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Mit Annahme der Motion Fluri (fdp, SO) im Jahr 2014 ist eine neue Definition für Siedlungsabfälle in die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) aufzunehmen. Da diese nicht deckungsgleich ist mit der in der 2007 überwiesenen Motion Schmid (cvp, AI) verlangten Definition, kann das länger zurückliegende Anliegen Schmids nicht mehr umgesetzt werden, weswegen der Bundesrat die Motion als erfüllt betrachtete und deren Abschreibung beantragte. Im Unterschied zu Nationalrat Fluri (fdp, SO) hatte alt-Ständerat Schmid-Sutter (cvp, AI) verlangt, den gesamten Gewerbekehricht nicht als Siedlungsabfall zu betrachten. Dies hätte dazu geführt, dass die Gemeinden nicht mehr länger für Sammlung und Verwertung dieser Abfälle zuständig gewesen wären. Das Parlament stimmte dem Abschreibungsantrag in der Sommersession 2015 durch Annahme des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2014 zu.

Staats- resp. Gemeindemonopols beim Transport und der Entsorgung von nichtspezifischem Gewerbekehricht

Die 2013 im Nationalrat angenommene Motion Fluri (fdp, SO), die forderte, dass Gewerbekehricht von kleinen und mittleren Betrieben nach wie vor als Siedlungsabfall gelten und so dem Entsorgungsmonopol des Staates zugrunde liegen soll, gelangte 2014 erneut in den Ständerat. Letzterer hatte das Anliegen 2013 an seine UREK zurückgewiesen, welche zu Beginn des Berichtsjahres Anhörungen mit den betroffenen Kreisen durchführte. Daraufhin beschloss die UREK-SR mit 7 zu 5 Stimmen, das Anliegen des Motionärs zu unterstützen. Ausschlaggebend für diesen Entscheid waren die von Seiten der Gemeinden und Kantone befürchteten finanziellen Einbussen durch wegfallende Abfallgebühren, die eine Liberalisierung der Entsorgung des Gewerbekehrichts mit sich bringen würde. Ferner würde dies auch zu schlechterer Auslastung der Kehrichtverbrennungsanlagen, zu zusätzlichen Transporten - Siedlungs- und Gewerbekehricht müssten separat abgeholt werden - sowie zu verstärktem Administrativ- und Kontrollaufwand durch die Gemeinden führen. Der Ständerat folgte diesem Antrag und überwies die Motion mit 22 zu 15 Stimmen (3 Enthaltungen). Zuerst hatte sich die kleine Kammer noch über einen Ablehnungsantrag einer bürgerlichen Kommissionsminderheit hinwegzusetzen. Diese stiess sich insbesondere am Umstand, dass mit dem Anliegen Fluri eine im Jahr 2007 überwiesene Motion Schmid-Sutter (cvp, AI) nicht mehr umgesetzt werden könne. Diese forderte eine vollständige Liberalisierung der Entsorgung des Gewerbekehrichts und deren geplante Umsetzung war wiederum der Beweggrund für die Einreichung des Anliegens Fluri.

vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht

Kurt Fluri (fdp, SO) empörte sich ob der geplanten Umsetzung einer im Jahr 2007 überwiesenen Motion des ehemaligen Ständerats Carlo Schmid-Sutter (cvp, AI), welche die Lockerung des Transport- und Entsorgungsmonopols für Gewerbekehricht forderte. Laut aktuellen Vorschlägen des BAFU sollen nicht nur Abfälle von Grossbetrieben, sondern auch solche von KMU aus dem Entsorgungsmonopol der Gemeinden gelöst werden. Eine vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht erachtete Fluri in seiner Motion in mehrerer Hinsicht als unglücklich und forderte, dass Sammlung und Verwertung von durch KMU verursachtem Gewerbekehricht nach wie vor den Gemeinden zufallen solle. Eine vollständige Liberalisierung des gewerblichen Abfallmarktes würde einerseits zusätzlichen Administrations- und Kontrollaufwand für Gemeinden und andererseits die Möglichkeit zur Entstehung wilder Abfalldeponien bedeuten. Darüber hinaus sei es ökologisch sinnvoll, beim Einsammeln der Siedlungsabfälle den Gewerbekehricht ebenso gleich mitzunehmen. Ansonsten würden Auslastung und Kostendeckungsgrad sinken und fehlende Erträge müssten durch höhere Gebühren bei den Haushalten ausgeglichen werden. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zum Geschäft im Mai 2011 erläutert hatte, stünden die Forderungen der Motion Fluri mit der bereits überwiesenen Motion Schmid-Sutter in Konflikt. Um eine effiziente und umweltgerechte Umsetzung des Anliegens Schmid-Sutter zu gewährleisten, habe man sich in mehreren Sitzungen mit den betroffenen Kreisen vorläufig geeinigt, dass Abfälle von sogenannten Mikrobetrieben (Betriebe mit bis zu neun Vollzeitstellen) nach wie vor unter das Entsorgungsmonopol des Staates fallen sollen. Da es sich hierbei um 87% aller Betriebe des Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungssektors handle, seien die Auswirkungen tragbar. Trotz dieser Ausführungen nahm der Nationalrat in der Frühjahrssession das Geschäft mit 116 zu 58 Stimmen deutlich an. Für Ablehnung setzte sich eine Grossmehrheit der SVP sowie einer Minderheit der CVP/EVP-Fraktion mit vereinzelter Unterstützung aus den Rängen der GLP und der FDP-Liberalen vergeblich ein. Dem zweitberatenden Ständerat lag in der Herbstsession ein Ordnungsantrag Graber (cvp, LU) vor, der die Motion zur Vorprüfung der UREK-SR zuweisen wollte. Dem Antrag zugrunde lagen kurz zuvor bekannt gemachte Positionen der BPUK, des Schweizerischen Städteverbandes, des Schweizerischen Gemeindeverbandes und von verschiedenen Betreibern von Kehrichtverwertungsanlagen, welche durch den ausgehandelten Kompromiss um die Deckung ihrer Fixkosten fürchteten, wobei die Stellungnehmenden laut dem Antragssteller von einer Grössenordnung von CHF 150 Mio. ausgingen. Daraufhin stützte der Ständerat den Antrag Graber mit 23 zu 13 Stimmen, womit das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen wurde.

vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht