Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Bodenschutz
  • Abfälle

Akteure

Prozesse

246 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Auftrag einer 2010 überwiesenen Motion von alt-Nationalrat Baumann (svp, TG) verabschiedete der Bundesrat Ende Jahr eine Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Mit diesen Anpassungen wird es für Betriebe möglich, ihre Sonderabfälle am Standort des Betriebs selber kontrollieren zu lassen und übergeben zu können. Darüber hinaus müssen Exporteure von Abfall beim BAFU zukünftig eine Sicherstellung der Entsorgungskosten erbringen. Die bei einer Anhörung erfolgten Stellungnahmen zum mit weiteren, kleineren Anpassungen versehenen Entwurf fielen grundsätzlich positiv aus, worauf die Regierung beschloss, den neuen Text unverändert auf den 1. Mai 2014 in Kraft zu setzen.

Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)
Dossier: Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen

Im Berichtsjahr gaben die Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie der beiden Räte einer parlamentarischen Initiative Bourgeois (fdp, FR) zur Bekämpfung des Litterings Folge. Der Anstoss verlangt die Verstärkung der Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen, wozu er Littering mit einer festzulegenden Mindestbusse belegen will. Der Bundesrat ist nun mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft betraut.

Keine Verstärkung der Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen

Eine Motion Geissbühler (svp, BE) forderte die Bekämpfung des Litterings durch die Gründung einer Task-Force aus dem bestehenden runden Tisch „Massnahmen gegen Littering“. Die Aktivitäten dieser Task-Force sollen in eine bundesweite Kampagne zur Vermeidung des absichtlichen Liegenlassens von Abfällen münden, die in erster Linie auf Prävention und Sensibilisierung statt auf Symptombekämpfung setzt. Die Motionärin verwies dabei auf eine 2011 vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) veröffentlichte Studie, welche die jährlich durch Littering anfallenden Reinigungskosten auf CHF 200 Mio. beziffert. Angesichts bereits laufender Bestrebungen – neben dem runden Tisch verwies die Regierung insbesondere auf die teilweise in Zusammenarbeit mit dem BAFU durchgeführten Aktivitäten der Interessengemeinschaft für eine saubere Umwelt (IGSU) – sowie der übermässig auf Ballungszentren verteilten Abfallproblematik hatte der Bundesrat 2011 in seiner Antwort auf die Motion die Ansicht vertreten, eine bundesweite Kampagne sei nicht zielführend, und die Ablehnung des Vorstosses beantragt. Die grosse Kammer entschied in der Herbstsession 2013 allerdings anders und nahm die Motion mit 105 zu 60 Stimmen und 27 Enthaltungen an. SP, Grüne, BDP und GLP befürworteten das Geschäft beinahe geschlossen, wenn im Falle der SP auch mit über 10 Enthaltungen. CVP, FDP und SVP stellten sich jeweils mit relativ knappen Mehrheiten gegen Annahme des Geschäfts. Der Ständerat befand im Berichtsjahr noch nicht über das Anliegen.

