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Die Stadt Luzern hatte als erste Ortschaft in der Schweiz ein Kinderparlament eingeführt, welches über ein eigenes Budget befinden konnte. Anfangs Februar nahmen die Stimmberechtigten mit dem deutlichem Mehr von über 80% die neue Gemeindeordnung an, welche den Jungen ein Antragsrecht im Stadtparlament sichert. Das Luzerner Kinderparlament ist somit das erste in Europa, welches bei den „Grossen“ mitreden darf. Gegen die von den Grünen eingebrachte Neuerung hatte sich lediglich die SVP gestemmt.

Luzern Kinderparlament Antragsrecht im Stadtparlament

Der Ständerat war bereit, dem Anliegen einer besonderen Erwähnung der Kinder und Jugendlichen entgegen zu kommen, allerdings nur in abgeschwächter Form, die den im Nationalrat vorgebrachten Bedenken Rechnung trug. Trotz allmählicher Annäherung der Standpunkte brachten die weiteren Runden der Differenzbereinigung keinen für beide Kammern akzeptablen Text hervor, weshalb schliesslich die Eingungskonferenz eine Kompromisslösung erarbeitete. Sie schlug vor, in einem ersten Absatz festzuhalten, dass Kinder und Jugendliche Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung haben; Abs. 2 besagt, dass sie ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit ausüben. Die beiden Reizworte «Rechte» und «harmonische Entwicklung» waren damit beseitigt, der Grundsatz aber doch beibehalten. In dieser Form wurde der Artikel von beiden Kammern verabschiedet.

Rechte von Kindern und Jugendlichen in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, das Übereinkommen Nr. 138 sowie die ergänzende Empfehlung (Nr. 146) der Internationalen Arbeitsorganisation zu ratifizieren, welches zu den sieben sogenannten fundamentalen Texten der ILO zählt. Diese Konvention legt für alle Arten von Arbeit das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung auf 15 Jahre fest. Das Übereinkommen sieht jedoch gewisse Ausnahmen vor, indem es für leichte Arbeiten ein tieferes (13 Jahre) und für gefährliche Arbeiten ein höheres Mindestalter (18 Jahre) stipuliert. Entgegen der Praxis der Schweiz, wonach ILO-Abkommen nur dann ratifiziert werden, wenn sie der bereits bestehenden Gesetzgebung entsprechen, beantragte der Bundesrat hier eine punktuelle Änderung des Arbeitsgesetzes, indem auch die bisher vom Jugendarbeitsschutz nicht beschlagenen Bereiche Fischerei, Gärtnereien und private Haushaltungen den Mindestaltersvorschriften unterstellt werden, nicht aber die Familienbetriebe. Diese Ausnahme zur Ratifizierungspraxis rechtfertigt sich nach Ansicht des Bundesrates, da es sich bei dem Abkommen um ein fundamentales Instrument handelt, welches alle Staaten unterzeichnen sollten. Der Ständerat ermächtigte den Bundesrat zur Ratifikation und nahm gleich auch die entsprechende Änderung im Arbeitsgesetz vor.

Übereinkommen der ILO Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung auf 15 Jahre

Gestützt auf die Kriminalstatistik des Kantons Zürich konstatierte der Soziologe Manuel Eisner eine massive Zunahme der von Jugendlichen begangenen Gewaltdelikte (Delikte gegen Leib und Leben, Raub, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung), während die Zahl der wegen Eigentumsdelikten Registrierten nahezu stabil blieb. Der Anteil der ausländischen Jugendlichen an den wegen Gewaltdelikten Verdächtigten hat sich bis 1997 auf 71 Prozent erhöht, wobei die Zunahme fast ausschliesslich auf des Konto von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien und aus Albanien geht. Aus diesen beiden Ländern stammten 1997 33 Prozent aller wegen Gewaltdelikten registrierten Jugendlichen. Der stark gestiegene Ausländeranteil in der Kriminalstatistik (1997 machten sie gesamtschweizerisch 51.5 Prozent der ermittelten Straftäter aus) führte zu Forderungen nach strengeren Massnahmen gegen kriminelle Asylbewerber und Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung. Die Angehörigen dieser beiden Gruppen sind massgeblich verantwortlich für den Anstieg des Ausländeranteils unter den Straftätern, können aber oft wegen fehlender Papiere oder wegen laufender Asylgesuche nicht ausgewiesen werden. Die schweizerische Vereinigung der Staatsanwälte und Untersuchungsrichter forderte an ihrer Delegiertenversammlung gesetzliche Grundlagen, um diese Personen bis zum Vollzug der Ausweisung zu internieren.

