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Eine als Postulat überwiesene Motion Grobet (sp, GE) regte die Schaffung einer zentralen Beschwerdestelle gegen Entscheide der Krankenkassen an.

Motion Schaffung einer zentralen Beschwerdestelle gegen Entscheide der Krankenkassen

Oppositionslos wurde eine parlamentarische Initiative Scheurer (lp, NE) angenommen, welche verlangt, dass bei der Prämienfestsetzung für die Zusatzversicherung sowie im Fall einer Vertragserneuerung beim gleichen Versicherer das Eintrittsalter in die Versicherung berücksichtigt wird. Damit soll vermieden werden, dass Personen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, kaum noch Zusatzversicherungen abschliessen können.

parlamentarische Initiative Eintrittsalter berücksichtigt

Die Zusatzversicherungen waren auch Gegenstand einer parlamentarischen Initiative der grünen Berner Nationalrätin Teuscher. Sie forderte ein Verbot der Benachteiligung der Frauen insbesondere bei der Prämiengestaltung in der Halbprivat- und Privatversicherung. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission sprach sich dafür aus, der Initiative Folge zu geben. Eine von Borer (svp, SO) angeführte Minderheit plädierte hingegen für die strikte Beibehaltung der Freiheit der Versicherungen und der Versicherten in diesem Bereich. Mit 78 zu 77 Stimmen bei drei Enthaltungen wurde die Initiative äusserst knapp angenommen.

parlamentarischen Initiative Verbot der Benachteiligung der Frauen

Bei der Beratung der 1. Teilrevision des KVG nahm der Nationalrat mit 151 zu 4 Stimmen einen Antrag Raggenbass (cvp, TG) an, der die Versicherer vom sogenannten Kontrahierungszwang befreien wollte. Heute sind die Krankenkassen verpflichtet, mit sämtlichen Leistungserbringern Verträge abzuschliessen. Mit der neuen Bestimmung könnten die Versicherer ihre Vereinbarungen an Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien der Leistungserbringer koppeln. Dies würde beispielsweise auch erlauben, älteren Ärzten – zum Beispiel den über 70-Jährigen – das Recht auf Krankenkassengelder abzusprechen und für Jungärzte mit wenig Erfahrung einen tieferen Tarif festzulegen. Bundespräsidentin Dreifuss zeigte sich wenig erfreut über dieses Vorpreschen der grossen Kammer. Sie meinte, man müsste zuerst prüfen, wie ein solcher Kriterienkatalog aussehen könnte, bevor man ihn grundsätzlich beschliesse. Dieser Meinung war auch der Ständerat, weshalb er den Vorschlag mit 17 zu 14 Stimmen ablehnte. Genau so wenig Gnade fand vor seinen Augen ein Antrag seiner vorberatenden Kommission, welche – gerade auch im Hinblick auf die mit der Annahme der bilateralen Verträge mit der EU befürchtete „Überschwemmung“ mit ausländischen Ärzten – vorgeschlagen hatte, dem Bundesrat die Kompetenz zu erteilen, die Zulassung von Ärzten zur Grundversicherung für eine befristete Zeit einem Bedürfnisnachweis zu unterstellen. Damit könnte die Praxiseröffnung sowohl durch ausländische Ärzte als auch durch einheimische Jungärzte eingedämmt werden. Diesen Vorschlag lehnte das Plenum ebenfalls mit 21 zu 14 Stimmen ab.

