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Gestützt von 24 Mitunterzeichnenden reichte Pascale Bruderer (sp, AG) ein Postulat ein, in dem der Bundesrat beauftragt werden sollte, Bericht über die Sozialhilfe zu erstatten und dabei Transparenz zu schaffen in Bezug auf Kostenentwicklung und Beauftragung privater Firmen. Im Fokus soll dabei die Situation in den Kantonen stehen. Die Sozialdemokratin ortete in der damaligen öffentlichen Debatte ein Ungleichgewicht in der Berichterstattung, die zudem von zweifelhaften Informationen begleitet sei. Mit dem eingeforderten Bericht erhoffte sie sich eine Versachlichung der Diskussion sowie eine Standortbestimmung, die gegebenenfalls auf einen Handlungsbedarf hinweisen könnte. Der Bundesrat setzte sich für das Anliegen ein und auch im Ständerat war das Postulat letztlich unbestritten; es wurde ohne lange Diskussion überwiesen.
Ein sehr ähnliches Postulat (Po. 14.3892) wurde auch im Nationalrat von der sozialdemokratischen Fraktion eingereicht. Es wurde auf Antrag der Regierung ebenfalls angenommen.

Sozialhilfe. Transparenz schaffen in Bezug auf Kostenentwicklung sowie Beauftragung privater Firmen

Im Januar 2014 hatte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-NR) Handlungsbedarf hinsichtlich mehr Transparenz bei Zuwendungen an Parteien oder politische Einzelakteure von jenen Unternehmen geortet, die grösstenteils von der öffentlichen Hand bestimmt werden. Die Kommission betonte – bezugnehmend auf eine parlamentarische Initiative Thomas Minder (parteilos, SH) –, dass es einen Unterschied mache, ob ein privates, börsenkotiertes Unternehmen für Politik Geld spendet oder ob öffentliche Mittel als Zuwendungen verwendet werden. Für von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen müsse deshalb eine Offenlegungspflicht herrschen. Eine Kommissionsminderheit und die ständerätliche Schwesterkommission lehnten das Begehren ab: Es stelle erstens einen Eingriff in die gesetzgeberische Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden dar, weil auch diese an Unternehmen beteiligt sind. Zweitens könne man im Rahmen einer echten Offenlegung der Parteienfinanzierung die privaten Unternehmen nicht von einer Transparenzpflicht ausnehmen. Eine knappe Ratsmehrheit, bestehend aus den geschlossenen FDP- und BDP-Fraktionen, vier Fünfteln der SVP-Fraktion und der Hälfte der CVP, entschied sich mit 92 zu 86 Stimmen gegen Folge geben, womit das Anliegen versenkt war.

Mehr Transparenz bei Parteispenden (Pa.Iv. 14.400)
Dossier: Finanzierung der Politik

Die SKOS gab Ende 2014 bekannt, für das folgende Jahr auf Anpassungsempfehlungen an die Kantone bezüglich eines Teuerungsausgleichs beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe zu verzichten. Der Teuerungsausgleich bei den Ergänzungsleistungen (EL) von AHV und IV gibt vor, inwiefern die Leistungen der Sozialhilfe ebenfalls angepasst werden. Da seit 2011 der Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe an den Bedarf der EL geknüpft ist und zweijährlich in Koordination mit den Sozialdirektoren (SODK) der Kantone festgelegt wird, sollte auch heuer eine Anpassung vorgenommen werden. Der Bundesrat hatte jedoch lediglich eine minime Anpassung bei den EL von 0,4 Prozent beschlossen, weshalb für die Sozialhilfe kein Angleich vorgenommen wurde. Dies geht auf einen Entscheid des Vorstandes der SKOS zurück, der beschlossen hatte nur Anpassungen vorzunehmen, wenn die Teuerungsanpassung der EL 0,5 Prozent übersteigt. Derart geringe Veränderungen sind mit einem nicht zu rechtfertigenden administrativen Aufwand verbunden. Zudem sei eine so marginale Anpassung auch sozialpolitisch vertretbar.

Anpassungsempfehlungen eines Teuerungsausgleichs beim Grundbedarf

Im August 2014 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative „für ein bedingungsloses Grundeinkommen“, die im Vorjahr zustande gekommen war. Hinter dem Anliegen steht ein parteipolitisch und konfessionell neutrales Initiativkomitee aus der Deutschschweiz, welches von Kulturschaffenden ideell unterstützt wird. Der Bundesrat empfahl die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung. Bei einer Annahme wären einschneidende Folgen für die Wirtschaftsordnung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Sicherheit zu erwarten, so die Stellungnahme. Die Wirtschaftsordnung werde durch die zu erwartende Abnahme der Beschäftigung aufgrund verminderter Erwerbsanreize insbesondere für Wenigverdienende und Teilzeitarbeitende, die verminderte Wertschöpfung und das damit verbundene gebremste Wachstum beeinträchtigt. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und soziale Sicherheit würden gefährdet, weil das Prinzip, wonach nur jene Personen Sozialleistungen erhalten, welche diese auch benötigen, aufgebrochen würde. Für die Gewährleistung des Grundeinkommens wäre ein Umverteilungsvolumen von über CHF 200 Mrd. vonnöten, wovon rund 150 Mrd. neu über Steuern zu beschaffen wären. Nicht zuletzt würde das System der sozialen Sicherheit durch das Grundeinkommen – entgegen der Aussage der Initianten – nicht vereinfacht, da eine Abklärung der über den Betrag des Grundeinkommens hinausgehenden Bedürfnisse nach wie vor vonnöten wäre. Damit würde ein grosser Teil der bestehenden Verwaltungskosten auch weiterhin anfallen.

Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“

Thomas Minder (parteilos, SH) begründete seine in einer parlamentarischen Initiative vorgebrachte Forderung nach der Offenlegung von Zuwendungen an politische Akteure mit dem Umstand, dass börsenkotierte Aktiengesellschaften mitunter sechs- bis siebenstellige Beträge pro Jahr an Parteien spenden würden. Die Aktionäre hätten aber keine detaillierte Kenntnis, welche Parteien wie viele Mittel erhielten. Minder forderte deshalb, dass börsenkotierte Unternehmen im Geschäftsbericht die Gesamtsumme der Zuwendungen an politische Akteure angeben und bei Beträgen über CHF 10'000 auch den Namen der Empfänger auflisten müssen. Gesellschaften der öffentlichen Hand sollten zudem in der Jahresrechnung darlegen, welche Zuwendungen an welche politischen Akteure gemacht wurden. Während sich die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen (RK-SR) bereits im Mai für Folge geben ausgesprochen hatte, sprach sich die RK-NR im Januar 2014 knapp mit 10 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegen das Begehren aus. Die RK-SR machte geltend, dass gegenüber Aktionären Transparenz herrschen müsse und dass dadurch als willkommener, indirekter Nebeneffekt auch der Transparenz hinsichtlich Parteienfinanzierung Vorschub geleistet würde. Die Kommission zitierte eine Forderung der Stiftung Ethos, die in einer Studie aufgezeigt hatte, dass lediglich eine Minderheit der im SMI-Index figurierenden Unternehmen transparent machten, ob und an wen sie Spendengelder bezahlten. Auch Ethos empfehle eine transparente Kommunikation, argumentierte die RK-SR. Die 26-stimmige Ratsmehrheit versenkte das Begehren jedoch gegen 12 Stimmen. In der Debatte wurden vor allem Zweifel an der Praktikabilität des Anliegens geäussert. Zudem würden sich die Aktionäre selber wehren, wenn Transparenz tatsächlich ein Bedürfnis sei.

Offenlegung von Parteispenden (Pa.Iv. 12.499)
Dossier: Finanzierung der Politik

Am 22. Mai 2014 besetzte die Mitgliederversammlung das Präsidium der SKOS neu und hob damit Therese Frösch sowie Felix Wolffers ins Amt. Erste Anstrengungen wird dieses Co-Präsidium im Rahmen der Weiterentwicklung der teilweise umstrittenen SKOS-Richtlinien unternehmen müssen. Hierbei gilt es, die Kantone und Gemeinden an einen Tisch zu bringen. Frösch ist alt-Nationalrätin (gp, BE) und alt-Sozialvorsteherin der Stadt Bern. Wolffers leitet das Sozialamt der Stadt Bern.

Präsidium der SKOS

In der Frühlingssession verabschiedete die Bundesversammlung ein auf eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG) zurückgehendes Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen. Zu den Opfern dieser Art fürsorgerischer Zwangsmassnahmen zählen Menschen, die bis 1981 von Verwaltungsbehörden aufgrund von Tatbeständen wie "Arbeitsscheue", "lasterhaftem Lebenswandel" oder "Liederlichkeit" ohne gerichtliches Verfahren in Anstalten eingewiesen wurden. Neben der gesetzlichen Anerkennung des begangenen Unrechts bringt der Erlass ein umfassendes Akteneinsichtsrecht für die Betroffenen. Weiter sieht er eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Fälle durch eine unabhängige Expertenkommission vor. Nicht vorgesehen sind jedoch finanzielle Wiedergutmachungen.
Nachdem der Nationalrat 2013 dem Entwurf des Bundesgesetzes zugestimmt hatte, schuf der Ständerat im Frühjahr 2014 eine kleine Differenz. Die kleine Kammer zeigte sich einmal mehr als Vertreter des Föderalismus und forderte die Streichung der Bestimmung, die eine 80-jährige Schutzfrist für Akten administrativ Versorgter vorsah. Die kantonalen Schutzfristen seien ausreichend und es gäbe daher keinen Grund, in die kantonale Archivhoheit einzugreifen und die Schutzfristen zu harmonisieren. Da sowohl die Wissenschaft als auch die Betroffenen aber jederzeit ein Einsichtsrecht haben, ist die Schutzfristfrage von untergeordneter Bedeutung, weshalb der Nationalrat der Änderung zustimmte. Das Bundesgesetz konnte so im Nationalrat mit 142 zu 34 Stimmen bei 19 Enthaltungen und im Ständerat einstimmig verabschiedet werden. Nach ungenutzt verstrichener Referendumsfrist konnte das Gesetz am ersten August 2014 in Kraft treten. Im November 2014 setzte der Bundesrat dann eine unabhängige, multidisziplinär zusammengesetzte Expertenkommission unter der Leitung des Zürcher alt Regierungsrats Markus Notter ein, welche die administrativen Versorgungen vor 1981 aufarbeiten wird.

Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen (Pa.Iv. 11.431)
Dossier: Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen

Wenn Unternehmen Parteien im Interesse der Unternehmensziele Geld spenden, so dürfen sie dies als geschäftsmässig begründeten Aufwand von den Steuern abziehen. Diese unter dem Begriff Politsponsoring bekannte Praxis sollte durch eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eingeschränkt werden und nur noch möglich sein, wenn die Spende öffentlich bekannt gemacht wird. Die SPK-NR lehnte den Vorstoss, der im Rahmen einer seit einigen Jahren breiter geführten Diskussion um Parteienfinanzierung erörtert wurde, ab und wies darauf hin, dass private Zuwendungen für die vom Staat nicht finanzierten Parteien in der Schweiz sehr wichtig seien. Es bestehe die Gefahr, dass höhere Transparenz Politsponsoring weniger attraktiv machen könnte. Bei der mehrheitlichen Ablehnung des Vorstosses im Nationalrat zeigte sich ein klarer Links-Rechts-Graben: Während die geschlossenen SP- und GP-Fraktionen der Initiative Folge geben wollten, stimmten die GLP-, CVP/EVP-, FDP und SVP-Fraktionen ebenso geschlossen dagegen.

Transparenteres Politsponsoring (Pa.Iv. 12.488)
Dossier: Finanzierung der Politik

Durch in der Gesellschaft aufgekeimte Diskussionen sah sich die Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit des Nationalrates (SGK-NR) 2014 veranlasst, mit einem Postulat die Grundzüge eines Rahmengesetzes für die Sozialhilfe abstecken zu lassen. Der Bundesrat wurde mit einer Reihe von Fragen konfrontiert, welche in einem Bericht erwägt werden sollten. Diese reichten von der Regelung von Zuständigkeiten über organisatorische Standards bis hin zu einer Harmonisierung der Sozialhilfe. Gleichzeitig müsse abgewogen werden, ob ein solches Gesetz überhaupt verfassungsmässig wäre. Falls nicht, soll die Regierung eine entsprechende Verfassungsänderung vorschlagen. Gegenwärtig liegt die Sozialhilfe in der Kompetenz der Kantone und der Gemeinden, welche sich überwiegend an die Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) halten. Die grösste Kritik der damaligen Debatte galt der Organisationsform der SKOS, welche als privater Verein eine staatliche Aufgabe übernimmt. Dadurch fehle es an demokratischer Legitimation. Verschiedene Gemeinden, die 2013 aus der SKOS ausgetreten waren, forderten denn auch die Auseinandersetzung mit einer Neuorganisation oder der Implementation eines Gesetzes, wie es im Postulat vorgeschlagen wurde. Die SGK ihrerseits sah zudem Handlungsbedarf in der besseren Koordination zwischen der Invaliden- und Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat gab in seiner Stellungnahme an, er wolle die Zuständigkeit und Finanzierungsverantwortung der Kantone nicht überdenken. Er zeigte sich jedoch bereit, im geforderten Bericht aufzuzeigen, inwieweit ein Rahmengesetz der Sozialhilfe in den Kantonen von Nutzen sein könnte. Die Ratsdebatte gestaltete sich kurz. Zwar standen die Regierung und die Kommission für das Anliegen ein, Nationalrat de Courten (svp, BL) versuchte jedoch, das Postulat zu verhindern. Die Gemeinden sollen weiterhin ihre eigenen Grundsätze anwenden dürfen und damit örtliche und regionale Gegebenheiten berücksichtigen können. Zudem gab er zu bedenken, dass das Ansinnen bereits mehrmals gescheitert war: Zuletzt hatte der Ständerat 2013 eine gleichlautende, in der grossen Kammer bereits angenommene Motion abgelehnt. Hauchdünn konnten sich die Befürworter in der Gesamtabstimmung durchsetzen: Mit 88 zu 87 Stimmen (ohne Enthaltungen) erhielt der Bundesrat seinen Auftrag. Zu den Abstimmungsverlierern gehörten die SVP und die FDP.

