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  • Steuerharmonisierung

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  • Reimann, Maximilian (svp/udc, AG) NR/CN

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Nachdem der Ständerat schon im Vorjahr die Vorlage über die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien nach dem Entwurf der Kommission gutgeheissen hatte, behandelte nun auch der Nationalrat dieses Geschäft, das auf eine parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG) zurückgeht. Dabei wird angestrebt, für die steuerliche Berücksichtigung der Parteispenden eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass neu nachweisbare Spenden bis zu 10'000 Fr. bei der direkten Bundessteuer in Abzug gebracht werden können. Bei den Kantonalsteuern soll der Kanton die Höchstgrenze festlegen.

In der Detailberatung war vor allem die Obergrenze von 10'000 Fr. umstritten. Während einige Ratsmitglieder diese als zu hoch erachteten, wollte eine linke Minderheit diesen Betrag auf 20'000 Fr. erhöhen unter der Bedingung, dass die Zuwendungen offengelegt werden müssen. Schliesslich setzte sich der im Entwurf festgelegte Höchstbetrag von 10'000 Fr. durch. Anders als der Ständerat wollte die grosse Kammer jedoch nichts davon wissen, den Steuerabzug auch juristischen Personen zuzugestehen. Sie schloss sich mit dieser Meinung dem Bundesrat an, der bereits darauf hingewiesen hatte, dass Unternehmen andernfalls zweimal steuerlich entlastet würden, da sie bereits heute Beiträge an politische Parteien als „Polit-Sponsoring“ abziehen können. Der Ständerat stimmte diesem Punkt in der Differenzbereinigung zu. Der Entwurf wurde in der Schlussabstimmung mit 37 zu 4 (Ständerat) bzw. 140 zu 43 (Nationalrat) angenommen.

Steuerabzüge bei Zuwendungen an politische Parteien (Pa.Iv. 06.463)
Dossier: Finanzierung der Politik

2006 hatte Ständerat Reimann (svp, AG) eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Ziel, die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien durch eine Änderung im Steuerharmonisierungsgesetz und im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer einheitlich zu regeln. Nach der grundsätzlichen Zustimmung der Schwesterkommission des Nationalrates hatte die SPK-SR einen entsprechenden Entwurf ausgearbeitet. Dabei hatte sie den höchsten abzugsfähigen Betrag bei der Bundessteuer für natürliche und juristische Personen auf 10'000 Fr. festgelegt; die Kantone werden bei ihrer Steuergesetzgebung zwar verpflichtet, derartige Abzüge zuzulassen, der Umfang bleibt ihnen aber freigestellt. Zudem hatte sie beschlossen, die Definition der politischen Partei ins Gesetz aufzunehmen und nicht auf dem Verordnungsweg der Verwaltung zu überlassen. Der Bundesrat lehnte den Entwurf ab: Aus grundsätzlichen Überlegungen (ausserfiskalische Zielsetzung) und weil er Doppelspurigkeiten beim (bereits zugelassenen) Politsponsoring der Unternehmen befürchtete. Wenn die Räte sich für Eintreten aussprechen sollten, so würde er sich dafür engagieren, diese neue Abzugsmöglichkeit, die ohnehin quer in der Landschaft stehe, da die Bemühungen der letzten Jahre auf eine Vereinfachung des Steuersystems zielten, nur bei natürlichen Personen einzusetzen und eine Höchstgrenze deutlich unter 10'000 Fr. festzulegen. Gegen die Skepsis des links-grünen Lagers trat der Ständerat mit 36 zu 4 Stimmen auf den Entwurf ein. In der Detailberatung setzten sich die Anträge der Kommission auf der ganzen Linie durch. In der Gesamtabstimmung passierte der Entwurf mit 29 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung.

Steuerabzüge bei Zuwendungen an politische Parteien (Pa.Iv. 06.463)
Dossier: Finanzierung der Politik

In der Sommersession behandelte der Ständerat die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes: Er begrüsste die bessere Vergleichbarkeit der Rechnungslegung des Bundes mit jener der Kantone, der Gemeinden, aber auch des Auslandes. In der Detailberatung verpflichtete er Parlament und Regierung, Sach- und Finanzierungsentscheide soweit als möglich aufeinander abzustimmen. Unverändert aus dem alten Gesetz übernommen wurden die Ausführungsnormen zur Schuldenbremse; abgelehnt wurde hingegen ein Antrag Leuenberger (sp, SO), beim Entwurf und Vollzug des Voranschlags auch nach Möglichkeiten für Mehreinnahmen zu suchen. Bei der dringlichen Kreditsprechung beharrte die kleine Kammer im Gegensatz zum Nationalrat auf dem geltenden Recht, wonach der Bundesrat eine nicht budgetierte Aufgabe, die keinen Aufschub erträgt, vor der Bewilligung eines Nachtragskredites durch die Bundesversammlung beschliessen kann, wobei er wenn möglich die vorgängige Zustimmung der Finanzdelegation einholt. Um weitere Fälle analog dem Scheitern des Rüstungsprogramms 2004 zu verhindern, schlug Reimann (svp, AG) eine Änderung im Differenzbereinigungsverfahren vor: Die Einigungskonferenz sollte zu jeder einzelnen Differenz eines Budgets oder eines Verpflichtungskredits einen separaten Antrag stellen; bei Ablehnung des Antrages sollte der Verpflichtungskredit gestrichen resp. der tiefere Betrag aus der dritten Beratungsrunde gelten. Bundesrat Merz und die Ratsmehrheit argumentierten, dieses Vorgehen durchbräche den Grundsatz der Gesamtbereinigung und gefährde die positive Konsensfindung, worauf der Vertreter der SVP seinen Vorschlag zurückzog. Beim Finanzplan hielt der Ständerat ebenfalls an der bestehenden Regelung, Kenntnisnahme und nicht Genehmigung durch das Parlament, fest. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 19 Stimmen bei drei Enthaltungen.

Nationalrat Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes