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La neutralisation des ordures particulières et dangereuses, telle qu'elle a été prévue dans une grande installation de retraitement des déchets industriels et qui selon les plans devrait se situer à Oberbipp (BE), s'est montrée encore plus problématique. Au cours de leur lutte contre le projet développé par des milieux économiques, en collaboration avec divers trusts chimiques bâlois, la Confédération et le canton de Berne, les représentants du comité d'action de la région concernée ont protesté contre le ravalement de leurs communes au rang de «poubelle de la nation». Le Grand Conseil bernois, quant à lui, a chargé le gouvernement, contre la volonté de celui-ci, de tout mettre en oeuvre pour empêcher la construction de cette installation.

neutralisation des ordures particulières et dangereuses

Cependant, l'idée de retraitement des déchets gagne du terrain. Jusqu'à maintenant, il s'agissait avant tout d'éliminer les détritus en tenant compte de l'environnement; mais la raréfaction des matières premières et de l'énergie a augmenté l'importance de la récupération et du recyclage. Les actions de ramassage de l'aluminium, destinées avant tout à récupérer les emballages venant des ménages privés, ont aussi contribué à sensibiliser la population à l'idée de recyclage. La prise de position très sceptique d'une commission de l'OFPE, qui a mis en doute la rentabilité de telles actions, a provoqué surprise et déception parmi les ramasseurs d'alu organisés dans toute la Suisse, au World Wildlife Fund et dans d'autres milieux encore. L'Office fédéral a été amené plus tard à rendre un jugement plus positif.

Idée de retraitement des déchets gagne du terrain

Bien qu'une épuration efficace des eaux demeure toujours aussi urgente, ce secteur n'a pas été épargné par les mesures d'économie décidées dans le cadre de l'assainissement des finances fédérales (MCF 80.002). C'est ainsi que le parlement et le gouvernement ont estimé que, en raison des difficultés financières, on pouvait prolonger de cinq ans le délai, initialement de dix ans, prévu par la loi sur la protection des eaux pour assainir les principaux égouts responsables de pollution, qui arrivera à échéance en 1982. La révision de cette loi amènera en outre d'autres économies, car elle permettra de renoncer aux stations d'épuration centrales dans les régions écartées au profit de systèmes moins coûteux. Finalement, les stations d'épuration des eaux, au même titre que les stations d'incinération des ordures, sont affectées par la diminution de dix pour cent des subventions prévues par le programme d'économie 1980.

Protection des eaux – secteur n'a pas été épargné par les mesures d'économie

Début 1979, la Suisse possédait 42 stations d'incinération des ordures, deux de compost et huit installations combinées pour traiter les deux millions de tonnes de détritus récoltés chaque année. Leur construction coûta plus d'un milliard de francs tandis que l'élimination des déchets revint à CHF 100-150 million par an, sans compter les CHF 160 million consacrés à leur ramassage et à leur transport. Les stations d'inciinération, considérées pendant longtemps comme un grand progrès, furent accusées d'être les plus grandes dispensatrices de métaux lourds et autres gaz toxiques dans l'atmosphère. A Zurich et Lucerne, elles dépassèrent les normes fédérales, provoquant au Grand Conseil lucernois une intervention en faveur d'un recyclage des déchets. A la suite de deux motions concernant les ordures votées parle Grand Conseil, le canton de Genève déposa à l'Assemblée fédérale une initiative relative à la limitation des emballages plastiques et perdus. Il demanda la généralisation des emballages réutilisables et la suppression aussi rapide que possible des plastiques chlorés (PVC). Les demandes furent transmises au Conseil fédéral qui en tint compte dans son projet de LPE.

limitation des emballages plastiques et perdus (Iv.ct. 78.202)

Der 1977 eingereichten parlamentarischen Initiative von F. Meier (na. ZH), welche mit einer Besteuerung der Einwegpackungen eine Reduktion der Abfälle bewirken, wollte, war kein Erfolg beschieden. Der Nationalrat ging bei seinem negativen Entscheid von der Annahme aus, dass das neue Umweltschutzgesetz Massnahmen zur Förderung der Mehrfachverwendung von Flaschen und Verpackungen bringen werde.