Zunahme der von Jugendlichen begangenen Gewaltdelikte und Ausländeranteil in der Kriminalstatistik

Im Rahmen der Beratungen über die Totalrevision der Bundesverfassung beschloss das Parlament, das Recht auf eine erleichterte Einbürgerung für staatenlose Kinder in den Text aufzunehmen.

Migrations- und Asylpolitik in revidierter Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Auf Antrag seiner Kommission fügte der Ständerat beim Kapitel über die Bügerrechte die Bestimmung ein, wonach der Bund die Einbürgerung staatenloser Kinder erleichtert (Art. 38 Abs. 3). Der Bundesrat verwies darauf, dass hier über die eigentliche Nachführung hinausgegangen werde, anerkannte aber, dass der Antrag internationalen Bestrebungen entspricht, weshalb er ihm nicht opponierte. Die neue Bestimmung entfaltet ihre Wirkung vor allem bei jenen internationalen Adoptionen, welche – aus welchen Gründen auch immer – schliesslich scheitern, bei denen das ausländische Kind aber bereits in der Schweiz ist und ohne Einbürgerung riskieren würde, wieder in sein Heimatland ausgeschafft zu werden, wo es meistens über keine familiären Strukturen mehr verfügt. Dieser Beschluss entsprach einer 1993 vom Nationalrat angenommenen parlamentarischen Initiative Zisyadis (pda, VD) (Pa.Iv. 92.423), die deshalb als erfüllt abgeschrieben werden konnte.

Migrations- und Asylpolitik in revidierter Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Vermot (sp, BE) erreichen, dass der Bundesrat die für die Prävention der Kindsmisshandlungen eingesetzten 150 000 Fr. auf 1 Mio. Fr. pro Jahr erhöht. Die Landesregierung räumte ein, dass das genannte Budget tatsächlich sehr bescheiden sei. Angesichts der prekären Finanzlage des Bundes sei eine Aufstockung im jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht denkbar. Er zeigte sich aber bereit, Möglichkeiten zur Verlagerung von Prioritäten zu prüfen. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen.

Prävention der Kindsmisshandlungen

Der Nationalrat nahm ein von 55 Abgeordneten aus den vier Bundesratsparteien mitunterzeichnetes Postulat Simon (cvp, VD) an, das den Bundesrat ersuchte, so rasch als möglich die nötigen Massnahmen zu treffen, damit sich in Genf ein internationales Zentrum für verschwundene und ausgebeutete Kinder einrichten und seine Tätigkeit aufnehmen kann. Eine entsprechende Organisation existiert bereits in den Vereinigten Staaten und möchte nach Europa expandieren. Das Genfer Zentrum soll vor allem eine Datenbank führen und als Bindeglied zwischen der Öffentlichkeit sowie privaten und staatlichen Institutionen fungieren.