1.Teilrevision des KVG (BRG 98.058)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)
Dossier: 1. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1998-2002)
Dossier: Prämienverbilligung

Im Sommer stellte die SP ein neues Finanzierungsmodell für medizinische Behandlungen vor. Bei der Präsentation betonte Parteipräsidentin Koch, die SP strebe kein rein staatliches Gesundheitswesen an, sondern stehe für eine „Kombination der interessantesten Ansätze“ ein. Das neue Konzept geht allerdings über die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgesehene staatliche Planung (Möglichkeit zur Globalbudgetierung) im stationären Spital- und Pflegebereich hinaus und erfasst unter anderem Tageskliniken, Arztkonsultationen und Spitex-Leistungen. Nach dem neuen Modell würden Ärzte, Spitäler und andere Anbieter ihre Leistungen nach jenen Preisen abrechnen, welche sie mit den Krankenkassen vereinbart haben. Vom Rechnungsbetrag der KVG-pflichtigen Leistungen müsste die öffentliche Hand 22% und der Krankenversicherer 78% übernehmen, unabhängig davon, ob die Leistung ambulant, teilstationär oder stationär erbracht wird und ob der Patient sich in einem öffentlichen, einem öffentlich-subventionierten oder in einem Privatspital behandeln lässt. Gemäss SP sollte diese neue Art der Lastenverteilung mit einheitlichen Anteilen bei den Krankenkassen und der öffentlichen Hand einen Anreiz zu effektiver Kosteneinsparung bilden, da damit nicht einfach nur Aufwendungen verlagert würden.

SP neues Finanzierungsmodell

Der Bundesrat beantragte dem Parlament den Erlass eines dringlichen Bundesbeschlusses mit dem Ziel, die fürsorgeabhängigen Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen für die Jahre 1999 bis 2001 aus dem für den Risikoausgleich der Krankenversicherung massgebenden Versichertenbestand heraus zu nehmen. Die Massnahme sollte die ausserordentliche finanzielle Belastung einiger weniger Krankenversicherer vermindern. Die Versicherung dieses Personenkreises erfolgt in der Regel nicht über Einzelversicherungen, sondern über Rahmenverträge, welche die Kantone mit einzelnen grossen Versicherungen abschliessen. Aufgrund der prekären Situation in ihrem Heimatland haben diese Flüchtlinge in der ersten Zeit ihres Aufenthalts in der Schweiz einen höheren Bedarf an medizinischer Betreuung als die Durchschnittsbevölkerung. Da sich bis zum Ausbruch der Kosovo-Krise dieser Versichertenbestand hauptsächlich aus jüngeren Männern – also den sogenannt „guten Risiken“ – zusammensetzte, wurden die Krankenversicherer gleich doppelt zur Kasse gebeten. Um zu verhindern, dass diese aus dieser Versicherungsform aussteigen, wollte der Bundesrat ihnen zumindest den Beitrag an den Risikoausgleich ersparen. Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, den genannten Personenkreis in einer Versicherungsform mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers zu versichern.

dringlichen Bundesbeschlusses fürsorgeabhängigen Asylsuchenden aus dem für den Risikoausgleich heraus zu nehmen

Im Gegensatz zur SP, welche der Ansicht ist, die Grundversicherung sei so auszugestalten, dass niemand für seine optimale Gesundheitsversorgung zusätzliche Leistungen braucht, verlangte die FDP in einem Positionspapier, es sei in erster Linie der Grundsatz der Eigenverantwortung im Gesundheitswesen zu stärken. Der nach wie vor über Kopfprämien zu finanzierende Leistungskatalog der Grundversicherung – heute eine „Luxuslösung“, wie Nationalrätin Heberlein (ZH) meinte – habe nur das Notwendigste zu decken; alles, was zum „Wunschbedarf“ gehört (beispielsweise die Komplementärmedizin), sei zusätzlich privat zu versichern; ein gezielter Verzicht auf staatliche Eingriffe, Preiskontrollen und Tarife soll dazu beitragen, das Übermass an Leistungen (insbesondere auch im Spitex-Bereich) zu Lasten der Krankenversicherung einzudämmen. Gemäss FDP sollen die Spitalsubventionen abgeschafft und die freiwerdenden Gelder zur Prämienverbilligung oder zur direkten Beteiligung an den Behandlungskosten der Grundversicherung verwendet werden. Der Vertragszwang zwischen Versicherern und Leistungserbringern wäre aufzulösen.

