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Verschiedene Medien berichteten 2018 über das «Massaker» an Wanderfischen in den hiesigen Wasserturbinen. Im neuen, 2011 in Kraft getretenen Gewässerschutzgesetz ist vorgesehen, bis ins Jahr 2030 landesweit alle Anlagen zu sanieren und fischgerecht auszugestalten. Diese Sanierungen werden gebührenbasiert via Bund von den Stromverbraucherinnen und -verbrauchern finanziert. Das BAFU, der Schweizerische Fischereiverband sowie Umweltverbände bezweifeln aber mittlerweile, dass die CHF 1 Mrd. Gebühreneinnahmen reichen werden, um sämtliche Fischtreppen und Fischabstiege finanzieren zu können, und sehen die Fischbestände in Gefahr. Auswertungen des BAFU aus dem Jahr 2013 zufolge bestünden in der Schweiz rund 1000 Querbauten auf Gewässern, die eine freie Fischwanderung behinderten.

Schutz der Fischbestände bei Wasserkraftanlagen
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Dass bei der Zucht von Legehennen auch männliche Küken schlüpfen, welche weder Eier legen noch für die Fleischproduktion verwendet werden können, weil sie zu wenig schnell Fleisch ansetzen, führte bisher dazu, dass in der Schweiz jährlich 2,4 Millionen Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet wurden. Um diese von Tierschutzorganisationen immer wieder kritisierte Praxis zu verhindern, entwickelten Forschende der Universitäten Leipzig und Dresden gemäss Medienberichten im März 2016 eine neue Technologie, welche die männlichen Embryonen in den Eiern schon wenige Tage nach der Befruchtung erkennen kann. So können die Eier mit männlichen Küken zu einem Zeitpunkt aussortiert werden, zu welchem sie noch kein Schmerzempfinden aufweisen, weil ihr Nervensystem noch zu wenig entwickelt ist. Technisch funktioniert die Methode so, dass mit Hilfe eines Lasers ein kleines Loch in die Schalen der Eier geschnitten wird. Durch dieses können die Embryonen mit Infrarotlicht bestrahlt werden. Da die Blutzellen der weiblichen Küken durch die etwas kleineren Geschlechtschromosomen das Licht anders reflektieren als die Blutzellen der männlichen Küken, kann ein Computer erkennen, ob das im Ei liegende Embryo weiblich oder männlich ist. Danach werden die Eier wieder verschlossen und die weiblichen Eier können weiter ausgebrütet werden. Versuche mit 1000 Eiern haben gezeigt, dass bei den so untersuchten Eiern nur wenige Prozent weniger Küken schlüpfen als bei unbehandelten Eiern. Cesare Sciarra vom Schweizer Tierschutz begrüsste diese neue Technologie und forderte, dass sie möglichst rasch in der Schweiz zum Einsatz komme. Er sehe die Technologie als enorme Verbesserung gegenüber dem Status quo, betonte er. Oswald Burch, Geschäftsführer der Vereinigung der Schweizer Geflügelproduzenten Gallosuisse, meinte dazu, dass eine Alternative zu der heutigen Praxis sehr zu begrüssen wäre. Allerdings müssten auch die Konsumentinnen und Konsumenten bereit sein, die etwas höher liegenden Kosten mitzutragen. Die Entwicklerinnen und Entwickler der Methode rechneten für die Verwendung in Deutschland mit Mehrkosten von 1 bis 2 Eurocent pro Ei.

