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Eine Neuauslegung von Art. 77 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte durch ein Bundesgerichtsurteil von 2009 provozierte eine parlamentarische Initiative Joder (svp, BE). Das Bundesgesetz sieht vor, dass Beschwerde geführt und eine Nachzählung von Abstimmungen und Wahlen verlangt werden kann, wenn es zu „Unregelmässigkeiten“ kommt. Das Bundesgericht hielt fest, dass dies bereits der Fall sein könne, wenn ein Resultat knapp sei. Joder und mit ihm die SPK-NR beanstandeten dieses Urteil und mahnten eine Schwächung der Demokratie an, wenn Resultate alleine aufgrund von knappen Ausgängen hinterfragt werden dürften. Im Berichtsjahr äusserte sich die Schwesterkommission dazu noch nicht.

Nachzählungen von Abstimmungen und Wahlen
Dossier: Vorstösse betreffend die Nachzählung von Abstimmungen und Wahlen

Die Rechtskommission des Ständerates (RK-SR) stimmte im Berichtsjahr einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission zu, mit der auf Begehren des Bundesstrafgerichtes das Strafbehördenorganisationsgesetz geändert werden soll. Neu soll das Bundesstrafgericht Vizepräsidien einrichten und über wichtige Fälle mit drei Richterinnen und Richtern urteilen können. Der geplante Revisionsentwurf lag im Berichtjahr noch nicht vor.

Strafbehördenorganisationsgesetz
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)

Mit einer parlamentarischen Initiative forderte die SVP die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zwecks Untersuchung der „massiven Fehlinformationen“ im Rahmen der Volksabstimmung über die Abkommen von Schengen und Dublin vom 5. Juni 2005. Die Kosten für den Beitritt zum Schengen-Raum wurden im Bundesbüchlein mit jährlich CHF 7,4 Mio. veranschlagt. Ein Bericht des Justizdepartements hatte 2011 jedoch aufgezeigt, dass seither rund CHF 43 Mio. pro Jahr aufgewendet worden waren. Brisant war, dass Christoph Blocher (svp, ZH) damals dem EJPD vorstand, aber vehement abstritt, für die Zahl verantwortlich gewesen zu sein. Er unterstellte ehemaligen Kollegen gar eine bewusste Falschangabe. Mit ihrer Forderung nach einer PUK wollte die SVP nicht nur ihre Kritik am Schengen-Vertrag äussern, sondern auch abklären lassen, wie falsche Zahlen und irreführende Aussagen durch Behörden im Rahmen von eidgenössischen Abstimmungen künftig verhindert werden können. Das Büro des Nationalrats lehnte die Forderung der SVP ab. Eine PUK dürfe nur bei Vorkommnissen besonderer Tragweite eingesetzt werden. Zwar seien die zu tief eingeschätzten Kosten tatsächlich ein Ärgernis, der Bundesrat habe aber zu diesem Problem im Rahmen verschiedener Vorstösse bereits ausführlich Stellung genommen und es sei an der GPK zu entscheiden, ob weitere Untersuchungen nötig seien. Auch der Nationalrat sah eine PUK als unnötig an und sprach sich mit 125 zu 45 Stimmen aus der geschlossenen SVP-Fraktion gegen Folgegeben der Initiative aus.

Pa.Iv. zur Einsetzung einer PUK zur Abstimmung Schengen/Dublin (11.454)
Dossier: Dublin-Verordnung

Einigen Wirbel verursachte eine Vorlage der RK-N, die auf die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit zielte und auf zwei parlamentarische Initiativen Studer (evp, AG) und Müller-Hemmi (sp, ZH) zurückging. Im konkreten Fall soll das Bundesgericht Bundesgesetze auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung kontrollieren können. In der im Februar gestarteten Vernehmlassung äusserten sich die SVP und die FDP ablehnend. Die SP und die Grünen sowie Anwälte, Richter und 12 Kantone, und etwas später auch der Bundesrat befürworteten den Ausbau. Wurde auf der einen Seite eine Justizialisierung der Politik und das Ende der direkten Demokratie befürchtet, hob die andere Seite die bis jetzt nicht gewährleistete Normenhierarchie und die Stärkung des Menschen- und Grundrechtschutzes hervor. Mit 13 zu 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen empfahl die Kommission schliesslich, Artikel 190 zu streichen, der die Unanfechtbarkeit der Bundesgesetze begründet. Die grosse Kammer folgte im Dezember ihrer Kommission und nahm den Antrag mit 94 zu 86 Stimmen an. In der kleinen Kammer wurde das Geschäft im Berichtsjahr nicht mehr behandelt.

Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene (Pa.Iv. 05.445)
Dossier: Verfassungsgerichtsbarkeit

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-NR) beantragte mittels parlamentarischer Initiative, die befristete Verordnung zu den Richterstellen am Bundesgericht in eine gleichlautende unbefristete Verordnung umzuwandeln. Konkret ging es um die Festlegung der Anzahl der Richterstellen ab 1. Januar 2012, die unverändert bei 38 vollamtlichen und 19 nebenamtlichen Stellen bleiben soll. Weder im Nationalrat noch im Ständerat war die Vorlage umstritten. Sie wurde in beiden Kammern einstimmig (mit 194 zu 0 bzw. mit 44 zu 0 Stimmen) angenommen. Der Bundesrat und das Bundesgericht selber begrüssten die Verordnung. Dies auch deshalb, weil die Geschäftslast des Bundesgerichtes in den letzten Jahren stabil geblieben sei. Laut dem Geschäftsbericht des Bundesgerichtes gingen 2010 total 7'367 neue Fälle ein (2009: 7'189) und 7'424 Fälle konnten bearbeitet werden (7'242) (11.002).

Zahl der Richterinnen- und Richterstellen am Bundesgericht auf 38 fixiert (Pa.Iv. 11.400)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Der Nationalrat hiess im Berichtjahr einstimmig eine auf die parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) zurückgehende Änderung im Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer gut. Bisher mussten sich Auslandschweizerinnen und -schweizer alle vier Jahre neu registrieren lassen, um an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen zu können. Neu gilt die Teilnahme an einer Abstimmung oder Wahl automatisch als Registrierung für vier Jahre. Auch im Ständerat als Zweitrat war das vom Bundesrat unterstützte Anliegen unbestritten. In der Schlussabstimmung nahmen beide Räte den Entwurf einstimmig an.

Politische Rechte der Auslandschweizer

Mehrere Vorstösse zielten im Berichtsjahr auf die Rahmenbedingungen im Vorfeld von Volksabstimmungen. Die staatspolitische Kommission hatte noch im Jahr 2010 die parlamentarische Initiative Mörgeli (svp, ZH), die ein Verbot von Meinungsumfragen vor Wahlen und Abstimmungen fordert, abgelehnt und ihrerseits eine Motion eingereicht, mit der Rahmenbedingungen für die Publikation von solchen Umfragen geschaffen werden sollen (10.3642). Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da er auf die Selbstregulierung der Branche vertraue. Nach einem Wortgefecht zwischen SVP-Vertretern und dem Kommissionssprecher Gross (sp, ZH) wurden sowohl die parlamentarische Initiative (mit 83 zu 73 Stimmen) als auch die Motion (mit 80 zu 72 Stimmen) abgelehnt. Die unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) hatte im Juni fünf von neun Beschwerden gegen Beiträge zu Meinungsumfragen abgelehnt. Auf eine trat sie nicht ein und bei den restlichen dreien rügte sie, dass zu wenig deutlich unterschieden worden sei zwischen klar Ja/Nein-Stimmenden und eher Ja/Nein-Stimmenden. Die Beschwerden im Zusammenhang mit der Minarettinitiative, bei welcher Umfragen deutliche Nein-Mehrheiten prognostiziert hatten, die schlussendlich aber angenommen wurde, wurden alle abgewiesen.

Verbot von Meinungsumfragen (09.524)