FDP Positionspapier Eigenverantwortung

Bei den Prämienverbilligungen im Rahmen der Krankenversicherung hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Durchführung in Anlehnung an das heutige System den Kantonen zu übertragen. Beide Kammern beschlossen die Streichung dieser Bestimmung. Sie hiessen an deren Stelle je eine Motion ihrer vorberatenden Kommission gut. Der Ständerat beauftragte damit den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein zweckmässiges Verfahren für die Durchführung der Abkommensverpflichtungen vorzusehen. Der Nationalrat verlangte (Motion 99.3424), dass der Bund den Auftrag erhält, die Prämienverbilligungen für im Ausland wohnhafte Versicherte nach einem zweckmässigen und einheitlichen System zu vollziehen. Abgelehnt wurde hingegen mit 92 zu 62 Stimmen ein Minderheitsantrag Bortoluzzi (svp, ZH), der die Einrichtung eines Prämienverbilligungsgesetzes ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes forderte und dadurch die Verbilligungsgewährung auf Personen mit Wohnsitz in der Schweiz beschränken wollte. Im Rahmen der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat der ständerätlichen Motion an, und die kleine Kammer überwies ihrerseits die Motion des Nationalrates in Form eines Postulates beider Räte.

Personenfreizügigkeit (Bilaterale I und flankierende Massnahmen, BRG 99.028-4)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Eine Motion Guisan (fdp, VD) verlangte, dass die Prämien der privaten Versicherungen kapitalisiert und bei einem Kassenwechsel von einem Versicherer zum anderen transferiert werden können, sowie dass die Vorbehalte zum Eintritt in eine Zusatzversicherung möglichst restriktiv angewendet werden. Guisan wollte damit erreichen, dass die Prämien der Zusatzversicherungen gerade für ältere Versicherungsnehmer erschwinglich bleiben. Auf Antrag des Bundesrates, der erneut darauf hinwies, dass der Gesetzgeber die Zusatzversicherungen klar dem Privatrecht unterstellt habe, wurde der Vorstoss nur als Postulat angenommen.

Motion Prämien der privaten Versicherungen kapitalisiert

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrat Fasel (csp, FR), das KVG sei so zu ändern, dass die Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einem einzigen gesamtschweizerischen Versicherer mit streng definiertem Leistungsauftrag übergeben wird. Als Hauptargument für seinen Vorstoss führte Fasel den fehlenden Wettbewerb unter den Anbietern der Grundversicherung ins Feld; zudem hätte eine Einheitskasse eine stärkere Position in den Tarifverhandlungen mit den Leistungserbringern. Der Rat lehnte die Initiative mit 91 zu 64 Stimmen ab. Die Mehrheit begründete dies damit, dass dieser Vorschlag den regionalen Unterschieden bei den Gesundheitskosten nur schwierig Rechnung tragen könnte; zudem würde der mangelnde Konkurrenzdruck unter den Kassen letztlich zu einer Verstaatlichung der medizinischen Versorgung führen. Eine SP-Minderheit argumentierte vergebens, eine Einheitskasse würde mehr Transparenz für die Versicherten bringen und das Problem des Risikoausgleichs gänzlich lösen. Mit einem Postulat (99.3009) seiner SGK bat der Nationalrat die Landesregierung aber dennoch, einen vergleichenden Bericht über die Durchführung der Krankenversicherung durch einen oder mehrere Versicherungsträger in der EU sowie in Kanada und Neuseeland vorzulegen.

