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In der Sommersession 2014 konnte der Nationalrat eine Motion Müller (cvp, LU) wieder aufnehmen, nachdem diese im Vorjahr noch verschoben worden war. Der Motionär verlangt vom Bundesrat, eine gesetzliche Grundlage vorzuschlagen, welche einen Zahlungsrahmen für die Armee über mehrere Jahre ermöglichen soll. Damit sollte die oft monierte Planungsunsicherheit für die Armeeführung thematisiert und entschärft werden. Im Sinne einer Vereinheitlichung der mehrjährigen Finanzbeschlüsse analog anderer Aufgabenbereiche, soll ein Zahlungsrahmen für beispielsweise vier Jahre festgelegt und jeweils periodisch beschlossen werden. Dieses Modell soll die bis anhin jährlich gefasste Plafondfinanzierung ablösen. 2014 präsentierte sich das Zeitfenster etwas günstiger, da im Zuge der Weiterentwicklung der Armee (WEA) auch die Militärgesetzrevision anstand und eine solch grundsätzliche Änderung des Finanzierungsprimats gleich mit aufgegleist werden könnte. Die Gegenposition nahm Nationalrat Glättli (gp, ZH) ein, welcher darauf pochte, zuerst die definitive Beschlussfassung über die WEA abzuwarten. Verteidigungsminister Maurer signalisierte allerdings im Plenum die Bereitschaft der Regierung, die Forderungen aus der Motion zu erfüllen, was schliesslich zu deren Annahme mit 139 zu 39 Stimmen bei 6 Enthaltungen führte. Im Ständerat glänzte der parteilose Thomas Minder (parteilos, SH) mit einer flammenden Rede für die Motion. Nachdem das Ansinnen bereits früher gescheitert und auch ein ähnlicher Vorschlag aus seiner eigenen Feder nicht auf Wohlwollen gestossen war, sei nun endlich ein positives Signal aus dem Nationalrat gesendet worden. Man solle nun endlich für die Armee ähnliche Finanzierungsgrundlagen schaffen, wie es für andere Bereiche längst Usus sei. Mit der Annahme der Motion auch im Ständerat wird nun die Armeefinanzierung neu ausgestaltet und nicht mehr über Plafonds bestimmt, sondern über einen mehrjährigen, weniger häufig zu beschliessenden Zahlungsrahmen. Im Zuge dieser Entscheidung wurde eine Motion Bieri (cvp, ZG) zurückgezogen, welche Grundsätzliches über die Zukunft der Armee angehen wollte.

Zahlungsrahmen für die Armee über mehrere Jahre (Mo. 13.3568)

Anlässlich der Vorberatungen des Budgets 2002 äusserte die Finanzkommission des Ständerates Unbehagen, dass die nur sechs Personen umfassende Finanzdelegation im Namen des gesamten Parlaments dem Bundesrat grünes Licht geben könne für einen milliardenschweren Kredit für die Luftfahrt. Trotz der gebotenen Eile scheine ihr dies sehr problematisch. Sie beabsichtige deshalb, der staatspolitischen Kommission die Einführung einer Obergrenze für Beträge vorzuschlagen, über welche die Finanzdelegation entscheiden könne, beispielsweise 100 Mio Fr. Bei höheren Beträgen müsste eine Sondersession einberufen oder das Geschäft zumindest der Finanzkommission oder der WAK übergeben werden. Nationalrätin Vallender (fdp, AR) reichte eine Motion ein, welche solche ausserordentlichen Ausgabenentscheide des Bundesrats mit Absegnung durch die Finanzdelegation auf Beträge von 100 Mio Fr. (resp. 500 Mio Fr. bei einstimmiger Zustimmung durch die Finanzdelegation) limitieren will.

Dringliche Ausgabenentscheide des Bundesrats: Bewilligung durch das Parlament

Mit einer Motion forderte Ständerat Pfisterer (fdp, AG) den Bundesrat auf, institutionelle Hilfen für die bessere Verknüpfung der Sach- und der Finanzpolitik im politischen Alltag bereit zu stellen, um den Einfluss des Parlaments zu verbessern. Mit der vorgesehenen Unterstützung sollte jedes Parlamentsmitglied die Chance haben, gesamtheitlich in die finanz- und sachpolitische Diskussion eingreifen zu können. Bundesrat Villiger hielt das Anliegen für berechtigt, aber eine Gesetzesänderung nicht für notwendig. Der Ständerat überwies den Vorstoss als Postulat.

