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Etant donné le développement rapide des systèmes de paiement par smartphone et les données acquises à travers ces systèmes, le paiement par smartphone occupe une place stratégique pour la place financière helvétique. Or, alors que Apple Pay et Samsung Pay offrent des solutions aux clients, la Commission de la concurrence (Comco) soupçonne plusieurs établissements financiers de privilégier la solution de paiement offerte par l’application Twint. Des perquisitions ont été menées et une enquête est ouverte. Si les soupçons se confirment, il s’agirait d’une entrave à la concurrence qui viserait à maintenir stratégiquement un système de paiement par smartphone helvétique aux dépens de systèmes de paiements étrangers.

Paiement par smartphone TWINT

Profitant du vent libéral soufflant sur le Parlement avec l'acceptation des initiatives parlementaires (16.414 et 16.423), l'USAM renforce son offensive en faveur de la flexibilisation du marché du travail. Elle présente un catalogue de mesures, dont notamment l'augmentation du temps de travail hebdomadaire de 45 à 50 heures. Cela répondrait d'une part à la numérisation et à la mobilité croissantes, d'autre part permettrait de s'adapter aux pics de travail. La faîtière revendique également des dérogations à la règle des 11 heures de repos consécutives. Le temps de repos journalier devrait être réduit de 11 heures à 8 heures deux fois par semaine au lieu d'une. Derrière ses propositions, l'USAM assure que le but recherché est davantage de flexibilité, et non pas une augmentation du temps de travail. L'USS et Travail.Suisse rejettent la flexibilité demandée. Pour ces derniers, réagir à la numérisation ne doit pas se traduire par plus de flexibilisation.

Propositions d'assouplissement des règles du temps de travail
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Die Entwicklungshilfeorganisation «Erklärung von Bern» kritisierte den Vorschlag als ungenügend. Insbesondere bemängelte sie, dass die Gewährung von Rechtshilfe auch in Zukunft an die Strafbarkeit eines Verhaltens in der Schweiz gebunden ist; damit bleiben Steuerhinterziehung (nicht aber Steuerbetrug) und Verstösse gegen nationale Kapitalexportrestriktionen ausgeklammert. Kritik kam aber auch von den Untersuchungsbehörden, welche befürchteten, dass die neue Prozedur immer noch zu langsam für eine effektive Verbrechensbekämpfung sein werde. Der Staatsanwalt des Kantons Genf forderte, zumindest für die Auslieferung von Bankauszügen und anderen Dokumenten sämtliche Einsprachemöglichkeiten abzuschaffen.

Revision des Rechtshilfegesetzes (BRG 95.024)

Das Projekt der PTT, in zwölf ausgewählten Kommunikationsmodellgemeinden (KMG) eine neue Art der Zusammenarbeit zwischen Benützern und Anbietern im Kommunikationsbereich zu testen und zu evaluieren, zeitigte bisher verschiedenste Resultate. Während einige Gemeinden sich darauf beschränken, das Videotex-System zu erproben, versuchen andere verschiedenste Formen der Verknüpfung von Dienstleistungen mit neuen Telekommunikationssystemeri wie z. B. das Fernablesen von Wasser-, Strom- und Gasverbrauch oder die Einrichtung von Alarmsystemen bei Lawinenniedergängen oder Überschwemmungen. Um die Fortsetzung von vielen begonnenen Projekten zu garantieren, müssten aber zusätzliche Bundesmittel zu den CHF 144 Mio., welche von der PTT getragen werden, bewilligt werden. Im Bereich Videotex haben die PTT nun über 50'000 Abonnenten an ihr Netz angeschlossen. Auf europäischer Ebene existiert bisher ein Netzverbund mit den Ländern Deutschland, Österreich und Luxemburg. Auch mit Frankreich, welches mit dem Minitel eine andere technische Norm verwendet, wird eine Einigung angestrebt. Die Einrichtung von Videotex-Terminals im Bundeshaus soll es den Parlamentariern erlauben, Informationen z.B. aus den Datenbanken der Europäischen Gemeinschaft abzurufen.

Kommunikations-Modellgemeinden

Die Durchführung des Videotex-Kommerzialisierungsprojekts in sogenannten Kommunikationsmodellgemeinden hatte bis jetzt keinen durchschlagenden Erfolg. Datenbanken verschiedenster Art (Telebanking, Teleshopping, Versandhandel, Elektronisches Telefonbuch (ETB), Veranstaltungskalender) und neu das Tele-Giro konnten Fortschritte verzeichnen, wurden jedoch oft mangelhaft aktualisiert. Um zukunftsträchtig zu werden, müsste das System über Glasfaserkabelnetz höhere Übertragungskapazitäten erreichen und auch unabhängig von der Telefonleitung werden; denn wer heute auf Videotex Daten abruft, besetzt gleichzeitig die Telefonleitung. Hinzu kommt noch, dass die PTT das ETB den Datenschutzerfordernissen anpassen mussten. «Telerom» bietet jedoch dieselben Informationen des ehemaligen ETB auf Compact Dise wieder an, da sie als Privatunternehmen nicht dem Datenschutzreglement des Bundes untersteht. Bis 1994 sollen nach den Vorstellungen der PTT 100'000 bis 200'000 Abonnenten Videotex verwenden. Dafür werden Investitionen von ungefähr CHF 270 Mio nötig sein, denn bis Mitte September waren erst 24'000 Anschlüsse in Betrieb. Neu hat das welsche Fernsehen einen grossen Informationsdienst für Videotex aufgebaut (TV-Programme, Sportnachrichten, Briefkastendienst, Quizspiele). Um die Attraktivität der angebotenen Dienstleistung zu erhöhen, wurden die Abonnementsgebühren für die Geräte abgeschafft.

