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In seiner Antwort auf die einfache Anfrage Thür (gp, AG) zur Ausfuhrbewilligungspraxis von Sondermüll wies der Bundesrat auf die am 5. Mai 1992 in Kraft getretene Basler Konvention (BK) hin, welche Exporte von Abfällen, die nicht zur Verwertung bestimmt sind, nur noch in Teilnehmerländer der BK und in OECD-Staaten erlaubt, mit denen spezielle Abkommen unterzeichnet worden sind. Gemäss dem Territorialitätsprinzip müssen die zuständigen Behörden des Importstaates die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften für Behandlung, Lagerung und Transport des Sondermülls kontrollieren, was sich bisher für den Exportstaat als schwierig handhabbar erwiesen hat. Deshalb kündigte der Bundesrat eine entsprechende Revision der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen an.

In seiner Antwort auf die einfache Anfrage Thür (gp, AG) zur Ausfuhrbewilligungspraxis von Sondermüll wies der Bundesrat auf die am 5

Umstritten war auch die Ausgestaltung des Gesetzes über den Kleinkredit. Wie bereits bei der Eurolex versuchten Vertreter der SP vergeblich, schärfere Bestimmungen einzubringen. Sie unterlagen ebenfalls, als der Nationalrat einem Antrag Oehler (cvp, SG) zustimmte, der die Gesetzgebung über Konsumkreditverträge (mit Ausnahme des gemäss OR den Kantonen vorbehaltenen Erlasses von Höchstzinssätzen) zur ausschliesslichen Bundessache erklärte, womit kantonal strengere Bestimmungen nicht mehr zulässig wären. Dieser Vorschlag war bereits in der erstberatenden Ständekammer von der Kommissionsmehrheit eingebracht, aber auf Antrag von Josi Meier (cvp, LU) abgelehnt worden. In der Differenzbereinigung schwächte der Ständerat den Beschluss des Nationalrats insofern ab, als dass er dem Bund zwar die Kompetenz zur abschliessenden Regelung des privatrechtlichen Bereichs zugestand, gleichzeitig aber sicherstellte, dass in bezug auf Sozialschutz über die Swisslex hinausgehende kantonale öffentlichrechtliche Bestimmungen in Kraft bleiben können. Die grosse Kammer schloss sich diesem Entscheid an.

Swisslex: Gesetz über den Kleinkredit (BRG 93.110)
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)

Der Nationalrat befasste sich mit der im Vorjahr eingereichten parlamentarischen Initiative Jaeger (ldu, SG) für einen Wechsel von der Missbrauchsgesetzgebung zu einer in der Verfassung verankerten Kartellverbotsregelung. Eine relativ knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission fand, dass das Kartellrecht zwar einer dringenden Revision bedürfe und reichte zu diesem Zweck auch ein Postulat ein. Da der von Jaeger eingeschlagene Weg angesichts der Vorarbeiten der Regierung zu umständlich sei, schlug sie aber eine Ablehnung seines Vorstosses vor. Gegen den Widerstand der SP, des LdU und der GP hiess der Rat diesen Antrag gut. Der Ständerat beriet die im Vorjahr von der grossen Kammer überwiesene Motion für die Umwandlung der Kartellkommission in ein Kartellamt und für eine Fusionskontrolle. Da er beide Anliegen mehrheitlich skeptisch beurteilte, wandelte er den Vorstoss in ein Postulat um.

