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Eine am Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) durchgeführte experimentelle Studie bewertete Vor- und Nachteile von Online-Umfragen im Vergleich zu Offline-Umfragen. Im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2019 zogen die Forscher eine Zufallsstichprobe im Umfang von 10'000 Personen aus dem Adressregister des Kantons Aargau, wobei die eine Hälfte die ausgedruckte Umfrage inklusive frankiertes Rückantwortcouvert per Post erhielt (Mail-In) und die andere Hälfte im Schreiben gebeten wurde, die Umfrage via den zugestellten Link (oder QR-Code) online auszufüllen. In Bezug auf die Rücklaufquote stellten die Forscher keine nennenswerten Unterschiede zwischen den beiden Umfrage-Modi fest. Was die Repräsentativität anging, bestärkte die Studie bisherige Erkenntnisse: Während die Respondentinnen und Respondenten der Mail-In-Umfrage repräsentativer für ältere Bevölkerungsgruppen und Personen mit niedrigerem Bildungsniveau waren, galt das Umgekehrte für die Online-Umfrage, wobei die Kombination der beiden Samples die insgesamt repräsentativste Stichprobe ergab. Hinsichtlich des dritten betrachteten Qualitätskriteriums schnitt die Online-Umfrage indes deutlich besser ab: Während nur 54 Prozent der Mail-In-Fragebögen vollständig ausgefüllt retourniert worden waren, belief sich dieser Anteil bei der Online-Umfrage auf 84 Prozent. Die automatische Führung durch den Fragebogen sowie die auftauchenden Erinnerungen bei Nichtbeantwortung einer Frage resultierten in vollständigeren Daten, folgerte die Studie.

Vor- und Nachteile verschiedener Umfrage-Methoden

Anfang 2019 erschien das von Urs Altermatt verfasste, neu aufgelegte und aktualisierte Bundesratslexikon, das die Portraits aller 9 Bundesrätinnen und 110 Bundesräte seit 1848 umfasst. Die erste Ausgabe stammte von 1991 und hatte sich rasch als Standardwerk etabliert. Die stark überarbeitete, 760 Seiten starke Neuauflage umfasste auch die Beschreibungen der 20 zusätzlichen Magistratinnen und Magistraten, die seit 1991 aus der Regierung ausgeschieden oder neu in die Landesregierung gewählt worden waren. Rund 80 Autorinnen und Autoren verfassten die immer gleich strukturierten Biographien. Die Medien hatten für das neue Werk viel Lob übrig, diskutierten es aber durchaus auch kritisch: Es stelle sich vor allem die Frage, ob die Leistungen der erst kürzlich ausgeschiedenen Magistratspersonen nach so kurzer Zeit überhaupt gewürdigt werden könnten.
In der Tat führte der Beitrag über Moritz Leuenberger zu einiger Unruhe. Der ehemalige SP-Bundesrat selber bezeichnete einige Angaben in seinem Porträt als «kreuzfalsch» und als «gravierende Falschbehauptung». Die Sonntagszeitung wusste zu berichten, dass der Verfasser des umstrittenen Porträts, Felix E. Müller, schon in der NZZ am Sonntag, bei der er Chefredaktor gewesen war, jeweils sehr kritisch über den Zürcher Bundesrat berichtet habe. Leuenberger kritisierte, dass Müller ihn weder kontaktiert noch ihm den Text vor Drucklegung vorgelegt habe. Um eine Einigung zu erlangen, stoppte der Verlag den Vertrieb des Lexikons. Nachdem Leuenberger gar mit Einstampfen des Buches per Gerichtsbeschluss gedroht hatte, kam es dann im September 2019 zu einer Einigung. Dem Buch wurde fortan ein Einlageblatt mit Richtigstellungen beigelegt, das zudem an alle Bibliotheken und kantonalen Staatskanzleien verteilt wurde.

Bundesratslexikon

Fast jeder zehnte parlamentarische Erlass, der dem fakultativen Referendum unterstand, wurde 2018 mit einem Veto belegt. Konkret wurde gegen vier der 41 Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die vom Parlament 2018 verabschiedet wurden, das Referendum ergriffen. Der Anteil von 9.8 Prozent bekämpfter Erlasse ist doppelt so hoch wie in den Vorjahren (2015: 5.1%; 2016: 3.2%; 2017: 4.4%). Wie bereits 2017 schafften es alle Komitees, die nötige Anzahl Unterschriften in der hunderttägigen Frist zu sammeln. Alle angestrebten Referenden schafften also im Unterschied zu 2015 und 2016, als ein bzw. drei Referenden nicht zustande gekommen waren, die Unterschriften- und Fristenhürden. Bekämpft wurden Beschlüsse von rechts (die EU-Waffenrichtlinie und die Erweiterung der Rassismusstrafnorm mit einem Homophobieartikel), von links (die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) und auch von verschiedenen linken und bürgerlichen Komitees gleichzeitig (AHV-Steuer Deal; STAF).

