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Im Rahmen der Bundesratswahlen 2019 bestätigte die SVP ihre zwei Sitze im Bundesrat: Ihre bisherigen Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin wurden mit 213 Stimmen und mit 191 Stimmen von der Bundesversammlung wiedergewählt.
Gespalten zeigte sich die SVP zur Forderung der Grünen nach einem Bundesratssitz. So zeigten sich einige ihrer Mitglieder mit der Forderung einverstanden. Aus Sicht von Thomas Aeschi (svp, ZG) etwa, die er in der NZZ darlegte, seien nämlich zwei Parteien im Bundesrat klar übervertreten: die SP und die FDP. Statt aber den Sitz von Ignazio Cassis anzugreifen, attackierten einige SVP-Mitglieder den Sitz von Simonetta Sommaruga. Parteipräsident Albert Rösti (svp, BE) machte aber im Sonntags-Blick anschliessend klar, dass für die SVP Stabilität und Kontinuität im Bundesrat wichtig seien, weshalb die SVP offiziell die Kandidatur von Regula Rytz nicht unterstützt habe. Regula Rytz war zuvor auch nicht zum Hearing der SVP eingeladen worden.
Rösti äusserte zudem seine Skepsis zum von CVP-Parteipräsident Pfister (ZG) eingebrachten Vorschlag eines Konkordanz-Gipfels, bei dem die Parteipräsidentinnen und -präsidenten über die grundsätzliche parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates diskutieren sollten. Rösti war der Meinung, dass die Parteien bereits bei den Bundesratswahlen 2019 nicht in der Lage gewesen seien, eine bessere Lösung zur Konkordanz und zur Vertretung der Parteien im Bundesrat zu finden, und dies auch beim Konkordanzgipfel nicht funktionieren werde. Die Idee, den Bundesrat auf neun Mitglieder zu erweitern, um der Forderung der Grünen nachzukommen, empfand er überdies als «unnötige Aufblähung» der Verwaltung.

Resultate der SVP bei den Bunderstaswahlen 2019

Die SVP gewann bei den Ständeratswahlen 2019 ein Mandat (neu: 6 Sitze) hinzu und blieb damit die viertstärkste Kraft im Stöckli. Wie die NZZ schrieb, konnte die Partei ihren Aufstieg in den vergangenen Jahrzehnten nie in entsprechende Sitzgewinne im Ständerat ummünzen. Der Tages-Anzeiger nannte vier Ursachen für die Schwierigkeiten der SVP, ins Stöckli einziehen zu können. Erstens bekunde die SVP Mühe mit der Bildung und der Pflege von Allianzen. Diese seien aber wichtig, um zusammen mit anderen Parteien Tickets für den Ständerat zu formen. Zweitens setze die SVP auf polarisierendes Personal wie zum Beispiel Roger Köppel: Aggressiv auftretende Ständeratskandidierende holten kaum Stimmen ausserhalb des engsten Anhängerkreises und hätten damit geringere Chancen auf Erfolg. Drittens habe die SVP ein Geschlechterproblem: Die Partei schicke fast ausschliesslich Herren in gesetzterem Alter ins Rennen. So könne die SVP aber eine jüngere und weibliche Wählerschaft nicht mobilisieren. Viertens habe die SVP vor allem in der Romandie überproportional verloren: Hier seien klar die Grünen begünstigt worden.

Resultate der SVP bei den Ständeratswahlen 2019

Stillschweigend überwies der Ständerat in der Herbstsession 2019 ein Postulat Rechsteiner (sp, ZH), das vom Bundesrat verlangte, die Verwendung der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance in der Innen- und Aussenpolitik des Bundes darzulegen. Der geforderte Bericht muss gemäss Postulatstext aufzeigen, welche rechtlichen Implikationen die Definition hat, wie sie der Sensibilisierungs-, Präventions-, Beratungs- und Interventionsarbeit auf allen Staatsebenen dient und inwiefern sie für die gezielte Erhebung von Fallzahlen, für die Forschungsarbeit und von den Gerichten genutzt wird oder werden kann.

Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (Po. 19.3942)

Im April 2019 berichtete die Schweizer Presse über die Ergebnisse der Untersuchung der illegalen Parteispenden durch die deutsche Bundestagsverwaltung. Diese war zum Schluss gekommen, dass der AfD-Kandidat Guido Reil und der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen illegale Parteispenden von einer Agenturfirma aus der Schweiz erhalten hatten. Die AfD wurde wegen dieser beiden Spenden zu einer Strafzahlung in Höhe von etwa Euro 400'000 verpflichtet. Die Untersuchungen zu der Spende an die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel waren zu diesen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

Medienberichte zu einer angeblichen Spende von SVP-Gönnern an die deutsche Partei AfD

