Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Lebensmittel

Akteure

Prozesse

192 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Einen Tag vor Ablauf der Sammelfrist reichte die Grüne Partei im November 2015 ihre Fair-Food-Initiative bei der Bundeskanzlei ein. Laut Partei wurden insgesamt 123'802 Unterschriften gesammelt, wovon schliesslich 105'801 eingereicht wurden. Mit 105'540 gültigen Unterschriften ist die Initiative zu Stande gekommen. Die Sammlung und Einreichung der Initiative wurde auch von verschiedenen Organisationen wie dem Schweizer Tierschutz, der Kleinbauernvereinigung, der Schweizer Stiftung für Entwicklungszusammenarbeit (Swissaid) sowie von Verbänden, welche gewerkschaftliche oder konsumentenorientierte Interessen vertreten, mitgetragen.

Fair-Food-Initiative (BRG 16.073)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft

Ihren Unmut betreffend die Verbrennung von Lebensmittelabfällen drückte Isabelle Chevalley (glp, VD) in ihrer parlamentarischen Initiative aus. Gemäss einem Bericht zu Nahrungsmittelverlusten im Detailhandel und in der Gastronomie würden in der Schweiz jährlich 100'000 Tonnen Lebensmittelabfälle verbrannt, führte die Initiantin aus. Angesichts bestehender Alternativen zur Nutzung dieser Abfälle sei dies in jeder Hinsicht verantwortungs- und sinnlos. Aus diesem Grund forderte die Nationalrätin ein Verbrennungsverbot für Nahrungsmittelabfälle. Alternativ sollen solche Abfallprodukte in verschiedenen Bereichen verwertet werden, namentlich durch die Abgabe an Mensch und Tier sowie durch die Herstellung von Biogas und Komposterde. Sowohl die WBK-NR als auch die WBK-SR gaben dem Anliegen im Jahr 2015 – in der nationalrätlichen Kommission grossmehrheitlich und in der ständerätlichen WBK ohne Gegenstimme – Folge.

Verbrennung von Lebensmittelabfällen verbieten (Pa.Iv. 15.418)
Dossier: Verschwendung von Lebensmitteln

Der Skandal um die Fleischhandelsfirma Carna Grischa AG zeigte im Frühjahr 2015 seine Konsequenzen. Nachdem aufgeflogen war, dass die Carna Grischa AG billiges Fleisch falsch deklariert hatte, brachen die Umsatzzahlen ein. Im Mai 2015 ging die Mutterfirma des in die Schlagzeilen geratenen Unternehmens in Konkurs. Während die vorläufige Konkursanzeige der Carnaworld Holding AG beim Zuger Konkursamt veröffentlicht wurde, zeigte sich die Tochterfirma unbeeindruckt: Der Konkurs der Holding habe für die Carna Grischa keine Bedeutung, meinte Übergangs-Chef Martin Niederberger zu den Medien. Etwas mehr als einen Monat später stand fest: Auch die Carna Grischa würde den Skandal nicht überstehen. Ende Juni musste auch sie ihre Tore schliessen.

Carna Grischa

Der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) gründete im Jahr 2015 eine Ombudsstelle, welche das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten beim Fleischeinkauf stärken sollte. Ziel war es, den durch die Fleischskandale entstandenen Imageverlust wiedergutzumachen. Bei der Ombudsstelle Fleisch haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fleischbranche sowie Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit, anonym auf Missstände in Betrieben aufmerksam zu machen. Neben der Ombudsstelle verabschiedete der Fleisch-Fachverband gleichzeitig eine Charta, welche Verhaltensregeln für ihre Mitglieder definiert.

Ombudsstelle Fleisch

Der Ständerat bekam als Erstrat die Gelegenheit, zur Revision des Landesversorgungsgesetzes Stellung zu nehmen. Grossmehrheitlich wurden sowohl das Bestreben der Revision als auch der Entwurf des Bundesrates unterstützt. Abweichungen gab es nur in wenigen Punkten. Während die meisten Anpassungen den Gesetzesentwurf vor allem in gewissen Punkten präzisierten, wurde auch über ein paar inhaltliche Punkte diskutiert.
Ein Vorschlag einer Kommissionsminderheit forderte beispielsweise, dass Importe aus den am wenigsten fortgeschrittenen Entwicklungsländern der Welt (LDC) von der Beteiligung an den Garantiefonds befreit werden sollen. Dies wurde knapp abgelehnt, vermutlich auch weil der Bundesrat versicherte, dass es dazu schon spezielle Vereinbarungen gebe.
Angenommen hat der Ständerat einen Antrag, welcher klar festhält, dass bei Fragen der Landesversorgung der Bundesrat für die Koordination der Departemente zuständig ist und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Federführung erhält. Dies soll dabei helfen, in einer Krisensituation effizient agieren zu können. Da bei Fragen der wirtschaftlichen Landesversorgung schnell viele verschiedene Departemente betroffen sind, ermöglicht diese Präzisierung eine schnelle und klare Aufgabenzuweisung. Nach der Behandlung aller Anträge und einstimmiger Annahme des Entwurfes in der Gesamtabstimmung wurde die Revision an den Nationalrat weitergegeben.

