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Nationalrat Imhof (cvp, BL) verlangte vom Bundesrat die Aufhebung der steuerlichen Doppelbelastung bei Familienunternehmen. Der Steuerabzug sowohl auf dem Gewinn des Unternehmens als auch auf der Dividende der familieneigenen Aktien sei ungerechtfertigt. Der Bundesrat empfahl, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln. Im internationalen Vergleich sei die Steuerbelastung der Körperschaften in der Schweiz als moderat zu werten. Zudem seien Reserven primär im Unternehmen und nicht im Privatvermögen der Aktionäre zu äufnen. Der Nationalrat folgte diesem Antrag und überwies die Motion als Postulat. Eine ähnlich lautende Motion Zuppiger (svp, ZH) (Mo. 00.3155), die sich aber über die Familienunternehmen hinaus auch für eine Abschaffung der Doppelbelastung bei Aktiengesellschaften und normalen Aktionären einsetzte, wurde vom Nationalrat ebenfalls als Postulat überwiesen.

Aufhebung der steuerlichen Doppelbelastung bei Familienunternehmen Abschaffung der Doppelbelastung bei Aktiengesellschaften und normalen Aktionären

Entgegen dem Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat in seiner Wintersession eine Motion Raggenbass (cvp, TG) zur Milderung der Progression bei der direkten Bundessteuer. Dadurch sollte primär der Mittelstand entlastet werden. Die aktuelle Besteuerungspraxis hemme die Leistungsbereitschaft und bestrafe Selbständigerwerbende und Unternehmerinnen.

Milderung der Progression bei der direkten Bundessteuer

Zur Milderung der ansteigenden Gesundheitskosten im Alter, insbesondere für Zusatzversicherungen, verlangte Spielmann (pda, GE) höhere Abzüge bei der direkten Steuer. Der Nationalrat überwies diesen Antrag als Postulat. Ganz abgelehnt wurde hingegen eine Motion Jans (sp, ZG) (Mo. 99.3116) zur steuerlichen Gleichstellung von Pensionskassenleistungen gegenüber Kapitalbezügen aus der dritten Säule.

Milderung der ansteigenden Gesundheitskosten im Alter Pensionskassenleistungen

Mit einer Motion forderte Mugny (gp, GE) (Mo. 00.3240) die vollständige steuerliche Entlastung von berufsbedingten Kinderhütekosten für Einelternfamilien. Der Bundesrat wies darauf hin, dass solche Abzüge in der Vernehmlassungsvorlage zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern nicht mehr vorgesehen seien. Am ersten Verhandlungstag wurde die Motion im Nationalrat von Bortoluzzi (svp, ZH) bekämpft, in der Wintersession aber von der Volkskammer als Postulat überwiesen. Mit einer parlamentarischen Initiative hatte Spoerry (fdp, ZH) bereits im Frühjahr erreicht, dass bestehende Kinderbetreuungskosten-Abzüge in den Kantonen bis zum Inkrafttreten der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung aufrecht erhalten werden können.

steuerliche Entlastung von berufsbedingten Kinderhütekosten

Mit ihrer Forderung nach einer Reduktion der Staatsquote auf das Niveau von 1990 hatte die SVP-Fraktion Erfolg. Vergeblich wurde die Motion von der SP, der EVP und den Grünen bekämpft. Fässler (sp, SG) führte den Ausgabenanstieg auf die Arbeitslosigkeit zurück und nicht – wie in der Motion beschrieben – auf den Ausbau der Staatstätigkeiten. Mit 92 zu 71 Stimmen überwies der Nationalrat das Begehren als Postulat. Ausserdem verlangten die Finanzkommissionen beider Räte (FK-NR und FK-SR) vom Bundesrat, das Budget 2002 und den Finanzplan 2003-2005 in der Weise zu konzipieren, dass sich die Staatsquote merklich reduziere, wobei der Einfluss der demographischen Entwicklung auf die AHV/IV auszuklammern sei. Der Bundesrat hielt fest, dass das Finanzleitbild 2002-2004 eine kontinuierliche Absenkung der Staatsquote auf 11,2% anstrebt und beantragte, beide Motionen abzulehnen. Der Gefahr eines überproportionalen Anstiegs der Bundesausgaben will der Bundesrat mit einer Koppelung derselben an die Entwicklung der Einnahmen entgegentreten. Konjunkturelle Mehreinnahmen sollen primär zur Tilgung der Bundesschuld eingesetzt werden. Die Fraktionen der Bürgerlichen standen dem Kommissionsanliegen zustimmend gegenüber, die rot-grünen Ratsmitglieder und die EVP nahmen mehrheitlich eine ablehnende Haltung ein oder verlangten die Umwandlung in ein Postulat. Schliesslich überwies der Nationalrat seine Motion (Mo. 00.3600) mit 78 zu 67 Stimmen. Der Vorstoss (Mo. 00.3611) wurde im Ständerat lediglich als Postulat überwiesen.