Die Annahme der Minarettinitiative 2009 hat im Berichtsjahr eine Debatte über Umfragen im Vorfeld von Abstimmungen ausgelöst. Die Resultate der Umfragen, welche die GfS im Auftrag der SRG durchgeführt hatte, wichen ungewöhnlich stark vom Abstimmungsresultat ab. Dies verursachte auch in den Räten einigen Wirbel. Noch Ende 2009 reichte Mörgeli (svp, ZH) eine parlamentarische Initiative ein, die für Radio und Fernsehen ein Verbot von Meinungsumfragen zu Wahlen und Abstimmungen forderte. Die Staatspolitische Kommission (SPK-NR) lehnte diese Initiative mit 13 zu 9 Stimmen bei vier Enthaltungen ab, reichte aber ihrerseits eine Motion ein, mit welcher die Rahmenbedingungen für die Publikation von Meinungsumfragen vor Wahlen und Abstimmungen geregelt werden sollen (10.3642). Beide Vorlagen werden von den Räten erst 2011 behandelt. (Siehe auch die Interpellation Rickli (svp, ZH) (10.5180)).Nachdem die SRG drei Studien in Auftrag gegeben hatte, welche die Diskrepanzen zwischen Umfrage- und Abstimmungsresultat insbesondere auf soziale Erwünschtheit (falsche Antworten aus Angst vor sozialer Ablehnung bei korrekter Antwort) zurückführten und aufzeigten, dass Umfragen keinen signifikanten Einfluss auf den Abstimmungsentscheid haben, glätteten sich die Wogen ein wenig. Nach einmaligem Unterbruch gab die SRG beim GfS für die Abstimmungen vom 26. September wieder Umfragen in Auftrag. Freilich hatte die Nicht-Veröffentlichung der Umfrageresultate für die Abstimmungen vom 7. März von links bis rechts für Unmut gesorgt. Die SRG hatte nämlich für diesen Urnengang nicht ganz auf Umfragen verzichtet. Die Ergebnisse der GfS-Umfragen, die ja letztlich von den Gebührenzahlern finanziert wurde, wurden jedoch nicht veröffentlicht und auch den Parteien nicht zur Verfügung gestellt. Die SRG verteidigte sich mit dem Argument, dass die Umfrage gebraucht werde, um die Probleme bei der Minarettinitiative zu untersuchen.

Verbot von Meinungsumfragen (09.524)

Wie bereits im Vorjahr lehnte der Nationalrat einen Vorstoss für die Einführung des Wahlsystems «Doppelter Pukelsheim» bei den Nationalratswahlen ab. Gegen eine entsprechende parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) wurde eingewendet, dass dieses System zwar die Proportionalität der Sitzverteilung gemäss nationalen Wähleranteilen verbessern würde, es bei der Verteilung der Parteimandate auf die Kantone aber zu Verzerrungen kommen könnte, welche im Widerspruch zum Wählerwillen des Kantons stünden.

Doppelter Pukelsheim (Pa.Iv. 09.410)
Listenverbindungen und Zuteilungsverfahen – Reformvorschläge für eidgenössische Wahlen

Die SPK des Nationalrats publizierte einen Vorschlag zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Gross (sp, ZH) für fairere Abstimmungskampagnen, welcher der Rat 2005 Folge gegeben hatte. Eine Subkommission der SPK hatte dabei verschiedene Möglichkeiten untersucht. Die Verhandlungen mit der SBB über die Möglichkeit, in den grossen Bahnhöfen Gratisplakatierflächen anzubieten, brachten einige konkrete Resultate. So wird in Zukunft ein Plakat mit dem Parolenspiegel der nationalen Parteien gratis in grossen SBB-Bahnhöfen ausgehängt werden. Die für die Meinungsbildung als viel wichtiger eingestuften elektronischen Medien waren hingegen zu keinen Konzessionen bereit. Die Radio- und Fernsehanstalt SRG lehnte es ab, den Parteien freiwillig Sendezeit für die Gratisausstrahlung von politischer Werbung einzuräumen. Ihrer Ansicht nach sind die bestehenden redaktionellen politischen Sendegefässe zur Meinungsbildung durchaus ausreichend. Trotzdem verfolgte die SPK-NR diese Idee der Gratiswerbespots für Parteien weiter und arbeitete Grundlagen für eine gesetzliche Verpflichtung der SRG aus. In der im Spätherbst 2007 durchgeführten Vernehmlassung äusserten sich SP und CVP positiv, die FDP skeptisch und die SVP ablehnend; negativ fielen auch die Rückmeldungen der meisten Interessenverbände aus. Die Kritiker bemängelten insbesondere, dass mit diesen kurzen Werbespots der Parteien die Aussagen noch plakativer und die Diskussion noch oberflächlicher würde. Im Mai des Berichtsjahres stellte sich die SPK mit 14 zu 8 Stimmen hinter den Antrag, den Parteien mit Fraktionsstatus und den Initiativ- und Referendumskomitees im Fernsehen und im Radio während den Kampagnen gratis Werbezeit einzuräumen. Damit soll das zum Teil erhebliche Ungleichgewicht bei der bezahlten Abstimmungswerbung für bestimmte Anliegen ausgeglichen werden. Es soll auch vermieden werden, dass bei Themen, bei denen sich weder Parteien noch breit abgestützte Interessenverbände finanziell engagieren wollen, kaum Werbung für einen Parlamentsbeschluss gemacht wird. Dass dies geschehen kann, hatte sich beispielsweise bei der Volksabstimmung über die neue Bundesverfassung im Jahr 1999 gezeigt, als die Befürworter keine Mittel für Inserate oder Plakate einsetzen wollten und damit Kleinstparteien und intransparente kleine Gruppen einen unangemessenen Einfluss nehmen konnten. Formal soll auf Gesetzesstufe (Radio- und Fernsehgesetz resp. Gesetz über die politischen Rechte) der Grundsatz der Gratiswerbung für politische Anliegen eingeführt und die dazu berechtigten Parteien und Gruppierungen bezeichnet werden; die konkreten Ausführungsdetails sollen anschliessend in einer speziellen Verordnung der Bundesversammlung geregelt werden.