Noch im November 2018 wurde über die Überwachung von Versicherten abgestimmt. Das Referendum war hier nicht erfolgreich, hiess die Stimmbevölkerung doch die gesetzliche Grundlage beinahe mit einer Zweidrittelmehrheit gut. Die restlichen drei bekämpften Vorlagen werden 2019 der Stimmbevölkerung vorgelegt. Ebenfalls noch 2018 wurde über das Geldspielgesetz abgestimmt, das vom Parlament 2017 erlassen worden war und das von den jungen Grünen mittels fakultativem Referendum an die Urne gebracht wurde. Aber auch dieses Referendum blieb deutlich chancenlos: 72.9 Prozent der Stimmbevölkerung stützte den Entscheid des Parlaments.

Übersicht Referenden 2018
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

Gegen zwei der total 45 im Jahr 2017 vom Parlament verabschiedeten und dem fakultativen Referendum unterstellten Erlasse wurde ein Veto eingelegt. Damit lag der Anteil bekämpfter Parlamentsbeschlüsse (4.4%) in diesem Jahr etwas höher als noch in den Vorjahren (2015: 3.4%; 2016: 3.2%), wobei in den Vorjahren auch jeweils lancierte Referenden an der Unterschriftenhürde gescheitert waren (2015: 1; 2016: 3). Dies war 2017 nicht der Fall: So erzwangen verschiedene Gruppierungen angeführt von Westschweizer Gewerkschaften mit 58'054 gültigen Unterschriften eine Abstimmung über die Reform der Altersvorsorge 2020 und die jungen Grünen brachten mit 60'744 Unterschriften das Geldspielgesetz an die Urne.

Neben der Reform der Altersvorsorge, die noch im September 2017 von der Stimmbevölkerung an der Urne abgelehnt wurde, standen 2017 auch die vom Parlament im Vorjahr beschlossenen und mit einem Referendum bekämpften Erlasse zur Unternehmenssteuerreform III und zum Energiegesetz zur Abstimmung. Während das Referendum gegen die USR III im Februar zu einem Erfolg der Linken wurde und die Vorlage an der Urne ziemlich deutlich verworfen wurde, hielt das von der SVP bekämpfte Energiegesetz im Mai an der Urne stand. Mit der AHV-Vorlage und dem USR III waren gleich zwei fakultative Referenden in diesem Jahr erfolgreich; letztmals war mit der Ablehnung des Gripen-Fonds 2014 ein Bundesgesetz an der Urne gescheitert.

Übersicht Referenden 2017
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

Zwar hatten vier unterschiedliche, von Privatpersonen geführte Komitees gegen die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative das Referendum angekündigt, sie schafften es jedoch innerhalb der 100 Tage nicht, die nötigen Unterschriften zu sammeln. Zu hoch war die Unterschriftenhürde 2016 auch für zwei weitere Komitees. Die Gruppe Giardino konnte lediglich 44'603 Unterschriften gegen die Weiterentwicklung der Armee (WEA) einreichen und auch über das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wurde nicht an der Urne entschieden, weil die Allianz aus allen Jungparteien, den Piraten, der AL und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen ebenfalls nur knapp über 40'000 Unterschriften dagegen sammeln konnte.
Erfolgreicher waren die SP, die gegen die Unternehmenssteuerreform (USR III) opponierte, und die SVP, die gegen das Energiegesetz das Referendum ergriff. Damit wurde gegen 3.2 Prozent der 2016 vom Parlament gefällten 63 Erlasse ein Referendum eingereicht. Dies entsprach dem Wert von 2015, als gegen 3 der 59 Erlasse ein Referendum angestrebt worden war, wobei damals nur zwei Komitees (3.4%) die nötige Zahl an Unterschriften innerhalb der vorgesehenen Frist einreichen konnten.

