Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Konsumentinnen- und Konsumentenschutz
  • Abfälle

Akteure

Prozesse

369 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

In der Wintersession 2014 sprach sich der Ständerat bei 2 Enthaltungen mit 19 zu 13 Stimmen für eine Reorganisation des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) aus und überwies dem Bundesrat den 1. Satz eines Postulats Fournier (cvp, VS). Die Forderung nach der Zusammenlegung des BFK mit der Preisüberwachung wurde vom Vorbringenden nach der Stellungnahme des Bundesrates, der versicherte, dass dies bereits mehrfach geprüft worden sei, zurückgezogen. Der Bundesrat sprach sich gleichzeitig aber auch gegen eine Reorganisation des BFK aus. Das Büro, so der Bundesrat, sei bereits beauftragt worden, die Bürokratie abzubauen.

Reorganisation des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (Po. 14.3922)
Dossier: Gewährung von Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen

Im September 2014 stimmte der Nationalrat mit 115 zu 68 Stimmen bei 3 Enthaltungen einem Postulat der FDP-Liberalen-Fraktion zu, welches den Bundesrat zur Berichterstattung über Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unternehmen beauftragt. Insbesondere hat der Bundesrat dabei aufzuzeigen, wie private Wettbewerbsteilnehmer vor staatlichen Einflüssen geschützt werden können. Der Bundesrat beantragte seinerseits die Ablehnung des Postulats, weil er die politischen Erfolgschancen eines Programms, das zur Umsetzung verfassungsrechtlicher Reformen bedürfte, als zu "gering" einschätzte. Der Nutzen eines Berichtes sei aus diesem Grund nicht gegeben. Mit Ausnahme der Vertreter der SP, der Grünen und Teilen der CVP war die grosse Kammer jedoch anderer Meinung.

Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unternehmen (Po. 12.4172)
Dossier: Staat und Wettbewerb - Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte
Dossier: Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen

In der Sommersession 2014 folgte der Nationalrat einem Postulat Birrer-Heimo (sp, LU) und beauftragte den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie Werbeanrufe von Callcentern mit gefälschten Schweizer Telefonnummern („Spoofing“) verhindert werden können. Der Bundesrat sprach sich im Vorfeld für eine Annahme des Postulats aus und versprach, die Problematik in einen bereits geplanten Bericht über die Entwicklungen im Fernmeldemarkt aufzunehmen. Um diesen hatte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-SR) im Jahr 2013 ersucht, nachdem die Telekomindustrie neue Technologien und Preismodelle für den Mobilfunkverkehr mit dem Ausland angekündigt hatte.

Werbeanrufe von Callcentern mit gefälschten Schweizer Telefonnummern („Spoofing“)

Nachdem der Nationalrat der Motion Geissbühler (svp, BE) zur Bekämpfung des Litterings bereits zugestimmt hatte, empfahl die UREK-SR ihrem Rat das Anliegen zur Ablehnung. Auch für die ständerätliche Kommission stelle Littering ein Problem dar, das bekämpft werden müsse. Die UREK-SR vertrat jedoch die Ansicht, dass hierfür primär die Kantone und Gemeinden zuständig seien. Dass der Bund eine Task-Force bilden würde, um eine landesweite Kampagne gegen Littering zu starten, würde erstens nicht-vernachlässigbare personelle und finanzielle Kosten nach sich ziehen sowie ferner auch bereits bestehende Massnahmen unnötig konkurrenzieren. Der Ständerat folgte dieser Argumentation und beerdigte das Geschäft in der Sommersession 2014.

