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Après que le Conseil national a accepté de supprimer la notion d'identité sexuelle du projet, l'initiative Reynard (ps, VS) visant à pénaliser les propos homophobes a été soumise au vote final dans les deux chambres. Seule l'orientation sexuelle comme motif de discrimination sera ajoutée à la norme pénale antiraciste. 121 voix contre 67 (provenant de l'UDC et de 5 PLR) et 8 abstentions (4 UDC, 2 PLR et 2 PDC) ont accepté l'objet au National et 30 voix contre 12 (UDC et PLR) et une abstention (PLR) ont fait passer la rampe à la nouvelle norme aux Etats. Désormais, les déclarations homophobes faites publiquement et rabaissant les personnes d'une manière contraire à la dignité humaine seront poursuivies d'office. Les peines encourues vont d'une amende pécuniaire à une privation de liberté allant jusqu'à trois ans.

Pénaliser les propos homophobes (Iv.pa. 13.407)

Le Conseil des Etats a lui aussi accepté de pénaliser les propos homophobes, par 32 voix contre 10. Cependant, la notion d'identité de genre, approuvée par le Conseil national, n'a pas convaincu les sénatrices et sénateurs. Par 23 voix contre 18, le chambre haute a refusé d'inscrire ce «concept flou» dans la loi. Le projet devra donc repasser par la chambre du peuple pour régler cette divergence.

Pénaliser les propos homophobes (Iv.pa. 13.407)

Im Juni 2017 sollte der Bundesrat mit einer Motion Munz (sp, SH) beauftragt werden, den internationalen „Roma Holocaust Memorial Day“ anzuerkennen. In seiner Stellungnahme vom August 2017 hatte der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfohlen. Die parlamentarische Abstimmung über das sensible Thema kam aber erst gar nicht zustande, da die Motionärin ihren Vorstoss in der Frühjahrssession 2018 zurückzog.
In Ermahnung der zahlreichen Roma- und Sintiopfer des Zweiten Weltkrieges hatte das Europäische Parlament im April 2015 den 2. August zu deren Gedenktag erklärt und war in seiner Resolution von der Europäischen Kommission im Juli desselben Jahres bestätigt worden. Die Schweiz beschränkte ihre Gedenkaktivitäten bisweilen auf den 27. Januar, den internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust. Die Motionärin erachtete es aber gerade zu diesem Zeitpunkt als relevant – die Schweiz hatte seit März 2017 zum ersten Mal den Vorsitz der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) inne –, dass die Schweiz besonders gegenüber den Roma und Sinti ein klares Zeichen setze. Die Kultur und Verfolgungsgeschichte dieser Minderheitengruppen seien gerade in der Schweizer Gesellschaft nur wenig bekannt und würden auch nicht speziell im Rahmen der obligatorischen Schulbildung vermittelt. Dies führe mitunter dazu, dass Klischees und Vorurteile unhinterfragt weitergegeben würden und die Roma und Sinti wieder verstärkt Diskriminierung sowie Hassreden und physischen Übergriffen ausgesetzt seien – in der Schweiz wie auch in ganz Europa. Gerade vor diesem Hintergrund sei es von grosser Bedeutung, dass auch der 2. August offiziell anerkannt werde.
Der Bundesrat beteuerte in seiner Stellungnahme, dass er die Bestrebungen zur Sensibilisierung jüngerer Generationen für sämtliche Opfer des Nationalsozialismus vollumfänglich anerkenne. Er verwies zugleich aber darauf, dass auch viele andere Länder – bspw. Deutschland, Italien oder die skandinavischen Länder – keinen expliziten Gedenktag für die Roma- und Sintiopfer pflegten, dieser aber im Rahmen des internationalen Gedenktages mit allen anderen Opfern zusammen gedenken würden. Diesen Ansatz verfolge auch die Schweiz. Im Rahmen des jährlichen Gedenkens vom 27. Januar habe die Schweiz aber auch konkrete und spezifische Aktivitäten zur Ermahnung der Verfolgung dieser Gruppen durchgeführt und man werde solche Aktivitäten auch weiterhin durchführen. Über die besondere Notwendigkeit der Bekanntmachung dieser Kultur und Geschichte sei er sich aber dennoch bewusst, weswegen der Bund im Rahmen des Aktionsplans „Jenische, Sinti, Roma“ auch Sensibilisierungsprojekte in Schulen und die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien vorsehe. In ebendiesen Aktionsplan und dessen Erfolg setzte die Motionärin ihre ganze Hoffnung und bedankte sich hierfür beim Bundesrat, ehe sie ihren Vorstoss offiziell zurückzog.