Un comité mené principalement par des membres de l'Union démocratique fédérale ainsi que l'UDC a déposé le lundi 8 avril 2019 un référendum contre la loi résultant d'une initiative parlementaire Reynard, acceptée en chambres, qui visait à pénaliser les propos homophobes. Le comité référendaire estime que les discriminations sur les orientations sexuelles sont un phénomène marginal, et que l'extension de la norme antiraciste conduirait à des «vagues de plaintes absurdes contre des personnes qui adoptent une attitude critique à l'égard de l'homosexualité», rapporte un article du quotidien Le Temps. Le référendum a été nommé «non à la censure», et la liberté d'expression sert de ressort principal au discours des référendaires. Selon le comité, la loi contre le racisme existante a déjà été créée pour «faire taire les opposants politiques». Une banderole appelant à la tolérance, à la diversité des opinions ainsi que de nombreuses références à la Convention européenne des Droits de l'Homme ont accompagné la remise des paraphes. Pour rappel, la récolte des signatures avait été entachée par un scandale, lorsque Mathias Reynard avait dénoncé sur les réseaux sociaux les pratiques des référendaires. Certains d'entre eux auraient fait croire aux potentiels signataires que leur texte était une initiative contre l'homophobie.

Pénaliser les propos homophobes (Iv.pa. 13.407)

Die Lega dei Ticinesi erlitt in den Tessiner Gesamterneuerungswahlen 2019 eine bittere Niederlage. Im Grossen Rat verlor die Partei vier Sitze (neu: 18 Sitze). Ihr Wähleranteil ging sogar um 4.3 Prozentpunkte zurück (neu: 19.9 Prozent). Dennoch blieb die Lega die zweitstärkste kantonale Partei nach der FDP. Gemäss einigen Parteimitgliedern seien die Verluste auf Parteisympathisanten und -sympathisantinnen zurückzuführen, die zu zuversichtlich gewesen wären, dass die Partei gewinnen werde, weshalb sie zu wenig zahlreich an der Urne erschienen seien.
Trotz dieser Verluste in der Legislative konnte die Lega ihre zwei Sitze in der Exekutive bestätigen: Claudio Zali und Norman Gobbi wurden wiedergewählt. Diesen Erfolg hatte die Lega gemäss St.Galler Tagblatt und Corriere del Ticino der Listenverbindung mit der SVP zu verdanken – im Tessin wird der Consiglio di Stato per Proporzwahlrecht gewählt. Die im Januar 2019 angekündigte Listenverbindung der Partei von Monte Boglia (wie die Lega im Tessin auch genannt wird) mit der SVP war nicht von allen Parteimitgliedern beziehungsweise -sympathisantinnen und -sympathisanten begrüsst worden. Am jährlichen Fest zur Lancierung der Kampagne war viel Kritik an diesem Entscheid laut geworden, berichtete der Corriere del Ticino im Januar 2019.

Verluste der Lega bei den Tessiner Kantonalwahlen

Im April 2019 nahm die Schweizer Presse die Geschichte zu den aus der Schweiz stammenden Spenden an die «Alternative für Deutschland (AfD)» wieder auf. So wurde berichtet, dass der Zürcher Milliardär und SVP-Gönner Henning Conle, ein schweizerisch-deutscher Immobilienunternehmer, der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel über eine Schweizer Pharmafirma CHF 150‘000 überwiesen habe. Der Immobilienunternehmer sei auch Gönner der SVP. Er habe die 100-Jahr-Feier der SVP finanziell unterstützt, wie die Medien berichteten. Auf der Spenderliste der Feier sei überdies auch der Name von Alexander Segert gestanden, dem Werbeagenten aus Andelfingen (ZH), der gemäss Medien den AfD-Kandidaten Guido Reil unterstützt haben soll.

Medienberichte zu einer angeblichen Spende von SVP-Gönnern an die deutsche Partei AfD

