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Keine Mehrwertsteuer auf subventionierten Aufgaben" beantragte eine Motion der WAK-SR. Die Motion sah vor, dass vom Gemeinwesen ausgerichtete Subventionen zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben, zum Beispiel die Pflege von Schutzwäldern, von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen werden sollen. Mit der Erfüllung dieser Aufgaben, für welche die Kantone respektive Gemeinden Subventionen erhalten, können diese auch Private betrauen. Ob diese mehrwertsteuerpflichtig sind, hängt – wie Stefan Engler (cvp, GR) während der Behandlung im Ständerat erklärte – davon ab, ob ein steuerbares Leistungsverhältnis oder eine nichtsteuerbare Subvention vorliegt, ob sich eine Dienststelle eines Kantons oder einer Gemeinde als autonome Dienststelle qualifiziert und ob es sich um eine hoheitliche Tätigkeit eines Gemeinwesens oder um eine unternehmerische Tätigkeit handelt. In der Praxis lässt das Mehrwertsteuergesetz zur Beantwortung dieser Fragen viel Ermessensspielraum offen und schafft damit entsprechende Unsicherheiten für die Empfänger von Finanzhilfen und Subventionen sowie für die Bundesämter. Entsprechend solle der Gesetzgeber eine klare Abgrenzung vornehmen, so dass diese nicht durch die Praxis der eidgenössischen Steuerverwaltung oder durch einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zustande kommen müsse. Diese Problematik war zwar bereits im Rahmen der letzten Revision des Mehrwertsteuergesetzes diskutiert worden, der Überarbeitungsbedarf war aber als so grundlegend erachtet worden, dass damals darauf verzichtet worden war, der bestehenden Revision eine entsprechende Ergänzung hinzuzufügen.

Sowohl der Bundesrat als auch die WAK-NR sprachen sich für eine Annahme der Motion aus, wiesen jedoch gleichermassen darauf hin, dass das neue Gesetz Gemeinwesen gegenüber privaten Anbietern nicht privilegieren dürfe. Eine Minderheit der WAK-NR beantragte die Ablehnung der Motion – nicht, weil sie keinen Revisionsbedarf sah, sondern weil sie einerseits darauf bestand, dass möglichst viele Aufgaben vom Privatsektor übernommen werden sollen, und sie andererseits bezweifelte, dass die Regelung genügend präzise formuliert werden könne, damit eine Diskriminierung der Privaten gegenüber den Gemeinwesen tatsächlich verhindert werden könne. So sei es beinahe unumgänglich, dass eine entsprechende Revision Gemeinden erlauben würde, anderen Gemeinden ihre Dienste mehrwertsteuerbefreit anzubieten, während Private für dieselben Tätigkeiten mehrwertsteuerpflichtig wären. Nachdem die Motion vom Ständerat ohne Gegenantrag angenommen worden war, folgte der Nationalrat der Mehrheit der WAK-NR mit 120 zu 42 Stimmen bei 10 Enthaltungen und sprach sich ebenfalls für die Motion aus. Nun liegt es an Bundesrat Maurer, die Revision wie versprochen sofort anzugehen und sie noch im Jahr 2017 in die Vernehmlassung zu schicken.

Keine Mehrwertsteuer auf subventionierten Aufgaben (Mo. 16.3431)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

