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In der Frühjahrssession bestätigte auch der Ständerat die Abschreibung der beiden Motionen mit denen die Zuständigkeiten im Bereich der Informatik geregelt werden sollen (Mo. 10.3640, Mo. 10.3641). Der Bundesrat hatte die Abschreibung beider Vorstösse beantragt (BRG 16.069, BRG 16.070), weil die Revisionen in diesem Bereich die Forderungen der Motionen einerseits obsolet machten und andererseits zahlreiche Neuregelungen zu einer verbesserten Organisation geführt haben. Die kleine Kammer folgte den Anträgen ihrer FK-SR, der Entscheidung des Nationalrats zu folgen und beide Vorstösse abzuschreiben, diskussionslos.

Zuständigkeiten im Bereich der Informatik (Abschreibung Motion)
Dossier: IKT-Strategie des Bundes 2012-2015

Dem Antrag der FK-SR, die Motion Noser (fdp, ZH; Mo. 07.3452) abzuschreiben, folgte die kleine Kammer oppositionslos. Der Vorstoss sei «wahrlich antik» und dessen vom Bundesrat beantragte Abschreibung innert der letzten 10 Jahre zweimal abgelehnt worden. Doch nun sei es an der Zeit, diesem Antrag entgegenzukommen, da die Entwicklung in der Bundesverwaltung in Richtung der verlangten Zentralisierung der IT-Leistungserbringung gehe – auch wenn noch lange nicht alles im Lot sei, fasste Kommissionssprecherin Anita Fetz (sp, BS) zusammen. Auch der Motionär selbst meldete sich zu Wort: Er habe seine Motion eingereicht, «bevor es das i-Phone und bevor es Facebook gab» – so Ruedi Noser. Das Anliegen der Zentralisierung von Diensten sei aber nach wie vor zentral, da man dadurch insbesondere im IT-Bereich viele Kosten sparen könne. Bundesrat Ueli Maurer nahm beide Voten auf und teilte sowohl die Bedenken hinsichtlich verschiedener noch bestehender Baustellen («im Bereich der IKT spielen wir nicht in einer Super League») als auch hinsichtlich der Möglichkeit für Kosteneinsparung dank Zusammenlegung von Aufgabenbereichen. Der Bundesrat befasse sich aber intensiv mit der Thematik. Der Finanzminister verwies dabei auf den Rechenzentren-Verbund und auf die Standarddienste, wie z.B. «Gever», die innerhalb der Verwaltung eingesetzt würden.

IT-Leistungserbringung zentralisieren - Abschreibung Motion
Dossier: IT-Leistungserbringer zentralisieren

Nachdem die Migros als erster Detailhändler im November 2016 an allen Ladenkassen die Plastiksack-Gebühr von 5 Rappen eingeführt hatte, zogen die meisten grossen Detailhändler 2017 nach: Spar und Coop implementierten dieselbe Massnahme im Januar, resp. Februar 2017; Denner folgte im September. Bereits seit Markteintritt auf Einweg-Plastiksäcke verzichtet hatten Lidl und Aldi. Nur wenige Monate nach Implementierung waren die Detaillisten überzeugt, dass die kleine Massnahme tatsächlich eine grosse Wirkung erziele. In den ersten Monaten seit Beginn der Massnahme ging der Verbrauch von Einweg-Plastiksäcken bei Coop und Migros bereits um 80 Prozent zurück.
Die Umerziehung der Konsumentinnen und Konsumenten ist dadurch aber noch nicht abgeschlossen. Der Aufdruck «Recycling», der die Plastiktüten von Coop und Migros ziert und der darauf aufmerksam machen will, dass das verwendete Plastik vollständig aus rezykliertem Material besteht, werde irrtümlich als biologisch abbaubar aufgefasst, weswegen 5 bis 10 Prozent aller Raschelsäckli auf dem Kompost landeten. Aus diesem Grund empfahlen Experten den Grossverteilern, ihre Plastiksäcke mit dem Zusatz «nicht kompostierbar» zu versehen.
Von der Branchenvereinbarung ausgenommen ist die Abgabe von Plastiksäcken in der Gemüse- und Früchteabteilung. Um auch dort den Verbrauch von Einweg-Plastiksäcken zu senken, führten Coop und Migros neu zusätzlich auch Mehrwegbeutel zum Verkauf ein.

