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Im Dezember verabschiedete das CVP-Parteipräsidium ein Positionspapier mit dem Titel „7 Gebote für einen zukunftsträchtigen Finanzplatz Schweiz“. Darin wird gefordert, dass es im Krisenfall möglich sein müsse, systemrelevante Funktionen aus Finanzunternehmen herauszulösen. Damit soll verhindert werden, dass systemrelevante Unternehmen durch den Staat gerettet werden müssen. Zudem soll das Konkursrecht so geändert werden, dass bei einem Konkurs gewisse Kategorien von Fremdkapital in Eigenkapital umgewandelt werden. Die CVP sprach sich hingegen gegen eine Zerschlagung der Grossbanken mittels eines „Trennbankensystems“ aus, weil das Systemrisiko so nicht beseitigt werden könne.

CVP-Positionspapier: „7 Gebote für einen zukunftsträchtigen Finanzplatz Schweiz“

En octobre, les relations helvético-italiennes se sont tendues suite à la mise en place d’actions fiscales, douanières et policières par les autorités italiennes pour accompagner la mise en place d’une nouvelle amnistie fiscale. La surveillance des frontières helvétiques à l’aide de systèmes infrarouges, l’envoi anonyme d’agents du fisc italien au Tessin, les perquisitions menées dans des succursales de banques suisses en Italie, les descentes du fisc italien dans des sociétés italiennes soupçonnées d’évasion de fonds en Suisse et les lettres d’avertissements à des ressortissants italiens vivant en Suisse ont entraîné les protestations du gouvernement helvétique qui a estimé ces mesures discriminantes. De la sorte, Micheline Calmy-Rey a convoqué l’ambassadeur italien au DFAE pour lui faire part de ses préoccupations et Hans-Rudolf Merz a annoncé qu’il suspendait les négociations sur la CDI avec l’Italie. Suite à cela, un groupe de travail interdépartemental a été constitué afin d’éviter toute escalade et, lors de sa visite à Rome, Doris Leuthard a affirmé que la Suisse souhaitait poursuivre le dialogue à condition que l’Italie la retirât de sa liste noire des paradis fiscaux. A la fin du mois de novembre, deux motions ont été déposées au parlement italien demandant d’améliorer les relations avec la Suisse et la Confédération a retiré sa candidature à la présidence de l’OCDE au profit de l’Italie.

Relations avec l'Italie

Ende August meldete das Bundesverwaltungsgericht neuen Personalbedarf an. Anlass dazu war die grosse Anzahl von Beschwerden, die im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA bei der Aufklärung von Steuerdelikten von Kunden der schweizerischen Grossbank UBS zu erwarten waren. Um die UBS vor zivilrechtlichen Klagen zu schützen, hatte sich die Schweiz in einem am 19. August unterzeichneten bilateralen Abkommen verpflichtet, ein rund 4450 Konten betreffendes Amtshilfegesuch der USA innert eines Jahres zu bearbeiten. Die für die Bewältigung dieser Arbeit erforderlichen Richterstellen sollten jedoch nicht dauerhaft eingerichtet werden. Da die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung von befristeten Richterstellen noch fehlen, beantragte die Rechtskommission des Nationalrats mit dem Einverständnis ihrer Schwesterkommission der kleinen Kammer, eine entsprechende Verordnung der Bundesversammlung und die Bewilligung von höchstens fünf zusätzlichen, auf zwei Jahre befristeten Richterstellen. Eine aus Mitgliedern der SVP gebildete Kommissionsminderheit bekämpfte diesen Vorschlag, der Bundesrat unterstützte ihn. Der Nationalrat nahm die befristete Erhöhung der Richterzahl und die zugrundeliegende Rechtsgrundlage gegen den Widerstand der SVP an. Nachdem auch die kleine Kammer oppositionslos damit einverstanden war, konnte die Vorlage noch in der Herbstsession verabschiedet werden.

Stellenerhöhung beim Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA zur UBS (Pa.Iv. 09.475)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Durant l’année sous revue, les questions liées à la place financière suisse ont eu une forte influence sur l’ensemble des relations bilatérales helvétiques. La Suisse a notamment essayé de bénéficier du déploiement des ressources diplomatiques du Luxembourg et de l’Autriche auprès de l’UE afin de ne pas figurer sur la liste des paradis fiscaux du G20, sans succès. De la sorte, les pressions internationales sur le secret bancaire ont poussé la Confédération à réviser un minimum de douze Conventions contre la double imposition (CDI) intégrant les standards de l’OCDE relatifs à la bonne gouvernance en matière de fiscalité de l’épargne.

