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Im Plenum stimmte der Nationalrat nach heftiger Debatte gegen eine rechtsbürgerliche Minderheit mit 110 zu 48 Stimmen für den höheren Satz von 6,5%. Er befürwortete auch die soziale Abfederung in dem Sinne, dass fünf Prozent des Steuerertrags zur Entlastung von unteren Einkommen eingesetzt werden sollten. Der Bundesbeschluss C über Massnahmen zur Erhaltung der Sozialversicherung, welcher die Möglichkeit einer Erhöhung des Satzes um ein Prozent zur Mitfinanzierung der AHV beinhaltet, wurde ohne lange Diskussion gutgeheissen. Hingegen wurde der Minderheitsantrag Thür (gp, AG), welcher eine Verfassungsgrundlage für eine ökologische Umweltabgabe auf Energieträgern und anderen natürlichen Ressourcen einführen wollte, klar verworfen. Die grosse Kammer lehnte den Antrag Wyss (fdp, BS) nach Aufteilung der Vorlage in einen ersten Teil zum Systemwechsel und einen zweiten Teil zur Höhe des Steuersatzes ganz knapp ab.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

In der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hatte sich schon im Vorjahr ein breiter Konsens für die rasche Einführung eines Mehrwertsteuermodells (MWSt) anstelle der bestehenden Warenumsatzsteuer (WUSt) eingestellt. Zu Beginn des Berichtsjahres einigte sich die nationalrätliche WAK auf eine Mehrwertsteuervorlage mit einem Satz von 6,5%. Mit der Festlegung dieses Satzes, welcher eine Kompromisslösung darstellte zwischen der Minimallösung von 6,2%, wie ihn Gewerbekreise forderten, und des "Maximalsatzes" von 7% gemäss den Forderungen Bundesrat Stichs, beabsichtigte die Kommission sowohl die Wirtschaft von der "taxe occulte" (Schattensteuer) zu entlasten als auch einen Beitrag an die Sanierung der Bundeskasse zu leisten. Die Forderungen der SP nach sozialer Abfederung wurde in Form von Entlastungen der unteren Einkommen in der Höhe von 5% des Steuerertrages (gemäss erwarteten MWSt-Einnahmen entspricht dies ca. CHF 500 Mio.) mittels Vergünstigungen der Krankenversicherung und durch eine Erhöhung der Kinderzulagen berücksichtigt. Die Zustimmung der SP wurde aber von den bürgerlichen Bundesratsparteien auch mit der Unterstützung eines Konjunkturförderungsprogramms erkauft.

