Der knappe Ausgang der Volksabstimmung über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals hatte auch die Frage aufgeworfen, ob nicht die Veröffentlichung von Resultaten von Meinungsumfragen unmittelbar vor einem Urnengang zu verbieten sei, da damit die Meinungsbildung manipuliert werden könne. Der Bundesrat gab sich in seiner Antwort auf eine Interpellation Bonny (fdp, BE) sehr zurückhaltend und wies insbesondere auf die Unterschiede zum Ausland hin, wo zwar zum Teil solche Restriktionen bestehen, die Anzahl der Abstimmungen und Wahlen aber viel geringer ist.
Meinungsumfragen- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 1990
- Prozesstyp
- Interpellation / Anfrage
- Geschäftsnr.
- 89.832
- Akteure
- Quellen
-
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- Amtl. Bull. NR, 1990, S. 757 und 894 f.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 06.07.2017
Aktualisiert am 06.07.2017