Questions liées à la place financière suisse

Am 27. Juni hielt die SP eine Delegiertenversammlung in Winterthur (ZH) ab. Die Delegierten verabschiedeten ein Positionspapier zur Finanzmarktreform. Darin wurde eine Reihe von Vorschlägen für eine stärkere Regulierung der Finanzmärkte gemacht. Zu den Forderungen der SP gehören eine höhere Transparenz bei Hedge Funds und Private Equity Funds und gesetzliche Regelungen für Managerboni. Neue Finanzprodukte sollen besser geprüft und die Finanzmarktaufsicht gestärkt werden. Zudem sollen die Banken verkleinert werden, um das Systemrisiko zu verringern, und sie sollen höhere Eigenmittel aufweisen müssen. Folgende Parolen wurden an der Delegiertenversammlung beschlossen: Ja zur IV-Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer und Ja zum Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative.

SP verabschiedet Papier für eine Finanzmarktreform

An der Delegiertenversammlung der FDP vom 27. Juni in Bern wurde die freisinnig-liberale Finanzplatzstrategie verabschiedet. Mit zehn Massnahmen will die FDP den schweizerischen Finanzplatz stärken. Zu den vorgeschlagenen Massnahmen gehört die Schaffung neuer inländischer Kreditmodelle, etwa für Gebäudesanierungen. Zudem soll die Stempelsteuer abgeschafft und die Verrechnungssteuer durch eine Abgeltungssteuer ersetzt werden. Die Abgeltungsteuer wäre eine Quellensteuer, die von der Bank einbehalten und direkt dem (in- oder ausländischen) Fiskus überwiesen würde. Die Detaildiskussion über die möglichen Modelle einer Abgeltungssteuer wurde aber vertagt. Mit 276 zu 18 Stimmen beschlossen die Delegierten die Ja-Parole zur IV-Zusatzfinanzierung. Die Anti-Minarett-Initiative wurde mit 266 zu 4 Stimmen abgelehnt.

FDP präsentiert ihre neue Finanzplatzstrategie

En mars, suite au conflit fiscal qui opposait l’UE et la Suisse, le ministre allemand des finances, Peer Steinbrück, a tenu des propos agressifs envers la Suisse. L’ambassadeur allemand à Berne, Axel Berg, a été convoqué au palais fédéral. Le parlement a critiqué les paroles du ministre allemand mais également le comportement du Conseil fédéral. Le conflit s’est envenimé notamment lors de la comparaison faite par le député Thomas Müller (pdc, SG) avec la gestapo. La polémique s’est ainsi également propagée en Allemagne. Hans-Rudolf Merz a alors rappelé l’importance de l’entretien de bonnes relations avec l’Allemagne et la chancelière allemande, Angela Merkel, s’est distanciée des propos ayant déclenché la polémique. Par la suite, Micheline Calmy-Rey s’est rendue à Berlin afin de discuter du secret bancaire avec le ministre allemand des affaires étrangères, Frank-Walter Steinmeier. Ce dernier a félicité la Suisse pour sa volonté d’intégrer les standards de l’OCDE dans l’échange d’informations fiscales et a montré la volonté d’enterrer l’escalade qui a suivit les propos de son collègue ministre des finances. Au mois de mai, une délégation parlementaire est allée à Berlin rencontrer Peer Steinbrück. Suite à cette rencontre, la délégation a affirmé que le ministre allemand n’exigerait plus d’échange automatique d’informations en matière fiscale. Finalement, Hans-Rudolf Merz s’est rendu à Berlin afin de rencontrer le ministre allemand des finances et de confirmer la volonté d’assouplir le secret bancaire. Cette rencontre a mis fin aux tensions qui ont opposé l’Allemagne et la Suisse.

Propos agressifs envers la Suisse suite au conflit fiscal avec l'UE

Im März lancierten die Lega dei Ticinesi und die Tessiner Sektion der SVP eine Volksinitiative mit dem Titel „Verteidigen wir die Schweiz! Das Bankgeheimnis muss in die Bundesverfassung“. Die Initiative verlangt praktisch eine Festschreibung der alten Rechtslage in der Verfassung. So soll die Schweiz ausländischen Behörden weiterhin dann und nur dann Rechtshilfe mit Aufhebung des Bankgeheimnisses gewähren, wenn die Handlung auch in der Schweiz strafrechtlich verfolgt wird, was bei der Steuerhinterziehung weiterhin nicht der Fall ist. Ab August beteiligte sich auch die Junge SVP aktiv an der Unterschriftensammlung.

