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Avant de se rendre au Sri Lanka, Didier Burkhalter a mené des entretiens politiques en Indonésie. A Jakarta, il a rencontré le président indonésien, Joko Widodo, et la ministre indonésienne des affaires étrangères, Retno Marsudi, avec lesquels il a abordé la sécurité ainsi que l'intensification de la collaboration bilatérale, notamment en ce qui concerne les relations économiques entre les deux pays. Le conseiller fédéral a fait savoir que la Suisse était très intéressée à ce que l'Indonésie conclue un accord de partenariat économique avec l'AELE. Dans un tout autre registre, le chef du DFAE a également fait part de son inquiétude face à la reprise des exécutions en Indonésie en soulignant que la peine de mort allait à l'encontre des droits de l'homme et que son abolition était une grande priorité pour la Suisse.

Indonésie

Die 2009 angenommene Minarett-Initiative, die im Berichtsjahr angenommene Ausschaffungsinitiative und die lancierte, aber wieder zurückgezogene Initiative zur Einführung der Todesstrafe lieferten Nahrung für die Diskussion um die Einführung eines Verfassungsgerichts auf Bundesebene. Die Verfassungsgerichtsbarkeit war allerdings nur einer aus einer Reihe von Vorschlägen aus allen politischen Lagern mit dem Ziel, Rechtsstaatlichkeit und direkte Demokratie besser aufeinander abzustimmen.

Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene (Pa.Iv. 05.445)
Dossier: Verfassungsgerichtsbarkeit

Im August kündigte ein Komitee aus der Deutschschweiz die Lancierung einer Initiative an, welche die Todesstrafe für Sexualstraftaten mit Todesfolge fordert. Obschon das Begehren bereits einen Tag nach der offiziellen Registrierung durch die Bundeskanzlei wieder zurückgezogen wurde, wirbelte das Anliegen viel Staub auf.

Todesstrafe für Sexualstraftaten mit Todesfolge

Die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion der Sozialdemokratin Aeppli (ZH) für die Verwahrung von Gewalttätern mit schweren Persönlichkeitsstörungen fand auch im Ständerat ungeteilte Zustimmung. Die Absicht eines Mitglieds der Jungen SVP des Kantons Bern, eine Volksinitiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe zu lancieren, erzeugte zwar grosses Aufsehen in den Medien, verlief aber im Sande. Die Leitung der Berner SVP hatte für den Fall der Lancierung mit einem Parteiausschluss gedroht.

Motion Aeppli zur Verwahrung von Gewalttätern (Mo. 96.3504)
Dossier: Lebenslängliche Verwahrung von Straftätern (Volksinitiative und Gesetz)

Nachdem Blocher in einer weiteren Rede zum «Eizenstat-Bericht» den eigenen Bundesrat Adolf Ogi lächerlich zu machen versuchte und unter anderem den Schriftsteller Adolf Muschg verunglimpfte, übten parteiintern insbesondere die Berner sowie die Graubündner Sektion massive Kritik am politischen Stil Blochers. Dieser brüskierte die Berner Sektion daraufhin mit einem groben Brief. Die Berner kündigten schliesslich einen pointierteren eigenen Kurs an. Der Konflikt machte jedoch deutlich, dass der Zürcher Einfluss auch in den liberalen SVP-Sektionen zunimmt. Insbesondere auch die Junge SVP Bern schien auf einen klaren «Blocher-Kurs» einzuschwenken.
Zu einer im Berichtsjahr vom Vizepräsidenten der Jungen SVP Bern geplanten Volksinitiative, welche die Todesstrafe wieder einführen wollte, gingen die SVP (Schweiz und Bern) wie auch die nationale Junge SVP allerdings klar auf Distanz.

Differenzen der Zürcher Kantonalpartei und der restlichen SVP

Le Conseil national a refusé de transmettre un postulat de la Commission des affaires juridiques invitant le gouvernement à procéder sans retard à une modification des traités d'extradition qui autorisent encore pareille mesure pour une infraction passible de la peine de mort.

Revision des Rechtshilfegesetzes (BRG 95.024)

Einige Mitglieder der Freiheits-Partei wollten im Zusammenhang mit den Problemen in der Zürcher Drogenszene die Einführung der Todesstrafe für Drogendealer zur Diskussion stellen. Sie verwiesen dabei auf das Beispiel von Malaysia und Singapur. Der Vorschlag ging aber selbst innerhalb der Partei vielen zu weit.