Einführung einer Mehrwertsteuer

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben trat, obwohl sich eine Mehrheit für einen direkten Übergang zur Mehrwertsteuer (MWSt) aussprach, auf die Vorlage des Bundesrats ein und organisierte im April ein Hearing mit den interessierten Kreisen. Dabei äusserten sich nur Vertreter des Gewerkschaftsbundes positiv zum Vorschlag des Bundesrates, der Vorort und der Gewerbeverband räumten hingegen der Abschaffung der Taxe occulte absolute Priorität ein und sprachen sich für die sofortige Einführung einer Mehrwertsteuer aus. Gewerbeverbandsdirektor Triponez forderte bezüglich einer Mehrwertsteuer jedoch Ausnahmeregelungen für gewisse Gewerbezweige sowie die Aufhebung der Biersteuer. Ebenso sollte gemäss Gewerbeverband die Befristung der direkten Bundessteuer in der Verfassung verankert bleiben. Auch Konsumentenorganisationen forderten Ausnahmeregelungen, insbesondere im Bereich Grundnahrungsmittel.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Nachdem die Neuordung der, Bundesfinanzen am 2. Juni 1991 von Volk und Ständen abgelehnt worden war, musste der Bundesrat damit beginnen, eine neue flexible Lösung auszuarbeiten, weil die geltende Ordnung Ende 1994 ausläuft. Der Entwurf der Regierung sah einerseits die unbefristete Erneuerung der Verfassungsgrundlage für die beiden Haupteinnahmequellen, der Warenumsatzsteuer (WUSt) und der direkten Bundessteuer, mittels eines offen formulierten Verfassungsartikels, vor. Aus abstimmungspolitischen Gründen sollten darin Höchstsätze von 6,2% für Detaillieferungen und 9,2% für Engroslieferungen verankert sein. Andererseits sollten gleichzeitig auf Verfassungsstufe die Grundlagen für eine Modernisierung der WUSt sowie für die Umwandlung der Fiskalzölle auf Mineralölen, deren Derivaten und auf Autos resp. Autobestandteilen in besondere Verbrauchssteuern geschaffen werden. Der Bundesrat sah vor, in einem zweiten Schritt, wenn die Weiterführung der Finanzordnung sichergestellt ist, die Ausweitung der Umsatzsteuer auf den Dienstleistungsbereich und die Beseitigung der Taxe occulte anzugehen.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Die Ablehnung der Neuordnung der Bundesfinanzen in der Volksabstimmung vom 2. Juni hatte demnach zur Folge, dass auch die Revision des Stempelsteuergesetzes nicht in Kraft treten konnte. In der Kampagne zu dieser Abstimmung war die teilweise Aufhebung der Stempelsteuer auf Finanzgeschäften an sich nicht bekämpft worden. Dies hatte seinen Grund sicher auch darin, dass die SP als wichtigster potentieller Gegner der Stempelsteuerrevision das Finanzpaket als akzeptablen Kompromiss unterstützte. Eine Befragung nach dem Urnengang ergab, dass die Stempelsteuerreform für die Ablehnung keine Rolle gespielt hatte. Umstritten gewesen war hingegen, zumindest in der Kampagne, die zur Kompensation der erwarteten Einnahmenausfälle vorgesehene Besteuerung der Prämien von Lebensversicherungen.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Das wichtigste finanzpolitische Ereignis im Berichtsjahr war zweifellos die Volksabstimmung vom 2. Juni über die neue Bundesfinanzordnung. Seit der Einführung der sogenannten Wehrsteuer – zwecks Finanzierung des Aktivdienstes – im Jahre 1941 und der Warenumsatzsteuer (WUSt) unter dem Vollmachtenregime des Bundesrates war es dem Parlament nicht gelungen, eine neue Bundesfinanzordnung definitiv in der Verfassung zu verankern. Das gegenwärtig gültige Steuermodell der WUSt und der direkten Bundessteuer ist in einem Bundesbeschluss bis 1994 befristet. Zwei Versuche, ein Mehrwertsteuermodell, wie es heute in allen EG-Mitgliedstaaten (allerdings mit sehr unterschiedlichen Steuersätzen) existiert, einzuführen, waren in den Jahren 1977 und 1979 in der Volksabstimmung gescheitert. Nach sieben Jahren Beratungen in den eidgenössischen Räten hatten sich die Bundesratsparteien in der Herbstsession 1990 auf ein Kompromisspaket geeinigt, welches in einem Verfassungsartikel ein neues Mehrwertsteuermodell vorsah, gleichzeitig aber noch ein revidiertes Bundesgesetz über die Stempelabgaben sowie ein modifiziertes Bundesgesetz über die direkten Steuern mit einem Proportionaltarif für die Besteuerung von juristischen Personen umfasste. Doch schon bald nachdem das Parlament die komplexe Vorlage verabschiedet hatte, wurde klar, dass Parteien und Verbände nicht geschlossen hinter diesem Kompromisspaket standen.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Nachdem die Revision des Bundesgesetzes über Stempelabgaben wegen der Ablehnung des Finanzpakets nicht in Kraft treten konnte, wurde ohne Zögern eine Neuauflage — diesmal aber ohne Verknüpfung mit anderen finanzpolitischen Fragen — an die Hand genommen. Nur eine Woche nach dieser Abstimmung reichte Nationalrat Feigenwinter (cvp, BL), der dieses Anliegen bereits früher mit Nachdruck vertreten hatte, eine neue parlamentarische Initiative für eine Reform des Stempelsteuergesetzes ein. Die zuständige nationalrätliche Kommission war mit ihm einig, dass der Abbau gewisser Stempelsteuersätze dringlich sei, um ein weiteres Abwandern der davon betroffenen Geschäfte ins Ausland zu stoppen.

