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Sans discussion, le Conseil national a rejeté le postulat Nicolet (udc, VD) sur le e-commerce dans le domaine alimentaire. Le Conseil fédéral s'y opposait, estimant que les points soulevés par le député vaudois – concernant les responsabilités quant aux plats livrés à domicile – étaient aujourd'hui déjà clairement réglementés.

E-commerce dans le domaine de l'alimentaire (Po. 20.3525)

A 4 voix près (94 voix contre 90 et 4 abstentions), le Conseil national a accepté le postulat de la CSSS-CN chargeant le Conseil fédéral de se pencher sur le nutri-score. Ce texte a été déposé par la commission en guise d'alternative à l'initiative parlementaire 19.422 qui a été retirée en conséquence. Le rapport devra permettre d'éclairer certains points sur le fonctionnement du nutri-score et sur les incitations qui pourraient permettre son développement. Léonore Porchet (verts, VD), pour la commission, a listé les nombreux avantages de la généralisation d'un tel système pour la santé publique. L'agrarien bâlois Thomas de Courten s'est exprimé contre l'adoption de ce postulat, estimant que le nutri-score n'avait pas besoin de base légale en Suisse et qu'il appartenait à l'industrie agro-alimentaire de l'introduire, pour autant qu'elle le veuille. Le Conseil fédéral, par la voix de son ministre de la santé Alain Berset, s'est également exprimé contre ce postulat, un rapport étant d'ores et déjà prévu dans un avenir proche pour évaluer l'efficacité de ce système.
Au final, cette proposition a trouvé une majorité grâce au bloc de gauche et aux voix récoltées parmi les membres du groupe du centre, des verts'libéraux ainsi qu'au ralliement de 3 parlementaires issus du PLR.

Postulat de la CSSS-CN sur le nutri-score (Po. 20.3913)
Dossier: Kennzeichnung von Lebensmittelprodukten

Jacques Bourgeois (plr, FR) demande au Conseil fédéral d'analyser l'ensemble des importations de denrées alimentaires depuis la conclusion de l'Uruguay-Round de l'OMC. Le Conseil fédéral ayant donné un préavis positif au postulat, la chambre du peuple l'a accepté tacitement. Le rapport devra, entre autres, permettre au monde agricole de mieux pouvoir apprécier la situation dans le cadre d'accords de libre-échange.

Analyser les importations de denrées alimentaires (Po. 19.4459)

Sans discussion, le Conseil national a accepté le postulat Masshardt (ps, BE) qui demande au Conseil fédéral d'analyser les possibilités de remplacer la date limite de consommation des denrées alimentaires par la date de péremption. Cette demande s'inscrit dans la lutte contre le gaspillage alimentaire et fait écho au postulat Chevalley 18.3829 accepté par la chambre du peuple en mars 2019. Le postulat de la socialiste profitait du soutien du Conseil fédéral.

Remplacer la date limite de consommation des denrées alimentaires par la date de péremption (Po. 19.3483)
Dossier: Verschwendung von Lebensmitteln

En lieu et place de la motion Aebischer (15.3832), la CSEC-CE invite les sénateurs à accepter son postulat intitulé «Déclaration obligatoire des modes de production de denrées alimentaires». Celui-ci demande au Conseil fédéral d'analyser les possibilités pour augmenter la transparence quant aux modes de production des denrées alimentaires (notamment de provenance animale) afin d'informer au mieux les consommateurs. La chambre haute, suivant l'avis du Conseil fédéral, accepte tacitement la proposition de la commission compétente.

Déclaration des modes de production (Po. 17.3967)
Dossier: Transparenz bei Produktions- und Schlachtmethoden
Dossier: Kennzeichnung von Lebensmittelprodukten
Dossier: Deklaration von Herstellungsmethoden, die den Schweizer Standards nicht entsprechen

