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Inhalte

  • Lebensmittelkontrolle

Akteure

  • Germann, Hannes (svp/udc, SH) SR/CE
  • Berset, Alain (sp/ps) BR EDI / CF DFI
  • Bischof, Pirmin (cvp/pdc, SO) SR/CE

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Im Frühling 2020 beugte sich der Ständerat über die Motion Munz (sp, SH). Die Rednerinnen und Redner waren sich einig, dass der Lebensmittelverschwendung dringend Einhalt geboten werden müsse. Die Mehrheit im Stöckli erachtete dazu den mit der Motion vorgeschlagenen Weg als richtig. Sie sah in der geplanten Erweiterung der Lebensmittelabgaben nicht nur einen positiven Effekt für die Umwelt, sondern auch eine Massnahme zur Armutsreduktion. Für die Minderheit der SGK-SR argumentierte Hannes Germann (svp, SH), dass die Umsetzung der Motion für das Gastgewerbe schwierig sein werde. Zudem wäre gemäss Germann auch die Verpflichtung des Detailhandels, seine Angestellten nach Ladenschluss für die Verteilung der abzugebenden Lebensmittel zu bezahlen, sehr problematisch. Dennoch stimmte der Ständerat der Motion letztlich mit 33 zu 12 Stimmen deutlich zu.

Lutter contre le gaspillage alimentaire (Mo. 19.3112)
Dossier: Verschwendung von Lebensmitteln

Im Berichtsjahr wurden die Beratungen zum revidierten Lebensmittelgesetz abgeschlossen. In der Differenzbereinigung hatten sich die Räte noch mit drei Themen zu beschäftigen. Die hierbei umstrittenste Frage war, ob bei zum Verkauf angebotenen Lebensmitteln künftig auch die Herkunft der darin enthaltenen Rohstoffe deklariert werden soll. Diese Idee hatte Nationalrätin Birrer-Heimo (sp, LU) 2013 in die Diskussion eingebracht: Die Information über das Herkunftsland der Rohstoffe sei wichtig für Konsumentinnen und Konsumenten. Sie könnten so Einschätzungen über die ökologischen, tierschützerischen und sozialen Standards vornehmen, unter welchen ein Produkt hergestellt worden sei. Überdies würden dadurch die Distanzen ersichtlich, die ein Lebensmittel im Zuge seiner Produktion durchlaufen habe. Die grosse Kammer war dieser Argumentation sowohl in der ersten als auch in der zweiten Lesung gefolgt und hatte den Zusatz mit deutlichen Mehrheiten angenommen. Jeweils einstimmig dahinter gestellt hatten sich dabei die SP, die Grünen und die Grünliberalen, während sich die anderen Fraktionen nicht auf eine eindeutige Position einigen konnten. Sowohl der Bundes- als auch der Ständerat kritisierten jedoch diese Entscheide: Je nach Saison und Produktionsposten könne die Herkunft eines Rohstoffs variieren, eine entsprechende Anpassung der Verpackungsbeschriftung wäre für die Unternehmen daher teuer und kaum praktikabel. Des Weiteren würde der Handel mit anderen Ländern erschwert, welche nicht denselben Richtlinien folgten. Zudem könnte ein Betrug, wie ihn Europa im vergangenen Jahr mit dem sogenannten „Pferdefleischskandal“ erlebt hatte, damit nicht verhindert werden: Dort sei nicht die fehlende Herkunftsangabe auf den Verpackungen ausschlaggebend gewesen, sondern der grundsätzliche, kriminelle Antrieb zur falschen Deklaration. Dementsprechend hatte die kleine Kammer diese Bestimmung in der ersten Lesung mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt und bekräftigte ihren Entscheid in der Differenzbereinigung im darauffolgenden März. Dank einem Umdenken in der grünliberalen Fraktion akzeptierte der Nationalrat während der Sommersession diesen Beschluss und eliminierte den Absatz und somit das Anliegen Birrer-Heimo mit 93 zu 88 Stimmen. Eine zweite Abweichung bereinigte die Volkskammer ebenfalls im Juni, als sie einen von der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-SR) eingefügten Passus guthiess: Demnach soll der Bundesrat künftig „das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel, deren endgültige Zusammensetzung oder deren Bestandteile mit Tierversuchen getestet worden sind, zur Einhaltung der Bestimmungen [der] Lebensmittelgesetzgebung, einschränken oder verbieten“ können. Der Vorschlag war zuerst auf Widerstand gestossen, da man eine solche Forderung eher im Tierschutz- als im Lebensmittelgesetz verankert sehen wollte. Nachdem die Bundesverwaltung allerdings mit der Kosmetikindustrie Kontakt aufgenommen und diese sich einer solchen Verfügung gegenüber aufgeschlossen gezeigt hatte, stand einer Aufnahme in den revidierten Gesetzestext nichts mehr im Wege. Die letzte Differenz zwischen national- und ständerätlichem Entwurf fand sich in einem Artikel zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung. In der grossen Kammer hatte man sich im Vorjahr dagegen gewehrt, dass die Exekutive eine Kontrolle von bei der Jagd erlegten Tieren vorsehen kann. Ständerat Engler (cvp, GR), welcher in seiner Freizeit selbst gerne auf die Pirsch geht, unterstützte diese Haltung in der Frühlingssession: Man habe hier eine Lösung zu einem inexistenten Problem gefunden. Ihm sei nämlich kein einziger Fall bekannt, in dem jemand durch den Verzehr von einheimischem Wild gesundheitlich zu Schaden gekommen wäre. Die Einführung einer Untersuchungspflicht übersteige zudem jegliche Verhältnismässigkeit: Allein im Kanton Graubünden würden im September innert dreier Wochen jeweils mehr als 8 000 Tiere erlegt, eine entsprechende lückenlose Kontrolle sei also unmöglich. Ratskolleginnen und -kollegen aus der zuständigen Kommission widersprachen ihm jedoch: Mit der „kann“-Formulierung strebe man keine flächendeckende Überprüfung, sondern einen risikobasierten Ansatz an. Nur wenn der Jäger oder die Jägerin eine verdächtige Veränderung am Wild feststelle, soll eine solche Untersuchung vorgenommen werden. Bundesrat Berset ergänzte, dass in der heutigen Jagdausbildung die Kompetenzen zu einer ebensolchen Einschätzung vermittelt würden – es müsse also nicht zwingend eine externe Autorität herbeigezogen werden, um die Forderung dieses Artikels zu erfüllen. Auf diese Erläuterungen hin nahmen beide Räte die Bestimmung mit klaren Mehrheiten an. Nachdem damit alle Differenzen bereinigt worden waren, schritten die Kammern zur Schlussabstimmung: Im Nationalrat wurde die Revision mit 140 zu 51 Stimmen bei 7 Enthaltungen verabschiedet. Dagegen gestellt hatten sich zwei Drittel der Grünen sowie Minderheiten aus allen Fraktionen mit Ausnahme der Grünliberalen. Im Ständerat fiel das Resultat noch deutlicher aus: Nur zwei Vertreter der FDP versagten dem Gesetz schliesslich ihre Zustimmung.

