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Die in Form eines Verordnungsentwurfs von der RK-SR vorgelegte, vorübergehende Anhebung der Maximalzahl der Vollzeitstellen am BVGer auf 70 traf im Ständerat in der Wintersession 2023 auf keinen nennenswerten Widerstand. Nachdem Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (sp, GE) und Noch-Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider die zeitlich befristete Erhöhung der Richterinnen- und Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht um fünf Posten vor allem mit der hohen Belastung in den Asylverfahren bzw. den zahlreichen und stark zunehmenden Asylrechtsbeschwerden begründet hatten, stimmte die kleine Kammer oppositionslos für Eintreten und sogleich mit nur einer Gegenstimme (35 zu 1 plus eine Enthaltung) für Annahme des Verordnungsentwurfs – das Nein stammte von Neo-Ständerat Pirmin Schwander (svp, SZ). Die Zahl der Richterinnen und Richter muss vom Parlament festgelegt werden, weshalb es eigentlich eine parlamentarische Initiative braucht. Da die Aufstockung die gesetzlich geregelte Obergrenze von 70 Stellen jedoch nicht überschreitet und lediglich vorübergehend ist, reicht hingegen eine Verordnung.

Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 23.449)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

In der Wintersession 2023 beschloss der Ständerat ohne Gegenantrag Eintreten und hiess den Verordnungsentwurf seiner RK-SR mit dem Ziel der Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (BStGer) mit 32 zu 0 Stimmen (5 Enthaltungen) gut. Carlo Sommaruga (sp, GE), der für die Kommission sprach, begründete die Erhöhung der nebenamtlichen Richterinnen- und Richterstellen von drei auf vier mit dem wachsenden Bedarf an Expertise in italienischer Sprache. Da im Moment nur eine ordentliche und eine stellvertretende italienischsprachige Bundesstrafrichterin amte, bestehe ein Überlastungsrisiko, wenn die ordentliche Richterin in den Ausstand treten müsse oder abwesend sei. Diesem Problem könne mit einer zusätzlichen nebenamtlichen Richterin oder einem nebenamtlichen Richter begegnet werden.

Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (Pa.Iv. 23.431)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

In ihrer Medienmitteilung Anfang November 2023 gab die RK-SR bekannt, die Arbeiten für die Idee eines Fachbeirats, der die Gerichtskommission (GK) beim Verfahren zur Auswahl neuer Richterinnen oder Richter unterstützt, einzustellen. Mit 6 zu 6 Stimmen und dem Stichentscheid des Kommissionspräsidenten sei man zum Schluss gekommen, dass ein solcher Beirat nicht «zweckdienlich» sei. Zudem könne er der von der Greco angebrachten und im Rahmen der Justizinitiative diskutierten Mahnung nicht begegnen, dass die GK über zu wenig Fachkompetenz verfüge, um geeignete Richterinnen und Richter zu bestimmen. Die RK-SR befand vielmehr, dass sich das bisherige Verfahren «insgesamt bewährt» habe und durch die GK selber noch verbessert werden könne. Damit war die parlamentarische Initiative erledigt.
In einer weiteren Medienmitteilung Ende November 2023 kündigte die GK dann allerdings an, die Überlegungen zur Einsetzung eines solchen Fachbeirates «im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Grundlagen» wieder aufnehmen zu wollen.
Anfang 2024 veröffentlichte die RK-SR den provisorischen Vorentwurf, der zur Einstellung der Arbeiten geführt hatte. Eine solche Veröffentlichung ist gemäss Artikel 8 Absatz 3 der Parlamentsverwaltungsverordnung möglich, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht, so die RK-SR in ihrer Medienmitteilung vom Januar 2024. Dies sei hier der Fall gewesen.

Fachbeirat für die Auswahlverfahren der Gerichtskommission (Pa.Iv. 21.452)
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative

Das Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht (VGG) sieht vor, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) über 50 bis 70 Vollzeitstellen für Richterinnen und Richter verfügt, die in Voll- oder Teilzeit ausgeübt werden können. Im Gegensatz zum Bundesgericht oder zum Bundesstrafgericht kennt das BVGer keine nebenamtlichen Richterinnen oder Richter, weshalb von Vollzeitstellen ausgegangen wird. Die Bundesversammlung bestimmt die genaue Zahl in einer Verordnung. Die geltende Verordnung von April 2017 sieht eine maximale Zahl von 65 Vollzeitstellen vor, erlaubte aber eine kurzfristige Erhöhung auf 69 Stellen bis August 2019, die anschliessend mittels normaler Fluktuation wieder abgebaut werden musste. Grund für die temporäre Erhöhung war insbesondere die Mehrbelastung durch die in der Asylgesetzrevision beschlossene Beschleunigung der Asylverfahren gewesen. Anfang September 2023 besetzten entsprechend 73 Richterinnen und Richter 65.1 Vollzeitstellen.
In Folge der zunehmenden Asylgesuche bzw. der daraus resultierenden Asylbeschwerden, aber auch aufgrund zunehmender Amtshilfegesuche an die Finma, die ebenfalls vom BVGer behandelt werden, nahm die Arbeitslast am BVGer 2023 erneut stark zu. Aus diesem Grund reichte die RK-SR eine parlamentarische Initiative ein, mit der sie eine Anpassung der Verordnung forderte, um die Maximalzahl der Vollzeitstellen am BVGer vorübergehend auf 70 anheben zu können. Da dies mit der Verordnung von 2017 gut funktioniert habe, wolle man in der neuen Verordnung wiederum festlegen, dass ab dem Jahr 2030 pensionierte Richterinnen und Richter solange nicht mehr ersetzt würden, bis wieder 65 Vollzeitstellen besetzt sind, so die RK-SR in ihrem Bericht. Zwar sei die interne Organisation bereits angepasst worden, damit die wachsende Anzahl Asylrechtsbeschwerden auf mehr Schultern verteilt werden, das BVGer habe die RK-SR aber davon überzeugen können, dass diese Effizienzsteigerung nicht ausreiche, um die wachsende Zahl an Fällen zu bewältigen. Die GPK beider Räte hätten die Forderung für eine vorübergehende Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht als «nachvollziehbar» bezeichnet, aber darauf hingewiesen, dass die Zahl der Vollzeitstellen flexibel gehalten und bei einem Rückgang der Arbeitslast wieder nach unten angepasst werden können müsse. Dieser Forderung sei man mit dem Vorschlag eines Abbaus von Stellen auf der Basis der natürlichen Personalfluktuation nachgekommen, so die RK-SR in ihrem Mitte Oktober 2023 vorgelegten Bericht, auf dessen Basis die RK-NR dem Anliegen ein paar Wochen später ebenfalls Folge gab.
Der Bundesrat nahm Ende November 2023 Stellung. Er befürwortete das Anliegen: Die «starke aktuelle und erwartete Zunahme der Beschwerden im Asylbereich» rechtfertige die befristete Anhebung der Maximalgrenze. Die Vorlage wird in der Wintersession 2023 vom Ständerat behandelt.

Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 23.449)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Ende August 2023 gab die RK-NR einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission Folge, mit der diese die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (BStGer) forderte. Das Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG) sieht vor, dass im BStGer mindestens 15 und höchstens 35 ordentliche Richterinnen oder Richter tätig sein dürfen. Hinzu kommen nebenamtliche Richterinnen und Richter, deren Anzahl die Hälfte der Zahl ordentlicher Richter nicht überschreiten darf. Die genauen Zahlen werden vom Parlament mittels Verordnung festgelegt. Die aktuelle Verordnung aus dem Jahr 2013 sieht 16 ordentliche sowie drei nebenamtliche Richterinnen und Richter vor.
Die Zahl der Fälle in italienischer Sprache nehme seit einiger Zeit zu und im Moment stehe lediglich eine ordentliche Richterin und eine nebenamtliche Richterin italienischer Muttersprache zur Verfügung. Weil ein Risiko für Verzögerungen in diesen Fälle bestehe, sei das BStGer – unterstützt vom Bundesgericht, das hier als Oberaufsichtsbehörde fungiert – mit der Bitte einer Ressourcenerhöhung an die RK-SR gelangt, wie diese in ihrem Bericht darlegte. Weil auch die GPK beider Räte dieses Anliegen für begründet erachteten, entwarf die RK-SR eine Änderung der Verordnung, mit der eine Erhöhung der Zahl der nebenamtlichen Bundesstrafrichterinnen und -richter von drei auf vier vorgenommen wird. Diese Lösung sei «recht günstig», so die RK-SR, da nebenamtliche Richterpersonen nach Einsatz entlohnt würden. Dies umfasse ein Taggeld für die Sitzungen (CHF 1'000 bis 1'300), eine Stundenpauschale für Aktenstudium (CHF 110 bis 180) und Spesen (Tagespauschale von CHF 100, Übernachtungskosten von CHF 150 und Reisekosten). Zum Vergleich: Der Lohn einer vollamtlichen Bundesstrafrichterin oder eines vollamtlichen Bundesstrafrichters beträgt rund CHF 250'000 pro Jahr (Lohnklasse 33 gemäss Richterverordnung).
Der Bundesrat begrüsste das Anliegen. Da die neue Stelle einer italienischsprechenden Person vorbehalten sei, diene das Anliegen auch einer «besseren Vertretung der Landessprachen», so die Regierung in ihrer Stellungnahme vom November 2023. Der Entwurf wird in der Wintersession 2023 vom Ständerat behandelt.

Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (Pa.Iv. 23.431)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Im Ständerat gab es keine nennenswerte Opposition gegen den Entwurf der RK-NR für eine Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht. Eintreten war unbestritten und Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (sp, GE) berichtete, dass die RK-SR mit 11 zu 1 Stimme der Meinung sei, dass das Bundesgericht mit dieser einfachen Massnahme entlastet werden müsse, da die Arbeitsbelastung am obersten Gericht stetig zunehme. Die Massnahme sei zudem bereits im Budget 2023 integriert, so dass die zwei neuen Personen – das Gericht soll von 38 auf 40 vollamtliche Richterinnen und Richter aufgestockt werden – bereits in der Frühjahrssession 2023 gewählt und im darauffolgenden Sommer ihr Amt antreten könnten. Bundesrätin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass die Aufstockung kurzfristig helfe, mehr Personalressourcen zu schaffen; langfristig müsse aber eine Modernisierung des Bundesgerichtsgesetzes in Angriff genommen werden – ein Vorhaben, das 2020 am Widerstand der Räte gescheitert war. Sollte die Arbeitsbelastung in Zukunft wieder abnehmen, sei es die Aufgabe des Parlaments, die Zahl der Richterinnen und Richter erneut anzupassen. Mit 29 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) nahm auch der Ständerat die Verordnung an. Wie schon in der grossen Kammer kam die Opposition auch in der kleinen Kammer von der SVP.
Auch in den Schlussabstimmungen änderte sich daran nichts: Der Nationalrat stimmte mit 140 zu 52 Stimmen (3 Enthaltungen) und der Ständerat mit 37 zu 6 Stimmen (1 Enthaltung) für die Erhöhung der Anzahl Gerichtsstellen.

Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht (Pa.Iv. 22.427)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

In der Herbstsession 2022 beriet der Nationalrat über die Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht – ein auf eine parlamentarische Initiative der RK-NR und den Wunsch des Bundesgerichts zurückgehender Vorschlag, um der «chronischen Überlastung» des obersten Gerichts zu begegnen, wie Kommissionssprecherin Sibel Arslan (basta, BS) darlegte. Auch der Bundesrat hatte sich in einer Stellungnahme für neu 40 statt wie bisher 38 Vollzeitstellen am Bundesgericht ausgesprochen. Eine aus SVP-Mitgliedern bestehende Kommissionsminderheit beantragte einerseits Nichteintreten und andererseits die Rückweisung an die Kommission, damit diese die Abschaffung der nebenamtlichen Bundesgerichtsstellen prüfen könne. Minderheitensprecher Jean-Luc Addor (svp, VS) begründete diese Anträge damit, dass eine Erhöhung erstens nicht gerechtfertigt sei und zweitens lediglich Flickwerk darstelle. Vielmehr müsse eine echte Reform des Bundesgerichts in Angriff genommen und dabei eben eine Reorganisation mittels Abschaffung der Nebenämter geprüft werden. Justizministerin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass eine Modernisierung des Bundesgerichtsgesetzes geprüft werde, mit der das oberste Gericht entlastet werden könnte. Es sei möglich, dass diese angedachte Reform zu einer Abnahme der Arbeitslast führen könnte, und das Parlament sei dann ja frei, die Zahl der Stellen wieder zu reduzieren. Kurzfristig gebe es aber keine andere Lösung als eine Erhöhung der Zahl ordentlicher Richterinnen und Richter. Diesem Argument folgte die Mehrheit der grossen Kammer und stimmte sowohl für Eintreten (127 zu 47 Stimmen) als auch gegen den Rückweisungsantrag der Minderheit (126 zu 47 Stimmen). In der ohne Diskussion stattfindenden Gesamtabstimmung standen 131 befürwortende erneut 47 ablehnenden Stimmen gegenüber. In allen drei Abstimmungen bildete die geschlossen stimmende SVP-Fraktion die Opposition.

Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht (Pa.Iv. 22.427)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Die RK-SR beriet Ende April 2022 über die parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission, die eine Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht verlangt und gab ihr einstimmig Folge. Ziel der von der RK-NR wenige Tage zuvor eingereichten Initiative ist die Erhöhung der Stellen am Bundesgericht um zwei ordentliche Gerichtspositionen. Weil die Arbeitsbelastung stetig zunehme, müsse die 2006 festgelegte maximale Stellenzahl auf 40 erhöht werden – so die Begründung.

Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht (Pa.Iv. 22.427)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Rund zehn Tage vor der Abstimmung über die Justizinitiative beantragte die RK-NR mit 14 zu 5 Stimmen (4 Enthaltungen), der parlamentarischen Initiative von Beat Walti (fdp, ZH) keine Folge zu geben. Der Vorstoss hatte eine auch im Abstimmungskampf diskutierte Regelung gefordert, mit der Mandatssteuern und Parteispenden für Mitglieder der Gerichte des Bundes verboten werden sollten. In der Tat bestehe aufgrund solcher Parteiabgaben der Verdacht, dass Richterinnen und Richter nicht unabhängig sein könnten, hatte Walti seine Initiative begründet. Zwar könne ein solcher Anschein entstehen, es sei aber noch nie aus politischen Gründen zu einer Nichtwiederwahl von Richterinnen und Richtern gekommen, argumentierte hingegen die Kommissionsmehrheit ihre abschlägige Empfehlung. Ein Verbot sei zudem zu radikal. Der Transparenz im «gut funktionierenden» Schweizer Justizsystem sei mit der Veröffentlichung der Parteizugehörigkeit von Bundesrichterinnen und -richtern Genüge getan. Zudem würden Mandatsabgaben ja auf freiwilliger Basis entrichtet.
Die Kommissionsminderheit argumentierte in der Ratsdebatte in der Frühjahrssession 2022 mit dem «Irritationspotenzial», welches Parteienproporz und Mandatssteuern in der Öffentlichkeit auslösten und welche das Vertrauen in die dritte Gewalt untergraben könnte, so Beat Walti. Er sei erstaunt, dass man nach dem Nein zur Justizinitiative einfach wieder zur Tagesordnung übergehe, obwohl es doch aufgrund der Diskussionen in der Abstimmungskampagne durchaus auch gute Argumente zumindest für Teilrevisionen im Justizbereich gebe, so Christian Lüscher (fdp, GE). Diese Minderheitenargumente fanden jedoch lediglich bei der geschlossen stimmenden FDP-Fraktion sowie bei einzelnen Mitgliedern der SVP- und der Mitte-EVP-Fraktion Anklang. Diese 34 Stimmen standen gegen die 157 Stimmen, die der Initiative keine Folge gaben, allerdings auf verlorenem Posten.