Bekämpfung des Litterings

Mit 90 zu 58 Stimmen deutlich keine Folge gegeben wurde in der Sondersession einer parlamentarischen Initiative Gmür (cvp, SZ), die zur Bekämpfung des Litterings ein obligatorisches Pfand für Getränkedosen und -flaschen forderte. Das Anliegen fand lediglich bei der SP und den Grünen beinahe einhelligen Zuspruch. Die Fraktion des Initianten zeigte sich gespalten.

obligatorisches Pfand für Getränkedosen und -flaschen

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-NR) war im April 2014 der Auffassung, dass Dienstleistungsanbieter, die eine stillschweigende Fortführung eines abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages vereinbaren, ihre Kunden zwingend mindestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist über die Möglichkeit eines Vertragsrücktritts informieren müssen. Sie gab einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Poggia (mcg, GE), die nach dessen Ausscheiden im November 2013 von Roger Golay (mcg, GE) übernommen wurde, mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge.

Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen. Mehr Informationen und Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten (Pa.Iv. 13.426)

Die 2013 im Nationalrat angenommene Motion Fluri (fdp, SO), die forderte, dass Gewerbekehricht von kleinen und mittleren Betrieben nach wie vor als Siedlungsabfall gelten und so dem Entsorgungsmonopol des Staates zugrunde liegen soll, gelangte 2014 erneut in den Ständerat. Letzterer hatte das Anliegen 2013 an seine UREK zurückgewiesen, welche zu Beginn des Berichtsjahres Anhörungen mit den betroffenen Kreisen durchführte. Daraufhin beschloss die UREK-SR mit 7 zu 5 Stimmen, das Anliegen des Motionärs zu unterstützen. Ausschlaggebend für diesen Entscheid waren die von Seiten der Gemeinden und Kantone befürchteten finanziellen Einbussen durch wegfallende Abfallgebühren, die eine Liberalisierung der Entsorgung des Gewerbekehrichts mit sich bringen würde. Ferner würde dies auch zu schlechterer Auslastung der Kehrichtverbrennungsanlagen, zu zusätzlichen Transporten - Siedlungs- und Gewerbekehricht müssten separat abgeholt werden - sowie zu verstärktem Administrativ- und Kontrollaufwand durch die Gemeinden führen. Der Ständerat folgte diesem Antrag und überwies die Motion mit 22 zu 15 Stimmen (3 Enthaltungen). Zuerst hatte sich die kleine Kammer noch über einen Ablehnungsantrag einer bürgerlichen Kommissionsminderheit hinwegzusetzen. Diese stiess sich insbesondere am Umstand, dass mit dem Anliegen Fluri eine im Jahr 2007 überwiesene Motion Schmid-Sutter (cvp, AI) nicht mehr umgesetzt werden könne. Diese forderte eine vollständige Liberalisierung der Entsorgung des Gewerbekehrichts und deren geplante Umsetzung war wiederum der Beweggrund für die Einreichung des Anliegens Fluri.

vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht

Als die 2014 wohl mit Abstand am meisten mediale Aufmerksamkeit erregende Studie des BAFU entpuppte sich die im Januar präsentierte Erhebung der Kehrichtzusammensetzung 2012, deren Basis die Untersuchung von insgesamt 16,5 t Kehricht in 33 ausgewählten Gemeinden war. Auf grosses Medienecho stiess dabei in erster Linie der Befund, dass 20% des Haushaltskehrichts aus noch verwertbaren Stoffen bestand. Darunter befanden sich zu einem Grossteil noch geniessbare Lebensmittel sowie zu kleineren Teilen auch Glas und Papier, die dank einer gut ausgebauten Infrastruktur eigentlich rezykliert werden könnten. Insgesamt macht der Anteil von biogenen, resp. kompostier- oder vergärbaren Abfällen gar beinahe ein Drittel der gesamten Haushaltsabfälle aus. Gerade die Anteile an Papier und biogenen Abfällen im Kehricht hätten im Vergleich zur Vorgängerstudie (2001) stark zugenommen, wobei bereits in der Studie im Jahr 2001 Handlungsbedarf betreffend die biogenen Abfälle festgestellt worden war. Bei rund der Hälfte der biogenen Abfälle handelte es sich um weggeworfene, aber noch geniessbare Lebensmittel, ein Anteil, der beinahe einem Sechstel des gesamten Siedlungsabfalls entspricht. Das Problem des "Food Waste" war auch vom Bund entdeckt worden: Im Rahmen des im Vorjahr verabschiedeten Aktionsplans "Grüne Wirtschaft" erhielten Massnahmen zur Reduktion der Lebensmittelverschwendung einen hohen Stellenwert. Zwei im Berichtsjahr eingereichte, aber vom Parlament noch nicht behandelte Vorstösse, namentlich eine Motion Hausammann (svp, TG) und ein Postulat Trede (gp, BE), zielten ebenfalls auf eine Verstärkung solcher Massnahmen. Die Ergebnisse der Studien wiesen ferner eine positive Wirkung von Sackgebühren auf. In den Gemeinden, die eine Gebühr auf Kehrichtsäcke erheben, entdeckte die Untersuchung weniger rezyklierbare Stoffe im Haushaltskehricht. Gegenwärtig verfügen 20% aller Schweizer Gemeinden über kein verursachergerechtes Gebührensystem. Im Juli setzten Eurostat-Daten die Zahlen zu Schweizer Siedlungsabfällen in den europäischen Kontext. Mit etwas über 690 kg Abfall pro Einwohner und Jahr produzierte die Schweizer Bevölkerung 2012 mehr Abfall als die Bevölkerung jedes EU-Mitgliedstaats.