Verteidigen wir die Schweiz! Das Bankgeheimnis muss in die Bundesverfassung
Dossier: Bankgeheimnis

In der Frühjahrssession, also kurz nach der Bekanntgabe der neuen Strategie des Bundesrates, führten beide Parlamentskammern grosse Debatten über die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz und dabei insbesondere über das vom Ausland immer stärker attackierte Bankgeheimnis bei Steuerhinterziehung durch. Der Nationalrat, wo die Diskussion besonders emotional geführt wurde, behandelte eine Reihe von Motionen, Postulaten und Interpellationen zu diesem Thema. Die Linke wiederholte in der Diskussion ihre seit Jahrzehnten vertretene Position, dass sich die Schweiz mit ihrem Festhalten am gegenwärtig praktizierten Bankgeheimnis (keine Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung) international isoliere und damit auch dem Wirtschaftsstandort Schweiz schade. Die FDP und die CVP verteidigten die Politik des Bundesrates. Die SVP kritisierte diese Haltung des Bundesrates als Kapitulation in einem Wirtschaftskrieg. Sie forderte die Verankerung des Bankgeheimnisses in der Bundesverfassung und lehnte die Amtshilfe bei Steuerhinterziehung ab. Zudem verlangte sie von der Regierung einen Gegenangriff auf Grossbritannien und die USA, welche Steuerhinterziehern ebenfalls Schlupflöcher anbieten würden.

Im Anschluss an diese Auseinandersetzung lehnte der Nationalrat mehrere Motionen und Postulate der SP-Fraktion ab. Darunter befand sich auch die Forderung, im Inland Steuerhinterziehung strafrechtlich zu verfolgen, den Personalbestand der Steuerverwaltung aufzustocken und in den Ausschüssen der UNO und der OECD zu Fragen der Steuerhinterziehung und Steuervereinheitlichung mitzuarbeiten. Keinen Erfolg hatte auch eine Motion der SVP-Fraktion, welche verlangte, dass keine Doppelbesteuerungsabkommen gemäss OECD-Standard mit Nicht-OECD-Staaten abgeschlossen werden. Der Rat überwies einzig eine auch vom Bundesrat empfohlene Motion Fässler (sp, SG) für die Einsetzung einer Task-Force, welche sich mit den Problemen im Zusammenhang mit den Auseinandersetzung zwischen der USA und der schweizerischen Grossbank UBS befasst.

Debatten über die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz

Aufsehen erregte im Februar ein vom SVP-Strategen Christoph Blocher vorgelegtes Konzept zur Neustrukturierung der Banken. Blocher schlug vor, dass die Banken ihre Aktivitäten im In- und Ausland in voneinander unabhängigen Tochtergesellschaften wahrnehmen sollen, die einander im Krisenfall nicht beistehen müssten. Zudem vertrat er die Ansicht, dass bei staatlich unterstützten Banken ein Salärsystem wie bei den bundesnahen Betrieben SBB und Post eingeführt werden und ein Bundesvertreter im Verwaltungsrat Einsitz nehmen sollte. Blocher begründete seine Vorschläge damit, dass der Staat in Not geratene Banken faktisch habe retten müssen, weshalb es auch gerechtfertigt sei, dass der Staat ein Mitspracherecht erhalte. Diese Ansicht stiess innerhalb der SVP auf Widerstand, etwa bei Nationalrat Hans Kaufmann (ZH). Die SVP hielt daraufhin eine „kontradiktorische Medienkonferenz“ ab, an der beide Seiten ihre Standpunkte darlegen konnten.