Diskussion über die Todesstrafe für Drogendealer in der FPS

Nachdem die Schweiz 1992 die Todesstrafe auch in Kriegszeiten aus ihrem Strafrecht gestrichen hatte, beantragte der Bundesrat dem Parlament die Ratifizierung des zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe. Mit dem Beitritt zu diesem Protokoll würde sich die Schweiz in die Reihe derjenigen Staaten stellen, welche sich auch in der internationalen Politik für die vollständige Abschaffung der Todesstrafe einsetzen. Gegen den Widerstand des Neuenburgers Béguin (fdp, NE), der die Ansicht vertrat, dass die Schweiz sich das Recht auf eine Wiedereinführung der Todesstrafe nicht mit der Unterzeichnung von internationalen Verträgen auf alle Zeiten verbauen sollte, stimmte der Ständerat der Ratifizierung zu. Im Nationalrat war die Ratifizierung unbestritten.

Ratifizierung des Internationalen Paktes zur Abschaffung der Todesstrafe

Die von der Aargauer Sektion der AP geforderte Wiedereinführung der Todesstrafe, die drastische Erhöhung der Strafen für schwere Verbrechen sowie der lebenslängliche Landesverweis für strafbar gewordene Ausländer blieb nicht ohne Resonanz. Im November stimmte die Delegiertenversammlung mit 36 zu 5 Stimmen dem Antrag der Aargauer Kantonalpartei zu, das Parteiprogramm mit einem Kapitel über die Bekämpfung der Kriminalität zu ergänzen.

DV der AP in Reiden (LU) 1992

Nachdem sich im Vorjahr der Nationalrat diskussionslos für die Abschaffung der Todesstrafe auch in Kriegszeiten entschieden hatte, stimmte nun der Ständerat, allerdings gegen den Widerstand einer von Rüesch (fdp, SG) angeführten Minderheit, diesem Beschluss ebenfalls zu.

Réforme du droit pénal militaire: suppression de la peine de mort en temps de guerre

Als Konsequenz einer im Vorjahr überwiesenen parlamentarischen Initiative Pini (fdp, TI) beantragte die Petitionskommission, mit einer Anderung des Militärstrafgesetzes in Zukunft auch in Kriegszeiten auf die Todesstrafe zu verzichten. Sie übernahm dabei die Formulierung, welche das EMD in Ausführung einer ebenfalls 1990 vom Nationalrat und 1991 vom Ständerat überwiesenen Motion Rechsteiner (sp, SG) ausgearbeitet hatte. Der Nationalrat stimmte der Revision diskussionslos zu. Gleichzeitig überwies er ein Kommissionspostulat, das den Bundesrat einlädt, eine Revision von Auslieferungsverträgen mit Ländern, welche die Todesstrafe noch kennen, einzuleiten.

Réforme du droit pénal militaire: suppression de la peine de mort en temps de guerre

Der Nationalrat überwies die parlamentarische Initiative Pini (fdp, TI) für eine vollständige Abschaffung der im schweizerischen Militärstrafrecht noch für Kriegszeiten vorgesehenen Todesstrafe. Von einer Motion Rechsteiner (sp, SG) wurde der erste, mit dem Vorstoss Pini identische Teil ebenfalls überwiesen. Der zweite Teil forderte zusätzlich auch noch die Kündigung von Auslieferungsverträgen mit Staaten, welche die Todesstrafe kennen. Betroffen davon wären die vor 1981 ohne Ausschlussklausel abgeschlossenen bilateralen Abkommen. Auf Antrag des Bundesrates lehnte der Rat diesen Teil der Motion ab. Gemäss dem Vorsteher des EJPD besteht praktisch keine Gefahr, dass die Schweiz aufgrund dieser wenigen Auslieferungsverträge Personen ausliefern müsste, denen die Todesstrafe droht.

Abschaffung der Todesstrafe

En décidant de donner suite à l'initiative parlementaire du député Pini (prd, TI) (Iv.pa. 89.234), le Conseil national s'est engagé sur la voie de la suppression de la peine de mort dans le code pénal militaire. Datant de 1927, ce dernier prévoit une telle sanction, en temps de guerre, pour une série de délits, dont l'espionnage et la trahison militaire. Les arguments avancés pour justifier l'abolition de cette condamnation du Code pénal civil ont été jugés également pertinents, par les députés, dans le cas de la législation militaire. Ils se sont notamment référés à ceux arguant de l'impossibilité de réparation en cas d'erreur judiciaire, de l'absence de démonstration de l'effet dissuasif de la peine de mort et de la contradiction dans laquelle plonge l'Etat s'il prend une vie humaine qu'il est, a priori, chargé de défendre.

Réforme du droit pénal militaire: suppression de la peine de mort en temps de guerre