In der Sommersession 2016 ging die Beratung der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in die zweite Parlamentsrunde. In der ersten Lesung hatten National- und Ständerat die Stossrichtung der Teilrevision gutgeheissen, waren sich aber nicht in allen Punkten einig geworden. Dies änderte sich auch in der zweiten Lesung nicht. Grund dafür war die knappe Annahme (93 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen) zweier gleichlautender Einzelanträge Aeschi (svp, ZG) und Bigler (fdp, ZH) im Nationalrat, die eine Praxisänderung beim Vorsteuerabzug forderten und diesen auch bei Leistungen gewähren wollten, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Dadurch könnten beispielsweise Bauherren die Vorsteuer geltend machen und müssten diese erst beim Verkauf oder der Vermietung des Wohnhauses wieder zurückzahlen. Finanzminister Maurer fand wenig Gefallen an diesem Vorschlag, da der Staat dadurch "eine Art Bank" spielen müsse. Die einmaligen Mindereinnahmen schätzte Maurer auf rund CHF 1 Mrd. Für den Antrag hatten im Nationalrat SVP, FDP und BDP gestimmt. Ohne Chance blieb dieser Anpassungsvorschlag dafür im Ständerat. Auf Anraten ihrer Wirtschaftskommission (WAK-SR) stellte sich die kleine Kammer oppositionslos auf die Seite des Bundesrates. Dafür schloss sich die kleine Kammer bei der Frage über die Besteuerung von Subventionen und Leistungen zwischen Gemeinwesen und im Bereich der steuerfreien Grundstückkäufe dem Nationalrat an. Erstere sei, so Kommissionssprecher Schmid (fdp, GR), noch nicht entscheidungsreif und bei Letzterem könne die bisherige Praxis bestätigt werden, auch wenn man sie nicht festschreibe.

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

Im März 2016 behandelte der Ständerat erstmals die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG), die vom Bundesrat im Februar 2015 präsentiert worden war. Wie der Nationalrat zuvor, sprach sich auch der Ständerat dafür aus, dass ausländische Unternehmen neu ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig werden, sofern sie nicht nachweisen, dass sie weltweit weniger als CHF 100'000 Umsatz erwirtschaften. Davon betroffen sind auch Online-Händler, die bis anhin von Steuerfreibeträgen profitierten. Damit war das Kernanliegen der Revision, die Beseitigung des herrschenden Wettbewerbsnachteils von Schweizer Unternehmen bei der Mehrwertsteuer, im Trockenen. Der Bundesrat geht davon aus, dass für die Umsetzung gegen 40 neue Stellen geschaffen werden müssen, diese aber jährlich gegen CHF 40 Mio. in die Bundeskassen spülen werden. Einigkeit herrschte auch bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Einführung einer Margenbesteuerung auf Kunstgegenständen und Antiquitäten, die den Abzug einer fiktiven Vorsteuer ersetzt und jährlich gegen CHF 30 Mio. Einnahmen generieren soll. Zudem sprach sich die kleine Kammer dafür aus, dass elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher zum reduzierten Satz von 2,5% besteuert werden. Die E-Books waren auf Vorschlag der nationalrätlichen Wirtschaftskommission (WAK-NR) in die Revision aufgenommen worden. Überdies segnete der Ständerat auch die von der WAK-NR angeregte Präzisierung der Definition zur Steuerbefreiung von Spenden und Gönnerbeiträgen ab. Diese werden künftig nur noch dann von der Mehrwertsteuer befreit, wenn ein gemeinnütziges Unternehmen, wie beispielsweise die Rega, seinen Gönnerinnen und Gönnern mitteilt, dass auf allfällige Vorteile kein Anspruch besteht. Umstritten war die Frage, wann das Recht, eine Steuerforderung festzusetzen, verjähren soll. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung von 10 auf 15 Jahre war im Nationalrat deutlich abgelehnt worden. Wie bereits zuvor in der grossen Kammer formierte sich auch im Ständerat eine linke Minderheit, die den Regierungsvorschlag unterstütze, jedoch abermals unterlag – mit 14 zu 29 Stimmen. Die kleine Kammer wich ihrerseits in anderen Punkten vom Entwurf des Nationalrats ab. Dem Vorschlag ihrer Wirtschaftskommission (WAK-SR), auf die neue geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe keine Mehrwertsteuer zu erheben, folgte sie stillschweigend. Dies tat sie auch im Falle eines Antrags Hegglin (cvp, ZG), der Leistungen innerhalb von und zwischen Gemeinden, die gesetzliche Aufgaben betreffen, von der Mehrwertsteuerpflicht befreien möchte. Finanzminister Maurer unterstützte den Antrag, da die Differenz Gelegenheit biete, die Frage noch einmal vertiefter zu prüfen.