Bekämpfung des Litterings

Die von der UREK-SR im Jahr 2007 modifizierte Motion Studer (evp, AG; Mo.06.3190) verlangte vom Bundesrat aufzuzeigen, wo betreffend Steuern und Subventionen auf Bundesebene derzeit Fehlanreize bezüglich einer Ökologisierung der Wirtschaft und Gesellschaft bestehen. Basierend auf diesen Erkenntnissen sollten dem Parlament Vorschläge unterbreitet werden, wie diese Fehlanreize – d.h. Nebenwirkungen mit Begünstigung zu umweltschädlichem Verhalten – korrigiert werden könnten.
Im Jahr 2013 diskutierten die WAK-NR und die WAK-SR einen Bericht des Bundesrates zwecks Abschreibung ebendieser im Jahr 2010 angenommenen Motion Studer. In jenem Dokument zeigte der Bundesrat basierend auf qualitativen Untersuchungen auf, welche Steuern und Subventionen umweltschädliches Verhalten begünstigen. Erstens seien im Bereich von Energie- und Materialverbrauch sowie im Verkehr der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer, die Befreiung des internationalen Luftverkehrs von der Mineralölsteuer, die Zweckbindung der Mineralölsteuer, die Rückerstattung der Mineralölsteuer und des Mineralölsteuerzuschlags, die Befreiung landwirtschaftlicher Fahrzeuge von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sowie die Nicht-Unterstellung von leichten Transportfahrzeugen unter die LSVA problematische Fehlanreize. Zweitens führten in den Bereichen Bodenverbrauch und Bodenbelastung eine zu tiefe Festlegung des Eigenmietwerts, die Ausnahme von Mieten und Eigenmietwert von der Mehrwertsteuer und bestimmte Subventionen im Bereich der Landwirtschaft (bspw. Zulagen für die Milchwirtschaft, Beiträge für Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten (GVE) und für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP)) zu ökologischen Fehlanreizen. Der Bundesrat anerkenne das ökologische Optimierungspotential im bestehenden Steuer- und Subventionssystem des Bundes, verwies aber auf die bereits laufenden Korrekturmassnahmen. So werde beispielsweise eine Reduktion des Fahrkostenabzugs im Sinne der Vorlage für die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) angestrebt. Des Weiteren würden im Bereich der Landwirtschaft die GVE und die TEP-Beiträge abgeschafft und in der Luftfahrt sei die Einführung eines CO2-Emissionshandelssystems mit Anbindung an jenes der EU vorgesehen. Weitere Anpassungen würden erstens nur geringfügiges Verbesserungspotential mit sich bringen und zweitens könnten diese in separaten, spezifischen Reformen besser angegangen werden, argumentierte der Bundesrat. Aus diesen Gründen beantragte er, die Motion Studer aus dem Jahr 2006 abzuschreiben. Diesem Anliegen kamen die beiden Kommissionen im Sommer 2013 nach.

Ökologische Steuerreform BRG (13.055) zur Abschreibung der Motion 06.3190
Dossier: ökologische Steuerreform

Im Mai unterbreitete die Grüne Partei Vorschläge zur Verhinderung des frühzeitigen Verschleisses von Produkten. Neben einer verstärkten Sensibilisierung der Kunden sollen Gebrauchsgegenstände so konzipiert sein, dass einzelne Bestandteile problemlos ersetzt werden können. Dabei sollen Zielvereinbarungen mit den Herstellern garantieren, dass Ersatzteile über eine bestimmte Zeit hinweg lieferbar bleiben. Für potentiellen Zündstoff sorgten die Grünen mit ihrer Forderung nach einer vorgezogenen Reparaturgebühr analog zu bestehenden Massnahmen in der Recycling-Branche.

Verhinderung des frühzeitigen Verschleisses von Produkten

In der Frühjahrssession behandelte der Nationalrat als Zweitrat die auf eine parlamentarische Initiative Fournier (cvp, VS) zurückgehende Änderung des Umweltschutzgesetzes zur Regelung der Kostenübernahme für Untersuchung, Überwachung und Sanierung belasteter Standorte durch die Verursacher. Eine frühzeitige Ermittlung des Verursachers soll verhindern, dass das Gemeinwesen zukünftig aufgrund unbekannter Verursacher zur Verantwortung gezogen werden muss. Dem Rat lag ein bürgerlicher Minderheitsantrag auf Nichteintreten vor, der sich gegen die Beschneidung der föderalen Kompetenzen wehrte. Einige Kantone hätten für diese Problematik bereits besser zugeschnittene Lösungen gefunden. Der Minderheitsantrag fand aber praktisch nur bei der SVP Unterstützung und somit trat auch der Zweitrat auf das Geschäft ein. In der Folge beantragte eine fast identische Kommissionsminderheit drei Änderungen, die allesamt auf die Abschwächung des Umfangs und der Bedingungen der Sicherstellung durch den Verursacher abzielten. Keiner dieser Anträge fand jedoch eine Mehrheit im Rat. Aufgrund Festhaltens am Entwurf des Bundesrates entstand eine kleinere Differenz zum Ständerat, welche dieser jedoch in der Differenzbereinigung diskussionslos aus der Welt schaffte. Das Geschäft gelangte somit noch in der Frühjahrssession in beiden Räten zur Schlussabstimmung. Die Änderung des Umweltschutzgesetzes passierte den Ständerat mit 34 zu 4 Stimmen und den Nationalrat mit 130 zu 54 Stimmen unter Opposition der SVP und einzelner Mitglieder der FDP-Liberalen-Fraktion. Die Referendumsfrist verstrich unbenutzt.