Zentrum für verschwundene und ausgebeutete Kinder

Eine Minderheit aus den Reihen der SP erreichte, dass der Nationalrat einen eigenständigen Artikel über die Rechte der Kinder und Jugendlichen in den Grundrechtskatalog der revidierten Verfassung aufnahm (Art. 11). Vergeblich warnte Bundesrat Koller, die vorerst gewählte Formulierung, wonach Kinder und Jugendliche Anspruch auf eine harmonische Entwicklung und auf den Schutz haben, den ihre Situation als Minderjährige erfordert, sei juristisch nicht umsetzbar, da kein Gericht einen so vagen Begriff wie die harmonische Entwicklung in einen Leistungsanspruch ummünzen könne; die physische und psychische Integrität der Kinder und Jugendlichen sei durch die Bestimmungen von Art. 10 (Recht auf Leben und persönliche Freiheit) zudem ohnehin garantiert. Den Vertretern des rechtsbürgerlichen Lagers stiess vor allem der zur Diskussion stehende zweite Absatz dieses neuen Verfassungsartikels auf, wonach die Kinder und Jugendlichen ihre Rechte im Rahmen ihrer Fähigkeiten selber ausüben. Keller (sd, BL) malte gar das Schreckgespenst eines Keils zwischen den Generationen und von Kindern an die Wand, die beim Richter gegen Vater und Mutter klagen. Die Zustimmung erfolgte nur knapp mit 73 zu 67 Stimmen.

Rechte von Kindern und Jugendlichen in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Der Bundesrat gab die Ratifikation des 1993 verabschiedeten Haager Adoptions-Übereinkommens und den dazugehörigen Entwurf für ein Bundesgesetz in die Vernehmlassung. Damit sollen Missbräuche bei der Adoption ausländischer Kinder verhindert und garantiert werden, dass internationale Adoptionen stets im Interesse des Kindes liegen und die dem Kind zustehenden Grundrechte respektiert werden. Verwirklicht werden sollen diese Ziele durch eine systematische Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten. Dabei teilen sich die Herkunfts- und Aufnahmestaaten vor allem in die Abklärung, ob Kind und Adoptiveltern für die Adoption geeignet sind. Zudem stellt das Übereinkommen die gegenseitige Anerkennung von Adoptionen sicher.

Haager Adoptions-Übereinkommens

Bei den Grundrechten wichen die Räte in zwei Punkten von ihrer Devise ab, keine materiellen Neuerungen gegenüber der bestehenden Verfassung und der Rechtspraxis einzuführen. Nachdem sich Redner aus allen Parteien dafür eingesetzt hatten, nahm der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission einen Artikel in die Verfassung auf, der den Bund verpflichtet, auf dem Gesetzesweg Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Behinderten zu treffen. Der Ständerat hatte einen entsprechenden Antrag Brändli (svp, GR) ursprünglich abgelehnt, lenkte dann aber ein. Der Nationalrat nahm zudem in erster Lesung einen von der SP geforderten speziellen Kinderartikel unter die Grundrechte auf. Danach sollen Kinder und Jugendliche Recht auf besonderen Schutz und Anspruch auf eine harmonische Entwicklung haben. Bundesrat Koller hatte vergeblich gegen den Anspruch auf harmonische Entwicklung argumentiert, dass damit ein einklagbares Grundrecht geschaffen werde, das gar nicht justiziabel sei. Der Ständerat reduzierte diesen Anspruch dann auf das Postulat der Förderung der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und konnte sich damit durchsetzen.

Grundrechte und Sozialstaatlichkeit in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Im Rahmen der Beratungen über die Totalrevision der Bundesverfassung beschlossen die Kommissionen beider Räte, das Recht auf eine erleichterte Einbürgerung für staatenlose Kinder in den Text aufzunehmen. Sie erfüllten damit das Anliegen einer parlamentarischen Initiative Zisyadis (pda, VD) (Pa.Iv. 92.423), welcher der Nationalrat 1993 Folge gegeben hatte. Mit einem überwiesenen Postulat seiner Staatspolitischen Kommission regte der Nationalrat eine Erleichterung der Bedingungen für die Einbürgerung von Personen an, die (oder deren Vorfahren) das schweizerische Bürgerrecht verloren haben.

