Die grosse Kammer hatte im März über eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion zu entscheiden. Diese verlangt die Re-Kategorisierung von gewürztem Fleisch aus dem Kapitel 16 des Zolltarifs in das Kapitel 2, welchem auch Frischfleisch zugeordnet wird. Dank der herrschenden Einteilung könne gewürztes Fleisch viel billiger importiert werden als Frischfleisch, es sei zudem nicht von der Kontingentierung betroffen. Dies führe zu Marktverzerrungen auf dem Schweizer Schlachtvieh- und Fleischmarkt: Schweizer Produzierende hätten unter den Billigimporten zu leiden, und das Bestreben, den Schweizer Markt dank Kontingenten bedarfsgerecht zu gestalten, werde unterlaufen. Die nationalrätliche WAK beantragte die Ablehnung der Initiative: Kommissionssprecher Pelli (fdp, TI) rechtfertigte die unterschiedliche Zollbelastung damit, dass die Qualität von gewürztem Fleisch nicht jener von Frischfleisch entspreche. Er wies zudem darauf hin, dass die Einteilung nicht durch Schweizer Recht, sondern durch die WTO erfolgt sei. Eine eigenhändige Abänderung durch die Schweiz würde daher einen Rekurs auf internationaler Ebene nach sich ziehen. Schliesslich sagte er, dass die SVP nur eine Seite der Interessen darstelle: Sie verträten allein die inländischen Fleischproduzenten und würden dabei ausser Acht lassen, dass es auch Schweizer Wirtschaftszweige gäbe, die von tiefen Zöllen bei gewürztem Fleisch profitierten. Gerade die Hotelbranche, welche sonst die hohen Importhürden für Fleisch bemängle, sei hier für einmal die Nutzniessende. Nichtsdestotrotz entschied eine knappe Mehrheit der Ratsmitglieder, der Initiative Folge zu geben: Mit 97 zu 89 Stimmen verhalfen die BDP, grosse Teile der SVP und CVP sowie ein Drittel der FDP dem Anliegen zum Erfolg. Die WAK des Ständerats schloss sich im August diesem Entscheid an, womit der Erstratskommission definitiv der Auftrag zur Ausarbeitung eines entsprechenden Erlassentwurfs erteilt wurde.
Re-Kategorisierung von gewürztem Fleisch