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Im Moment unterlägen die Leistungen von Ärztenetzen zur koordinierten Heilbehandlung der Patientinnen und Patienten im Rahmen von Managed Care gemäss Ruth Humbel (cvp, AG) der Mehrwertsteuer, da sie nicht als Heilbehandlung anerkannt seien. Dadurch werde «ein wesentlicher Teil der erwirtschafteten Einsparungen abgeschöpft». Daher wollte sie den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, die entsprechenden Leistungen als Teil der Heilbehandlung zu definieren und von der Mehrwertsteuer auszunehmen. Der Bundesrat zeigte sich bereit, dieser Forderung bei Managed Care Leistungen, nicht aber bei rein administrativen Leistungen nachzukommen, und empfahl die Motion zur Annahme. Stillschweigend folgte der Nationalrat in der Wintersession 2019 diesem Antrag.

Keine Behinderung der hausärztlich koordinierten Versorgung durch den Fiskus (Mo. 19.3892)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Die Frage, ob Unternehmen ebenfalls eine Radio- und Fernsehabgabe zu entrichten haben, fand in der Wintersession 2019 im Ständerat eine – zumindest vorläufige – Antwort. Auf Anraten einer klaren Kommissionsmehrheit gab der Ständerat einer parlamentarischen Initiative Rutz (svp, ZH) mit der Forderung nach Befreiung der Unternehmen von der Abgabepflicht mit 14 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung keine Folge. Mit diesem Votum verdeutlichte die kleine Kammer den Graben zwischen den beiden Räten in dieser Frage. Der Nationalrat hatte sich zuvor ebenso wie die KVF-NR wohlwollend zum Anliegen geäussert. Somit bleibt die mit Annahme des RTVG beschlossene Regelung bestehen, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab CHF 500'000 abgabepflichtig sind. Gleichwohl sahen auch die KVF-SR und ihr Rat gegebenenfalls Handlungsbedarf, sie wollten jedoch die für Mitte 2020 in Aussicht gestellte Überprüfung des Erhebungssystems abwarten. Umstritten ist insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Unternehmensabgabe. Die Höhe dieser Abgabe ist gemäss Verordnung in nur sechs Tarifstufen geregelt. So etwa erbringt ein Unternehmen mit CHF 5 Mio. Jahresumsatz mit CHF 2'280 eine gleich hohe Abgabe wie ein Unternehmen mit einem Umsatz von knapp CHF 20 Mio. Anfang Dezember 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Tarifstufen als verfassungswidrig eingestuft. Im selben Jahr hatten die Kommissionen bereits einer parlamentarischen Initiative Wicki (fdp, NW) Folge gegeben, die eine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften, Holdings und dauerhaft miteinander verbundenen Unternehmen verhindern will (Pa.Iv. 19.413).

Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen

Anfang Dezember erging ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen. Daraus ging hervor, dass die sechs Tarifstufen für die Festlegung der Unternehmensabgabe verfassungswidrig sind. Das Bundesverwaltungsgericht gab folglich einem beschwerdeführenden Unternehmen aus dem Kanton Bern recht, das die Höhe der Abgabe beanstandet hatte. Gleichwohl hielt das Gericht fest, dass trotz der Verfassungswidrigkeit keine Rückzahlung oder Reduzierung der Unternehmensabgabe zu erfolgen habe. Ferner solle die inkraftstehende Regelung bis zum Erlass einer neuen Norm weiterhin angewendet werden. Nur so könne Rechtssicherheit garantiert werden. Die ESTV, welche die Abgaben auch weiterhin erheben wird, musste in der Folge zusammen mit dem BAKOM das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts prüfen und entscheiden, ob eine Beschwerde innert der 30-tägigen Beschwerdefrist eingegeben werden soll.

Die Änderung der Tarifstufen ist aber nicht Sache der Verwaltung, sondern unterliegt dem Gesetzgebungsprozess und damit dem Parlament. Der Bundesrat hatte bereits vor diesem Urteil den Beschluss gefasst, die Höhe der Tarife für die Unternehmensabgabe bis 2020 überprüfen zu wollen. Ungeachtet der weiteren Vorgänge dürfte das Urteil Wasser auf die Mühlen verschiedener parlamentarischer Vorstösse bezüglich der Mediensteuer giessen, so beispielsweise des Postulats Abate (fdp, TI; Po. 19.3235) oder der parlamentarischen Initiative Regazzi (cvp, TI; Pa.Iv. 19.482).