Nach der Wahlniederlage der SVP bei den Zürcher Kantonalwahlen trat die gesamte Leitung samt Sekretariat der SVP Zürich zurück. Hinter diesem Entscheid, der schon unmittelbar nach den Wahlen in der Luft lag, stand der Druck von Christoph Blocher – wie der Tages-Anzeiger und die NZZ zu berichten wussten. Der zurücktretende Parteipräsident Konrad Langhart bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, dass Blocher «seinen Einfluss geltend gemacht hat» (Tages-Anzeiger). Dies entspreche dem bekannten Blocher-Prinzip, wonach Verantwortliche, unabhängig von ihrer Schuld für einen Misserfolg, die Konsequenzen zu übernehmen hätten. Die Partei wollte neue Köpfe, um sich gut auf die «alles entscheidenden nationalen Wahlen im Herbst» vorbereiten zu können. Schon vier Tage nach den Wahlen war Langhart zusammen mit anderen Partei-Persönlichkeiten auf der Suche nach Ideen, um die beste Lösung für die Partei zu finden. Gesucht wurde – wie die NZZ schrieb – ein Krisenmanager, der das Ruder bei der durchgeschüttelten Partei übernehme. Der Tages-Anzeiger kommentierte Blochers Entscheid als sehr riskant, vor allem wegen des ausgewählten Zeitpunkts. Eine Partei sei nicht ein Unternehmen – so die Zeitung – und ein Wechsel an der Parteispitze könnte einen Glaubwürdigkeitsverlust bei der Wählerschaft verursachen.
Der rund 70-köpfige Parteivorstand organisierte Anfang April eine ausserordentliche Sitzung, in der Patrick Walder als Interimspräsident vorgeschlagen wurde. Der Entscheid im Vorstand fiel fast einstimmig. Ausgewählt wurde er – zusammen mit den neuen Vizepräsidenten Toni Bortoluzzi und Orlando Wyss sowie der neuen Vizepräsidentin Elisabeth Pflugshaupt – übers Wochenende durch eine von Christoph Blocher angeführte Arbeitsgruppe, der auch Langhart angehörte. Patrick Walder ist 31 Jahre alt, Treuhänder und gehört seit 13 Jahren dem Gemeinderat Dübendorf an. Walder soll das Zürcher SVP-Schiff bis im Herbst, womöglich bis im nächsten Frühling lenken. Genauere Details über die künftige Strategie gab er nicht bekannt – der Vorstand müsse die strategische Ausrichtung zu diesem Zeitpunkt noch diskutieren.
In einem Interview mit dem Tages-Anzeiger kommentierte Langhart seine Amtszeit sowie die Neuwahl von Walder. Langhart bezeichnete seine vor vier Jahren durchgeführte Wahl als einen Betriebsunfall für die Parteiführung. Der Milizpolitiker und Biobauer gab zu Protokoll, dass es ihm nicht gelungen sei, die Zürcher SVP nach seinen Vorstellungen zu formen. Zudem habe er zu wenig (oder gar fast nie) den Kontakt mit den einflussreichen Parteimitgliedern aufgenommen. Für Langhart war aber klar, dass die SVP schweizweit im Gegenwind stand – nicht nur in Zürich. Deswegen trage auch die oberste Leitung der SVP Schweiz Verantwortung für die schlechten Wahlresultate in den kantonalen Wahlen.
Am 2. Mai wurde Martin Suter zum neuen Parteisekretär nominiert. Die Leitung der Zürcher SVP war damit wieder komplett.

Wechsel in der Parteileitung der SVP Zürich

Im Januar 2019 wurde bekannt, dass hinter Spenden an verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten der deutschen Partei «Alternative für Deutschland (AfD)» Schweizer Gelder stehen. Gemäss Artikeln einer Recherchekooperation des Westdeutschen Rundfunks Köln, des Norddeutschen Rundfunks, der Süddeutschen Zeitung und der Tamedia habe die Agentur von Alexander Segert dem AfD-Kandidaten Guido Reil Spenden übermittelt. Der deutsche Staatsbürger Alexander Segert habe gemäss der Recherche Beziehungen zur SVP, unter anderem war seine Werbeagentur mit Sitz in Andelfingen (ZH) für verschiedene SVP-Kampagnen verantwortlich gewesen. Unklar war gemäss Medien, ob Segert auch Spenden an die AfD-Kandidatin Alice Weidel übermittelt habe, wie erste Berichte hatten vermuten lassen. In Deutschland sind Parteispenden aus Nicht-EU-Staaten über 1'000 Euro vom Gesetz verboten. Aus diesem Grund wurde eine Untersuchung der Bundestagsverwaltung und der Staatsanwaltschaft Konstanz eröffnet.

Medienberichte zu einer angeblichen Spende von SVP-Gönnern an die deutsche Partei AfD

Après que le Conseil national a accepté de supprimer la notion d'identité sexuelle du projet, l'initiative Reynard (ps, VS) visant à pénaliser les propos homophobes a été soumise au vote final dans les deux chambres. Seule l'orientation sexuelle comme motif de discrimination sera ajoutée à la norme pénale antiraciste. 121 voix contre 67 (provenant de l'UDC et de 5 PLR) et 8 abstentions (4 UDC, 2 PLR et 2 PDC) ont accepté l'objet au National et 30 voix contre 12 (UDC et PLR) et une abstention (PLR) ont fait passer la rampe à la nouvelle norme aux Etats. Désormais, les déclarations homophobes faites publiquement et rabaissant les personnes d'une manière contraire à la dignité humaine seront poursuivies d'office. Les peines encourues vont d'une amende pécuniaire à une privation de liberté allant jusqu'à trois ans.

Pénaliser les propos homophobes (Iv.pa. 13.407)

Le Conseil des Etats a lui aussi accepté de pénaliser les propos homophobes, par 32 voix contre 10. Cependant, la notion d'identité de genre, approuvée par le Conseil national, n'a pas convaincu les sénatrices et sénateurs. Par 23 voix contre 18, le chambre haute a refusé d'inscrire ce «concept flou» dans la loi. Le projet devra donc repasser par la chambre du peuple pour régler cette divergence.