Der Bundesrat sah in seiner ausführlichen Stellungnahme Schwachpunkte sowohl beim Grundsatz als auch bei der konkreten Umsetzung der vorgeschlagenen Neuerung. Da diese zudem einen massiven Eingriff in die Programmfreiheit der Radio- und Fernsehveranstalter bedeuten würde, beantragte er Rückweisung. Im Nationalrat hatten die Vorschläge der SPK keine Chance: er entschied sich gegen die Stimmen der SP und der Grünen für Nichteintreten.

Parlamentarische Initiative fordert Gratis-Meinungsspots von Parteien (03.436)
Dossier: Finanzierung der Politik

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Vorjahr das Parlament um die Bewilligung von sechs zusätzlichen Richterstellen ersucht. Im massgeblichen Gesetz ist ein Bereich von 50 bis 70 Stellen genannt, in der Ausführungsverordnung ist die Anzahl aber auf 64 fixiert. Das mit der Oberaufsicht über das Bundesverwaltungsgericht betraute Bundesgericht erachtete in der aktuellen Konsolidierungsphase dieser neuen Instanz die Aufstockung um eine italienischsprachige Richterstelle zur Bewältigung der Pendenzen im Asylbereich als ausreichend. Die Rechtskommission des Ständerats hatte zuerst nur eine auf zwei Jahre befristete Stelle genehmigen wollen. Da dies rechtlich nicht möglich war, beantragte es dem Plenum mit einer parlamentarischen Initiative, die Zahl der ordentlichen Vollzeitrichterstellen von 64 auf 65 aufzustocken, was auch der Bundesrat unterstützte. Eine linke Kommissionsminderheit forderte eine Erhöhung auf 67 Stellen, drang damit aber beim Parlament, das die Vorlage in der Sommersession verabschiedete, nicht durch.

Erhöhung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 08.501)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Auf Antrag seiner SPK gab der Ständerat einer parlamentarischen Initiative Bonhôte (sp, NE) für die Festlegung einer Obergrenze für die Werbeausgaben für die eidgenössischen Wahlen keine Folge. Unterstützung fand das Anliegen nur bei der Linken.

Begrenzung der Werbeausgaben für die eidgenössischen Wahlen (Pa.Iv. 07.471)
Dossier: Finanzierung der Politik

Die WAK des Nationalrats legte einen Vorschlag zur Liberalisierung des Sonntagsverkaufs vor. Konkret beantragte sie eine Teilrevision des Arbeitsgesetzes, um zu ermöglichen, dass das Verkaufspersonal an bis zu vier Sonntagen beschäftigt werden kann, ohne dass für die Durchführung eines Sonntagsverkaufs ein Bedarfsnachweis erbracht werden muss. An wie vielen von diesen vier Sonntagen die Geschäfte effektiv geöffnet sein und welche es sein werden, legen die Kantone in ihren kantonalen Gesetzen über die Ladenöffnungszeiten selbst fest. Die Aktivität der WAK ging auf eine 2003 eingereichte und in der Folge von den WAK beider Parlamentskammern unterstützte parlamentarische Initiative Kurt Wasserfallen (fdp, BE) zurück. Auslöser für diesen Vorstoss war ein Urteil des Bundesgerichts gewesen, das verlangt hatte, dass auch für die zur Gewohnheit gewordenen Sonntagsverkäufe in der Vorweihnachtszeit ein Bedarfsnachweis für jeden einzelnen Verkaufstag zu erbringen ist. Der Bundesrat unterstützte die Kommissionsvorschläge, die Vertreter der SP und der GP bekämpften sie sowohl in der WAK als auch im Nationalrat. Obwohl die Linke Unterstützung durch die EVP/EDU-Fraktion erhielt, setzte sich der Vorschlag der WAK durch. Die Linke opponierte auch im Ständerat, konnte sich aber auch hier nicht durchsetzen, und die Gewerkschaft Unia machte ihre während und nach den Beratungen vorgebrachte Referendumsdrohung nicht wahr.