Erhebung der Kehrichtzusammensetzung 2012

Auch 2014 gab eine 2012 überwiesene Motion de Buman (cvp, FR) zu reden, die ein Verbot der Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken an den Ladenkassen fordert. Im November wurde bekannt, wie sich das BAFU die Umsetzung der Motion vorstellt. Der Vorschlag, den das Bundesamt zu diesem Zeitpunkt den Ansprechpartnern vorlegte, beinhaltete nicht nur ein Verbot von Einweg-Plastiksäcken, sondern auch die Pflicht zur Erhebung einer Gebühr auf Mehrweg-Taschen jeglichen Materials, und das an allen Kassen des Schweizer Detailhandels. Bereits im Berichtsjahr regte sich Widerstand gegen den Vorschlag, der noch weiter gehe als das Anliegen des Motionärs, und das sowohl bei Konsumentenorganisationen wie auch bei den kleineren und mittleren Detailhändlern. Die grösseren Detaillisten wollten sich zu gegebenem Zeitpunkt gegenüber den Medien noch nicht zur Frage äussern. Die Suche nach einer tragbaren Lösung zur Umsetzung der Motion war Ende 2014 noch in vollem Gange.

Verbot der Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken (Mo. 10.3850)
Dossier: Plastikbelastung

Im Auftrag einer 2010 überwiesenen Motion von alt-Nationalrat Baumann (svp, TG) verabschiedete der Bundesrat Ende Jahr eine Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Mit diesen Anpassungen wird es für Betriebe möglich, ihre Sonderabfälle am Standort des Betriebs selber kontrollieren zu lassen und übergeben zu können. Darüber hinaus müssen Exporteure von Abfall beim BAFU zukünftig eine Sicherstellung der Entsorgungskosten erbringen. Die bei einer Anhörung erfolgten Stellungnahmen zum mit weiteren, kleineren Anpassungen versehenen Entwurf fielen grundsätzlich positiv aus, worauf die Regierung beschloss, den neuen Text unverändert auf den 1. Mai 2014 in Kraft zu setzen.

Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)
Dossier: Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen

Im Berichtsjahr gaben die Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie der beiden Räte einer parlamentarischen Initiative Bourgeois (fdp, FR) zur Bekämpfung des Litterings Folge. Der Anstoss verlangt die Verstärkung der Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen, wozu er Littering mit einer festzulegenden Mindestbusse belegen will. Der Bundesrat ist nun mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft betraut.