Verbot der Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken (Mo. 10.3850)
Dossier: Plastikbelastung

Eine neue Kostenschätzung der ESTV zum Informatikprogramm FISCAL-IT ergab einen zusätzlichen Mittelbedarf von CHF 26 Mio. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zum einen werden zur Umsetzung des Projekts aufgrund des technologischen Fortschritts heute andere Technologien verwendet, als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Kostenschätzung im Jahr 2012 angenommen worden war. Die durch die Verwendung neuer Technologien entstehenden Innovationskosten müssen vollumfänglich durch das FISCAL-IT-Projekt getragen werden. Des Weiteren ist der Aufwand für die Integration einzelner Applikationen in den Betrieb beim BIT höher als vermutet. Schliesslich wurden neue Teilprojekte – zum Beispiel aufgrund der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und den Revisionen des RTVG oder des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen – hinzugefügt, was die Komplexität von FISCAL-IT zusätzlich erhöht hat. Diese Verzögerungen bringen allesamt Mehrkosten bei Planung, Steuerung und Controlling mit sich. Entsprechend beantragte der Bundesrat im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2017 einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 18 Mio. Bundesrat Maurer begründete diesen damit, dass beim Projektbeginn zu optimistisch gerechnet worden sei, dass neue Teilprojekte hinzugekommen seien und es in einigen Projekten zu Verzögerungen gekommen sei. Er betonte aber auch, dass bei Vollendung des Projekts bis zu 100 Stellen gespart werden können.
Dieser Nachtragskredit führte zu einigen Diskussionen im Parlament. Während ihn der Ständerat immer wieder guthiess, lehnte ihn der Nationalrat in allen Etappen des Differenzbereinigungsverfahrens ab. In der Einigungskonferenz setzte sich zwar der Ständerat durch, der Nationalrat lehnte jedoch den Vorschlag der Einigungskonferenz und mit ihm die beiden noch offenen Punkte des Nachtrags I ab. Bereits zuvor hatte Finanzminister Maurer angetönt, dass er bei einer Ablehnung dieselbe Forderung zum FISCAL-IT-Projekt im Nachtrag II noch einmal stellen werde.

Fiscal-IT

Mit seiner Botschaft vom 15. Februar 2017 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössichen Zollverwaltung (EZV). Zur Finanzierung des sogenannten Programms DaziT beantragte er einen Gesamtkredit in der Höhe von 393 Millionen Franken, der in vier Tranchen freigegeben werden soll. Die geplante Gesamterneuerung der Informations- und Kommunikationstechnologie der EZV soll die Effizienz inner- und ausserhalb der Verwaltung verbessern, Grenzformalitäten vereinfachen und Regulierungskosten senken. Nicht zuletzt könne auch die Sicherheit im Inland dank einer effektiveren Wahrnehmung der Zollaufgaben erhöht werden. Hauptziele des Programms sind die vollständige Digitalisierung des Geschäftsverkehrs, Kundennähe und Mobilität sowie die Transformation der EZV in eine agile und reaktionsfähige Organisation. Die Umsetzung der insgesamt sieben Projekte ist für die Jahre 2018 bis 2026 geplant.

Finanzierung des Programms DaziT (Modernisierung und Digitalisierung der EZV)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)

In ihrem Jahresbericht 2016 legten die GPK und die GPDel ihre Tätigkeit im Berichtsjahr bei ausgewählten Themen dar. Die Aufsichtsbehörden hatten ihr Augenmerk 2016 schwerpunktmässig auf die Inspektion zur Sistierung der bodengestützten Luftverteidigung 2020 (BODLUV) gelegt. Der Bericht der Arbeitsgruppe wurde auf Anfang 2017 erwartet. Darüber hinaus hatten die GPK im Berichtjahr Rapporte zum Personal im diplomatischen Dienst und zur Qualität der Verbundpartnerschaft in der Berufsbildung sowie eine Nachkontrolle zum Beizug von Experten in der Verwaltung vorgelegt. Im vorgelegten Bericht wurden zudem Untersuchungen beschrieben, die bisher nicht in einem spezifischen Bericht vorlagen. So etwa die vorgeschlagenen Verbesserungen am Bundesverwaltungsgericht, die Untersuchung über die Konsequenzen des Cyberangriffs auf die RUAG oder die Evaluationen zu Auswirkungen von Freihandelsabkommen. Insgesamt hatten sich die Mitglieder der GPK im Jahr 2016 laut Bericht zu 16 Plenar- und 60 Subkommissionssitzungen getroffen. Die GPDel hatte 17 Sitzungen durchgeführt.

Jahresbericht 2016 der GPK und der GPDel
Dossier: Jahresberichte der GPK und der GPDel

Im Januar dieses Jahres erhielten die Parlamentsdienste nach einem mehrmonatigen Zertifizierungsverfahren das Label für die Mehrsprachigkeit der Stiftung „Forum für die Zweisprachigkeit“ verliehen. Die 1996 gegründete, vom Bund, dem Kanton Bern und der Stadt Biel finanzierte Stiftung hatte nach über zehn Jahren Erfahrung mit dem Label der Zweisprachigkeit auch ein Label für Mehrsprachigkeit ins Leben gerufen, welches den Verwaltungseinheiten des Bundes eine vorbildliche Förderung der Mehrsprachigkeit bescheinigen soll.
Die Zertifikatsübergabe fand im Nationalratssaal u.a. im Beisein des Nationalratspräsidenten Jürg Stahl (svp, ZH) und des Stiftungspräsidenten Denis Grisel statt. Im Fokus des Zertifizierungsverfahrens standen folgende vier Aspekte: Visibilität und Kommunikation nach aussen, interne Kommunikationsqualität sowie Gesamtbeurteilung der Mehrsprachigkeitspraxis, Sprachkenntnisse der Mitarbeitenden und Vertretung der Sprachgemeinschaften wie von der Sprachverordnung (SpV) vorgegeben sowie die Förderung der Minderheitensprachen.