Sanierungen belasteter Standorte

Kurt Fluri (fdp, SO) empörte sich ob der geplanten Umsetzung einer im Jahr 2007 überwiesenen Motion des ehemaligen Ständerats Carlo Schmid-Sutter (cvp, AI), welche die Lockerung des Transport- und Entsorgungsmonopols für Gewerbekehricht forderte. Laut aktuellen Vorschlägen des BAFU sollen nicht nur Abfälle von Grossbetrieben, sondern auch solche von KMU aus dem Entsorgungsmonopol der Gemeinden gelöst werden. Eine vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht erachtete Fluri in seiner Motion in mehrerer Hinsicht als unglücklich und forderte, dass Sammlung und Verwertung von durch KMU verursachtem Gewerbekehricht nach wie vor den Gemeinden zufallen solle. Eine vollständige Liberalisierung des gewerblichen Abfallmarktes würde einerseits zusätzlichen Administrations- und Kontrollaufwand für Gemeinden und andererseits die Möglichkeit zur Entstehung wilder Abfalldeponien bedeuten. Darüber hinaus sei es ökologisch sinnvoll, beim Einsammeln der Siedlungsabfälle den Gewerbekehricht ebenso gleich mitzunehmen. Ansonsten würden Auslastung und Kostendeckungsgrad sinken und fehlende Erträge müssten durch höhere Gebühren bei den Haushalten ausgeglichen werden. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zum Geschäft im Mai 2011 erläutert hatte, stünden die Forderungen der Motion Fluri mit der bereits überwiesenen Motion Schmid-Sutter in Konflikt. Um eine effiziente und umweltgerechte Umsetzung des Anliegens Schmid-Sutter zu gewährleisten, habe man sich in mehreren Sitzungen mit den betroffenen Kreisen vorläufig geeinigt, dass Abfälle von sogenannten Mikrobetrieben (Betriebe mit bis zu neun Vollzeitstellen) nach wie vor unter das Entsorgungsmonopol des Staates fallen sollen. Da es sich hierbei um 87% aller Betriebe des Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungssektors handle, seien die Auswirkungen tragbar. Trotz dieser Ausführungen nahm der Nationalrat in der Frühjahrssession das Geschäft mit 116 zu 58 Stimmen deutlich an. Für Ablehnung setzte sich eine Grossmehrheit der SVP sowie einer Minderheit der CVP/EVP-Fraktion mit vereinzelter Unterstützung aus den Rängen der GLP und der FDP-Liberalen vergeblich ein. Dem zweitberatenden Ständerat lag in der Herbstsession ein Ordnungsantrag Graber (cvp, LU) vor, der die Motion zur Vorprüfung der UREK-SR zuweisen wollte. Dem Antrag zugrunde lagen kurz zuvor bekannt gemachte Positionen der BPUK, des Schweizerischen Städteverbandes, des Schweizerischen Gemeindeverbandes und von verschiedenen Betreibern von Kehrichtverwertungsanlagen, welche durch den ausgehandelten Kompromiss um die Deckung ihrer Fixkosten fürchteten, wobei die Stellungnehmenden laut dem Antragssteller von einer Grössenordnung von CHF 150 Mio. ausgingen. Daraufhin stützte der Ständerat den Antrag Graber mit 23 zu 13 Stimmen, womit das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen wurde.

vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht

Im Dezember überwies der Nationalrat ein Postulat der Grünen Fraktion, welches eine Evaluation von bestehenden und möglichen Massnahmen zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten fordert. Ausgangslage für das Anliegen war eine Stellungnahme des Bundesrates zu einem anderen Postulat der Fraktion, in welchem die Grünen ein verstärktes Vorgehen gegen die geplante Obsoleszenz verlangten. In betreffendem Geschäft erklärte der Bundesrat Massnahmen, welche auf Produkte ausgerichtet seien, deren Lebensdauer aus Gründen der Konsumförderung vom Produzenten absichtlich verringert wurde, als nicht zielführend und zu eng gefasst. Gleichzeitig empfahl er eine Analyse über Effizienz, Wirksamkeit und Potenzial verschiedenster Massnahmen zur Optimierung der Lebenszeit von Produkten, was die Grüne Fraktion dann mit ihrem neuen Postulat auch verlangte.

Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten
Dossier: Geplante Obsoleszenz und Bestrebungen zur Kreislaufwirtschaft

In der Dezembersession wurde dem Ständerat ein Entwurf der UREK-SR zur Änderung des Umweltschutzgesetzes präsentiert, mit welchem sichergestellt werden soll, dass der Verursacher aufgrund frühzeitiger Regelung der Kostenübernahme für Untersuchung, Überwachung und Sanierung belasteter Standorte zur Rechenschaft gezogen werden kann. Der Gesetzesentwurf basiert auf einer parlamentarischen Initiative Fournier (cvp, VS), der im Vorjahr Folge gegeben wurde. Zum einen erlaubt der Entwurf den Kantonen, von den Verursachern eine finanzielle Sicherstellung einzufordern, für den Fall, dass eine oder mehrere der drei oben erwähnten Massnahmen als notwendig erachtet würden. Zum anderen wird mit der Gesetzesanpassung im Falle der Übertragung oder Aufteilung eines auf einem belasteten Standort eingetragenen Grundstückes eine kantonale Bewilligungspflicht erforderlich. Letztere wird erteilt, sofern die Kostenübernahme der nötigen Massnahmen weiterhin gesichert ist und die Handänderung respektive Aufteilung die Sanierung nicht behindert. Der Entwurf wurde im Frühjahr in die Vernehmlassung geschickt, wo er von der Grossmehrheit der 57 Teilnehmer, darunter alle stellungnehmenden Kantone, vorbehaltslos oder mit kleinen Änderungsanträgen begrüsst wurde. Von den Parteien lehnte die SVP den Entwurf ab. Darüber hinaus äusserten sich unter anderem Economiesuisse und diverse Bauverbände ablehnend zum Entwurf. Der Ständerat nahm eine leicht angepasste Vorlage mit 33 zu 5 Stimmen an und überwies das Geschäft an den Nationalrat, der sich im Berichtsjahr noch nicht dazu äusserte.

Sanierungen belasteter Standorte

Im Berichtjahr überwiesen beide Räte eine Motion de Buman (cvp, FR), welche ein breitflächiges Verbot der Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken an den Ladenkassen fordert. In seiner Begründung bezog sich der Motionär auf eine entsprechende am G8-Gipfel geäusserte Forderung von Japan, China und Südkorea. Wie bereits die abgeschriebene Motion de Buman (cvp, FR) aus dem Jahre 2008 hatte der Bundesrat auch diese Motion im 2010 mangels Alternativen mit besserer Ökobilanz und aufgrund fehlender Verhältnismässigkeit zur Ablehnung empfohlen. Zu Letzterem führte die Regierung aus, dass der jährliche Verbrauch von 3000 t Plastiksäcken in der Schweiz nur gerade knapp ein halbes Prozent der in der Eidgenossenschaft pro Jahr produzierten Kunststoffprodukte betrage. Darüber hinaus hätte sich der Appell des G8-Gipfels vorderhand an Schwellen- und Entwicklungsländer gerichtet, welche im Gegensatz zur Schweiz und anderen Industrieländern noch nicht über eine funktionierende Abfallentsorgung verfügen würden, die im eidgenössischen Fall sogar die energetische Verwertung der Abfälle beinhalte. Der Nationalrat stellte sich in seiner Sitzung hingegen diskussionslos hinter den Motionär und beschloss mit 110 zu 73 Stimmen die Annahme des Anliegens. Gegen ein Verbot stemmten sich beinahe geschlossen die Fraktionen der BDP und FDP sowie eine Grossmehrheit der SVP. Die Mehrheit der UVEK-SR folgte der Argumentation des Bundesrates und empfahl dem Ständerat die Ablehnung der Motion. Mit einem äusserst knappen Entscheid von 18 zu 17 Stimmen schloss sich der Ständerat im Folgenden jedoch einer parteiübergreifenden Kommissionsminderheit an, die auf Annahme der Motion plädierte. Die Minderheit argumentierte, dass ein entsprechendes Verbot das Umweltbewusstsein der Konsumenten massgeblich fördern könne, und dass die Übernahme einer Vorreiterrolle den Staaten mit problematischen Verhältnissen als gutes Beispiel vorangehen würde. In seiner Rede fügte der Kommissionssprecher der Minderheit, Raphael Comte (fdp, NE), Frankreich, das seit 2010 über ein entsprechendes Verbot verfügt, als lobenswertes Beispiel an. Als Alternative hatte sich im Nachbarland der Einsatz von widerstandsfähigen Plastiktüten aus Polypropylen durchgesetzt, die sich laut Aussage des Motionärs de Buman (cvp, FR) rund 20-mal wiederverwenden liessen.