Erleichterte Einbürgerung staatenloser Kinder (Pa.Iv. 92.423)

Die Schweizer Jugend unterscheidet sich in ihren Lebensverhältnissen nicht grundlegend von ihren Altersgenossen in Europa. Eine verlängerte Ausbildungszeit, die spätere Ablösung vom Elternhaus, ein schwieriger Eintritt in die Arbeitswelt, verbunden mit einer teilweise prekären finanziellen Situation sowie eine eigene Kultur- und Freizeitszene charakterisieren laut dem Jugendbericht des Bundesamtes für Statistik die Gruppe der 15-24jährigen. Gleichzeitig zeugen erhöhte Kriminalitätsraten vom nicht immer einfachen Übertritt ins Erwachsenenleben. Eine in den meisten Ländern festgestellte Entwicklung ist die Zunahme der Jugendarbeitslosigkeit, welche jedoch in der Schweiz in den letzten Jahren proportional zurückgegangen ist. 1994 betrug sie noch 6,1%, was deutlich mehr war als der Gesamtdurchschnitt; seit 1995 hat sie sich bei einer Quote eingependelt, die ein knappes Viertelprozent unter der Durchschnittsarbeitslosigkeit liegt.

Jugendbericht des Bundesamtes für Statistik Jugendarbeitslosigkeit

Seit gut zwei Jahren sind in der Schweiz sogenannte Premix-und Alcopops-Getränke auf dem Markt. Diese Mischungen aus Alkohol und Erfrischungsgetränk werden häufig von Jugendlichen und zunehmend auch schon von Kindern konsumiert, weil sie süss sind und - im Gegensatz zu Bier oder Wein - fast keinen Alkoholgeschmack haben. Diese Tatsache veranlasste die GPK des Nationalrates, dem EDI nahezulegen, konkrete Massnahmen in diesem Bereich zu prüfen. Neben der Aufforderung an die Kantone zu einer strikteren Gesetzesanwendung und Vollzugskontrolle schlug sie vor, mit einer neuen Bestimmung in der Lebensmittelverordnung jegliche Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren zu verbieten. Die eidgenössische Alkoholverwaltung reagierte rasch und unterstellte Ende Jahr diese Drinks sowohl einer höheren Besteuerung als auch einem Abgabeverbot für Jugendliche unter 18 Jahren.
Ein Postulat Nationalrat Meier (ldu, AG), welches diese Softdrinks den gleichen Werbeeinschränkungen wie die gebrannten Wasser unterstellen wollte (Po. 96.3485), wurde von Widrig (cvp, SG) bekämpft und damit vorderhand dem Entscheid entzogen. Hingegen wurde ein Postulat Fässler (sp, SG) überwiesen, welches die Durchführung einer nationalen Aufklärungskampagne anregte (Po. 97.3311).

Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren verbieten

Die internationale Kinderarbeits-Konferenz in Oslo einigte sich auf die schnellstmöglichste Ächtung der unerträglichsten Formen von Kinderarbeit und deren vollständige Abschaffung innerhalb von 15 Jahren. Der Schweizer Delegationsleiter sagte, die Schweiz setze sich besonders für eine Verbesserung der Lebensbedingungen und die Föderung der Schulbildung ein. Ein Verbot der Kinderarbeit habe nämlich keinen Sinn, wenn es an Schulen mangle und es keinen Ersatz für den Erwerbsausfall gebe. Die Schweiz unterstütze auch Labels, die garantierten, dass Produkte nicht unter Ausbeutung von Kindern hergestellt werden.