Pénaliser les propos homophobes (Iv.pa. 13.407)

Im Juni 2017 sollte der Bundesrat mit einer Motion Munz (sp, SH) beauftragt werden, den internationalen „Roma Holocaust Memorial Day“ anzuerkennen. In seiner Stellungnahme vom August 2017 hatte der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfohlen. Die parlamentarische Abstimmung über das sensible Thema kam aber erst gar nicht zustande, da die Motionärin ihren Vorstoss in der Frühjahrssession 2018 zurückzog.
In Ermahnung der zahlreichen Roma- und Sintiopfer des Zweiten Weltkrieges hatte das Europäische Parlament im April 2015 den 2. August zu deren Gedenktag erklärt und war in seiner Resolution von der Europäischen Kommission im Juli desselben Jahres bestätigt worden. Die Schweiz beschränkte ihre Gedenkaktivitäten bisweilen auf den 27. Januar, den internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust. Die Motionärin erachtete es aber gerade zu diesem Zeitpunkt als relevant – die Schweiz hatte seit März 2017 zum ersten Mal den Vorsitz der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) inne –, dass die Schweiz besonders gegenüber den Roma und Sinti ein klares Zeichen setze. Die Kultur und Verfolgungsgeschichte dieser Minderheitengruppen seien gerade in der Schweizer Gesellschaft nur wenig bekannt und würden auch nicht speziell im Rahmen der obligatorischen Schulbildung vermittelt. Dies führe mitunter dazu, dass Klischees und Vorurteile unhinterfragt weitergegeben würden und die Roma und Sinti wieder verstärkt Diskriminierung sowie Hassreden und physischen Übergriffen ausgesetzt seien – in der Schweiz wie auch in ganz Europa. Gerade vor diesem Hintergrund sei es von grosser Bedeutung, dass auch der 2. August offiziell anerkannt werde.
Der Bundesrat beteuerte in seiner Stellungnahme, dass er die Bestrebungen zur Sensibilisierung jüngerer Generationen für sämtliche Opfer des Nationalsozialismus vollumfänglich anerkenne. Er verwies zugleich aber darauf, dass auch viele andere Länder – bspw. Deutschland, Italien oder die skandinavischen Länder – keinen expliziten Gedenktag für die Roma- und Sintiopfer pflegten, dieser aber im Rahmen des internationalen Gedenktages mit allen anderen Opfern zusammen gedenken würden. Diesen Ansatz verfolge auch die Schweiz. Im Rahmen des jährlichen Gedenkens vom 27. Januar habe die Schweiz aber auch konkrete und spezifische Aktivitäten zur Ermahnung der Verfolgung dieser Gruppen durchgeführt und man werde solche Aktivitäten auch weiterhin durchführen. Über die besondere Notwendigkeit der Bekanntmachung dieser Kultur und Geschichte sei er sich aber dennoch bewusst, weswegen der Bund im Rahmen des Aktionsplans „Jenische, Sinti, Roma“ auch Sensibilisierungsprojekte in Schulen und die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien vorsehe. In ebendiesen Aktionsplan und dessen Erfolg setzte die Motionärin ihre ganze Hoffnung und bedankte sich hierfür beim Bundesrat, ehe sie ihren Vorstoss offiziell zurückzog.

Internationaler Roma Holocaust Memorial Day

Mit 121 zu 59 Stimmen lehnte der Nationalrat in der Frühjahrssession 2017 eine parlamentarische Initiative Tornare (sp, GE) ab, die bei Rassendiskriminierung, Antisemitismus und Homophobie ein Beschwerderecht für Minderheitenschutzorganisationen forderte. Der Gedanke hinter dem Vorstoss war, dass Opfer von Diskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB oft nicht selbst tätig werden können, sei es aus Angst, aufgrund Unkenntnis ihrer Rechte oder fehlender juristischer Unterstützung. Hier sollen Organisationen, die sich beispielsweise für die Bekämpfung von Rassismus oder Homophobie einsetzen, mit dem nötigen juristischen Sachverstand und der nötigen Erfahrung anstelle des Opfers Beschwerde führen können. Wie die Kommissionsmehrheit erachtete der Nationalrat die Einführung eines solchen Verbandsbeschwerderechts als nicht zweckmässig, da es das Strafverfahren unnötig verkompliziere. Rassendiskriminierung müsse als Offizialdelikt von den Behörden bei Kenntnis ohnehin von Amtes wegen verfolgt werden und das Recht, Anzeige zu erstatten, stehe den betreffenden Organisationen bereits heute zu.

