Die Motion Darbellay (cvp, VS), welche verlangt, dass bei offiziellen Anlässen der Schweiz im Ausland oder bei Einladungen der Schweizer Botschaften Schweizer Wein ausgeschenkt werden soll, wurde im Berichtsjahr im Ständerat behandelt. Der Nationalrat hatte der Vorlage im Vorjahr zugestimmt. Der Zweitrat schwächte die Motion dahingehend ab, dass keine Pflicht zum Ausschank von Schweizer Weinen besteht, sondern die Schweizer Vertretungen im Ausland nur zur Verwendung dieser Produkte angehalten werden. Im Namen der APK-SR argumentierte Ständerat Fournier (cvp, VS), dass es je nach Anlass durchwegs auch angemessen sei, Spezialitäten des Gastlandes zu verwenden. Der Änderung durch die kleine Kammer stimmte der Nationalrat in der Wintersession zu. Die Motion Hurter (svp, SH; 10.3838), welche ein ähnliches Vorhaben zum Inhalt hatte, wurde vom Ständerat ohne Änderung gutgeheissen, da der Motionstext keine direkte und explizite Verbindlichkeit vorsah.

Ausschank von Schweizer Wein bei offiziellen Anlässen