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

Im Rahmen seiner Botschaft für eine Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes schlug der Bundesrat im Februar 2015 vor, die Motion Cassis (fdp, TI) für eine verbesserte Identifikation von mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen aus dem Ausland abzuschreiben. Die Teilrevision schaffe die gesetzlichen Grundlagen zur geforderten Reduktion der mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsverzerrungen in den Grenzregionen, zudem würden bereits seit Anfang 2015 Daten des Online-Meldeverfahrens und des Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS) zur Durchsetzung der Steuerpflicht ausländischer Unternehmen verwendet, begründete er den Antrag. Stillschweigend stimmten Nationalrat und Ständerat im Herbst 2015 respektive Frühjahr 2016 der Abschreibung zu.

Identifikation von mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen aus dem Ausland

Im Rahmen der Behandlung der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes schrieben National- und Ständerat in der Herbstsession 2015 respektive der Frühjahrssession 2016 die Motion der WAK-NR für eine Reihe kleinerer Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes ab, nachdem der Bundesrat die verlangten Änderungen in der entsprechenden Mehrwertsteuerrevision beantragt hatte.

Kleinere Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes (Mo. 13.3362)

Anfang 2016 gab die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) einer parlamentarischen Initiative de Buman (cvp, FR) Folge, die den bis 31. Dezember 2017 gültigen Sondersatz für Beherbergungsleistungen bei der Mehrwertssteuer (MWST) dauerhaft im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) verankern will. Ein Teil der 14-köpfigen Kommissionsmehrheit (8 stimmten gegen die Initiative, 1 Mitglied enthielt sich seiner Stimme) könne sich, so die WAK-NR, jedoch nur eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Sondersatzes vorstellen.

Dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Im November 2015 gab der Bundesrat bekannt, dass er die auf Ende 2015 versprochene Botschaft zur Revision des Steuerstrafrechts nicht vorlegen werde. Die kritischen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung sowie die Einreichung der Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ hätten gezeigt, dass die Erfolgschancen dieser Revision gering seien. Entsprechend werde er die Revision des Steuerstrafrechts zurückstellen.

Erarbeitung einer Botschaft zur Revision des Steuerstrafrechts

La commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) a déposé un postulat qui requière une analyse comparative des deux systèmes de calcul des droits de douane. L'objectif est de déterminer l'impact d'un système basé sur le poids en comparaison d'un système basé sur la valeur sur l'administration et l'économie. Ce postulat fait écho au postulat 04.3435 qui avait été accepté par le Conseil national. La CER-CN estime que rien n'a été entrepris depuis l'adoption de ce postulat.
Le Conseil fédéral a proposé d'adopter le postulat. Il a été adopté à l'unanimité par la chambre du peuple.
Le rapport sur les avantages et inconvénients du système «ad valorem» (basé sur la valeur) a conforté le Conseil fédéral dans sa position initiale de maintenir le système basé sur le poids. En effet, le rapport explique que l'objectif inhérent de simplification des procédures ne serait pas atteint avec un système «ad valorem». De plus, le rapport précise que la tendance progressive vers des accords de libre-échange devrait progressivement supprimer l'intégralité des droits de douane.
Le postulat a été classé.