Reduktion der Staatsquote

Nationalrat Zbinden (sp, AG) ersuchte den Bundesrat in einem Postulat (Po. 00.3128) um eine systematische Sichtbarmachung staatlicher Leistungen. Diese Massnahme sollte die oft als asymmetrisch empfundenen Tauschbeziehungen zwischen Bund und Steuerzahlenden nachvollziehbarer gestalten, die staatliche Legitimation stärken und der Steuer- und Abgabenmüdigkeit vieler Bürger entgegenwirken. Im Einvernehmen mit dem Bundesrat wurde das Postulat in der Sommersession angenommen. Ein anderes Ziel verfolgte Parteikollegin Leutenegger (BL) mit einer parlamentarischen Initiative. Sie verlangte die Einführung der Meldepflicht bei staatlichen Leistungen oder Begünstigungen an öffentliche oder private Unternehmungen. Vielfach würden staatliche Behörden durch versteckte Drohungen zu finanziellen Beihilfen oder Steuererlassen gezwungen. Dies führe zu einer Verzerrung des interkantonalen Steuerwettbewerbs. Mit 73 zu 50 Stimmen wurde der Initiative keine Folge gegeben.

Sichtbarmachung staatlicher Leistungen Einführung der Meldepflicht bei staatlichen Leistungen oder Begünstigungen

In der Frühjahressession nahm der Nationalrat als Zweitrat Kenntnis vom zweiten Teils des Subventionsberichtes. Die Finanzkommission bemängelte, dass die Subventionen nicht merklich abgesenkt werden konnten. Gleichwohl beantragte sie zustimmende Kenntnisnahme. Bürgerliche Parlamentarier erwarteten zusätzliche Massnahmen zur Kosteneindämmung. Dagegen opponierte Fässler (sp, SG). In der Finanzkommission würden zu viele unausgewogene Sparbefehle ausgesprochen. Bundesrat Villiger erklärte, gespart werden könne vor allem bei zukünftigen Subventionen. Die bestehenden seien kaum mehr wegzubringen.

Zweiter Teil des Subventionsberichtes (BRG 99.037)

Der Nationalrat überwies eine Motion Christen (fdp, VD) (Mo. 99.3557) diskussionslos als Postulat. Das Begehren verlangte, dass in Zukunft Beiträge der öffentlichen Hand an Kulturinstitutionen bei der Festlegung der Entschädigungen für Urheber- und verwandte Schutzrechte nicht mitgerechnet werden sollen. Dazu wäre eine Änderung des Bundesgesetzes über das Urheberrecht (URG) notwendig geworden.

Motion Christen für eine Urheberrechtsentschädigung auf Subventionen

Nationalrat Strahm (sp, BE) verlangte mit einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 98.426) eine materielle Harmonisierung der direkten Steuern und eventuell auch der Erbschafts- und Schenkungssteuern zwischen den Kantonen. Seiner Ansicht nach zerstört die Steuerkluft zwischen den Ständen den nationalen Zusammenhalt. Auch der Neue Finanzausgleich (siehe unten) werde die wachsenden Disparitäten nicht ausgleichen können. Mit der Globalisierung der Wirtschaft und der Konzentration in Holding- und Sitzgesellschaften würden diese Disparitäten weiterhin anwachsen. Cavadini (fdp, TI) und Schmid (svp, BE) bekämpften die Initiative im Namen der Kommissionsmehrheit. Sie wollten die Steuerautonomie der Kantone nicht beschneiden und befürchteten von der Umsetzung der Initiative allgemein höhere Steuern. Der Steuerwettbewerb trägt ihrer Meinung nach zu sparsameren Haushalten bei. Mit 85 zu 56 Stimmen folgte das Plenum dem Mehrheitsantrag und wies die Initiative zurück. Mit den gleichen Argumenten lehnte der Nationalrat auch eine praktisch identische Motion (Mo. 97.3666) der SP-Fraktion ab.