Verbot von Mandatssteuern und Parteispenden für Mitglieder der Gerichte des Bundes (Pa.Iv. 20.468)
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative
Dossier: Justizinitiative

Auch im Nationalrat stiess die in der parlamentarischen Initiative der RK-SR geforderte Aufstockung der Vollzeitstellen am Bundesstrafgericht von bisher maximal drei auf maximal vier Stellen auf keinerlei Widerstand. Die Arbeitsbelastung, aber auch Engpässe aufgrund sprachlicher Verteilungen der Fälle seien eine Tatsache. Mit vier statt drei Richterstellen könne beidem begegnet werden, führte Sibel Arslan für die RK-NR aus. Einstimmig, mit 139 zu 0 Stimmen, teilte der gesamte Nationalrat diese Begründung.
Auch die Schlussabstimmungen passierte die entsprechende Verordnung ohne Opposition; 195 Stimmen erhielt sie im Nationalrat und 44 Stimmen im Ständerat.

Anpassung der Ressourcen des Bundesstrafgerichts (Pa.Iv. 21.401)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Wohl auch vor dem Hintergrund der Annahme der beiden Motionen der SPK-SR und der SPK-NR zog Christian Lüscher (fdp, GE) seine parlamentarische Initiative zurück, mit der er die Änderung des Verfahrens für die Wahl der Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Lüscher wollte zum alten, bis 2011 gültigen System zurückkehren, als der Bundesrat und nicht das Parlament den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin gewählt hatte. Er begründete dies mit den beiden Wahlverfahren, die nach dem Rücktritt von Michael Lauber «in einem Fiasko» geendet hätten. Die beiden Motionen der Rechtskommissionen beauftragten den Bundesrat, eine umfassende Reform der Strafbehörden vorzulegen – allerdings explizit mit dem Auftrag, am aktuell bestehenden Wahlsystem festzuhalten.

Änderung des Verfahrens für die Wahl der Bundesanwaltschaft (Pa.Iv. 21.406)
Dossier: Reformen der Bundesanwaltschaft

In der Herbstsession 2021 beugte sich der Nationalrat über die Vorlage zur Erhöhung der Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft, welche die RK-NR mit 20 zu 4 Stimmen empfehle, wie dies ihr Kommissionssprecher Philipp Mathias Bregy (mitte, VS) berichtete. Die Kommission sei der Überzeugung, dass diese «moderne» Anpassung helfe, qualifizierte und mit einem gewissen Alter auch erfahrene Bundesanwältinnen und Bundesanwälte zu finden. Zudem würde damit Gleichberechtigung mit Bundesrichterinnen und Bundesrichtern geschaffen, da diese ebenfalls bis ins 68. Lebensjahr im Amt bleiben dürften. Ein Minderheitsantrag auf Nichteintreten wurde zurückgezogen. Der Minderheitensprecher Baptiste Hurni (sp, NE) begründete dies damit, dass die Kommission glaubhaft versichert habe, dass die Erhöhung der Alterslimite erstens nicht als Zeichen einer Erhöhung des Rentenalters generell betrachtet werde, sondern ganz spezifisch auf das Amt der Bundesanwaltschaft bezogen sei und zweitens nicht auf eine besondere Person zugeschnitten sei. Im Vorfeld der Kommissionsinitiative hatte es Vorwürfe gegeben, die Altersgrenze werde nur deshalb erhöht, weil ein Kandidat für die freie Bundesanwaltschaftsstelle bereits älter als 65 sei. Da das neue Gesetz erst per 1. Januar 2022 in Kraft trete und der neue Bundesanwalt noch in der Herbstsession gewählt werde, könne dies jedoch ausgeschlossen werden, gab auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter zu Protokoll. In der Folge wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen und die Verordnungsänderung mit 146 zu 1 Stimme (2 Enthaltungen) angenommen.
Die Schlussabstimmungen passierte die Vorlage im Ständerat einstimmig (44 zu 0 Stimmen) und im Nationalrat mit 189 zu 3 Stimmen (bei 3 Enthaltungen).

Anpassung der Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft (Pa.Iv. 20.485)

Im Ständerat stiess die Umsetzung der parlamentarischen Initiative der RK-SR auf keinerlei Widerstand. Kommissionssprecher Beat Rieder (mitte, VS) führte aus, dass nicht nur die RK-NR der parlamentarischen Initiative mit 23 zu 0 Stimmen Folge gegeben habe, mit der in der Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesstrafgericht eine Erhöhung der Vollzeitstellen am Bundesstrafgericht von bisher maximal drei auf maximal vier festgehalten wird, sondern in der Zwischenzeit auch der Bundesrat. Karin Keller-Sutter ergänzte im Namen der Regierung, dass auch die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes das Gesuch für eine Aufstockung der Stellen unterstütze. Ohne Gegenantrag wurde zuerst Eintreten beschlossen, anschliessend passierte der Entwurf die kleine Kammer mit 30 zu 0 Stimmen (keine Enthaltungen).