Männliche Embryonen in den Eiern wenige Tage nach der Befruchtung erkennen

Um den Tieren den stressigen Transport und die ungewohnte Umgebung im Schlachthof zu ersparen und somit auch eine bessere Fleischqualität zu erzielen, hatte Biobauer Nils Müller aus Küsnacht beantragt, dass er seine Tiere in der Herde auf der Weide schiessen dürfe. Über mehrere Jahre hinweg dauerte die Verhandlung mit dem Veterinäramt, bis dieses schliesslich eine begrenzte Bewilligung erteilte und damit das Pilotprojekt ermöglichte. Unterstützung in seinem Vorhaben fand Müller in Eric Meili, einem Berater des Forschungsinstituts für biologische Landwirtschaft (FiBL), sowie der Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Fortan durfte er gesamthaft zehn Tiere am frühen Morgen in ihrer gewohnten Umgebung auf der Weide schiessen. Nach dem betäubenden Schuss muss das Tier innerhalb von 90 Sekunden in einem bereitstehenden Wagen aufgehängt und durch zwei Schnitte am Hals ausgeblutet werden, so die Regelung für die Weidenschlachtung.
Der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) wehrte sich gegen die für Müller erteilte Bewilligung und forderte, dass das Pilotprojekt abgebrochen und dem Landwirt keine erneute Bewilligung zur Weideschlachtung erteilt werde. Die Vertreter des Verbandes kritisierten, dass sich die Mitglieder des SFF an sehr strikte Anforderung zu halten hätten, weshalb eine Ausnahme wie im gegebenen Fall aus Gründen der Fairness nicht akzeptierbar sei.

Diskussion um Weideschlachtungen

Dass sich durch die Aufhebung der Euro-Bindung des Frankens alle für den Export bestimmten Milchprodukte auf einen Schlag um einen Fünftel verteuert hatten, machte der Schweizer Milchindustrie zu schaffen und beeinflusste den Milchpreis im Jahr 2015 negativ. Der Luzerner Milchverarbeiter Emmi gab nur wenige Tage nach der Aufhebung des Mindestkurses bekannt, dass Bauern und Bäuerinnen, welche Milch für Exportprodukte herstellen, fortan weniger Geld für ihre Milch erhalten werden. Dieser Umstand und die Sorge um die zukünftigen Exporte veranlassten die Branchenorganisation Milch (BO-Milch) dazu, die Politik zum Handeln aufzufordern. Ihr Sprecher Stefan Kohler erläuterte gegenüber der Luzerner Zeitung, dass Eveline Widmer-Schlumpf das Versprechen abgegeben habe, der Milchwirtschaft unter die Arme zu greifen, wenn der Markt dies erfordere, und genau dies sei nun der Fall. Er forderte vom Bund ein Hilfspaket von zusätzlichen CHF 114.9 Mio. für die Absatzförderung im In- und Ausland sowie zusätzliche Direktzahlungen in der Höhe von CHF 75 Mio., um die Einkommensverluste der Landwirtinnen und Landwirte einzudämmen.
Der Ständerat und der Nationalrat genehmigten im Juni 2015 einen Nachtragskredit, welcher die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte um zusätzliche CHF 25,6 Mio. erhöhte. Trotzdem setzten die tiefen Milchpreise die Bauern und Bäuerinnen weiter unter Druck. Aufgrund der tiefen Preise wurde medial auch der Strukturwandel in der Milchwirtschaft aufgezeigt und diskutiert. In den vergangenen rund 20 Jahren hatte sich die Anzahl der milchproduzierenden Betriebe von rund 44'000 auf etwas mehr als 22'000 halbiert. Auch die Anzahl Milchkühe hatte von 689’023 im Jahr 1995 auf 544’028 im Jahr 2014 um rund 21% abgenommen. Da sich die durchschnittliche Menge an produzierter Milch pro Betrieb in der gleichen Zeitspanne aber mehr als verdoppelt hatte, war die Milchmenge insgesamt gestiegen. Dies sei möglich gewesen, weil der technische Fortschritt die Milchproduktion effizienter gemacht habe. Die Futterflächen ergäben heute mehr Ertrag, die Fütterung erfolge effizienter und die genetischen Entwicklungen hätten die Kühe leistungsfähiger gemacht, so die Erklärung von Kurt Nüesch, Direktor der Schweizer Milchproduzenten (SMP). Dass jährlich rund 900 Betriebe geschlossen haben, sei zum Teil eine Konsequenz des Kostendrucks, aber auch auf die fehlenden Nachfolger und Nachfolgerinnen zurückzuführen. Übrig geblieben seien die Betriebe, welche günstiger pro Kuh mehr Milch produzieren konnten.