Parlamentarische Initiative für eine materielle Steuerharmonisierung

Eine Motion der SP-Fraktion (Mo. 97.3663), welche die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen vom Wohnsitz in den Kanton des Arbeitsorts verlagern wollte, wurde vom Nationalrat auch als Postulat mit 75 zu 51 Stimmen abgelehnt. Die SP wies in ihrer Begründung darauf hin, dass die Zentrumslasten zentraler Orte durch diese Verlagerung ausgeglichen werden könnten. Eine angemessene Rückerstattung an den Wohnsitzkanton wurde dabei in Aussicht gestellt. Ruey (lp, VD) und Bundesrat Villiger waren jedoch der Meinung, dass das Problem der Zentrumslasten nicht durch eine Verlagerung der Besteuerung sondern durch den Finanzausgleich angegangen werden sollte. Diese Thematik war im Berichtsjahr vor allem in der Westschweiz aktuell geworden. Das Bundesgericht hatte im Oktober dem Kanton Genf untersagt, bei Pendlern aus der Waadt Steuern einzufordern. Der Kanton Genf hatte im November 1998 einzelnen gut verdienenden Pendlern schriftlich eine Steuerpflicht in Aussicht gestellt, nachdem der Kanton Waadt es mehrmals abgelehnt hatte, sich an den Zentrumslasten des Stadtkantons Genf zu beteiligen. Das Bundesgericht verwies in seinem Urteil auf das Verbot einer Doppelbesteuerung.
Zur Besteuerung von Wohneigentum siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau und -eigentum).

Motion SP-Fraktion: Veranlagungsort der Steuerpflichtigen

Das Parlament behandelte in seiner Herbstsession eine Reihe von Vorstössen, die auf ein Splitting bei der Familienbesteuerung zielten. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrätin Vallender (fdp, AR) (Pa.Iv. 98.448), dass für das Einkommen von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer in Zukunft der Steuersatz des halben steuerbaren Einkommens angewendet wird. In ihren Augen ist es nicht gerechtfertigt, dass mit der Heirat eine kostspielige steuerliche Mehrbelastung verbunden ist. Goll (sp, ZH) wandte sich mit einer Minderheit der WAK-NR gegen das Begehren mit der Begründung, Einverdienerehepaare mit hohem Einkommen würden dadurch gegenüber Alleinstehenden und Konkubinatspaaren bevorzugt. Für die WAK-Mehrheit empfahlen Cavadini (fdp, TI) und Widrig (cvp, SG), der Initiative Folge zu geben. Mit 70 zu 59 Stimmen folgte das Plenum diesem Antrag. Im Ständerat forderte Simmen (cvp, SO) mit einer erfolgreichen Motion (Mo. 99.3378) die Erhöhung der Kinderabzüge sowie Abzüge für die Kinderbetreuung durch Dritte bei der direkten Bundessteuer. Ebenfalls angenommen wurde ein Postulat Spoerry (fdp, ZH) (Po. 99.3203), welches den Bundesrat einlud, bei der Weiterbearbeitung der Vorschläge zur Familienbesteuerung durch die Expertenkommission Locher auch eine Senkung der direkten Bundessteuer bei gleichzeitiger Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes ins Auge zu fassen.

Zivilstandsunabhängige Besteuerung (Pa.Iv. 98.448)
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Ständerat Loretan (fdp, AG) verlangte in einer Motion (Mo. 99.3040), dass der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung von Bagatellsubventionen unterbreite. Gerade bei Kleinsubventionen sei die Wirkung marginal, der Verwaltungsaufwand hingegen zu gross. Loretan wehrte sich in den Verhandlungen gegen den Antrag des Bundesrates, die Motion als Postulat zu überweisen. Gegen das Begehren überhaupt sprach sich Maissen (cvp, GR) aus. Das quantitative Kriterium der Motion (Subventionen bis CHF 30'000 oder CHF 50'000) sei zu grobschlächtig. Fraktionskollegin Simmen (cvp, SO) hatte grundsätzlich gegen eine kritische Überprüfung von Kleinsubventionen nichts einzuwenden. Weil aber auch Kleinsubventionen ihre Berechtigung hätten und in vielen Fällen einiges bewirken könnten, sprach sie sich ebenfalls gegen das Begehren aus. Onken (sp, TG) wollte viel eher bei grösseren Subventionen anpacken, wo wirkliches Sparpotential bestünde. Bundesrat Villiger bedauerte, dass der Motionär an der Form der Motion festhielt und empfahl sie zur Ablehnung. Gerade im Kulturbereich, würden auch kleine Bundesbeiträge positive Wirkungen erzielen. Der Rat lehnte das Begehren mit 15 zu 12 Stimmen ab.