bessere Verknüpfung der Sach- und der Finanzpolitik

Mit ihrer Forderung nach einer Reduktion der Staatsquote auf das Niveau von 1990 hatte die SVP-Fraktion Erfolg. Vergeblich wurde die Motion von der SP, der EVP und den Grünen bekämpft. Fässler (sp, SG) führte den Ausgabenanstieg auf die Arbeitslosigkeit zurück und nicht – wie in der Motion beschrieben – auf den Ausbau der Staatstätigkeiten. Mit 92 zu 71 Stimmen überwies der Nationalrat das Begehren als Postulat. Ausserdem verlangten die Finanzkommissionen beider Räte (FK-NR und FK-SR) vom Bundesrat, das Budget 2002 und den Finanzplan 2003-2005 in der Weise zu konzipieren, dass sich die Staatsquote merklich reduziere, wobei der Einfluss der demographischen Entwicklung auf die AHV/IV auszuklammern sei. Der Bundesrat hielt fest, dass das Finanzleitbild 2002-2004 eine kontinuierliche Absenkung der Staatsquote auf 11,2% anstrebt und beantragte, beide Motionen abzulehnen. Der Gefahr eines überproportionalen Anstiegs der Bundesausgaben will der Bundesrat mit einer Koppelung derselben an die Entwicklung der Einnahmen entgegentreten. Konjunkturelle Mehreinnahmen sollen primär zur Tilgung der Bundesschuld eingesetzt werden. Die Fraktionen der Bürgerlichen standen dem Kommissionsanliegen zustimmend gegenüber, die rot-grünen Ratsmitglieder und die EVP nahmen mehrheitlich eine ablehnende Haltung ein oder verlangten die Umwandlung in ein Postulat. Schliesslich überwies der Nationalrat seine Motion (Mo. 00.3600) mit 78 zu 67 Stimmen. Der Vorstoss (Mo. 00.3611) wurde im Ständerat lediglich als Postulat überwiesen.

Reduktion der Staatsquote

Der Nationalrat überwies eine Motion Christen (fdp, VD) (Mo. 99.3557) diskussionslos als Postulat. Das Begehren verlangte, dass in Zukunft Beiträge der öffentlichen Hand an Kulturinstitutionen bei der Festlegung der Entschädigungen für Urheber- und verwandte Schutzrechte nicht mitgerechnet werden sollen. Dazu wäre eine Änderung des Bundesgesetzes über das Urheberrecht (URG) notwendig geworden.

Motion Christen für eine Urheberrechtsentschädigung auf Subventionen

Ständerat Loretan (fdp, AG) verlangte in einer Motion (Mo. 99.3040), dass der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung von Bagatellsubventionen unterbreite. Gerade bei Kleinsubventionen sei die Wirkung marginal, der Verwaltungsaufwand hingegen zu gross. Loretan wehrte sich in den Verhandlungen gegen den Antrag des Bundesrates, die Motion als Postulat zu überweisen. Gegen das Begehren überhaupt sprach sich Maissen (cvp, GR) aus. Das quantitative Kriterium der Motion (Subventionen bis CHF 30'000 oder CHF 50'000) sei zu grobschlächtig. Fraktionskollegin Simmen (cvp, SO) hatte grundsätzlich gegen eine kritische Überprüfung von Kleinsubventionen nichts einzuwenden. Weil aber auch Kleinsubventionen ihre Berechtigung hätten und in vielen Fällen einiges bewirken könnten, sprach sie sich ebenfalls gegen das Begehren aus. Onken (sp, TG) wollte viel eher bei grösseren Subventionen anpacken, wo wirkliches Sparpotential bestünde. Bundesrat Villiger bedauerte, dass der Motionär an der Form der Motion festhielt und empfahl sie zur Ablehnung. Gerade im Kulturbereich, würden auch kleine Bundesbeiträge positive Wirkungen erzielen. Der Rat lehnte das Begehren mit 15 zu 12 Stimmen ab.

Motion Loretan zur Aufhebung von Bagatellsubventionen

Der Nationalrat machte mehr Druck. In der Wintersession überwies er mit 116 zu 26 Stimmen eine Motion seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) (Mo. 97.3540), die den Bundesrat auffordert, bis spätestens 2002 eine Botschaft für eine ökologische Steuerreform vorzulegen, welche die geltende Finanzordnung Ende 2006 ablösen kann. Mit der Reform soll einerseits der Verbrauch nicht erneuerbarer Energie und/oder die Belastung der Umwelt besteuert und andererseits der Faktor Arbeit entlastet werden. Die Revision muss aufkommens- und fiskalquotenneutral sein, die energieintensiven und exportorientierten Branchen schonen und der Wirtschaft genug Zeit für die Anpassung einräumen. Vergeblich wehrte sich EFD-Vorsteher Kaspar Villiger gegen das Kriterium der Steuerneutralität angesichts der immer defizitäreren Sozialwerke.

Motion UREK-NR: Strategie «Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz»

Eine Motion Maspoli (lega, TI), welche die Auflistung und Durchforstung aller Subventionsempfänger verlangt, wurde vom Nationalrat mit 61:35 Stimmen abgelehnt. Er folgte damit dem Bundesrat, der darauf hinwies, dass die Sanierung der Bundesfinanzen, aber auch der neue Finanzausgleich sowieso eine kritische Überprüfung der Subventionen erfordere.

Motion Maspoli Auflistung und Durchforstung aller Subventionsempfänger

Nach Annahme der Mehrwertsteuervorlage reichten die Fraktionen der FDP (Mo. 93.3576) und der SVP (Mo. 93.3599) sowie Nationalrat Oehler (cvp, SG) (Mo. 93.3577) je eine Motion ein, die verlangen, schon ab Mitte des Jahres 1994, also vor Inkrafttreten des neuen Steuersystems, den sogenannten Vorsteuerabzug für Investitionsgüter zu gewähren, um einen Investitionsstau zu verhindern und die Konjunktur zu beleben.

Motionen für Vorsteuer-Abzug