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  • Ehe-, Familien- oder Individualbesteuerung

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Eine Motion Schmid (svp, BE) (Mo. 98.3330) forderte die Verlagerung von maximal 20% des Ertrages der direkten Bundessteuer auf die Mehrwertsteuer (MWSt). Dabei sollte die MWSt um maximal 1,5% ansteigen, die am steilsten verlaufenden Progressionsstufen gemildert werden, die Soziallasten eine bessere Berücksichtigung finden sowie die Belastung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren ausgeglichen und der absolute Effekt des Finanzausgleichs beibehalten werden. Widrig (cvp, SG) unterstützte die Motion, der er eine mittelstandsfreundliche Tarifstruktur zuschrieb. Auch Cavadini (fdp, TI) sprach sich für eine Annahme aus, weil seiner Ansicht nach in der Schweiz immer noch eine zu hohe Belastung durch direkte Steuern herrsche. Jans (sp, ZG) wehrte sich gegen eine Überweisung; die Motion sei ein Surrogat zur Initiative für eine Abschaffung der direkten Bundessteuer. Eine Zurücknahme der direkten Bundessteuer würde ausserdem vor allem oberen Einkommensschichten dienen. Die unteren Steuerklassen würden dagegen durch erhöhte indirekte Steuern zur Kasse gebeten. Für Bundesrat Villiger war die Motion mit ihren klaren Vorgaben zu bindend, er hätte sie deshalb gerne als Postulat überweisen lassen. Gegen den bundesrätlichen Antrag wurde die Motion mit 75 zu 67 gutgeheissen. Im Ständerat wurde die Motion während der Herbstsession ebenfalls gutgeheissen. Der Passus über die Milderung der steilsten Progressionsstufen aber herausgelöst und nur als Postulat überwiesen. Nach Auffassung der WAK-StR hätte dieser Passus vor allem zu Steuerermässigungen bei hohen Einkommen geführt. Eine parlamentarische Initiative der WAK-StR (Pa.Iv. 95.423) mit demselben Ziel wurde auf Antrag der Kommission selbst abgeschrieben.

Motion Schmid für eine Verlagerung von Bundessteuern auf die Mehrwertsteuer

Mit 30 zu 6 Stimmen überwies als Zweitrat auch der Ständerat eine Motion der nationalrätlichen WAK (Mo. 96.3186), die den Bundesrat auffordert, die steuerliche Ungleichbehandlung von Konkubinats- und Ehepaaren zu korrigieren. Ausserdem überwies er eine Empfehlung Spoerry (fdp, ZH), die möchte, dass Familienangehörige, die eine invalide oder dauernd pflegebedürftige Person betreuen, Aufwendungen an Arbeit steuerlich abziehen können. Spoerry begründete ihren Vorstoss damit, dass Kosten der Betreuung durch Dritte - etwa ein Pflegeheim - ebenfalls in Abzug gebracht werden können. Eine vom Bundesrat im letzten Jahr eingesetzte Expertenkommission Locher ist daran, die Familienbesteuerung gesamthaft zu prüfen.

Motion WAK-NR: Direkte Bundessteuer. Strukturelle Mängel

Auch die WAK des Nationalrates wollte das Thema nicht ganz fallen lassen. Per Motion forderte sie den Bundesrat mit 61:35 Stimmen auf, einen Entwurf vorzulegen, der die strukturellen Mängel der direkten Bundessteuer behebt und dabei namentlich auch auf die Frage der steuerlichen Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren eingeht. Im November setzte der Bundesrat eine Expertenkommission ein, die bis Mitte 1998 insbesondere die Familienbesteuerung prüfen und Vorschläge für eine Neukonzeption machen soll.