Internationaler Roma Holocaust Memorial Day

Mit 121 zu 59 Stimmen lehnte der Nationalrat in der Frühjahrssession 2017 eine parlamentarische Initiative Tornare (sp, GE) ab, die bei Rassendiskriminierung, Antisemitismus und Homophobie ein Beschwerderecht für Minderheitenschutzorganisationen forderte. Der Gedanke hinter dem Vorstoss war, dass Opfer von Diskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB oft nicht selbst tätig werden können, sei es aus Angst, aufgrund Unkenntnis ihrer Rechte oder fehlender juristischer Unterstützung. Hier sollen Organisationen, die sich beispielsweise für die Bekämpfung von Rassismus oder Homophobie einsetzen, mit dem nötigen juristischen Sachverstand und der nötigen Erfahrung anstelle des Opfers Beschwerde führen können. Wie die Kommissionsmehrheit erachtete der Nationalrat die Einführung eines solchen Verbandsbeschwerderechts als nicht zweckmässig, da es das Strafverfahren unnötig verkompliziere. Rassendiskriminierung müsse als Offizialdelikt von den Behörden bei Kenntnis ohnehin von Amtes wegen verfolgt werden und das Recht, Anzeige zu erstatten, stehe den betreffenden Organisationen bereits heute zu.

Pa.Iv. Tornare: Bekämpfung von Rassendiskriminierung, Antisemitismus und Homophobie. Beschwerderecht für Minderheitenschutzorganisationen

Ebenfalls im Sinne der Presse entschied das Bundesgericht im Juli 2016, indem es zwei Beschwerden des sogenannten Kristallnacht-Twitterers auf Persönlichkeitsverletzung in einem Online-Artikel der "Schweiz am Sonntag" und auf der Homepage eines Rassismus-Experten abwies. Der Kläger und ehemalige SVP-Lokalpolitiker war zuvor aufgrund seines Tweets, worin er die Meinung äusserte, dass es eventuell wieder eine Kristallnacht brauche – dieses Mal für Moscheen –, wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Das Sonntagsblatt hatte als Reaktion auf den Tweet in einem Kommentar unter anderem die Ansicht geäussert, dass solche Personen nichts in einer Partei zu suchen hätten, die sich zu den Grundsätzen der Freiheit und Demokratie bekenne. Die oberste eidgenössische Gerichtsinstanz kam zum Schluss, dass im vorliegenden Falle ein öffentliches Interesse zur Berichterstattung bestanden habe, da Diskussionen zum Islam in der Schweiz zum aktuellen politischen Diskurs gehörten. Und – wie bereits in zwei im Vorjahr gefällten Urteilen festgehalten – habe der Kläger mit seinem Tweet die Öffentlichkeit gesucht. Ferner hielt das Bundesgericht fest, dass der Tweet, welcher in Reaktion auf einen Einzelfall entstanden war, in seiner Klarheit auch beim Durchschnittsleser keine Zweifel ob dessen Sinn aufkommen lasse und das in der "Schweiz am Sonntag" geäusserte Werturteil deswegen nicht zu beanstanden sei.