Anpassung der Ressourcen des Bundesstrafgerichts (Pa.Iv. 21.401)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Im Rahmen ihrer Beratungen zur Justizinitiative beschloss die RK-SR, eine parlamentarische Initiative einzureichen, mit der die Idee eines Fachbeirats umgesetzt werden soll, der die Gerichtskommission (GK) beim Verfahren zur Auswahl neuer Richterinnen oder Richter unterstützt. Die RK-SR betonte, dass dieser Vorschlag unabhängig von der Justizinitiative betrachtet werden solle – also kein indirekter Gegenentwurf sei. Die Justizinitiative fordert unter anderem ein Expertengremium, welches geeignete Gerichtspersonen auswählt, die dann per Los gewählt würden.
Die RK-NR hatte ihrerseits Ende 2020 einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet, mit dem ebenfalls eine solche Fachkommission verlangt worden wäre. Die entsprechende parlamentarische Initiative war allerdings Anfang 2021 zurückgezogen worden, weil sie neben dem Expertengremium weitere Punkte gefordert hatte (stille Wiederwahl von Richterinnen und Richtern, Regelung der Mandatssteuern), die von der RK-NR, gestützt auf ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz (BJ), als nicht umsetzbar erachtet worden waren. Wohl auch weil die Schaffung eines Fachbeirates damals allerdings als einfache und gute Lösung taxiert worden war, stimmte die RK-NR der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission im August mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Damit wird die RK-SR eine entsprechende Rechtsgrundlage ausarbeiten.

Fachbeirat für die Auswahlverfahren der Gerichtskommission (Pa.Iv. 21.452)
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative

Zwar hatte die RK-NR im Januar 2021 der parlamentarischen Initiative von Christian Lüscher (fdp, GE) noch Folge gegeben, vollzog aber im August eine Kehrtwende. Grund dafür waren die Motionen beider RK, mit denen der Bundesrat aufgefordert wird, eine Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht vorzulegen. Auch die RK-SR hatte sich deshalb Mitte August gegen den Vorstoss des Genfer Liberalen ausgesprochen. Dieser schlug mit seiner Initiative eine Entpolitisierung der Wahl des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin vor. Konkret regte er an, den regulären Wahltermin der Bundesanwaltschaft 24 Monate nach den Parlamentswahlen anzusetzen. Es müsse verhindert werden, dass die Wahl des Bundesanwaltes oder der Bundesanwältin mit dem Wahlkampf um die eidgenössischen Parlamentssitze zusammenfalle, um eine Politisierung der Wahl der Justizbehörde zu verhindern, wie sie sich im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2019 gezeigt habe. Lüscher zog sein Anliegen zurück, nachdem die RK ihre Motionen eingereicht hatten.

Entpolitisierung der Wahl des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin (Pa.Iv. 19.485)
Dossier: Reformen der Bundesanwaltschaft

Mitte August zog Carlo Sommaruga (sp, GE) seine parlamentarische Initiative zurück, mit der er die Strafverfolgungsbehörden des Bundes stärken und effizienter machen wollte. Dieses Ziel hätte mit einer Reform in Angriff genommen werden sollen, die nicht nur die materielle Zuständigkeit, sondern auch die Organisation der Bundesanwaltschaft neu regeln sollte. Sommaruga schlug eine gemeinsame Führung von drei Bundesanwältinnen oder -anwälten und die Wahl sämtlicher Staatsanwälte durch die Bundesversammlung vor. Um deren Unabhängigkeit zu steigern, sollten zudem die Straf- und die Berufungskammer des BStGer was Ort, Raum und Personen betrifft getrennt werden. Überprüft werden solle darüber hinaus eine Neuorganisation der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft und die Gerichte, die etwa der GPK, den eidgenössischen Räten oder einer Subkommission unterstellt werden soll. Der Genfer zog sein Anliegen zurück, weil sowohl die RK-SR als auch die RK-NR je gleichlautende Motionen einreichen wollten, mit denen eine solche Reform vom Bundesrat ausgearbeitet werden soll.

Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes stärken und effizienter machen (Pa.Iv. 20.474)
Dossier: Reformen der Bundesanwaltschaft

In der Sommersession 2021 beriet der Ständerat als Erstrat über die neue Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft. Die als «diskriminierend» und «im internationalen Vergleich als überholt» erachtete bisherige Bestimmung, dass Bundesanwältinnen mit 64 oder Bundesanwälte mit 65 Jahren in Rente gehen müssen, soll der Regelung bei den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern angeglichen werden, führte der Sprecher der RK-SR, Beat Rieder (mitte, VS), aus. Das unterschiedliche Rentenalter hinsichtlich des Geschlechts stehe der Idee der Gleichberechtigung entgegen und es gebe auch kein Argument für eine unterschiedliche Behandlung von Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten und Bundesrichterinnen bzw. Bundesrichtern, die mit 68 Jahren ihr Amt niederlegen müssen. Die Revision sei in der Kommission unbestritten gewesen. Rieder wies auch noch einmal darauf hin, dass die Änderung «nur indirekt» mit der laufenden Suche nach einer neuen Bundesanwältin oder einem neuen Bundesanwalt zu tun habe. Die anfängliche Skepsis der RK-NR, die befürchtet hatte, dass die vorliegende Neuregelung quasi «ad personam» geschaffen worden sei, weil ein aussichtsreicher Kandidat in der zweiten schliesslich erfolglosen Ausschreibung für die Stelle die ursprüngliche Altersschwelle überschritten hatte, sei mittlerweile auch in der Schwesterkommission der Überzeugung gewichen, dass es hier eine Anpassung brauche. Auch der Bundesrat unterstützte den Vorschlag. Weil Eintreten unbestritten war und auch keine Änderungsanträge vorlagen, schritt die kleine Kammer sogleich zur Gesamtabstimmung, die der Vorschlag mit 30 zu 0 Stimmen einstimmig passierte.