Verkaufspersonal an bis zu vier Sonntagen beschäftigt

Einmal mehr scheiterte im Parlament ein linker Vorstoss für grössere Transparenz über die Finanzierung von Wahlkämpfen und Abstimmungskampagnen. Auf Antrag seiner SPK lehnte der Nationalrat eine entsprechende parlamentarische Initiative Nordmann (sp, VD) mit 78 zu 60 Stimmen ab. Nach den Nationalratswahlen, bei denen vor allem die SVP durch sehr hohe Ausgaben für Inserate und Plakate aufgefallen war, dachte die SP laut über die Lancierung einer Volksinitiative für Transparenz über die Herkunft von Wahlkampfspenden nach.

Finanzierung von Wahlkämpfen und Abstimmungskampagnen (Pa.Iv. 06.406)
Dossier: Finanzierung der Politik

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats legte ihren in Form einer parlamentarischen Initiative gehaltenen Entwurf für einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ vor (VI: 05.054). Diese gilt als Umsetzung der parlamentarischen Initiative Burkhalter (fdp, NE). Im Wesentlichen geht es dabei um die Aufnahme der bereits heute in Leitlinien festgelegten Grundsätze der Behördeninformation bei Volksabstimmungen in das Gesetz über die politischen Rechte. Diese Informationen sollen sachlich, transparent und verhältnismässig sein. Als Besonderheit soll der Bundesrat verpflichtet werden, umfassend zu eidgenössischen Volksabstimmungen zu informieren und dabei – das wäre eine Neuerung – immer den Standpunkt des Parlaments zu vertreten. Der Bundesrat sah weiterhin keinen Anlass, die bisher praktizierten Regeln von Leitlinien- auf Gesetzesstufe zu befördern und sprach sich dezidiert dagegen aus, dass die Regierung in jedem Fall die Haltung des Parlaments vertreten müsse. Der Nationalrat befasste sich in der Dezembersession mit diesen Vorschlägen. Gegen die Anträge der SVP, welche ihre eigene Volksinitiative bevorzugt, und des Bundesrates beschloss er Eintreten. In der Frage, ob der Bundesrat auch dann den Standpunkt der Bundesversammlung vertreten müsse, wenn er damit nicht einverstanden ist, beschloss der Rat auf Antrag Müller (fdp, AG) eine weniger rigide Lösung, indem er ihm untersagte, in diesem Fall eine abweichende Empfehlung abzugeben. Dieser Beschluss stützte sich auf ein Gutachten des EJPD, welches der Regierung die Propagierung einer vom Parlamentsentscheid abweichenden Parole untersagt, ihr aber erlaubt, sich in diesem Falle zurückzuhalten. Des weiteren verlängerte das Parlament die Behandlungsfrist für die Volksinitiative um ein Jahr.

Volksinitiative Volkssouveränität statt Behördenpropaganda (BRG 05.054)

Die Rechtskommission des Ständerates reichte im Februar eine parlamentarische Initiative für die genaue Festlegung der Zahl der Bundesrichter in Lausanne und Luzern (Bundesversicherungsgericht) ein. Das Gesetz spricht von 35-45 Richtern; die Kommission schlug nach eigenen Bedarfsabschätzungen 38 ordentliche und 19 nebenamtliche Richter vor, also eine Reduktion gegenüber den heute je 41 ordentlichen resp. nebenamtlichen Richtern. Da sich die von der Reform der Bundesrechtspflege erwarteten Entlastungen noch nicht genau abschätzen lassen, soll diese Regelung bis zum Jahr 2011 gelten. Die Reduktion soll bei der Neubesetzung der Gerichte im Jahr 2008 erfolgen, wobei bis zu diesem Zeitpunkt frei werdende Stellen nicht mehr ersetzt würden. Der Bundesrat war damit grundsätzlich einverstanden, ging aber von noch stärkeren Entlastungswirkungen der Reformen aus (Schaffung eines Bundesstrafgerichts, organisatorische Zusammenlegung der Gerichte von Lausanne und Luzern, Erschwerung des Zugangs für Kläger) und schlug deshalb nur 36 ordentliche Richterstellen vor. Beim Abbau über die Nichtersetzung von Vakanzen beantragte er eine gewisse Flexibilität. So soll darauf verzichtet werden, wenn die sprachliche oder fachliche Zusammensetzung des Gerichts dadurch so stark verändert würde, dass seine Funktionsfähigkeit nicht mehr garantiert wäre. Das Bundesgericht hingegen sprach sich strikte gegen eine Reduktion der heute 41 ordentlichen Richterstellen aus. Seiner Meinung nach wäre eine qualitativ hochstehende Gerichtstätigkeit bei einem Abbau nicht mehr gewährleistet.

