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In der Frühlingssession 2015 wurde im Ständerat eine Erklärung nach Artikel 27 des Geschäftsreglements des Ständerates eingebracht, welche die Nationalbank zum Verzicht auf Negativzinsen auf Geldern der privaten Vorsorge und der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung bewegen wollte. Da einem Ordnungsantrag Fetz (sp, BS), der die Erklärung für die Sommersession traktandieren wollte, nicht stattgegeben wurde und das Geschäft somit von der kleinen Kammer weder in der Frühlings- noch in der darauffolgenden Sommersession beraten wurde, erfolgte am 19. Juni 2015 jedoch die automatische Abschreibung.

Verzicht auf Negativzinsen

In der Herbstsession nahm die grosse Kammer eine Motion Darbellay (cvp, VS) zur Schliessung einer Rechtslücke in der Unfallversicherung an. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat eine Anpassung des Unfallversicherungsgesetzes, damit Erwerbstätige in Zukunft auch dann ein Taggeld erhalten, wenn sie aufgrund der Spätfolgen eines in der Jugend erlittenen Unfalls arbeitsunfähig werden. Aktuell werden diese Fälle mit einer Krankheit gleichgestellt, womit keine obligatorische Versicherung für den Erwerbsausfall im ersten Monat aufkommt. Der Bundesrat sprach sich für eine Ablehnung der Motion aus, da ihre Annahme eine Kostensteigerung für alle Versicherten bedeuten würde, die Arbeitgeber die Lücke bereits heute durch eine freiwillige Taggeld-Kollektivversicherung schliessen könnten und die nachträgliche Feststellung eines Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und Beschwerden schwierig sei. Der Motionär betonte, es handle sich um eine kleine Anzahl von Fällen mit entsprechend geringen Kosten für das System, jedoch mit schwerwiegenden Konsequenzen für die betroffenen Individuen. Eine knappe Mehrheit im Rat folgte dieser Argumentation. Die Behandlung im Ständerat stand im Berichtsjahr noch aus.

Schliessung einer Rechtslücke in der Unfallversicherung (Mo. 11.3811)

Die SUVA führt auf 1997 das Bonus-Malus-System auch bei der Nichtberufsunfallversicherung ein. Rund 1400 Betriebe insbesondere im Dienstleistungsbereich werden in Zukunft niedrigere, etwa 1200 Firmen vor allem im Baugewerbe hingegen höhere Prämien bezahlen; für die Mehrheit bleiben die Prämien unverändert.

SUVA Bonus-Malus-System

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA beschloss, ab 1. Januar 1995 die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung im Durchschnitt um 8% anzuheben und gleichzeitig risikoabhängige Prämien einzuführen, da Untersuchungen gezeigt hatten, dass zwischen dem Verhalten im Beruf und in der Freizeit ein Zusammenhang besteht. Branchen mit einem hohen Berufsunfallrisiko weisen auch bei den Freizeitunfällen eine starke Häufigkeit und vor allem hohe Kosten auf. Nach Gesprächen mit Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden erarbeitete die SUVA deshalb ein neues Berechnungsmodell, das die Prämien nach dem Verursacherprinzip den Risiken angleicht. Die rund 100'000 SUVA-versicherten Betriebe wurden in vier Risikogemeinschaften eingeteilt. Für die Kategorie mit den geringsten Risiken - Büroberufe und Verwaltungen - werden die Prämien von den bis anhin allgemeingültigen 15,5 Lohnpromille auf 14,7 Promille gesenkt. Die anderen Kategorien werden höhere Prämien abzuliefern haben: Maschinen-, Uhren- und Chemieindustrie 16,3 Promille, Metallgewerbe, Landwirtschaft, Holz- und Steinbearbeitung 18 Promille. Den höchsten Anstieg - 20 Promille - werden Baugewerbe, Forstwirtschaft und Temporärfirmen verzeichnen. Gleichzeitig soll in den Hauptprämienklassen der Berufsunfallversicherung ein Bonus-Malus-System eingeführt werden, welches den letztgenannten Branchen weitere rund 10% Prämienerhöhungen bringen wird. Mit dieser Massnahme soll die Eigenverantwortlichkeit in den Betrieben gefördert werden, ohne das Solidaritätsprinzip substantiell zu tangieren.

SUVA Bonus-Malus-System