Anpassung der Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft (Pa.Iv. 20.485)

Nachdem die RK-NR dem Anliegen doch noch zugestimmt hatte, machte sich die ständerätliche Schwesterkommission an den Entwurf für eine Verordnungsänderung, mit der die Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft von 65 (bzw. 64 für Frauen) auf 68 Jahre erhöht werden sollte, und stimmte ihm noch Mitte April 2021 zu. Da es für die Revision der Verordnung keine Vernehmlassung brauche und die Änderung bereits auf 1. Januar 2022 in Kraft treten solle, wurde das Geschäft bereits für die Sommersession 2021 zur Behandlung im Ständerat traktandiert. Abzuwarten galt es freilich noch die Stellungnahme des Bundesrats. Falls die Anpassung beide Kammern rasch passiert und tatsächlich Anfang 2022 in Kraft treten kann, könnte sie allenfalls doch wichtig werden für die noch immer hängige Suche nach einem neuen Bundesanwalt oder einer neuen Bundesanwältin – auch wenn Kommissionssprecher Rieder (cvp, VS) kurz zuvor noch erklärt hatte, dass die neue Regelung für die aktuell laufende Wahl nicht anwendbar sein werde. In der Zwischenzeit war allerdings klar geworden, dass auch die zweite Runde für die Suche nach einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers für Michael Lauber scheitern würde. Die GK hatte sich deshalb entschieden, mit der dritten Neuausschreibung zuzuwarten, bis über die Altersschwelle entschieden wurde.

Anpassung der Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft (Pa.Iv. 20.485)

Ohne Diskussion hiess der Ständerat das Ansinnen seiner Rechtskommission (RK-SR) für die Erhöhung der Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft auf 68 Jahre in der Frühjahrssession 2021 gut. Kommissionssprecher Beat Rieder (cvp, VS) verwahrte sich gegen den Vorwurf der nationalrätlichen Schwesterkommission, man wolle mit der Erhöhung der Alterslimite einen bestimmten Bewerber begünstigen. Die Regel sei nicht mehr zeitgemäss und gar geschlechterdiskriminierend, weil eine Bundesanwältin gemäss AHV-Altersschwelle bereits mit 64 Jahren zurücktreten müsste. Gegen eine Vereinheitlichung des Rücktrittsalters für alle juristischen Ämter gebe es kein stichhaltiges Argument. Um zu demonstrieren, dass die Forderung nichts mit dem laufenden Verfahren zu tun haben soll, wähle man den «Weg des ordentlichen Verfahrens», betonte Rieder, so dass die neue Regelung nicht für die aktuell laufende Wahl anwendbar sein werde.
In der Folge kam die RK-NR auf ihren Entschluss zurück und entschied sich Ende März 2021 mit 20 zu 5 Stimmen, der Initiative nun doch Folge zu geben. In ihrer Medienmitteilung betonte die Kommission aber, «dass diese Änderung nicht vor der Besetzung der derzeit vakanten Stelle in Kraft treten soll». Damit lag es an der RK-SR, einen Entwurf auszuarbeiten.

Anpassung der Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft (Pa.Iv. 20.485)

Anfang 2021 reichte die RK-SR eine parlamentarische Initiative ein, mit der die Vollzeitstellen am Bundesstrafgericht von drei auf vier erhöht werden sollten, was eine Revision der entsprechenden Verordnung verlangte. Die Kommission, die den Beschluss mit 8 zu 3 Stimmen fasste, kam damit der Bitte von Roy Garré nach, dem Präsidenten der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, wo die zusätzliche Richterstelle geschaffen werden soll.
Nachdem auch die RK-NR Ende März 2021 mit 23 zu 0 Stimmen (1 Enthaltung) grünes Licht gegeben hatte, konnte die RK-SR die entsprechende Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesstrafgericht aufsetzen.