Droits de douane. Avantages et inconvénients du passage au système ad valorem pour les produits industriels finis (Po. 14.3013)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)

Anlässlich der Herbstsession 2015 befasste sich der Nationalrat erstmals mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG), die der Bundesrat im Februar 2015 präsentiert hatte. Die grosse Kammer stimmte in den meisten Punkten mit den Vorschlägen der Regierung überein. So sollen neu ausländische Unternehmen ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig werden, sofern sie nicht nachweisen, dass sie weltweit weniger als CHF 100'000 Umsatz erwirtschaften. Davon betroffen sind auch Online-Händler, die bis anhin von Steuerfreibeträgen profitierten. Auch die Ersetzung der fiktiven Vorsteuer auf Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken durch eine Margensteuer wurde vom Nationalrat nicht infrage gestellt. Auf Widerstand stiess hingegen der mit 13 zu 11 Stimmen von der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) nur knapp unterstützte Vorschlag des Bundesrates, Take-Away-Leistungen nur dann unter den reduzierten Steuersatz fallen zu lassen, wenn das Unternehmen sie von gastgewerblichen Leistungen unterscheiden kann. Eine Minderheit Amstutz (svp, BE) störte sich daran, dass es so "allein auf formelle Kriterien gestützt" zu einer Überbesteuerung kommen könnte. Trotz der Unterstützung von SVP und FDP unterlag der Minderheits-Vorstoss, der bei geltendem Recht bleiben wollte, mit 72 zu 97 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die grosse Kammer schuf indes in einigen anderen Bereichen Differenzen zum bundesrätlichen Gesetzesvorschlag. Die Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist von 10 auf 15 Jahre wurde auf Anraten der WAK-NR mit 122 zu 49 Stimmen bei 2 Enthaltungen verworfen. Das von links ins Feld geführte Argument, wonach eine längere Verjährungsfrist zu einem vermehrt konsensuellen Verfahren und damit zu einer Entlastung der Rechtsprechung führen würde, vermochte ausserhalb der eigenen Reihen kaum zu überzeugen. In der Frage der Besteuerung von Parkplätzen von Gemeinden sprach sich der Nationalrat mit 151 zu 21 Stimmen bei 6 Enthaltungen für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus und folgte damit der WAK-NR. Eine Minderheit Maier (glp, ZH), die wie der Bundesrat zur Vereinfachung der Besteuerung die Unterscheidung zwischen Parkplätzen im Gemeingebrauch und allen weiteren Parkplätzen nicht mehr zulassen wollte, stiess mit einer Ausnahme ausschliesslich bei Grünen und Grünliberalen auf Zustimmung. Unbestrittenen waren indes die von der WAK-NR vorgeschlagene Ergänzung, dass neben kostenpflichtigen Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften auch E-Books mit dem reduzierten Satz besteuert werden, und die von der Kommission vorgenommene Präzisierung der Definition zur Steuerbefreiung von Spenden und Gönnerbeiträgen, die nur dann zur Anwendung kommt, wenn ein gemeinnütziges Unternehmen wie die Rega seinen Gönnerinnen und Gönnern mitteilt, dass auf allfällige Vorteile kein Anspruch besteht.

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

In der Herbstsession 2015 stand die Debatte zur Reform der Altersvorsorge 2020 als wichtigstes Traktandum im Sessionsprogramm des Ständerates. Die kleine Kammer hatte über 15 Bundesgesetze zur Reform der Altersvorsorge (Entwurf 1) sowie über den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (Entwurf 2; Verfassungsebene) zu bestimmen. Die SGK-SR hatte zahlreiche Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vorgenommen und brachte 13 Minderheitsanträge ins Plenum. Die Debatte zog sich über drei Tage.

Die Eintretensdebatte behandelte beide Entwürfe gemeinsam. Da Eintreten vollkommen unbestritten war, diente dieser Teil der Debatte den Angehörigen der kleinen Kammer und dem Sozialminister dazu, ausführlich ihre Haltung für die anschliessend stattfindende Detailberatung darzulegen. Die Sprechenden betonten unisono die hohe Wichtigkeit und auch Dringlichkeit der anstehenden Reform. Vor dem Hintergrund, dass die AHV das wichtigste Sozialwerk der Schweiz ist und die Vorlage Millionen Menschen im Land betreffen wird, wurde die Reform als die wichtigste seit Jahren bezeichnet, ja als Garantie zur Erhaltung des Generationenfriedens. Obwohl periodische Anpassungen bei der Altersvorsorge notwendig seien, war seit 20 Jahren keine AHV-Reformvorlage mehr erfolgreich. Entsprechend riefen die Kantonsvertreterinnen und -vertreter dazu auf, verantwortungsvoll zu handeln, die ideologischen Schützengräben zu verlassen und ein Scheitern der komplexen Vorlage an der Urne zu verhindern.