Anstieg des Milchpreises

Eine Dissertation der ETH Zürich sorgte im Herbst 2014 für Aufsehen. Bei Untersuchungen war festgestellt worden, dass sich Kuhglocken negativ auf die Gesundheit der Tiere auswirkten: Wenn Kühe 5,5 Kilogramm schwere Glocken um den Hals trügen, würden sie weniger fressen. Auch ihr Gehör werde durch die bis zu 100 Dezibel lauten Klänge beschädigt. Die Bauernschaft reagierte äusserst gereizt auf diese Ergebnisse: In Zeitungsartikeln und Interviews machten sie sich über die „nutzlose“ Forschung lustig. SBV-Direktor Jacques Bourgeois wandte sich gar mit einer Interpellation an den Bundesrat und fragte, ob man sich nicht der Lächerlichkeit preisgebe, wenn man solche Studien mit öffentlichen Mitteln unterstütze. Der Bundesrat verneinte und betonte nebst dem Prinzip der Forschungsfreiheit, dass das Tierwohl in der Schweiz einen sehr hohen Stellenwert einnehme und daher auch erforscht werden solle. Die heftige Antwort der Landwirtschaft zeigte, dass die Kuhglocken stark im Identitätsbild der Schweizer Bäuerinnen und Bauern verankert sind. Sie machten geltend, dass derartige Glocken, wie sie für die Untersuchung verwendet worden waren, nur bei traditionellen Anlässen wie Alpauf- und Alpabzügen verwendet würden. Im Alltag fänden Glocken seltener Verwendung – und wenn, dann würden sie nicht mehr als 500 Gramm wiegen.

Kuhglocken wirken sich negativ auf die Gesundheit der Tiere aus

Ein Verordnungsentwurf zur Raumplanung, welcher bis Ende November in der Vernehmlassung war, stiess in Pferdeliebhaber-Kreisen auf heftige Kritik: Die Verordnung beinhaltete die Bestimmung, dass zukünftig in der Hobbytierhaltung maximal zwei Pferde gehalten werden dürfen. In einer Protestaktion ritten 100 Pferdeinhaberinnen und -inhaber mit ihren Tieren auf den Bundesplatz und reichten 2 500 Einsprachen gegen die Verordnung ein. Eine offizielle Reaktion von Seiten des Bundes stand am Ende des Berichtsjahres noch aus.

in der Hobbytierhaltung maximal zwei Pferde

Die Ratsdebatte um Delfin- und Walhaltung in der Schweiz hat ihren Ursprung im plötzlichen Verenden zweier Delfine im Tierpark „Connyland“ im Winter 2011, was eine grosse mediale Aufmerksamkeit generiert hatte. Während eine Obduktion der Universität Zürich Schäden einer Antibiotikatherapie als Todesursache identifiziert hatte, gaben sich die Betreiber des Connylands überzeugt, dass die Tiere vergiftet worden seien. Da durch die Gesetzesänderung faktisch nur das Connyland betroffen war, kündigten die Betreiber des Parks ein Referendum gegen das Tierschutzgesetz an. Dieses wurde schliesslich jedoch nicht ergriffen, weil sich keine Partner fanden, die sich finanziell daran beteiligt hätten.