Pa.Iv. Feigenwinter zur Revision des Stempelsteuergesetzes

Kurz nach der Verwerfung der Vorlage kündigte Bundesrat Stich die Ausarbeitung eines neuen Entwurfs an, der eine Änderung der bestehenden Warenumsatzsteuer sowie Entlastungen bei der Stempelsteuer auf Finanzgeschäften enthalten sollte, jedoch keine Ausmerzung der Taxe occulte vorsah. Wirtschaftsnahe Kreise äusserten jedoch die Hoffnung, möglichst rasch die. wettbewerbsverzerrende Taxe occulte zu eliminieren. Die CVP reichte eine Motion (Mo. 91.3353) zu einer Neuordnung der Bundesfinanzen ein, in welcher die Abschaffung der Taxe occulte, eine Neuorientierung der indirekten Steuern, die Anpassung der direkten Bundessteuern und ein Gesamtkonzept für Lenkungsabgaben verlangt wurde. Eine zweite, in dieselbe Richtung zielende Motion, wurde von Nationalrat Jaeger (Idu, SG) eingereicht (Mo. 91.3332). Gegen Ende des Berichtsjahres stellte Bundesrat Stich ein neues Modell vor; dieses sieht in einer ersten Phase vor, die Hauptelemente der geltenden Einnahmenordnung, die Warenumsatzsteuer und die direkte Bundessteuer, welche zusammen über 50% der Bundeseinnahmen erbringen, nach 1994 unbefristet in die Verfassung aufzunehmen. Die umstrittenen Punkte wie die Besteuerung von Dienstleistungen und die Eliminierung der Taxe occulte sollten erst in einer zweiten Etappe konkretisiert werden.

Ersatz zur neuen Bundesfinanzordnung

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), der schon 1977 und 1979 massgeblich zum Scheitern der Bundesfinanzreform beigetragen hatte, bekämpfte auch das am 2. Juni dem Volk vorgelegte Finanzpaket. Grundsätzlich kritisierte er die unveränderte Beibehaltung der Direkten Bundessteuer. Besonders stark war die Opposition einzelner Branchenverbände (Coiffeure, Wirte), deren Leistungen der neuen Mehrwertsteuer unterstellt worden wären.

An seinem Kongress in Bern vom 25. September kündigte der SGV an, dass er 1992 eine Volksinitiative zur Abschaffung der Direkten Bundessteuer bis zum Jahr 2002 lancieren werde. Von den Referenden, die gegen Parlamentsbeschlüsse der Herbstsession lanciert wurden, unterstützte der SGV offiziell dasjenige gegen das bäuerliche Bodenrecht. Allerdings verschickte er auch Unterschriftenbogen gegen die Parlamentsreform und den Beitritt zum IWF.
Die LdU-Initiative für den öffentlichen Verkehr empfahl der SGV zur Ablehnung.

Kampf des SGV gegen das Finanzpaket 1991 und Stellungsnahmen bei verschiedenen Initiativen und Referenden

Vor der Abstimmung stand gesamthaft eine breit organisierte Front von Gegnern einer eher unentschlossenen und wenig überzeugenden Gruppe von Befürwortern gegenüber. Im übrigen fand während der gesamten Kampagne ein Zahlenkrieg zwischen Gegnern und Befürwortern statt, in welchem die von Bundesrat Stich vorgerechnete Ertragsneutralität der gesamten Vorlage durch die Gegner in Zweifel gezogen wurde. So kam es, dass Stich vor der Abstimmung gegen die Falschinformationen der gegnerischen Komitees und des Gewerbeverbandes intervenieren musste, indem er klar stellte, unter welchen Bedingungen er die Ertragsneutralität berechnet hatte. Er erklärte, einerseits würden durch den – befristet auf fünf Jahre – verminderten MWSt-Satz von 4% beim Gastgewerbe über CHF 300 Mio. wegfallen; andererseits dürfe noch nicht von einem um 1,3% erhöhten MWSt-Satz (zugunsten der AHV) ausgegangen werden, da eine derartige Erhöhung referendumspflichtig sein werde. Bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern lösten die Scharmützel zwischen Gegnern und Befürwortern eher Verunsicherung aus.

Bundesbeschluss Neuordnung der Bundesfinanzen.