Landesversorgungsgesetz. Totalrevision (BRG 14.067)

Ende November 2014 deckte der Sonntags-Blick auf, dass ein Bündner Fleischlieferant über Jahre hinweg Fleisch falsch deklariert hatte. „Carna Grischa“ gehört mit einem Jahresumsatz von 30 Millionen Franken zu den fünf grössten Schweizer Fleischhändlern und beliefert hauptsächlich Hotels, Kantinen, Restaurants und Kinderkrippen. Laut internen Dokumenten, welche dem Sonntags-Blick vorlagen, seien unter anderem Ablaufdaten nach hinten verschoben worden, man habe Fleisch ungarischer Herkunft für in der Schweiz produziert ausgegeben und sogar Pferdefleisch als Rindfleisch verkauft. Die Enthüllung sorgte schweizweit für grosses Aufsehen, die Bündner Staatsanwaltschaft leitete umgehend ein Verfahren gegen die Firma ein. Verwaltungsratspräsident Ettore Weilenmann gab in den darauffolgenden Wochen zu, dass derartige "Fehler" unterlaufen seien. Er persönlich habe jedoch nichts davon gewusst. Interne Untersuchungen hätten zudem ergeben, dass weniger als zwei Prozent aller Kunden davon betroffen gewesen seien. Nichtsdestotrotz brach der Umsatz innerhalb einer Woche um 30% ein. In einem Interview mit dem Tagesanzeiger erklärte der Vorstehende des bernischen Kantonallabors, dass es für Lebensmittelkontrolleure äusserst schwierig sei, Betrügereien im Fleischbereich festzustellen. Man könne höchstens erkennen, ob es sich bei Rindfleisch auch tatsächlich um solches handle, oder ob ein als frisch deklariertes Fleischstück in Wahrheit aufgetaut worden sei. Angaben zum Herkunftsland oder zum Ablaufdatum seien jedoch nicht überprüfbar. Aufgrund des hohen Preises seien Betrügereien in diesem Bereich zudem besonders lohnend. Der Fall hatte auch politische Konsequenzen: Die Höchststrafe von 40'000 Franken bei vorsätzlichem Zuwiderhandeln gegen das Lebensmittelgesetz, welches gerade erst im Sommer vom Parlament revidiert worden war, wurde von nationalen Politikerinnen und Politikern als zu niedrig betrachtet. Nach dem Pferdefleisch-Skandal sei dies nun schon die zweite Täuschung der Konsumenten im grossen Stil, das Abschreckungspotenzial müsse daher deutlich erhöht werden. Die Nationalrätin Yvonne Gilli (gp, SG) reichte eine entsprechende parlamentarische Initiative ein, welche Ende Berichtsjahr jedoch noch nicht behandelt worden war.

Carna Grischa

Da das geltende Recht zur Landesversorgung noch aus dem Jahr 1982 und somit aus den Zeiten des Kalten Krieges stammte, machte sich der Bundesrat 2014 daran, eine Revision des Landesversorgungsgesetzes einzuleiten. Unter dem Begriff der „Landesversorgung” wird im Gesetz die permanente Gewährleistung der Verfügbarkeit von für Wirtschaft und Gesellschaft essentiellen Gütern und Dienstleistungen verstanden.
Weil sich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umstände in den letzten 30 Jahren sowohl global als auch national stark verändert hatten, ging es darum die Gesetzesgrundlage an die gegenwärtigen Bedingungen anzupassen.
Die Grundsätze des bis anhin geltenden Rechts sollten zwar bestehen bleiben, jedoch sollten die im Gesetz geregelten Instrumente so dynamisiert werden, dass eine schnellere Reaktion auf Mangellagen aller Art möglich werden würde. Im Entwurf wurde weiterhin an der Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft festgehalten. Auch die Pflichtlagerhaltung sollte weiter bestehen bleiben. Diese sieht vor, dass bestimmte Teile der Privatwirtschaft verpflichtet werden, vom Staat festgelegte Mengen an Gütern für Notlagen auf Lager zu halten, um diese im Notfall strukturiert abgeben zu können. Aus der Vernehmlassung resultierte aber der Wunsch nach einer leichten Anpassung der Finanzierung der Pflichtlagerhaltung, welche in den Entwurf des Bundesrates aufgenommen wurde. Weiterhin soll die Pflichtlagerhaltung über sogenannte Garantiefonds aus privaten Mitteln gedeckt werden. Neu aber solle die Gesetzgebung zulassen, dass der Bund Lagerkosten übernehmen kann, falls die Mittel aus den Fonds in Einzelfällen nicht ausreichen.
Während die alte Gesetzgebung eine Unterscheidung zwischen sogenannten schweren Mangellagen und der wirtschaftlichen Landesverteidigung vornahm, wurde im überarbeiteten Entwurf diese Kategorisierung weggelassen. Die Ursache der Notlage sei für die Organisation der Notversorgung hinfällig, so die Argumentation. Als Hauptziel der vorgeschlagenen Gesetzesänderung nannte der Bundesrat in seiner Botschaft eine Modernisierung der Rechtslage, welche ein rascheres, gezielteres und flexibleres Reagieren auf drohende und bereits vorhandene schwere Mangellagen ermöglicht, um die Schweizer Bevölkerung und deren Wirtschaft auch im Ernstfall versorgen zu können.

Landesversorgungsgesetz. Totalrevision (BRG 14.067)

Im August 2014 gab die Armee bekannt, ab Anfang 2015 grundsätzlich Schweizer Lebensmittel zur Verpflegung der Armeeangehörigen verwenden zu wollen. Dazu wurde der Verpflegungskredit um CHF 0.25 pro Person und Tag erhöht, was einem Gesamtvolumen von CHF 1.5 Mio. entspricht. Ab 2015 stehen pro Person und Tag neu CHF 8.75 statt 8.50 zur Verfügung. Vor allem für Brot, Eier, Käse und weitere Milchprodukte wird auf eine regionale Herkunft geachtet, für Fleisch sollen die Labels „Suisse Garantie“ und „Schweizer Geflügel“ massgeblich werden und Fisch soll aus nachhaltiger Fischerei bezogen werden, wofür die Gütezeichen “MSC“ und „ASC“ als Referenz gelten sollen. Zwar seien bisher schon vorwiegend Lebensmittel schweizerischer Provenienz auf die Teller der Armeeangehörigen gekommen, jedoch sah sich die Armeeführung in der Pflicht, Lösungen zu suchen: Zusammen mit dem Schweizer Tierschutz STS, dem Schweizer Bauernverband, der Proviande sowie dem Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verband fand man zu Gesprächen zusammen. Auslöser waren Beobachtungen, dass vor allem im Geflügelbereich vermehrt ungarische Produkte verwendet wurden, welche in Aufzucht und Haltung nicht den in Tierschutzverordnungen gesetzlich vorgeschriebenen Standards entsprachen.