Keine Verstärkung der Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen

Eine Motion Geissbühler (svp, BE) forderte die Bekämpfung des Litterings durch die Gründung einer Task-Force aus dem bestehenden runden Tisch „Massnahmen gegen Littering“. Die Aktivitäten dieser Task-Force sollen in eine bundesweite Kampagne zur Vermeidung des absichtlichen Liegenlassens von Abfällen münden, die in erster Linie auf Prävention und Sensibilisierung statt auf Symptombekämpfung setzt. Die Motionärin verwies dabei auf eine 2011 vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) veröffentlichte Studie, welche die jährlich durch Littering anfallenden Reinigungskosten auf CHF 200 Mio. beziffert. Angesichts bereits laufender Bestrebungen – neben dem runden Tisch verwies die Regierung insbesondere auf die teilweise in Zusammenarbeit mit dem BAFU durchgeführten Aktivitäten der Interessengemeinschaft für eine saubere Umwelt (IGSU) – sowie der übermässig auf Ballungszentren verteilten Abfallproblematik hatte der Bundesrat 2011 in seiner Antwort auf die Motion die Ansicht vertreten, eine bundesweite Kampagne sei nicht zielführend, und die Ablehnung des Vorstosses beantragt. Die grosse Kammer entschied in der Herbstsession 2013 allerdings anders und nahm die Motion mit 105 zu 60 Stimmen und 27 Enthaltungen an. SP, Grüne, BDP und GLP befürworteten das Geschäft beinahe geschlossen, wenn im Falle der SP auch mit über 10 Enthaltungen. CVP, FDP und SVP stellten sich jeweils mit relativ knappen Mehrheiten gegen Annahme des Geschäfts. Der Ständerat befand im Berichtsjahr noch nicht über das Anliegen.

Bekämpfung des Litterings

Im Mai unterbreitete die Grüne Partei Vorschläge zur Verhinderung des frühzeitigen Verschleisses von Produkten. Neben einer verstärkten Sensibilisierung der Kunden sollen Gebrauchsgegenstände so konzipiert sein, dass einzelne Bestandteile problemlos ersetzt werden können. Dabei sollen Zielvereinbarungen mit den Herstellern garantieren, dass Ersatzteile über eine bestimmte Zeit hinweg lieferbar bleiben. Für potentiellen Zündstoff sorgten die Grünen mit ihrer Forderung nach einer vorgezogenen Reparaturgebühr analog zu bestehenden Massnahmen in der Recycling-Branche.

Verhinderung des frühzeitigen Verschleisses von Produkten

In der Frühjahrssession behandelte der Nationalrat als Zweitrat die auf eine parlamentarische Initiative Fournier (cvp, VS) zurückgehende Änderung des Umweltschutzgesetzes zur Regelung der Kostenübernahme für Untersuchung, Überwachung und Sanierung belasteter Standorte durch die Verursacher. Eine frühzeitige Ermittlung des Verursachers soll verhindern, dass das Gemeinwesen zukünftig aufgrund unbekannter Verursacher zur Verantwortung gezogen werden muss. Dem Rat lag ein bürgerlicher Minderheitsantrag auf Nichteintreten vor, der sich gegen die Beschneidung der föderalen Kompetenzen wehrte. Einige Kantone hätten für diese Problematik bereits besser zugeschnittene Lösungen gefunden. Der Minderheitsantrag fand aber praktisch nur bei der SVP Unterstützung und somit trat auch der Zweitrat auf das Geschäft ein. In der Folge beantragte eine fast identische Kommissionsminderheit drei Änderungen, die allesamt auf die Abschwächung des Umfangs und der Bedingungen der Sicherstellung durch den Verursacher abzielten. Keiner dieser Anträge fand jedoch eine Mehrheit im Rat. Aufgrund Festhaltens am Entwurf des Bundesrates entstand eine kleinere Differenz zum Ständerat, welche dieser jedoch in der Differenzbereinigung diskussionslos aus der Welt schaffte. Das Geschäft gelangte somit noch in der Frühjahrssession in beiden Räten zur Schlussabstimmung. Die Änderung des Umweltschutzgesetzes passierte den Ständerat mit 34 zu 4 Stimmen und den Nationalrat mit 130 zu 54 Stimmen unter Opposition der SVP und einzelner Mitglieder der FDP-Liberalen-Fraktion. Die Referendumsfrist verstrich unbenutzt.