Pa.Iv. Tornare: Bekämpfung von Rassendiskriminierung, Antisemitismus und Homophobie. Beschwerderecht für Minderheitenschutzorganisationen

Ebenfalls im Sinne der Presse entschied das Bundesgericht im Juli 2016, indem es zwei Beschwerden des sogenannten Kristallnacht-Twitterers auf Persönlichkeitsverletzung in einem Online-Artikel der "Schweiz am Sonntag" und auf der Homepage eines Rassismus-Experten abwies. Der Kläger und ehemalige SVP-Lokalpolitiker war zuvor aufgrund seines Tweets, worin er die Meinung äusserte, dass es eventuell wieder eine Kristallnacht brauche – dieses Mal für Moscheen –, wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Das Sonntagsblatt hatte als Reaktion auf den Tweet in einem Kommentar unter anderem die Ansicht geäussert, dass solche Personen nichts in einer Partei zu suchen hätten, die sich zu den Grundsätzen der Freiheit und Demokratie bekenne. Die oberste eidgenössische Gerichtsinstanz kam zum Schluss, dass im vorliegenden Falle ein öffentliches Interesse zur Berichterstattung bestanden habe, da Diskussionen zum Islam in der Schweiz zum aktuellen politischen Diskurs gehörten. Und – wie bereits in zwei im Vorjahr gefällten Urteilen festgehalten – habe der Kläger mit seinem Tweet die Öffentlichkeit gesucht. Ferner hielt das Bundesgericht fest, dass der Tweet, welcher in Reaktion auf einen Einzelfall entstanden war, in seiner Klarheit auch beim Durchschnittsleser keine Zweifel ob dessen Sinn aufkommen lasse und das in der "Schweiz am Sonntag" geäusserte Werturteil deswegen nicht zu beanstanden sei.

Bundesgerichtsurteile zum Umgang der Presse mit dem Kristallnacht-Twitterer

Nachdem das Bundesgericht die Verurteilung des sogenannten Kristallnacht-Twitterers wegen Rassendiskriminierung im November 2015 gestützt hatte, befasste es sich einen Monat später erneut mit dem Fall, diesmal jedoch aus der Perspektive der Medienfreiheit. Der sogenannte Kristallnacht-Twitterer, ein ehemaliger SVP-Lokalpolitiker, hatte seiner Verärgerung ob dem Freispruch des Sekretärs der Muslimischen Gemeinde Basel, welcher aufgrund der Aussage, es sei "okay", wenn ein Mann seine Frau mit Schlägen zum Geschlechtsverkehr zwinge, angeklagt worden war, im Sommer 2012 mit folgendem Tweet Luft gemacht: "Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht ... diesmal für Moscheen". Ein im Jahr 2014 gefällter Entscheid des Bezirksgerichts Uster hatte zwei Journalisten der NZZ und des Tages-Anzeigers durch Androhen einer Ordnungsbusse untersagt, in ihrer Berichterstattung Namen, Alter und Wohnort des Angeklagten sowie Fotos des Beschuldigten und die Adresse dessen Blogs zu erwähnen. Nachdem das Obergericht hier bereits korrigierend eingewirkt hatte, revidierte das Bundesgericht im Dezember 2015 diesen Entscheid vollständig und gewichtete somit die Medienfreiheit höher als die schutzwürdigen Interessen des unterdessen Verurteilten. Dazu käme, dass gerade mit einem Internetblog die Öffentlichkeit ja gesucht werde, weswegen es "schwer nachvollziehbar" sei, dass in der Berichterstattung gerade auf die Erwähnung des Blogs verzichtet werden müsse.

Bundesgerichtsurteile zum Umgang der Presse mit dem Kristallnacht-Twitterer

Die «Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes» (Pegida) hatten im Gegensatz zu den Nachbarländern in der Schweiz einen schweren Stand. Der Chef der Thurgauer Sektion, Mike Spielmann (TG, dps) wollte daran etwas ändern und trat als Vizepräsident der Direktdemokratischen Partei Schweiz auf einer Einerliste für die Nationalratswahlen an. Das einstige SVP-Mitglied Spielmann wollte sich laut Interview mit der Thurgauer Zeitung «gegen eine Radikalisierung des Islams» einsetzen. Für die DPS traten auch deren Gründer Ignaz Bearth (SG, dps), ehemaliger Sprecher der Pegida Schweiz im Kanton St. Gallen, sowie Tobias Steiger (SO, dps) im Kanton Solothurn für die nationalen Wahlen an. Die Thurgauer Zeitung bezeichnete die DPS als «am äusseren rechten Rand agierende Partei».