Motion Loretan zur Aufhebung von Bagatellsubventionen

Da die bevorstehende Einführung des Euro den Kapitalmarkt flüssiger macht, drängte die EU-Kommission auf eine Steuerharmonisierung innerhalb der EU-Staaten, um den in ihren Augen schädlichen Steuerwettbewerb zu bekämpfen. In jedem Land sollen ausländische Kapitalerträge (ausser Dividenden und Gewinne auf Aktienverkäufen) nach gleichen Prinzipien besteuert werden. Insbesondere auf Druck von Luxemburg soll auch die Schweiz verpflichtet werden, die Grundelemente der EU-Vorschläge zur Vermeidung von Steuerflucht zu übernehmen. Ein von der EU-Kommission vorgeschlagenes «Koexistenzmodell» würde es jedem Staat überlassen, ob Banken den Behörden eines anderen Landes Informationen über Zinserträge offenlegen oder ob sie diese Erträge mit einer Quellensteuer von mindestens 20% belegen. Beim Einzug einer Quellensteuer ergäbe sich mit der Schweiz ein Systemkonflikt. Während die EU die Zinssteuer bei der Zahlstelle einziehen will – beispielsweise die Bank, wo ein ausländischer Kunde ein Konto hat –, befolgt die Schweiz das Schuldnerprinzip. Die Verrechnungssteuer wird bei demjenigen eingezogen, der eine Anleihe emittiert. Ist er im Ausland, greift die Verrechnungssteuer nicht. Das Eidgenössische Finanzdepartement war der Meinung, dass die Verrechnungssteuer in der Schweiz eine ausreichende Kontrolle der Vermögenserträge erlaube und lehnte insbesondere eine länderübergreifende Meldepflicht unter den Steuerbehörden kategorisch ab. Zu vertieften Gesprächen mit Finanzexperten der EU soll es anfangs 1999 kommen.

Steuerharmonisierung in der EU und der Schweiz

In Ausführung dieser parlamentarischen Initiative Hegetschweiler unterbreitete die WAK des NR dem Parlament Vorschläge, wie während der Bemessungsperiode beim Übergang zur Gegenwartsbesteuerung neben den ausserordentlichen Erträgen neu auch die ausserordentlichen Aufwendungen berücksichtigt werden können. Der Grundsatz war in beiden Räten weitgehend unbestritten. Die Neuregelung betraf namentlich ausserordentliche Kosten für den Liegenschaftsunterhalt, Einkaufszahlungen in die Pensionskasse, Krankheits-, Unfall-, Invaliditäts-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten. Der Nationalrat als Erstrat entsprach in zwei von drei Punkten den Vorschlägen des Bundesrates; nur in der Frage, ob die neue Abzugsmöglichkeit nachträglich auch den Steuerpflichtigen im Kanton Basel-Stadt, der schon 1995 zur Gegenwartsbesteuerung übergegangen war, gewährt werden sollten, blieb er bei der Fassung seiner Kommission. Diese wollte den Basler Steuerpflichtigen aus Gründen der Gleichberechtigung eine Revision der alten Veranlagung ermöglichen, falls sie damit schlechter gestellt wären als mit dem neuen Jahressteuerverfahren. Der Ständerat folgte hingegen der Argumentation des Bundesrates, wonach solche Rückforderungen kompliziert und problematisch seien, und voraussichtlich nur von einem kleinen Teil der Steuerzahler in Anspruch genommen würden. Schliesslich verzichtete auch die grosse Kammer darauf, nachdem der Basler Standesvertreter Plattner (sp) erklärt hatte, dass sein Kanton eine nachträgliche Revisionsmöglichkeit nicht wünsche. Das Parlament verabschiedete eine entsprechende Änderung des DBG mit 147:2 bzw. 43:0 Stimmen sowie die gleiche Änderung im StHG mit 142:1 bzw. 43:0 Stimmen.