Motion WAK-NR: Direkte Bundessteuer. Strukturelle Mängel

Auf der Suche nach einem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «zur Abschaffung der direkten Bundessteuer» des Schweizerischen Gewerbeverbandes, die vom Bundesrat im letzten Jahr kategorisch abgelehnt worden war, beauftragte die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) die Verwaltung, als Kompromisslösung eine Verlagerung von der direkten Bundessteuer hin zur Mehrwertsteuer zu prüfen, wobei von der WAK eine Reduktion der direkten Bundessteuer um 20 bis 30% anvisiert wurde. Das Eidgenössische Finanzdepartement, das schon die SGV-Initiative vehement bekämpft hatte, lehnte auch den Kompromissvorschlag ab. Es bezifferte die Steuerausfälle auf CHF 1.7 bis 2.55 Mrd. und rechnete mit einer Erhöhung des MWSt-Satzes auf 8% resp. 2,4%. Während die hohen Einkommen teilweise massiv entlastet würden, hätten gemäss EFD 75% bis 90% der Steuerpflichtigen mehr Steuern zu bezahlen. Die WAK beharrte aber auf einem indirekten Gegenvorschlag und präsentierte im November einen in der Kommission mit 8:1 Stimmen bei einer Enthaltung klar angenommenen Entwurf, gemäss dem die bei der direkten Bundessteuer steil ansteigende Progressionskurve gemildert werden soll. Mittlere und höhere Einkommen würden entlastet, wie per Saldo auch die verheirateten Doppelverdiener, womit der Konkubinatseffekt gemildert würde. Die aus der Senkung der direkten Bundessteuer um 20% resultierenden Mindereinnahmen von CHF 1.65 Mrd. wären durch einen Zuschlag bei der Mehrwertsteuer von 1% beim Normalsatz und 0,3% beim reduzierten Satz vollständig zu kompensieren. Der Finanzausgleich soll im heutigen Umfang fortgesetzt werden. Zu diesem Zweck sollen die Kantonsanteile an der reduzierten direkten Bundessteuer heraufgesetzt werden.

Gegenvorschlag zur Volksinitiative: Abschaffung der direkten Bundessteuer

Im letzten Jahr hatte der Ständerat einstimmig eine Motion Frick (cvp, SZ) überwiesen, die familiengerechte Bundessteuern verlangt und eine gerechtere Besteuerung doppelverdienender Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren. Im September überwies auch der Nationalrat diese Motion mit 73 zu 37 Stimmen; Bundesrat Stich hatte vergeblich für die unverbindlichere Form des Postulats plädiert. Der Motionär berief sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichts, das Steuerunterschiede zu Lasten der Ehepaare spätestens ab 10% Mehrbelastung als verfassungswidrig bezeichnet. Gerade diese Praxis zur Gleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren änderte das Bundesgericht aber im Berichtsjahr. In einem neuen Grundsatzurteil hält das Bundesgericht eine ungleiche Behandlung «in der Grössenordnung von 10% (oder eventuell auch darüber)» für nicht verfassungswidrig. Eine volle Gleichstellung sei im Rahmen des geltenden Rechts gar nicht möglich. Gemäss Bundesgericht steht der Vergleich von Ehepaaren und Alleinstehenden mit vergleichbaren Einkommen im Vordergrund. Erst in zweiter Linie habe der Gesetzgeber für eine Gleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren zu sorgen.

Motion Frick zur Steuerentlastung doppelverdienender Ehepaare

Zu Beginn des Jahres lancierte die EDU eine Petition «Für die Förderung gesunder Familien und gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare». Geschützt werden sollen damit gemäss der Partei die Grundzellen des Staates Ehe, Familie und Kinder.

Kampf der EDU gegen die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren

Der Ständerat überwies einstimmig eine Motion Frick (cvp, SZ), die verlangt, dass sogenannt doppelverdienende Ehepaare gegenüber unverheirateten Paaren nicht mehr benachteiligt werden. Der Motionär erinnerte an das aktuelle Jahr der Familie und machte geltend, dass von 566'000 Ehepaaren mit zwei Einkommen deren 430'000 von Steuernachteilen betroffen seien, wobei diese bis zu 100% betragen können. So bezahlten Verheiratete mit einem Einkommen von CHF 60'000, zu dem Mann und Frau je CHF 30'000 beitragen, praktisch doppelt soviele Steuern wie ein Konkubinatspaar mit gleichem Einkommen. Das Bundesgericht bezeichne Steuerunterschiede zu Lasten der Ehepaare jedoch spätestens ab 10% als verfassungswidrig. Frick verlangte eine Revision des ungerechten Tarifs, ohne dass dem Bund Steuerausfälle entstehen. Bundesrat Stich, der den Vorstoss nur als Postulat entgegennehmen wollte, relativierte, dass nur rund ein Viertel der Doppelverdiener-Ehepaare eine Mehrbelastung von mehr als 10% zu tragen habe, wobei tatsächlich enorme Unterschiede bestünden. Stich sicherte zu, dass eine Arbeitsgruppe nach einer möglichst gerechten Lösung suchen werde.

Motion Frick zur Steuerentlastung doppelverdienender Ehepaare

Das Parlament nahm die Verlängerung des ursprünglich bis Ende 1992 befristeten Sofortprogramms bei der direkten Bundessteuer in unveränderter Form schon vor dem negativen Ausgang der Abstimmung über die Bundesfinanzordnung an. Das zu Beginn des Jahres 1989 in Kraft getretene Sofortprogramm brachte für Familien mit mittleren Einkommen eine Entlastung bei der direkten Bundessteuer und durch Einführung des Doppeltarifs für Ledige und Verheiratete den Abbau der vom Bundesgericht gerügten Vorteile für im Konkubinat lebende Paare.