Direktdemokratische Partei Schweiz

In allen drei Stammlanden der BDP (GL, GR, BE) fanden im Berichtjahr kantonale Wahlen statt – laut Parteipräsident Martin Landolt zum ersten Mal unter normalen Vorzeichen. Die Resultate dieser Wahlen waren überaus gemischt. Eine veritable Schlappe musste die junge Partei im Kanton Bern einstecken, wo ihr nicht weniger als elf Sitze und fast fünf Prozentpunkte an Wählerstärke verlustig gingen (neu: 14 Sitze und 11,2%). Die Befürchtungen, dass sich die Niederlage auch in den Kantonen Graubünden und Glarus wiederholen könnte, bewahrheiteten sich dann allerdings nicht. In Glarus verlor die BDP zwar einen Sitz (neu: 9 Sitze), konnte sich aber als drittstärkste Partei (hinter der SVP und der FDP) halten. In Graubünden konnten die Bürgerlich-Demokraten gar um einen Sitz zulegen. Insgesamt verfügte die BDP Ende 2014 in zehn Kantonen noch über 77 Legislativsitze. In Glarus, Graubünden und Bern verteidigte die BDP zudem ihre insgesamt vier Regierungssitze relativ souverän. Kein Erfolg war der Partei bei der Ständeratsersatzwahl im Kanton Glarus beschieden. Zwar war sie dort mit ihrem Parteipräsidenten Martin Landolt angetreten, dieser hatte aber gegen Thomas Hefti (fdp), der mehr als doppelt so viele Stimmen holte, letztlich keine Chance.

Wahlresultate der BDP seit ihrer Entstehung
Dossier: Gründung und Entwicklung der BDP

2013 hatte die BDP bei ihren Parolenfassungen zu 100% mit der CVP übereingestimmt. Dies war 2014 nicht mehr der Fall: Sowohl bei der Pädophileninitiative als auch bei der Gastroinitiative fassten die beiden Parteien unterschiedliche Empfehlungen. 2014 lag die BDP mit ihren Abstimmungsempfehlungen näher bei der FDP, mit der sie in elf von zwölf Fällen übereinstimmte. Auch hier war es die Pädophileninitiative, bei der sich die beiden Parteien nicht einig waren. Insgesamt war die BDP zusammen mit der GLP im Berichtjahr die erfolgreichste Partei, nimmt man die Übereinstimmung zwischen Parole und Abstimmungsresultat zum Massstab: Bei zehn der zwölf Vorlagen entsprach die Empfehlung der BDP dem Abstimmungsresultat.
In Thun lehnten die Delegierten der BDP Anfang Jahr sowohl die Mindestlohninitiative (156 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen) als auch die Initiative gegen die Abtreibungsfinanzierung (147 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung) ab. Zudem empfahlen sie die FABI-Vorlage mit 152 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen zur Annahme. Bereits im August 2013 hatten die Delegierten die Masseneinwanderungsinitiative der SVP mit 110 zu 0 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) zur Ablehnung empfohlen. Mit 89 zu 30 Stimmen bei 9 Enthaltungen war die Parolenfassung zur Beschaffung des Gripen an der Delegiertenversammlung Anfang April in Luzern etwas umstrittener. Etwas deutlicher wurden die Pädophilie-Initiative (95 zu 20 Stimmen bei 10 Enthaltungen) und fast einstimmig die Hausarztvorlage (122 zu 3 Stimmen) zur Annahme empfohlen. Ebenfalls in Luzern entschieden sich die Delegierten mit 103 zu 4 Stimmen bei 13 Enthaltungen für ein Nein zur Einheitskasseninitiative. Im August verwarfen die BDP-Delegierten in Pully die Ecopopinitiative (92 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen) und die Initiative gegen die Pauschalbesteuerung (92 zu 5 Stimmen bei 9 Enthaltungen). Eine parteiinterne Auseinandersetzung gab es bei der Gastroinitiative, wo ein Nein der Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, die bei einer Annahme des Begehrens Steuerausfälle von mehreren Millionen Franken befürchtete, einem Ja von Mitinitiant Hans Grunder (BE) gegenüberstand. Die Delegierten folgten letztlich mit 72 zu 25 Stimmen bei 4 Enthaltungen ihrer Bundesrätin. Das Nein zur Gold-Initiative wurde Mitte Oktober in Reinach mit 113 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen gefasst.

BDP Parolenfassungen

In Bern konnte die EVP auf Kosten der BDP bei den kantonalen Parlamentswahlen um zwei Sitze zulegen. Neu verfügen die Evangelikalen in Bern über 12 Mandate. In den restlichen fünf Kantonen, in denen 2014 ebenfalls Wahlen stattfanden (GL, GR, NW, OW, ZG), war die EVP nicht angetreten. Insgesamt konnte die EVP damit ihre Anzahl kantonaler Legislativmandate auf 40 erhöhen (von total 2'559 kantonalen Parlamentssitzen). Mit ihrer Regierungsratskandidatur im Kanton Bern hatte die EVP allerdings keinen Erfolg und blieb damit auch 2014 weiterhin ohne kantonale Exekutivmandate. Bei den kommunalen Wahlen in der Stadt Zürich scheiterte die EVP in extremis an der 5-Prozenthürde und war damit nicht mehr im Gemeinderat vertreten. Mit einer Initiative will die lokale EVP gegen das Wahlsystem protestieren.

