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Gegen den Willen des Bundesrates, welcher Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, nahm der Nationalrat eine Motion Brunner (sp, GE) an, die verlangte, dass ausländische Kinder, die zur Adoption in die Schweiz gebracht werden, sofort in jeder Hinsicht wie Schweizer behandelt werden und nicht während zwei Jahren in einem rechtsfreien Raum bleiben. Bundesrat Koller verwies vergeblich darauf, dass das Anliegen mit der beabsichtigten Ratifizierung des Haager-Adoptionsabkommens erfüllt werde. Diese im Vorjahr unterzeichnete Konvention möglichst rasch dem Parlament vorzulegen, verlangte eine ebenfalls überwiesene Motion Eymann (lp, BS). Aus vorwiegend rechtlichen Überlegungen schwächte der Ständerat beide Vorstösse in Postulate ab.

ausländische Kinder Adoption

In Weiterführung eines Vorstosses ihres Tessiner Parteikollegen Carobbio, dessen Motion im Vorjahr in ein Postulat abgeschwächt worden war, versuchte die Basler SP-Vertreterin von Felten, den Bundesrat mit einer Motion zu beauftragen, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass im Ausland begangene sexuelle Handlungen mit Kindern auch dann der Strafbarkeit vor schweizerischen Gerichten unterstellt werden, wenn das Delikt im Tatortstaat selbst nicht verfolgt wird. Als Begründung für ihr Beharren führte sie aus, dass Deutschland 1993 die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch deutsche Touristen unter Anwendung des Universalitätsprinzips unter Strafe gestellt hat. Der Bundesrat verwies erneut darauf, dass ein derartiges Vorgehen nicht allein an der fehlenden gegenseitigen Strafbarkeit scheitere, sondern an den sich stellenden Beweisproblemen, da vor allem Länder der Dritten Welt in derartigen Fällen kaum Rechtshilfe gewähren würden. Die Landesregierung anerkannte aber, dass die sexuelle Ausbeutung von Kindern unter Ausnützung ihrer Notlage in einigen Ländern beängstigende Ausmasse angenommen hat, weshalb sie entschlossen sei, adäquate Massnahmen zu ergreifen, um den Schutz dieser Kinder zu verbessern. Die damit verbundenen Fragen bedürften aber noch vertiefter Abklärung. Auf ihren Antrag wurde die Motion in ein Postulat umgewandelt.

sexueller Handlungen mit Kindern oder Kinderhandel im Ausland

Ende Jahr beschloss der Bundesrat, das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption zu unterzeichnen. Die Konvention will dem Missbrauch bei Kindsadoptionen einen Riegel schieben, Kindsentführungen verhindern und den Handel und Verkauf von Kindern unterbinden. Sie soll zudem garantieren, dass internationale Adoptionen stets auf das Interesse der Kinder ausgerichtet sind und deren Grundrechte gewahrt bleiben.

internationalen Adoption

In Anbetracht dieser Ausrichtung seiner Drogenpolitik ist es nicht erstaunlich, dass der Bundesrat die 1993 eingereichte, äusserst restriktive Volksinitiative «Jugend ohne Drogen» zur Ablehnung empfehlen will. Anfangs Dezember 1994 gab das EDI einen entsprechenden direkten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung. Die in einem neuen Verfassungsartikel umschriebene Drogenpolitik des Bundes zielt darauf ab, die schädigende Wirkung des Drogenkonsums zu minimieren, und sie stützt sich dabei auf die vier Säulen Repression, Vorbeugung, Therapie und Überlebenshilfe. Die Verankerung in der Verfassung soll Bund, Kantone und Gemeinden auf diese Leitidee verpflichten. Wie Bundesrätin Dreifuss erläuterte, will der Bundesrat zwar auch, dass Jugendliche nicht zu Drogen greifen, doch sei eine drogenfreie Gesellschaft wohl ein nicht zu erreichendes Idealziel, weshalb es vor allem gelte, die Folgen des Konsums zu reduzieren.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Mitte November fand im Bundeshaus die dritte Jugendsession statt. Rund 200 Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren setzten sich an ihrem zweitägigen Treffen mit dem Thema "Klima" auseinander. Am Ende ihrer Beratungen überwiesen sie mehrere Petitionen an die eidgenössischen Räte. Ihre zentrale Forderung war, dass Energieträger wie Benzin und Heizöl teurer werden müssten. Erstmals kamen die Jugendlichen auch in den Genuss von Entscheidungskompetenzen. Die Grundlage dazu bildete ein vom BUWAL zur Verfügung gestellter Betrag von 30 000 Fr. Die Sessionsteilnehmer beschlossen, diese Summe einer nationalen Velosammelaktion zugunsten Osteuropas, einem Aufforstungsprojekt in Costa Rica und einer Initiative für ein autofreies Luzern zukommen zu lassen.