Der Bericht zur Erfüllung des Postulats Baumann (cvp, UR) über mögliche Massnahmen gegen eine Deindustrialisierung in der Lebensmittelbranche wurde im Herbst 2017 publiziert. Auf 18 Seiten behandelte der vergleichsweise knappe Bericht den Zustand des lebensmittelverarbeitenden Sektors sowie Einschätzungen zur Swissness-Gesetzgebung, zum sogenannten «Schoggi-Gesetz» und zum Stand des Zuckerrübenmarktes.
Der lebensmittelverarbeitende Sektor beschäftigte im Jahr 2014 71'000 Personen, was etwa 11 Prozent aller Industriearbeitsplätze oder 2 Prozent aller Beschäftigten in Vollzeitäquivalenz in der Schweiz entsprach. Innerhalb dieses Sektors waren die drei Branchen mit den meisten Beschäftigten die Backwarenherstellung mit 22'301 Arbeitsplätzen (31,3%), die Schlachtung und Fleischverarbeitung mit 14'092 Arbeitsplätzen (19,8%) und die Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln, welche 7'703 Personen (10,8%) beschäftigte.
Gesamthaft erwirtschaftete der untersuchte Sektor im Jahr 2014 einen Umsatz von rund CHF 35 Mrd. Gemessen am Umsatz der Gesamtindustrie entsprach dies einem Anteil von 12 Prozent. Seit 2008 war der Umsatz der Lebensmittelverarbeitung um 9 Prozent gestiegen. In der Schlussfolgerung über den Zustand des lebensmittelverarbeitenden Sektors kamen die Autoren des Berichts zum Schluss, dass die in der Untersuchung zusammengestellten Zahlen keine Hinweise auf eine «Deindustrialisierung» des Sektors liefern würden. Sowohl beim Umsatz als auch bei den Zahlen der Beschäftigten sei eine leicht positive Tendenz zu verzeichnen gewesen. Allerdings, so wurde im Bericht eingeräumt, reichten die Auswertungen nur bis ins Jahr 2014 und bildeten damit die Auswirkungen der Aufwertung des Frankens im Jahr 2015 noch nicht ab. Es könne aber davon ausgegangen werden, dass das hohe Preisniveau der Agrarrohstoffe in der Schweiz, welches durch die Frankenstärke und den hohen Grenzschutz in der Schweiz bedingt wird, eine zentrale Herausforderung für den lebensmittelverarbeitenden Sektor in der Schweiz darstellen werde. Da die Branchen, welche vom Grenzschutz weniger betroffen waren, international eine hohe Wettbewerbsfähigkeit aufweisen würden, schloss der Bericht, dass tiefere Rohstoffpreise in der Schweiz die Exportchancen der übrigen Sektoren erhöhen und die Schutzzölle Zwecks erhoffter Wohlfahrtssteigerung längerfristig abgebaut werden sollten.
Zur Swissness-Gesetzgebung, welche die Grundsätze zur Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel festhält, beschrieb der Bericht die Massnahmen, welche der Bundesrat bis dahin umgesetzt hatte. So wurde zum Beispiel der Industrie bei der Berechnung des Mindestanteils der schweizerischen Rohstoffe in verschiedenen Bereichen mehr Flexibilität eingeräumt. In diesem Sinne war eine Bagatellklausel eingeführt worden, welche Ausnahmen für unwesentliche Zutaten wie etwa einer Prise Salz zuliess. Trotz der Massnahmen, welche der Industrie den Anpassungsprozess erleichtern sollten, kam es von Seiten der Wirtschaft zu Unmut gegenüber der eingeführten Gesetzgebung. So beurteilten Unternehmen, die für ihre in der Schweiz verarbeitenden Produkte keine schweizerische Herkunftsangabe mehr verwenden durften dies als Verlust eines kommunikativen Mehrwerts.
Weiter behandelte der Bericht die Problematik rund um das sogenannte «Schoggi-Gesetz». Das Gesetz, welches eigentlich «Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten» heisst, aber fast immer nur «Schoggi-Gesetz» genannt wird, beinhaltet eine Regelung, welche Ausfuhrbeiträge für den Export von gewissen Lebensmitteln aus der Schweiz unterstützt. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom verfügbaren Budget sowie von der Differenz zwischen den Preisen des inländischen Marktes und des Welt- bzw. des EU-Marktes. An der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi im Jahr 2015 war jedoch entschieden worden, dass Exportsubventionen, zu welchen auch die Ausfuhrbeiträge gehören, abgeschafft werden müssen. Für die Umsetzung wurde den Ländern eine Frist bis ins Jahr 2020 gewährt. Aus diesem Grund wurden nun Massnahmen geprüft, um die Konsequenzen des Wegfalls der Beiträge abzuschwächen. Der Bundesrat sah eine neue produktionsgebundene Stützung von Milch und Brotgetreide vor, welche budgetneutral mit den Geldern der ehemaligen Ausfuhrbeiträge finanziert werden könnte. Zudem sollte es den betroffenen Branchen für die Herstellung von Exportprodukten erleichtert werden günstige, zollfreie Rohstoffe aus dem Ausland zu importieren.
Zum Stand des Zuckerrübenmarktes wurde Folgendes berichtet: Da sich die EU und die Schweiz darauf geeinigt hatten auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker im Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen zu verzichten, entspreche der Preis des inländisch produzierten Zuckers dem Zuckerpreis in der EU. Dies ermögliche der Schweizer Lebensmittelbranche konkurrenzfähiger exportieren zu können und biete gleichzeitig die Voraussetzung für den Fortbestand der Schweizer Zuckerwirtschaft. Um auf dem tieferen Preisniveau erfolgreich zu bleiben, sei es wichtig kosteneffizient zu produzieren. Der Bundesrat unterstützte die Produktion zusätzlich mit einem Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben. Dieser lag im Jahr 2016 bei CHF 1'800 pro Hektare oder rund CHF 34 Mio. für die gesamte inländische Rübenproduktion.