Rahmengesetz für Sozialhilfe (Po. 13.4010)
Dossier: Rahmengesetz für Sozialhilfe

Anfang 2014 gab die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) bekannt, dass das soziale Existenzminimum als Kern der Sozialhilfe weiter als Referenzgrösse der Schweizer Sozialpolitik gelten soll. Dieses Existenzminimum besteht aus der materiellen Grundsicherung sowie situationsbedingten Leistungen und umfasst den Grundbedarf für Lebensunterhalt, Wohn- und Gesundheitskosten. Dieser Bedarf untersucht die SKOS regelmässig. Als besonders wichtige Massnahme zur Bekämpfung der Armut sah die SKOS die Integration betroffener Individuen in die Gesellschaft, namentlich die Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das soziale Existenzminimum leiste einen wesentlichen Beitrag, da es den betroffenen Menschen ein bescheidenes Leben ermöglicht, das über das rein physische Überleben am Rand der Gesellschaft hinausgehe. Dies sei insbesondere für Kinder entscheidend, die gut ein Drittel aller Sozialhilfebezüger ausmachten. Würden sie gesellschaftlich ausgegrenzt, trage dies zur Verfestigung der Armut bei. Die integrative Sozialhilfe wird deswegen auch als Ansatz gesehen, um Folgekosten zu vermeiden. Kostentreiber sind vor allem die stetig steigenden, von der Sozialhilfe nicht beeinflussbaren Fixkosten für Wohnen und Gesundheit. Massgebend zur Bemessung des Existenzminimums sind die einkommensschwächsten 10 Prozent der Schweizer Haushalte gemäss BfS.

soziale Existenzminimum als Kern der Sozialhilfe

Die Diskussionen um die Parteienfinanzierung rissen auch 2014 nicht ab. Dabei zeigte sich in vielen Bereichen ein Graben zwischen Links und Rechts. Während die SP und die GP relativ transparent Zuwendungen summarisch veröffentlichten, Spenden von Wirtschaftsunternehmen in der Regel nur sehr zurückhaltend annahmen und bei der mangelnden Transparenz von einem Demokratiedefizit sprachen, schwiegen sich die Bürgerlichen normalerweise über Zuwendungen aus. Politische Parteien würden eine Dienstleistung erbringen, die durchaus auch von Wirtschaftsunternehmen honoriert werden könne, liess etwa die CVP verlauten. Die FDP nehme keine Spenden an, die sieben Prozent des Parteibudgets übersteigen würden - es wüssten aber lediglich der Generalsekretär und der Parteipräsident, woher Spenden fliessen würden. Damit vermeide man politische Abhängigkeiten. Nach wie vor offen war die Forderung der Greco, der Groupe d'Etats contre la Corruption des Europarats, nach gesetzlichen Regelungen für die Parteien- und Kampagnenfinanzierung. Die Schweiz musste aufgrund eines Nichtkonformitätsverfahrens bis Ende April 2014 einen Bericht vorlegen, indem diesbezügliche Bemühungen dargelegt werden sollten. Darin versuchte der Bundesrat, die mangelnde Transparenz hinsichtlich Parteienfinanzierung mit den Spezifika des schweizerischen Systems zu erklären. Die Greco zeigte sich allerdings wenig beeindruckt und stellte der Schweiz in einem Zwischenbericht ein schlechtes Zeugnis aus. Die Mehrheit der Empfehlungen sei nach wie vor nicht umgesetzt. Zu befürchten hatte die Schweiz dadurch höchstens einen Reputationsschaden. Dagegen kämpfte insbesondere Justizministerin Simonetta Sommaruga, die zwar verschiedene Varianten für eine Verstärkung der Transparenz bei der Parteienfinanzierung erarbeitete, aber bei den bürgerlichen Parteien und im Gesamtbundesrat kein Gehör fand.
Dafür, dass es in naher Zukunft kaum ein Gesetz für Parteienfinanzierung geben wird, sorgte auch das Parlament. Gleich drei Vorstösse für mehr Transparenz in der Legislative wurden abgelehnt: Die parlamentarischen Initiativen von Thomas Minder (parteilos, SH), von Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) und von der Rechtskommission des Ständerates (RK-SR) wurden allesamt versenkt. Mit ein Argument war dabei, dass man durch zu viel Transparenz die Spender vergraulen könnte, was für die staatlich nicht finanzierten Parteien ein Problem darstellen würde.
Auch in den Kantonen fand das Thema Transparenz in der Politik keine Mehrheit. Im Kanton Aargau wurde Ende September eine entsprechende Initiative mit 56% Nein-Stimmen abgelehnt. Das Thema wird freilich nicht so schnell verschwinden. Vor allem die Juso, aber auch Lukas Reimann (svp, SG) dachten laut über nationale Volksinitiativen zum Thema Finanzierung der Politik nach. Zudem gaben die investierten Summen bei verschiedenen Abstimmungskampagnen immer wieder viel zu reden.