Jugendsession 94

120 Jugendparlamentarier aus der ganzen Schweiz kamen im November im ausserrhodischen Wienacht zusammen. Die Teilnehmer diskutierten verschiedene Formen der Zusammenarbeit und beschlossen die Gründung eines Dachverbandes. Momentan bestehen gesamtschweizerisch fünf kantonale und über 20 kommunale Jugendparlamente - die Mehrheit davon in der Romandie.

Jugendparlamente

Der Nationalrat beschloss als Zweitrat die Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre. Ein von der LP-Fraktion unterstützter Nichteintretensantrag Stamm (cvp, LU), welche die Vorlage als überflüssig betrachtete und zudem einen Abbau von Schutzbestimmungen für Jugendliche befürchtete, lehnte der Rat deutlich ab. Keine Chance hatte aber auch ein Antrag Allenspach (fdp, ZH), die Alterslimite für jugendliche Arbeitnehmer (mit Ausnahme der Lehrlinge), welche gemäss Arbeitsrecht einen Sonderschutz geniessen, aber auch einer besonderen Aufsicht unterstellt sind, ebenfalls von 20 auf 18 Jahre zu senken.

Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre
Dossier: Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeitsalters auf 18 Jahre

Obschon sich ein Grossteil der Schweizer Jugendlichen zwischen 15 und 20 Jahren gesund fühlt und optimistisch in die Zukunft blickt, kämpfen viele mit Müdigkeit, Stress, Depressionen und Angst. Sie konsumieren viel Alkohol, zeigen ein riskantes Sexualverhalten und manifestieren ihre Desorientierung mit der europaweit höchsten Rate an Selbstmordversuchen. Die im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit bei 10 000 Schülern und Lehrlingen erstmals durchgeführte Befragung zeigte ferner, dass bestehende medizinische und psychosoziale Hilfsangebote kaum bekannt sind.

Befragung

Einstimmig und gegen den Antrag des Bundesrates genehmigte der Ständerat eine von 35 Abgeordneten unterzeichnete Motion Béguin (fdp, NE), welche verlangt, dass durch eine Änderung des Strafgesetzbuches die Verjährung für gewaltfreie Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Jugendlichen, welche heute fünf Jahre beträgt, wieder auf die für Verbrechen gewöhnliche Frist von zehn Jahren anzupassen sei. Bundesrat Koller erinnerte den Rat vergebens daran, dass er selber bei der Beratung des neuen Sexualstrafrechts einer kürzeren Verjährung zugestimmt hatte, um Kinder oder Jugendliche, die an derartigen Übergriffen beteiligt waren, nicht noch Jahre danach einer seelisch belastenden Ermittlung oder Untersuchung auszusetzen. Der Motionär wandte demgegenüber ein, es gehe nicht an, einen sexuellen Übergriff auf einen Minderjährigen einer kürzeren Verjährungsfrist zu unterstellen als einen einfachen Ladendiebstahl.

Erhöhung der Verjährungsfristen bei sexuellen Straftaten mit Kindern
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Der Bundesrat leitete dem Parlament die Botschaft zur Ratifikation der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes zu. Da die schweizerische Gesetzgebung nicht in allen Punkten den UNO-Forderungen entspricht, soll die Konvention nach dem Willen der Landesregierung nur mit den entsprechenden Vorbehalten ratifiziert werden. So ist das Recht eines Kindes auf ein Zusammenleben mit seinen Eltern in der Schweiz wegen des Verbots des Familiennachzugs für Ausländer ohne dauernde Arbeitsbewilligung nicht verwirklicht. Vorbehalten bleibt im weiteren die schweizerische Bürgerrechtsordnung, die keinen Anspruch auf Erwerb der Staatsangehörigkeit einräumt. Auch die Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen im Freiheitsentzug ist nicht ausnahmslos gewährleistet.