Bundesgerichtsurteile zum Umgang der Presse mit dem Kristallnacht-Twitterer

Nachdem das Bundesgericht die Verurteilung des sogenannten Kristallnacht-Twitterers wegen Rassendiskriminierung im November 2015 gestützt hatte, befasste es sich einen Monat später erneut mit dem Fall, diesmal jedoch aus der Perspektive der Medienfreiheit. Der sogenannte Kristallnacht-Twitterer, ein ehemaliger SVP-Lokalpolitiker, hatte seiner Verärgerung ob dem Freispruch des Sekretärs der Muslimischen Gemeinde Basel, welcher aufgrund der Aussage, es sei "okay", wenn ein Mann seine Frau mit Schlägen zum Geschlechtsverkehr zwinge, angeklagt worden war, im Sommer 2012 mit folgendem Tweet Luft gemacht: "Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht ... diesmal für Moscheen". Ein im Jahr 2014 gefällter Entscheid des Bezirksgerichts Uster hatte zwei Journalisten der NZZ und des Tages-Anzeigers durch Androhen einer Ordnungsbusse untersagt, in ihrer Berichterstattung Namen, Alter und Wohnort des Angeklagten sowie Fotos des Beschuldigten und die Adresse dessen Blogs zu erwähnen. Nachdem das Obergericht hier bereits korrigierend eingewirkt hatte, revidierte das Bundesgericht im Dezember 2015 diesen Entscheid vollständig und gewichtete somit die Medienfreiheit höher als die schutzwürdigen Interessen des unterdessen Verurteilten. Dazu käme, dass gerade mit einem Internetblog die Öffentlichkeit ja gesucht werde, weswegen es "schwer nachvollziehbar" sei, dass in der Berichterstattung gerade auf die Erwähnung des Blogs verzichtet werden müsse.

Bundesgerichtsurteile zum Umgang der Presse mit dem Kristallnacht-Twitterer

Der Hitlergruss stellt keine Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm dar. Dies entschied das Bundesgericht in Aufhebung eines Urteils gegen einen Neo-Nazi, der 2010 im Rahmen einer unbewilligten, rechtsextremen Demonstration auf dem Rütli die Hand zum Hitlergruss erhoben hatte. Nicht die öffentliche Bekennung zum Nationalsozialismus allein, sondern erst die Verbreitung bzw. die Propaganda rassendiskriminierender Ideologien erfülle den Tatbestand dieser Strafnorm. Das Verdikt wurde in rechtsextremen Kreisen gefeiert und sorgte weltweit für Schlagzeilen. In Reaktion auf das Urteil wollten mehrere Parlamentarier Vorstösse für ein Verbot rassistischer Symbole einreichen.

Hitlergruss

Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Rassendiskriminierung vom 21. März äusserte sich die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) zustimmend zu den Empfehlungen des UNO-Ausschusses gegen Rassismus (CERD). Dieser hatte der Schweiz unter anderem empfohlen, eine zivilrechtliche Grundlage gegen rassistische Diskriminierung zu schaffen sowie Stereotypen und Stigmatisierungen in den Medien zu bekämpfen. Die EKR will das zwanzigjährige Jubiläum der Rassismusstrafnorm im kommenden Jahr 2015 zum Anlass nehmen, um eine Sensibilisierungskampagne zu lancieren.

Beseitigung der Rassendiskriminierung

Wie weit darf Humor gehen? Zu Beginn des Jahres 2014 wurde in den Schweizer Medien eine moralistisch aufgeladene Humordebatte geführt. Den Auftakt bildeten Italiener-Witze, die der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät (sp) im Rahmen der Kulturreihe „Das Zelt“ zum Besten gab und die ihm eine Anzeige wegen Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm einhandelten. Es folgten Proteste gegen das Blackfacing von Birgit Steinegger und Äusserungen über den jüdischen Humor durch Massimo Rocchi. Im Zentrum stand jeweils die Frage, wo die Linie zwischen Freiheit von Kulturschaffenden und Rassismus zu ziehen sei. Umstritten waren auch die als antisemitisch eingestuften, aber dennoch restlos ausverkauften Auftritte des Franzosen Dieudonné M’bala M‘bala in Nyon. Der Komiker war in Frankreich mit einem Auftrittsverbot belegt worden. Eine präventive Zensur wurde jedoch von der Präsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, Martine Brunschwig Graf, abgelehnt. Die Anti-Rassimus-Strafnorm sei kein Zensurinstrument und führe auch nicht zu einem landesweiten Lachverbot. Zudem belegten die Zahlen keine Zunahme von Klagen gegen Rassismus seit der Einführung der Strafnorm im Jahr 1995.

Freiheit von Kulturschaffenden und Rassismus

Eine Protestpartei zieht in der Regel auch Personen an, die aus ihrer (rechts-)extremen Haltung keine Mördergrube machen. So wurde etwa ein Genfer Stadtparlamentarier des MCG, der sich abschätzig über Homosexuelle und Eingebürgerte geäussert und sich auf seiner Facebook-Seite negativ über Israel ausgelassen hatte, von der Partei ausgeschlossen.