Parlamentsdienste erhalten das Label für die Mehrsprachigkeit

Seit dem 1. Juli 2006 ist das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in Kraft. Mit diesem Prinzip wird Verwaltungstransparenz angestrebt: Alle Verwaltungsdokumente sollen grundsätzlich allen interessierten Personen offengelegt werden. Das Parlament hatte allerdings einige Ausnahmeregelungen von diesem Prinzip eingeführt. Eine Folge davon ist, dass unterschiedliche Verwaltungseinheiten sehr hohe Gebühren für die Herausgabe von Dokumenten verlangen. Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Edith Graf-Litscher (sp, TG) dem einen Riegel schieben. Sie wies zwar in ihrer Begründung darauf hin, dass in den allermeisten Fällen keine Gebühren verlangt würden: 97% der beim EDÖB gemeldeten Gesuche seien gratis erledigt worden. Allerdings seien die restlichen 3% mit teilweise exorbitant hohen Gebühren versehen worden. Sie nannte das Beispiel der Akten im Zusammenhang mit der Duro-Beschaffung, für deren Einsicht vom Bundesamt für Rüstung eine Gebühr von CHF 7'900 erhoben worden sei oder die CHF 16'500, die einer Lärmschutzvereinigung für die Einsicht in einen 90-seitigen Bericht in Rechnung gestellt worden wären. Dies erwecke den Anschein, dass einzelne Verwaltungsstellen hohe Hürden aufstellten. Weil dies dem Öffentlichkeitsprinzip diametral entgegen stehe, sei eine gesetzliche Grundlage für grundsätzlich vollständige Gebührenfreiheit zu schaffen.
Mit 17 zu 4 Stimmen sprach sich die SPK-NR für Folge geben aus. Gleichzeitig müsse auch das Verfahren präzisiert werden. Die ständerätliche Schwesterkommission stiess sich ebenfalls an der uneinheitlichen Erhebung von Gebühren, die aufgrund ihrer abschreckenden Wirkung dem Öffentlichkeitsprinzip zuwiderlaufe, und sprach sich Anfang 2017 einstimmig für das Anliegen aus.

Öffentlichkeitsprinzip (Pa.Iv. 16.432)
Dossier: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Im Dezember 2016 äusserte sich der Nationalrat positiv zur sachgerechten Verwendung von Biomasse. Das in Form einer Motion Semadeni (sp, GR) vorliegende Anliegen forderte, dass biogene Abfälle vergärt oder stofflich verwertet werden sollten, bevor sie dem Nährstoffkreislauf endgültig entzogen und verbrannt würden. Eine Verbrennung wäre nur noch erlaubt, wenn sich die Verwertung oder Vergärung als nicht sachgerecht oder nicht möglich herausstellen würde. Damit geht das Anliegen im Bereich der Nahrungsmittelabfälle weniger weit als die bereits überwiesene parlamentarische Initiative Chevalley (glp, VD), die ein komplettes Verbrennungsverbot fordert, jedoch etwas weiter als eine 2014 überwiesene Motion Lustenberger (cvp, LU), die ebenfalls die sachgerechte Verwendung von Biomasse-Reststoffe fördern wollte. Der Nationalrat stimmte dem Anliegen der Bündner Sozialdemokratin auf Antrag des Bundesrates stillschweigend zu. Das Geschäft gelangt nun an den Zweitrat.

Sachgerechte Verwendung von Biomasse (Mo. 16.3710)

Anfang September 2016 legte der Bundesrat einen Entwurf für eine Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes vor. Die Änderungen beruhten auf Forderungen, die 2014 mittels zweier gleichlautender Motionen von beiden Räten überwiesen worden waren. Ursprung dieser Motionen war der Untersuchungsbericht der GPK beider Räte zum abgebrochenen Informatikprojekt INSIEME.
Mit der neuen Gesetzesgrundlage wurde eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit der EFK mit den GPK vorgenommen. Ziel war es, den Informationsfluss zu verbessern. Findet die EFK Mängel, soll dies neu nicht nur innerhalb der Verwaltung besser kommuniziert werden, auch die GPK soll die entsprechenden Prüfberichte automatisch erhalten.
Die Vorlage sei «unspektakulär» und setze als sachgerechte Lösung die Forderungen der GPK um, warb Finanzminister Ueli Maurer in der Wintersession 2016 im Ständerat für die Revision. Das Geschäft gab in der Tat keinen Anlass zu Diskussionen und die kleine Kammer nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 39 zu 0 Stimmen an.

Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes (BRG 16.064)

In der Wintersession 2016 nahm der Ständerat diskussionslos ein auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlenes Postulat Olivier Français (fdp, VD) an. Der Freisinnige fordert einen Bericht, in dem die Regierung darlegt, wie sie bei der Vergabe von Ingenieurleistungen vorgeht. Bei der Beschaffung in diesem Dienstleistungsmarkt sei letztlich im Wesentlichen der Preis als Vergabekriterium ausschlaggebend, was sich ungünstig auf den Wettbewerb auswirke und zudem zu tiefe Preise nach sich ziehe. Français erwähnt in seiner Begründung die so genannte Zwei-Couvert-Methode, bei der die technische Lösung und der Preis separat eingegeben würden. Somit könne die Vergabestelle zuerst die vorgeschlagene Lösung qualitativ betrachten und sich überlegen, wie gut diese passen würde. Erst in einem zweiten Schritt würde der Preis betrachtet. In seinem Bericht muss der Bundesrat darlegen, wie und ob er diese Methode in die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen einbauen will.

Planungsleistungen bei öffentlichen Beschaffungen

Lorsque le Conseil fédéral soumet au parlement un projet d'acte, il y joint une analyse de ses conséquences sur des domaines tels que l'économie, l'environnement et la société présente et future. L'initiative parlementaire de la député Yvonne Feri (ps, AG) demande au Conseil fédéral de dorénavant analyser les retombées de tout projet d'acte sous l'angle de la famille. Le projet de la socialiste n'a pas passé la rampe du premier conseil, qui a décidé lors de sa session d'hiver de la même année, de ne pas donner suite à l'initiative à 128 voix contre 62. Une minorité rose-verte était en faveur de l'initiative mais les arguments de leurs adversaires ont su convaincre la majorité du Conseil national. En effet, ils ont soulignés que le projet Feri apporterait surtout un surplus de travail administratif étant donné que les retombées importantes sur les familles sont de facto évoquées par le Conseil fédéral à chaque projet d'acte.

analyser les retombées de tout projet d'acte sous l'angle de la famille

Mittels eines Postulats wollte die SGK-NR im Oktober 2016 die Vorsorgesituation von Selbständigerwerbenden analysieren lassen. Da für Selbständigerwerbende keine Versicherungspflicht herrsche, bestünde für sie ein erhöhtes Risiko, aufgrund ungenügender Vorsorge bereits ab ihrer Pensionierung Ergänzungsleistungen beziehen zu müssen. Mithilfe dieses Postulats wollte die Kommission nun Klarheit bezüglich des Ausmasses dieses Problems schaffen, das im Rahmen der EL-Revision zur Sprache gekommen war. Insbesondere mögliche Vorsorgelücken, Versicherungsmodelle – zum Beispiel ein BVG-Obligatorium – sowie die Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen sollten untersucht werden. Der Bundesrat pflichtete der Kommission bei und empfahl das Postulat zur Annahme. Eine Minderheit Brunner (svp, SG) lehnte den Vorstoss jedoch ab, weil die Bundesverwaltung – wie in der Budgetdebatte deutlich geworden sei – sparen müsse und eine solche Abklärung gemäss ihren eigenen Aussagen grossen Aufwand mit sich bringen würde. Trotz dieses Einwandes nahm der Nationalrat das Postulat mit 102 zu 72 Stimmen an.

Die Vorsorgesituation von Selbstständigerwerbenden analysieren (Po. 16.3908)

Bereits im Dezember 2011 hatte der Bundesrat die Abschreibung der Motion Noser (fdp, ZH) beantragt, mit welcher die IT-Leistungserbringung in der Bundesverwaltung zentralisiert werden sollte. Die Argumente des Bundesrates – eine Zentralisierung laufe der Idee der dezentralisierten Steuerungsgrundsätze zuwider; Zentralisierungen hätten auf freiwilliger Basis bereits stattgefunden; Querschnittleistungen würden bereits gemeinsam erbracht und das Controlling sei verbessert worden – stiessen damals bei der FK-NR aber auf taube Ohren. Man wollte zu jenem Zeitpunkt insbesondere auch den Bericht der Arbeitsgruppe "Insieme" abwarten, der als Grundlage für eine ausführliche Diskussion zum Umgang mit IT-Beschaffungen in der Bundesverwaltung dienen soll.
Im September 2016 diskutierte die FK-NR den Abschreibungsantrag erneut. Die Frage nach der Leistungserbringung sei zwar nach wie vor aktuell, es gehe heute jedoch eher um die Kontrolle der Kompetenzen der Querschnittsämter als um eine Zentralisierung. Deshalb sei dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzuschreiben. Dieser Empfehlung folgte der Nationalrat in der Wintersession 2016 schliesslich ohne Diskussion.