Wettbewerbspolitische Fusionskontrolle
Dossier: Kartellgesetz

Mit der am 6. Dezember des Vorjahres erfolgten Ablehnung des EWR-Vertrags durch das Volk konnten auch die unter dem Titel Eurolex vorgenommenen Anpassungen an den Acquis communautaire der EU nicht in Kraft treten. Im Sinne einer mit der europäischen Gesetzgebung weitgehend kompatiblen schweizerischen Rechtsordnung, namentlich auch im Wirtschaftsbereich, entschloss sich der Bundesrat, insgesamt 27 der damals vom Parlament beschlossenen Erlasse in einem Swisslex genannten Paket neu aufzulegen. Enthalten waren darin auch alle konsumentenpolitischen Vorlagen der Eurolex.
Sowohl beim Konsumkreditgesetz als auch der Produktehaftpflicht, der Ausdehnung des Widerrufsrechts für Haustürgeschäfte, dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und der rechtlichen Definition und den Mindestanforderungen für touristische Pauschalreisen übernahm der Bundesrat jeweils die vom Parlament 1992 verabschiedete Fassung mit einigen redaktionellen Änderungen.
In der parlamentarischen Behandlung waren diese fünf Vorlagen vor allem im Nationalrat nicht unumstritten. Gegen den vor allem von der SVP, der LP und der AP getragenen Widerstand setzte sich die Neuerung, dass ein Richter im Rahmen des UWG die Beweislast für Werbebehauptungen umkehren kann, nur relativ knapp durch. Die kleine Kammer hatte der Revision oppositionslos zugestimmt. Auch die Bestimmungen über touristische Pauschalreisen wurden, trotz des Widerstands der SVP-Fraktion im Nationalrat, von beiden Räten verabschiedet. Unbestritten war in beiden Kammern die Erweiterung des Widerrufsrechts.

Swisslex: Konsumentenpolitische Vorlagen der Eurolex (BRG 93.123)
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)
Dossier: Verhandlungen über den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union (EU)

Der Bundesrat hat einer Vereinbarung mit Deutschland, welche die gegenseitige Kontrolle des Exports und Imports von Sonderabfällen garantiert, zugestimmt. Das Abkommen drängte sich als Zwischenlösung auf, weil Deutschland die sogenannte «Basler Konvention» aus dem Jahre 1989 noch nicht ratifiziert hat. Die Schweiz wird insbesondere in bezug auf den Export von schwermetallhaltigem Filterstaub aus Kehrichtverbrennungsanlagen, welcher in deutschen stillgelegten Salzbergwerken eingelagert wird, auf das Abkommen angewiesen sein.

Vereinbarung mit Deutschland zur gegenseitige Kontrolle des Exports und Imports von Sonderabfällen

In Zusammenhang mit der Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes machte die Kartellkommission eine Reihe von Anregungen, welche kostendämpfenden Wettbewerb in die soziale Krankenversicherung bringen sollten. Die Kommission ging von der Feststellung aus, dass im Schweizer Gesundheitswesen — anders als in einem funktionierenden Markt — die Preise bei steigendem Angebot nicht sinken. Trotz stetig zunehmenden Arztezahlen in den vergangenen Jahren gaben die Tarife nicht nach. Das ärztliche Einkommen sei durch die Zahlungspflicht der Krankenkassen quasi garantiert, konstatierte die Kartellkommission und empfahl, das in den Standesregeln der kantonalen Arztegesellschaften festgelegte Konkurrenz- und Vertragsabschlussverbot sei ebenso aufzuheben wie die durch Meistbegünstigungs- und Ausschliesslichkeitsklauseln fixierte Tarifordnung. Dadurch erhielten die Kassen die Möglichkeit, nur mit besonders günstigen Medizinern Tarifverträge abzuschliessen. Nach Auffassung der Kartellkommission sollen auch die Krankenkassen aus der Verbandspflicht entlassen werden, was ihnen ein wettbewerbsorientierteres Vorgehen ermöglichen würde. Den Kassen wurde empfohlen, das Verbot von Preis- und Leistungsvergleichen zu lockern und das Abwerbeverbot von bereits Versicherten aufzuheben. Problematisch erschien der Kommission auch die Rolle der Kantone, die als Finanzierer öffentlicher Spitäler sowohl Vertragspartei als auch Richter in eigener Sache sind, wenn Vertragsverhandlungen zwischen Spitälern und Kassen scheitern, da im Streitfall heute die Kantone festlegen, welche Tarife zur Anwendung kommen. Vom Bund wünschte sich die Kommission eine aktivere Rolle in der Spitalplanung. Das mit den vorgeschlagenen Anderungs- und Ergänzungsvorschlägen verbundene Sparpotential wurde längerfristig auf zwei bis drei Milliarden Franken geschätzt.