internationale Kinderarbeits-Konferenz

Dass die Besorgnis der Befürworter eines Gegenvorschlags vergebens gewesen war, zeigte sich spätestens am Abend des Abstimmungssonntags. Mehr als 70% der Stimmenden legten ein Nein in die Urne, nur knapp 30% stimmten zu. Die Initiative erzielte in keinem einzigen Kanton eine zustimmende Mehrheit. Besonders krass (mit über 80% Nein-Stimmen) wurde "Jugend ohne Drogen" in den beiden Stadtkantonen Genf und Basel-Stadt abgelehnt. Dieses Resultat deutete aber in nichts auf einen Gegensatz Stadt-Land in der Drogenpolitik hin, da auch die Zentralschweizer Stände Zug, Ob- und Nidwalden sowie die Kantone Basel-Land, Jura, Solothurn, Graubünden, Zürich, Neuenburg, Aargau und Schaffhausen die Initiative überdurchschnittlich verwarfen. Auch von einem Röstigraben zwischen der eher liberalen Deutschschweiz und der in der Drogenfrage bisher als zurückhaltend geltenden Romandie konnte nicht die Rede sein. Die Neinstimmenanteile in der Waadt und im Kanton Freiburg lagen nur knapp unter dem nationalen Durchschnitt. Einzig in den Kantonen Wallis und Tessin erzielte die Initiative mit knapp über 40% Ja-Stimmen so etwas wie einen Achtungserfolg.


Volksinitiative "Jugend ohne Drogen"
Abstimmung vom 28. September 1997


Beteiligung: 40,6%
Nein: 1'314'060 (70,7%) / 23 6/2 Stände
Ja: 545'713 (29,3%) / 0 Stände

Parolen:
- Nein: CVP (1*), FDP (5*), SP, GP, LdU, EVP, PdA; SGB, CNG, Angestelltenverbände; u.a. Sanitätsdirektorenkonferenz, Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz, Verband Schweiz. Polizeibeamter; Verbindung der Schweizer Ärzte FMH.
- Ja: SVP (3*), LPS (3*), FP, SD, EDU; Redressement national; SGV.
- Stimmfreigabe: Lega.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Die Schaffung neuer Arbeitsmodelle, verbunden mit einer Aufwertung ehrenamtlicher Tätigkeiten, kann nach Meinung der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen (EKJ) mithelfen, die verheerenden Folgen der Jugendarbeitslosigkeit zu mildern. Dies war das Fazit des neuesten Kommissionsberichtes, der einen umfangreichen Massnahmenkatalog zuhanden der Sozialpartner formulierte. Vor den Medien warnte EKJ-Präsident Leo Brücker vor den sozialen Folgen eines missglückten Berufseinstiegs und kritisierte insbesondere die mangelnde Flexibilität der Unternehmen gegenüber den Jugendlichen. Es müssten neue Selektions- und Ausbildungsmodelle geschaffen werden, in denen die individuellen Stärken und Schwächen der Berufseinsteiger mehr berücksichtigt und die Potentiale der hohen Kommunikationsbereitschaft und der Kreativität Jugendlicher besser freigelegt werden

Schaffung neuer Arbeitsmodelle Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen neue Selektions- und Ausbildungsmodelle

Eine im letzten Jahr eingesetzte Arbeitsgruppe «Logos», die Vorschläge zur künftigen liberalen Politik erarbeiten soll, befasste sich in einer ersten Phase mit dem Thema Jugend und verschiedenen Massnahmen im Bildungsbereich. Unter anderem schlug sie die Einführung des Prinzips des Ausbildungsbonus vor, das Schülerinnen und Schülern den Zugang zu Privatschulen erleichtern soll. Vom Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Bildungsanstalten erhofft sie sich eine Effizienzsteigerung im Bildungsbereich.

Vorschläge für verschiedene Massnahmen im Bilungsbereich der LP

Die Diskussionen um die Zukunft der Schweizer Drogenpolitik standen im Berichtsjahr ganz im Zeichen der Abstimmung über die Volksinitiative "Jugend ohne Drogen", deren Annahme die Weiterführung der bisherigen Vier-Säulen-Strategie des Bundes (Prävention, Repression, Therapie und Überlebenshilfe) weitgehend eingeschränkt hätte. Insbesondere die Überlebenshilfe (Methadon- und Heroinprogramme, flächendeckende Spritzenabgabe) wäre bei einer Zustimmung zur Initiative praktisch verunmöglicht worden.