EVP kantonalen Parlamentswahlen

Die EVP lasse sich nur schwer in einem Links-Rechts-Schema verorten, sagte Marianne Streiff bei der Übernahme ihres Präsidialamtes. Man sei in sozialen und ökologischen Fragen eher links und bei ethischen Fragen eher rechts-konservativ. Diese Ambivalenz zeigte sich bei den Parolenfassungen zu eher sozialpolitischen Anliegen, die im Vergleich zu anderen Parteien knappere Abstimmungen an den Delegiertenversammlungen hervorbrachten. Am meisten Mühe bekundete die EVP allerdings mit der Parolenfassung zur Gripen-Beschaffung. Weil das Resultat mit 48 zu 46 Stimmen bei 5 Enthaltungen äusserst knapp ausfiel, entschied sich die Partei Ende Januar in Olten für Stimmfreigabe. An der Delegiertenversammlung in Biel Anfang April beschloss die EVP mit 86 zu 40 Stimmen bei acht Enthaltungen, die Mindestlohninitiative und mit 101 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung die Pädophileninitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Deutlich Ja sagte die EVP zum Gegenvorschlag zur Hausarztmedizininitiative (mit 110 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen). Eher knapp war dann wieder das Ja zur Einheitskrankenkasse, das Ende Juni in Ittigen (BE) mit 63 zu 39 Stimmen bei einer Enthaltung zustande kam. Ebenfalls in Ittigen lehnte die EVP die Gastroinitiative mit 79 zu 13 Stimmen ab. Mit 67 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde die Ecopop-Initiative Mitte August in Fribourg verworfen. Die Initiative würde keine Probleme lösen und der Wirtschaft schaden. Die links-soziale Seite der EVP zeigte sich beim Ja zur Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung: Mit 73 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützten die Delegierten ebenfalls in Fribourg das linke Volksbegehren. Schliesslich wurde in Fribourg auch ein deutliches Nein gegen die Goldinitiative gefasst (71 zu 1 Stimme bei 6 Enthaltungen). Zur Vorlage für die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Ja mit 105 zu 0 Stimmen) und zur Masseneinwanderungsinitiative (Nein mit 82 zu 11 Stimmen) hatte die EVP bereits 2013 in Winterthur Stellung bezogen. Dort hatte sie auch das Ja zur Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ gefasst. Die 59 zu 31 Stimmen bei 15 Enthaltungen waren zwar kein deutliches Zeichen, aber hier zeigte sich doch die rechts-konservative Seite der Partei bei ethischen Fragen: Die Abtreibungszahlen müssten gesenkt werden und mit der Initiative würde eine höhere Schwelle gesetzt, so das Argument für das EVP-Ja.

EVP Parolenfassungen

Nachdem die Lega im Vorjahr sowohl den Tod von Parteigründer Giuliano Bignasca als auch von ihrem Regierungsrat Michele Barra hatte verkraften müssen, wurde erwartet, dass ein Machtvakuum entstünde, das allenfalls die im Kanton Tessin noch junge SVP ausnutzen könnte. Allerdings hatte sich im Südkanton auch die Lega für die im Tessin mit dem höchsten Ja-Stimmen-Anteil angenommene Masseneinwanderungsinitiative eingesetzt und die Partei war erfolgreich im Kampf gegen die finanzielle Beteiligung des Tessins an der Weltausstellung in Mailand. Der bisher gut funktionierende Spagat zwischen Opposition und Regierung – seit 2011 verfügt die Lega über zwei Regierungsräte und ist die zweitstärkste Fraktion im Tessiner Parlament – schien allerdings immer weniger zu gelingen. So mussten sowohl der Sindaco von Lugano – Marco Borradori – als auch die Lega-Regierungsräte mehrere in der Partei eigentlich verhasste Steuererhöhungen propagieren. Um gegen das Verschwinden der sozialen Seite der Lega zu protestieren, wurde eine „Lega der Empörten“ gegründet. Die Partei habe sich immer auch für den kleinen Mann eingesetzt und sei unter anderem deshalb immer gegen Steuererhöhungen gewesen. Sie müsse auch gegen die ebenfalls von der kantonalen Regierung gutgeheissenen Kürzungen der Zuschüsse an die Krankenkassenprämien oder die Einführung von Kehrichtsackgebühren Sturm laufen.

Lega Spagat zwischen Opposition und Regierung

Der Erfolg bei den Genfer Grossratswahlen im Jahr 2013, als der MCG mit 20 Mandaten nicht nur zweitstärkste Partei geworden, sondern auch erstmals in die Regierung eingezogen war, liess die Partei für die nationalen Wahlen 2015 hoffen. Der Gewinn eines zusätzlichen Nationalratssitzes – bisher ist der MCG mit Roger Golay im Parlament vertreten – schien in Anbetracht der Wählerstärke der Protestpartei im Bereich des Möglichen. In anderen Kantonen konnte der MCG allerdings nach wie vor nicht Fuss fassen – zu sehr ist die Partei mit ihrer Kritik an Grenzgängern auf den Kanton Genf fokussiert. Zudem strebte die populistische Partei auch Sitze in den lokalen Exekutiven an. Die kommunalen Gesamterneuerungswahlen standen für das Frühjahr 2015 an. Bisher hatte der MCG einzig in Onex ein Präsidialamt inne, das von MCG-Gründer Eric Stauffer besetzt wird.

