In Umsetzung der Änderung des Zolltarifgesetzes gab der Bundesrat im Februar 2022 bekannt, sämtliche Einfuhrzölle auf Industrieprodukte per 1. Januar 2024 aufzuheben. Betroffen davon sind sämtliche Güter mit Ausnahme von Agrarprodukten und Lebensmitteln (inkl. landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte und Futtermittel). Von der Massnahme profitieren sollen Konsumentinnen und Konsumenten dank günstigerer Importkonsumgüter sowie Schweizer Unternehmen, die damit günstigeren Zugang zu Vorleistungen aus dem Ausland erhalten und gleichzeitig wettbewerbsfähiger werden sollten. Die Aufhebung der Industriezölle ermögliche es zudem, das feinteilige und komplexe Zolltarifnummernsystem (Tariflinien) zu vereinfachen. Unternehmen sowie die Verwaltung würden durch diese Vereinfachung der Zolltarifstruktur auch administrativ entlastet, erklärte der Bundesrat. Weiterhin bestehen bleibt hingegen die Pflicht, die Einfuhren am Zoll anzumelden und die Waren mit den korrekten Zolltarifnummern zu deklarieren. Die Frist von zwei Jahren bis zur Umsetzung verschaffe Unternehmen und Verwaltung genügend Zeit für die Umstellung, erklärte der Bundesrat sein Handeln in der Medienmitteilung weiter.
Die Aufhebung der Industriezölle war Teil des 2017 vom Bundesrat angekündigten Massnahmenpakets «Importerleichterungen», mit dem Ziel, Handelshemmnisse abzubauen und gegen die «Hochpreisinsel Schweiz» vorzugehen.