Einführung einer Sondersteuer auf Einweggebinden (Pa. Iv. 77.228)
Dossier: Eindämmung der wachsenden Zahl von Einwegverpackungen

Trotz der wirtschaftlichen Rezession der letzten Jahre soll nach Ansicht einer Mehrheit der Bevölkerung der Umweltschutz keinesfalls vernachlässigt werden. Eine im Berichtsjahr durchgeführte Meinungsumfrage ergab, dass die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt als wichtigstes Ziel der schweizerischen Politik betrachtet wird. Um diesem eindeutigen Volkswillen, welcher sich bereits 1971 mit der überwältigenden Annahme des Verfassungsartikels über den Umweltschutz manifestiert hatte, gerecht zu werden, legte der Bundesrat einen zweiten Entwurf zu einem Umweltschutzgesetz vor. In Anbetracht der Kritik am ersten, in der Vernehmlassung gescheiterten Entwurf will sich das neue Gesetz auf die Regelung der Bereiche Luftverschmutzung, Lärm und Abfallbewirtschaftung beschränken. Für diese Problemkreise soll der Bundesrat Vorschriften (insbesondere über Emissionsgrenzwerte) erlassen können. Die Erhebung einer Lenkungsabgabe, welche die Schadstofferzeuger mit materiellen Sanktionen zu einem umweltgerechten Verhalten veranlassen könnte, ist hingegen nicht vorgesehen. Von entscheidender Bedeutung für die Wirksamkeit des neuen Gesetzes (falls es in der vorliegenden Form verabschiedet wird), dürfte es demnach sein, welche Grenzwerte der Bundesrat vorschreiben wird und von welchem Zeitpunkt an sie eingehalten werden müssen. Mit dem neuen Gesetz soll im weitern eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt werden, welcher sich alle grössern Bauvorhaben zu unterziehen hätten. Das noch 1978 abgeschlossene Vernehmlassungsverfahren zeigte, dass auch dieser zweite Entwurf nicht mit allgemeiner Zustimmung rechnen kann. Die Kritik kommt allerdings diesmal von der entgegengesetzten Seite. Die Umweltschutzorganisationen, die SPS, die SVP und der Landesring würden eine umfassendere Vorlage bevorzugen; dies würde ihrer Meinung nach auch besser dem Verfassungsauftrag entsprechen. Daneben bemängeln sie insbesondere den grossen Ermessensspielraum, welcher dem Bundesrat beim Erlass der Emissionsgrenzwerte eingeräumt werden soll, und den Verzicht auf das Instrument der Lenkungsabgabe. Sie begrüssen jedoch die Verankerung des Verursacherprinzips sowie die Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und hoffen, die Vorlage bei der parlamentarischen Beratung noch in einigen Punkten zu ihren Gunsten abändern zu können. Weitgehend befriedigt äusserten sich die CVP, die FDP und die Vertreter der Wirtschaft. Dabei warnte der Vorort bereits vor einer strengen Auslegung des Gesetzes, da sonst die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft gefährdet werden könnte.

Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; BRG 79.072)
Dossier: Umweltschutzgesetz

Als eines der naheliegendsten Verfahren zur Eindämmung der Abfälle erweist sich die Mehrfachverwendung von Flaschen und anderen Gebinden. Um die Anwendung dieser Präventivmassnahme zu verallgemeinern, verlangt Nationalrat F. Meier (na, ZH) mit einer parlamentarischen Initiative die Einführung einer Sondersteuer auf Einweggebinden.

Einführung einer Sondersteuer auf Einweggebinden (Pa. Iv. 77.228)
Dossier: Eindämmung der wachsenden Zahl von Einwegverpackungen

Die zum Zweck des Studiums der Bewirtschaftung der Abfälle eingesetzte eidgenössische Kommission empfahl vor allem die Verwendung von Mehrwegflaschen als besonders rohstoff- und energiesparende Verpackungsart. Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die ungeordnete Deponie von Autowracks zu verhindern, erliessen die Kantone Graubünden und Aargau sog. Autobeseitigungsgesetze. Über die Probleme bei der Lagerung radioaktiver Abfälle haben wir bereits im entsprechenden Sachzusammenhang orientiert.

Komission empfiehlt Verwendung von Mehrwegflaschen
Dossier: Eindämmung der wachsenden Zahl von Einwegverpackungen

Grosse Bestürzung rief in der Schweiz die Giftgaskatastrophe im italienischen Seveso hervor. Nach Ansicht der Landesregierung könnten sich allerdings ähnliche Unglücksfälle in der Schweiz wegen der stengeren Sicherheitsvorschriften kaum ereignen; immerhin soll die Frage, ob für Chemiewerke eine obligatorische Haftpflichtversicherung einzuführen sei, überprüft werden.