Neben den beiden bereits 2015 eingereichten Referenden – gegen das Asylgesetz und das Nachrichtendienstgesetz –, standen 2016 auch zwei weitere, vom Parlament noch 2014 erlassene und bekämpfte Bundesbeschlüsse zur Abstimmung: die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels und das Fortpflanzungsmedizingesetz. Alle vier Referenden blieben dabei erfolglos. Im Februar hiess die Stimmbevölkerung die Sanierung des Gotthard-Tunnels gut, Anfang Juni stiessen sowohl das von der SVP bekämpfte Asylgesetz als auch das Fortpflanzungsmedizingesetz, gegen das insbesondere die EVP ein Veto angestrengt hatte, bei der Bevölkerung auf viel Akzeptanz. Und im September erhielt auch das Nachrichtendienstgesetz, das von der Linken bekämpft wurde, fast zwei Drittel aller Stimmen.

Übersicht Referenden 2016
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

In ihrem Jahresbericht stellte Präsenz Schweiz (PRS), welche ein Monitoring der Wahrnehmung der Schweiz im Ausland zum Auftrag hat, fest, dass das Land über ein gutes Image verfüge. Diesen Befund stützt PRS einerseits auf den Nation Brand Index, der auf der Basis von Befragungen die Wahrnehmung von 50 Ländern misst. Andererseits analysiert PRS die Berichterstattung wichtiger ausländischer Leitmedien über die Schweiz. Gemäss dem Nation Brand Index belegt die Schweiz im internationalen Image-Vergleich Rang 8. Am besten schneiden laut diesem Index die USA, Deutschland und Grossbritannien ab. Gemessen werden unterschiedliche Dimensionen, wobei die Schweiz in der Dimension Regierungskompetenz, Respektierung der Bürgerrechte, Frieden- und Sicherheitspolitik, Umweltpolitik sowie Lebensqualität von allen Ländern am besten beurteilt wird. Ein weniger gutes Image hat die Schweiz hingegen hinsichtlich Kultur und Sport, der Dynamik der Städte und dem Angebot an historischen Attraktionen. Aber auch in diesen Bereichen ist sie in den besten 20 Ländern klassiert.
In den internationalen Medien wurde insbesondere im Rahmen des FIFA-Skandals über die Schweiz berichtet. Einige Aufmerksamkeit erhielt die Eidgenossenschaft auch aufgrund der Aufhebung des Euro-Mindestkurses. Während sich ersteres laut PRS wohl nicht negativ auf das Bild der Schweiz im Ausland auswirken werde, berge der starke Franken über längere Zeit ein imageschädigendes Potenzial, da dieser in den Medien als Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz kommentiert werde. Für sportliche Schlagzeilen sorgte Stan Wawrinka mit dem Sieg am French Open. Die Schweiz werde als Tennis-Nation wahrgenommen, über die äusserst positiv berichtet werde. Die Politik stand 2015 wesentlich weniger im Fokus der ausländischen Medien; ganz im Gegensatz zu 2014, wo über den Finanzplatz und die Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative sehr stark und eher negativ berichtet worden war. Ausnahme bildeten 2015 die eidgenössischen Wahlen. Der Wahlsieg der SVP sei in den internationalen Medien vorwiegend als Reaktion der Schweizer Wahlbürgerinnen und Wahlbürger auf die Flüchtlingskrise interpretiert worden.

Präsenz Schweiz
Dossier: Image der Schweiz im Ausland – Präsenz Schweiz

Auch 2015 wurden sowohl gemäss Sorgenbarometer als auch gemäss ETH-Sicherheitsbericht den Gerichten als Institution sehr viel Vertrauen entgegengebracht. Das Institutionenvertrauen ist Teilbereich beider jährlich erscheinender Publikationen. Die beiden Befragungen sind freilich aufgrund unterschiedlicher Skalen nicht direkt miteinander vergleichbar. Bei beiden findet sich aber das Vertrauen in den Bundesrat ebenfalls auf den vorderen Plätzen. In beiden Studien hat das Regierungsvertrauen im Vergleich zu 2014 zugenommen. Unterschiedliche Befunde zeigen die beiden Studien bezüglich der Polizei und der Armee. Während im ETH-Bericht der Polizei am meisten Vertrauen von allen acht abgefragten Institutionen (noch vor der eidgenössischen Judikative) entgegengebracht wird, findet sich das Vertrauen in die Ordnungshüter im Sorgenbarometer - hier wurde das Vertrauen in 20 unterschiedliche Akteure erhoben - lediglich auf Rang 4 (hinter Bundesgericht, Bundesrat und Nationalrat). Der Armee wird laut dem Sicherheitsbericht der ETH leicht mehr Vertrauen entgegengebracht als dem eidgenössischen Parlament. Im Sorgenbarometer hingegen ist das Vertrauen in den National- und in den Ständerat recht deutlich höher als dasjenige in die Armee. Einigkeit herrscht bei beiden Befragungen hinsichtlich der politischen Parteien und der Medien, denen vergleichsweise wenig Vertrauen entgegengebracht wird, wobei dies beim differenzierteren Sorgenbarometer insbesondere für die Gratiszeitungen und weniger für Radio und bezahlte Zeitungen gilt.