Massnahmen gegen eine Deindustrialisierung in der Lebensmittelbranche (Po. 15.3928)
Dossier: Entwicklung des Zuckerrübenmarktes

Mit 33 zu 3 Stimmen und 4 Enthaltungen überwies der Ständerat ein Postulat, mit welchem der Bundesrat aufgefordert wurde, Massnahmen gegen eine Deindustrialisierung in der Lebensmittelbranche zu prüfen. Das Postulat umfasste sechs Fragen, welche beantwortet werden sollten, damit zukünftig fundierte Entscheidungen über die Gesetzgebung in der Lebensmittelbranche getroffen werden können. Die von Postulant Isidor Baumann (cvp, UR) formulierten Fragen zielten auf Massnahmen zur Abschwächung von unerwünschten Auswirkungen der Swissness-Gesetzgebung und des Wegfalls des sogenannten „Schoggi-Gesetzes“. Zudem wurde gefragt, wie die Marktordnung im Zuckerrübenmarkt wiederhergestellt werden könne, und ganz allgemein, welche Massnahmen geeignet seien, um die Land- und Ernährungswirtschaft in der Schweiz zu stärken. Gegenwind erhielt der Postulant vor allem von Seiten von Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Dieser hatte formelle Bedenken, weil die Fragen zwar durchaus zusammenhingen, sich jedoch thematisch sehr unterschieden und daher nur schwer in Form eines einzelnen Berichtes zu beantworten seien.

Massnahmen gegen eine Deindustrialisierung in der Lebensmittelbranche (Po. 15.3928)
Dossier: Entwicklung des Zuckerrübenmarktes

Ein Postulat Hassler (bdp, GR), welches vom Bundesrat einen Bericht verlangte zur Koexistenz von geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOP) oder geschützten geografischen Angaben (IGP) mit Erzeugnissen aus derselben Region, die einen ähnlichen Namen tragen wie die geschützten Produkte, wurde im Juni 2014 als erfüllt abgeschrieben. Das Bundesamt für Landwirtschaft hatte einen entsprechenden Bericht im Oktober 2012 veröffentlicht. Darin zeigte es auf, dass die Koexistenz zwischen diesen beiden Erzeugnis-Kategorien durch den rechtlichen Status quo nicht ausgeschlossen sei. Ein „Davoser Bergkäse“ etwa dürfe diese Bezeichnung behalten, obwohl er nicht den AOP-Kriterien des „Bündner Bergkäses“ entspreche, sofern sich das Produkt auch tatsächlich von dem geschützten unterscheide, der Name schon langjährig und rechtmässig gebraucht werde und jegliche Täuschungsgefahr ausgeschlossen werden könne.