Parlamentarische Initiative Hegetschweiler ausserordentliche Aufwendungen abzugsfähig

Eine parlamentarische Initiative Spielmann (pda, GE) verlangte, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern so zu ändern, dass es den Kantonen und Gemeinden ermöglicht, das Einkommen natürlicher und juristischer Personen am Ort, wo es erzielt wird, zu besteuern. Unterstützung erhielt der Vorstoss bei einer Minderheit der WAK des Nationalrates, die die Steuerkonkurrenz zwischen den Kantonen als ungesund empfand. Eine Kommissionsmehrheit empfahl die Ablehnung der Initiative, weil der Wohnort Lebensmittelpunkt sei und bei der Besteuerung Vorrang geniessen solle. Zudem habe der Steuerwettbewerb positive Auswirkungen auf das Steuerniveau. Der Nationalrat verwarf die Initiative mit 78 zu 25 Stimmen.

Pa.Iv. Spielmann: Einkommensteuerpflichtig am Ort des Einkommens

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lancierte die Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer», wonach in Zukunft auch realisierte Gewinne natürlicher Personen, die mit Aktien und Obligationen etc. erzielt werden, versteuert werden müssen. Nach geltender Regelung sind nur juristische Personen dieser Steuer unterworfen. Der Steuersatz soll mindestens 20% betragen, ein Freibetrag von CHF 5000 wird gewährt und Verluste sollen abgezogen werden können. Unterstützung fand die Volksinitiative bei der SP, mit der Unterschriftensammlung wurde im Mai begonnen.

Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer»

Eine Parlamentarische Initiative Hegetschweiler (fdp, ZH) verlangte, dass mittels Änderung von Art. 69 StHG und Art. 218 DBG neu auch in die Bemessungslücke fallende ausserordentliche Aufwendungen in der ersten Steuerperiode nach dem Wechsel der zeitlichen Bemessung abzugsfähig sein sollen. Damit wollte der Initiant auf die Tatsache hinweisen, dass beim Übergang von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbesteuerung mit dem System der Direkten Bundessteuer ausserordentliche Aufwendungen wie insbesondere Unterhaltskosten von Liegenschaften nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden könnten. Dies empfand er insofern als stossend, als die in die Bemessungslücke fallenden ausserordentlichen Erträge ebenfalls versteuert werden müssten, worin er eine Verletzung der Steuergerechtigkeit erkannte. Unterstützt wurde er von einer WAK-Mehrheit um David (cvp, SG), die seiner Argumentation folgte und negative konjunkturpolitische Auswirkungen befürchtete, da grössere Renovationen an Liegenschaften verschoben werden müssten. Eine Kommissionsminderheit um Fässler (sp, SG) lehnte die parlamentarische Initiative ab. Sie war der Meinung, dass die von der Initiative anvisierten Steuerpflichtigen in der Lage seien, den für Renovationsarbeiten richtigen Zeitpunkt zu wählen und sich dabei dem jeweiligen kantonalen Steuerrecht anzupassen. Ausserdem komme der Vorstoss zu spät, weil der Übergang zur Gegenwartsbesteuerung wie im Kanton Basel-Stadt bereits erfolgt sei. Der Nationalrat überwies die Vorlage mit 109:57 Stimmen.

Parlamentarische Initiative Hegetschweiler ausserordentliche Aufwendungen abzugsfähig