Schweizer Lebensmittel zur Verpflegung der Armeeangehörigen

Der Bundesrat hat künftig dafür zu sorgen, dass Produzierende von Erzeugnissen mit geschützter Ursprungsbezeichnung und geschützten geografischen Angaben (AOP respektive IGP) diese Bezeichnungen nur noch verwenden dürfen, wenn die angepriesenen Produkte auch tatsächlich in den entsprechenden Gegenden hergestellt wurden. Dies forderten die Kammern im Berichtsjahr durch Annahme einer Motion Barthassat (cvp, GE). Das Parlament reagierte damit auf eine Ankündigung der Firma Emmi, dass sie CHF 40 Mio. in die Produktion und den Verkauf von Greyerzer Käse in den USA investieren wolle. Zwar wäre dieser Käse nicht mit dem Label AOP versehen worden, doch hätte Emmi den Käse als Greyerzer bezeichnet. Dies sei problematisch, da dem Unternehmen verschiedene Gelder zur Förderung des Absatzes von Käse im Ausland gezahlt würden, welche aber an die Produktion in der Schweiz gebunden sind. Mit einer solchen Strategie würden daher die Qualitätsmassnahmen des Bundes unterlaufen. Obwohl Emmi noch am Tag der Einreichung der Motion zurückkrebste und bekräftigte, den Namen „Greyerzer“ nicht zu verwenden, nahmen sowohl der National- als auch der Ständerat die Motion deutlich an.

Erzeugnissen mit geschützter Ursprungsbezeichnung und geschützten geografischen Angaben

Valérie Piller Carrard (sp, FR) beantragte mit einer Motion, dass sich die Schweiz mit einem bilateralen Abkommen bei den USA für die gegenseitige Anerkennung von Produkten mit geschützter Ursprungsbezeichnung (AOP) einsetzt. Sie wollte damit verhindern, dass im Ausland missbräuchlich Bezeichnungen verwendet werden, welche zu Verwechslungen mit in der Schweiz geschützten Produkten führen könnten. Die Motionärin reagierte, wie auch Luc Barthassat (cvp, GE) mit seinem Geschäft „Schutz von eingetragenen Bezeichnungen wie AOC oder IGP“, auf die Ankündigung des Milchverarbeiters Emmi, in Zukunft Greyerzer Käse auch in den USA herstellen und vertreiben zu wollen. Emmi entschied zwar in Reaktion auf diese Aufbegehren des Parlaments, das Vorhaben fallen zu lassen. Nichtsdestotrotz nahmen die Räte die Motion Piller Carrard deutlich an. Im Nationalrat hatten sich einzig die GLP und eine Mehrheit der FDP dagegen gestellt. Der Bundesrat nahm das Anliegen entgegen, warnte jedoch, dass kaum Aussichten auf Erfolg bestünden. Man habe die USA bereits 2005 darauf angesprochen, damals hätten sie sich jedoch „gänzlich unflexibel“ gezeigt. Es sei zudem kaum zu erwarten, dass die Vereinigten Staaten sich auf Verhandlungen einlassen, solange das Freihandelsabkommen mit der EU (TTIP) nicht unter Dach und Fach sei.

gegenseitige Anerkennung von Produkten mit geschützter Ursprungsbezeichnung

Eine Motion Glasson (fdp, FR) aus dem Jahr 2005 wurde von den beiden Kammern im Juni 2015 abgeschrieben. Das Anliegen, dass der Bund ein Kontroll- und Ahndungssystem gegen Zuwiderhandlungen im Bereich der geschützten Kennzeichnungen und der Deklaration von Herkunft und Produktionsmethode landwirtschaftlicher Erzeugnisse etablieren soll, wurde als erfüllt betrachtet. Entsprechende Bestimmungen seien inzwischen durch verschiedene Gesetze wie etwa das Lebensmittelgesetz oder die Swissness-Vorlage eingeführt worden. Des Weiteren würden neue Verwaltungsstellen wie etwa die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette oder das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Vollzug durchführen und überwachen.

service des fraudes

Ein Postulat Hassler (bdp, GR), welches vom Bundesrat einen Bericht verlangte zur Koexistenz von geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOP) oder geschützten geografischen Angaben (IGP) mit Erzeugnissen aus derselben Region, die einen ähnlichen Namen tragen wie die geschützten Produkte, wurde im Juni 2014 als erfüllt abgeschrieben. Das Bundesamt für Landwirtschaft hatte einen entsprechenden Bericht im Oktober 2012 veröffentlicht. Darin zeigte es auf, dass die Koexistenz zwischen diesen beiden Erzeugnis-Kategorien durch den rechtlichen Status quo nicht ausgeschlossen sei. Ein „Davoser Bergkäse“ etwa dürfe diese Bezeichnung behalten, obwohl er nicht den AOP-Kriterien des „Bündner Bergkäses“ entspreche, sofern sich das Produkt auch tatsächlich von dem geschützten unterscheide, der Name schon langjährig und rechtmässig gebraucht werde und jegliche Täuschungsgefahr ausgeschlossen werden könne.

coexistence entre les AOP/IGP et les dénominations géographiques locales

Ohne sich diesbezüglich zu äussern, überwies der Nationalrat im Herbst 2014 ein Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-NR). Damit wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Möglichkeiten der Positivetikettierung bei ausländischen Lebensmitteln zu verfassen. Inländische Hersteller könnten bereits heute ihre Produkte besonders kennzeichnen, wenn diese höheren Anforderungen genügen, als es die rechtliche Basis verlangt. Auch Importeure sollten Zugang zu dieser Werbemethode haben. Die Regierung betonte in ihrer Antwort auf das Postulat, dass ausländische Produzenten diese Möglichkeit bereits heute nutzen könnten. Sie sei aber bereit, einen Rapport über die legalen Bedingungen dieser Positivdeklaration für ausländische Lebensmittel zu verfassen.