Blocher fordert Neustrukturierung der Banken

Die sich häufende Kritik von ausländischen Regierungen an der fehlenden Auskunftspflicht der Banken gewisser Staaten, und darunter vor allem der Schweiz, bei Steuerhinterziehung führte in der Schweiz zu Gegenreaktionen. Nachdem sich Geheimdienstorgane Deutschlands auf illegale Weise Kundenlisten einer liechtensteinischen Bank beschafft hatten, reichten die SVP und die CVP je eine Motion für die Verschärfung der Strafbestimmungen bei Verletzung des schweizerischen Bankgeheimnisses ein. Auf Empfehlung des Bundesrates lehnte der Nationalrat diese Vorstösse mit 117 zu 56 resp. 95 zu 88 Stimmen ab. Die deutsche Bundeskanzlerin Merkel und ihr Finanzminister Steinbrück kündigten an, dass Deutschland das Ziel verfolge, bei Steuerhinterziehung von der Schweiz und anderen Staaten resp. ihren Banken volle Informationen einzufordern. An einem Kongress von Finanzministern aus einem Teil der OECD-Staaten wiederholte Steinbrück seine Angriffe auf die Schweiz als „Steuerparadies“ und „Hort für Steuerhinterziehung“.

Strafbestimmungen bei Verletzung des schweizerischen Bankgeheimnisses
Dossier: Bankgeheimnis

Das als Alternative zum Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden geschaffene Zinsbesteuerungsabkommen der Schweiz mit der EU gilt noch bis 2011. Da es einige Schlupflöcher und Umgehungsmöglichkeiten aufweist, meldete der EU-Steuerkommissar Leo Kovacs an, dass er bereits 2009 Verhandlungen innerhalb der EU, aber auch mit der Schweiz über eine Verschärfung aufnehmen möchte.

Informationsaustausches der Steuerbehörden

Les chambres ont traité durant l’année sous revue de l’arrêté fédéral portant approbation de l’Accord entre la Suisse et le Liechtenstein modifiant l’accord du 19 décembre 1996 sur l’assurance directe entre la Confédération suisse et la Principauté de Liechtenstein. L’arrêté a été adopté sans discussion par 154 voix contre 2 au Conseil national et à l’unanimité au Conseil des Etats. En vote final, les deux conseils l’ont approuvé à l’unanimité.

Accord sur l’assurance directe avec le Liechtenstein

Beim Bundesgesetz zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und zur Einführung der straflosen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung folgte der Ständerat bei den beiden vom Nationalrat geschaffenen Differenzen diskussionslos der grossen Kammer. Anders als im Vorschlag des Bundesrates werden die noch eingetragenen Organmitglieder sowie die aktiven Vertreter einer juristischen Person den bereits ausgeschiedenen bei der Selbstanzeige gleichgestellt, können also ebenfalls straffrei bleiben und aus der Solidarhaftung entlassen werden. Das Gesetz wurde in der Frühjahrssession definitiv verabschiedet. Die Zustimmung erfolgte mit 27 zu 3 Stimmen im Ständerat resp. mit 127 zu 66 Stimmen im Nationalrat. FDP und SVP votierten geschlossen dafür, die CVP grossmehrheitlich. Wie bereits im Vorjahr angekündigt, verweigerte die SP dem Gesetz die Gefolgschaft, ebenso der überwiegende Teil der GP.

Entwurf für eine vereinfachte Erbenbesteuerung

Nachdem der Bundesrat im Herbst 2006 seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige vorgelegt hatte, behandelte diese nun das Parlament. Mit dem Gesetzesentwurf sollte die Nachbesteuerung der Erbinnen und Erben vereinfacht werden. Die Selbstanzeige wäre so ausgestaltet gewesen, dass bei der erstmaligen Anzeige der Steuerhinterziehung Straffreiheit gewährt wird. Die Erben sollten also einen Anreiz erhalten, das vom Erblasser hinterzogene Vermögen und die daraus fliessenden Erträge der Legalität zuzuführen. Mit dem Gesetzesentwurf wäre zudem eine individuelle Amnestie (straflose Selbstanzeige) für natürliche und juristische Personen eingeführt worden.

Im Ständerat blieb das Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Vergeblich versuchte eine linke Kommissionsminderheit bezüglich der Nachsteuer der Erben zu erwirken, dass bei einer deklarierten Steuerhinterziehung Nachsteuern und Verzugszinsen nicht nur für die letzten drei, sondern für die letzten fünf Jahre vor dem Todesjahr des Erblassers zu bezahlen sind. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung schliesslich bei fünf Enthaltungen mit nur einer Gegenstimme.