Kommunikations-Modellgemeinden

Nach wie vor wenig Früchte tragen die Anstrengungen der PTT, Dienstleistungen Dritter über eine Kombination von Telefon und Bildschirm, genannt Videotex, zu vermitteln. Das Anwachsen der Abonnentenzahl von 8'000 auf rund 14'000 lag weit unter den Erwartungen der PTT, die deshalb die Mietpreise für die Endgeräte nochmals drastisch senkte. Investitionen von CHF 270 Mio und die Schaffung von 130 neuen Stellen sollen nun in den nächsten drei bis sechs Jahren die Abonnentenzahl vervielfachen. Als Ziel wurden 100'000 bis 200'000 Anschlüsse genannt. Die Trägerschaft der Bildschirmzeitung «Teletext», die SRG und der Verband Schweizerischer Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (SZV), erhielt eine neue Konzession.

Kommunikations-Modellgemeinden

Um die neuen Angebote der Telekommunikation und das Bedürfnis danach zu testen, haben die PTT und die interessierte Industrie die Gemeinden eingeladen, Projektskizzen für einen Versuch auf ihrem Gebiet einzureichen. 23 Gemeinden sind dieser Aufforderung nachgekommen und haben ihre Entwürfe für die Erprobung von öffentlichen Datenbanken, Teleshopping, Alarmsystemen und von Telekommunikationsanwendungen in den Bereichen Schulung, Medizin, Tourismus (Reservationen) oder Verkehrswesen eingereicht. Zwölf dieser Gemeinden wurden nun von der PTT unter Berücksichtigung ihrer Grösse, ihrer Lage und der Art des eingereichten Projektes als «Kommunikations-Modellgemeinden» ausgewählt und sollen ihre Vorstellungen verwirklichen können. Da die PTT jedoch nur bereit war, CHF 50'000 pro Gemeinde zu investieren, blieb die Finanzierung des Versuchs noch ungewiss. Ausgewählt wurden die Gemeinden Basel, Biel, Brig, Disentis (GR), Frauenfeld, Locarno, Maur (ZH), Nyon (VD), Siders (VS), St. Moritz (GR), Sursee (LU) und das Val de Travers (NE).

Kommunikations-Modellgemeinden

Der Ungehorsam gegenüber rechtlichen Erlassen wurde aber nicht nur als Grenzfrage zwischen Recht und Moral diskutiert, sondern auch unter dem Aspekt der Funktionsfähigkeit des politischen Systems. Im Zusammenhang mit dem Widerstand im Transportgewerbe gegen die von Volk und Ständen gutgeheissene Schwerverkehrsabgabe und mit dem Zögern der Bundesrates, von seiner Kompetenz zur Anordnung einer umstrittenen Tempobeschränkung im Strassenverkehr Gebrauch zu machen, wurde der Ausdruck «Akzeptanz» für die Schweiz zum neuen politischen Begriff. Es machte sich eine Tendenz geltend, Zumutbarkeit und Durchsetzbarkeit zu massgebenden Kriterien für den Erlass rechtlicher Neuerungen zu erheben und die Bedeutung der Konsensherstellung vor dem behördlichen Entscheid zu erweitern: nicht nur der Möglichkeit des negativen Ausgangs einer Volksabstimmung soll die Regierung vorbeugen, sondern auch der Gefahr einer verbreiteten Missachtung des rechtlich endgültigen Entscheids durch Teile der Bevölkerung oder gar durch die Verwaltung eines mit der Durchführung beauftragten nachgeordneten Gemeinwesens im Bundesstaat. Solche Vorstellungen waren an sich nicht neu; bereits früher hatte man gegenüber Steuererhöhungsabsichten auf eine wachsende Neigung zum «Steuerwiderstand» hingewiesen oder im Zusammenhang mit der Gurtentragpflicht an der Loyalität kantonaler Vollzugsorgane gezweifelt. Neu war die als Quasi-Legitimation wirkende Begriffsbildung und die Rücksicht, welche die Behörden der erwähnten Tendenz entgegenbrachten. Dabei dachte man freilich nicht in erster Linie an einen ethisch begründeten Widerstand, sondern an den Willen zur Durchsetzung des materiellen Interesses oder des blossen Beliebens. In der Presse wurde für die Rechtssetzung zwar Rücksichtnahme auf das Volksempfinden und auf die Leistungsfähigkeit der staatlichen Vollzugsorgane als Gebot politischer Klugheit anerkannt, zugleich aber vor Führungsschwäche und Abhängigkeit der Behörden gegenüber betroffenen Minderheiten gewarnt.

Funktionsfähigkeit des politischen Systems