MCG schliesst Mitglied wegen rechtsextremen Äusserungen aus

Der Präsident der DPS, Ignaz Bearth, ergriff den Rücktritt von seinem Rücktritt. Nach einigen internen Querelen und Gerichtsverfahren wegen des Namens der Partei geriet die DPS auch wegen Äusserungen der zurückgetretenen Thurgauer Sektionspräsidentin in die Schlagzeilen. Diese hatte auf ihrem Facebook-Konto unter dem Namen der Partei für Hitler geschwärmt. Der früher bei der PNOS aktive Bearth behauptete, dass die DPS rund 100 Mitglieder in neun Sektionen aufweise. Die DPS war im Vorjahr in Brunnen gegründet worden und positioniert sich als Alternative zur SVP. Die Volksrechte gelte es auszubauen.

Direktdemokratische Partei der Schweiz

Bei der Lancierung der Ausschaffungsinitiative 2011 hatte ein provokatives Inserat der SVP-Kampagne die Gemüter erregt. Einige Zeitungen weigerten sich sogar, die Annonce mit der Unterschrift „Kosovaren schlitzen Schweizer auf!“ abzudrucken. Zwei Kosovaren aus dem Kanton Zürich erstatteten in der Folge Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm. Die Staatsanwaltschaften der Kantone Zürich und Bern hatten sich in der Folge über ein Jahr lang über die Zuständigkeit und den Gerichtsstand gestritten. Das Bundesstrafgericht wies den Fall Bern zu, wo die Strafuntersuchung allerdings eingestellt wurde. Dagegen führte die Anklage allerdings erfolgreich Beschwerde. Das Obergericht des Kantons Bern wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der Fall zwingend einem unabhängigen Strafgericht überlassen werden müsse. Angezeigt wurde schliesslich Toni Brunner, der als Parteipräsident und Wahlkampfleiter die Verantwortung übernahm. Allerdings wurde die Immunität Brunners von den zuständigen Parlamentskommissionen geschützt.

Debatte und Gerichtsverfahren wegen SVP-"Schlitzerplakat"

Die Partei national orientierter Schweizer (Pnos) ist Sammelbecken der parteipolitisch aktiven rechtsextremistischen Szene. Eine von der deutschen Bundesanwaltschaft organisierte Operation gegen rechtsextreme Gruppierungen in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz ermöglichte einen Blick auf diese Szene in der Schweiz, der rund 1'000 bis 1'300 Personen angehören. Die Gefahr von terroristisch-gewalttätigen Aktionen sei in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland gering, so eine Erkenntnis der Operation. Allerdings müsse man sich um die Affinität der Neonazis zu Schusswaffen Sorgen machen. So soll etwa die Tatwaffe, die im deutschen Fall NSU, bei dem zehn Personen umgebracht wurden, verwendet wurde, aus der Schweiz stammen. Nachdenklich stimmen müsse denn auch die enge Verbindung der rechtsextremen Szene der Schweiz mit Gesinnungsgenossen aus Deutschland.

Untersuchung gegen Neonazis in der Schweiz

Die im Vorjahr auf der Homepage der Kommunalsektion Widen (AG) aufgeschalteten, in Text verpackten, aber durch Hervorhebung erkennbaren rassistischen Slogans hatten ein Nachspiel. Wegen der rechtsextremistischen Äusserungen wurden der Präsident und ein Vorstandsmitglied zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

rechtsextremistischen Äusserungen

Im Kanton Tessin selber eckte die Partei wie eh und je vor allem mit rechtspopulistischen, teilweise vulgären Aktionen an. Für besonders hohe Wellen sorgte der Sohn des Gründers der Partei, Boris Bignasca, der dem ehemaligen SP-Kantonsrat und Schriftsteller Giovanni Orelli den Tod wünschte. Sogar die Tessiner Kantonsregierung – nota bene mit zwei Vertretern (Marco Borradori und Norman Gobbi) der Lega bestückt – verurteilte die schwerwiegende Beleidigung einstimmig. Diese Geschichte zeigte auch auf, wie die Lega ihre Rolle zwischen rechter Opposition und Mehrheitspartei nach wie vor suchte. Seit 2011 ist die Lega im Tessin zweitstärkste Kraft und stellt zwei der fünf Regierungsräte.