Institutionenvertrauen

Ende 2014 legte Dorothee Liehr an der Universität Zürich ihre Dissertation mit dem Titel „Skandal und Nation: Politische Deutungskämpfe in der Schweiz 1988-1991“ vor. Unter anderem beschreibt die Historikerin auch den „Fall Elisabeth Kopp“. Mit Hilfe zahlreicher Medienquellen wird die „Geschichte des Absturzes der ersten Frau im Bundesrat“ nachgezeichnet. Liehr kritisiert die Medien, welche Elisabeth Kopp nicht als eigenständige Politikerin, sondern als Anhängsel ihres Mannes beschrieben hätten, dem zwielichtiges Verhalten unterstellt worden sei. In der minutiös aufgearbeiteten Deskription des „Skandals“ versucht Liehr die Bundesrätin zu rehabilitieren. Dass sie das Telefonat mit ihrem Mann, bei dem sie vertrauliche Informationen weitergegeben habe, zuerst geleugnet habe, sei zwar „problematisch“ gewesen, die mediale Kriminalisierung dieser Tat und die anschliessende Parlamentarische Untersuchungskommission seien aber nicht angemessen gewesen, was nicht zuletzt auch der Freispruch vor Bundesgericht gezeigt habe.

Dissertation zu Elisabeth Kopp

Eine Studie der Universität Genf und der ETH Zürich untersuchte für die Kantonsratswahlen in Genf und Zürich die Auswirkungen von Familiennamen auf die Wahlchancen von Kandidierenden. Ausgangslage der Studie war die Annahme, dass sich Wählende bei mangelnder Information an einfachen Angaben wie Bisherigenstatus, Geschlecht, Beruf oder eben Namen orientieren. Die interessierende Frage war, ob ausländisch klingende Nachnamen häufiger gestrichen und seltener kumuliert oder panaschiert werden. Der Anteil an Kandidierenden mit nichtschweizerischen Namen lag im Kanton Zürich bei fünf und im Kanton Genf bei zwölf Prozent. Die Studie zeigte auf, dass in der Tat ein Malus beobachtet werden kann: im Kanton Zürich werden in erster Linie Namen aus dem ex-jugoslawischen Raum, aber auch türkische Namen gestrichen, während im Kanton Genf hauptsächlich Personen mit nordafrikanischen Wurzeln eine signifikant und systematisch geringere Chance haben, gewählt zu werden als Personen mit einem traditionellen Schweizer Familiennamen.

Auswirkungen von Familiennamen auf die Wahlchancen

Die VOX-Analyse zur Volkswahl-Initiative zeigte einen starken positiven Zusammenhang zwischen Zustimmung zur Initiative und Misstrauen in den Bundesrat. Lediglich jede zehnte Person mit Vertrauen in den Bundesrat stimmte dem Volksbegehren zu, während immerhin jeder zweite Misstrauende ein Ja einlegte. Die Analyse bestätigte zudem die Skepsis in den eigenen Reihen der SVP. Gemäss VOX stimmte lediglich gut die Hälfte der SVP-Sympathisantinnen und Sympathisanten der Initiative aus der Küche ihrer präferierten Partei zu. Bei Anhängerinnen und Anhängern von CVP und FDP lag die Zustimmungsrate bei rund 20% und bei jenen der SP gar unter 10%. Die Nachbefragung zeigte zudem einen Geschlechterbias: Frauen waren der Volkswahl gegenüber skeptischer eingestellt als Männer. Die verschiedenen Argumente der Initiativgegner schienen allerdings laut der VOX nicht verfangen zu haben, als wichtigstes Ablehnungsargument wurde nämlich relativ unspezifisch das gute Funktionieren des aktuellen Wahlsystems genannt. Auch der zweitwichtigste Grund, das neue System stelle zu hohe Anforderungen an die Stimmbevölkerung, die nicht über das Interesse und die Kompetenz verfüge, die Regierung zu bestimmen, weist darauf hin, dass das Vertrauen ins politische System und in die Institutionen relativ hoch und der Wunsch nach Veränderung relativ gering ist.

Initiative für eine Volkswahl des Bundesrates (BRG 12.056)
Dossier: Vorschläge für eine Volkswahl des Bundesrates
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?