Kritik an der Politikfinanzierung aus dem Ausland - Greco
Dossier: Finanzierung der Politik

Der Druck der Groupe d’Etats contre la Corruption (Greco), einem Gremium des Europarats, auf die Schweiz, in Sachen Parteienfinanzierung mehr Transparenz zu schaffen, nahm im Berichtsjahr noch einmal zu. 2011 hatte die Greco auf der Basis eines Länderexamens die Schweiz diesbezüglich gerügt, gegen Europarats-Empfehlungen von 2003 zu verstossen. Der Bundesrat hatte noch 2012 beschlossen, das Gespräch mit der Greco zu suchen und das Gremium darauf hinzuweisen, dass Tradition und Besonderheiten des politischen Systems der Schweiz (direkte Demokratie, Föderalismus) nicht vereinbar seien mit Regelungen zur Finanzierung von Politik. Das Schweizer Parteiensystem könne nicht mit dem anderer Länder verglichen werden. Die im April des Berichtjahres geführten Gespräche fruchteten aber nicht. Die Greco anerkannte zwar die Eigenheiten der Schweiz, konnte aber die Nichtvereinbarkeit des Systems mit höherer Transparenz in der Parteienfinanzierung nicht nachvollziehen. Als Konsequenz wurde die Schweiz in ein so genanntes Nichtkonformitätsverfahren versetzt. Dies hat zwar keine rechtlichen Konsequenzen, der politische Druck auf die Schweiz, die mit ihrem 2006 erfolgten Beitritt implizit auch die Empfehlungen der Greco zur Parteienfinanzierung akzeptiert hatte, sollte aber so weit erhöht werden, bis Massnahmen eingeleitet werden. Im Berichtsjahr weiterhin hängig waren die parlamentarischen Initiativen Leutenegger Oberholzer (sp, BL) und Minder (parteilos, SH). Beide zielen auf eine Regelung der Parteispenden von Unternehmen bzw. börsenkotierten Gesellschaften ab. Immerhin hatte sich die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats Anfang Mai mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung für Folgegeben der Initiative Minder entschieden. Die Schwesterkommission hatte sich bis Ende 2013 noch nicht dazu geäussert. Die fehlenden Regelungen führten auch im Berichtjahr dazu, dass verschiedene Unternehmen von sich aus öffentlich bekannt gaben, Parteien zu finanzieren. So kündigte etwa die Fluggesellschaft Swiss an, ab 2014 die Bundesratsparteien nach einem fixen Verteilschlüssel jährlich finanziell mit total CHF 200'000 unterstützen zu wollen. Die Finanzierung wurde dabei offiziell nicht an Bedingungen geknüpft, die Swiss wünsche sich allerdings auch in Zukunft politische Unterstützung. Die SVP gab bekannt, die Spende anzunehmen, die SP kündigte an, darauf zu verzichten, um sich nicht in Abhängigkeiten zu verstricken. Keine Auskunft gaben die anderen drei Regierungsparteien. In den Kantonen Genf und Tessin kennt man kantonale Transparenzvorschriften. Eine Volksinitiative der Juso im Kanton Basel-Landschaft, die ebenfalls mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung gefordert hätte, hatte an der Urne keine Chance und wurde mit einem Ja-Anteil von 43% abgelehnt. Im Kanton Zürich wurde eine parlamentarische Initiative der SP mit dem Ziel der Offenlegung von Parteispenden von der zuständigen Kommission und dem Regierungsrat abgelehnt.

Kritik an der Politikfinanzierung aus dem Ausland - Greco
Dossier: Finanzierung der Politik

2011 hatte das Parlament einer parlamentarischen Initiative Rechsteiner (sp, SG) Folge gegeben, die ein Gesetz zur Rehabilitierung der administrativ versorgten Menschen forderte. Konkret geht es um Personen, die bis 1981 wegen "Arbeitsscheue", "lasterhaften Lebenswandels" oder "Liederlichkeit" von Verwaltungsbehörden in psychiatrische Anstalten und Strafanstalten eingewiesen wurden. Im Berichtjahr legte die Rechtskommission des Nationalrates einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Dieser sieht eine Anerkennung des den Opfern zugefügten Unrechts vor und beauftragt den Bundesrat mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgung. Weiter sollen die Betroffenen Zugang zu ihren Akten erhalten. Im Rahmen des Bundesgesetzes nicht geregelt wird jedoch die Frage nach einer finanziellen Wiedergutmachung. Es sei nicht Aufgabe des Bundes, für auf kantonaler und kommunaler Ebene begangenes Unrecht aufzukommen. Genau diese nicht enthaltene Regelung prägte die Debatte in den Räten. Der Nationalrat fasste schliesslich mit 142 zu 45 Stimmen bei 4 Enthaltungen einen Beschluss nach dem Entwurf seiner Kommission. Dagegen votierte die Mehrheit der SVP, allerdings ohne ihre Argumente gegen die Rehabilitierung darzulegen. Die Frage der finanziellen Wiedergutmachung war Gegenstand eines Runden Tisches. Die Organisationen der Opfer forderten die Einrichtung eines Fonds für Härtefälle in der Höhe von 50 Mio. CHF. Das Geld solle von der Täterseite bereitgestellt werden. Am 11. April des Berichtjahres fand in Bern ein Gedenkanlass statt. Er eröffnete eine umfassende Auseinandersetzung mit diesem dunklen Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte.

Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen (Pa.Iv. 11.431)
Dossier: Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen

Im Kanton Bern hiess die Stimmbevölkerung im November mit überraschenden 55,8% Ja-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 50% eine Verfassungsinitiative „Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern“ der Jungen SVP gut. Kriminelle, Sozialhilfeempfänger und Personen ohne Aufenthaltsbewilligung sollten künftig nicht mehr eingebürgert werden. Ob die Initiative wirklich die postulierte Verschärfung bringt, war bereits im Abstimmungskampf umstritten. Da nur die SVP die Vorlage unterstützte und alle anderen Parteien sich in einem Gegenkomitee zusammenschlossen, war die Annahme der Initiative überraschend. Bei der Umsetzung der Initiative wird zu prüfen sein, inwiefern die Forderung mit dem verfassungsrechtlich verankerten Diskriminierungsverbot zu vereinbaren ist.

Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern

Der Fall eines Sozialhilfebezügers in einer Aargauer Gemeinde setzte ab Anfang Jahr mehrere Prozesse in Gang. Dem Mann wurden Sozialhilfebeiträge gestrichen, weil er sich nicht kooperativ mit seiner Gemeinde gezeigt und unerwünschte Stellenangebote nicht wahrgenommen hatte. Das zuständige Bezirksamt hob den Beschluss der Gemeinde auf Beschwerde des Mannes hin auf und verfügte stattdessen eine Kürzung der Sozialhilfe. Eine erneute Anfechtung der Gemeinde vor Bundesgericht wurde schliesslich abgewiesen, womit die Gemeinde die Sozialhilfe rückwirkend auszahlen musste. Dieser als „Fall Berikon“ bekannt gewordene Streit führte in der Folge zu einer landesweiten Diskussion über die Rahmenbedingungen für einen Sozialhilfebezug. Dass die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) die Gemeinde Berikon auch noch abstrafte, sorgte für zusätzlichen Unmut. Aus Protest erwogen mehrere Gemeinden einen Austritt aus der SKOS, eine Thurgauer Gemeinde trat gar sofort aus. Bald darauf folgte ihr mit Rorschach (SG) die erste Stadt, was weitere Nachahmer hervorrief. Eine weitere Aargauer Gemeinde forderte gar den Austritt des Kantons aus der SKOS. Die SKOS, die als privater Fachverband alle Kantone und rund 600 Gemeinden als Mitglieder hat, rückte so immer mehr ins Kreuzfeuer der Kritik. Zahlreiche Kommunal- und Kantonalpolitiker reihten sich in die Reigen der Kritiker ein und beanstandeten unisono, dass die SKOS zu unbeweglich sei und ihre Richtlinien zu selten und zu wenig kritisch überarbeite; kurzum, die Diskussion um die SKOS war durchaus willkommen. Im Verlauf des Jahres entpuppten sich die Austritte Rorschachs und anderer Gemeinden vorerst als Einzelfälle, die politische und mediale Kontroverse um die SKOS blieb jedoch weiter virulent. Kritisiert wurden insbesondere ihre Richtlinien zur Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe. Hierbei handelt es sich um Empfehlungen zuhanden des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie Organisationen der privaten Sozialhilfe. Diese Richtlinien entfalten keine Verbindlichkeit, sondern werden erst durch die kantonale Gesetzgebung, die kommunale Rechtsetzung und die Rechtsprechung verbindlich. Vor allem die rechtsbürgerliche Seite attackierte diese Richtlinien wiederholt. Daraufhin zeigte sich die SKOS Mitte Jahr konziliant und suchte das Gespräch mit dem Gemeindeverband, um Probleme zu erörtern. Sukkurs erhielt die SKOS indes von der Sozialdirektoren-Konferenz, welche in einer Stellungnahme die Notwendigkeit und Bedeutung der SKOS-Richtlinien bekräftigte und allen Kantonen empfahl, diese weiterhin anzuwenden. Ende Jahr gelangte die SKOS erneut in die Schlagzeilen als zwei Baselbieter Gemeinden die SKOS wegen steigenden Sozialhilfekosten verliessen und damit nicht nur Rorschach folgten, sondern auch der Stadt Dübendorf, die Anfang Juni ausgetreten war. Der Effekt für die beiden Gemeinden, welche dadurch lediglich den SKOS-Mitgliederbeitrag von je knapp CHF 1'000 einsparten, war indes marginal. Aus den Gemeinden hiess es, man wolle damit die öffentliche Diskussion über die Grenzen der Sozialhilfe aufrechterhalten. Einen richtungsweisende Lösung musste aus der Politik erwartet werden (siehe hier).

Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)

Im Herbst nahm die SGK des Nationalrates ein zuvor vom Ständerat abgelehntes Anliegen in einem Postulat wieder auf und wollte ein Rahmengesetz für Sozialhilfe erwirken. Zunächst sollte dies aber durch den Bundesrat in einem Bericht geprüft werden. Die SGK war der Meinung, dass die heftig geführten Diskussionen über die SKOS-Richtlinien (vgl. hier) in aller Deutlichkeit die Mängel der gegenwärtigen Lösung aufzeigten und dass es problematisch sei, wenn ein privater Verein eine derart zentrale staatliche Aufgabe übernehme. Der Bundesrat zeigte sich bereit, den geforderten Bericht zu erstellen. Das Geschäft wurde im Ratsplenum jedoch noch nicht behandelt, womit im Berichtsjahr die Sozialhilfe-Thematik nicht abschliessend beurteilt werden konnte.