Der Bundesrat senkte den Steuersatz für ausländische wie inländische Spirituosen auf CHF 29 für den Liter reinen Alkohol. Der neue Einheitssatz war die Folge einer Steuerharmonisierung, zu der die Schweiz aufgrund der GATT/WTO-Verträge verpflichtet worden war. Danach dürfen eingeführte Spirituosen nicht mehr diskriminiert werden. Bisher waren die einheimischen Destillate mit CHF 26, die ausländischen zwischen CHF 32 und CHF 58 je Liter reinen Alkohols besteuert worden. Die neue Regelung tritt am 1. Juli 1999 in Kraft und wird zu Steuerausfällen von rund CHF 30 Mio. führen. Die Höhe der einheitlichen Steuer war ein Kompromiss zwischen den Obst-/Spirituosenverbänden und den Organisationen der Suchtprävention sowie den Gesundheitsbehörden; beide Seiten waren jedoch mit dem festgesetzten Steuersatz nicht restlos zufrieden. Die eine Seite war der Meinung, dass die Schweizer Brenner und Obstproduzenten nur mit einem tieferen Satz überleben könnten, während die andere eine Zunahme des Alkoholkonsums befürchtete. Ferner beschloss der Bundesrat, die Abgabe auf einem Päckchen Zigaretten auf den 1. Januar 1999 um 30 Rappen zu erhöhen. Damit soll sich der Ertrag aus der Tabakbesteuerung, der vollumfänglich der Mitfinanzierung der AHV/IV dient, auf rund CHF 1.6 Mrd. pro Jahr erhöhen.

Steuersenkung bei Spirituosen aufgrund des GATT/WTO-Einheitssatzes

Der Ständerat lehnte ein Postulat Schüle (fdp, SH) (Po. 97.3592) ab, der vorschlug, als Alternative zu einer Kapitalgewinnsteuer eine neue Steuer auf den Vermögenszuwachs zu prüfen. Der Vermögenszuwachs aus dem Lohn, der bereits der Einkommenssteuer unterliegt, wäre dabei befreit worden. Gegen den Vorstoss wurde eingewandt, dass Vermögenszuwachs auch durch Buchgewinne entsteht und die Besteuerung nicht realisierter Gewinne im Widerspruch zum heutigen Steuersystem stünde. Hingegen überwies der Ständerat eine Motion Delalay (cvp, VS) (Mo. 97.3647) zur Aufhebung von Steuerlücken in Postulatsform, die auf die Einführung einer Depotsteuer, einer Steuer für kurzfristige Kapitalgewinne für natürliche Personen und eine Besteuerung der Erträge aus den Kapitalversicherungen mit Einmalprämien zielt. Eine WAK-Minderheit des Nationalrates um Jans (sp, ZG) strebte mit einer Motion (Mo. 97.3192) die volle Besteuerung der Kapitalversicherungen mit Einmalprämien an. Der Vorstoss wurde unter anderem mit dem Argument bekämpft, dass die WAK ohnehin über den Behnisch-Bericht zur Schliessung von Steuerlücken diskutieren würde und im Moment keine Entscheide präjudiziert werden sollten. Der Nationalrat lehnte die Überweisung der Motion auch in der schwächeren Form des Postulats mit 58:68 Stimmen ab.

Parlamentarische Vorstösse zur Kapitalgewinnsteuer

Eine vom EFD eingesetzte Expertenkommission unter der Leitung des Berner Steuer- und Wirtschaftsjuristen Urs Behnisch kam in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Steuerfreiheit für realisierte private Kapitalgewinne ein erheblicher Mangel im System darstelle. Es verstosse gegen die Rechtsgleichheit, dass Dividenden und Zinsen der Einkommenssteuer unterliegen, nicht aber Kursgewinne. Sie empfahl daher mehrheitlich, Kapitalgewinne von Privaten ebenfalls als Einkommen zu besteuern. Eine Minderheit sprach sich hauptsächlich wegen der administrativen und finanzpolitischen Schwierigkeiten gegen die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer aus. Zum umgekehrten Schluss kam ein zweites in Auftrag gegebenes Gutachten des Basler Ökonomen Peter Kugler, der von einer Kapitalgewinnsteuer abrät, weil es Bund und Kantone jährlich zwar CHF 700 Mio. einbringe, aber zu einem dreiprozentigen Rückgang des realen Volkseinkommens führen könne.
Zur Umsetzung der Empfehlungen des Behnisch-Berichts durch das EFD vgl. weiter unten (Stabilisierungsprogramm 98).

Forderungen zur Einführung einer Kapitalgewinnsteuer

Der Ständerat beauftragte den Bundesrat mit einem Postulat seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben, die Einführung ergänzender Bestimmungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) sowie im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) zu prüfen, um Kapitalgewinne, die aus der Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielt wurden, mit Blick auf die berufliche Vorsorge der Betroffenen von der Steuer ganz oder teilweise zu befreien.