Sohn des Lega-Gründers fällt negativ auf

Keine Folge gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Prelicz-Huber (grüne, ZH) betreffend die Bekämpfung von rassistischen Diskriminierungen. Die Initiative forderte den Erlass eines Bundesgesetzes, welches den Gehalt von Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung konkretisiert. Damit sollten die Opfer von rassistischen Diskriminierungen durchsetzbare Rechtsansprüche erhalten. Die grosse Kammer sprach sich mit 122 zu 63 Stimmen gegen die Initiative aus.

rassistischen Diskriminierungen

Die 2007 von den Schweizer Demokraten lancierte Volksinitiative für die Abschaffung des Antirassismusgesetzes kam nicht zustande. Die nur von der Freiheitspartei und der PNOS, nicht aber von der SVP unterstützte SD vermochte nicht genügend Unterschriften zu sammeln. Eine parlamentarische Initiative Hess (sd, BE) zur ersatzlosen Streichung der Rassismusstrafnorm lehnte der Nationalrat in der Frühjahrssession ab. Für diese Initiative hatte sich die SVP ausgesprochen.

Volksinitiative zur Abschaffung der Rassismus-Strafnorm

Nachdem der Vorentwurf für ein Verbot der Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, in der Vernehmlassung auf breiten Widerstand gestossen war, beschloss der Bundesrat im Sommer 2010, auf die vorgeschlagene Ergänzung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes zu verzichten. Wie die Regierung in einem entsprechenden Bericht darlegte, schliesse sie sich den in der Vernehmlassung vorgebrachten Argumenten an, dass eine genügend bestimmte Definition der verbotenen Symbole schwierig wäre und dass ein solches Verbot «keinem dringenden gesellschaftlichen Bedürfnis» entspreche. Auf der Grundlage dieses Berichts beantragte sie der Bundesversammlung, die Motion 04.3224, mit der die Forderung nach dem Verbot eingebracht worden war, abzuschreiben. Die eidgenössischen Räte kamen diesem Antrag im darauffolgenden Jahr stillschweigend nach und schrieben die Motion ab.

Bundesrätliche Unternehmungen zum Verbot von rassistischen Symbolen
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Im Juli eröffnete das EJPD die Vernehmlassung über ein Verbot der öffentlichen Verwendung, Verbreitung und der Ein- und Ausfuhr von rassistischen Symbolen wie zum Beispiel das Hakenkreuz. Ein solches Verbot hatte der Nationalrat 2005 mit einer Motion gefordert. Als rassistisch gelten nach den geplanten Bestimmungen insbesondere Symbole des Nationalsozialismus und auch deren Abwandlungen, die in rechtsextremen Kreisen als Ersatz verwendet werden. Diese Vorschläge stiessen in der Konsultation auf breiten Widerstand. Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz gab zu bedenken, die vorgesehenen Bestimmungen seien nur schwer anzuwenden. Dagegen sprachen sich auch die FDP, die SVP und die Grünen aus, während sich CVP und SP nicht zur Vorlage äusserten.

Bundesrätliche Unternehmungen zum Verbot von rassistischen Symbolen
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Mit einer Ergänzung des schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes möchte der Bundesrat die öffentliche Verwendung, Verbreitung, Herstellung und Lagerung sowie die Ein- und Ausfuhr von rassistischen Symbolen unter Strafe stellen. Im Juli schickte er einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung. Als rassistisch gelten nach den geplanten Bestimmungen insbesondere Symbole des Nationalsozialismus wie beispielsweise Fahnen mit Hakenkreuz oder „Heil Hitler!“-Parolen, darüber hinaus aber auch Abwandlungen nationalsozialistischer Symbole, die in rechtsextremen Kreisen geläufig sind und als Ersatz verwendet werden.
Die Vorschläge des Bundesrats stiessen in der Konsultation auf breiten Widerstand. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz verlangten vom Bundesrat, auf die geplanten Änderungen zu verzichten. Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz gab zu bedenken, die vorgesehenen Bestimmungen seien nur schwer anzuwenden. Ebenfalls abgelehnt wurde die Verschärfung der Rassismusstrafnorm von der FDP, der SVP und den Grünen, während sich CVP und SP nicht zur Vorlage äusserten.