Möglichkeiten der Positivetikettierung bei ausländischen Lebensmitteln
Dossier: Kennzeichnung von Lebensmittelprodukten
Dossier: Deklaration von Herstellungsmethoden, die den Schweizer Standards nicht entsprechen

Im Berichtsjahr wurden die Beratungen zum revidierten Lebensmittelgesetz abgeschlossen. In der Differenzbereinigung hatten sich die Räte noch mit drei Themen zu beschäftigen. Die hierbei umstrittenste Frage war, ob bei zum Verkauf angebotenen Lebensmitteln künftig auch die Herkunft der darin enthaltenen Rohstoffe deklariert werden soll. Diese Idee hatte Nationalrätin Birrer-Heimo (sp, LU) 2013 in die Diskussion eingebracht: Die Information über das Herkunftsland der Rohstoffe sei wichtig für Konsumentinnen und Konsumenten. Sie könnten so Einschätzungen über die ökologischen, tierschützerischen und sozialen Standards vornehmen, unter welchen ein Produkt hergestellt worden sei. Überdies würden dadurch die Distanzen ersichtlich, die ein Lebensmittel im Zuge seiner Produktion durchlaufen habe. Die grosse Kammer war dieser Argumentation sowohl in der ersten als auch in der zweiten Lesung gefolgt und hatte den Zusatz mit deutlichen Mehrheiten angenommen. Jeweils einstimmig dahinter gestellt hatten sich dabei die SP, die Grünen und die Grünliberalen, während sich die anderen Fraktionen nicht auf eine eindeutige Position einigen konnten. Sowohl der Bundes- als auch der Ständerat kritisierten jedoch diese Entscheide: Je nach Saison und Produktionsposten könne die Herkunft eines Rohstoffs variieren, eine entsprechende Anpassung der Verpackungsbeschriftung wäre für die Unternehmen daher teuer und kaum praktikabel. Des Weiteren würde der Handel mit anderen Ländern erschwert, welche nicht denselben Richtlinien folgten. Zudem könnte ein Betrug, wie ihn Europa im vergangenen Jahr mit dem sogenannten „Pferdefleischskandal“ erlebt hatte, damit nicht verhindert werden: Dort sei nicht die fehlende Herkunftsangabe auf den Verpackungen ausschlaggebend gewesen, sondern der grundsätzliche, kriminelle Antrieb zur falschen Deklaration. Dementsprechend hatte die kleine Kammer diese Bestimmung in der ersten Lesung mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt und bekräftigte ihren Entscheid in der Differenzbereinigung im darauffolgenden März. Dank einem Umdenken in der grünliberalen Fraktion akzeptierte der Nationalrat während der Sommersession diesen Beschluss und eliminierte den Absatz und somit das Anliegen Birrer-Heimo mit 93 zu 88 Stimmen. Eine zweite Abweichung bereinigte die Volkskammer ebenfalls im Juni, als sie einen von der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-SR) eingefügten Passus guthiess: Demnach soll der Bundesrat künftig „das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel, deren endgültige Zusammensetzung oder deren Bestandteile mit Tierversuchen getestet worden sind, zur Einhaltung der Bestimmungen [der] Lebensmittelgesetzgebung, einschränken oder verbieten“ können. Der Vorschlag war zuerst auf Widerstand gestossen, da man eine solche Forderung eher im Tierschutz- als im Lebensmittelgesetz verankert sehen wollte. Nachdem die Bundesverwaltung allerdings mit der Kosmetikindustrie Kontakt aufgenommen und diese sich einer solchen Verfügung gegenüber aufgeschlossen gezeigt hatte, stand einer Aufnahme in den revidierten Gesetzestext nichts mehr im Wege. Die letzte Differenz zwischen national- und ständerätlichem Entwurf fand sich in einem Artikel zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung. In der grossen Kammer hatte man sich im Vorjahr dagegen gewehrt, dass die Exekutive eine Kontrolle von bei der Jagd erlegten Tieren vorsehen kann. Ständerat Engler (cvp, GR), welcher in seiner Freizeit selbst gerne auf die Pirsch geht, unterstützte diese Haltung in der Frühlingssession: Man habe hier eine Lösung zu einem inexistenten Problem gefunden. Ihm sei nämlich kein einziger Fall bekannt, in dem jemand durch den Verzehr von einheimischem Wild gesundheitlich zu Schaden gekommen wäre. Die Einführung einer Untersuchungspflicht übersteige zudem jegliche Verhältnismässigkeit: Allein im Kanton Graubünden würden im September innert dreier Wochen jeweils mehr als 8 000 Tiere erlegt, eine entsprechende lückenlose Kontrolle sei also unmöglich. Ratskolleginnen und -kollegen aus der zuständigen Kommission widersprachen ihm jedoch: Mit der „kann“-Formulierung strebe man keine flächendeckende Überprüfung, sondern einen risikobasierten Ansatz an. Nur wenn der Jäger oder die Jägerin eine verdächtige Veränderung am Wild feststelle, soll eine solche Untersuchung vorgenommen werden. Bundesrat Berset ergänzte, dass in der heutigen Jagdausbildung die Kompetenzen zu einer ebensolchen Einschätzung vermittelt würden – es müsse also nicht zwingend eine externe Autorität herbeigezogen werden, um die Forderung dieses Artikels zu erfüllen. Auf diese Erläuterungen hin nahmen beide Räte die Bestimmung mit klaren Mehrheiten an. Nachdem damit alle Differenzen bereinigt worden waren, schritten die Kammern zur Schlussabstimmung: Im Nationalrat wurde die Revision mit 140 zu 51 Stimmen bei 7 Enthaltungen verabschiedet. Dagegen gestellt hatten sich zwei Drittel der Grünen sowie Minderheiten aus allen Fraktionen mit Ausnahme der Grünliberalen. Im Ständerat fiel das Resultat noch deutlicher aus: Nur zwei Vertreter der FDP versagten dem Gesetz schliesslich ihre Zustimmung.

revidierte Lebensmittelgesetz

Ende Mai lancierte die grüne Partei ihre im Vorjahr angekündigte „Fair-Food-Initiative“. Darin verlangt sie, dass importierte Lebensmittel künftig schweizerischen Standards bezüglich Umwelt- und Tierschutz sowie fairer Arbeitsbedingungen zu genügen haben. Die Initiative wurde von der politischen Öffentlichkeit gemischt aufgenommen. Während sich der Schweizer Tierschutz (STS) und die Vereinigung kleiner und mittlerer Bauern (VKMB) für das Anliegen aussprachen, kritisierten Akteure wie die Agrarallianz, Bio-Suisse oder die Jungsozialistinnen und -sozialisten den eingereichten Text. Die Umsetzbarkeit des Vorhabens wurde angezweifelt, da die Grenzkontrollen massiv ausgedehnt werden müssten. Man wies zudem darauf hin, dass sich Probleme mit der Welthandelsorganisation WTO einstellen könnten, welche sich für den internationalen Abbau von Handelsschranken einsetzt. Die für diesen Bereich zuständigen Bundesämter für Landwirtschaft und für Lebensmittelsicherheit bekräftigten diese Befürchtung. Die Initiantinnen und Initianten selbst lehnten den Einwand mit Verweis auf die Präambel der WTO ab, wonach Handelsbeschränkungen erlaubt seien, um das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu schützen.

Fair-Food-Initiative (BRG 16.073)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft

Die kleine Kammer akzeptierte in der Wintersession ein Postulat Savary (sp, VD). Dieses verlangt von der Exekutive einen dreiteiligen Bericht: Erstens soll untersucht werden, was Bund und Kantone zur Aufdeckung und Bestrafung von betrügerischen Verwendungen geschützter Bezeichnungen bei in- und ausländischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen unternehmen. Darunter fallen nebst geografischen Angaben auch Kennzeichnungen von Produkten als biologisch oder als von den Bergen respektive der Alp stammend. Zweitens soll der Bericht die Massnahmen schildern, welche der Bund im Ausland zum Schutz derselben getroffen hat. Drittens sollen, falls nötig, auch Instrumente zur Schliessung allfälliger Gesetzeslücken vorgeschlagen werden. Ein solcher Bericht sei laut der Postulantin nötig, da der Anteil von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit geschützter Bezeichnung auf dem Markt stetig zunehme. Derzeit gebe es keine zentralisierte Übersicht über Anzeigen und Betrugsfälle; eine solche könnte betroffenen Kreisen das Handeln erleichtern und das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die auf dem Markt verfügbaren Lebensmittel stärken. Der Bundesrat befürwortete das Begehren.