Im Nationalrat beantragte die grüne Fraktion das Nichteintreten auf die Vorlage, weil diese der Steuergerechtigkeit widerspreche. Die sozialdemokratische Fraktion kritisierte die Zugeständnisse als zu weitgehend, während sich das bürgerliche Lager hinter die Vorlage stellte. Der Nichteintretensantrag wurde klar abgelehnt. Ein Minderheitsantrag der Linken, welcher einen Verzicht auf die vereinfachte Nachbesteuerung von Erben verlangte, lehnte der Nationalrat ebenso ab wie jener auf eine Verlängerung der Nachsteuerperiode auf fünf Jahre. Im Kontext der straflosen Selbstanzeige bekämpften linke und grüne Vertreter die Fortführung der Regelung bezüglich wiederholter Steuerhinterziehung, wonach die Busse von in der Regel 100% auf einen Fünftel der hinterzogenen Steuern reduziert wird. Linke und Grüne wehrten sich zudem dagegen, dass der Mechanismus der straflosen Selbstanzeige auch für juristische Personen gilt. In diesem Punkt beschloss der Nationalrat abweichend vom Bundesrat und der kleinen Kammer, die Straffreiheit und den Wegfall der Solidarhaftung nicht nur für das anzeigende ausgeschiedene Organ bzw. den anzeigenden ausgeschiedenen Vertreter, sondern auch für die aktiven Mitglieder der Organe. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung gegen den Widerstand des links-grünen Lagers klar angenommen.

Entwurf für eine vereinfachte Erbenbesteuerung

Eine Motion Kiener Nellen (sp, BE) und eine Motion Sommaruga (sp, BE) (Mo. 07.3650) wollten eine Meldepflicht bei unerklärlichem Einkommens- und Vermögenszuwachs beziehungsweise eine Meldepflicht bei Steuerhinterziehung und Steuerbetrug einführen. Während erstere den Bundesrat aufforderte, die Steuerbehörden zur Meldung an die Justizbehörden bei unerklärlichem Einkommens- oder Vermögenszuwachs von natürlichen oder juristischen Personen zu verpflichten, verlangte die zweite Motion, dass gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die sicherstellen, dass bei Nachsteuerverfahren die nichtentrichteten Sozialversicherungsbeiträge vollständig eingefordert und zu Unrecht bezogene öffentliche Leistungen zurückgefordert werden können. Die Motion Kiener Nellen lehnte der Nationalrat deutlich mit 64 zu 115 Stimmen ab. Die Motion Sommaruga hingegen verfehlte nur knapp die Annahme im Ständerat mit 16 zu 17 Stimmen.

Meldepflicht Steuerhinterziehung

Durant l’année sous revue, le Conseil fédéral a également présenté son message relatif à la modification de l’Accord du 19 décembre 1996 sur l’assurance directe entre la Confédération suisse et la Principauté de Liechtenstein. Cet accord vise à lever certains obstacles et à instaurer la libre circulation des services ainsi que la liberté d’établissement pour les intermédiaires d’assurance.

Accord sur l’assurance directe avec le Liechtenstein

In der Frühjahrssession befasste sich der Nationalrat mit dem Projekt des Bundesrates für ein neues Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG), welches die staatliche Aufsicht über Banken, private Versicherungen und weitere Finanzintermediäre in einer Behörde zusammenfassen will. An sich waren alle Fraktionen mit diesem Anliegen einverstanden. Die SVP beantragte trotzdem Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das Ganze zu überarbeiten und vor allem auch staatsnahe Akteure wie die Postfinance, die Pensionskassen und die Suva dieser Aufsicht zu unterstellen. Sie blieb mit dieser Forderung allerdings allein und unterlag mit 119 zu 44 Stimmen. In der Detailberatung schloss sich die grosse Kammer weitgehend den Vorschlägen des Bundesrates an. Der Ständerat tat dies als Zweitrat ebenfalls. Er sprach sich jedoch gegen den vom Nationalrat auf Antrag der vorberatenden Kommission aufgenommenen Passus aus, dass die neue Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma nicht nur zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz beitragen soll, sondern insbesondere auch dessen Interessen berücksichtigen muss. Zusammen mit dem Bundesrat war eine klare Mehrheit der Ständeräte der Ansicht, dass nur eine vollständige Unabhängigkeit ohne besondere Rücksichtnahme eine korrekte Aufsicht und damit ein gutes Funktionieren des Finanzmarkts garantieren könne. Zudem lasse sich gar nicht festlegen, was die Interessen des schweizerischen Finanzmarktes, auf dem sich viele unterschiedliche Akteure bewegen, denn eigentlich seien. Im Nationalrat hatte die Kommission ihren Antrag damit begründet, dass die Finma auch als Akteurin in internationalen Gremien auftreten werde und sie deshalb auf die Vertretung der Anliegen des schweizerischen Finanzmarkts verpflichtet werden müsse. Eine ähnliche Auflage bestehe übrigens auch für die britische Aufsichtsbehörde. In der Differenzbereinigung hielten zuerst beide Kammern an ihrer Version fest, dann gab der Nationalrat nach. In der Schlussabstimmung hiessen der National- und der Ständerat die Neuorganisation der Finanzmarktaufsicht ohne Gegenstimmen gut. Die neue Behörde wird am 1. Januar 2009 ihre Tätigkeit aufnehmen.