IT-Leistungserbringung zentralisieren - Abschreibung Motion
Dossier: IT-Leistungserbringer zentralisieren

Intransparent und teuer sei die Steuerung des SAP-Informatikprogrammes, weil sowohl das EFD als auch das VBS daran beteiligt seien – so lautete 2010 die Kritik, die zur Überweisung zweier Motionen (10.3640 und 10.3641) geführt hatte, mit denen der Steuerungsmechanismus hätte überprüft werden sollen. Mit zwei Anträgen auf Abschreibung dieser Motionen (16.069 und 16.070) wies der Bundesrat darauf hin, dass die Zuständigkeiten im Bereich der Informatik mit der Totalrevision der Bundesinformatikverordnung neu geregelt worden seien. Damit seien Grundlagen geschaffen worden, die es erlaubten, die Interessen der einzelnen Departemente zu wahren und einen kostenintensiven parallelen Betrieb zu vermeiden. Zudem habe sich die Zusammenarbeit zwischen der militärischen und zivilen Informatik massiv verbessert. Freilich seien dem VBS aufgrund spezifischer Anforderungen Ausnahmen zu gewähren. Diese liessen sich aber mit dem bestehenden Regime regeln.
Die FK-NR hiess beide Anträge des Bundesrates zwar ohne Abstimmung gut, wies aber darauf hin, dass das Thema der Überprüfung der Steuerung der Informatik in der Verwaltung damit noch lange nicht vom Tisch sei. Der Nationalrat nahm von den beiden Abschreibungsberichten Kenntnis und hiess die Abschreibungen der Motionen gut.

Zuständigkeiten im Bereich der Informatik (Abschreibung Motion)
Dossier: IKT-Strategie des Bundes 2012-2015

Im Rahmen der Beratungen zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019 hatte der Bundesrat auch die Abschreibung der Motion der UREK-SR beantragt. Die Motion wollte rechtliche Rahmenbedingungen, damit die Meteodaten nach dem Prinzip von Open Government Data zur Verfügung gestellt werden können. Zwar hatte der Ständerat dem bundesrätlichen Vorschlag entsprochen, im Nationalrat legte jedoch Christian Wasserfallen (fdp, BE) sein Veto ein. Sein Antrag auf Nichtabschreiben wurde mit 113 zu 72 Stimmen gutgeheissen.

Open Government Data
Dossier: E-Government

Wohl auch, weil der Bundesrat die Annahme des Postulats Weibel empfahl, wurde es in der Herbstsession von der grossen Kammer stillschweigend überwiesen. Thomas Weibel (glp, ZH) möchte mit seinem Vorstoss vom Bundesrat in einem Bericht aufgezeigt haben, welche Abhängigkeiten von IT-Anbietern bestehen und wie hoch das damit verbundene Risiko bei IT-Beschaffungen ist. Weibel nahm Bezug auf seine eigene Interpellation (Ip. 15.3943), die gezeigt habe, dass viele Informatikaufträge des Bundes ohne öffentliche Ausschreibung vergeben würden. Es sei aufzuzeigen, inwiefern Ausschreibungen, die Lizenzen von einem Hersteller fordern, Abhängigkeiten schaffen oder aber den Wettbewerb auf bestimmte Produkte einschränken.

Risiko bei IT-Beschaffungen (Po. 16.3515)