Bestrafung von betrügerischen Verwendungen geschützter Bezeichnungen

Zwei Jahre nach Publikation der Botschaft eröffnete der Nationalrat im Frühling die Diskussion über das revidierte Lebensmittelgesetz. Die erklärten Ziele des Bundesrates bei der Überarbeitung waren ein verbesserter Schutz für die Konsumierenden in der Schweiz sowie die Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung an jene der EU, um den Handel mit den europäischen Nachbarstaaten zu erleichtern. In der Eintretensdebatte hatten die Ratsmitglieder über zwei Minderheitsanträge zu entscheiden: Die Minderheit de Courten (svp, BL) begründete ihren Nichteintretens-Antrag damit, dass zusätzliche Regulierungen unnötig seien. Der Bundesrat wolle sich mit dieser Revision einzig den europäischen Bestimmungen unterwerfen und seine Gesetzgebungs- sowie die gesetzgeberische Handlungskompetenz abtreten. Eine Minderheit Hess (bdp, BE) hingegen stimmte zwar mit der Exekutive bezüglich des Revisionsbedarfs überein, befand aber den durch das neue Gesetz entstehenden administrativen Aufwand für Unternehmen als zu hoch. Sie beantragte daher Rückweisung mit dem gleichzeitigen Auftrag, zusammen mit den betroffenen Kreisen eine KMU-freundlichere Vorlage zu erarbeiten. Der Nichteintretens-Antrag wurde in der Abstimmung einzig von der SVP-Fraktion unterstützt. Nach dessen Scheitern stellte sie sich geschlossen mit der BDP und je einem Fünftel der CVP- und FDP-Fraktionen hinter den Rückweisungsantrag. Auch dieser wurde jedoch verworfen: Der Nationalrat beschloss entsprechend mit deutlichen 113 zu 70 Stimmen Eintreten. Das Anliegen dieses zweiten Antrags wurde während der Detailberatungen mehrfach wieder aufgenommen: So sollen künftig Vorschriften des Bundesrats über die Kennzeichnung von verarbeiteten Speisen auf Menükarten keine „unverhältnismässige administrative Mehrbelastung“ für die Betriebe zur Folge haben. Ausserdem sollen die Selbstkontrolle und schriftliche Dokumentation, zu welcher Unternehmen in der Produktion sowie im Handel von Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen verpflichtet sind, für Kleinstbetriebe erleichtert werden. Die Debatten zur Revision des Lebensmittelgesetzes wurden des Weiteren vom sogenannten “Pferdefleischskandal" geprägt: Mitte Januar war in Irland in diversen Tiefkühl-Hamburgern Pferdefleisch entdeckt worden. Der Anteil belief sich auf bis zu 29%, obwohl die Hersteller ihre Produkte als reines Rindfleisch deklariert hatten. Bald identifizierten Laboratorien auch in anderen Ländern wie Frankreich, Schweden oder Spanien Fertigprodukte als pferdefleischhaltig, bis schliesslich Mitte Februar diverse Schweizer Detailhändler ebenfalls einige ihrer Tiefkühlprodukte aus dem Sortiment entfernen mussten. Es zeigte sich, dass die immer komplizierter werdenden Herstellungsketten von stark verarbeiteten Produkten einen Betrug in derart grossem Stil ermöglicht hatten: Im konkreten Fall einer in England beanstandeten Lasagne etwa war das Fleisch zuerst in Rumänien geschlachtet, dann über Zwischenhändler in Zypern und Holland nach Südfrankreich gebracht worden, wo es dann von einem Unternehmen verarbeitet und an einen französischen Tiefkühllieferanten verkauft worden war. Dieser wiederum hatte die Lasagne nach England exportiert. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) warnte, dass angesichts derart komplexer Warenströme die Kontrolle von Rohstoffen leicht umgangen werden könne. Auch der Tierschutz schaltete sich ein: Unter solchen Umständen werde es unmöglich, die Einhaltung der Tierhaltungsvorschriften zu überwachen. Tatsächlich hatten viele der geschlachteten Pferde wohl unter artenwidrigen Bedingungen gelebt, wie Recherchen verschiedener Tageszeitungen ergaben. In Reaktion auf diesen Skandal stand in den Räten die Erhöhung des Strafmasses bei Zuwiderhandeln gegen das Lebensmittelgesetz zur Diskussion: Die grüne und die SP-Fraktion brachten je Vorschläge dazu ein, man einigte sich jedoch schliesslich mit deutlichen Mehrheiten auf den moderateren Vorschlag des Bundesrates. Danach soll fahrlässiges Handeln mit bis zu CHF 20 000, vorsätzliches mit bis zu CHF 40 000 und gewerbsmässiges oder von Bereicherungsabsicht getriebenes Handeln mit bis zu CHF 80 000 bestraft werden. Ob fortan nicht nur Produktionsland, Sachbezeichnung und Zutaten, sondern auch die Herkunft von Rohstoffen beim Verkauf von Lebensmitteln deklariert werden muss, war ein bis in die Differenzbereinigung hinein umstrittener Punkt, welcher die Räte auch 2014 noch beschäftigen wird. Eine grosse Diskussion wurde auch ausgelöst durch die Einführung einer kostenlosen Bescheinigung für Lebensmittelbetriebe, welche den Anforderungen des Gesetzes entsprechen: Nach Ansicht des Bundesrates sollte diese im Anschluss an eine Kontrolle dem Unternehmen zusammen mit dem erstellten Bericht ausgehändigt werden und in verständlicher Form über den Grad der Übereinstimmung des Betriebs mit den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen informieren. Konsumentinnen und Konsumenten sollten die Bescheinigung auf Verlangen einsehen können. Der Nationalrat sprach sich deutlich für jene neue Regelung aus, wenn auch in einer abgeschwächten Version: Die Kommissionsmehrheit hatte vorgeschlagen, dass die Bescheinigung nur grundsätzlich zu Übereinstimmung bzw. Nicht-Übereinstimmung Auskunft geben, nicht aber stärker ins Detail gehen solle. Im Ständerat focht eine Minderheit Bischofberger (cvp, AI) die Einführung an, weil sie dadurch das Entstehen einer schwarzen Liste für Gastronomieunternehmen befürchtete. Es sei zudem möglich, dass die Beamten mit einer derart grossen Anzahl regelmässig zu kontrollierender Betriebe überfordert sein würden, was sich auf die Qualität der Kontrollberichte und somit auf die Lebensmittelsicherheit insgesamt negativ auswirken könnte. Die SVP unterstützte dieses Votum mit dem Hinweis, dass man nicht in die derzeit bestehende Hoheit der Kantone einzugreifen habe. Diese Argumente vermochten 24 der 42 anwesenden Ratsmitglieder zu überzeugen. In der zweiten Lesung folgte die grosse Kammer diesem Entschluss: BDP und SVP bezogen geschlossen gegen die Konformitätsbescheinigung Stellung; unterstützt wurden sie zudem von Mehrheiten der CVP- und der FDP-Fraktion. Ende Jahr hatte das Gesetz einmal den Stände- und zweimal den Nationalrat passiert. 2014 werden die Parlamentarier mehrere Differenzen zu bereinigen haben: Nebst der oben erwähnten Deklaration von Rohstoffen konnte man sich bisher z.B. noch nicht darauf einigen, ob der Bundesrat künftig die Fleischuntersuchung von bei der Jagd erlegten Tieren verordnen darf und ob er den Marktzugang von kosmetischen Produkten, welche mit Hilfe von Tierversuchen entstanden sind, zur Einhaltung des Lebensmittelgesetzes einschränken oder verbieten kann.

revidierte Lebensmittelgesetz

Eine Motion Schelbert (gp, LU) wurde von den Räten diskussionslos überwiesen. Darin wird die Einführung einer Deklarationspflicht von Fisch analog zu derjenigen von Fleisch gefordert. Gegenwärtig bestehe diese Pflicht nur für vorverpackten Fisch; im Offenverkauf könne auf eine schriftliche Angabe verzichtet werden, wenn die Information der Konsumentinnen und Konsumenten andersartig – z.B. durch mündliche Auskunft – gewährleistet sei. Durch die weltweite Problematik der Überfischung und die daraus folgende Bedrohung des Aussterbens einiger Arten sei es notwendig, dass die Deklarationspflicht ausgedehnt werde. Auch der Bundesrat befürwortete die Motion mit dem Verweis auf diverse andere Geschäfte (siehe hier), in welchen sich das Parlament bereits mit der Thematik auseinandergesetzt habe.