MCG nationalen Wahlen 2015

Das 2013 aufgegleiste Comeback der Schweizer Demokraten nahm auch 2014 keine Fahrt auf. Für die Partei noch schlimmer: Für die Landratswahlen im Kanton Basel-Landschaft 2015 – einst Hochburg der rechtsnationalen Nachfolgerin der Nationalen Aktion und Heimatkanton ihres Präsidenten und einstigen Nationalrats Rudolf Keller – fanden die SD nicht einmal mehr Kandidierende, die zu den Wahlen antreten wollten. Es tue weh, mit anzusehen, wie die Partei langsam einschlafe, gab Josua Studer, der letzte SD-Landrat zu Protokoll, der von 2007 bis 2011 für die Partei in der Baselbieter Legislative gesessen hatte. Kantonale Mandate haben die SD seit 2012 keine mehr; auch bei den Gesamterneuerungswahlen im Kanton Bern konnte die Partei kein Mandat erringen und lediglich noch 0,3% der Wählerschaft von sich überzeugen. Auch die verbleibenden kommunalen Ämter im Kanton Zürich mussten die SD im Berichtsjahr allesamt abgeben. In Winterthur und in Uster traten die SD nicht einmal mehr an und gaben den jeweiligen bisherigen Sitz kampflos preis. In Zürich verloren die SD beide Sitze, und in Wädenswil war zwar der als Strategieexperte bekannte Albert A. Stahel für die Partei angetreten, konnte aber den dortigen Sitz ebenfalls nicht halten. Der für die Zürcher Stadtexekutive antretende Walter Wobmann konnte ebenfalls nicht in die Entscheidung eingreifen. Ein Lebenszeichen der Partei war die nach wie vor in sechs Ausgaben erscheinende Parteizeitung, der „Schweizer Demokrat“.

Neuausrichtung der SD

Auch Ende 2014 verfügte die EDU über 20 Legislativmandate in fünf Kantonen. Neben Bern, wo die fünf Sitze trotz eines leichten Wählerverlustes im Berichtjahr gehalten werden konnten, hat die EDU ihre Hochburgen in den Kantonen Zürich (5 Sitze) und Thurgau (6 Sitze). In den Kantonen Aargau und Schaffhausen hält die EDU noch je zwei Sitze. Im Kanton Glarus waren die ehemaligen EDU-Parlamentarier bereits 2012 zur neu gegründeten Sozial-Liberalen Bewegung übergelaufen. Für die Union trat bei den Gesamterneuerungswahlen in Glarus niemand mehr an. Auf kommunaler Ebene gelang es der EDU zwar in Winterthur, ihren Sitz zu halten, in Zürich vermochte die Partei die Wahlhürde allerdings nicht zu überspringen.

EDU Legislativmandate

Die EDU ist die einzige rechtskonservative Partei, die sich in mehreren Kantonen neben der SVP halten kann. Alle anderen Parteien – etwa die Schweizer Demokraten oder die Autopartei/Freiheitspartei – sind in den Kantonen verschwunden. Am rechten Rand gibt es nur noch die Lega und den MCG, die beide die in Grenzgängerkantonen spezifischen Probleme bewirtschaften, und eben die EDU. Ein Grund für das Weiterbestehen dürfte die religiöse Verankerung der EDU sein, setzt sich die Partei doch nach eigener Aussage für eine Ordnung nach biblischen Grundsätzen „im Vertrauen auf Jesus Christus und die Bibel als Gottes Wort“ ein. Exemplarisch zeigt sich die politische Nähe der EDU zur SVP-Politik in der Parolenfassung. Nicht selten finden sich die beiden Parteien alleine gegen alle anderen grösseren Parteien in ihren Abstimmungsempfehlungen – im Berichtsjahr etwa beim Ja zur Masseneinwanderungs-, zur Pädophilen- (hier zusammen mit der BDP) und zur Abtreibungsfinanzierungsinitiative (mit der EVP). Bei letzterer hatte die EDU auch bei der Unterschriftensammlung geholfen. Allerdings erwies sich die EDU 2014 in zwei Fällen gar als basisnaher als die SVP: Das Ja zum Gegenvorschlag zur Hausarztinitiative und zur Goldinitiative wurde nämlich zwar nicht von der SVP-Mutterpartei, aber von zahlreichen SVP-Kantonalsektionen ergriffen. Die SVP-Basis war also näher bei der EDU-Empfehlung als bei der Parole ihrer Mutterpartei.

EDU neben der SVP