Auch im Jahr 2015 wurde das aufgrund Annahme einer Motion de Buman (cvp, FR) einzuführende Verbot der Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken heiss diskutiert, ohne dass sich konkrete Lösungen abgezeichnet hätten. Das Verbot sei eine «Panne» und der 18 zu 17 Entscheid im Ständerat nur zu Stande gekommen, weil diverse bürgerliche Vertreter «zu langsam in den Ratssaal zurückgekehrt sind», wusste etwa der Tages-Anzeiger zu berichten. Ferner wurde mehrfach und von verschiedener Seite eine kürzlich erschienene Studie der Empa zitiert, welche zum Schluss kam, dass Plastiksäcke aus Recycling-Kunststoff unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus gar die beste Ökobilanz aufweisen. Die Ökobilanz von Plastiksäcken aus Neugranulat sei vier Mal höher, die von Papiertaschen sieben Mal und diejenige von Baumwolltaschen aufgrund der bewässerungs- und energieintensiven Baumwollproduktion gar 82 Mal höher.
Während die im Vorjahr diskutierte Lösung noch ein Verbot von Einweg-Plastiktaschen sowie eine Gebühr auf alle Einkaufstaschen – unabhängig vom Material – vorgesehen hatte, gingen die im Jahr 2015 diskutierten Vorschläge infolge Widerstand aus der Branche deutlich weniger weit. Diskutiert wurde etwa die Beschränkung des Verbots auf Supermärkte, womit beispielsweise Papeterien und Drogerien vom Verbot befreit worden wären. Ferner war ein Verbot für Geschäfte ab einer Verkaufsfläche von 500 Quadratmetern im Gespräch, womit nicht nur kleinere Läden, sondern auch Tankstellenshops verschont worden wären, und nicht zuletzt wurde eine Gebühr von 5 Rappen auf die «Raschelsäckli» anstelle eines Verbotes thematisiert, doch auch diese Lösungsvorschläge scheiterten. Ferner liess das BAFU verlauten, man sei zum Schluss gelangt, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen keine ausreichende Grundlage böten, ein Verbot auf Verordnungsstufe einzuführen. Deswegen werde man dem Bundesrat eine Gesetzesänderung vorschlagen, die dann wiederum dem Parlament vorgelegt würde.
Doch dazu kam es nicht. Um der erneuten Verzögerung bis zur Lösungsfindung ein Ende zu bereiten, zeigten sich die Detailhändler im Jahr 2016 bereit, eine freiwillige Branchenvereinbarung auszuarbeiten, sollte der Gesetzgeber nicht auf ein Verbot pochen. Diese Lösung sah anstelle eines Verbots eine kostenpflichtige Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken an Ladenkassen vor, an denen hauptsächlich Lebensmittel verkauft werden. Ausgenommen von der Regel blieben die sogenannten Convenience-Shops, wozu etwa Coop Pronto, Migrolino und Tankstellenshops gehören. Dies, da Einkäufe in solchen Läden ungeplant erfolgen würden und auch eine Gebühr die Kunden nicht von der Plastiksack-Nutzung abhalten würde, so die Interessengemeinschaft Detailhandel (IG DHS). Noch bevor die Details über die Höhe der Abgabe bekannt geworden waren, beschlossen sowohl die UREK-NR als auch die UREK-SR im Frühsommer 2016, ihren Räten die Abschreibung der Motion zu beantragen. Dies unter der Annahme, dass mit der freiwilligen Massnahme die Anzahl Wegwerf-Plastiksäcke um 80 Prozent reduziert werden könne. In der nationalrätlichen Kommission, wo das Stimmverhältnis bekannt ist, erfolgte dieser Entscheid mit knappen 13 zu 11 Stimmen. Die beiden Räte zogen nach und klassierten das Geschäft in der Herbstsession 2016 als erledigt.
Wenige Tage später unterzeichneten die Swiss Retail Foundation und die IG Detailhandel eine entsprechende Branchenvereinbarung mit dem Hinweis, dass bei Nichterfüllung der Zielvorgaben (Reduktion der Wegwerf-Plastiksäcke um 70-80% bis 2025) eine regulatorische Massnahme in Betracht gezogen werden könne. Im selben Zeitraum gaben die Grossverteiler Migros und Coop bekannt, in Kürze an allen Ladenkassen eine Gebühr auf Einweg-Plastiksäcke in der Höhe von 5 Rappen erheben zu wollen. Aus der Abgabe resultierende Einnahmen sollen für Umweltprojekte eingesetzt werden. Gemäss eigenen Angaben gingen vor Einführung der Gebühr bei Coop 170 Mio. und bei der Migros 130 Mio. Wegwerf-Plastiksäcke pro Jahr über die Tresen.

Verbot der Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken (Mo. 10.3850)
Dossier: Plastikbelastung

Nachdem die Reorganisation der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) 2014 schlechte Noten erhalten hatte, wollte Gerhard Pfister (cvp, ZG) mit einer Motion die Kontinuität und Kohärenz des Bundesamtes steigern. Insbesondere das Rotationsprinzip bei der Besetzung der Direktion verhindere Stabilität. Idee des Vorstosses war es deshalb, aus der Deza ein Staatssekretariat zu machen, wobei es vorstellbar sei, einen Staatssekretär für aussenpolitische Kontakte und einen für Entwicklungszusammenarbeit zu bestimmen. Der Bundesrat lehnte die Motion mit der Begründung ab, die vorübergehende Ernennung des Direktors der Deza zu einem Staatssekretär sei bereits jetzt möglich. Da die Wahl des Deza-Direktors unbefristet erfolge, sei zudem Kontinuität gewahrt. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und versenkte die Motion in der Herbstsession 2016 diskussionslos.

Deza als Staatssekretariat?