Sanierungen belasteter Standorte

Das Berichtsjahr wurde vom sogenannten “Pferdefleischskandal“ überschattet. In verschiedenen europäischen Ländern wurden in Lebensmitteln, die als Rindfleischprodukte deklariert waren, bis zu 100 Prozent Pferdefleisch und andere Fleischsorten nachgewiesen. Betroffen waren vorwiegend Tiefkühlprodukte wie Lasagne und Saucen. In der Schweiz wurden alle grossen Detailhandelsketten (Migros, Coop, Denner, Aldi, Lidl und Volg) Opfer von falsch deklariertem Fleisch. Als Reaktion auf diesen Skandal sah sich das Parlament im Rahmen der Totalrevision des Lebensmittelgesetzes dazu veranlasst, die Deklarationspflichten zu verschärfen.

Pferdefleischskandal

Kurt Fluri (fdp, SO) empörte sich ob der geplanten Umsetzung einer im Jahr 2007 überwiesenen Motion des ehemaligen Ständerats Carlo Schmid-Sutter (cvp, AI), welche die Lockerung des Transport- und Entsorgungsmonopols für Gewerbekehricht forderte. Laut aktuellen Vorschlägen des BAFU sollen nicht nur Abfälle von Grossbetrieben, sondern auch solche von KMU aus dem Entsorgungsmonopol der Gemeinden gelöst werden. Eine vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht erachtete Fluri in seiner Motion in mehrerer Hinsicht als unglücklich und forderte, dass Sammlung und Verwertung von durch KMU verursachtem Gewerbekehricht nach wie vor den Gemeinden zufallen solle. Eine vollständige Liberalisierung des gewerblichen Abfallmarktes würde einerseits zusätzlichen Administrations- und Kontrollaufwand für Gemeinden und andererseits die Möglichkeit zur Entstehung wilder Abfalldeponien bedeuten. Darüber hinaus sei es ökologisch sinnvoll, beim Einsammeln der Siedlungsabfälle den Gewerbekehricht ebenso gleich mitzunehmen. Ansonsten würden Auslastung und Kostendeckungsgrad sinken und fehlende Erträge müssten durch höhere Gebühren bei den Haushalten ausgeglichen werden. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zum Geschäft im Mai 2011 erläutert hatte, stünden die Forderungen der Motion Fluri mit der bereits überwiesenen Motion Schmid-Sutter in Konflikt. Um eine effiziente und umweltgerechte Umsetzung des Anliegens Schmid-Sutter zu gewährleisten, habe man sich in mehreren Sitzungen mit den betroffenen Kreisen vorläufig geeinigt, dass Abfälle von sogenannten Mikrobetrieben (Betriebe mit bis zu neun Vollzeitstellen) nach wie vor unter das Entsorgungsmonopol des Staates fallen sollen. Da es sich hierbei um 87% aller Betriebe des Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungssektors handle, seien die Auswirkungen tragbar. Trotz dieser Ausführungen nahm der Nationalrat in der Frühjahrssession das Geschäft mit 116 zu 58 Stimmen deutlich an. Für Ablehnung setzte sich eine Grossmehrheit der SVP sowie einer Minderheit der CVP/EVP-Fraktion mit vereinzelter Unterstützung aus den Rängen der GLP und der FDP-Liberalen vergeblich ein. Dem zweitberatenden Ständerat lag in der Herbstsession ein Ordnungsantrag Graber (cvp, LU) vor, der die Motion zur Vorprüfung der UREK-SR zuweisen wollte. Dem Antrag zugrunde lagen kurz zuvor bekannt gemachte Positionen der BPUK, des Schweizerischen Städteverbandes, des Schweizerischen Gemeindeverbandes und von verschiedenen Betreibern von Kehrichtverwertungsanlagen, welche durch den ausgehandelten Kompromiss um die Deckung ihrer Fixkosten fürchteten, wobei die Stellungnehmenden laut dem Antragssteller von einer Grössenordnung von CHF 150 Mio. ausgingen. Daraufhin stützte der Ständerat den Antrag Graber mit 23 zu 13 Stimmen, womit das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen wurde.

vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht

Im Januar stellte das Inkassounternehmen Intrum Justitia den “Radar Konsum und Verschuldung 2013“ vor. Die Studie widmete sich dem Verschuldungsrisiko der in der Schweiz wohnhaften KonsumentInnen. Sie kam zum Schluss, dass ein stabiles soziales Netzwerk, eine gute Ausbildung und ein zunehmendes Alter die Zahlungsmoral erhöhten. In geographischer Hinsicht zeigte sich, dass die BewohnerInnen der Agglomeration eine höhere Wahrscheinlichkeit aufwiesen, die Rechnungen zu begleichen als jene der Städte .

Radar Konsum und Verschuldung 2013

Im Dezember überwies der Nationalrat ein Postulat der Grünen Fraktion, welches eine Evaluation von bestehenden und möglichen Massnahmen zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten fordert. Ausgangslage für das Anliegen war eine Stellungnahme des Bundesrates zu einem anderen Postulat der Fraktion, in welchem die Grünen ein verstärktes Vorgehen gegen die geplante Obsoleszenz verlangten. In betreffendem Geschäft erklärte der Bundesrat Massnahmen, welche auf Produkte ausgerichtet seien, deren Lebensdauer aus Gründen der Konsumförderung vom Produzenten absichtlich verringert wurde, als nicht zielführend und zu eng gefasst. Gleichzeitig empfahl er eine Analyse über Effizienz, Wirksamkeit und Potenzial verschiedenster Massnahmen zur Optimierung der Lebenszeit von Produkten, was die Grüne Fraktion dann mit ihrem neuen Postulat auch verlangte.

Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten
Dossier: Geplante Obsoleszenz und Bestrebungen zur Kreislaufwirtschaft

In der Dezembersession wurde dem Ständerat ein Entwurf der UREK-SR zur Änderung des Umweltschutzgesetzes präsentiert, mit welchem sichergestellt werden soll, dass der Verursacher aufgrund frühzeitiger Regelung der Kostenübernahme für Untersuchung, Überwachung und Sanierung belasteter Standorte zur Rechenschaft gezogen werden kann. Der Gesetzesentwurf basiert auf einer parlamentarischen Initiative Fournier (cvp, VS), der im Vorjahr Folge gegeben wurde. Zum einen erlaubt der Entwurf den Kantonen, von den Verursachern eine finanzielle Sicherstellung einzufordern, für den Fall, dass eine oder mehrere der drei oben erwähnten Massnahmen als notwendig erachtet würden. Zum anderen wird mit der Gesetzesanpassung im Falle der Übertragung oder Aufteilung eines auf einem belasteten Standort eingetragenen Grundstückes eine kantonale Bewilligungspflicht erforderlich. Letztere wird erteilt, sofern die Kostenübernahme der nötigen Massnahmen weiterhin gesichert ist und die Handänderung respektive Aufteilung die Sanierung nicht behindert. Der Entwurf wurde im Frühjahr in die Vernehmlassung geschickt, wo er von der Grossmehrheit der 57 Teilnehmer, darunter alle stellungnehmenden Kantone, vorbehaltslos oder mit kleinen Änderungsanträgen begrüsst wurde. Von den Parteien lehnte die SVP den Entwurf ab. Darüber hinaus äusserten sich unter anderem Economiesuisse und diverse Bauverbände ablehnend zum Entwurf. Der Ständerat nahm eine leicht angepasste Vorlage mit 33 zu 5 Stimmen an und überwies das Geschäft an den Nationalrat, der sich im Berichtsjahr noch nicht dazu äusserte.