revidierte Lebensmittelgesetz

Bien que le Conseil des Etats l’ait adoptée en 2008, le Conseil national a suivi l’avis de sa commission compétente et du Conseil fédéral, et a rejeté la motion Germann (udc, SH) qui demandait à ce dernier d'améliorer l'efficacité, de renforcer la sécurité du droit et de simplifier l'exécution dans le domaine de la sécurité des denrées alimentaires et des produits au travers d’une fusion judicieuse et ciblée de plusieurs sections réparties dans différents offices fédéraux (OFSP, OVF, SECO, OFAG).

fusion de plusieurs sections réparties dans différents offices fédéraux

Contre l’avis du Conseil fédéral, le Conseil des Etats a adopté une motion Germann (udc, SH), qui demandait au gouvernement d'améliorer l'efficacité, de renforcer la sécurité du droit et de simplifier l'exécution dans le domaine de la sécurité des denrées alimentaires et des produits. Le député préconisait pour ce faire une fusion judicieuse et ciblée de plusieurs sections réparties dans différents offices fédéraux (OFSP, OVF, SECO, OFAG), qui ne s’occupent chacun que d'un secteur particulier, et permettre ainsi de créer un service unique qui servira d'interlocuteur aux milieux économiques, au commerce, à la production, à l'agriculture, aux milieux scientifiques et aux consommateurs, et sera également actif au niveau international.

fusion de plusieurs sections réparties dans différents offices fédéraux