Revision der Krankenversicherung – Schaffung des KVG (BRG 91.071)
Dossier: Schaffung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1988-1994)
Dossier: Prämienverbilligung

Im Bereich der inländischen Sondermüllentsorgung haben die Zementwerke in den letzten Jahren eine führende Rolle übernommen. Während die Planung von Sondermüllöfen sowie Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) auf einen ständig wachsenden Widerstand der Bevölkerung stiessen, konnten die Betreiber von Zementwerken ihre Entsorgungskapazitäten praktisch unbeachtet von der Offentlichkeit ausbauen und durch den Ersatz des üblichen Brennstoffs wie Kohle oder Erdöl durch Sondermüll gleichzeitig Betriebskosten einsparen.

Führrungsrolle der Zementwerke bei der Sondermüllentsorgung

Im Rahmen der gemeinsam von den bürgerlichen Parteien getragenen Vorstösse für eine Revitalisierung der Wirtschaft hatte die Liberale Partei in beiden Räten Motionen für ein verschärftes Wettbewerbsrecht eingereicht. Diese verlangten insbesondere eine Öffnung der von staatlichen Regiebetrieben dominierten Märkte, eine Liberalisierung der Submissionspraxis und eine Fusionskontrolle, hingegen kein Kartellverbot. Der Nationalrat überwies die von Gros (lp, GE) vertretene Motion in der Dezembersession. Der Ständerat, dem eine identische Motion Coutau (lp, GE) vorlag, schloss sich diesem Entscheid an, allerdings mit einer Ausnahme: die Forderung nach einer Offnung der von staatlichen Unternehmen beherrschten Märkte überwies er bloss als Postulat.

Motionen für ein verschärftes Wettbewerbsrecht
Dossier: Kartellgesetz

Während diese Bestrebungen bei der SP auf Skepsis stiessen, wollten die bürgerlichen Parteien nicht abseits stehen. Die Fraktionen der FDP, der CVP, der SVP und der Liberalen arbeiteten gemeinsam Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung aus. Dabei reichten Vertreter einer jeden Partei zu einem bestimmten Teil eine Motion in beiden Räten ein: die LP zum Wettbewerbsrecht, die FDP zur Finanzpolitik, die SVP zur Liberalisierung des Arbeitsmarkts und die CVP zur Aus- und Weiterbildung. Diese Vorstösse wurden in der Dezembersession behandelt, wobei von den Sprechern der bürgerlichen Parteien betont wurde, dass ein umfassendes Deregulierungsprogramm gerade nach der Ablehnung des EWR-Beitritts für den Wirtschaftsstandort Schweiz von besonderer Bedeutung sei. Die Motionen zur Finanz- und zur Bildungspolitik wurden von beiden Räten überwiesen, diejenigen zur Wettbewerbspolitik und zum Arbeitsmarkt jedoch teilweise in Postulate umgewandelt.

Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung

Die Übernahme des Acquis communautaire im Zusammenhang mit dem EWR-Vertrag hätte einen Schub neuer Regelungen zugunsten der Konsumenten gebracht. Inhaltlich beschränkten sich diese Neuerungen jedoch weitgehend auf eine Verbesserung der Information der Konsumenten. Darüber hinausgehende Forderungen, wie sie in der Schweiz bisher von der Linken und von Konsumentenorganisationen erhoben worden waren, wären hingegen — mit Ausnahme der verschuldensunabhängigen Produktehaftpflicht, deren Einführung das Parlament allerdings bereits unabhängig vom EWR grundsätzlich gutgeheissen hatte — auch mit der Übernahme der EG-Richtlinien nicht erfüllt worden.
Obwohl das inländische Kartellrecht vom EWR nicht berührt worden wäre, gingen von diesem Vertrag Impulse für eine intensivere Debatte über die schweizerische Wettbewerbspolitik aus. Dabei wurde verstärkt ein Systemwechsel von der bisherigen Missbrauchsgesetzgebung zu der in der EG herrschenden Verbotsregelung mit der Möglichkeit von volkswirtschaftlich begründeten Ausnahmen gefordert. Auch der Bundesrat schien einen Systemwechsel zu favorisieren. In seinen Richtlinien zur Legislaturplanung hatte er auf jeden Fall die Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs in Aussicht gestellt. Die von Bundesrat Delamuraz im Dezember eingesetzte Kommission zur Revision des Kartellgesetzes erhielt dann freilich einen wesentlich beschränkteren Auftrag. Der Präsident der Kartellkommission, Prof. Tercier, sprach sich ebenfalls wiederholt für einen Systemwechsel aus.

Acquis communautaire im Zusammenhang mit dem EWR-Vertrag hätte neuer Regelungen zugunsten der Konsumenten gebracht Information der Konsumenten

Par ailleurs, les évaluations quant aux conséquences de cette ordonnance sur le volume des déchets ont fait apparaître des résultats positifs et une importante diminution globale des déchets des emballages pour boissons. Ainsi, les buts fixés par le texte légal ont été largement respectés en ce qui concerne le verre et, dans une moindre mesure, l'aluminium. Par contre, les objectifs posés pour le PET n'ont pu être atteints. La raison principale fut le retard pris par le processus de recyclage en ce domaine. La marge de progression pour ce type de déchets reste cependant importante.

ordonnance sur les emballages pour boissons
Dossier: Eindämmung der wachsenden Zahl von Einwegverpackungen

Im Rahmen der — nach der Ablehnung des EWR nicht in Kraft getretenen — Eurolex beschloss das Parlament zudem, das 1990 eingeführte Widerrufsrecht für sogenannte Haustürgeschäfte auch auf solche auszudehnen, die am Arbeitsplatz abgeschlossen werden. Beim Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde es dem Richter ermöglicht, die Beweislast für Werbebehauptungen dem Anbieter aufzuerlegen; für touristische Pauschalreisen wurde eine rechtliche Definition vorgenommen und von den Anbietern einzuhaltende Mindestanforderungen vorgeschrieben.

Eurolex: Widerrufsrecht für sogenannte Haustürgeschäfte (92.057-23)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)

Ebenfalls im Rahmen der Eurolex wurde der Einführung einer verschuldensunabhängigen Produktehaftpflicht für Hersteller zugestimmt, wie sie bereits im Vorjahr der Nationalrat mit der fast einstimmigen Überweisung einer parlamentarischen Initiative Neukomm (sp, BE) in die Wege geleitet hatte. Anträge der Linken und der Grünen, welche über die vom EG-Recht her geforderten Vorschriften hinausgehen und die verschuldensunabhängige Produktehaftpflicht auch auf gentechnisch veränderte resp. nach Hors-sol-Methoden produzierte landwirtschaftliche Erzeugnisse ausdehnen wollten, konnten sich, nicht durchsetzen.