Auch die Kommissionssprecherin Maury-Pasquier (sp, GE) und der Kommissionssprecher Schwaller (cvp, FR) betonten die Wichtigkeit der Vorlage aufgrund des demografischen Wandels. Obwohl die Kommission zahlreiche Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vorgenommen hatte, bleibe das Ziel identisch: Eine Stabilisierung der Altersvorsorge bis ins Jahr 2030. In der Kommissionsdebatte seien die Gemeinsamkeiten grösser gewesen als die Differenzen und der Entscheid für ein finanziell ausgeglichenes Gesamtpaket war einstimmig gefallen.

Die sozialdemokratische Fraktion im Rat erklärte, die Revision müsse in ihrer Gesamtheit auf die Bedürfnisse der Personen mit tiefem und mittlerem Einkommen abgestimmt sein, um an der Urne zu bestehen. Für diese Bevölkerungsgruppen seien die erste und zweite Säule von hoher Wichtigkeit. Während beide Entwürfe, jener des Bundesrats und jener der Kommission, das Ziel eines ausgeglichenen Stands des AHV-Fonds im Jahr 2030 erreichten, schwäche der Vorschlag des Bundesrates die AHV, während jener der SGK-SR sie stärke. Dies komme insbesondere Personen mit tiefem Einkommen zugute. Als einzige Verschlechterung bei der AHV sei im Kommissionsentwurf die Erhöhung des Rentenalters der Frauen übrig geblieben. Die Erhöhung der AHV für Ehepaare und für alle neu Pensionierten bezeichneten die SP-Abgeordneten als Herzstück der Vorlage. Die fixe Erhöhung stärke dabei die soziale Komponente der AHV, und eine Ansiedlung der Kompensationsmassnahmen in der AHV statt in der beruflichen Vorsorge sei kostengünstiger. Eine Erhöhung der AHV-Renten sei schon alleine deshalb notwendig, weil die Renten in den letzten 35 Jahren gegenüber der Lohnentwicklung in Rückstand geraten seien, so die Genossen. Insgesamt sei die Vorlage solide, da Einnahmen und Ausgaben übereinstimmen, und sie sei transparent und verständlich und somit mehrheitsfähig.

Einen ganz anderen Standpunkt vertraten wenig überraschenderweise die Sprecherinnen und Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion. Nachdem sie diverse Vorteile der Vorlage herausgestrichen hatten, erläuterten sie die Gründe für ihre Ablehnung eines AHV-Ausbaus. Dieser funktioniere nach dem Giesskannenprinzip, was angesichts der starken Bevölkerungsalterung nicht finanzierbar sei. Anstatt wie ursprünglich vorgesehen die AHV zu stabilisieren, werde sie durch diesen Ausbau destabilisiert. Das Ausbauvorhaben sei dem Umstand geschuldet, dass man mit der Vorlage implizit zwei hängigen Volksinitiativen – „AHV plus" der SP und „Gegen die Heiratsstrafe" der CVP – habe entgegenkommen wollen. Der fixe Ausbau um CHF 70 stehe bei einer Sanierungsvorlage quer in der Landschaft, eine „Heiratsstrafe", die es zu kompensieren gälte, existiere summa summarum gar nicht. Nicht zuletzt wäre eine Erhöhung ausschliesslich der Neurenten ohnehin ungerecht. In klassisch-liberaler Manier wurde auch angemerkt, eine Erhöhung der Lohnbeiträge würde die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft schwächen. Ganz grundsätzlich, so die Ausführungen, sollten die erste und die zweite Säule nicht vermischt werden und Kompensationen für Kürzungen grundsätzlich in der selben Säule vorgenommen werden.

