwei in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen oder Anwälte und drei Fachpersonen, die weder in einem Anwaltsregister eingetragen noch an einem eidgenössischen Gericht tätig sein dürfen. Sechs der sieben amtierenden Mitglieder stellten sich zur Wiederwahl. Einzig Niklaus Oberholzer, der Vertreter des Bundesgerichts, stellte sich nicht mehr zur Verfügung. Seinen Platz wollte Bundesrichterin Alexia Heine einnehmen. Die Wiederwahl der bestehenden Mitglieder und die Neuwahl von Heine wurde von der GK empfohlen und von allen Fraktionen unterstützt.
Bei der Wiederwahl schafften alle Bisherigen das absolute Mehr problemlos: Stefan Heimgartner als Vertreter des BStGer (205 Stimmen), Tamara Erez (205 Stimmen) und Cornel Borbély (204 Stimmen) als Anwältin bzw. Anwalt sowie die Fachpersonen Isabelle Augsburger-Bucheli (205 Stimmen) und Rolf Grädel (204 Stimmen) standen alle beinahe auf allen der 206 eingelangten Wahlzettel. Einzig Hanspeter Uster, die dritte Fachperson, erhielt lediglich 177 Stimmen. Dies dürfte vielleicht damit zusammenhängen, dass der ehemalige Zuger Regierungsrat damals der Sozialistisch-Grünen Alternative angehört hatte und von der Ratsrechten nicht gewählt wurde. Vielleicht waren dann die 15 leeren Stimmen bei der Ergänzungswahl von Alexa Heine, die der SVP angehört,– ihr Name stand auf 183 der 198 eingelangten Wahlzettel –, als Retourkutsche zu verstehen.

Gesamterneuerungswahl der AB-BA für die Amtsdauer 2019-2022
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Mit der Neuorganisation der Strafbehörden des Bundes war 2010 nicht nur beschlossen worden, dass das Parlament den Bundesanwalt wählt, sondern auch die Mitglieder der siebenköpfigen Aufsichtsbehörde (AB-BA). Diese setzt sich aus einem Bundesrichter oder einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter oder einer Bundesstrafrichterin, zwei Anwälten oder Anwältinnen, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sein müssen, sowie drei Fachpersonen zusammen, die explizit in keinem Arbeitsverhältnis mit dem Bund stehen, keinem Gericht angehören und auch nicht in einem Anwaltsregister eingetragen sein dürfen. Weil der als Fachperson gewählte David Zolliger im Sommer 2016 ins Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen wurde, musste er also ersetzt werden. Auf die von der GK ausgeschriebene Stelle gingen 16 Bewerbungen ein (davon vier von Frauen), wovon jene von Rolf Grädel am meisten überzeugte. Parteipolitische Kriterien haben – anders als bei Richterwahlen – keine Bedeutung. Grädel wurde von der Vereinigten Bundesbehörde in der Wintersession 2016 in die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft gewählt. Er erhielt 169 von 179 gültigen Stimmen; 24 Stimmen waren leer eingelegt worden und eine Stimme war ungültig.

Ersatzwahl für ein Mitglied der AB-BA (2016)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)