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich Unternehmensabgabe Radio und TV
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Im September 2017 reichte Erich Hess (svp, BE) eine parlamentarische Initiative ein, mit der er die Schwelle der Mehrwertsteuerpflicht für Unternehmungen mit Sitz in der Schweiz auf einen Umsatz von CHF 150'000 erhöhen wollte. Die aktuelle Schwelle von CHF 100'000 werde schnell erreicht, zudem gelte die höhere Schwelle bereits für gemeinnützige Organisationen und ehrenamtliche Vereinigungen. Da die Mehrwertsteuer gerade für KMU und Start-ups überproportional grossen bürokratischen Aufwand mit sich bringe, solle diese Schwelle für alle juristischen Personen vereinheitlicht werden. Anklang fand die Initiative bei der WAK-NR, die ihr mit 13 zu 11 Stimmen Folge gab, nicht aber bei ihrer Schwesterkommission, welche die bestehende Umsatzgrenze für angemessen hielt und die die Initiative mit 4 zu 3 Stimmen ablehnte. Obwohl die Mehrheit der WAK-NR ihre Zustimmung im Oktober 2019 in einem Kommissionsbericht noch einmal unterstrich, lehnte der Nationalrat die parlamentarische Initiative mit 106 zu 78 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gegen den Willen der SVP- und der FDP.Liberale-Fraktion sowie vereinzelter weiterer Stimmen ab. Die Kommissionsminderheit hatte Ablehnung beantragt, weil die Erhöhung der Schwelle eine Verschärfung der Wettbewerbsverzerrungen und der Konkurrenzsituation gegenüber ausländischen Anbietern sowie Steuerausfälle von CHF 100 Mio. zur Folge hätte.

Mehrwertsteuerpflicht generell ab 150 000 Franken Umsatz

Im November 2019 entschied die KVF-NR, der Standesinitiative des Kantons Genf, die einen Verbleib der TV-Nachrichtenabteilung in Genf forderte, keine Folge zu geben. Sie orientierte sich dabei am Beschluss, den sie bereits bei der Behandlung von fünf gleichlautenden parlamentarischen Initiativen gefasst hatte, die die Festschreibung der SRG-Produktionsstandorte im Gesetz gefordert hatten, und verabschiedete das Geschäft mit 15 zu 8 Stimmen und dem Antrag auf keine Folge geben an den Nationalrat.

Die TV-Nachrichtenabteilung soll in Genf bleiben (Kt.Iv. 19.306)

Das Hin und Her zur parlamentarischen Initiative Rutz (svp, ZH), nach der die Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen zu streichen sei, ging noch weiter. Nach dem nationalrätlichen Ja hielt die KVF-SR an ihrer früheren Haltung fest und beantragte erneut, der Initiative keine Folge zu geben. Ihre Argumentation blieb weitgehend identisch; es sei verfehlt, eine erst vor kurzer Zeit beschlossene Regelung zu sistieren, erklärte die Kommission. Die bei einer Abschaffung der Besteuerung wegfallenden CHF 170 Mio. seien sowohl für die SRG als auch für private Radio- und Fernsehstationen relevant. Die Kommission war ferner der Meinung, dass vor einer allfälligen Systemänderung die bestehende Praxis überprüft werden müsse.

Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen

Ohne grosse Umschweife entschied sich der Ständerat in der Herbstsession 2019 in Übereinstimmung mit einer ähnlich knappen Erklärung der WAK-SR – jedoch ausdrücklich ohne den Segen des Finanzministers – dafür, der Motion Page (svp, FR) für eine Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen bei der Mehrwertsteuer zuzustimmen und damit eine neue Ausnahme im Mehrwertsteuergesetz zu schaffen.

Mehrwertsteuer. Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen (Mo. 17.3657)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Die von Nationalrat Rutz (svp, ZH) formulierte Forderung, die Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen zu streichen, hatte eine erste wichtige Hürde überstanden, als die KVF-NR dem Anliegen im November 2018 zugestimmt hatte. Einen Dämpfer hatte das Geschäft dann mit der deutlichen Ablehnung in der Schwesterkommission erlitten. Mit diesem Nein war nun wieder die Kommission des Rates am Zuge, in dem die Initiative eingereicht worden war. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates blieb im September 2019 ihrem ersten Votum treu und bestätigte ihre Zustimmung. Mit 15 zu 9 Stimmen deckte sich das Stimmverhältnis mit jenem der ersten Medienmitteilung. Die Mehrheit der Kommission war der Ansicht, dass Versprechungen, die im Umfeld der No-Billag-Initiative geäussert worden waren – die Schärfung des Service-public-Auftrags und die Erzielung von Einsparungen durch die SRG –, umzusetzen seien. Auch das Argument, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen ohnehin bereits privat die Empfangsgebühr zu entrichten hätten und dass dies eine Doppelbelastung darstelle, verfing. Damit beantragte die Kommissionsmehrheit dem Nationalrat, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Dass es dagegen verfrüht sei, eine erst kürzlich beschlossene Regelung wieder anzupassen, war die Ansicht der Kommissionsminderheit, die sich damit auf den Standpunkt der Mehrheit der KVF-SR stellte.
Der Nationalrat behandelte das Geschäft in der Herbstsession 2019. Gregor Rutz verteidigte sein Anliegen, dessen Einreichung nunmehr fast zwei Jahre her war, mit der Begründung, dass die Abgabenerhebung für mehrwertsteuer-abgabepflichtige Unternehmen absurd sei. Es sei beispielsweise unsinnig, einzelne einfache Arbeitsgemeinschaften zu belasten, die nur kleine Erträge erwirtschafteten, nur weil sie im Mehrwertsteuerregister eingetragen seien. Dass die Geschäftsführung der SRG überdies bereits Sparmassnahmen angekündigt habe, zeige, dass diese Änderung finanziell möglich sei. Die Gegner der Initiative, vorwiegend aus dem links-grünen Lager, entgegneten derweil, dass bereits ein erheblicher Teil der Firmen abgabebefreit sei, nämlich all jene mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 500'000. Es gelang der Minderheit Aebischer (sp, BE) jedoch nicht, das Ratsplenum von einem Nein zu überzeugen. Der Nationalrat gab der Initiative in der Herbstsession 2019 mit 106 zu 68 Stimmen und 4 Enthaltungen Folge.

Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen

«Die TV-Nachrichtenabteilung soll in Genf bleiben.» Die so lautende Standesinitiative des Kantons Genf, welche der Genfer Grosse Rat mit 76 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet hatte, wollte für klare Verhältnisse in der Programmproduktion der SRG in der Romandie sorgen. Dieser Antrag des Genfer Kantonsparlaments reihte sich in eine Vielzahl von Vorstössen ein, die die Frage nach den Produktionsstandorten der Radio- und Fernsehanstalt erörtern wollten. Drei Punkte wollte der Kanton Genf erreichen: Ein besseres Gleichgewicht bei den audiovisuellen Tätigkeiten der RTS in der Westschweiz; den Erhalt der Fernsehnachrichtenabteilung in Genf; sowie den Erhalt der Radiotätigkeit in Bern. Ausgelöst worden war die Initiative durch die mögliche Konzentration der Programmproduktion am Standort Lausanne.
Im August 2019 wurde in der KVF-SR über die Standesinitiative beraten. Dort fand das Anliegen aber kein Gehör. Die Haltung der Kommission war bereits bekannt und konsolidiert, seit sie im Frühjahr 2019 eine ähnliche parlamentarische Initiative Vonlanthen (cvp, FR; Pa.Iv. 18.449) behandelt hatte. Die Frage der Standorte solle nicht auf Gesetzesstufe geregelt werden, zudem reichten die Vorgaben des RTVG und der Konzession bezüglich der sprachregionalen Angebote aus, argumentierte die Kommission einstimmig.
Mit dem Nein aus der Kommission standen die Zeichen für einen Meinungsumschwung in der kleinen Kammer schlecht. Die zusammen mit den parlamentarischen Initiativen aus dem Nationalrat behandelte Genfer Standesinitiative hatte im Ständerat keine Chance. Kommissionssprecher Janiak (sp, BL) gab an, dass die SRG-Leitung intensive Gespräche mit der Genfer Regierung führe und dass eine Lösung erarbeitet werde. Selbst der Genfer Ständerat Robert Cramer (gp, GE) verzichtete darauf, die Standesinitiative zur Annahme zu empfehlen. Er habe zur Kenntnis genommen, dass man nicht das Recht habe, in die Organisation der SRG einzugreifen, betonte er zerknirscht. («J'ai donc pris note que nous n'avions pas le droit d'intervenir sur la façon dont la SSR s'organise.»)

Die TV-Nachrichtenabteilung soll in Genf bleiben (Kt.Iv. 19.306)

