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  • Niederberger, Paul (cvp/pdc, NW) SR/CE

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In der Sommersession 2016 diskutierte der Ständerat zum zweiten Mal über die Motion für eine sachgerechte Regulierung des Höckerschwans von Paul Niederberger (cvp, SR) und stimmte mit 23 zu 14 bei einer Enthaltung einer Lockerung des Schwanenschutzes zu. Mit der zuvor vom zweitbehandelnden Nationalrat abgeänderten Motion wurde der Bundesrat beauftragt, den Höckerschwan in der eidgenössischen Jagdverordnung auf die Liste der Arten zu setzen, deren Bestände im Sinne der Motion Engler (cvp, GR) reguliert werden können, ehe sich Konflikte abzeichnen. Gleichzeitig mit der Annahme der Motion entschied sich der Rat, der Petition «Gegen die Regulierung der Höckerschwanpopulation in der Schweiz» (16.2000), die als Reaktion auf Niederbergers Motion eingegangen war, keine Folge zu leisten.

Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen (Mo. 15.3534)

Mit der Annahme der Motion Niederberger (cvp, NW) für eine sachgerechte Regulierung des Höckerschwanes drückte der Ständerat seinen Willen aus, das Tier als jagdbare Art einzustufen. Dies solle den Kantonen die Möglichkeit geben, proaktiv zu handeln und allfälligen Konfliktsituationen entgegenzuwirken. Der Nationalrat anerkannte die von Niederberger vorgelegte Problematik von zunehmenden Höckerschwanbeständen, empfand eine solche Massnahme jedoch als unnötig. Er sprach sich daher mit 91 zu 74 Stimmen (16 Enthaltungen) für eine von der UREK vorgelegte Abänderung der Motion aus. Der Bundesrat wurde darin beauftragt, den Höckerschwan in der eidgenössischen Jagverordnung auf die Liste der Arten zu setzen, deren Bestände im Rahmen des eidgenössischen Jagdgesetzes reguliert werden können, ehe sich Konflikte herausbilden. Gemäss dem geänderten Motionstext sollen die bestehenden Grundsätze zum Umgang mit dem Schwan nicht geändert werden. Der Höckerschwan bliebe geschützt, der Vollzug bliebe bei den Kantonen und die Oberaufsicht beim Bund. Der Nationalrat schlug damit eine Lösung vor, wie sie bereits zur Regulierung des Wolfsbestands im Rahmen der Motion Engler (cvp, GR) beschlossen worden war.
Obschon Einigkeit darüber bestand, dass eine zu grosse Schwanenpopulation schädlich sei, war die Einführung einer neuen Praxis umstritten. Eine Minderheit aus Mitgliedern der Grünen- und der SP-Fraktion empfand eine neue Verordnung zur Lösung des Problems als unnötig und lehnte die Motion ab. Vielmehr würden Fütterungsverbote und das Informieren der Bevölkerung lösungsorientierte und vor allem ausreichende Massnahmen darstellen, argumentierten sie.

Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen (Mo. 15.3534)

Mit seiner im Juni 2015 eingereichten Motion wollte Paul Niederberger (cvp, NW) eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen und bei einer Annahme den Bundesrat mit einer Anpassung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, dessen gleichnamiger Verordnung sowie allenfalls weiterer Bestimmungen beauftragen. Niederberger stiess sich an dem aufgrund des geschützten Status der Schwäne relativ komplizierten Verfahren, welches bislang für eine Bestandsregulation des Tieres vonnöten war. Kantone mussten eine Einwilligung beim BAFU einholen sowie Schadensnachweise und bereits getätigte Massnahmen vorlegen. Zusätzlich mussten Eingriffe in die Bestände per Verfügung vom Kanton erlassen werden, welche wiederum dem Verbandsbeschwerderecht unterlag. Dies sollte mit der eingereichten Motion deutlich vereinfacht werden. Als denkbare Umsetzungsmöglichkeit verwies der Motionstext auf die Regelung zur Bestandsregulation des Steinbocks: Sinnvolle Bestandsgrössen sollten pro Gebiet festgesetzt werden; sind diese übertroffen, stünde es den Kantonen frei, regulierende Massnahmen einzuleiten.
Die Begründung der Motion Niederberger fusste in den wachsenden Schwanenpopulationen, die vorgängig vor allem im Kanton Ob- und Nidwalden zu Konflikten mit der Landwirtschaft und Erholungssuchenden geführt hatten. Der nicht heimische Höckerschwan könne sich aufgrund eines fehlenden natürlichen Feindes und aufgrund gesetzlichen Schutzes ungehindert vermehren, wodurch mancherorts eine Überpopulation entstanden sei. Wegen verkoteter Wiesen sei es vermehrt zu landwirtschaftlichen Schäden gekommen, da diese nicht mehr als Futterquelle für Vieh taugten und zudem ein Krankheitsrisiko bergen könnten. Weiter führe die verlorenen natürlichen Scheu vor Menschen dazu, dass Schwäne aggressiv auf Menschen reagieren, die unbedacht auf das wehrsame Tier zugingen. Da der Höckerschwan zudem keine gefährdete Art darstelle, argumentierte Niederberger, sei der hohe gesetzliche Schutz der Tierart nicht mehr gerechtfertigt. Auch der Bundesrat erklärte sich bereit, das Anliegen im Rahmen der im Zusammenhang mit der Motion Engler (cvp, GR; Mo. 14.3151) anstehenden Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel umzusetzen, und empfahl die Annahme der Motion Niederberger. Die Motion wurde im Ständerat mit 19 zu 13 Stimmen (0 Enthaltungen) angenommen.

Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen (Mo. 15.3534)