Anfang Jahr beharrten beide Kammern vorerst auf ihrer Haltung gegenüber der Volksinitiative. Zu Beginn der Frühjahrssession bekräftigte der Nationalrat seine Auffassung, wonach der im Vorjahr vom Ständerat ausgearbeitete direkte Gegenvorschlag unnötig und sogar kontraproduktiv sei, weil er eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Politik des Bundes verhindern würde. Der Ständerat wollte hingegen am Gegenvorschlag festhalten, weil nur ein gewisses Entgegenkommen gegenüber den Anliegen der Initianten eine mögliche Annahme der Initiative wirksam verhindere. Dennoch kündigte sich ein mögliches Einschwenken auf die Position des Nationalrates an; ein Antrag Schoch (fdp, AR) auf Zustimmung zum Nationalrat unterlag nur knapp mit 23 zu 20 Stimmen.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Ende Februar ratifizierte die Schweiz das Uno-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, allerdings mit fünf Vorbehalten (Recht auf Zusammenleben mit der Familie, Zuerkennung des Schweizer Bürgerrechts, Strafverfahren, Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen im Strafvollzug sowie Beibehaltung der elterlichen Gewalt).

ratifizierte die Schweiz das Uno-Übereinkommen über die Rechte des Kindes mit fünf Vorbehalten

Ein Postulat Zwygart (evp, BE), welches anregt, die Tabakverordnung durch einen Artikel zu ergänzen, welcher den Verkauf von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 16 Jahren untersagt, wurde vom Nationalrat angenommen.

Verkauf von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 16 Jahren untersagt (Po. 96.3493)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

In der Wintersession nahm dann der Ständerat praktisch diskussionslos vom Bericht Kenntnis. Die Motion des Nationalrates zum Verbot der Körperstrafe wurde in der kleinen Kammer nur mehr als Postulat angenommen, hingegen wurde eine Empfehlung verabschiedet, welche den Bund auffordert, in den Lehrprogrammen seiner Zuständigkeit die Vermittlung pädagogischer Grundkenntnisse einzubauen, um den jungen Menschen als künftigen Eltern zu ermöglichen, Situationen im Erziehungsalltag ohne Gewaltanwendung zu meistern.

Nationalrat Expertenbericht über das Ausmass der Kindsmisshandlungen Bundesrat Prävention

Die kleine Kammer hielt jedoch an ihrem Vorbehalt bezüglich der elterlichen Sorge mit dem Argument fest, dass er rechtlich zwar nicht zwingend, der Interpretation aber doch dienlich sei. Schliesslich stimmte ihm der Nationalrat - wenn auch widerwillig - zu, um die Ratifizierung der Konvention nicht noch weiter zu verzögern.

UNO-Konvention über die Rechte der Kinder

Der Ständerat behandelte als Erstrat die Ratifikation der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes. Dieses Abkommen konkretisiert die beiden UNO-Menschenrechtspakte für die Lebensbereiche des Kindes, wobei grundsätzlich jeder Mensch bis zum 18. Altersjahr als Kind gilt. Die schweizerische Rechtsordnung genügt in weiten Teilen den Anforderungen des Übereinkommens. Wo das nicht der Fall ist (Recht auf Familiennachzug für die Kinder ausländischer Wanderarbeitnehmer, Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen im Strafverfahren und -vollzug, Bürgerrecht) hatte der Bundesrat bereits in seiner Botschaft punktuelle Vorbehalte beantragt.

UNO-Konvention über die Rechte der Kinder

Die totalrevidierte Bundesverfassung soll, wenn es nach dem Willen des Bundesrates geht, ein deutliches Bekenntnis zur Sozialstaatlichkeit enthalten. Das Gewicht, das der Sozialpolitik zukommt, wird dadurch unterstrichen, dass der Artikel über die Sozialziele (Art. 33 VE 96) ein eigenständiges Kapitel der neuen Verfassung bildet. Explizit erwähnt und präzisiert werden die Themen soziale Sicherheit, Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Bildung und Jugend.

Sozialziele in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)