Gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragte, nahm der Ständerat knapp (mit 16 zu 14 Stimmen) eine Motion Stähelin (cvp, TG) an, die im Sinn einer Kosteneindämmung eine Überprüfung des Leistungskatalogs nach KVG verlangt. Neue Leistungen sollen nicht mehr zugelassen werden, wenn sie sich nicht unmittelbar auf Therapie und Behandlung von Krankheiten beziehen, über das medizinisch Notwendige hinausgehen, Konsumcharakter haben, gegen geringfügige Gesundheitsstörungen eingesetzt werden oder wenig kosten und so das Hauhaltsbudget nicht überlasten. Zudem verlangte Stähelin, der Leistungskatalog der ärztlichen Behandlungen sei positiv zu formulieren. Der Bundesrat verwies darauf, dass nach geltendem KVG nur jene Leistungen kassenpflichtig sind, die einerseits von zugelassenen Leistungserbringern erbracht werden und andererseits wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Einen positiv formulierten Leistungskatalog lehnte er ab, weil er an seiner Klausursitzung vom Mai nach einer umfassenden Systemanalyse festgestellt hatte, dass die Kostensteigerungen nicht auf die medizinischen Leistungen an sich, sondern auf deren Mengenausweitung zurückzuführen sind. Eine positive Formulierung wäre auch nicht sachgerecht, da die ärztlichen Leistungen zu vielschichtig sind, um in einem Katalog abschliessend umschrieben zu werden.
Überprüfung des Leistungskatalogs nach KVG