In der Herbstsession 2019 wurde die Frage der Konzentration der Programmproduktion der SRG erneut im Parlament behandelt. Der Ständerat musste sich mit fünf parlamentarischen Initiativen befassen, zu der bereits viel debattiert wurde. Die ablehnende Haltung der Kommission wurde eingangs von Kommissionssprecher Janiak (sp, BL) kurz dargelegt – er wolle darauf verzichten, eine erneute «epische Debatte» zu lancieren, erklärte er. Besonders der Austausch mit den Leitungsgremien der SRG sei informativ gewesen. Die Kritik der Öffentlichkeit und Politik sei von der SRG gehört worden und der Konzern sei bereit, einzelne Anpassungen in der Audiostrategie zu vollziehen. Ebenso bliebe man beim Beschluss, für Radio und Fernsehen je eigene Chefredaktionen zu führen. Dass ein Teil der Radioproduktion in Bern verbleibe, sei ebenfalls gesichert, etwa die Bundeshausredaktion und das Regionaljournal Bern Freiburg Wallis – die Gründe dafür liegen auf der Hand –, aber auch einzelne Hintergrundsendungen. Eine langwierige Debatte wurde dann tatsächlich nicht losgetreten. Hans Stöckli (sp, BE) brachte es auf dem Punkt, als er anmerkte, dass eine Ablehnung der Initiativen einen grossen Vertrauensbeweis gegenüber der SRG darstellen würde. An diesem werde sie gemessen, warnte er aber sogleich. Dem Nein stand kein anderslautender Antrag entgegen, weswegen die Initiativen stillschweigend abgeschrieben wurden. Damit war die Thematik vorerst vom Tisch – mindestens hinsichtlich bundespolitischer Vorgänge. Die Standortfrage hatte jedoch nicht nur die Politik ein Jahr lang beschäftigt, sondern auch eine umfassende gesellschaftliche Debatte ausgelöst.

Fünf parlamentarische Initiativen gegen Wegzug des Radiostudios Bern

Die Umsatzgrenze für die Befreiung nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuerpflicht in der Höhe von CHF 150'000 werde heute von zahlreichen Vereinen überschritten, erklärte Olivier Feller (fdp, VD) im Juni 2017. Deren ehrenamtlicher Einsatz, unter anderem auch in der Ausbildung Jugendlicher, solle aber honoriert und die Umsatzgrenze entsprechend angehoben werden, forderte er in einer parlamentarischen Initiative. Eine neue Umsatzgrenze von beispielsweise CHF 500'000 hätte mit jährlichen Steuereinbussen von CHF 5 bis 10 Mio., wie der Bundesrat im Rahmen einer Interpellation Feller (Ip. 17.3029) erklärt habe, verkraftbare Folgen, so Feller weiter. Dieser Einschätzung stimmte im September 2018 auch die WAK-NR zu, die der Initiative mit 18 zu 2 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) Folge gab. Im August 2019 stimmte die WAK-SR der Entscheidung ihrer Schwesterkommission mit 5 zu 1 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) zu, weshalb die nationalrätliche Kommission nun während zweier Jahre eine entsprechende Vorlage ausarbeiten wird. Diese Arbeiten begann die Kommission im Oktober 2019 damit, dass sie die Verwaltung mit einem Bericht zu offen gebliebenen Fragen beauftragte.

Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht

Die Frage, wo die SRG ihre Programmproduktion ansiedeln soll, blieb über den Sommer 2019 hinweg ein brisantes Thema. Nachdem fünf Initiativen die Hürde Nationalrat genommen hatten, war der Ständerat wieder am Zug. Im August 2019 musste sich die KVF-SR erneut zu dieser Frage äussern, nachdem sie zuvor bereits bei der gleichlautenden Initiative Vonlanthen empfohlen hatte, keine Folge zu geben. Bei dieser Haltung aus dem Frühjahr blieb sie und beantragte dem Ratsplenum, die Initiativen abermals nicht zu unterstützen. In ihrer Sitzung hatte die Kommission auch die SRG-Spitze angehört, nachdem im Nachgang an den Beschluss des Nationalrates publik geworden war, dass doch einige Sendungsgefässe weiterhin am Standort Bern produziert werden sollten. Die Kommission nahm vom aktuellen Stand der Planung Kenntnis und stellte fest, dass die Konzernleitung an ihrer neuen Audiostrategie festhalten wolle. Im Übrigen zeigte die KVF-SR nach wie vor kein Verständnis für das Anliegen der Initianten, sich in die wirtschaftlichen und strategischen Belangen der Konzernleitung der SRG einzumischen. Mit 11 zu 1 Stimme fasste die Kommission ihren Ablehnungsantrag.

Fünf parlamentarische Initiativen gegen Wegzug des Radiostudios Bern

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Zusammenfassung
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Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht

Beruhend auf einer parlamentarischen Initiative Feller (fdp, VD) erhöhten National- und Ständerat 2021 die Umsatzgrenze für die Befreiung nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuerpflicht von CHF 150'000 auf CHF 250'000. Die Befürwortenden dieser Erhöhung wollten damit die ehrenamtliche Arbeit unterstützen, während sie die Gegnerschaft als Wettbewerbsverzerrung gegenüber des Gastgewerbes erachtete.
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Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht

Im Sommer 2019 stimmten die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte einer parlamentarischen Initiative Wicki (fdp, NW) zu respektive gaben ihr Folge. Der Initiant hatte mit seinem Anliegen vor, die Abgabepflicht für Unternehmen bezüglich der Empfangsgebühren, wie sie im RTVG vorgesehen ist, zu modifizieren. Seiner Meinung nach müsse die Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften aufgehoben werden, erklärte Wicki. Arbeitsgemeinschaften, darunter zählt er auch Tochterunternehmen oder andere, beispielsweise durch Holdings miteinander verbundene Unternehmen, sollen die Empfangsgebühr nicht entrichten müssen, wenn diese bereits durch die gemeinsame Körperschaft bezahlt wurde. Die Änderung des RTVG und die neue Bemessung der Abgabepflicht über den Umsatz der Firmen habe zwar zu einer Erleichterung geführt, dadurch sei aber auch eine Doppelbesteuerung entstanden, weil auch teilweise ausgegliederte Arbeitsgemeinschaften steuerpflichtig geworden seien. Gleicher Meinung waren – neben elf Mitunterzeichnenden – auch die beiden Berner Nationalräte Wasserfallen (fdp, BE) und Grossen (glp, BE), die je eine gleichlautende parlamentarische Initiative eingereicht hatten.

Die KVF-SR unterstützte das Anliegen mit 9 zu 2 Stimmen und einer Enthaltung. Vorherrschende Meinung war, dass durch die aktuelle Gesetzgebung der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen verletzt werde und ferner auch der Wille des Gesetzgebers unzureichend wiedergegeben werde. Die ständerätliche Kommission begrüsste in diesem Sinne die Stossrichtung der Initiative und eine Ausnahmeregelung für Arbeitsgemeinschaften. Ins gleiche Horn stiess die KVF-NR, die nicht nur die Argumentation ihrer Schwesterkommission teilte, sondern auch den gleichlautenden Initiativen Grossen (Pa.Iv. 19.412) und Wasserfallen (Pa.Iv. 19.411) Folge gab (mit jeweils 19 zu 5 Stimmen). Letztere beiden müssen in der KVF-SR noch traktandiert werden. Weil jedoch die Initiative Wicki in beiden Kommissionen bereits grünes Licht erhielt, stand als nächster Schritt bereits die Ausarbeitung des entsprechenden Gesetzesentwurfs an.

RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften (Pa.Iv. 19.411, 19.412, 19.413)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Die parlamentarische Initiative «Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen», die von Gregor Rutz (svp, ZH) Anfang 2018 eingereicht worden war, wurde von der KVF-SR im Sommer 2019 nicht gutgeheissen. Mit 10 zu 2 Stimmen lehnte sie die Initiative deutlich ab und stiess damit das Votum ihrer Schwesterkommission um. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit sollte die erst 2015 beschlossene und per Januar 2019 in Kraft getretene Regelung nicht bereits wieder angepasst werden. Die Kommission wollte zudem mit Änderungen warten, bis das neue Erhebungssystem besser beurteilt werden könne.

Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen

Die fünf parlamentarischen Initiativen Pfister (cvp, ZG; Pa.Iv. 18.448), Rytz (gp, BE; Pa.Iv. 18.450), Landolt (bdp, GL; Pa.Iv. 18.451), Jans (sp, BS; Pa.Iv. 18.456) und Rösti (svp, BE; Pa.Iv. 18.457), die alle die Festschreibung der SRG-Produktionsstandorte im Gesetz zum Ziel hatten, standen in der Sommersession 2019 im Nationalrat zur Debatte. Die vorberatende KVF-NR hatte beantragt, den Initiativen keine Folge zu geben. Eine Minderheit Egger (csp, VS) beantragte Folge geben.
Die Debatte wurde durch Nationalrat Pfister eröffnet. Seiner Meinung nach leide die Medienqualität bei einer Konzentration, wenn Entscheidungsträger und Journalisten an einem Ort vereint seien, denn die Perspektive der Berichterstattung ändere je nach örtlicher Nähe oder Distanz. Wenn immer mehr Journalisten nur noch aus Zürich über den Rest der Schweiz berichteten, ergehe es der SRG schlecht. Als Zentralschweizer wisse er, wovon er rede, da die Verlage aus dem Aargau oder Zürich bereits alle grossen Medien steuerten. Diese Argumentationslinie teilten die weiteren Initianten in ihren Reden. Martin Landolt erinnerte überdies an die No-Billag-Abstimmung und betonte, das Stichwort «Kohäsion» sei damals häufig genannt worden. Doch genau diese stehe nun wieder auf dem Spiel. Auch wenn er ökonomische Entscheide wie eine Standortkonzentration üblicherweise verstehe, könne er dies für die SRG nicht gelten lassen. Bei einem öffentlich finanzierten Unternehmen könne die Politik durchaus Leitplanken definieren. Seinen Antrag auf Folge geben schloss er mit der Anmerkung, dass möglicherweise im Rahmen der Gesetzgebung ja noch bessere Lösungen gefunden werden könnten. Die Annahme der Initiativen würde erst einmal den Handlungsbedarf dokumentieren.
Kommissionssprecher Candinas (cvp, GR) breitete daraufhin die Gegenargumente aus. Die Kommissionsmehrheit teile die Meinung der Mehrheit ihrer Schwesterkommission, wonach kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. Überdies vertrat er energisch die Haltung, dass die Politik der SRG keine operativen Vorgaben machen solle. Sehr wohl nehme die Politik die Aufgabe wahr, Rahmenbedingungen zu definieren, aber die SRG solle unabhängig bleiben, statt staatlich gelenkt zu werden. Zu bestimmen, was wo produziert werden solle, sei «völlig übertrieben».
Die Argumente des Kommissionssprechers verfingen aber nicht. Entgegen dem Kommissionsantrag nahm das Plenum die Initiativen mit 120 zu 54 Stimmen und 10 Enthaltungen an. Dabei waren die Fraktionen der FDP.Liberalen und der SVP recht gespalten. Geeint trat das linke Lager auf, das wie die BDP und eine Grossmehrheit der CVP beinahe geschlossen für Folgegeben stimmte. Geschlossen gegen Folgegeben votierte einzig die GLP.
Nach dem Rückzug der Initiative Vonlanthen eine Woche zuvor musste sich der Ständerat nun erneut mit der Thematik befassen.