Auf Seiten der kleinen Mitteparteien zeigte sich Uneinigkeit: Während Verena Diener Lenz (glp, ZH) sich insgesamt mit der Vorlage zufrieden zeigte, kritisierte Werner Luginbühl (bdp, BE) insbesondere den Verzicht der Kommission auf einen Interventionsmechanismus. Beide Räte hätten einem solchen mehrmals zugestimmt. Insgesamt sei die Vorlage zu wenig nachhaltig und um eine Erhöhung des Rentenalters führe letztlich kein Weg herum.

Die Sprecher der SVP-Fraktion betonten, die Reform müsse zwar referendumsfest sein, man könne dem Volk jedoch keinen Sand in die Augen streuen. Für Spezialwünsche sei in der Vorlage kein Platz. Zwar sei der Entwurf der Kommission gegenüber jenem des Bundesrats bereits schlanker, jedoch gefährde der vorgesehene Ausbau der AHV deren Stabilität und sei darüber hinaus nicht notwendig, da die anderen vorgesehenen Massnahmen die durch die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes verursachten Rentenkürzungen kompensieren würden. Entsprechend sei auch eine Erhöhung der Lohnbeiträge, welche aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage ohnehin nicht vertretbar sei, nicht vonnöten, so die Volkspartei. Die Sprecher befürworteten zudem die Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau. Diese sei gemäss neuen Umfragen in der Bevölkerung akzeptiert.

Die CVP-EVP-Fraktion schliesslich, grösste Fraktion im Ständerat, hatte am Kommissionsentwurf in entscheidender Position mitgearbeitet und erklärte sich mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Da das Konzept ausgewogen sei, könne es auch an der Urne akzeptiert werden. Die Sozialeinrichtungen würden mit dem vorliegenden Entwurf stabilisiert und die Renten gesichert. Damit entstehe für die Arbeitgeber auch wichtige Planungssicherheit. Insgesamt, so die Sprecher, sei der Vorschlag der Kommission zudem um CHF 250 Mio. günstiger als jener des Bundesrats.

Am Ende der Eintretensdebatte führte Bundesrat Berset in einem langen Plädoyer noch einmal die aktuelle Problemlage, die Eckwerte und Ziele der Reform, die Unterschiede zwischen dem Entwurf des Bundesrates und jenem der Kommission, sowie die Haltung des Bundesrates gegenüber dem Vorschlag der Kommission aus. Es handle sich hier tatsächlich um eine Reform des Bundesrates, und nicht um eine „Reform Berset", wie in den Medien oft dargestellt, beantwortete der Innenminister eine Frage, die zuvor gestellt worden war. Der Gesamtbundesrat habe sich seit dem Jahr 2012 intensiv mit der Materie beschäftigt. In den wichtigsten Punkten, so der Sozialminister, sei die vorberatende Kommission nun auch dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Diese seien insbesondere die Behandlung der ersten und zweiten Säule in einer einzigen Vorlage und der Erhalt des Rentenniveaus. Die wichtigsten Unterschiede sah er bei der Kompensation durch eine Erhöhung der AHV und bei der Anhebung der Mehrwertsteuer bloss um einen statt 1,5 Prozentpunkte. Während er sich mit dem ersten Punkt anfreunden könne, führte Berset aus, wäre eine stärkere Erhöhung der Mehrwertsteuer bei gleichzeitiger Senkung des Bundesbeitrags an die AHV aus Sicht des Bundesrates erstrebenswerter. Insgesamt drückte Berset jedoch seine Zufriedenheit mit der Arbeit der Kommission und der Haltung des Rates aus, wonach es nicht nur zu „versuchen" gelte, die Altersvorsorge zu reformieren, sondern dies auch tatsächlich gelingen müsse. In diesem Sinne empfahl der Bundesrat Eintreten, und der Ständerat folgte ohne Gegenantrag.