Rahmengesetz für Sozialhilfe (Po. 13.4010)
Dossier: Rahmengesetz für Sozialhilfe

Auch im Kanton Basel-Land wurde die Einbürgerung verschärft. Der Landrat hiess mit 69 zu 1 Stimmen eine Bestimmung gut, wonach gegen den Einbürgerungswilligen keine Herabsetzung oder Einstellung der Sozialhilfe wegen schuldhafter Verletzung von Pflichten verfügt worden sein darf. Das eindeutige Abstimmungsergebnis spiegelte jedoch nicht die Stimmung im Parlament wider. Der SVP ging die Verschärfung zu wenig weit und sie gedachte mit einer Volksinitiative, die Sozialhilfeabhängigkeit als Ausschlusskriterium durchzusetzen.

Einbürgerung

Die im Vorjahr von der SP abgelehnten Spenden von Grossbanken wurden 2013 noch einmal debattiert. Aufgrund des Anfang März von den Delegierten abgesegneten knappen Budgets von rund CHF 4,3 Mio., das nur aufgrund von Einsparungen ausgeglichen präsentiert werden konnte, fragten sich einige Delegierte, ob es nicht besser gewesen wäre, finanziellen Zustupf auch von Banken anzunehmen. Anfang Oktober lehnte die SP allerdings – getreu ihren 2012 erstellten Richtlinien – auch ein Spendenangebot der Swiss ab.

Die SP und ihr Umgang mit Spenden aus der Wirtschaft

Die im Vorjahr lancierte Volksinitiative „für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ wurde im Oktober 2013, wenige Tage vor Ablauf der Sammelfrist, mit rund 126'000 gültigen Unterschriften eingereicht und für zustande gekommen erklärt. Die Initianten begleiteten die Einreichung mit einer medienwirksamen Aktion, bei der sie acht Mio. Fünfrappenstücke im Gesamtwert von CHF 400'000 auf dem Bundesplatz anhäuften.

Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“

Der Nationalrat nahm eine Motion Humbel (cvp, AG) zu den Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule an, die den Bundesrat beauftragt, die Möglichkeiten zur Kapitalabfindung aus der Pensionskasse einzuschränken, um deren Vorsorgezweck wieder besser gerecht zu werden. Heute sei es möglich, Kapital aus der beruflichen Vorsorge zu beziehen, dieses schnell auszugeben und dann zur Existenzsicherung auf Ergänzungsleistungen zu AHV und IV zurückzugreifen. Der Bundesrat hatte sich 2012 mit der Begründung gegen die Motion ausgesprochen, die Datenlage lasse keine Aussagen über die Auswirkungen von Kapitalbezügen aus der zweiten Säule auf die erste Säule und die Sozialhilfe zu. Er sei jedoch bereit, diesen Sachverhalt näher zu untersuchen und die Ergebnisse im Bericht zu einem Postulat Humbel zur Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV darzulegen. Obwohl der Nationalrat das Postulat bereits im Vorjahr überwiesen hatte, setzte er sich über den Antrag der Regierung hinweg und nahm auch die Motion an. Im Berichtsjahr fand noch keine Beratung im Ständerat statt.

Motion Humbel

Eine 2012 vom Nationalrat angenommene Motion seiner SGK, in welcher der Bundesrat beauftragt wurde, ein schlankes Rahmengesetz für Sozialhilfe vorzulegen, wurde 2013 vom Ständerat abgelehnt. Die Forderung ging auf eine Anregung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zurück, welche verlangt hatte, dass die Sozialhilfe den gleichen Status wie die AHV und die IV erhalten müsse. Die Mehrheit der SGK des Ständerates war gegen den Vorstoss, weil ein derartiges Rahmengesetz in unzulässiger Weise in die Kompetenz und die Autonomie der Kantone und der Gemeinden eingreifen würde. Zudem sei es im Bereich der Sozialhilfe gar nicht möglich, einheitliche Parameter festzulegen, da die kantonalen Unterschiede hinsichtlich Lebenshaltungskosten und Einkommen zu gross seien. Eine Minderheit Bruderer (sp, AG) beantragte die Annahme der Motion, da Handlungsbedarf bestehe und eine Koordination der Sozialhilfe auf Ebene der Kantone nicht gewährleistet werden könne. In der Ratsdebatte wurde insbesondere von bürgerlicher Seite ein dickes, schwerfälliges Regelwerk befürchtet. Die Motion wurde – trotz der oben beschriebenen Diskussionen um die SKOS – im Ständerat mit 27 zu zwölf Stimmen abgelehnt.