Eurolex: verschuldensunabhängige Produktehaftpflicht (BRG 92.057-25)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)

Der Nationalrat stimmte einer Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben zu, welche unter anderem die Einführung der im EG-Kartellrecht praktizierten wettbewerbspolitischen Fusionskontrolle verlangte. Der Bundesrat hatte diese Motion ohne Erfolg bekämpft, da sie auch die Ersetzung der Kartellkommission durch ein Bundesamt für Wettbewerb forderte. Er erklärte, dass diese organisatorische Anderung im Rahmen der Vorarbeiten zur eingeleiteten Teilrevision des Kartellgesetzes abgeklärt werde und sich Experten in einem früheren Vorentwurf negativ dazu ausgesprochen hätten. Mit diesem Argument hatte Bundesrat Delamuraz in der Frühjahrssession noch die Umwandlung einer Motion Loeb (fdp, BE) in ein Postulat erreichen können. Eine von Jaeger (ldu, SG) eingereichte parlamentarische Initiative, welche ein Kartellverbot fordert, ist vom Nationalrat noch nicht behandelt worden.

Wettbewerbspolitische Fusionskontrolle
Dossier: Kartellgesetz

Auch ohne gesetzgeberische Entscheide führte der politische Druck und das Streben nach einer Anpassung an die Verhältnisse in der EG zu einer Auflösung von Kartellen. Nachdem sich 1991 das Bierkartell aufgelöst hatte, folgten im Berichtsjahr die Zigarettenfabrikanten diesem Beispiel.

Auflösung von Kartellen
Dossier: Kartellgesetz

Nachdem 1986 der Ständerat das Projekt eines Kleinkreditgesetzes in der Schlussabstimmung scheitern liess, sah nun die Eurolex die Schaffung eines Konsumkreditgesetzes vor. Dieses beschränkte sich freilich auf die durch EG-Richtlinien vorgegebenen Regelungen und schrieb vor allem eine klare Information des Kreditnehmers über die effektiven Kreditkosten vor. Es ging damit bedeutend weniger weit als die vom Parlament überwiesene Motion Affolter (fdp, SO). Keine Berücksichtigung fanden namentlich Bestimmungen wie die Festlegung von Höchstzinssätzen oder Verbote für die Aufnahme von mehreren Krediten (sog. Kettenverschuldung), wie sie seit 1986 in einen Kantonen eingeführt worden sind.

Eurolex: Konsumkreditgesetz (BRG 92.057-7)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)

Seit Jahren haben unseriöse Firmen die in bezug auf die Definition des Betrugstatbestands grosszügige schweizerische Gesetzgebung ausgenützt, um von hier aus im Ausland mit irreführenden Angaben Dienstleistungen anzubieten. Insbesondere waren Firmen aktiv geworden, welche für Einträge in private Markenregister sowie Telex- und Telefaxverzeichnisse, welche als amtliche Verzeichnisse angepriesen wurden, Rechnung stellten. Dieses Vorgehen gilt in der Schweiz bloss als einfache, d.h. nicht "arglistige" Täuschung und wird nur auf Antrag von Kunden, Konkurrenten, Unternehmer- und Konsumentenorganisationen verfolgt. Geschädigte im Ausland verzichten jedoch oft auf eine Anzeige, weil sie diese Rechtslage nicht kennen oder weil ihnen die Umtriebe zu gross erscheinen. Um derartige Geschäftsmethoden, welche das Ansehen der Schweiz im Ausland beeinträchtigen, wirksamer bekämpfen zu können, hatte der Bundesrat 1991 eine Revision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) beantragt. Als Neuerung schlug er vor, dass in Unlauterkeitsfällen, die den guten Ruf der Schweiz im Ausland beeinträchtigen, der Bund ein quasi stellvertretendes Klagerecht erhält. Das Parlament stimmte diesem Vorschlag zu, nachdem es auf Antrag der Nationalratskommission noch ergänzt hatte, dass dem Bund diese Kompetenz nur dann zukommt, wenn die klageberechtigte Person im Ausland ansässig ist.