Parlamentarischen Initiative "Eine einzige Krankenkasse für alle" (Pa.Iv. 98.442)
Dossier: Visana-Debakel 1998
Dossier: Vorstösse zur Ermöglichung von Einheitskrankenkassen (seit 1998)

Im Juni reichte die SP nach einem fulminanten Schlussspurt ihre Volksinitiative „Gesundheit muss bezahlbar bleiben“ mit 108 081 gültigen Unterschriften ein. Die sogenannte „Gesundheitsinitiative“, die gemäss SP „endlich europäische Krankenkassenprämien“ verspricht, verlangt, die obligatorische Krankenversicherung sei hälftig aus Mehrwertsteuereinnahmen und Beiträgen der Versicherten zu finanzieren; letztere sollen nicht mehr als Kopfprämien, sondern abgestuft nach Einkommen und Vermögen erhoben werden. Der genaue Mehrwertsteuerersatz würde nach einer allfälligen Annahme der Initiative den dannzumaligen Kosten entsprechend festgelegt. Ausgehend von den heutigen Gesundheitskosten wäre eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3,5 Prozentpunkte nötig. Nach Berechnungen der SP würden 80% der Prämienzahlenden entlastet.

Volksinitiative „Gesundheit muss bezahlbar bleiben"

Im Nachgang an das „Visana-Debakel“ vom Vorjahr wollte Nationalrat Cavalli (sp, TI) mit einer parlamentarischen Initiative erreichen, dass der Bund einem Krankenversicherer die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung gesamtschweizerisch entziehen kann, wenn er diese nicht in allen Kantonen anbietet. Zudem sollte ein Versicherer nur in jenen Kantonen im Zusatzversicherungsgeschäft tätig sein dürfen, in welchem er dies auch in der Grundversicherung ist. Der Initiant begründete sein Ansinnen damit, eine „Rosinenpickerei“ à la Visana bedeute eine Unterhöhlung des Solidaritätsprinzips und könne im Extremfall dazu führen, dass die obligatorische Grundversicherung in einigen Kantonen von keinem Versicherer mehr getragen wird. Die vorberatende Kommission wollte der Initiative mehrheitlich Folge geben. Das Plenum übernahm aber die Ansicht der bürgerlichen Kommissionsminderheit, wonach derartige Bestimmungen die Vertragsfreiheit tangieren und letztlich eine Vermengung von Grund- und Zusatzversicherung bedeuten würden, was vom Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des KVG klar abgelehnt worden sei. Mit 71 zu 69 Stimmen wurde die Initiative knapp verworfen.

Krankenkassen sollen nur dort Zusatzversicherungen anbieten können, wo sie auch Grundversicherung anbieten (Pa.Iv. 98.434)
Dossier: Visana-Debakel 1998

In der Differenzbereinigung schloss sich der Ständerat nur gerade bei der „Lex Visana“ dem Nationalrat an. In allen anderen Punkten hielt er an seinen ersten Beschlüssen fest. So etwa beim Prinzip des „Tiers garant“, das mit 33 zu 3 Stimmen bekräftigt wurde. Der Antrag des Nationalrates zur Aufhebung des Kontrahierungszwangs (Antrag Raggenbass) wurde (mit 17 zu 14 Stimmen) ebenso abgelehnt wie der Vorschlag der vorberatenden Kommission, die Neuzulassung von Ärzten von einem Bedarfsnachweis abhängig zu machen, der mit 21 zu 14 Stimmen scheiterte. Mit 17 zu 14 Stimmen wollte der Ständerat auch nichts davon wissen, gewisse Leistungen der Prävention von der Kostenbeteiligung auszunehmen. Ohne Diskussion lehnte die kleine Kammer schliesslich die vom Nationalrat vorgeschlagene Ergänzung der Berechnungskriterien für den Risikoausgleich ab. In Anbetracht der gewichtigen Differenzen sprach sich der Ständerat dafür aus, das Inkrafttreten der Teilrevision nicht mehr auf den 1. Januar 2000 festzulegen, sondern dem Bundesrat die Kompetenz zu überlassen, den Termin zu bestimmen.