Der Ständerat beriet die Vorschläge bereits in der Märzsession. Er folgte seiner Kommission und entschied sich für 38 Richter; einen Antrag Pfisterer (fdp, AG), die Zahl bis 2014 bei 41 zu belassen, scheiterte deutlich. Auf Antrag seiner Kommission beschloss der Rat zudem, dass das Bundesgericht umfassend und detailliert Rechenschaft über die Art, den Umfang und den zeitlichen Aufwand der Arbeitsaktivitäten jedes seiner Mitglieder abzulegen habe, um eine Grundlage für Optimierungsmöglichkeiten zu erhalten.

Die Rechtskommission des Nationalrats zweifelte an den Annahmen der kleinen Kammer über die zukünftige Geschäftslast, welche die Basis für den Abbauentscheid gebildet hatten. Sie schlug vor, es bis Ende 2011 bei den gegenwärtigen 41 Richtern zu belassen und dann, in Kenntnis der Auswirkungen der Gerichtsreform, allfällige Reduktionen vorzunehmen. In der Abstimmung im Nationalrat unterlag dieser von der Linken und der Hälfte der CVP unterstützte Vorschlag knapp mit 91 zu 87 Stimmen gegenüber der von der SVP und der nahezu geschlossenen FDP befürworteten Lösung des Ständerats (38 Richter). Die Pflicht zur detaillierten Rechenschaftsablage über den Arbeitsaufwand ging dem Nationalrat zu weit. In einer Kompromisslösung einigten sich die beiden Kammern darauf, dass das Gericht dem Parlament zwar Rechenschaft über seinen Aufwand abzulegen hat. Verlangt werde aber nicht eine vollständige und detaillierte Aufwanderfassung, sondern nur Informationen, welche das Parlament für seine Entscheide benötigt.

Präzisierung der benötigten Zahl an Bundesrichterinnen und Bundesrichtern (Pa.Iv. 06.400)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Die gemessen an der Bevölkerungszahl bestehende Übervertretung der kleinen Kantone (und der bürgerlichen Parteien) im Ständerat veranlasste Nationalrat Zisyadis (pda, VD), dessen Umwandlung in eine Regionskammer zu fordern. Deren 46 Mitglieder würden auf 49 erhöht und in sieben etwa gleich grossen Regionen nach dem Proporzsystem gewählt. Dieser parlamentarischen Initiative wurde mit 139 zu 33 Stimmen keine Folge gegeben.

Vorstoss für eine Umwandlung des Ständerates in einen Rat der Regionen (Pa.lv. 04.445)
Dossier: Schweiz der Regionen statt Kantone

Der Nationalrat hatte im Jahr 2002 eine parlamentarische Initiative Stamm (cvp, LU) (99.427) für mehr Fairness in Abstimmungskampagnen nicht weiter verfolgt. Ein Jahr später hatte Andreas Gross (sp, ZH) eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche in allgemeiner Form gesetzliche Vorschriften für möglichst faire Abstimmungskampagnen verlangte. Zudem sollten Vorkehrungen getroffen werden, dass die politischen Parteien in der Meinungsbildung eine wichtige Rolle spielen können. Mit dieser zweiten Forderung nahm er, in abgewandelter Form, sein Anliegen für die Offenlegung von Kampagnefinanzierungen wieder auf, das von der SPK und im Jahr 2004 auch vom Nationalrat abgelehnt worden war (99.430). Die Mehrheit der SPK des Nationalrats unterstützte den Vorstoss Gross. Dabei schien ihr insbesondere die Einräumung von Sendezeit für die Parteien in Radio und Fernsehen ein gangbares Mittel zur Stärkung der Position der Parteien in den Abstimmungskampagnen zu sein. Das Plenum gab der Initiative gegen den Widerstand der SVP Folge. Keinen Erfolg hatte im Nationalrat dagegen eine von der SP und den Grünen unterstützte parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, BS) (03.434). Diese hatte verlangt, dass sich mehrheitlich im öffentlichen Besitz befindende Unternehmen, sowie durch Zwangsabgaben finanzierte (z.B. Krankenkassen) oder für die Grundversorgung der Bevölkerung wichtige private Firmen nicht mehr an Abstimmungskampagnen beteiligen dürfen.