Auch im Berichtjahr war an Abstimmungen eine elektronische Stimmabgabe (E-Voting) in ausgewählten Testgemeinden und insbesondere für Auslandschweizer ermöglicht worden. Für die nationalen Abstimmungen hatten jeweils rund 165'000 Personen in 12 Kantonen die Möglichkeit, ihre Stimme mittels E-Voting abzugeben. Die kantonale Obergrenze wurde vom Bundesrat nach wie vor bei 30% fixiert. Eine Mitte April erschienene, vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studie der Berner Fachhochschule zeigte mögliche Weiterentwicklungen auf. Die grössten Schwierigkeiten stellten die Sicherheit und die Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe dar. Eine kurzfristige Umsetzung sei nach wie vor nicht geplant, so die bundesrätliche Stellungnahme zur Studie.

E-Voting im Jahr 2012

In einer von der ETH durchgeführten Studie „Sicherheit“ wurde das Vertrauen der Schweizer Bevölkerung in verschiedene Institutionen abgefragt. Dabei wurde eine markante Zunahme des Vertrauens in die Polizei (7,6 Punkte auf einer Skala von 1 bis 10), die Gerichte (7,0), den Bundesrat (6,8) und ins Parlament (6,2) gemessen. Nach wie vor lediglich mittelmässig ist laut der ETH-Studie hingegen das Vertrauen in die Parteien (5,1) und die Medien (5,1).

Vertrauen

Eine vom EJPD in Auftrag gegebene Studie, die anhand von 400 Pressetiteln, Plakatkampagnen und Kinowerbung die Geldflüsse für politische Werbung (Wahlen und Abstimmungen) für den Zeitraum von 2005 bis 2011 schätzte, kam zum Schluss, dass bei Abstimmungen das Geld zwischen Befürwortern und Gegnern einer Vorlage in fünf von sechs Fällen ungleich verteilt ist. Wie und ob Geld einen Einfluss auf Abstimmungsresultate hat, war allerdings nicht Gegenstand der Studie. Die Zahlen lassen den Schluss zu, dass Abstimmungsresultate eher nicht käuflich sind, dass sich allerdings je nach Thema bestimmte Muster zeigen. So sind etwa die Wirtschaftsverbände, wenn sie sich auch finanziell in Abstimmungskampagnen engagieren, relativ erfolgreich. Insgesamt zeigt sich zudem, dass die bürgerlichen Parteien – allen voran die SVP – über deutlich mehr Mittel verfügen als Links-Grün. Dies wies die Studie auch für die Nationalratswahlen 2011 nach, für die insgesamt geschätzte CHF 42 Mio. für Wahlwerbung ausgegeben worden seien (der effektive Betrag dürfte höher sein). Die SVP warf fast einen Drittel dieser Summe auf (CHF 13 Mio.), gefolgt von der FDP (CHF 8,5 Mio.) und der CVP (CHF 5 Mio.). Die Ausgaben der SP (CHF 3,3 Mio.) und der GP (CHF 1 Mio.) waren vergleichsweise bescheiden.

Studien zu den Wahlkampfbudgets der Parteien
Dossier: Finanzierung der Politik

Das Internet wird als Werbeinstrument bei der Unterschriftensammlung für Referenden und Initiativen sowie bei Volksabstimmungen immer wichtiger. Das Referendum gegen die Einführung der biometrischen Pässe war 2008 weitgehend aufgrund einer Kampagne im Internet zustande gekommen. Im Berichtsjahr fand ein mittels e-mail an rund 400'000 Personen verschickter Werbefilm für eine Zustimmung zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der EU grosse Beachtung; die Wirkung auf das Abstimmungsverhalten hielt sich allerdings in engen Grenzen. Sehr umstritten war bei der gleichen Abstimmung eine nur während der Kampagne aufgeschaltete Internet-Seite aus Deutschland. Diese Seite einer fiktiven Agentur gab vor, deutschen und osteuropäischen Sozialhilfeempfängern eine Niederlassungsbewilligung für die Schweiz zu vermitteln und wurde von den Gegnern der Freizügigkeit mit Empörung als Beweis für die negativen Konsequenzen der bilateralen Verträge mit der EU zitiert.

Internet als Werbeinstrument bei Wahlen und Abstimmungen

In ihrer Habilitationsschrift beschrieb eine Statsrechtlerin das bestehende kollegiale Regierungssystem als absolut untauglich für eine Mitgliedschaft in der EU. Sollte die Schweiz der EU je beitreten, müsste sie sich nach Ansicht der Autorin für ein System mit einem Regierungschef und wesentlich grösseren Exekutivkompetenzen entscheiden.

Schweizer Regierungssystem ist untauglich für eine EU-Mitgliedschaft (2007)