Tierpark „Connyland“

En mai, soit peu de temps avant l’examen de la loi sur la protection des animaux (LPA) par le Conseil national, une dizaine d’organisations de protection des animaux – qui soutenaient l’initiative populaire « Pour une conception moderne de la protection des animaux (Oui à la protection des animaux !) » – ont déclaré que la révision de la LPA proposée n’était pas assez sévère. Elles ont, à ce titre, réitéré un certain nombre d’exigences, afin de faire pression sur les députés: réglementation de la promenade des chiens, formation préalable pour les détenteurs d’animaux domestiques, inscription dans la loi de l’élevage en liberté pour les animaux de rente, limitation du transport d’animaux à six heures, autorisations pour la détention commerciale d’animaux sauvages pour des spectacles et des foires, etc. S’appuyant sur le cas du canton de Zurich, ces associations ont également demandé que chaque canton ait un avocat formé pour défendre les animaux dans des procédures pénales.

Reaktion der Tierschutzorganisationen / L'echo des organisations de protection des animaux
Dossier: Revision des Tierschutzgesetzes 2002-2005

Im Einvernehmen mit dem Israelitischen Gemeindebund liess der Bundesrat die geplante Lockerung des seit 1893 geltenden Schächtverbots nach dem massiven Widerstand in der Vernehmlassung fallen. Dafür soll der Import von Fleisch von Tieren, die nach jüdischem oder islamischem Brauch rituell geschlachtet werden, gesetzlich garantiert werden. Der Verzicht auf die umstrittene Änderung im Tierschutzgesetz wurde mit der Wahrung des konfessionellen Friedens begründet, da in den Diskussionen neben tierschützerischen Argumenten auch antisemitische Töne zu hören gewesen waren.

Massiver Widerstand gegen die vom Bundesrat geplante Aufhebung des Schächtverbots

Der Bundesrat bekundete seine Intention, bei der Revision des Tierschutzgesetzes das Schächtverbot aufzuheben. Seit 1893 ist das Schächten – die im Judentum und im Islam als rituell erachtete Schlachtung durch Kehlenschnitt ohne vorherige Betäubung des Tieres – in der Schweiz verboten. Der Bundesrat begründete seinen Entscheid für eine Neuregelung mit der Bundesverfassung, welche die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert (Art. 15). Zudem kenne keines der Nachbarländer ein derart absolutes Schächtverbot. Der Israelitische Gemeindebund sowie kirchliche Kreise begrüssten die Lockerung, da das Schächtverbot eine langjährige Diskriminierung der nicht-christlichen Religionen und eine Einschränkung ihrer ritueller Gebote darstelle. Ganz anders sahen dies Tierschutzkreise und die Gesellschaft der Schweizer Tierärzte, die unter Berufung auf die Würde des Tieres ein Referendum in Aussicht stellten; ihnen schlossen sich der Bauernverband und die Stiftung für Konsumentenschutz an. Von den Parteien sprachen sich die CVP, die SVP und die GP grundsätzlich für eine Lockerung (unter gewissen Auflagen) aus, die SP widersetzte sich und die FDP enthielt sich einer Aussage.

Massiver Widerstand gegen die vom Bundesrat geplante Aufhebung des Schächtverbots

Dass man die Erhaltung des Lebensraumes der Tierwelt rechtlich verankern will, zeigte das Vernehmlassungsverfahren zu einem Gesetzesentwurf über Wildfauna und Jagd. Die Meinungen über die Regelungskompetenzen des Bundes, hauptsächlich für die Jagd, gehen freilich stark auseinander.

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (BRG 83.033)

Eine Spannung zwischen Tier- und Naturschutzanliegen ergab sich dadurch, dass im Nationalpark die Hirschbestände so sehr überhand nahmen, dass sie innerhalb und ausserhalb des Schutzgebietes grosse Schäden anrichteten. Eine vom EDI genehmigte Vereinbarung der Bündner Regierung mit der Nationalparkkommission, während mehreren Jahren eine grössere Anzahl Tiere abschiessen zu lassen, wurde sowohl in Jäger- wie in Tierschutzkreisen missbilligt.

Spannung zwischen Tier- und Naturschutzanliegen aufgrund hoher Hirschbestände im Nationalpark
Dossier: Schweizerischer Nationalpark