coexistence entre les AOP/IGP et les dénominations géographiques locales

Ohne sich diesbezüglich zu äussern, überwies der Nationalrat im Herbst 2014 ein Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-NR). Damit wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Möglichkeiten der Positivetikettierung bei ausländischen Lebensmitteln zu verfassen. Inländische Hersteller könnten bereits heute ihre Produkte besonders kennzeichnen, wenn diese höheren Anforderungen genügen, als es die rechtliche Basis verlangt. Auch Importeure sollten Zugang zu dieser Werbemethode haben. Die Regierung betonte in ihrer Antwort auf das Postulat, dass ausländische Produzenten diese Möglichkeit bereits heute nutzen könnten. Sie sei aber bereit, einen Rapport über die legalen Bedingungen dieser Positivdeklaration für ausländische Lebensmittel zu verfassen.

Möglichkeiten der Positivetikettierung bei ausländischen Lebensmitteln
Dossier: Kennzeichnung von Lebensmittelprodukten
Dossier: Deklaration von Herstellungsmethoden, die den Schweizer Standards nicht entsprechen

Die kleine Kammer akzeptierte in der Wintersession ein Postulat Savary (sp, VD). Dieses verlangt von der Exekutive einen dreiteiligen Bericht: Erstens soll untersucht werden, was Bund und Kantone zur Aufdeckung und Bestrafung von betrügerischen Verwendungen geschützter Bezeichnungen bei in- und ausländischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen unternehmen. Darunter fallen nebst geografischen Angaben auch Kennzeichnungen von Produkten als biologisch oder als von den Bergen respektive der Alp stammend. Zweitens soll der Bericht die Massnahmen schildern, welche der Bund im Ausland zum Schutz derselben getroffen hat. Drittens sollen, falls nötig, auch Instrumente zur Schliessung allfälliger Gesetzeslücken vorgeschlagen werden. Ein solcher Bericht sei laut der Postulantin nötig, da der Anteil von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit geschützter Bezeichnung auf dem Markt stetig zunehme. Derzeit gebe es keine zentralisierte Übersicht über Anzeigen und Betrugsfälle; eine solche könnte betroffenen Kreisen das Handeln erleichtern und das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die auf dem Markt verfügbaren Lebensmittel stärken. Der Bundesrat befürwortete das Begehren.

Bestrafung von betrügerischen Verwendungen geschützter Bezeichnungen

Ein Postulat Hurter (svp, SH) zur internationalen Absatzförderung des Schweizer Weins wurde vom Nationalrat überwiesen. Der Bundesrat wird darin beauftragt, zu prüfen, ob in einer internationalen Werbekampagne des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) nicht nur der Begriff „Schweizer Wein“, sondern auch Namen einzelner regionaler Weinmarken und –produzenten auftauchen könnten.

internationalen Absatzförderung des Schweizer Weins

Le Conseil national a adopté un postulat Hassler (pbd, GR) chargeant le Conseil fédéral d’examiner la question de la coexistence entre les AOP/IGP et les dénominations géographiques locales traditionnellement utilisées pour des produits analogues. Le postulant souhaite effectivement autoriser l’utilisation de dénominations locales établies qui utilisent traditionnellement une appellation protégée tout en ne respectant pas son cahier des charges. Il cite ainsi l’exemple du « Davoser Bergkäse » qui est produit dans la même région mais qui ne respecte pas le cahier des charges AOP du « Bündner Bergkäse » et qui peut dès lors se voir retirer l’appellation « Bergkäse ».

coexistence entre les AOP/IGP et les dénominations géographiques locales

Sur recommandation du Conseil fédéral, le Conseil national a adopté un postulat Parmelin (udc, VD), qui demandait au gouvernement de rédiger un rapport circonstancié sur les risques en matière de sécurité alimentaire et énergétique, sur les moyens concrets à mettre en oeuvre tant à l'intérieur du pays qu'à l'extérieur du pays afin de réduire fortement ces risques, et les conséquences financières que cela pourrait entraîner.

risques en matière de sécurité alimentaire et énergétique

Par ailleurs, le Conseil des Etats a transmis un postulat de sa commission demandant que les denrées alimentaires qui ne sont pas dangereuses pour la santé lors d'un usage normal ne soient pas interdites, ce qui impliquerait notamment l'abrogation de l'ordonnance sur les plantes à infusion.

Postulat de la commission du CE demandant un renforcement de l'hygiène alimentaire