Sanierungen belasteter Standorte

Im Berichtjahr überwiesen beide Räte eine Motion de Buman (cvp, FR), welche ein breitflächiges Verbot der Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken an den Ladenkassen fordert. In seiner Begründung bezog sich der Motionär auf eine entsprechende am G8-Gipfel geäusserte Forderung von Japan, China und Südkorea. Wie bereits die abgeschriebene Motion de Buman (cvp, FR) aus dem Jahre 2008 hatte der Bundesrat auch diese Motion im 2010 mangels Alternativen mit besserer Ökobilanz und aufgrund fehlender Verhältnismässigkeit zur Ablehnung empfohlen. Zu Letzterem führte die Regierung aus, dass der jährliche Verbrauch von 3000 t Plastiksäcken in der Schweiz nur gerade knapp ein halbes Prozent der in der Eidgenossenschaft pro Jahr produzierten Kunststoffprodukte betrage. Darüber hinaus hätte sich der Appell des G8-Gipfels vorderhand an Schwellen- und Entwicklungsländer gerichtet, welche im Gegensatz zur Schweiz und anderen Industrieländern noch nicht über eine funktionierende Abfallentsorgung verfügen würden, die im eidgenössischen Fall sogar die energetische Verwertung der Abfälle beinhalte. Der Nationalrat stellte sich in seiner Sitzung hingegen diskussionslos hinter den Motionär und beschloss mit 110 zu 73 Stimmen die Annahme des Anliegens. Gegen ein Verbot stemmten sich beinahe geschlossen die Fraktionen der BDP und FDP sowie eine Grossmehrheit der SVP. Die Mehrheit der UVEK-SR folgte der Argumentation des Bundesrates und empfahl dem Ständerat die Ablehnung der Motion. Mit einem äusserst knappen Entscheid von 18 zu 17 Stimmen schloss sich der Ständerat im Folgenden jedoch einer parteiübergreifenden Kommissionsminderheit an, die auf Annahme der Motion plädierte. Die Minderheit argumentierte, dass ein entsprechendes Verbot das Umweltbewusstsein der Konsumenten massgeblich fördern könne, und dass die Übernahme einer Vorreiterrolle den Staaten mit problematischen Verhältnissen als gutes Beispiel vorangehen würde. In seiner Rede fügte der Kommissionssprecher der Minderheit, Raphael Comte (fdp, NE), Frankreich, das seit 2010 über ein entsprechendes Verbot verfügt, als lobenswertes Beispiel an. Als Alternative hatte sich im Nachbarland der Einsatz von widerstandsfähigen Plastiktüten aus Polypropylen durchgesetzt, die sich laut Aussage des Motionärs de Buman (cvp, FR) rund 20-mal wiederverwenden liessen.

Verbot der Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken (Mo. 10.3850)
Dossier: Plastikbelastung

Der Ständerat überwies ein Postulat Comte (fdp, NE), das auf die Rahmenbedingungen der Praktiken von Inkassounternehmen abzielte. Der Bundesrat sollte untersuchen, ob in Bezug auf die Methoden, mit denen die Inkassounternehmen die Rückzahlung von Schulden anforderten, Regulierungsbedarf bestehe. Ausserdem wurde die Regierung damit beauftragt, ein Verbot der Weiterbelastung von Verwaltungsgebühren an die SchuldnerInnen zu prüfen.