Anpassung der Ressourcen des Bundesstrafgerichts (Pa.Iv. 21.401)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Anfang Februar 2021 entschied die RK-NR mit 13 zu 11 Stimmen (1 Enthaltung), dem Nationalrat die Ablehnung der Justizinitiative zu beantragen und auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten. Zwei Minderheiten beantragten allerdings die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags oder gar eines direkten Gegenentwurfs. Die Anträge fussten auf einem Arbeitspapier des BJ, das Vorschläge für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative der Kommission für einen Gegenvorschlag zur Justizinitiative beinhaltet und das die Kommission trotz ihres ablehnenden Entscheids einige Tage später publizierte. Das Arbeitspapier erörtert konkret die zentralen Vorschläge der Kommissionsinitiative: Die Schaffung eines Fachbeirats, verschiedene Varianten für die Wiederwahl von Richterinnen und Richtern, Fragen zur Amtszeit, das Verfahren für eine Amtsenthebung und ein Verbot der Mandatsabgabe, also der finanziellen Beiträge, die Richterinnen und Richter an Parteien bezahlen.
Die Schaffung eines Fachbeirats, der die fachliche (inkl. sprachliche) Eignung von Kandidierenden zuhanden der GK beurteilen solle, wurde im Arbeitspapier als einfach umsetzbar erachtet. Dessen Umsetzung in Form eines indirekten Gegenvorschlags sei mit einer Änderung des Parlamentsgesetzes leicht möglich. Als «wenig sinnvoll» wurde im Papier hingegen die Idee einer stillen, also automatischen Wiederwahl beurteilt. Weil das Parlament, ein Teil des Parlaments oder gar ein einzelnes Parlamentsmitglied die verfassungsrechtlich garantierte Kompetenz behalten müsse, eine Wiederwahl zu fordern und so Druckversuche durch Parteien weiterhin möglich wären, wäre die Einführung einer stillen Wahl keine Verbesserung im Sinne von mehr Unabhängigkeit der Judikative. Wenn alleine die GK die Kompetenz erhalten solle, die Wiederwahl zu beschliessen (auch unter Beizug der Fachkommission), wäre eine Verfassungsänderung und entsprechend ein direkter Gegenentwurf (statt eines indirekten Gegenvorschlags) nötig. Auch für eine Neuregelung des Amtsenthebungsverfahrens und für die Verlängerung der Amtszeit (also die einmalige Wahl einer Richterin oder eines Richters bis zu einem bestimmten Altersjahr oder aber die Verlängerung der Amtsperiode von 6 auf 12 oder 16 Jahre) bräuchte es laut Arbeitspapier eine Verfassungsänderung. Ein indirekter Gegenvorschlag wäre hingegen möglich für eine Regelung hinsichtlich Mandatsabgabe, die nicht gesetzlich verankert ist. Das Arbeitspapier schlägt ein Verbot vor, das im Bundesgerichtsgesetz verankert werden könnte: Richterinnen und Richter dürften demnach keine finanziellen Beiträge an politische Parteien leisten. Ein Verbot auf Verfassungsstufe sei freilich vorzuziehen, weil so eine schweizweit einheitliche Regelung (auch auf Kantonsebene) garantiert und den Empfehlungen der GRECO für eine bessere Unabhängigkeit der Gerichte in der Schweiz entsprochen werden könnte. Dazu wäre jedoch wiederum ein direkter Gegenentwurf erforderlich. Im Arbeitspapier wurde für diesen Punkt auf die parlamentarische Initiative von Beat Walti (fdp, ZH; Pa.Iv. 20.468) verwiesen, die ein solches Verbot von Mandatsabgaben fordert.

Unabhängige und kompetente Richterinnen und Richter des Bundes. Indirekter Gegenvorschlag zur Justizinitiative (Pa.Iv. 20.480)
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative
Dossier: Justizinitiative

Nachdem sich die Suche nach einer neuen Bundesanwältin oder einem neuen Bundesanwalt als ziemlich schwierig erwiesen hatte, reichte die RK-SR Anfang Dezember 2020 eine parlamentarische Initiative ein, mit der eine Anpassung der Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft angestrebt werden sollte. Aktuell mussten Bundesanwältinnen und Bundesanwälte sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit 65 Jahren zurücktreten. Diese Regelung erschwere Bewerbungen für die Stelle. Sie sei aber auch restriktiver im Vergleich zur Regelung an den Bundesgerichten (68 Jahre) oder in der Verwaltung (Verlängerung bis 70 Jahre möglich), begründete die ständerätliche Rechtskommission ihren Vorstoss, die Altersschwelle analog zu den Gerichten auf 68 Jahre anzuheben.
Allerdings konnte sich ihre Schwesterkommission mit dieser Idee nicht anfreunden. Mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen gab die RK-NR Mitte Januar 2021 der Initiative keine Folge, da sie eine Änderung als unnötig erachtete. Die Bundesanwaltschaft könne nicht mit Bundesgerichten gleichgesetzt werden und es gehe nicht an, eine Bestimmung zu ändern, «um die Wahl einer bestimmten Person zu ermöglichen». Die RK-NR nahm mit dieser Begründung Bezug auf die in den Medien veröffentlichte Erklärung von Thomas Würgler, sich für das Amt des Bundesanwaltes bewerben zu wollen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung war Würgler jedoch bereits 65 Jahre alt.
Damit lag der Ball wieder bei der RK-SR, die sich rund zwei Wochen nach dem abschlägigen Entscheid ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission noch einmal über die Frage beugte und erneut einstimmig beschloss, Folgegeben zu beantragen. Die geltende Altersschwelle sei unabhängig vom laufenden Besetzungsverfahren und in Anbetracht der Bedeutung des Amtes nicht gerechtfertigt. Der Antrag ging in der Folge an den Ständerat.

Anpassung der Altersschwelle in der Bundesanwaltschaft (Pa.Iv. 20.485)