rassistischen Symbolen

Gegen die Anti-Rassismus-Norm im Strafgesetz (Art. 261bis) wurde nach diversen parlamentarischen Vorstössen nun auch eine Volksinitiative lanciert. Das von den Schweizer Demokraten gestartete Begehren mit dem Titel „Für freie Meinungsäusserung – weg mit dem Maulkorb!“ verlangt, dass keine Gesetzesbestimmung die Meinungsäusserungsfreiheit im Rahmen der politischen Auseinandersetzung beschränken darf. Als Übergangsbestimmung postuliert die Initiative die sofortige Streichung des Anti-Rassismus-Artikels im StGB. Bundesrat Blocher, der aus seiner Ablehnung dieser Strafnorm nie ein Hehl gemacht hatte, lud im Mai Experten ein, um über deren Abschaffung oder zumindest Einschränkungen zu diskutieren. Im Dezember lehnte der Gesamtbundesrat den Antrag Blochers auf die Ausarbeitung einer Vorlage für eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des Gesetzesartikels ab.

Volksinitiative zur Abschaffung der Rassismus-Strafnorm

Die schweizerisch-türkischen Beziehungen waren im Berichtsjahr getrübt, nachdem in der Schweiz Türkische Staatsbürger wegen Leugnung des Völkermordes an den Armeniern Anfang des 20. Jahrhunderts verurteilt wurden. Grosses Aufsehen erregte in diesem Zusammenhang EJPD-Vorsteher Blocher, als er sich auf einer Pressekonferenz in Ankara (Türkei) über die Antirassismus-Strafnorm beklagte und ohne Absprache mit seinen Regierungskollegen eine Revision in Aussicht stellte. Im Zentrum von Blochers Kritik stand die Strafbarkeit der Leugnung von Völkermord und die damit verbundene Problematik, wer darüber entscheidet, welche historischen Ereignisse als Völkermord zu taxieren sind. Eine vom EJPD geschaffene und mit externen Spezialisten ergänzte Arbeitsgruppe zur Überprüfung der umstrittenen Gesetzesbestimmungen nahm noch vor Jahresende ihre Tätigkeit auf. Die SVP, die sich in der Volksabstimmung von 1994 noch hinter die Anti-Rassismus-Strafnorm gestellt hatte, bekräftigte an einer Medienkonferenz im November ihre Forderung nach deren Abschaffung. Ihre im Vorjahr eingereichte diesbezügliche Motion hat das Parlament noch nicht behandelt; der Bundesrat hatte die Ablehnung beantragt.

Blocher will Antirassismus-Strafnorm auflösen

Einmal mehr sprach sich das Parlament gegen die Revision der Anti-Rassismus-Norm im Strafgesetz aus. Die von Hess (sd, BE) im Jahr 2004 eingereichte Motion für eine ersatzlose Streichung fand im Nationalrat keine Gnade. Er schrieb sie wegen Ablauf der Behandlungsfrist diskussionslos ab. Der Bundesrat hatte zuvor ihre Ablehnung beantragt.

Versuche zur Abschwächung des Antirassismusgesetzes scheitern

Ein Urteil des Bundesgerichts zum Antirassismusgesetz gab erneut zu politischen Diskussionen über die Auslegung dieses Gesetzes Anlass. Das Gericht hatte entschieden, dass auch rassistische oder antisemitische Äusserungen strafbar sind, die in einer geschlossenen, nur eingeladenen Gästen zugänglichen Veranstaltung gemacht werden. Rechtsextreme Gruppen (insbesondere sogenannte Skinheads) hatten in letzter Zeit ihre Propagandaveranstaltungen und Konzerte oft in derartiger Form abgehalten. Zulässig sind laut Bundesgericht rassistische oder antisemitische Sprüche nur im privaten Kreis unter Verwandten und Bekannten. Die SVP kritisierte dieses Urteil als nicht akzeptable Verschärfung der Gesetzesauslegung, da damit auch am Stammtisch im Restaurant gemachte Äusserungen strafbar würden, was der Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewollt habe. Sie kündigte einen parlamentarischen Vorstoss für die Streichung des Antirassismusgesetzes an, den die Fraktion dann allerdings erst Anfang 2005 einreichte.

Versuche zur Abschwächung des Antirassismusgesetzes scheitern