integrierte Aufsicht des Finanzmarktes

Eine Motion Studer (evp, AG) wollte das Schweizerische Strafgesetzbuch dahingehend ändern, dass die Steuerhinterziehung zum Vergehen erklärt wird. Dadurch würde eine internationale Rechtshilfe und damit die Aufhebung des Bankgeheimnisses auch für das Delikt der Steuerhinterziehung zum Einsatz kommen. Nach geltendem Recht ist diese Rechtshilfe nur beim Vorliegen eines Abgabebetruges möglich. Die Motion wurde von der grossen Kammer mit 68 zu 106 Stimmen abgelehnt.

Steuerhinterziehung zum Vergehen erklärt

Basierend auf einer Standesinitiative des Kantons Jura nahm das Parlament eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vor. Demnach sollen Steuerpflichtige in einem Nach- oder Strafsteuerverfahren nicht mit Ordnungsbussen zur Herausgabe von Unterlagen gezwungen werden dürfen; der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Schweiz wegen ihrer diesbezüglichen Rechtspraxis gerügt.

Nach- oder Strafsteuerverfahren

Im Herbst präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige. Ziel der Vorlage ist es, Steuerpflichtige zu motivieren, bisher unversteuertes Vermögen der Legalität zuzuführen. Konkret verkürzt sich der grundlegende Zeitraum für das Nachsteuerverfahren von heute zehn Jahren auf die letzten drei Steuerperioden, die vor dem Todesjahr abgelaufen sind. Dabei sind die Nachsteuer und der Verzugszins wie bis anhin exakt zu berechnen. Die verkürzte Nachsteuer in Erbfällen gilt nicht nur für die direkte Bundessteuer, sondern auch für die Staats- und Gemeindesteuern. Der Gesetzesentwurf sieht zudem eine individuelle Amnestie (straflose Selbstanzeige) für natürliche und juristische Personen vor. Bisher musste eine Person, die sich selbst anzeigte, eine Busse in der Höhe eines Fünftels der von ihr hinterzogenen Steuer bezahlen. Neu entfällt die Busse bei erstmaliger Selbstanzeige, geschuldet sind jedoch die ordentliche Nachsteuer sowie die Verzugszinsen. Personen, die an einer Steuerhinterziehung teilnehmen, können diese in Zukunft ebenfalls anzeigen; dabei werden sie von der Busse und der solidarischen Haftung für die hinterzogene Steuer befreit.

Entwurf für eine vereinfachte Erbenbesteuerung

In der kleinen Kammer war Eintreten ebenfalls unbestritten. Der Ständerat beschloss aber einige Differenzen zum Nationalrat. Allerdings war keine davon grundlegend oder führte die Vorlage wieder vollständig auf den, die Anliegen der SP in Bezug auf Anlegerschutz besser entsprechenden bundesrätlichen Entwurf zurück. Die gewichtigste Änderung betraf den Geltungsbereich. Vom Gesetz ausnehmen wollte der Ständerat nur diejenigen als Aktiengesellschaft organisierten Fonds (SICAF), die sich ausschliesslich an qualifizierte (d.h. professionelle) Anleger richten oder an einer schweizerischen Börse kotiert sind. Der Nationalrat stimmte diesem Kompromiss zu. Das Parlament verabschiedete die Vorlage bereits in der Sommersession. Obwohl die Linke mit ihren Vorschlägen durchwegs unterlegen war, lehnte sie in der Schlussabstimmung das neue Kollektivanlagengesetz nicht ab.