Anfang November 2020 reichte die RK-NR eine parlamentarische Initiative ein, mit der eine Grundlage für einen indirekten Gegenvorschlag zur Justizinitiative geschaffen werden soll. Der Vorschlag sah vor, dass die Richterinnen und Richter für alle Gerichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundespatentgericht) nach wie vor von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt werden sollen. Allerdings soll die Wahl nicht mehr nur auf einem Antrag der Gerichtskommission (GK) beruhen, sondern zusätzlich auf einer Vorselektion, die durch eine zu bestimmende Fachkommission getroffen wird, welche die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden evaluiert. Die Amtsdauer aller nationalen Richterinnen und -richter soll auf sechs Jahre festgelegt werden, wobei die Wiederwahl automatisch geschehen soll – allenfalls durch die GK auf Empfehlung der genannten Fachkommission. Dies stellte eine Konzession an die Initianten dar, da im aktuellen Verfahren das Parlament die Wiederwahl vornimmt. Auch zukünftig soll Abberufung jedoch bei schwerer Pflichtverletzung möglich sein, wobei die Fachkommission den Sachverhalt zu klären hätte. Die Parteien selber müssten gemäss Vorschlag der RK-NR die Unabhängigkeit ihrer Richterinnen und Richter gewährleisten, wobei explizit Alternativen zu Mandatsabgaben gefordert werden. Letzteres wurde auch von einer noch nicht behandelten parlamentarischen Initiative Walti (fdp, ZH; Pa.Iv. 20.468) vorgeschlagen.
Anfang Dezember stimmte die RK-SR dem Begehren ihrer Schwesterkommission knapp mit 6 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten Beat Rieder zu. Die Kommission sei der Ansicht, dass sich das aktuelle Wahlsystem für Bundesrichterinnen und -richter bewährt habe, dass es aber prüfenswerte Fragen gebe. Die RK-NR solle aber nur «die für absolut notwendig erachteten Verbesserungen» ausarbeiten.

Unabhängige und kompetente Richterinnen und Richter des Bundes. Indirekter Gegenvorschlag zur Justizinitiative (Pa.Iv. 20.480)
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative
Dossier: Justizinitiative

Ein Verbot von Mandatssteuern und Parteispenden für Mitglieder der Gerichte des Bundes forderte Beat Walti (fdp, ZH) in einer parlamentarischen Initiative, die er Ende September 2020 einreichte. Die FDP wolle die «Richtersteuer abschaffen», titelte in der Folge die Aargauer Zeitung. Zwar habe die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) die Schweiz bereits vor Jahren gemahnt, dass die Unabhängigkeit der Judikative gefährdet sei, weil Richterinnen und Richter einer Partei angehören müssten, aber auch weil sie ihrer Partei Abgaben zu entrichten hätten, um die eigene Wiederwahl nicht zu gefährden. Von CHF 20'000 (GP) bis CHF 30'000 (FDP) pro Jahr und Bundesrichter wusste die Aargauer Zeitung zu berichten. Bei den Grünen hätten die Einnahmen 2015 zu 10 Prozent aus Mandatsabgaben ihrer Richterinnen und Richter bestanden. Ein Verbot könne dem Eindruck entgegenwirken, dass zwischen politischen Parteien und Mitgliedern von Gerichten eine Abhängigkeit bestehe, gab Beat Walti der Zeitung zu Protokoll.
Die RK-NR gab Mitte Januar 2021 bekannt, dass sie mit der Beratung der parlamentarischen Initiative Walti noch zuwarten wolle, bis die auf die Frühjahrssession 2021 terminierten Diskussionen im Nationalrat über die Justizinitiative und über einen allfälligen indirekten Gegenvorschlag geführt worden seien.

Verbot von Mandatssteuern und Parteispenden für Mitglieder der Gerichte des Bundes (Pa.Iv. 20.468)
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative
Dossier: Justizinitiative

In der Frühjahrssession 2021 folgte der Nationalrat mit 137 zu 49 Stimmen der Empfehlung seiner RK-NR und versenkte die parlamentarische Initiative der SVP, mit der diese Reformen hinsichtlich der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Konkret wollte die SVP die aktuelle Aufsichtsbehörde (AB-BA) mit einer durch das EJPD und das Bundesgericht geteilten Aufsicht ersetzen. Während das Departement die administrativen und arbeitsrechtlichen Aspekte beaufsichtigen könnte, läge die fachliche Überwachung beim höchsten Schweizer Gericht. Damit werde vor allem auch die politische Unabhängigkeit der Aufsicht gewahrt, was mit der AB-BA augenscheinlich nicht gelinge, wie die SVP in ihrer Begründung mit Seitenhieb auf die Causa Michael Lauber ausführte.
Das Parlament trage eine Mitverantwortung dafür, dass «das System verpolitisiert» sei, und dagegen müsse man etwas tun, warb Pirmin Schwander (svp, SZ) in der Ratsdebatte für die Initiative seiner Partei. Die AB-BA sei «offensichtlich ein Fehlschlag» und vermöge nichts am «strukturellen Problem bei der Bundesanwaltschaft» zu ändern, meinte auch Mauro Tuena (svp, ZH). Die Kommission, die sich relativ knapp mit 13 zu 12 Stimmen gegen Folgegeben ausgesprochen hatte, sei sich bewusst, dass Handlungsbedarf bestehe, führte in der Folge Sibel Arslan (basta, BS) als Kommissionssprecherin aus. Die bisherige Lösung scheine sich tatsächlich nicht zu bewähren. Während die eine Hälfte der Kommission aber durch eine Aufteilung der Aufsicht Verbesserungen erwarte, befürchte die andere Hälfte, dass die Kompetenzkonflikte bei der Aufsicht durch eine Aufteilung nur noch grösser würden. Immerhin sei man sich aber einig gewesen, dass die Ergebnisse einer Inspektion durch die GPK abgewartet werden sollten, mit der die Probleme bei der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft untersucht würden. Dieser Meinung schien auch die Ratsmehrheit zu sein. Lediglich die 49 anwesenden Fraktionsmitglieder der SVP unterstützten den Vorstoss ihrer Fraktion.

Notwendige Reformen hinsichtlich der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (Pa.Iv. 19.479)
Dossier: Reformen der Bundesanwaltschaft
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)