1.Teilrevision des KVG (BRG 98.058)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)
Dossier: 1. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1998-2002)
Dossier: Prämienverbilligung

Auch im Nationalrat war es die Globalbudgetierung im ambulanten und teilstationären Bereich, die am meisten zu reden gab. Gegen den mit 10 zu 8 Stimmen gefassten Antrag der vorberatenden Kommission auf Zustimmung zum Bundesrat folgte die grosse Kammer mit 92 zu 73 Stimmen dem Ständerat. Eine bürgerliche Mehrheit befürchtete, mit dieser „dirigistischen“ Massnahme würde das Gleichgewicht mit dem Spitalbereich gestört und ein erster Schritt in Richtung Rationierung und Verstaatlichung des Gesundheitswesens getan. In den meisten anderen Punkten der Revision schloss sich der Nationalrat ebenfalls der kleinen Kammer an. Er verabschiedete aber noch mehrere Zusatzanträge, so etwa eine Befreiung einzelner Leistungen der Prävention von der Kostenbeteiligung sowie den Übergang vom Prinzip des „Tiers garant“ (heutige Regelung, wonach der Versicherte die Arztrechnug bezahlt und vom Versicherer Vergütung verlangt) zu jenem des „Tiers payant“ (Verrechnung direkt zwischen Arzt und Versicherung). Diskussionslos wurde auch die erst später in die Vorlage eingefügte Bestimmung gutgeheissen, wonach Versicherer, welche sich aus der Grundversicherung in einzelnen Kantonen zurückziehen, einen Teil ihrer Reserven in einen Ausgleichsfonds einzuspeisen haben (gewissermassen eine „Lex Visana“); verstärkt wurde in diesem Zusammenhang auch die Oberaufsicht des BSV über die finanzielle Situation der Krankenkassen. Trotz Bedenken von Bundespräsidentin Dreifuss wurde ein Antrag Raggenbass (cvp, TG) angenommen, welcher die Krankenkassen vom Zwang befreien möchte, mit allen Leistungsanbietern Tarifverträge abzuschliessen (siehe oben, Teil I, 7b, Gesundheitspolitik). Mit 85 zu 80 Stimmen setzte sich zudem ein Antrag Gross (sp, TG) durch, der die Grundlagen des Risikoausgleichs erweitern wollte. Neben den Kriterien Jung/Alt und Mann/Frau sollte zusätzlich das Hospitalisierungsrisiko berücksichtigt werden. Die augfestockten Bundesbeiträge zur Prämienverbilligung wurden gegen einen Antrag Bortoluzzi (svp, ZH), der die Subventionen auf dem bisherigen Stand einfrieren wollte, mit 118 zu 36 Stimmen genehmigt. Ein Antrag Jaquet (sp, VD), dass die Kantone die Bundessubventionen zu 100% abzuholen und gemäss den gesetzlichen Vorgaben aufzustocken haben, wurde hingegen abgelehnt.

1.Teilrevision des KVG (BRG 98.058)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)
Dossier: 1. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1998-2002)
Dossier: Prämienverbilligung

Die Vorschläge zur Spitalfinanzierung, welche der Bundesrat anfangs März im Rahmen der zweiten Etappe der 1. Teilrevision des KVG in die Vernehmlassung gab, zeigten, dass seine Vorstellungen zumindest für den Moment nicht in Richtung Abschaffung der kantonalen Beteiligung an den Gesundheitskosten zielen, sondern vielmehr eine stärkere Einbindung der Kantone anpeilen. In konsequenter Weiterführung eines Urteils des Eidgenössischen Versicherungsgerichts von 1997 schlug er vor, dass die Kantone inskünftig auch innerkantonal mindestens die Hälfte der Hospitalisierungskosten in der Grundversicherung übernehmen müssen, selbst wenn der Patient oder die Patientin über eine Zusatzversicherung verfügt. Bisher schrieben die Kantone ihre diesbezüglich ausgerichteten Beiträge nur der allgemeinen Abteilung gut. Die neue Regelung gilt auch für die Behandlung in Privatkliniken, die auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt sind. Damit werden die oft teuer produzierenden staatlichen Spitäler dem Konkurrenzdruck der privaten Anbieter ausgesetzt. Subventionsberechtigt sollen neu auch teilstationäre Aufenthalte (zwischen 2 und 24 Stunden) sein. Damit würden inskünftig nicht mehr die Institutionen (Spital bzw. Klinik) an sich finanziert, sondern die tatsächlich erbrachten Leistungen abgegolten, was zu mehr Kostentransparenz beitragen soll. Für die Kantone wird dies gemäss BSV zu einem Mehrbelastung zwischen jährlich 640 Mio. und 1 Mia. Franken führen. Den Krankenversicherern, die sich künftig an den Investitionskosten der Spitäler beteiligen müssten, stünden jährliche Mehraufwendungen zwischen 120. und 220 Mio. Fr. ins Haus. Die Krankenkassenprämien in der Grundversicherung dürften sich dadurch um rund 2% erhöhen, wogegen bei den Zusatzversicherungen eine leichte Entspannung eintreten sollte.