UNO-Konvention über die Rechte der Kinder

Auch der Tessiner SP-Nationalrat Carobbio wies mit einer Motion darauf hin, dass Personen, die Kinder und Jugendliche zu sexuellen Handlungen verführen, zu wenig hart bestraft werden. Er verlangte, dass das schweizerische Strafgesetzbuch um eine Bestimmung ergänzt werde, welche die Gerichte ermächtigt, in der Schweiz wohnhafte Personen wegen sexueller Handlungen mit Kindern oder Kinderhandel im Ausland zu verurteilen, auch wenn diese Delikte in den Ländern, in denen sie begangen wurden, nicht strafbar sind. Da der Bundesrat darauf verwies, dass in derartigen Fällen wohl kaum mit der Rechtshilfe der betreffenden Staaten gerechnet werden könnte, überwies der Rat die Motion lediglich als Postulat.

sexueller Handlungen mit Kindern oder Kinderhandel im Ausland

Mit einer Motion forderte die abtretende Präsidentin der Eidg. Jugendkommission, die Schaffhauser SP-Nationalrätin Ursula Hafner, der Bundesrat solle die organisatorischen und materiellen Grundlagen für die Institutionalisierung eines eidgenössischen Jugendparlaments schaffen. Der Bundesrat war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, doch wurde der Vorstoss von Nationalrat Bischof (sd, ZH) bekämpft und die Diskussion deshalb verschoben. Im Ständerat wurde eine analoge Motion Frick (cvp, SZ) mit Einverständnis des Motionärs als Postulat überwiesen. Bundesrätin Dreifuss unterstützte den Vorstoss als wichtigen Beitrag gegen eine gewisse Politikverdrossenheit der Jugend. Einer Institutionalisierung des eidgenössischen Jugendparlaments gegenüber zeigte sie sich - vor allem auch aus finanzpolitischen Überlegungen - eher skeptisch, wollte sich aber anderen Formen der jugendlichen Politikmitarbeit keineswegs verschliessen.

Institutionalisierung eines eidgenössischen Jugendparlaments

Der Nationalrat gab auf Antrag der vorberatenden Kommission und gegen den Widerstand der beiden St. Galler Giger (fdp) und Steinemann (ap) auch einer parlamentarischen Initiative Zisyadis (pda, VD) Folge, welche verlangt hatte, dass sich staatenlose, in der Schweiz geborene Kinder bereits vor dem 16. Altersjahr einbürgern lassen können.

Erleichterte Einbürgerung staatenloser Kinder (Pa.Iv. 92.423)

Beide Parlamentskammern hiessen den im Vorjahr vom Bundesrat vorgeschlagenen Verfassungsartikel für eine Erleichterung der Einbürgerung junger Ausländer und Ausländerinnen gut. Gemäss den Ausführungen von Bundesrat Koller im Ständerat ist vorgesehen, dass für in der Schweiz geborene oder in die Schule gegangene Jugendliche im Alter zwischen 16 und 24 Jahren das Verfahren vereinfacht, die vorgeschriebene Wohnsitzdauer in der Einbürgerungsgemeinde verkürzt und die Gebühren reduziert werden sollen. Im Ständerat erwuchs dem Vorschlag keine Gegnerschaft; im Nationalrat opponierten Schweizer Demokraten (SD) und Lega, die Autopartei (AP) sowie der Freisinnige Giger (SG). Der neue Verfassungsartikel wurde hier mit 113 zu 19 Stimmen angenommen.

Erleichterung der Einbürgerung junger Ausländer und Ausländerinnen (BRG 92.079)

Praktisch oppositionslos stimmten beide Kammern der Herabsetzung der unteren Altersgrenze für Jugend und Sport (J+S) von 14 auf 10 Jahre zu. Damit können rund 170'000 Kinder mehr als bisher in die J+S-Programme aufgenommen werden. Die zusätzlichen Kosten von rund CHF 18 Mio. pro Jahr will der Bund durch andere Einsparungen bei J+S ausgleichen. So werden die Förderungsbeiträge an die Kantone teilweise abgebaut, Mindestentschädigungen für kleine Kurse gestrichen, die Porti der sportlichen Leiter nicht mehr vergütet und die J+S-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer inskünftig nicht mehr der Militärversicherung unterstellt. Obgleich das verstärkte Engagement des Bundes die Kantone finanziell kaum entlastet, war die Vorlage in der Vernehmlassung sehr positiv aufgenommen worden. Die Herabsetzung des J+S-Alters entspricht einer langjährigen Forderung der Kantone. 23 Kantone haben denn auch bereits in eigener Initiative Anschlussprogramme für die 10-bis 13-Jährigen realisiert.