Abstimmung vom 2. Juni 1991

Beteiligung: 33,3%
Ja: 664 304 (45,7%) / 2 1/2 Stände
Nein: 790 948 (54,3%) / 18 5/2 Stände

Parolen:
– Ja: FDP (8*), SP, CVP (1*), SVP (4*), LdU, EVP, EDU; SGB, CNG, VSA, LFSA; SBV, Bankiervereinigung, VSM, Finanzdirektorenkonferenz.
– Nein: LP, GP, GB, AP, SD, PdA; SGV, SHIV, Redressement national, Wirteverband, Arbeitgeberverband.
– Stimmfreigabe: Hotelierverein, SGCI
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Die neue Finanzvorlage wurde am 2. Juni mit 54,3% Nein-Stimmen sowie von 18 Kantonen und fünf Halbkantonen abgelehnt. Damit scheiterte zum dritten Mal innert vierzehn Jahren die Einführung eines Mehrwertsteuermodells in der Volksabstimmung. Nur die Kantone Baselstadt und Zürich nahmen die Vorlage mit 55,8% resp. 55,1% klar an, Graubünden nur ganz knapp mit 50,1%. Es erstaunte nicht, dass die Wirtschaftskantone Zürich und Baselstadt das Paket annahmen, hatten sich doch der Finanzsektor und ein guter Teil der Exportwirtschaft für die Abschaffung der Taxe occulte und die Lockerung der Stempelabgaben stark gemacht. Graubünden war schon 1977 der einzige Stand, welcher die Mehrwertsteuervorlage angenommen hatte. Im Vergleich zu den zwei früheren Mehrwertsteuervorlagen sank die Stimmbeteiligung von 50% im Jahre 1977 auf 33,3% im Berichtsjahr.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Zu den eidgenössischen Abstimmungen fasste die Auto-Partei die Ja-Parole bezüglich des Wahl- und Stimmrechtsalters 18 und lehnte die Initiative zur Förderung des öffentlichen Verkehrs ab. Ebenfalls abgelehnt wurden die Bundesfinanzreform, weil die direkte Bundessteuer beibehalten wurde, und die Barras-Reform. Die AP unterstützte auch das rechtsbürgerliche Referendumskomitee gegen den Beitritt zum IWF und zur Weltbank. Die im Vorjahr von der AP lancierte Volksinitiative für eine Abschaffung der direkten Bundessteuer kam nicht zustande.

Parolen der AP 1991
Dossier: Parolen der AP/FPS, 1990-1994

Die Regierungsparteien begründeten den erneuten Fehlschlag hauptsächlich mit der Komplexität der Vorlage und der massiven, irreführenden Kampagne der Gegner. Bundesrat Stich ging soweit, aufgrund des Abstimmungsergebnisses die Handlungsfähigkeit unserer direkten Demokratie in Frage zu stellen und lancierte die Idee, künftig die Bedingung von mindestens 50% Beteiligung für die Gültigkeit einer Volksabstimmung aufzustellen. Andere Kritiker warfen den Regierungsparteien und insbesondere Bundesrat Stich vor, die Vorlage mit zu wenig Überzeugung und viel zu spät vor dem Volk verteidigt zu haben.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Gemäss der gegnerischen Argumentation ist die dritte MWSt-Vorlage nicht wie in den ersten beiden Anläufen wegen des Systemwechsels als solchem sondern wegen der Verknüpfung mit weiteren steuerpolitisch umstrittenen Gegenständen gescheitert. Nationalrat Paul Eisenring (cvp, ZH) interpretierte das Ergebnis in ähnlicher Richtung: Laut seinen Ausführungen sind Vorlagen in Form von "Paketen" bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht mehrheitsfähig. Laut der VOX-Analyse gestaltete sich die Mobilisierung der Stimmbürger und Stimmbürgerinnen ungünstig, da es für die Mehrheit sehr schwierig war, sich eine eigene Meinung zur Neuordnung der Bundesfinanzen und deren Auswirkungen auf die eigene Person zu bilden. Unter den Nein-Sagern waren Personen mit geringem Bildungsgrad, mit wenig Vertrauen in die Regierung und ohne Parteibindung übervertreten. Wichtigste Erkenntnis der Umfrage war jedoch, dass sich die Gegner der Vorlage eher gegen Steuern im allgemeinen wandten und nicht das Prinzip der Mehrwertsteuer als solches ablehnten: 23% der Nein-Stimmenden wollten einfach in diffuser Weise Widerstand gegen Steuern allgemein leisten, 20% wandten sich gegen eine Mehrbelastung der Konsumenten, 7% lehnten Mehreinnahmen des Bundes ab und nur 6% waren explizit gegen eine Mehrwertsteuer.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Unter den Befürwortern der Vorlage war gemäss der VOX-Analyse das Argument der Annäherung an das Steuersystem der EG für 44% als zweiter Schwerpunkt neben der generellen Zustimmung zur Vorlage auszumachen. Die Westschweiz, welche im allgemeinen eher als europafreundlich gilt, lehnte die Vorlage deutlicher ab als die Deutschschweiz; die Kantone Wallis und Genf waren mit 76,2% resp. 74,3% ablehnenden Stimmen die stärksten Gegner. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass in der Westschweiz das staatspolitische, föderalistische Argument für die Ablehnung eine wichtige Rolle spielte: Der Verzicht auf eine von vielen Föderalisten geforderte "saubere" Trennung zwischen den direkten, den Kantonen vorzubehaltenden Steuern und den indirekten Steuern, welche eher für den Bund bestimmt sind, hat z.B. die Waadtländer und Neuenburger Kantonalsektionen der FDP eine ablehnende Parole fassen lassen. Im übrigen hat die LP, welche den Steuerkompromiss von Anfang an bekämpft hatte, in der Romandie ihre Stammlande.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Bei den eidgenössischen Abstimmungen stellte sich die PdA gegen die Finanzvorlage, an der vor allem die wenig konsumentenfreundliche Mehrwertsteuer und die an das Finanzpaket gekoppelte Stempelsteuerrevision kritisiert wurde.