1.Teilrevision des KVG (BRG 98.058)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)
Dossier: 1. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1998-2002)
Dossier: Prämienverbilligung

In der Frühjahrssession behandelte der Ständerat die Vorschläge des Bundesrates zur ersten Teilrevision des KVG, welche allgemein als „Revision der kleinen Schritte“ bezeichnet wurde. Strittigster Punkt war dabei die Einführung von Globalbudgets im ambulanten und teilstationären Bereich. Da die Anhörung der Ärzteschaft und der Krankenversicherer gezeigt hatte, dass diese Massnahme sehr kontrovers eingeschätzt wird, und weil die Vorschläge des Bundesrates als zu wenig ausgereift beurteilt wurden, lehnte die kleine Kammer die Globalbudgetierung ab. Ein vom Bundesrat unterstützter Antrag Brunner (sp, GE), der den Kantonen die Kompetenz zur Festlegung eines Globalbudgets auf freiwilliger Basis überlassen wollte, unterlag mit 29 zu 10 Stimmen dem Antrag der Kommissionsmehrheit auf vollständige Streichung. In den weiteren wesentlichen Punkten (Erleichterung des Kassenwechsels, Förderung der Generika, Sistierung der Krankenversicherung bei längerdauerndem Militärdienst, reduzierte Prämien für die 18-25-Jährigen) stimmte die kleine Kammer oppositionslos den Vorschlägen des Bundesrates zu. Bei den Verbesserungen zum Bezug der Prämienverbilligungen wurde ein Antrag Loretan (fdp, AG) angenommen, der für eine präzisere Definition der Anspruchsberechtigung eintrat. Gleichzeitig wurden die Beiträge des Bundes an die Prämienverbilligung für die Periode 2000-2003 um jährlich 1,5% angehoben. Von 2,213 Mia Fr. steigen diese Subventionen so auf 2,314 Mia Fr. im Jahr 2003.

1.Teilrevision des KVG (BRG 98.058)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)
Dossier: 1. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1998-2002)
Dossier: Prämienverbilligung

Auch im Parlament fand das BAG Unterstützung. Mit einer Motion wollte Nationalrat Grobet (pda, GE) den Bundesrat verpflichten, die Tabakwerbung an öffentlichen Orten zu verbieten und auf dem Verkauf von Zigaretten eine Abgabe zu erheben, die dazu dienen sollte, eine Dauerkampagne über die Gefahren des Tabakmissbrauchs zu finanzieren und den Krankenkassen Beiträge an die Kosten zu leisten, die ihnen durch Krankheiten infolge von Tabakmissbrauch entstehen. Der Bundesrat zeigte sich zwar durchaus offen für diese Forderungen, wollte sich im Detail aber nicht die Hände binden lassen, weshalb er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat beantragte.

Tabakwerbung (Mo. 98.3351)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Oppositionslos hiessen beide Kammern eine parlamentarische Initiative der SGK des Ständerates gut, welche die Kantone verstärkt in das Prämiengenehmigungsverfahren einbeziehen will. Auslöser dafür waren zwei diesbezügliche Standesinitiativen der Kantone Genf und Tessin (Kt. Iv. 96.316 und 96.326). Der vorgesehene neue KVG-Artikel räumt den Kantonen zwar keine eigentliche Mitsprache, jedoch ein umfassendes Einsichtsrecht ein. Faktisch wurde den Kantonen bereits im Herbst 1997 die Einsichtnahme in die Daten der Versicherer zur Festlegung der Prämien 1998 ermöglicht; 21 Kantone machten davon Gebrauch.