Praktiken von Inkassounternehmen

Die Frankenstärke zementierte die sogenannte „Hochpreisinsel Schweiz“ und führte zu einem beträchtlichen Einkaufstourismus im grenznahen Ausland. Gemäss einer durch die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IGDHS) in Auftrag gegebene Studie kauften Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten jährlich Waren im Wert von rund 8,9 Milliarden Franken im Ausland ein. Darunter fielen insbesondere Kleider, Schuhe, Lebensmittel, Körperpflege- und Hygieneartikel. Dies bewog den Schweizerischen Gewerbeverband im April eine Inserate- und Plakat-Kampagne gegen den Einkaufstourismus ins Leben zu rufen. Unter dem Motto „Ja zur Schweiz – hier kaufe ich ein“ wurde darauf hingewiesen, dass dem Schweizer Gewerbe, das gut bezahlte Arbeitsplätze und ein erfolgreiches Berufsbildungssystem zur Verfügung stelle, Sorge zu tragen sei. Die vier wichtigsten Konsumentenschutzorganisationen (Stiftung für Konsumentenschutz, Konsumentenforum, Fédération Romande des Consommateurs und Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana) lancierten ihrerseits Ende Oktober den Internetdienst „preisbarometer.ch“. Auf diesem Portal liessen sich die Preise von über 700 Produkten in der Schweiz mit jenen im benachbarten Ausland vergleichen. Der Schweizerische Gewerbeverband störte sich daran, dass der Internetdienst mit Unterstützung des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) erstellt wurde. Im Rahmen der Massnahmen zur Abfederung der Folgen der Frankenstärke hatte der Bund für den Aufbau der Website 500'000 Franken ausgegeben.

Hochpreisinsel Schweiz

Die UREK des National- und Ständerates gab einer parlamentarischen Initiative Recordon (gp, VD) Folge, welche durch weiterführende finanzielle Unterstützung der Kantone durch den Bund die Sanierung belasteter Standorte vorantreiben will. Die UREK des Ständerates wurde mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfes betraut. Während der Entscheid der nationalrätlichen Kommission zugunsten des Anliegens einstimmig (10 Enthaltungen) gefällt wurde, zeigte sich die UREK-SR mit 6 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung gespalten.

weiterführende finanzielle Unterstützung der Kantone

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession mit der Differenzebereinigung zu einer Gesetzesrevision, welche die minimale Garantiedauer im Kauf- und Werkvertragsrecht auf zwei Jahre verdoppeln wollte. Die gewichtigste Differenz betraf die Frage, ob die Gewährleistung auch weiterhin wegbedungen werden konnte (bspw. bei Occasionsfahrzeugen). Ein Antrag Stamm (svp, AG), der sich für diese Möglichkeit aussprach, setzte sich knapp mit 87 zu 86 Stimmen durch. Neben der SVP unterstützten die FDP und die BDP diesen Antrag, welcher inhaltlich der ursprünglichen Version des Nationalrats entsprach. Diese erlaubte, im Gegensatz zur Lösung, die vom Ständerat bevorzugt worden war, die Gewährleistungspflicht gegenüber den Konsumentinnen und Komsumenten einzuschränken. Eine Mehrheit des Ständerates wollte ursprünglich auch beruflich und gewerblich handelnde Personen von den verlängerten Gewährleistungsfristen profitieren lassen. Im März schloss sich die kleine Kammer dem Nationalrat an. Mit 27 zu 13 Stimmen wurde auf eine Ausdehnung auf das Gewerbe verzichtet. In der Schlussabstimmung wurde die Gesetzesrevision, die auf eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) aus dem Jahre 2006 zurückging, vom Nationalrat mit 130 zu 60 und vom Ständerat mit 28 zu 5 Stimmen angenommen.

Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer: Minimale Garantiedauer im Kauf- und Werkvertragsrecht

Im März gab der Nationalrat mit 87 zu 61 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Maire (sp, NE) Folge, die strengere Vorschriften zur Bekämpfung der Kreditkarten-Verschuldung von jungen Erwachsenen forderte. Der Vorstoss, der in der nationalrätlichen Kommission keine Mehrheit auf sich vereinigen konnte, sah drei Veränderungen im Rahmen des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) vor. Erstens sollten die Kreditkartenkonti von Personen unter 25 Jahren direkt nach einer Zahlung belastet werden. Zweitens sollten Käufe verunmöglicht werden, sofern der Kontostand im Minus lag oder Null betrug. Schliesslich verlangte die parlamentarische Initiative die Anzeige des Kontostands in Echtzeit. Der Entscheid der kleinen Kammer stand im Berichtjahr noch aus.

Bekämpfung der Kreditkarten-Verschuldung von jungen Erwachsenen