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Noch vor den eidgenössischen Wahlen 2015 hatte die Grüne Fraktion zwei Motionen eingereicht, mit denen sie mehr Transparenz in der Parteien- und Abstimmungsfinanzierung forderte. Zum einen wurde die Kritik der Greco von 2011 an der nicht existierenden Transparenz bei der Parteienfinanzierung (Mo. 15.3715) als Begründung herangezogen: Parteien sollen mit der Motion verpflichtet werden, die Vergabe von Spenden, die einen zu bestimmenden Schwellenwert übersteigen, öffentlich zu machen. Diese Transparenz sei zum anderen auch nötig bei Abstimmungskampagnen (Mo. 15.3714), bei denen erschwerend hinzukomme, dass sie häufig nicht über eine Parteikasse, sondern über Abstimmungskomitees finanziert und organisiert würden. Auch diese parteiunabhängigen Akteure müssten zu einer Veröffentlichung von Zuwendungen verpflichtet werden.
Der Bundesrat zeigte in seiner Stellungnahme keine Absicht, bei der Parteien- und Abstimmungsfinanzierung für mehr Transparenz zu sorgen. Einerseits habe die Greco für Abstimmungen keine Handlungsempfehlungen gegeben und andererseits habe das Parlament erst kürzlich – die Regierung verwies auf eine parlamentarische Initiative der RK-NR – auf die Einführung von entsprechenden Massnahmen verzichtet. Zudem wären die Eigenheiten des politischen Systems mit einem Gesetz zu Partei- und Abstimmungsfinanzierung nicht vereinbar: privates Engagement im Rahmen des Milizsystems, die kantonale Autonomie in diesen Fragen, aber auch die direkte Demokratie, in deren Rahmen sich Parteien besonders stark auch finanziell betätigen müssten, würden durch mehr Transparenz eher behindert. Diese Ausführungen hatte der Bundesrat bereits bei seiner Antwort an die Greco verwendet.
In der Ratsdebatte machte Bundesrätin Simonetta Sommaruga zudem klar, dass die Idee bei den Parteien – mit Ausnahme der SP – auf wenig Gegenliebe stosse. Dies hätten die Von-Wattenwyl-Gespräche gezeigt, die 2014 mit den Parteien zu diesem Thema geführt worden waren. Die SP-Magistratin wies freilich auch auf die Transparenz-Initiative hin, die im April 2016 lanciert worden war und mit der es vielleicht möglich werde, dass die Bevölkerung über das Thema befinden könne. Die Nationalrätinnen und Nationalräte schienen in der Tat keine Lust zu haben, hier selber tätig zu werden. Beide Motionen wurden nur von 67 Stimmen aus den Fraktionen der GP, der SP, der GLP und der BDP (mit Ausnahme von Hans Grunder) und vereinzelten Stimmen aus der CVP unterstützt. Gegen mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung stimmten 122 Volksvertreterinnen und -vertreter (1 Enthaltung) und gegen ein Kampagnenfinanzierungsgesetz fanden sich 121 Stimmen (2 Enthaltungen).

Transparenz bei der Parteienfinanzierung (Mo. 15.3714)
Dossier: Finanzierung der Politik

Im Vorjahr hatte der Ständerat eine Motion Kuprecht (svp, SZ) befürwortet, die Vereine von der Steuerpflicht befreien will. Vereine, die ihre Erträge und Vermögensmittel für ideelle Zwecke, namentlich die Jugend- und Nachwuchsförderung einsetzen, sollen ganz oder zu einem bestimmten Betrag steuerbefreit werden. Die vorberatende Kommission des Nationalrates folgte der Argumentation des Bundesrates, der vor allem auf Schwierigkeiten der Abgrenzung hingewiesen hatte, und lehnte die Motion ab. Der Nationalrat folgte jedoch dem Ständerat und überwies die Motion. (Zu den Parteispenden siehe auch hier)