Rahmengesetz für Sozialhilfe

Ein von Nationalrätin Fehr (sp, ZH) Mitte Jahr eingereichtes Postulat gelangte in der Herbstsession in den Nationalrat. In Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden, den Landeskirchen und privaten Organisationen in allen Sprachregionen soll die Schaffung von Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen geprüft werden. Die Betroffenen sollen damit die notwendige Hilfestellung erhalten, damit sie ihnen zustehende Rechte geltend machen können. In seiner Stellungnahme anerkannte der Bundesrat den Handlungsbedarf, merkte jedoch an, dass die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vorwiegend von kantonalen Behörden verhängt würden. Das Postulat wurde mit 114 zu 78 Stimmen angenommen, wobei eine rechts-bürgerliche Minderheit das Nachsehen hatte.

Schaffung von Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen

Aufgrund einer im Jahr 2008 Folge gegebenen parlamentarischen Initiative Stähelin (cvp, TG) zur Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons, hatte die SGK des Ständerates einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, welcher 2012 auf die Tagesordnung der Herbstsession gelangte. Der Heimatkanton soll nichts mehr an die Sozialhilfeleistungen für seine Bürgerinnen und Bürger zahlen müssen, die in einem anderen Kanton wohnen. Die Rückerstattungspflicht des Heimatkantons während der ersten zwei Wohnsitzjahre soll ersatzlos aufgehoben werden. In einer Vernehmlassung wurde die Vorlage von 21 Kantonen gutgeheissen und auch von den 5 übrigen wohlwollend kommentiert, wenn auch mit einzelnen Bedenken. Im Ständerat wurde der Entwurf der Kommission zum Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger, welcher auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wurde, einstimmig angenommen. Auch der Nationalrat hiess den Entwurf im Dezember 2012 gut. In den Schlussabstimmungen wurde die Vorlage mit 43 zu 0 Stimmen im Ständerat und mit 168 zu 22 Stimmen im Nationalrat verabschiedet.

Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons

In ein Dilemma geriet die SP aufgrund der Anfang Jahr von der Raiffeisenbank, der Crédit Suisse und der UBS angekündigten Spende an alle Parteien. Das Geld – insgesamt rund eine Viertel Mio. CHF – wäre zwar eigentlich ein willkommener Beitrag in die Parteikasse, die Annahme einer Spende aus der von den Genossen kritisierten Bankenwelt würde aber die Glaubwürdigkeit der Partei untergraben. Eine eigens organisierte parteiinterne Vernehmlassung zeigte einen deutlichen Sprachgraben: Während sich die Parteianhänger in der Westschweiz gegen Spenden von Banken und Firmen aussprachen, gab es in der Deutschschweiz eine knappe Mehrheit, die pragmatisch für eine finanzielle Unterstützung einstand. Dezidiert gegen die Annahme von Bankengeldern stellten sich die Juso. Umstritten war zudem, ob die Parteispitze alleine oder die Parteibasis über die Annahme von Spenden entscheiden soll. Letzteres wurde mit einiger Vehemenz von Nationalrat Cédric Wermuth (AG) gefordert. An der Delegiertenversammlung Ende Berichtjahr in Thun beschloss die Mehrheit der Abgeordneten schliesslich, künftig nur noch Spenden von Genossenschaften und Vereinen, nicht aber von Aktiengesellschaften zu akzeptieren. Damit war klar, dass die SP die Spende der CS nicht annehmen würde, wohl aber jene der als Genossenschaft organisierten Mobiliar-Versicherung. Ganz knapp mit 98 zu 94 Stimmen wurde ein Antrag der Westschweizer Sektionen abgelehnt, künftig überhaupt keine Spenden mehr aus der Wirtschaft anzunehmen.

Die SP und ihr Umgang mit Spenden aus der Wirtschaft

Die Grünen waren – ähnlich wie die SP – gespalten in der Frage, ob sie Parteispenden von Firmen und Banken annehmen sollten. Die Raiffeisenbank, die Crédit Suisse und die UBS hatten Spenden in Aussicht gestellt. Die 60'000 Franken von der CS hätten immerhin 6% des Budgets der GP entsprochen. Noch im November 2011 hatten die Grünen zwar 17'000 CHF von der Raiffeisenbank angenommen, spätestens mit der Übernahme der Bank Wegelin durch die Raiffeisen sei diese Quelle aber infrage zu stellen, forderten einige Parteivertreter. Mitte November entschied die Parteileitung dann, keine Spenden der Grossbanken, wohl aber der Raiffeisenbank anzunehmen, wofür sie von den Jungen Grünen kritisiert wurden. In einem Parteispenden-Reglement schuf die GP zudem die Grundlagen für künftige Diskussionen über Parteifinanzierung. In diesem Reglement wurden drei Bedingungen an Spenden geknüpft: die Gewährleistung von Transparenz, das Verbot einer Tangierung der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Partei und die Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit der Partei. Die UBS-Spende wurde abgelehnt, weil sie an Bedingungen geknüpft war (Bekenntnis zur freien Marktwirtschaft) und bei Annahme der CS-Gelder hätte die Glaubwürdigkeit der Partei gelitten. Die Raiffeisenbank sei hingegen nie in den Strudel der Finanzkrise geraten, lokal verankert und genossenschaftlich organisiert.

Parteispenden