Deklarationspflicht von Fisch

Der Nationalrat setzte sich in der Frühjahrssession erneut mit der Swissness-Vorlage auseinander. Im Vordergrund der Differenzbereinigung des Markenschutzgesetzes standen die genauen Kriterien, die zur Anwendung gelangen sollten, damit bestimmte Produkte in den Genuss der geographischen Herkunftsbezeichnung kamen. Im Bereich der Lebensmittel räumte die grosse Kammer eine gewichtige Differenz aus, indem sie auf die Linie des Ständerats einschwenkte: Mit einer Mehrheit von 107 zu 80 Stimmen entschied der Nationalrat, dass mindestens 80 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen musste, damit Lebensmittel als Schweizer Produkte galten. Ausgenommen von dieser Regelung waren Rohstoffe, die nicht in der Schweiz produziert werden konnten (z. B. Kakao) oder temporär nicht zur Verfügung standen. Somit verabschiedete sich der Nationalrat von seinem im Vorjahr beschlossenen Modell, das von der verarbeitenden Nahrungsmittelindustrie bevorzugt wurde. Dieses sah eine Unterscheidung zwischen wenig und stark verarbeiteten Lebensmitteln vor, wobei für Letztere ein Mindestanteil von lediglich 60 Prozent vorgesehen war. Für Aufsehen sorgte eine Sonderregelung in Bezug auf die Milchprodukte. Der Nationalrat entschied sich mit 128 zu 56 Stimmen, dass diese nur dann als einheimisch gelten würden, wenn die verwendete Milch ausschliesslich aus der Schweiz stammte. Bei den Industrieprodukten hielt der Nationalrat an seiner ursprünglichen Forderung nach einem Schwellenwert von 60 Prozent der Herstellungskosten fest, wobei die Kosten für Qualitätssicherung und Zertifizierung darin berücksichtigt werden konnten. Der Ständerat hatte sich im vergangenen Jahr für einen Anteil von 50 Prozent entschieden, der auch die Forschungs- und Entwicklungskosten einschloss. Diese Schwellenwerte gaben Anlass zu erbitterten Auseinandersetzungen zwischen den betroffenen Industriezweigen. So drohte die Fédération horlogère (FH), der Dachverband der Uhrenindustrie, anfangs März aus der Economiesuisse auszutreten, da sich Letztere für die weniger strikte Variante von 50 Prozent eingesetzt hatte. In der Sommersession folgte der Ständerat bezüglich der Industrieprodukte der strikteren Version des Nationalrats. Mit 22 zu 21 Stimmen kam dieser Entscheid hauchdünn zu Stande. Somit konnte die letzte bedeutende Differenz bereinigt werden. Zudem sprach sich die kleine Kammer bei den Milchprodukten in Übereinstimmung mit dem Nationalrat zu Gunsten der einheimischen Landwirtschaft aus. Demnach mussten 100 Prozent des Rohstoffs Milch Schweizerischer Herkunft sein. Im Rahmen der Schlussabstimmungen wurde das Markenschutzgesetz im Nationalrat mit 135 zu 47 und im Ständerat mit 26 zu 13 Stimmen angenommen. Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), der dazu aufgerufen hatte, die Vorlage abzulehnen, verzichtete darauf, das Referendum zu ergreifen. Weit weniger umstritten erwies sich mit der Revision des Wappenschutzgesetzes der zweite Bestandteil der Swissness-Vorlage. Diese bezweckt eine Legalisierung der Verwendung der Schweizer Fahne und des Schweizerkreuzes auf Produkten von Unternehmen, welche die im Rahmen des Markenschutzgesetzes festgelegten Herkunftskriterien erfüllten. In der Schlussabstimmung wurde das Wappenschutzgesetz im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit nur einer einzigen Gegenstimme gutgeheissen.

Swissness-Vorlage (BRG 09.086)
Dossier: Swissness - Schutz der Marke Schweiz

Eine im vorigen Jahr vom Ständerat angenommene Motion der Kommission für Rechtsfragen (RK) wurde 2013 vom Nationalrat abgeändert: Regelungen zum Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen sollen demnach nicht obligatorisch, sondern nur „nach Möglichkeit“ in künftige internationale Wirtschaftsverträge aufgenommen werden. Die verantwortliche nationalrätliche Kommission und der Bundesrat hatten den Text als zu restriktiv empfunden: Manche Verhandlungspartner würden eine derartige Klausel nicht von Beginn weg in einem Vertrag akzeptieren, sondern zuerst Absichtserklärungen unterzeichnen und diese erst später verbindlich umsetzen. Bundesrätin Sommaruga bekräftigte, dass man dieses Anliegen generell zu fördern versuche. Mit dem Zustimmen des Ständerats wurde die modifizierte Motion im Juni definitiv verabschiedet.

Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen in internationalen Verträgen

Im Anschluss an einen Entscheid des Ständerats von 2012 lehnte der Nationalrat diskussionslos eine Standesinitiative aus dem Kanton Freiburg ab, welche den Import von Palmöl auf Produkte beschränken wollte, die schweizerischen Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Eine solche Regelung könnte den WTO-Verträgen widersprechen, ausserdem sei das Thema bereits durch eine Motion de Buman (cvp, FR) aufgenommen worden.

Import von Palmöl

Eine nationalrätliche Motion Bourgeois wurde vom Ständerat unter Verweis auf die soeben revidierte Alkohol-Gesetzgebung abgelehnt: Dem Begehren, dass das Ende der Diskriminierung der inländischen Spirituosenproduktion verlangt, sei dort Rechnung getragen worden.

inländischen Spirituosenproduktion

Die grosse Kammer hatte im März über eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion zu entscheiden. Diese verlangt die Re-Kategorisierung von gewürztem Fleisch aus dem Kapitel 16 des Zolltarifs in das Kapitel 2, welchem auch Frischfleisch zugeordnet wird. Dank der herrschenden Einteilung könne gewürztes Fleisch viel billiger importiert werden als Frischfleisch, es sei zudem nicht von der Kontingentierung betroffen. Dies führe zu Marktverzerrungen auf dem Schweizer Schlachtvieh- und Fleischmarkt: Schweizer Produzierende hätten unter den Billigimporten zu leiden, und das Bestreben, den Schweizer Markt dank Kontingenten bedarfsgerecht zu gestalten, werde unterlaufen. Die nationalrätliche WAK beantragte die Ablehnung der Initiative: Kommissionssprecher Pelli (fdp, TI) rechtfertigte die unterschiedliche Zollbelastung damit, dass die Qualität von gewürztem Fleisch nicht jener von Frischfleisch entspreche. Er wies zudem darauf hin, dass die Einteilung nicht durch Schweizer Recht, sondern durch die WTO erfolgt sei. Eine eigenhändige Abänderung durch die Schweiz würde daher einen Rekurs auf internationaler Ebene nach sich ziehen. Schliesslich sagte er, dass die SVP nur eine Seite der Interessen darstelle: Sie verträten allein die inländischen Fleischproduzenten und würden dabei ausser Acht lassen, dass es auch Schweizer Wirtschaftszweige gäbe, die von tiefen Zöllen bei gewürztem Fleisch profitierten. Gerade die Hotelbranche, welche sonst die hohen Importhürden für Fleisch bemängle, sei hier für einmal die Nutzniessende. Nichtsdestotrotz entschied eine knappe Mehrheit der Ratsmitglieder, der Initiative Folge zu geben: Mit 97 zu 89 Stimmen verhalfen die BDP, grosse Teile der SVP und CVP sowie ein Drittel der FDP dem Anliegen zum Erfolg. Die WAK des Ständerats schloss sich im August diesem Entscheid an, womit der Erstratskommission definitiv der Auftrag zur Ausarbeitung eines entsprechenden Erlassentwurfs erteilt wurde.