Senkung der unteren Altersgrenze für «Jugend und Sport» von 14 auf 10 Jahre (BRG 93.041)

Am 4. Dezember fand im Bundeshaus die zweite Jugendsession nach jener von 1991 statt. Sie wurde von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendverbände (SAJV) organisiert und behandelte prioritär die Themen Gewalt, Beruf, Bildung, Jugendpolitik und Freiräume. Mit einer Petition wurde die Schaffung eines ständigen eidgenössichen Jugendparlaments im Bundeshaus verlangt, welches jeweils eine Woche vor dem National- und Ständerat tagen und über ein eigenes Budget zur Verwirklichung von Jugendprojekten verfügen soll. Dieses Anliegen wurde in zwei gleichlautenden Motionen von Abgeordneten der beiden Kammern aufgenommen.

zweite Jugendsession

Das Parlament befasste sich mit der anlässlich der Jugendsession 1991 verabschiedeten Petition zu Fragen der Umwelt. Der Ständerat überwies sie dem Bundesrat zur Kenntnisnahme, der Nationalrat schrieb sie als erfüllt ab.

Jugendsession 1991

Im Sinne einer Anpassung an veränderte Lebensgewohnheiten und in Erfüllung diverser parlamentarischer Vorstösse beantragte der Bundesrat die Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre. Im Vergleich zum Vernehmlassungstext nahm der Bundesrat noch einige Änderungen vor. So sprach er sich gegen eine Senkung der Unterhaltspflicht der Eltern für in Ausbildung stehende Kinder aus und schlug auch vor, den Sonderschutz für jugendliche Arbeitnehmer bis zum Erreichen des 20. Altersjahres beizubehalten. Der Forderung nach der Einführung von speziellen Konsumentenschutzvorschriften für mündige, aber noch nicht 20jährige Bürger lehnte er hingegen ab. Der Ständerat verabschiedete die Vorlage bereits in der Sommersession; Opposition erwuchs der Neuerung lediglich von Morniroli (lega, TI).

Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre
Dossier: Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeitsalters auf 18 Jahre

Eine Motion Keller (cvp, AG) mit dem Auftrag an den Bundesrat, den Jugendlichen trotz EWR-Nein den kulturellen, bildungsmässigen und beruflichen Weg nach Europa möglichst offen zu halten, wurde vom Nationalrat auf Antrag des Bundesrates, der im Alleingang keine konkreten Versprechungen machen konnte, als Postulat überwiesen.

Jugendlichen Weg nach Europa möglichst offen zu halten

Nach mehrheitlich positivem Echo in der Vernehmlassung beauftragte der Bundesrat das EDA mit der Ausarbeitung der Botschaft zur Ratifikation der Uno-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989, welche bisher von 119 Staaten ratifiziert worden ist. Allerdings wurden in der Vernehmlassung zahlreiche Fragen aufgeworfen. Das EDA soll diese bei der Ausarbeitung der Botschaft klären. Wo sich Unvereinbarkeiten zeigen, will der Bundesrat dem Parlament allenfalls Vorbehalte oder Rechtsänderungen vorschlagen.
Ein zentrales Problem ist das in der Konvention verankerte Recht auf Familienzusammenführung, auf das ausländische Kurzaufenthalter, Saisonniers und vorläufig Aufgenommene nach Schweizer Recht keinen Anspruch haben. Die FDP und die CVP, die Konferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren sowie die Kantone Zürich und Schwyz empfahlen einen entsprechenden Vorbehalt. Die CVP verlangte eine schrittweise Abschaffung des Saisonnierstatuts, damit der Vorbehalt zurückgezogen werden könnte. Die SP, der SGB, die Kantone Tessin, Waadt und Jura sowie fast alle interessierten Organisationen forderten dagegen die sofortige Anpassung der Schweizer Gesetzgebung.
Das Schweizer Recht genügt den Anforderungen der Kinderrechtskonvention nach Ansicht verschiedener Vernehmlasser auch in weiteren Punkten nicht. So ist beispielsweise im geltenden Scheidungsrecht die Anhörung der Kinder zur Zuteilung der elterlichen Gewalt nicht vorgesehen. Kritisiert wurde weiter ein ungenügendes Engagement der öffentlichen Hand bei der Schaffung von Kinderkrippen und Tagesschulen sowie das Fehlen einer Mutterschaftsversicherung.