Parolen der PdA 1991
Dossier: Parolen der PdA, 1990-1995

Ausschlaggebend im gesamten Meinungsbildungsprozess waren jedoch eher die Verbände. Nachdem sich der Gewerbeverband, der Schweizer Wirteverband, der Verband freier Berufe, die Vereinigung privater Lebensversicherer sowie das Redressement national vehement gegen die Finanzvorlage gestellt hatten, löste das Nein des Vororts des Schweizerischen Handels- und Industrievereins (SHIV) Verblüffen bei Parteien und Öffentlichkeit aus, weil dieser mächtigste Industrieverband ursprünglich eine massgebliche Rolle in der Forderung nach einer Umgestaltung der Warenumsatz- in eine Mehrwertsteuer gespielt hatte. Unisono bemängelten diese Interessenverbände, dass die direkte Bundessteuer nicht eliminiert oder wesentlich zurückgestutzt wurde und dazu noch unbefristet in der Verfassung verankert sei; sie befürchteten auch eine Erhöhung der Staats- und Fiskalquote. Kurz vor der Abstimmung empfahl auch der Coiffeurmeisterverband, dessen Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterstellt worden wären, die Vorlage zur Ablehnung. Im Falle der Ablehnung durch die Vereinigung schweizerischer Lebensversicherer spielten ebenfalls Partikulärinteressen mit, weil die Vorlage eine Besteuerung der Prämien von Lebensversicherungen vorsah.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Der Bauernverband, der Schweizerische Tourismusverband, die Schweizerische Bankiervereinigung – welche vor allem am Abbau der Stempelsteuer interessiert war – und die Gewerkschaften unterstützten das Paket. Bei den industriellen Branchenverbänden herrschte während langer Zeit eine gewisse Konfusion; der Verband Schweizerischer Maschinenindustrieller (VSM) und die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrie gaben schlussendlich die Ja-Parole heraus, während die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie (SGCI) sich zu keiner Parole entschliessen konnte. Kurz vor der Abstimmung einigte sich auch die kantonale Finanzdirektorenkonferenz darauf, die Vorlage zu unterstützen.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Die Regierungsparteien als eigentliche Schöpfer der Vorlage konnten sich während der Kampagne nur zaghaft hinter ihr eigenes Kind stellen, da der Riss zwischen Befürwortern und Gegnern quer durch ihre Parteien verlief. Einzig bei der SP fand sich von Anfang an eine deutliche Mehrheit, wobei allerdings Gewerkschaftsvertreter ktitisierten, dass der soziale Ausgleich im vorliegenden Steuerpaket nicht mehr genügend garantiert sei. Auch die drei bürgerlichen Bundesratsparteien befürworteten schliesslich das Finanzpaket. Bei der FDP gab aber ein Drittel der Kantonalsektionen die Nein-Parole aus. Bei der SVP stellten sich unter anderem die beiden grössten Kantonalsektionen, jene der Kantone Zürich und Bern, in Widerspruch zu den befürwortenden Parolen ihrer Zentralorgane. Von den kleineren Parteien bekämpfte die LP die Vorlage von Anfang an, ebenso die SD und die AP, während der LdU und die EVP sie unterstützten. Aber auch das links-grüne Lager – die GPS, die noch bestehenden Gruppierungen des Grünen Bündnisses und die PdA – bekämpfte das Paket; es beurteilte den Ausbau der indirekten Steuern als unsozial und kritisierte auch den Mangel an umweltgerechten Steuerungsinstrumenten.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Zu den eidgenössischen Abstimmungen beschloss die Partei die Ja-Parole für das Stimm- und Wahlrechtsalter 18 sowie für die Initiative zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Beide anderen Vorlagen, das revidierte Militärstrafgesetz und die neue Finanzordnung, lehnte die GP ab. In der Finanzpolitik schlug die GP vor, die Warenumsatzsteuer durch eine Energiesteuer zu ersetzen; nach den eidgenössischen Wahlen verabschiedete sie dazu ein Grundsatzpapier.