Postulat der WAK-SR zur Besteuerung von Kapitalgewinnen

Im Vorjahr hatte das Zusammenfallen von Rekordgewinnen an den Börsen einerseits und von Entlassungen begleiteten Unternehmensfusionen und -umstrukturierungen andererseits der Forderung nach der Einführung einer Kapitalgewinnsteuer Auftrieb gegeben. In einer auf Verlangen der SP im Januar einberufenen Sondersession befasste sich das Parlament mit den Konsequenzen aus der Fusion zwischen Bankverein und Bankgesellschaft zur United Bank of Switzerland (UBS). Weder im National- noch im Ständerat kam es zu konkreten Entscheidungen, da nur unverbindliche Vorstösse zugelassen waren. Die Sozialdemokraten präsentierten ein umfangreiches Massnahmenbündel, in deren Zentrum eine materielle Steuerharmonisierung in der Schweiz sowie die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer stand. Die Debatte geriet zum erwarteten Schlagabtausch zwischen Linken und Bürgerlichen. Während sich die Linke daran stiess, dass die Steuerbefreiung der Kapitalgewinne von Privaten gegen das Prinzip der Gleichbehandlung aller Einkommensarten und gegen die Steuergerechtigkeit verstösst, sprachen sich insbesondere Exponenten der SVP gegen neue Abgaben oder Lohnprozente und für verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen aus. Finanzminister Villiger zeigte sich besorgt über die ausgebrochene Hektik und warnte vor steuerpolitischen Schnellschüssen. Er erinnerte an die noch dieses Jahr in Angriff genommenen Vorarbeiten für das künftige Steuersystem des Bundes, das auf den Hauptpfeilern Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer und wirtschaftsverträgliche Energiebesteuerung beruhe. Der Einführung einer Kapitalgewinnsteuer stand er skeptisch gegenüber; allenfalls solle sie zur Kompensation von Stempelausfällen dienen.

Sondersession zu Unternehmenszusammenschlüssen (1998)

Nationalrat Rechsteiner (sp, SG) verlangte mit einer Motion die Steuerbefreiung des Existenzminimums. Insbesondere wirke sich die Besteuerung dort stossend aus, wo das Existenzminimum ausschliesslich durch staatliche Leistungen garantiert wird (IV oder AHV zuzüglich Ergänzungsleistungen). Auf Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat den Vorstoss als Postulat.

Motion Rechsteiner: Steuerbefreiung des Existenzminimums

Die vom Bund ausbezahlten Subventionen beliefen sich 1997 auf knapp CHF 27.2 Mrd. und stiegen damit gegenüber dem Vorjahr um 2,3%. Zu den gut 400 Posten kamen trotz Sparbemühungen nochmals 20 dazu, darunter als grössten CHF 7.9 Mio. zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen, die im Rahmen des Investitionsprogramms beschlossen worden waren. Die fünf grössten Posten stellten die Bundesbeiträge an AHV (CHF 4.38 Mrd.) und IV (CHF 2.87 Mrd.), die Infrastrukturleistungen an die SBB (CHF 1.50 Mrd.), die Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung (CHF 1.49 Mrd.) und der Nationalstrassenbau (CHF 1.43 Mrd.) dar.

Bundessubventionen 1997

Gegen Ende des Jahres erhielt der Ruf nach einer grösseren Steuerharmonisierung unter den Kantonen neuen Auftrieb. Auslöser war der Zürcher Bankier Martin Ebner, der seine Firma von Zürich ins steuergünstige Freienbach (SZ) verlegte, womit Stadt und Kanton Zürich jährlich mindestens CHF 20 Mio. entgehen. Da in Zürich bis Ende 1998 noch die Vergangenheits-, in Schwyz aber die Gegenwartsbesteuerung gilt, muss Ebner zudem einen Börsenrekordgewinn von geschätzten CHF 200 Mio. für 1997 in keinem der beiden Kantone versteuern. Dieser Steuertrick löste landesweite Empörung aus, legte aber auch eine der Schwächen des Schweizer Steuersystems schonungslos offen. Bereits im Februar hatte der Bundesrat eine ständige Kommission für Steuerharmonisierung eingesetzt, um die Bemühungen um eine Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden zu intensivieren.

Einsatz von Kommission für Steuerharmonisierung