Vereine von der Steuerpflicht zu befreien

Mit einer Motion verlangte Ständerat Kuprecht (svp, SZ) Vereine von der Steuerpflicht zu befreien. Speziell Vereine, die ihre Erträge und Vermögensmittel für ideelle Zwecke, namentlich die Jugend- und Nachwuchsförderung einsetzen, sollen ganz oder zu einem bestimmten Betrag steuerbefreit werden. Kuprecht argumentierte, dass Vereine eine wichtige Funktion für die Gesellschaft erfüllen und deshalb einer Spezialbehandlung durch die Steuerbehörde sinnvoll sei. In seiner Antwort lobte der Bundesrat denn auch die vielfältigen Funktionen von Vereinen und deren Verdienste für die Gesellschaft. Er stellte sich der Motion jedoch ablehnend gegenüber, da die Abgrenzung von Selbsthilfezwecken und ideellem Handeln in der Praxis schwer umzusetzen sei und ausserdem die Jugend- und Nachwuchsförderung bereits unter geltendem Recht steuerbefreit sei. Der Ständerat nahm jedoch die Motion an.

Vereine von der Steuerpflicht zu befreien

Nachdem der Bundesrat in der Begründung seiner Ablehnung gegen die Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) deutlich gemacht hatte, dass er für eine Änderung der Rechnungslegungsvorschriften und einer Sonderbehandlung von Banken gegenüber anderen Unternehmen keine Notwendigkeit sehe, lehnte der Nationalrat den Vorstoss der Baselbieter Genossin mit 124 zu 64 Stimmen diskussionslos ab. Ziel der Motion wäre gewesen, die Banken gesetzlich zu einer Offenlegung von Zahlungen an politische Parteien und/oder Kampagnen zu verpflichten, was in der grossen Kammer lediglich bei allen Mitgliedern der grünen und der SP-Fraktion, sowie zwei CVP-Mitgliedern auf offene Ohren stiess.

Banken sollen Spenden ausweisen müssen (Mo. 08.4049)
Dossier: Finanzierung der Politik

Die SP verfolgte die Idee einer gesetzlichen Limitierung der Ausgaben für Kampagnen weiter und kündigte an, die Lancierung einer Volksinitiative zu diesem Thema zu prüfen. Im März wurde einer parlamentarischen Initiative (07.471) mit der Forderung, die Ausgaben für Wahlkampagnen gesetzlich zu beschränken, vom Ständerat keine Folge gegeben. Mit Vorstössen zur Offenlegung der Spender und für eine staatliche Parteienfinanzierung war die SP bisher ebenfalls stets gescheitert. Neue Nahrung erhielten die SP-Forderungen im Herbst durch die Bankenkrise. Die Sozialdemokraten kritisierten die Parteispenden von Grossbanken heftig und zeigten sich insbesondere verärgert darüber, dass die staatlich unterstützte UBS weiterhin Spenden an Parteien ausrichten kann. Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) reichte eine Motion mit der Forderung ein, dass Banken in ihrer Rechnungslegung Spenden an Parteien oder für politische Kampagnen ausweisen sollen.

Banken sollen Spenden ausweisen müssen (Mo. 08.4049)
Dossier: Finanzierung der Politik

Mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung forderte die Grüne Fraktion im Nationalrat. In einer Motion verlangte sie die Offenlegung der Parteifinanzen. Auch Wahl- und Abstimmungskomitees sollten per Gesetz zur Rechenschaft über ihre Finanzierung verpflichtet werden. Parteipräsident Baumann (gp, BE) argumentierte, die Schweizer Bevölkerung habe ein Anrecht auf diese Information, werde sie doch immer stärker durch anonyme politische Werbung beeinflusst. Unterstützung erhielt die Fraktion von Gross (sp, ZH), der die Legitimation der Demokratie in Gefahr sieht, wenn im Abstimmungs- und Wahlkampf nicht offen und fair gespielt werde. Bundeskanzlerin Huber vertrat die Meinung, dass die Einrichtung der dazu notwendigen Kontroll- und Sanktionsmassnahmen nicht zu bewerkstelligen sei. Mit 109 zu 59 Stimmen wurde die Motion schliesslich abgelehnt.

Mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung (Mo. 00.3033)
Dossier: Finanzierung der Politik