Parolen der GPS 1991
Dossier: Parolen der GP, 1990-1994

Zu den eidgenössischen Abstimmungen fasste die Partei die Ja-Parole für die Initiative zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, für das Stimm- und Wahlrechtsalter 18 sowie die Bundesfinanzreform; die Militärstrafgesetzreform lehnte sie als zuwenig weit gehend jedoch ab.

Parolen des LdU 1991
Dossier: Parolen des LdU, 1990-1994

Zu allen eidgenössischen Abstimmungen fasste die EVP die Ja-Parole (Stimm- und Wahlrechtsalter 18, Militärstrafgesetzrevision (Barras-Reform), Bundesfinanzvorlage und Förderung des öffentlichen Verkehrs («SBB-Initiative»)).

Parolen der EVP 1991
Dossier: Parolen der EVP, 1990-1994

Hinsichtlich der eidgenössischen Abstimmungen fasste die CVP die Ja-Parole zum Stimm- und Wahlrechtsalter 18, zur Militärstrafgesetzrevision (Barras-Reform) und zur Bundesfinanzvorlage, empfahl der Wählerschaft jedoch ein Nein zur Initiative zur Förderung des öffentlichen Verkehrs («SBB-Initiative»).

Parolen der CVP 1991
Dossier: Parolen der CVP, 1990-1994

Im Hinblick auf die eidgenössischen Abstimmungen beschloss der Zentralvorstand die Ja-Parolen für das Stimm- und Wahlrechtsalter 18 sowie für die SBB-Initiative, lehnte jedoch das Finanzpaket als unsozial und die Barras-Reform als zu weitgehend ab.

Parolen der SD 1991
Dossier: Parolen der SD, 1990-1994

Zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen fassten die Delegierten der FDP die Ja-Parole zum Stimm- und Wahlrechtsalter 18, zur Militärstrafgesetzrevision sowie – im Gegensatz zum Vorort – zur Finanzreform, lehnten jedoch die LdU-Initiative zur Förderung des öffentlichen Verkehrs ab. Das Finanzpaket wurde allerdings von rund einem Drittel der Kantonalsektionen zur Ablehnung empfohlen.

Parolen der FDP 1991
Dossier: Parolen der FDP, 1990-1994

Hinsichtlich der eidgenössischen Abstimmungen beschloss die SP die Ja-Parolen für die Initiative zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, für das Stimm- und Wahlrechtsalter 18 und für die Finanzvorlage, hingegen lehnte sie die Barras-Reform, welche sie als Rückschritt in der Behandlung von Dienstverweigerern betrachtete, ab.

Parolen der SP 1991
Dossier: Parolen der SP, 1990-1995