Im Juni verabschiedeten die EU-Aussenminister die verbleibenden Mandate für die zweite Runde der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Eine Einigung bei der Zinsbesteuerung kam im Berichtsjahr noch nicht zustande. In seiner Antwort auf eine Interpellation Gysin (sp, BS) schloss der Bundesrat eine allfällige Ausweitung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU auf Entwicklungsländer aus. Die laufenden Verhandlungen mit der EU stellten eine grosse Konzession der Schweiz dar, die nur vor dem Hintergrund der engen wirtschaftlichen Beziehungen zu verstehen seien. Anders als in der internationalen Handelspolitik gebe es im internationalen Steuerrecht keine Meistbegünstigungsklausel; somit würden EU-Nichtmitgliedstaaten und Entwicklungsländer auch nicht diskriminiert.

Ausweitung des Zinsbesteuerungsabkommens auf Entwicklungsländer