Anlagefondsgesetz

Der Nationalrat sprach sich mit 112 zu 43 Stimmen gegen eine Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung aus, wie dies die SVP-Fraktion mit einer parlamentarischen Initiative und die Kantone Aargau, Basel-Land, Genf, Tessin, Zug und Zürich mit Standesinitiativen gefordert hatten. Auch der Ständerat lehnte die sechs kantonalen Vorstösse ab. Noch Ende 2003 hatten die bürgerlichen Mehrheiten beider Parlamentskammern den SVP-Vorstoss unterstützt. Der Rat folgte mit dem jetzigen negativen Entscheid den Überlegungen der WAK beider Ratskammern, welche der Meinung waren, dass der rechtliche Schutz der Bankkunden vor Informationssammlern sowohl durch die Bundesverfassung (Art. 13, Schutz der Privatsphäre) als auch durch das Bankengesetz ausreichend gewährleistet sei. Wenn aus dem Ausland Forderungen nach der Aufhebung des Bankkundengeheimnisses laut würden, so hätten diese meist gar nichts mit diesem Prinzip an sich zu tun. Grund des Anstosses sei in der Regel vielmehr die schweizerische Steuergesetzgebung, welche einen strafrechtlichen Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und -betrug macht und bei Hinterziehung keine internationale Rechtshilfe (welche auch in der Schweiz das Bankkundengeheimnis aufhebt) gewährt. Schliesslich sprachen gemäss der WAK auch politisch-taktische Gründe gegen den verlangten Verfassungsartikel: Die politische Auseinandersetzung anlässlich der obligatorischen Volksabstimmung wäre dem Ansehen des schweizerischen Finanzplatzes bei ausländischen Anlegern wenig förderlich.

Bankkundengeheimnis
Dossier: Bankgeheimnis

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession als Erstrat mit der Totalrevision des Anlagefondsgesetzes (Gesetz über kollektive Kapitalanlagen). Die Kommissionsmehrheit schlug eine ganze Reihe von Änderungen vor, die ihrer Meinung nach noch besser als der Entwurf der Regierung geeignet waren, den Finanzstandort Schweiz im internationalen Wettbewerb zu stärken. Heftig umstritten war dabei der Antrag, die Investment- und Beteiligungsgesellschaften, die in der Form einer Aktiengesellschaft organisiert sind (so genannte SICAF), aus dem Geltungsbereich des Gesetzes auszuklammern. Dies bekämpften die Linke und eine Mehrheit der CVP als Abbau des Anlegerschutzes, der Rat nahm ihn aber knapp (89 zu 75 Stimmen) an. Gleich erging es auch allen anderen von der Linken und teilweise auch vom Bundesrat unterstützten Anträgen, die sich gegen die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen weniger restriktiven Bestimmungen wandten. In der Gesamtabstimmung lehnten die SP und die GP deshalb das neue Kollektivanlagengesetz geschlossen ab.

Anlagefondsgesetz

Anfangs Jahr veröffentlichte der Bundesrat seinen Entwurf für ein Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG). Ziel dieses Vorhabens ist es, die staatliche Aufsicht über Banken, private Versicherungen und weitere Finanzintermediäre in einer Behörde zusammenzufassen. Konkret sollen die drei bestehenden Aufsichtsorgane (Eidgenössische Bankenkommission, Bundesamt für Privatversicherungen und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei) in die neue „Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)“ zusammengeführt werden. Notwendig sei diese Konzentration wegen der dynamischen Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten sowie der immer grösseren Komplexität der Geschäfte, welche die Finanzmarktaufsicht kontrollieren muss. Die neue Organisation FINMA soll die schweizerische Finanzmarktaufsicht stärken und ihr als Gesprächspartner mit ausländischen Institutionen ein grösseres Gewicht verleihen, als es heute die drei sektoriellen Organe besitzen. Das neue Gesetz will zudem die Sanktionsmöglichkeiten vereinheitlichen. Der gesetzlich umschriebene Auftrag der Aufsichtsbehörde wird durch die Schaffung einer integrierten Aufsicht nicht verändert und berücksichtigt damit die Besonderheiten der verschiedenen Aufsichtsbereiche. So müssen die Banken weiterhin die Anforderungen des Bankengesetzes, die Versicherungsunternehmen diejenigen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und die Anlagefonds diejenigen des Anlagefondsgesetzes erfüllen. Auch das System der Selbstregulierung, wie es das Geldwäschereigesetz und das Börsengesetz vorsehen, will der Bundesrat beibehalten.

integrierte Aufsicht des Finanzmarktes