UNO-Konvention über die Rechte der Kinder

Der Nationalrat nahm zudem von der im gleichen Rahmen angenommenen Petition der Jugendlichen zum Thema "Die Schweiz in der Welt" Kenntnis und überwies sie an den Bundesrat mit dem Wunsch, die Forderungen der Petenten bei der Ausarbeitung des Berichtes über die Konzeption der schweizerischen Aussenpolitik in den neunziger Jahren gebührend zu berücksichtigen. Da die meisten Punkte einer weiteren an der Jugendsession verabschiedeten Petition zum Zivildienst in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren behandelt werden sollen, nahm der Nationalrat von dieser Petition zwar Kenntnis, beschloss aber, ihr keine Folge zu geben.

Jugendsession 1991

Die Volksinitiative «Jugend ohne Drogen» wurde mit 140'949 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Sammlung der Unterschriften erfolgte mit Unterstützung zahlreicher Sportler und in enger Zusammenarbeit mit dem umstrittenen «Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis» (VPM). Fast die Hälfte der Unterschriften stammte aus der Romandie.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

In der Frühjahrssession wurden die Zwillingsinitiativen für eine Verminderung der Tabakprobleme und für eine Verminderung der Alkoholprobleme, die ein völliges Werbeverbot für Tabak und Alkohol verlangten, vom Ständerat, welcher das Geschäft als Erstrat behandelte, klar verworfen. Die kleine Kammer erachtete den Einfluss der Werbung auf das Konsumverhalten insbesondere der Jugend als nicht erwiesen und betonte die negativen materiellen Auswirkungen der Initiativen auf die Werbebranche und das kulturelle Sponsoring. Vergeblich appellierte Bundesrat Cotti an den Rat, zumindest auf den moderateren Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten, welcher nur die Plakat- und Kinowerbung verbieten, die informierende Werbung in den Printmedien und an den Verkaufsstellen sowie das Sponsoring unter gewissen Auflagen jedoch zulassen wollte. Gegen die engagierten Voten von Meier (cvp, LU), Onken (sp, TG) und Schiesser (fdp, GL), die sich für den Jugendschutz stark machten und an die menschlichen und volkswirtschaftlichen Folgen übermässigen Alkohol- und Tabakkonsums erinnerten, wurde auch dieser Vorschlag deutlich abgelehnt. Ihm warfen die Gegner jeglicher Werbebeschränkung vor, nicht praktikabel zu sein und der Werbebranche jährlich Aufträge in der Höhe von CHF 100 Mio. bis CHF 150 Mio. zu entziehen.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

In Ausführung der im Vorjahr überwiesenen Motion Portmann (cvp, GR) (89.635) legte der Bundesrat im Oktober seine Botschaft über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer vor. Er schlug darin einen neuen Verfassungsartikel vor, der festhält, dass der Bund die Einbürgerung junger, in der Schweiz aufgewachsener Ausländer erleichtert. Erschwerende Erfordernisse in Bezug auf Wohnsitzdauer in der Einbürgerungsgemeinde sowie prohibitive kantonale und kommunale Einbürgerungstaxen wären damit nicht mehr möglich. In einigen Kantonen und Gemeinden sind derartige Erleichterungen bereits in Kraft oder in Vorbereitung (u.a. GE, VD und ZH).

Erleichterung der Einbürgerung junger Ausländer und Ausländerinnen (BRG 92.079)

Au lendemain du vote, le rejet de l'EEE, et tout particulièrement, le clivage entre Romands et Alémaniques qu'il a révélé, ont été largement abordé aux Chambres. Plusieurs propositions concernant les rapports entre les communautés linguistiques, les compétences des cantons en matière de politique étrangère et les réformes économiques internes ont été avancées.

La ratification du traité EEE (MCF 92.052) et l'adaptation du droit fédéral par le parlement (Eurolex; MCF 92.057) / Die Ratifizierung des EWR-Vertrgs und die Eurolex-Anpassungen
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)
Dossier: Verhandlungen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR; 1988-1992)