Fünf parlamentarische Initiativen gegen Wegzug des Radiostudios Bern

Im Rahmen seines Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 beantragte der Bundesrat dem Parlament, das Postulat der KVF-NR mit der Forderung nach einer Überprüfung der Anzahl SRG-Sender als erfüllt abzuschreiben. Er verwies dabei auf die neue SRG-Konzession, welche die Pflichtprogramme zur Erfüllung des Service-public-Auftrags klar definiert. Um die Unverwechselbarkeit der SRG-Programme im Hinblick auf den Service-public zu garantieren, finden sich in der Konzession ferner erhöhte Anforderungen an die Programmqualität und an die Abgrenzung zu privaten Sendern. In der Sommersession 2019 schrieb der Nationalrat das Geschäft ab.

Kommissionspostulat verlangt Überprüfung der Anzahl SRG-Sender
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Mit seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 beantragte der Bundesrat dem Parlament, die Motion Darbellay (cvp, VS) mit der Forderung nach einer Erhöhung der Gebührenanteile für Radio- und Fernsehstationen als erfüllt abzuschreiben. Bereits im Oktober 2017 hatte der Bundesrat beschlossen, den Gebührenanteil für konzessionierte Stationen per 2019 von CHF 67.5 Mio auf CHF 81 Mio. anzuheben, womit er die im Rahmen der RTVG-Revision eingeführte Spannbreite von 4 bis 6 Prozent vollständig und in Übereinstimmung mit der Forderung der Motion ausgeschöpft hatte. Das Parlament schrieb die Motion in der Sommersession 2019 ab.

Gebührenanteil für Radio- und Fernsehstationen auf 6 Prozent erhöhen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Mit der neuen Konzession wird die SRG ab 2019 verpflichtet, in ihrem Jahresbericht jeweils die Kosten von Sendungen oder Formaten, Sparten und Sendern auszuweisen. Dies entspricht der Forderung einer überwiesenen Motion Wasserfallen (fdp, BE), die von der SRG eine transparentere Kostenrechnung gefordert hatte. Im Rahmen der Behandlung des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 schrieb das Parlament die Motion deshalb auf Antrag des Bundesrates in der Sommersession 2019 ab.

SRG. Kostentransparenz schaffen und Kosteneffizienz steigern (Mo. 15.3603)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Mit Inkrafttreten der neuen SRG-Konzession wird die SRG verpflichtet, in einen permanenten Dialog mit der Öffentlichkeit zu treten. Insbesondere soll die Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, sich über Online-Plattformen über die Programme auszutauschen. Dies entspricht der Forderung eines Postulats Rickli (svp, ZH), weswegen der Bundesrat den Vorstoss im Rahmen seines Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 zur Abschreibung beantragte. Diesem Antrag kam das Parlament in der Sommersession 2019 nach.