Re-Kategorisierung von gewürztem Fleisch

Eine Standesinitiative des Kantons Freiburg, die den Import von Palmöl verbieten will, das schweizerischen Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien nicht entspricht, wurde im Berichtsjahr vom Ständerat abgelehnt. Als Begründung ihrer Ablehnung hatte die behandelnde Kommission angeführt, dass ein solches Verbot möglicherweise nicht WTO-konform sei und die Handelsbeziehungen zu Indonesien, einem der weltweit grössten Palmöl-Exporteure, dadurch gefährdet werden könnten. Stattdessen solle man sich an die Motion de Buman (cvp, FR) halten, welche generell die umweltschädliche Palmölproduktion auf internationaler Ebene bekämpfen will.

Import von Palmöl

Im Berichtsjahr setzte sich das eidgenössische Parlament auf intensive Art und Weise mit der Swissness-Vorlage auseinander. Die entsprechende Botschaft hatte der Bundesrat bereits im Jahr 2009 verabschiedet. Die Landesregierung hatte sich mit diesem Geschäft zum Ziel gesetzt, die « Marke Schweiz », deren Mehrwert gemäss Schätzungen rund 5,8 Milliarden Franken pro Jahr betrug, langfristig zu erhalten und ihre Stellung zu sichern. Dazu sollte das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz) geändert und das Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz) totalrevidiert werden. Im Rahmen des Markenschutzgesetzes schlug der Bundesrat vor, neue Kriterien zur präziseren Bestimmung der geographischen Herkunft eines Produkts zu verankern. Was deren Bestimmung betraf, beantragte er eine Unterteilung in drei Kategorien: Naturprodukte, verarbeitete Naturprodukte und andere Produkte, wobei in der letztgenannten Kategorie Industrieprodukte im Vordergrund standen. Um die missbräuchliche Verwendung von « Swiss made » durch ausländische Unternehmen zu bekämpfen, sah die Vorlage ausserdem ein Register für geographische Markenangaben sowie die Schaffung eines Schweizer Schutztitels vor. Mit der Revision des Wappenschutzgesetzes bezweckte der Bundesrat die Unterscheidung zwischen dem Schutz des Wappens der Eidgenossenschaft (Schweizerkreuz in einem Wappenschild) einerseits und der Schweizer Fahne und des Schweizerkreuzes andererseits. Während das Wappen der ausschliesslichen Verwendung durch die Eidgenossenschaft vorbehalten blieb, sollten die Schweizer Fahne und das Schweizerkreuz auch auf Produkten von jenen Unternehmen angebracht werden dürfen, welche die zu bestimmenden Herkunftskriterien der « Marke Schweiz » erfüllten In der Frühlingsession befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit der Swissness-Vorlage. Während mit dem Schutz der « Marke Schweiz » die Hauptzielsetzung unbestritten war, entbrannte eine heftige Debatte über die genauen Kriterien, die zur Anwendung gelangen sollten, damit ein bestimmtes Produkt in den Genuss der geographischen Herkunftsbezeichnung kam. Der bundesrätliche Entwurf erfuhr eine gewichtige Differenzierung. In Abweichung zum Bundesrat, der bei den verarbeitenden Naturprodukten einen einheimischen Anteil von mindestens 80 Prozent des Rohstoffgewichts vorschlug, beschloss der Nationalrat, zwischen stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln zu unterscheiden. Bei stark verarbeiteten Lebensmitteln sollten 60 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen und 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Bei wenig verarbeiteten Lebensmitteln sollte dagegen eine entsprechende 80-Prozent-Regel gelten. Von diesen Anforderungen ausgeschlossen wurden Rohstoffe, die nicht in der Schweiz produziert werden konnten (z. B. Kakao) oder temporär nicht zur Verfügung standen. Ausserdem folgte die grosse Kammer dem Bundesrat in Bezug auf die Restkategorie. Demnach mussten bei industriellen und anderen Produkten mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten (inklusive Forschung und Entwicklung) in der Schweiz anfallen. Diese Lösung setzte sich mit 96 zu 84 Stimmen gegenüber einem Anteil von 50 Prozent durch, welcher namentlich von den Vertretern der exportierenden Industrie bevorzugt wurde. Aufgrund von zahlreichen Einzelanträgen wurde die Swissness-Vorlage im Ständerat nicht wie geplant in der Herbst-, sondern erst in der Wintersession beraten. Nach dem Nationalrat sprach sich auch die kleine Kammer für einen besseren Schutz der « Marke Schweiz » aus. Der Ständerat wich jedoch in zwei wichtigen Punkten vom Nationalrat ab. Was die industriellen Produkte betraf, setzte sich mit 24 zu 18 Stimmen die tiefere 50-Prozent-Hürde durch. Bei den verarbeiteten Naturprodukten verwarf der Ständerat die Unterscheidung zwischen stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln. Eine Mehrheit von 29 zu 13 Stimmen erachtete die Anwendung der vom Nationalrat beschlossenen Differenzierung als zu kompliziert. In Übereinstimmung mit dem bundesrätlichen Vorschlag sollten bei allen verarbeiteten Produkten mindestens 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Zur Differenzbereinigung ging die Swissness-Vorlage zurück an den Erstrat. Das Geschäft wurde im Nationalrat auf die Frühjahrssession 2013 traktandiert.

Swissness-Vorlage (BRG 09.086)
Dossier: Swissness - Schutz der Marke Schweiz