Parlamentarische Initiative fordert Gratis-Meinungsspots von Parteien (03.436)
Dossier: Finanzierung der Politik

Der Nationalrat folgte mit knappem Mehr dem Antrag seiner SPK, die im Jahr 2000 gutgeheissene parlamentarische Initiative Gross (sp, ZH) für die Meldepflicht und Publikation von grossen finanziellen Beiträgen an die Werbekampagnen für Volksabstimmungen abzuschreiben und damit auch auf die Vorschläge der Kommissionsminderheit zur Schaffung eines Anreizsystems für die Deklaration der Beiträge nicht einzutreten.

Meldepflicht und Publikation von grossen finanziellen Beiträgen an die Werbekampagnen für Volksabstimmungen (Pa.Iv. 99.430)
Dossier: Finanzierung der Politik

Die WAK des Nationalrats legte ihren Bericht zur Umsetzung der im Vorjahr angenommenen parlamentarischen Initiative Hegetschweiler (fdp, ZH) für eine Liberalisierung der Sortimentsbeschränkungen und der Ladenöffnungszeiten in den Bahnhof- und Flughafenarealen vor. Die Initiative war eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahre 1997 gewesen, welches festgehalten hatte, dass die, gemessen an den Vorschriften in den Standortkantonen, liberalen Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen nur für Geschäfte gelten würden, deren Angebot in sehr engem Zusammenhang mit dem Bedarf von Reisenden steht (z.B. Bücher, Blumen, Getränke). Nachdem das Parlament 1998 die Bestimmungen, was zum Bedarf von Bahn- und Flughafenkunden gehört, erweitert hatte (z.B. auch Unterhaltungselektronik, Kleider und Schuhe), blieb das Bundesgericht bei seiner restriktiven Haltung. Es anerkannte, dass damit für diese Läden zwar liberalere Öffnungszeiten gelten, urteilte aber, dass die Beschäftigung von Verkaufspersonal am Sonntag gemäss Arbeitsgesetz verboten resp. bewilligungspflichtig ist. Die Kommission schlug nun vor, dass für die Sonderregelung des Abend- und Sonntagsverkaufs in Bahnhöfen und Flughäfen nicht mehr das Warensortiment sondern die Grösse und Bedeutung dieser Zentren des öffentlichen Verkehrs entscheidend sein soll. Mit einer Teilrevision des Arbeitsgesetzes soll in bedeutenden Verkehrszentren die Arbeit in diesen Geschäften bis 23h00 und am Sonntag bewilligungsfrei werden, wobei für die Sonntagsarbeit Vorschriften über Kompensationen und minimale Anzahl von arbeitsfreien Tagen erlassen werden. Die Kommissionsmitglieder der SP und der GP beantragten, darauf entweder gar nicht einzutreten oder dann wenigstens die Bestimmung aufzunehmen, dass die Sonntagsarbeit nur bei Vorliegen eines Gesamtarbeitsvertrags zugelassen werde.

Revision des Arbeitsgesetzes

Der Bundesrat und die Bundesverwaltung haben in den letzten Jahren bei einigen Werbekampagnen zu Volksabstimmungen intensiver mitgewirkt als dies früher üblich war. So waren etwa bei der UNO-Abstimmung und beim Entscheid über die Armeereform mit erheblichen finanziellen Mitteln Informations- und Werbebroschüren herausgegeben worden. Eine parlamentarische Initiative von Hans Fehr (svp, ZH) verlangte nun, dass sich die Regierung und die Verwaltung auf sachliche Information zu beschränken hätten und es ihnen insbesondere untersagt werde, eigentliche Werbekampagnen zu führen oder solche finanziell zu unterstützen. Die SPK des Nationalrats beantragte, diesem Vorstoss keine Folge zu geben und setzte sich damit im Plenum gegen die SVP-Fraktion durch. Da allerdings auch die SPK gewisse Regeln für die staatliche Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmungskämpfen aufstellen möchte, unterbreitete sie dem Rat eine entsprechende Motion (03.3179). Obwohl die Regierung die Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, überwies der Nationalrat das Anliegen einstimmig in Motionsform. (Siehe dazu auch die lancierte Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“.)