Annahme eines Postulats über die Mitspracherechte bei der SRG (13.3097)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Eine Verringerung des Aufwandes von KMU bezweckte Lorenz Hess (bdp, BE) mit seiner Motion für eine halbjährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer auch für die effektive Abrechnungsmethode zu erreichen. Aktuell muss die Mehrwertsteuerabrechnung anhand der effektiven Abrechnungsmethode vierteljährlich, mit den alternativen Saldosteuersätzen jedoch nur halbjährlich vorgenommen werden. Eine halbjährliche Abrechnung bei der effektiven Abrechnungsmethode reduziere den bürokratischen Aufwand von zwei Dritteln aller KMU, erklärte der Motionär.
Dieser Darstellung widersprach der Bundesrat: Für Unternehmen mit Vorsteuerüberschüssen – und solche hätten 2015 und 2016 mindestens die Hälfte aller entsprechenden Unternehmen mindestens einmal aufgewiesen – sei eine vierteljährliche Abrechnung aus Liquiditätsgründen attraktiver. Aufwendig für die Unternehmen sei denn auch die Anwendung der Mehrwertsteuer im täglichen Geschäftsverkehr, nicht in erster Linie die Mehrwertsteuerabrechnung, wie auch eine Studie der PWC gezeigt habe.
Diese Argumente überzeugten den Nationalrat jedoch nicht; er nahm die Motion in der Sommersession 2019 mit 127 zu 62 Stimmen an.

Halbjährliche Abrechnung auch für die effektive Abrechnungsmethode (Mo. 17.4126)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Nach dem Ständerat lehnte auch der Nationalrat in der Sommersession 2019 auf Anraten seiner KVF-NR eine Standesinitiative des Kantons Genf mit der Forderung nach Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer auf die Empfangsgebühren an alle Mehrwertsteuerpflichtigen ab, da sich eine gesetzliche Grundlage zur Erfüllung dieser Forderung bereits in Ausarbeitung befand: Nach einem entsprechenden Bundesgerichtsentscheid im Vorjahr hatte sich das UVEK daran gemacht, eine Vorlage für eine pauschale Rückerstattung zu erarbeiten. Diese befand sich zum Zeitpunkt der nationalrätlichen Beratung in der Vernehmlassung.

Standesinitiative aus Genf verlangt Rückerstattung der zu Unrecht vom Bakom erhobenen Mehrwertsteuer
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Die SRG-Produktionsstandorte im Gesetz festschreiben wollte die parlamentarische Initiative Vonlanthen (cvp, FR), die das Plenum des Ständerates in der Sommersession 2019 beschäftigte. Die Kommission hatte beantragt, der Initiative keine Folge zu geben, wie es ihr Sprecher Janiak (sp, BL) im Rat abermals bekräftigte. Im Anschluss an diese Erklärung entwickelte sich eine umfassende und lange Debatte – der Ständerat hielt sich über zwei Stunden mit dem Geschäft auf –, die zahlreiche Argumente für und wider die Initiative hervorbrachte. Letztlich zeichnete sich ab, dass sich eine Mehrheit der Ständerätinnen und Ständeräte mit dem ökonomisch motivierten Standortentscheid der SRG-Leitung abfinden würde und sich aus dem operativen Geschäft des Unternehmens heraushalten wollte. Stellvertretend für diese Position gab etwa Konrad Graber (cvp, LU) zu Protokoll, dass der Ständerat nicht zu einem «Super-Verwaltungsrat» gemacht werden dürfe. Die Diskussion deutete mit zunehmendem Fortschritt auf eine recht deutliche Ablehnung der Initiative hin. Dieser kam jedoch Initiant Vonlanthen zuvor, indem er seinen Vorstoss zurückzog. Dies wiederum stiess Claude Janiak etwas sauer auf. Er war der Meinung, dass die Debatte zu einem Ende und einer Abstimmung gebracht werden solle und dass eine bereits früher gefasste Absicht, die Initiative zurückzuziehen, eingangs der Diskussion hätte geäussert werden sollen. Der Entscheid führte auch zu Unsicherheit: Ständerat Eder (fdp, ZG) wollte gleichwohl eine Abstimmung veranlassen, was jedoch das Geschäftsreglement nicht vorsah. So endete eine langwierige Auslegeordnung zur Frage der SRG-Produktionsstandorte vorerst im Nichts.