Teilrevision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Dossier: Gesetzesrevision zu unlauterem Wettbewerb

La France a décidé de ne plus accepter sans condition les ordures ménagères étrangères sur son sol, notamment les déchets helvétiques, et a introduit des procédures de contrôle et de notification identiques à celles en vigueur pour les déchets spéciaux. La Suisse, en particulier les cantons de Vaud et du Jura, avait en effet pris l'habitude depuis de nombreuses années d'exporter ses surplus. La nouvelle situation la contraint à assumer elle-même le traitement, ce qui devrait être possible, compte tenu de l'avancement du programme de rénovation des installations d'incinération des ordures ménagères.

La France n'accepte plus les ordures ménagères étrangères sur son sol

Après les piles et les réfrigérateurs, ce fut au tour des véhicules motorisés d'être frappés d'une taxe anticipée pour le recyclage de leurs déchets spéciaux. Cette initiative provient de l'association des importateurs suisses d'automobiles qui s'est engagée à verser CHF 75 par véhicule importé. Cela devrait permettre de soutenir la Fondation pour l'élimination des véhicules de démolition dans le but de construire d'ici 1995 trois centres d'incinération.

taxe anticipée pour le recyclage

Un conflit a éclaté entre la Suisse, la CE et la France concernant les emballages pour boissons. L'ordonnance helvétique à ce sujet prescrit l'interdiction du PVC dès le 1er novembre 1991, interdiction confirmée par le Tribunal fédéral. Or, le PVC constitue l'emballage de prédilection des minéraliers français. Ceux-ci, ainsi que la Commission européenne, ont accusé la Suisse d'avoir mis en place une mesure discriminatoire, douteuse du point de vue environnemental et non eurocompatible, afin de protéger le marché suisse des eaux minérales. La Suisse s'est défendue de toute volonté protectionniste et a affirmé n'agir que dans le but d'une protection accrue de l'environnement.

l'interdiction du PVC

Par ailleurs, la CE a annoncé une modification de sa politique agricole commune consistant en un remplacement progressif du système des prix subventionnés par l'allocation de versements compensatoires. Si cela va dans le sens des réformes entreprises en Suisse, les autorités helvétiques ont néanmoins déclaré que, de par la baisse des prix que cela entraînerait, des problèmes de concurrence seraient posés aux agriculteurs helvétiques.

Abandon progressif de la politique agricole des prix

En raison de la ratification par un vingtième Etat, la Convention de Bâle sur le contrôle des mouvements transfrontières des déchets dangereux est entrée en vigueur le 5 mai. Ce texte, signé en 1989 par 34 pays et la CE, a pour but de permettre aux Etats d'accepter ou de refuser un chargement de déchets, de développer le traitement près du lieu de production, de diminuer et contrôler les mouvements transfrontières et d'assister les pays du Tiers monde en matière d'élimination et de stockage.

Convention de Bâle sur le contrôle des mouvements transfrontières des déchets dangereux

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ablehnung der «Zwillingsinitiativen» zur Verminderung der Alkohol- und Tabakprobleme, welche 1989 mit der Forderung nach einem totalen Werbeverbot für Alkoholika und Tabakwaren eingereicht worden waren, und leitete den Räten seine Botschaft für einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zu. Dabei zeigte er Bereitschaft, den in der Vernehmlassung vorgebrachten Bedenken der betroffenen Kreise (Industrie, Gewerbe, Medien) zumindest teilweise Rechnung zu tragen und seinen ursprünglichen Vorschlag etwas zu lockern. Als Erklärung für diesen partiellen Rückzieher – beispielsweise bei der Tabakwerbung in den Printmedien oder beim Sponsoring – führte er an, dass neben der hohen Priorität, welche dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung gebühre, auch die Handels- und Gewerbefreiheit, die Rechtsgleichheit und das Informationsbedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten berücksichtigt werden müssten.
Strikt verboten sein soll die Werbung am Schweizer Radio und Fernsehen, bei den Lokalradios, in den Kinos und auf Plakatwänden. In allen anderen Bereichen würde die Werbung bloss eingeschränkt. An den Verkaufsstellen darf informativ geworben werden. Degustationen bleiben hier – mit Ausnahme der gebrannten Wasser – erlaubt, hingegen dürfen keine Gratismuster von Raucherwaren mehr abgegeben werden. Sachbezogene Werbung für Alkoholika und Tabak soll auch in den Printmedien mit Ausnahme der Jugendzeitschriften möglich sein. Ebenfalls zugelassen bleiben das Sponsoring und die Markendiversifizierung, sofern damit nicht die Förderung des Verkaufs von Alkohol und Tabakwaren bezweckt wird. Das Aktionskomitee zeigte sich enttäuscht vom Gegenvorschlag und beschloss, seine Initiativen nicht zurückzuziehen.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