Kantone mehr Mitspracherecht bei der Prämiengestaltung

In der Herbstsession reichte die Genfer Freisinnige Saudan eine Motion ein mit der Forderung, die Reservenbewirtschaftung der Krankenkassen effizienter zu kontrollieren. Angesichts der Aktualität der Problematik behandelte der Ständerat diesen Vorstoss bereits in der Wintersession. Der Bundesrat bekräftigte noch einmal, dass das Visana-Debakel ein einmaliger Ausrutscher in einem System sei, das ansonsten gut funktioniere; zudem verwies er auf die mit der 1. Teilrevision des KVG beabsichtigte Stärkung der Aufsichtskompetenz des BSV. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen. Der Nationalrat nahm eine analoge Motion Tschopp (fdp, GE) ebenfalls nur als Postulat an (Mo. 98.3433).

Reservenbewirtschaftung der Krankenkassen effizienter zu kontrollieren (Mo. 98.3487)
Dossier: Visana-Debakel 1998

Weitergehende Massnahmen, wie etwa der generelle Ausschluss der Visana aus der Grundversicherung, erwiesen sich als nicht durchführbar, weil das KVG keine Kasse verpflichtet, ihre Angebote flächendeckend anzubieten. Dem möchte Nationalrat Cavalli (sp, TI) in gewisser Weise abhelfen. In der Herbstsession reichte er eine parlamentarischen Initiative mit dem Ziel ein, dass Krankenkassen nur dort im (lukrativen) Zusatzversicherungsgeschäft tätig sein dürfen, wo sie auch die Grundversicherung anbieten. Bereits einen Monat später beschloss die zuständige Kommission des Nationalrates mit 10 zu 5 Stimmen, dem Plenum zu beantragen, der Initiative Folge zu geben.

Krankenkassen sollen nur dort Zusatzversicherungen anbieten können, wo sie auch Grundversicherung anbieten (Pa.Iv. 98.434)
Dossier: Visana-Debakel 1998

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) bietet vorerst keine Krankenversicherung an. Für die Anwendung der kostenwirksamen Instrumente der Unfallversicherung fehlten im Krankenversicherungsgesetz die Voraussetzungen, begründete sie ihren Entscheid. Die Idee, die case-management-Erfahrung der Suva auch in der Krankenversicherung einzusetzen, war durch eine parlamentarische Initiative Gysin (fdp, BL) lanciert worden (Pa.Iv. 97.415), welcher der Nationalrat im Vorjahr Folge gegeben hatte.

parlamentarische Initiative SUVA als Krankenversichererin zuzulassen

Dieses Volksbegehren konnte auch als Teil eines seit Jahren anhaltenden Konflikts zwischen den Krankenkassen und den Apothekern gesehen werden. Um Kosten zu sparen, möchten die Krankenversicherer die Margen der Apotheker senken; diese wiederum sehen in den geringeren Verdienstmöglichkeiten einen generellen Angriff auf ihren Stand und vor allem auf die kleinen Vertreter ihrer Branche. Gemäss den Krankenkassen sollten die Margen der Apotheken um mindestens 5% gekürzt und im Gegenzug deren Leistungen (Beratung) fairer honoriert werden. Im Grundsatz war man sich darin einig, nur über die konkrete Ausgestaltung herrschten derart unterschiedliche Ansichten, dass die Gespräche abgebrochen wurden. Nachdem die Apotheker ihre Volksinitiative lanciert hatten, reagierte das Konkordat der Krankenkassen damit, dass es den Arzneimittelvertrag mit den Apotheken per Ende 1999 kündigte. Falls keine Einigung erzielt werden kann, würde dies bedeuten, dass die Kosten für die Heilmittel nicht mehr direkt mit den Kassen abgerechnet werden können; der Patient müsste die Medikamente bezahlen und die Rückerstattung dann bei der Versicherung beantragen.