Giftgaskatastrophe im italienischen Seveso (Ip. 76.429)
Dossier: Giftgaskatastrophe Seveso

Mit der Umwandlung von Abfällen in Energie beschäftigte sich eine internationale Konferenz in Montreux. Ein schweizerischer Beitrag unterstrich die Ersparnisse an Energie, die eine verbesserte Rückführung der Altmaterialien, besonders des Aluminiums, mit sich brächte.

Umwandlung von Abfällen in Energie – internationale Konferent in Montreux

Mit dem Vermeiden, dem Sammeln und Verwerten von Abfällen befasste sich ein erster Tätigkeitsbericht der 1973 eingesetzten Eidgenössischen Kommission für Abfallwirtschaft, in welcher ausser Bund, Kantonen und Gemeinden auch Konsumenten, Forschungsanstalten und interessierte Wirtschaftskreise vertreten sind. Die «Aktion saubere Schweiz» publizierte eine als Arbeitsinstrument gedachte Dokumentation über den Stand der Abfallverwertung.

Erster Tätigkeitsbericht der Eidgenössischen Kommission für Abfallwirtschaft zum Vermeiden, Sammeln und Verwerten von Abfällen

Zehn Ostschweizer Kantone und das Fürstentum Liechtenstein unterzeichneten einen Vertrag mit der Vereinigung der Autosammelstellenhalter der Ostschweiz. Diese verpflichteten sich, künftig alle schrottreifen Autos gratis entgegenzunehmen und umweltgerecht zu verwerten. Im Gegensatz zu früher diskutierten Projekten erforderte diese rein privatwirtschaftliche Lösung keinerlei Beiträge seitens der Automobilisten oder der Steuerzahler.

Verpflichtung der Autosammelstellenhalter alle schrottreifen Autos gratis entgegenzunehmen und umweltgerecht zu verwerten
Dossier: Umgang mit Altautomobilen

Die Abfälle werden trotz weitgehender Verbrennung noch jährlich in grossen Mengen abgelagert. Standort, Planung und Betrieb von Grossdeponien fanden deshalb besondere Aufmerksamkeit. Der Kanton Bern stellte der Basler Chemie in der Deponie Mühleberg ein Areal zur Verfügung, das in den nächsten Jahren rund 200'000 m3 Sondermüll aufnehmen soll. Zwei Vorstösse im Berner Grossen Rat wandten sich gegen dieses «lebensbedrohende» Unterfangen, dessen langfristige Konsequenzen nicht abgeschätzt werden könnten.

Sondermmülldeponie Mühleberg

Steigende Schrottpreise führten zu einer Erhöhung der Kapazitäten im Bereich der Altauto-Beseitigung. In Schwarzenbach (SG) wurde auf privater Basis eine Shredder-Anlage gebaut, welche die bestehenden Unternehmen in Kaiseraugst und Walterswil (AG) konkurrenzieren wird.

Erhöhung der Kapazitäten im Bereich der Altautobeseitigung
Dossier: Umgang mit Altautomobilen

Umstritten war die Frage, ob sich die öffentliche Hand an Autoverschrottungsanlagen zu beteiligen habe. Ausser einem Gemeinschaftsprojekt von neun ostschweizerischen Kantonen stand auch ein westschweizerisches zur Diskussion.

Frage der Beteiligung der öffentlichen Hand an Autoverschrottungsanlagen
Dossier: Umgang mit Altautomobilen

Das neue Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone und Gemeinden auch zur schadlosen Beseitigung der Abfälle. Da der wachsende Kehrichtanfall die Bewältigung dieser Aufgabe immer schwieriger werden lässt, drängt sich eine Bewirtschaftung der Abfälle auf. Der Bundesrat setzte deshalb im Herbst eine Kommission für Abfallwirtschaft ein, welche Vertreter der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Verwaltung aller drei Ebenen umfasst. Sie hat zu prüfen, wie die Abfallmenge schon in der Produktion vermindert und wie die Abfallstoffe wiederverwendet oder sachgerecht beseitigt werden können und wie ganz allgemein der Vergeudung von Energie und Rohstoffen beizukommen ist.