Fünf parlamentarische Initiativen gegen Wegzug des Radiostudios Bern

Im Mai 2019 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht zu den Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer. Darin sprach er drei zentrale Aspekte der Frankenüberbewertung an: den Einkaufstourismus, die Wertfreigrenze und die Mehrwertsteuerregime EU und Schweiz.
Als Hauptgrund für den Einkaufstourismus identifizierte er die Preisdifferenz gegenüber den EU15 durch das allgemein höhere Preisniveau sowie durch die Frankenstärke. Letztere habe die Preisdifferenz zwischen 2008 und 2017 von 20 auf 60 Prozent ansteigen lassen. Des Weiteren werde die Preisdifferenz durch die Rückbezahlung der Mehrwertsteuer beim Export aus dem benachbarten Ausland sowie durch die Wertfreigrenze beim Import in die Schweiz, die bei CHF 300 liegt, erhöht. Die Wertfreigrenze erklärte er als verwaltungsökonomische Massnahme zur Vereinfachung der Zollabfertigung, sie sei nicht eingeführt worden, um den Bewohnerinnen und Bewohnern von Grenzgebieten einen steuerfreien Konsum zu ermöglichen. Aufgrund des Bestimmungslandprinzips, dem die EU-Staaten sowie die Schweiz anhängen, falle die Mehrwertsteuer im Land des Leistungsverbrauchs an, weshalb Lieferungen ins Ausland und Einkäufe, die ins Ausland exportiert werden und oberhalb eines Mindesteinkaufsbetrags, der Bagatellgrenze, liegen, mehrwertsteuerbefreit seien. In der Schweiz liegt die Bagatellgrenze bei CHF 300, in Frankreich bei 175 Euro, in Italien bei 155 Euro, in Österreich bei 75 Euro und Deutschland führt auf das Jahr 2020 eine Bagatellgrenze von 50 Euro ein. Durch die fehlende Harmonisierung zwischen der Schweizer Wertfreigrenze und der Bagatellgrenze der Nachbarländer bleibe ein Teil der eingeführten Güter jedoch unversteuert.
Die Auswirkungen der Frankenstärke auf die Mehrwertsteuer könnten nun durch Beachtung dieser Faktoren untersucht werden. Bezüglich des Volumens des Einkaufstourismus lägen jedoch keine gesicherten Daten vor, folglich könne diesbezüglich auch die entgangene Mehrwertsteuer nicht berechnet werden. Berechenbar seien hingegen die Auswirkungen aufgrund nicht weitergegebener Währungsgewinne. Die Einfuhrsteuereinnahmen hätten keinen grossen Einfluss auf die gesamten Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes, erklärt der Bundesrat, weil fast 90 Prozent der Einfuhrsteuern von Unternehmen bezahlt würden. Diese könnten ihre Einfuhrsteuern aber als Vorleistungen wieder von der Mehrwertsteuer abziehen. Damit übereinstimmend gäbe es auch keine Mehreinnahmen, wenn Unternehmen Vorleistungen für Exportgüter importierten, da dort sowohl das Endprodukt als auch die Vorleistungen steuerbefreit seien. Bei importierten Vorleistungen für in der Schweiz verkaufte Endprodukte sei die Frage, ob die Unternehmen die Währungsgewinne an die Kunden weitergeben würden oder nicht. Gäben sie sie weiter, sänken die Mehrwertsteuereinnahmen aufgrund der sinkenden Preise; allenfalls würde dieser Effekt jedoch durch eine steigende Nachfrage aufgehoben. Senkten sie die Preise nicht, blieben auch die Mehrwertsteuereinnahmen gleich, hingegen würden die Gewinnsteuern steigen; dies könnte jedoch auch zu vermehrten Einkäufen im Ausland führen, was wiederum die Mehrwertsteuereinnahmen senken würde. Beziffern konnte der Bundesrat die Mehrwertsteuereinnahmen aufgrund nicht weitergegebener Währungsgewinne auf Importen nicht, er ging jedoch davon aus, dass diese die Mehrwertsteuereinnahmen nicht erhöhten.
Abschliessend ging der Bundesrat auch auf die Folgen verschiedener Reformmöglichkeiten bezüglich des Einkaufstourismus ein.

Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer

Der Freiburger Ständerat Vonlanthen (cvp, FR) reichte in der kleinen Kammer ebenfalls eine gleichlautende parlamentarische Initiative ein, um die SRG-Produktionsstandorte im Gesetz festzuschreiben. Mit diesem sechsten und identischen Vorstoss sollte im Ständerat parallel in den parlamentarischen Prozess eingestiegen werden. Ausgelöst wurden die Initiativen durch den Beschluss der SRG-Spitze, die Radioredaktionen in Zürich zu konzentrieren.
Die KVF-SR befasste sich Ende April 2019 mit der Initiative, also gut drei Monate nachdem ihre Schwesterkommission die fünf Initiativen aus dem Nationalrat diskutiert hatte. Auch das ständerätliche Gremium fasste den Beschluss, der Initiative keine Folge zu geben. Ihr Entscheid fiel jedoch weitaus deutlicher aus – nur eine Person stand für Folgegeben ein. Ein Dutzend Parlamentarierinnen und Parlamentarier lehnte Folgegeben ab, weil sie der Ansicht waren, dass einerseits das Gesetz und die Konzession bereits ausreichende Vorgaben formulierten und andererseits eine Vorgabe der Produktionsstandorte nicht ins Gesetz gehöre. Die Verlagerung der Radioredaktionen habe auch keinen Einfluss auf die Medienvielfalt oder die journalistische Qualität, so die Mehrheitsmeinung in der Kommission. Mit diesem Antrag standen alle sechs parlamentarischen Initiativen unter einem schlechten Stern.

Fünf parlamentarische Initiativen gegen Wegzug des Radiostudios Bern