Ein Gesetzesentwurf, welcher das Anliegen einer Folge gegebenen parlamentarischen Initiative von Jacques Bourgeois (fdp, FR) aufnehmen wollte, fand im erstberatenden Nationalrat auf Anraten einer bürgerlichen Kommissionsminderheit keine Zustimmung und wurde somit erledigt. Der Initiant und Bauernverbandsdirektor Bourgeois störte sich an den zunehmenden Picknick-Abfällen auf dem Land, die auch eine Gefahr für die Gesundheit der Tiere darstellen können, und verlangte deswegen, Littering mit einer Busse zu belegen. Eine solche Busse auf das Liegenlassen kleiner Mengen an Abfall hätte nun mit einer Änderung des Umweltgesetzes festgelegt werden und mindestens CHF 100 und maximal 300 CHF betragen sollen. Ferner sollte auch die fehlerhafte Entsorgung grosser Mengen an Siedlungsabfällen unter Strafe gestellt werden. In der Vernehmlassung war die Vorlage mit einer national einheitlichen Ordnungsbusse noch auf mehrheitliche Zustimmung gestossen; 42 von 69 Vernehmlassungsteilnehmenden hatten die Vorlage grundsätzlich begrüsst, 18 explizit abgelehnt. Ferner erwähnten 18 Kantone, dass sie bereits über kantonale Regelungen zur Bestrafung des Litterings verfügten (die mit der eidgenössischen Regelung hinfällig geworden wären). Auch der Bundesrat hatte seine Zustimmung zur Litteringbusse geäussert, auch wenn einer solchen Busse eher eine Signalwirkung zukomme: Es werde bei Annahme des Entwurfs nicht eine „flächendeckende Litteringpolizei" aufgestellt und die Kantone und Städte müssten zusätzliche, nicht-repressive Massnahmen zur Bekämpfung von Littering einsetzen. Eine Ordnungsbusse hätte aber den Effekt, dass der Gesellschaft klar gesagt werde, was nicht erlaubt sei. Im Nationalrat zeigte zwar auch die Kommissionsminderheit Verständnis für das Littering-Problem, bezweifelte jedoch die Wirksamkeit einer Ordnungsbusse und appellierte stattdessen an gesellschaftliche Aufklärung. Ferner störte sie sich an der Ausweitung der Vorlage auf Siedlungsabfälle, die nichts mit der vom Initianten thematisierten Problematik zu tun hätten. Nach einer hitzigen Diskussion obsiegte die Kommissionsminderheit mit insgesamt 96 zu 86 Stimmen aus allen Lagern. Während GLP und Grüne beinahe einstimmig für Eintreten votierten – unterstützt durch eine Grossmehrheit der SP-Fraktion und eine knappe Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion – stimmte je ungefähr 70% der FDP- und SVP-Fraktion für Nichteintreten. Auch die BDP machte sich mit einer Ausnahme für Nichteintreten stark.

Keine Verstärkung der Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen

In der Sommeression 2016 stimmte auch der Ständerat einer Motion der FDP-Liberalen Fraktion zu, die forderte, dass die Schätzungen der Kosten von Gesetzes- und Verordnungsänderungen, die der Bundesrat zu erstellen und in den Berichten zu Vernehmlassungsvorlagen und in den Botschaften ans Parlament zu publizieren hat, künftig von einer unabhängigen Stelle geprüft werden sollen. Die kleine Kammer folgte damit auch der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR), die sich mit 9 zu 4 Stimmen für das Vorhaben ausgesprochen hatte.

Schätzungen der Kosten von Gesetzes- und Verordnungsänderungen (Mo. 15.3445)
Dossier: Kampf gegen Regulierung und Bürokratie
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Mit einer Motion forderte Karl Vogler (csp, OW) den Bundesrat auf, bei neuen oder revidierten Verordnungen eine Bedarfsanalyse und eine Abschätzung der Regulierungskosten vorzunehmen. Zwar gebe es bereist eine solche Regulierungsfolgenabschätzung (RFA), diese sei aber zu wenig wirksam. Die administrativen Kosten hätten stark zugenommen, worunter vor allem die KMU litten. Die Vermeidung unnötiger Bürokratie sei wichtig, gestand auch der Bundesrat zu. Die bisherigen Regelungen würden aber genügen und die Motion sei deshalb abzulehnen. Beide Kammern waren freilich anderer Meinung. Im Nationalrat wurde die Motion in der Herbstsession 2015 mit 132 zu 52 Stimmen bei 2 Enthaltungen und im Ständerat in der Sommersession mit 26 zu 13 Stimmen angenommen.