In seinem im Frühjahr publizierten Aussenwirtschaftsbericht 1991 hatte der Bundesrat massive ordnungspolitische Kritik an der schweizerischen Politik der letzten Jahre geübt und – gerade angesichts der diesbezüglichen Bestrebungen in der EG – eine Verschärfung des Wettbewerbs als unabdingbar bezeichnet. Bundesrat Delamuraz hatte bei einer vom früheren Wirtschaftsdiplomaten und heutigen Vizepräsidenten des ABB-Konzerns, David de Pury, geleiteten "Arbeitsgruppe Ordnungspolitik" einen Bericht mit konkreten Handlungsvorschlägen in Auftrag gegeben. Die von den Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft empfohlenen Deregulierungsmassnahmen, welche entscheidend zu einer Revitalisierung des Wirtschaftsstandorts Schweiz beitragen könnten, erstreckten sich über neun verschiedene Bereiche. Einige dieser Massnahmen, namentlich bezüglich der Liberalisierung des Arbeitsmarkts, waren allerdings bereits Teil des EWR-Vertrags. Nachdem es Delamuraz offensichtlich nicht gelungen war, seine Regierungskollegen von den Rezepten der Gruppe de Pury zu überzeugen, beschloss der Bundesrat Ende April, eine Kommission mit Vertretern aus allen Departementen einzusetzen, um ein erstes konkretes Massnahmenpaket auszuarbeiten. Später kündigte der Vorsteher des EVD dann an, dass er konkrete Massnahmen erst nach dem Entscheid über den EWR-Beitritt vorschlagen werde.

Arbeitsgruppe Ordnungspolitik Deregulierungsmassnahmen

Der Nationalrat befasste sich mit der 1988 eingereichten parlamentarischen Initiative Neukomm (sp, BE) für die Schaffung eines eigentlichen Touristenrechts. Dieses soll das Betreiben von Reisebüros gesetzlich regeln und die Rechtsstellung der Touristen als Vertragspartner verbessern. Im Juni 1990 hatte die EG eine neue Richtlinie über Pauschalreisen verabschiedet, welche von den EG-Staaten bis Ende 1992 ins nationale Recht zu integrieren ist, und die als Teil der flankierenden Massnahmen im Bereich Konsumentenschutz auch im EWR sofort Gültigkeit haben wird. Der Schweizerische Reisebüro-Verband, dem zwar nur ein Drittel der Reiseveranstalter angeschlossen sind, der aber rund 80% des Branchenumsatzes erzielt, hatte sich bereit erklärt, diese Richtlinie freiwillig einzuführen. Trotz dieser neuen Situation übernahm der Rat die Argumentation der Kommissionsmehrheit aus dem Jahre 1988. Er überwies ein Kommissionspostulat, das den Bundesrat auffordert, die Rechtsentwicklung in der EG zu verfolgen und gegebenenfalls Antrag auf eine Angleichung schweizerischer Vorschriften vorzuschlagen. Die parlamentarische Initiative Neukomm und eine ähnliche Motion der Kommissionsminderheit für einen verbindlichen Auftrag zur Anpassung lehnte er diskussionslos ab
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Parlamentarische Initiative zur Schaffung von einem Touristenrecht