Sofortmassnahmen

Auch das zusammen mit dem Steuerharmonisierungsgesetz als Paket behandelte Bundesgesetz über die direkten Steuern wurde im Berichtsjahr in die Kompromisslösung der Bundesratsparteien zur Reform der Bundesfinanzordnung einbezogen. Nach siebenjährigen Beratungen waren zwischen den beiden Räten noch bei der zeitlichen Bemessung der Steuerperiode und bei der Besteuerung der juristischen Personen wesentliche Differenzen verblieben. Dabei hatte sich der Nationalrat bisher für die auch von Bundesrat Stich verteidigte einjährige Gegenwartsbesteuerung ausgesprochen. Gegen den Willen der Kommissionsmehrheit gab er nun dem Ständerat nach und entschied sich für eine zweijährige Veranlagung als Normalfall, jedoch mit der Möglichkeit für die Kantone, von diesem System abzuweichen und die einjährige Gegenwartsbesteuerung beizubehalten oder neu einzuführen. Damit war die erste Differenz zum Ständerat aus dem Wege geschafft. (Dieser Beschluss des NR wurde bereits in der Sommersession, also vor der Ausarbeitung des erwähnten Kompromisses der Regierungsparteien gefasst. Zur Zeit kennen folgende Kantone die einjährige Besteuerung: BS, GE, JU, NE, SO.) Bei der Steuerbemessung für den Gewinn von juristischen Personen setzte sich hingegen der vom Bundesrat beantragte und vom Nationalrat unterstützte Proportionaltarif durch. Dieses Modell bevorzugt im Vergleich zum bestehenden Dreistufentarif, bei dem für die Steuerrechnung das Verhältnis von Gewinn zum Eigenkapital massgeblich ist, kapitalschwache — in der Regel jüngere — Unternehmen. Zuerst hielt der Ständerat weiterhin am Stufentarif fest, dann zwang ihn aber der von den Bundesratsparteien vereinbarte Kompromiss zum Nachgeben. Allerdings musste der Nationalrat auf die von ihm geforderte zusätzliche Kapitalsteuer von 0,8 Promille verzichten. Am Ende der Wintersession konnte das Parlament beide Gesetzesrevisionen verabschieden. Das Gesetz über die direkte Bundessteuer kann freilich ebenfalls nur dann in Kraft treten, wenn die Einführung der MWSt in der Volksabstimmung angenommen wird.

Steuerharmonisierung (BRG 83.043)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991
Dossier: Erstes Massnahmenpaket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kanton

Um für die Eventualitäten eines negativen Ausgangs der Volksabstimmung gewappnet zu sein, beantragte der Bundesrat dem Parlament, das bis Ende 1992 befristete "Sofortprogramm" über diesen Zeitpunkt hinaus zu verlängern. Mit diesem 1987 beschlossenen Sofortprogramm war die kalte Progression ausgeglichen, ein ermässigter Tarif für Verheiratete geschaffen und die Sozialabzüge erhöht worden.

Sofortmassnahmen

Die Autopartei nahm ein altes Anliegen rechtsbürgerlicher und gewerblicher Kreise auf und lancierte zu Jahresbeginn eine Volksinitiative "zur Abschaffung der direkten Bundessteuer" . Die FDP hat hingegen ihre im Februar 1987 eingereichte Volksinitiative "für ehe- und familiengerechtere Bundessteuern" zurückgezogen. Sie begründete den Rückzug ihrer bisher einzigen Volksinitiative auf Bundesebene damit, dass deren Forderungen in der Zwischenzeit durch die Steuergesetzreform und die Sofortmassnahmen weitgehend erfüllt worden seien.

Volksinitiative "zur Abschaffung der direkten Bundessteuer"

Eine neue nationale, konfessionell unabhängige Parteiorganisation, die «Partei für Kind und Gemeinschaft» (PKG), ist von 17 Einzelpersonen im Kanton Solothurn gegründet worden. Die neue Partei will sich für eine Vereinheitlichung des schweizerischen Schulsystems, für eine einheitliche Regelung der Kinderzulagen sowie für verbesserte Sozialzulagen und Steuerabzüge für Familien und Alleinerziehende einsetzen. Aber auch Verbesserungen in den Bereichen Wohnungsbau, öffentlicher Verkehr und Umweltschutz werden angestrebt, um ein möglichst kinderfreundliches Umfeld zu schaffen.

Schweizerische Partei für Kind und Gemeinschaft