Vorstoss zur Rollenbestimmung des Bundesrates bei Werbekampagnen (02.419)

Die im Vorjahr vom Nationalrat gewährte Verlängerung der Frist für die Ausarbeitung einer Lösung zur Umsetzung einer im Jahr 2000 gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Gross (sp, ZH) für die Meldepflicht und Publikation von grossen finanziellen Beiträgen an die Werbekampagnen für Volksabstimmungen brachte kein Ergebnis. Die Mehrheit der SPK beantragte dem Plenum, die Initiative abzuschreiben. Als wichtigsten Grund für ihren Antrag gab sie an, dass Deklarationsmodelle sehr detailliert abgefasst sein müssten, um Missbräuche zu verhindern. Zudem zeigten die Erfahrungen in den USA, dass eine Vielzahl von Umgehungsmöglichkeiten beständen, wie etwa die Ausrichtung von formal nicht zweckgebundenen Beiträgen an Parteien und Interessenorganisationen. Die vor allem von der Linken gebildete Kommissionsminderheit stimmte dieser kritischen Analyse weitgehend zu und schlug deshalb vor, mit einem Anreizmodell für vermehrte Transparenz zu sorgen. Gemäss ihrem Antrag sollen diejenigen, welche ihre Geldquellen deklarieren, vom Bund Beiträge für ihre Werbekampagnen erhalten.

Meldepflicht und Publikation von grossen finanziellen Beiträgen an die Werbekampagnen für Volksabstimmungen (Pa.Iv. 99.430)
Dossier: Finanzierung der Politik

Die SPK des Nationalrats tat sich schwer mit der Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Gross (sp, ZH) für die Meldepflicht und Publikation von grossen finanziellen Beiträgen an die Werbekampagnen für Volksabstimmungen. Das Plenum hatte dem Vorstoss im Jahr 2000 Folge gegeben und eine Subkommission der SPK hatte sich daran gemacht, Realisierungsmodelle zu entwickeln. Die nun notwendig gewordene Fristverlängerung für diese Arbeit wurde aber von einer Minderheit der SPK, welche dem Anliegen negativ gegenübersteht, zum Anlass genommen, einen Übungsabbruch zu verlangen und die Initiative abzuschreiben. Mit 101:84 Stimmen beschloss jedoch der Nationalrat, die Fristverlängerung zu gewähren. Die Forderung nach einer Offenlegung der Mittel wurde gemäss einer repräsentativen Umfrage (Univox) von einer Mehrheit der Stimmberechtigten unterstützt.

Meldepflicht und Publikation von grossen finanziellen Beiträgen an die Werbekampagnen für Volksabstimmungen (Pa.Iv. 99.430)
Dossier: Finanzierung der Politik

Der Nationalrat beschäftigte sich mit dem Projekt seiner SPK zur Umsetzung der im Jahr 2000 gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Stamm (cvp, LU) zur Wahrung der Lauterkeit in der Abstimmungswerbung. Nachdem die Fraktionen der bürgerlichen Parteien die vorgeschlagene Einsetzung einer Anrufungskommission als nicht praktikabel und überflüssig bezeichnet hatten, folgte der Rat mit 86:65 Stimmen dem auch vom Bundesrat unterstützten Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit.

Forderung einer Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen (99.427)

Die SPK des Nationalrats präsentierte ihre Vorschläge zur Umsetzung der im Vorjahr gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Stamm (cvp, LU) zur Wahrung der Lauterkeit in der Abstimmungswerbung. Sie beantragte, mit einer Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte eine vom Bundesrat ernannte Fachkommission zu schaffen, welche Beanstandungen von Stimmberechtigten überprüft und ihre Stellungnahme dazu öffentlich bekannt macht. Über eine Entscheidbefugnis, z.B. zur Verhinderung von beanstandeten Aussagen, verfügt die Kommission jedoch nicht; auf der anderen Seite ist ihre Stellungnahme auch nicht rekursfähig. Entsprechende Terminvorgaben sollen dafür sorgen, dass diese Stellungnahmen noch vor dem Abstimmungstag publiziert werden. Der Bundesrat lehnte diese von der SPK vorgeschlagene neue Instanz ab, da sie den Regeln der freien Meinungsbildung widersprechen würde. Zudem wies er auf kontraproduktive Effekte einer derartigen Kontrolle hin, welche den Urhebern unlauterer Propaganda zu zusätzlicher Publizität verhelfen könnte. Ein Beispiel für falsche Behauptungen lieferten die Gegner der Militärgesetzrevision, welche in Inseraten proklamierten, die geplanten Auslandeinsätze der Armee würden CHF 600 Mio. pro Jahr (statt rund CHF 200 Mio.) kosten.

Forderung einer Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen (99.427)