Konflikts zwischen den Krankenkassen und den Apothekern Margen der Apotheken

Der Neuenburger FDP-Parteitag vom 24. Oktober stand ganz im Zeichen des programmatischen Aufbruchs. Der Freisinn wolle sich nicht länger am traditionellen Links-rechts-Schema orientieren, sondern strebt eine Modernisierungspolitik jenseits von rechts und links an; von Belang sei in Zukunft der Gegensatz zwischen Status Quo und Modernisierung. Unter Führung von Parteipräsident Steinegger und Generalsekretär Matyassy wurde die «Vision Schweiz 2007» ausgearbeitet, die ein Denkmodell der erwarteten Entwicklung darstellen soll. Im volkswirtschaftlichen Bereich sind nach freisinniger Vorstellungen im Jahr 2007 Wettbewerbsbehinderungen abgebaut, die Finanzierung der Sozialversicherungen langfristig gesichert und die Grundversicherung der Krankenkassen durch die Verselbständigung der öffentlichen Spitäler finanziell tragbar. Im Bildungsbereich ist die akademische Bildung dereguliert und der Markt für private Anbieter offen. In aussenpolitischer Hinsicht ist die Schweiz Mitglied von UNO und EU und verfügt über eine moderne Milizarmee, die ihren Auftrag im UNO/NATO-Verbund erfüllt. Im politischen System steht ein starker Bundespräsident an der Spitze eines Regierungsteams, das ein von mehreren Parteien getragenes Programm umsetzt und seine Führungsrolle wahrnimmt. Das Durchschnittsalter im Bundesrat liegt unter fünfzig und mehrere Frauen gehören ihm an. Die Parteienlandschaft setzt sich aus einer nationalkonservativen, einer linkskonservativen und einer Modernisierungsbewegung zusammen.

FDP-Parteitag vom 24. Okotber 1998

Die Turbulenzen um die Visana veranlassten CNG-Präsident Fasel (csp, FR), einen bereits mehrfach in die Diskussion gebrachten Vorschlag wieder aufleben zu lassen und mit einer parlamentarischen Initiative die Einführung einer Einheitskasse für die Grundversicherung zu verlangen. Die Gewerkschaft hatte bereits vor zwei Jahren eine Volksinitiative für eine einzige ”Gesundheitskasse” erwogen, sie aber dann zugunsten der mit dem SGB vereinbarten Initiative für eine obligatorische Taggeldversicherung zurückgestellt. Falls Fasel mit seinem Vorstoss im Parlament keinen Erfolg hat, will der CNG das Projekt mit einem Volksbegehren lancieren.

Parlamentarischen Initiative "Eine einzige Krankenkasse für alle" (Pa.Iv. 98.442)
Dossier: Visana-Debakel 1998
Dossier: Vorstösse zur Ermöglichung von Einheitskrankenkassen (seit 1998)

Entgegen der Forderung mehrerer Krankenversicherungen soll der Risikoausgleich unter den Kassen, der gemäss KVG nur Alter und Geschlecht berücksichtigt, in dieser Revision noch nicht verändert werden. Die Krankenkasse CSS hatte vorgeschlagen, neben Alter und Geschlecht auch eine Hospitalisierung im Vorjahr als weiteren Risikofaktor einzubeziehen. In diesem Sinn reichte Nationalrat Gross (sp, TG) eine Motion ein (Mo. 97.3594), die als Postulat überwiesen wurde. Ebenfalls nur als Postulat angenommen wurde eine Motion Engler (cvp, AI) für einen Verzugszins auf dem Risikoausgleich (Mo. 97.3378).

1.Teilrevision des KVG (BRG 98.058)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)
Dossier: 1. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1998-2002)
Dossier: Prämienverbilligung