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Bei den eidgenössischen Abstimungen unterstützte die SVP das Stimm- und Wahlrechtsalter 18, die Militärstrafgesetzreform sowie die Bundesfinanzreform; letztere wurde aber von den Kantonalsektionen Zürich, Bern, Freiburg und Tessin abgelehnt. Einig war sich die Partei in der Ablehnung der Initiative zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Die Jungpartei gab dagegen die Ja-Parole zur SBB-Initiative und die Nein-Parole zur Barras-Reform, welche ihr zuwenig weit ging, heraus.
Zur Militärstrafgesetzreform hatten die zürcherische SVP, der die Reform zu weit ging, und die waadtländische Sektion auch eine abweichende Parole herausgegeben.

Parolen der SVP 1991
Dossier: Parolen der SVP, 1990-1994

Ende März wurde in Bern ein "schweizerisches Aktionskomitee gegen das neue Steuerpaket" gegründet, dem über 40 eidgenössische Parlamentarier aus allen bürgerlichen Parteien angehörten. Dessen Mitglieder bemängelten vor allem, dass das Steuerpaket weder ertragsneutral noch europatauglich sei ; im übrigen bedauerten sie, dass keine Steuersenkungen in Aussicht gestellt wurden und das Parlament im Gegenteil die Befristung der direkten Bundessteuern aufgehoben habe. Wenig später entstand ein überparteiliches Aktionskomitee für die Unterstützung der Finanzreform, welchem 85 vor allem aus dem bürgerlichen Lager stammende Parlamentarier angehörten.

"schweizerisches Aktionskomitee gegen das neue Steuerpaket" gegründet

Die Delegiertenversammlung der LP empfahl die Barras-Reform mit 31 zu 30 Stimmen nur ganz knapp zur Annahme. Für das Stimm- und Wahlrechtsalter gab sie ebenfalls die Ja-Parole heraus, hingegen lehnte sie die Bundesfinanzreform und die Initiative zur Förderung des öffentlichen Verkehrs klar ab.

Parolen der LP 1991
Dossier: Parolen der LP, 1990-1994

Die vorberatende Kommission des Nationalrats entschied, im Gegensatz zum Ständerat die Stempelsteuervorlage nicht vorzuziehen, sondern im Rahmen des Gesamtpaketes für eine neue Finanzordnung zu behandeln. Dabei schloss sich der Rat den Entscheidungen der kleinen Kammer aus dem Vorjahr weitgehend an. Um nicht das ganze Finanzpaket zu gefährden, hatten sich die vier Regierungsparteien auf einen mehrere Punkte umfassenden Kompromiss geeinigt. Im Bereich der Stempelsteuern sah er vor, die erwarteten Steuerausfälle nur zum Teil zu kompensieren. Dies sollte über die ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagene, aber vom Ständerat abgelehnte Besteuerung der Prämien für Lebensversicherungen geschehen. Auf die Umsatzsteuer auf Treuhandanlagen sollte jedoch verzichtet werden. Dieser Kompromiss fand im Nationalrat Zustimmung und wurde im Differenzbereinigungsverfahren auch von der kleinen Kammer akzeptiert. Definitiv über diese Revision des Stempelsteuergesetzes wird allerdings das Volk entscheiden. Zum Kompromiss der Bundesratsparteien gehörte nämlich auch die Bestimmung, dass sie nur gemeinsam mit der dem obligatorischen Referendum unterstehenden Neuen Finanzordnung in Kraft treten kann.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Innerhalb der Steuerreform bildete das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) den Teil A, die Revision des Bundesgesetzes über die direkten Steuern (DBG) den Teil B. Für beide Vorlagen ging es im Rahmen der Differenzbereinigung vor allem noch darum, den Konflikt zwischen den beiden Ratskammern über die Bemessungsperiode zu eliminieren. Dabei gab der Nationalrat nach und stimmte der vom Ständerat im Vorjahr als Kompromiss beschlossenen Lösung der zweijährigen Vergangenheitsbesteuerung mit dem Recht der Kantone, auch die einjährige Gegenwartsbesteuerung beizubehalten oder neu einzuführen, zu. Die übrigen noch verbliebenen Differenzen beim StHG waren vorwiegend technischer und redaktioneller Natur und konnten im Berichtsjahr ausgeräumt werden.

Steuerharmonisierung (DBG und StHG, BRG 83.043)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991
Dossier: Erstes Massnahmenpaket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (BRG 81.065)

Die Revision des Bundesgesetzes über Abgeltungen und Finanzhilfen konnte im Berichtsjahr abgeschlossen werden. Auf Antrag seiner Kommission folgte der Ständerat weitgehend den Beschlüssen des Nationalrats aus dem Vorjahr. Bei den wenigen redaktionellen und technischen Differenzen fügte sich der Nationalrat der kleinen Kammer.

Bundesgesetz über Abgeltungen und Finanzhilfen (Subventionsgesetz, BRG 86.069)