Verbot der Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken (Mo. 10.3850)
Dossier: Plastikbelastung

Die UREK des National- und Ständerates gab einer parlamentarischen Initiative Recordon (gp, VD) Folge, welche durch weiterführende finanzielle Unterstützung der Kantone durch den Bund die Sanierung belasteter Standorte vorantreiben will. Die UREK des Ständerates wurde mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfes betraut. Während der Entscheid der nationalrätlichen Kommission zugunsten des Anliegens einstimmig (10 Enthaltungen) gefällt wurde, zeigte sich die UREK-SR mit 6 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung gespalten.

weiterführende finanzielle Unterstützung der Kantone

Im März 2012 verabschiedete der Bundesrat den ersten Teil seiner Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz. Darin hielt er die Ziele, Herausforderungen und Handlungsfelder auf Bundesebene fest. Diese Anpassung sei nötig, weil die globalen Temperaturen auch gemäss den positivsten Szenarien in den nächsten Jahrzehnten aufgrund des Klimawandels ansteigen würden. Die Strategie formulierte folgende Ziele: Die Schweiz soll die Chancen nutzen, die der Klimawandel bietet (bspw. für den Sommertourismus); die Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben, minimieren; sowie die Anpassungsfähigkeit von Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft steigern. Die wichtigsten Herausforderungen, die sich aus dem Klimawandel für die Anpassung ergeben, sah der Bundesrat unter anderem in der grösseren Hitzebelastung (insbesondere in den dicht besiedelten Städten), im steigenden Hochwasserrisiko, in der Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität oder auch in der Veränderung von Lebensräumen und Landschaften. Die Anpassungsstrategie listete schliesslich auch die Sektoren, in welchen Anpassungsleistungen vollzogen werden müssen, auf – wie etwa die Landwirtschaft, den Tourismus, die Raumentwicklung oder die Energiewirtschaft. Für diese Sektoren wurden insgesamt 48 Handlungsfelder definiert, die Anpassungsziele festgehalten und die Stossrichtung zur Erreichung dieser Ziele festgelegt.
Der zweite Teil der Strategie bildet der Aktionsplan für die Jahre 2014-2019.

Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken (AG) soll rund um die Hälfte teurer werden, als dies vor sieben Jahren geplant gewesen war. Grund dafür seien unter anderem die verschärften Sicherheitsvorschriften sowie die 82'000 t Schlacke, welche während den Sanierungsarbeiten entdeckt wurden. Für die Kosten, welche bis zu CHF 770 Mio. betragen könnten, müssen mit den Kantonen Aargau und Zürich, der Stadt Zürich und der Basler Chemie die ehemaligen Betreiber der 1985 stillgelegten Deponie aufkommen. Geplant ist, dass der Bund CHF 170 Mio. aus dem Altlastenfonds beisteuert. Davon hat er CHF 120 Mio. bereits gesprochen.

Sondermülldeponie in Kölliken

Damit bei Sanierungen belasteter Standorte der Verursacher auch tatsächlich die Haftung übernimmt, verlangt eine parlamentarische Initiative Fournier (cvp, VS) eine entsprechende Änderung im Umweltschutzgesetz. Mit der Anpassung sollen den Kantonen Instrumente in die Hand gegeben werden, die es ihnen ermöglichen, den Verursacher zu ermitteln und unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips zur Verantwortung zu ziehen. Nachdem die ständerätliche Kommission dem Geschäft bereits im Vorjahr günstig gestimmt war, gab ihm auch die nationalrätliche Kommission Folge. Somit hat die UREK-SR innert zwei Jahren einen Erlassentwurf auszuarbeiten, der danach dem Parlament unterbreitet wird.