Vermeidung unnötiger Bürokratie (Mo. 15.3400)
Dossier: Kampf gegen Regulierung und Bürokratie
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Im Jahr 2016 lehnte das Parlament zwei Vorstösse ab, die verstärkte Massnahmen zur Verringerung von Lebensmittelverlusten, dem sog. Food Waste, forderten. Ein Postulat Trede (gp, BE), das den Bundesrat zur Prüfung von zusätzlichen Massnahmen aufforderte – darunter beispielsweise eine realistischere Kalkulation von Haltbarkeitsdaten oder die Sensibilisierung im Schul- und Berufsbildungsunterricht – wurde in der Frühjahrssession vom Nationalrat abgelehnt (Po. 14.3603). Dabei folgte die grosse Kammer dem Antrag des Bundesrates, der in seiner Stellungnahme ausführte, dass mit dem im März 2013 verabschiedeten Aktionsplan Grüne Wirtschaft bereits etliche Massnahmen angedacht worden seien, die dem Postulat Rechnung tragen würden. So soll mit dem Nationalen Forschungsprogramm "Gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion" (NFP 69) die Grundlagenforschung in diesem Bereich gestärkt werden. Darüber hinaus hätten die Bundesbehörden einen breiten Stakeholderdialog lanciert, dessen Ziel es auch sei, konkrete Lösungsvorschläge betreffend die Datierung von Lebensmitteln und die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung zu präsentieren. Auch international sei man tätig, indem man die Erarbeitung eines UNO-Programms zu nachhaltigen Agrar- und Ernährungssystemen unterstütze. Im Rat nahm Maya Graf (gp, BL), die den Vorstoss nach Ausscheiden ihrer Parteikollegin übernommen hatte, die jüngsten Aktivitäten des Bundes positiv zur Kenntnis, wollte durch die Annahme des Postulats jedoch einen Bericht erarbeiten lassen, der ein Zwischenfazit zieht und neu entstandene Handlungslücken aufzeigt. Neben der Ratslinken fand der Vorstoss lediglich innerhalb der GLP- und BDP-Fraktion grossmehrheitliche bis vollständige Unterstützung, was mit den vereinzelten Stimmen aus der CVP/EVP-Fraktion nicht zu einer Mehrheit reichte. Besser erging es vorerst einer Motion Hausammann (svp, TG), die den Bundesrat dazu aufforderte, Massnahmen zu treffen, damit der Food Waste in der Schweiz bis 2020 um mindestens 30% verringert werden kann. Dieses von bürgerlicher Seite lancierte Anliegen eines Bauernvertreters verschaffte sich im Nationalrat über die befürwortenden Stimmen des Postulats Trede hinaus die vollständige Unterstützung der CVP/EVP-Fraktion sowie jeweils ein gutes Fünftel der Stimmen aus der SVP- und FDP-Fraktion, womit der Vorstoss im Erstrat mit komfortablem Mehr angenommen werden konnte. Die Motion scheiterte hingegen im zweitberatenden Ständerat, der das Anliegen lediglich mit 16 zu 22 Stimmen bei 1 Enthaltung befürwortete.

Vorstösse zur Reduktion von Lebensmittelverlusten abgelehnt

Bei der dritten Prüfung des INSIEME-Nachfolgers FISCAL-IT anfangs 2016 machte die EFK erste Indizien aus, dass die im Jahr 2014 veranschlagten CHF 85.2 Mio. nicht ausreichen könnten. So kam es „aufgrund der neuen Technologien im Rahmen der serviceorientierten Architektur", mit denen das BIT in dieser Komplexität wenig Erfahrung hatte, zu Mehrkosten. Bisher konnten diese vom BIT selbst getragen oder über die Reserven verbucht werden. Da diese Reserven aber beinahe aufgebraucht sind, können Budgetüberschreitungen nicht ausgeschlossen werden – so der Bericht der EFK. Zudem sorgten die Beschaffungen (v.a. die Personalrekrutierung) noch immer für Verzögerungen, gemäss der ESTV sollte der Endtermin Ende 2018 jedoch eingehalten werden können. Der Bericht dokumentierte aber auch erste Erfolge des Projekts, erste Anwendungen konnten bereits in Betrieb genommen werden: Zum Beispiel erlaubt die Applikation zur Mehrwertsteuer-Einreichung (MOE) den Steuerpflichtigen neu, ihre Mehrwertsteuer-Abrechnung online selbst zu erfassen.

Fiscal-IT

Mittels parlamentarischer Initiative forderte Ida Glanzmann (cvp, LU) gesetzliche Strukturen für die Einrichtung eines Staatssekretariats für innere Sicherheit. Den momentanen Bedrohungen in Form von Cyberkriminalität, organisiertem Verbrechen und insbesondere von terroristischen Anschlägen solle mit allen verfügbaren Ressourcen begegnet werden. Dafür brauche es aber bessere Strukturen, in denen alle operativen und administrativen Kräfte zusammengefasst würden. Einem Staatssekretariat für innere Sicherheit, das dem EJPD angehängt würde, würden etwa die Behörden für Strafverfolgung, die Sicherheitsorgane und die Nachrichtendienste angehören.
Die Kommission empfahl mit 20 zu 4 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Hauptargument der SiK-NR gegen die Idee war der Hinweis auf die Gefahr, dass das gut austarierte föderal organisierte Sicherheitssystem ausgehebelt würde, was entgegen der Forderung gar mehr Unsicherheit schaffen würde. Es sei angezeigter, auf aktuelle Bedrohungen spezifische Taskforces einzusetzen, was etwa mit der Taskforce Tetra im Bereich der Bekämpfung von Terrorismus bereits geschehen sei. Staatssekretariate seien eher Instrumente, die den Bundesrat in seiner Repräsentationsfunktion entlasten würden. Auch wenn sich eine kleine Minderheit mit Verweis auf die Sicherheitsbedürfnisse in der Bevölkerung und die Möglichkeit, einen nationalen Ansprechpartner im föderalen System einzurichten, der auch Doppelspurigkeiten verhindern würde, für das Vorhaben aussprach, zog die Initiantin im März 2016 ihr Anliegen zurück.

Staatssekretariat für innere Sicherheit