Im Plenum stimmte der Nationalrat nach heftiger Debatte gegen eine rechtsbürgerliche Minderheit mit 110 zu 48 Stimmen für den höheren Satz von 6,5%. Er befürwortete auch die soziale Abfederung in dem Sinne, dass fünf Prozent des Steuerertrags zur Entlastung von unteren Einkommen eingesetzt werden sollten. Der Bundesbeschluss C über Massnahmen zur Erhaltung der Sozialversicherung, welcher die Möglichkeit einer Erhöhung des Satzes um ein Prozent zur Mitfinanzierung der AHV beinhaltet, wurde ohne lange Diskussion gutgeheissen. Hingegen wurde der Minderheitsantrag Thür (gp, AG), welcher eine Verfassungsgrundlage für eine ökologische Umweltabgabe auf Energieträgern und anderen natürlichen Ressourcen einführen wollte, klar verworfen. Die grosse Kammer lehnte den Antrag Wyss (fdp, BS) nach Aufteilung der Vorlage in einen ersten Teil zum Systemwechsel und einen zweiten Teil zur Höhe des Steuersatzes ganz knapp ab.
Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung- Schlagworte
- Datum
- 25. März 1993
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 91.079
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 1993, S. 329 ff.
- AB NR, 1993, S. 384 ff.
- AB NR, 1993, S. 431 ff.
- NZZ, 17.3. und 18.3.93; DP, 25.3.93
von Matthias Rinderknecht
Aktualisiert am 11.06.2019
Aktualisiert am 11.06.2019