Sanierungen belasteter Standorte

À la suite du Conseil national l’année précédente, le Conseil des Etats a adopté tacitement la motion Baumann (udc, TG) visant à préciser l’ordonnance sur les mouvements de déchets (OMoD) de sorte à autoriser la prise en charge définitive des déchets spéciaux par les entreprises de valorisation sur le site de l’entreprise remettante.

Motion demandant le changement de l'ordonnance sur les mouvements de déchets (Mo. 09.3702)
Dossier: Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen

La CEATE-CE a décidé de donner suite à une initiative parlementaire Fournier (pdc, VS) proposant de modifier la LPE afin, d’une part, d’y introduire la possibilité pour les cantons d’obtenir une garantie financière couvrant les coûts des mesures d’assainissement d’un site pollué et, d’autre part, de soumettre à l’autorisation du canton concerné le fractionnement d’une parcelle figurant au cadastre des sites pollués. Ces deux mesures visent à éviter que les frais d’assainissement d’un site pollué ne soient à la charge de la collectivité lorsque le responsable du dommage ne peut être identifié.

Sanierungen belasteter Standorte

Malgré l’interdiction d’exploiter la tourbe dans le but de protéger les marais, la Suisse continue d’importer et, donc, de consommer des quantités importantes de ce produit, notamment sous la forme de terreau horticole et de jardinage, contribuant ainsi à la destruction de marais, principalement en Europe orientale. Afin de remédier à cette situation paradoxale, les sénateurs ont tacitement adopté un postulat Diener Lenz (verts libéraux, ZH) chargeant le Conseil fédéral d’élaborer un plan d’abandon de la tourbe et, à cette fin, d’examiner l’opportunité de limiter, voire d’interdire l’importation et l’utilisation de tourbe en Suisse.

tourbe

Les citoyens du canton de Bâle-Campagne ont rejeté, à 62,7%, une initiative populaire des Verts en faveur de l’assainissement total des trois décharges de Muttenz (Feldreben, Margelacker et Rothausstrasse), à la charge exclusive des firmes Novartis, Ciba/BASF et Syngenta, descendantes des entreprises chimiques et pharmaceutiques qui ont entreposé leurs déchets dans ces trois lieux jusque dans les années 1950. Par contre, ils ont approuvé, à 70,2%, un contre-projet du parlement cantonal proposant d’assainir partiellement le dépôt de Feldreben afin d’éviter la contamination d’un puits d’eau potable à proximité immédiate.

décharges de Muttenz

Après les sénateurs l’année précédente, les députés ont décidé, par 93 voix contre 57, de ne pas donner suite à une initiative du canton de Berne demandant l’introduction d’un système de consigne afin d’améliorer le taux de recyclage des piles usagées, estimant que l’objectif visé est réalisable à moindre coût grâce à un renforcement des mesures d’information.

piles électriques

Le litige concernant le surcoût de l’assainissement du dépôt de déchets spéciaux de Kölliken (AG) a connu son épilogue en toute fin d’année. Le consortium propriétaire du dépôt, réunissant le canton d’Argovie, le canton et la ville de Zurich, ainsi que les firmes de la chimie bâloise, et la Confédération ont convenu du financement du surcoût : ramené de 250 à 222 millions de francs, celui-ci est pris en charge à raison de 46 millions par le consortium et de 176 millions par la Confédération à travers le Fonds pour les sites contaminés (OTAS). Les entreprises chargées de l’assainissement ont toutefois jugé ce montant insuffisant et refusé de reprendre les travaux. Plusieurs rencontres, présidées par Franz Steinegger, en sa qualité de médiateur, ont ainsi été nécessaires pour aboutir, en fin d’année, à un accord sur le montant définitif du surcoût, qu’aucune des parties n’a toutefois communiqué, indiquant seulement que la différence avec le précédent montant se chiffrait en dizaines de millions de francs.

Sondermülldeponie in Kölliken

Le Conseil fédéral a approuvé une révision de l’ordonnance sur les mouvements des déchets (OMoD) et une modification de l’ordonnance technique sur les déchets (OTD) afin de les adapter à la LPE et à la nouvelle réglementation européenne. Outre l’intégration de l’obligation d’une élimination respectueuse de l’environnement, l’OMoD spécifie désormais précisément les déchets qui doivent être éliminés sur le territoire national et confie à l’OFEVla tâche de coordonner la procédure d’autorisation pour les mouvements transfrontières. Afin d’encourager la valorisation des déchets et d’améliorer la qualité de ceux destinés au stockage définitif, les critères définis dans l’OTD ont été précisés de sorte à garantir que seuls les déchets traités (c’est-à-dire dont les matières valorisables ou les substances problématiques auront été retirées) pourront être mis en décharge. L’entrée en vigueur de ces nouvelles dispositions a été arrêtée au 1er janvier 2010.

révision de l’ordonnance sur les mouvements des déchets (OMoD)

D’importants travaux ont débuté, en janvier, au dépôt de déchets spéciaux de Kölliken (AG), victime d’un incendie l’année précédente. Sur la base d’une nouvelle analyse des risques, les exploitants ont révisé le concept de sécurité de l’installation. Ainsi, des mesures ont été prises pour renforcer la sécurité des employés, notamment la construction d’une halle dédiée à la manipulation des déchets. Elles ont pour conséquence une réduction de la capacité quotidienne de traitement des déchets oscillant désormais entre 250 et 450 tonnes au lieu de 500 tonnes. Ainsi, la reprise des travaux d’assainissement de la décharge, exploitée de 1978 à 1985, a été repoussé d’une année, soit à mi-2010, et leur coût réévalué à la hausse à 650 millions de francs. Ce surcoût de 250 millions de francs et les nouvelles contraintes pesant sur l’assainissement ont suscité des tensions croissantes entre le consortium propriétaire de la décharge et les entreprises de traitement des déchets. À l’automne, l’ancien conseiller national Franz Steinegger (plr, UR) a été sollicité pour officier comme médiateur afin d’éviter que le litige ne soit porté en justice.

Sondermülldeponie in Kölliken

Le Conseil national a adopté tacitement une motion Baumann (udc, TG) visant à autoriser le contrôle des déchets spéciaux par l’entreprise d’élimination sur le site de l’entreprise remettante lorsque les conditions de sécurité le permettent. Favorable à cet assouplissement des dispositions de l’OMoD, le Conseil fédéral a toutefois relevé qu’il ne peut s’appliquer qu’aux mouvements sur le territoire national, dans la mesure où les réglementations internationales excluent formellement ce type de contrôles.

Motion demandant le changement de l'ordonnance sur les mouvements de déchets (Mo. 09.3702)
Dossier: Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen

Le Conseil des Etats a décidé de ne pas donner suite à une initiative émanant du canton de Berne et visant à ce que la Confédération introduise un système de consigne pour les piles électriques afin d’éviter que les particuliers ne les jettent à la poubelle. À la suite de leur CEATE, les sénateurs ont jugé préférable de mettre en œuvre des mesures complémentaires en matière d’information et d’étoffer l’offre de structures de collecte afin d’améliorer le taux de récupération (66% actuellement).

piles électriques

Les représentants de la chimie bâloise ont déposé une requête auprès du gouvernement jurassien concernant la répartition des coûts relatifs à l’assainissement de la décharge de Bonfol (JU). Débutés l’année précédente, les travaux sont estimés à 350 millions de francs, montant à la charge de la société exploitant la décharge (BCI). Celle-ci étant la propriété commune de plusieurs firmes bâloises (Ciba, Clariant, Novartis, Syngenta, etc.), il s’agit dès lors de savoir comment les coûts de l’assainissement seront répartis entre ces dernières. Lesdites firmes ont d’ores et déjà convenu entre elles d’une répartition, mais il revient au canton du Jura et à la commune de Bonfol d’en décider formellement. Sur le terrain, les travaux ont progressé conformément aux délais prévus et sont censés se terminer en 2014.

Bonfol Deponie sanieren