Bundesrat setzt Komission für Abfallwirtschaft ein

Die Landesregierung zeigte sich zurückhaltend gegenüber der Aufforderung, die Beseitigung der Altautomobile einheitlich zu regeln und damit zur Lösung eines der dringendsten Abfallprobleme beizutragen; sie verwies auf die bereits von verschiedenen Kantonen getroffenen Massnahmen. Gegen Jahresende nahm in Waltenschwil (AG) eine erste Autozerhackanlage den Betrieb auf; der Bau eines entsprechenden Werks in der Ostschweiz verzögerte sich durch Einsprachen gegen den befürchteten Betriebslärm und infolge der Konkurrenz zweier Unternehmer, die sich um die Beteiligung der interessierten Kantone bewarben.

Umgang mit Altautomobilen (Mo.10869)
Dossier: Umgang mit Altautomobilen

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage bestätigte der Bundesrat, dass Kunststoffpackungen bei der Verbrennung schädliche Gase hinterlassen. Er nahm deshalb eine Motion von Nationalrat Martin (fdp, VD), der die Verwendung von Plastikflaschen (PVC) verbieten wollte, als Postulat entgegen. Eine Motion Nationalrat Hofers (fdp, SG) forderte über ein Verbot umweltschädlicher Verpackungen hinaus eine Erhebung von Abgaben auf Verpackungsmaterialien im Verhältnis zu den von der Verpackung verursachten Beseitigungskosten sowie eine steuerliche Begünstigung jener Betriebe, die für die Verpackung selbständig verrottende Stoffe verwenden. Diese Motion wurde vom Bundesrat positiv beantwortet. Auch das Konsumentinnenforum und der Naturschutzbund erklärten den Einwegpackungen den Kampf, während die «Aktion saubere Schweiz» ein Verbot oder eine Besteuerung solcher Verpackungen weder für realisierbar noch für wirksam hielt.

Verbot von Plastikflaschen gefordert (Mo. 10 797)
Dossier: Eindämmung der wachsenden Zahl von Einwegverpackungen

Der Umweltschutz rückte im Jahre 1971 noch stärker in den Vordergrund des politischen Geschehens. Verschiedene Organisationen traten mit Aufrufen an die Öffentlichkeit. Der Schweizer Zweig des World Wildlife Fund stellte ein 44-Punkte-Programm zum Umweltschutz auf, dem freilich vorgeworfen wurde, es sei nicht genügend sorgfältig überdacht. Die von der Verpackungsindustrie und vom Detailhandel geförderte «Aktion saubere Schweiz» wollte vor allem die Gedankenlosigkeit beim Wegwerfen von Unrat bekämpfen. Die aus dem Eidg. Aktionskomitee gegen den Überschallknall hervorgegangene neu gegründete Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz rief die Bevölkerung auf, Informationen über Umweltverschmutzungen zu liefern. Am bedeutungsvollsten war indessen die Annahme eines neuen Verfassungsartikels 24septies. Dieser Artikel, der den Bund ermächtigt, Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu erlassen und insbesondere die Luftverunreinigung und den Lärm zu bekämpfen, stiess auf keinen organisierten Widerstand. Er wurde in der Volksabstimmung vom 6. Juni von fast 93 Prozent der Stimmenden (1'222'493 Ja, 96'380 Nein. Stimmbeteiligung 37%) und von allen Ständen angenommen.


Abstimmung vom 6. Juni 1971

Beteiligung: 37.85%
Ja: 1'222'493 (92.7%) / Stände: 19 6/2
Nein: 96'380 (7.3%) / Stände: 0

Parolen:
- Ja: FDP, CVP, SP, SVP, LPS, LdU, EVP, PdA, SD, SAV, eco, SBV, SGB, TravS, VSA
- Nein: keine
- Stimmfreigabe: keine

Verfassungsartikel über den Schutz vor Immissionen (BRG 10564)

Als besonders heikles Abfallproblem erweist sich immer mehr die Beseitigung der Autowracks. Der Bericht einer Studiengesellschaft schlug die Errichtung von drei Grossverwertungsanlagen und von Sammelplätzen vor. Sowohl in der Ostschweiz als auch in der Nordwestschweiz und der Westschweiz wurde an regionalen Lösungen für die Verwertung von Altautos gearbeitet. Nationalrat Keller (fdp, TG) reichte eine Motion ein, mit der er den Bundesrat aufforderte, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Gebührenerhebung sowie für ein Verbot wilder Ablagerungen von Altautomobilen abzuklären und eine Vorlage zu unterbreiten.

Umgang mit Altautomobilen (Mo.10869)
Dossier: Umgang mit Altautomobilen