Nachdem Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen worden war, begann noch am selben Tag die Detailberatung. Zuerst wurde Entwurf 1 behandelt, der die 15 Bundesgesetze zur Reform der Altersvorsorge enthält. Erster Diskussionspunkt war die Angleichung des Rentenalters für Männer und Frauen. Der Rat beschloss gegen eine Minderheit Rechsteiner Paul (sp, SG), die das Rentenalter der Frauen bei 64 Jahren belassen wollte, die Rentenalter auf 65 anzugleichen, den Angleichungsprozess direkt bei Inkrafttreten der Reform zu beginnen und diesen auf drei Jahre zu beschränken. Der Entscheid fiel mit 37 zu 8 Stimmen. Damit hatte auch ein Teil der SP-Fraktion die Erhöhung des Frauenrentenalters als Kompromiss mitgetragen. Gegen eine weitere Minderheit Rechsteiner, die den Umwandlungssatz im obligatorischen Teil der zweiten Säule hatte bei 6,8 Prozent belassen wollen, beschloss die kleine Kammer, den Satz auf 6 Prozent zu senken. 37 Ratsmitglieder sprachen sich für die Senkung aus, 7 dagegen. In der Frage des Koordinationsabzuges folge der Rat seiner Kommission einstimmig und ohne Enthaltungen.

Am 15. September 2015, so die späteren Pressereaktionen, setzte sich im Ständerat eine Mitte-Links-Allianz durch. SVP und FDP hofften nun auf den Nationalrat für eine Korrektur, hiess es. Als erstes Traktandum fällte die kleine Kammer nämlich einen Grundsatzentscheid und beschloss die von ihrer Kommission vorgesehene Erhöhung der AHV-Neurenten – einerseits eine lineare Erhöhung um CHF 70, andererseits die Erhöhung der Ehepaarrenten von 150 auf 155 Prozent einer Maximalrente. Der Entscheid fiel mit 21 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung gegen den Willen einer rechts-bürgerlichen Minderheit Gutzwiller (fdp, ZH), die die Erhöhung hatte streichen wollen. Eine sozialdemokratische Minderheit Rechsteiner Paul (sp, SG), die eine Erhöhung für alle Renten statt nur der Neurenten gefordert hatte, wurde dagegen zurückgezogen. In der weiteren Debatte folgte der Rat diskussionslos seiner Kommissionsmehrheit darin, die Lohnbeiträge für die AHV um 0,3 Punkte anzuheben, welche je hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verteilen sind. Eine Minderheit Rechsteiner hatte eine Anhebung um 0,5 Punkte gefordert, eine Minderheit Gutzwiller wehrte sich gegen eine Anhebung der Lohnbeiträge.

Entsprechend dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit beschloss der Rat, die AHV-Beitragssätze für Angestellte und Selbstständigerwerbende zwar anzunähern, jedoch nicht ganz zu vereinheitlichen. Er blieb auch bei der sinkenden AHV-Beitragsskala für Selbstständige mit kleinem Einkommen. Eine Minderheit Rechsteiner hatte die sinkende Skala abschaffen wollen, eine Minderheit Gutzwiller wollte dem Vorschlag des Bundesrates folgen. Eine weitere Differenz zum Bundesratsentwurf entstand, indem der Ständerat mit 25 zu 11 Stimmen bei 5 Enthaltungen seiner Kommissionsmehrheit folgte und jegliche Änderungen bei den Witwen- und Witwerrenten sowie den Waisenrenten strich. Die Kommissionssprecherin erklärte, nach ausführlicher Diskussion habe die Kommission die Änderungen als verfrüht klassiert. Weiter strich die kleine Kammer auf Antrag ihrer Kommission und gegen eine sozialdemokratische Minderheit Bruderer (sp, AG) mit 25 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung die vom Bundesrat vorgesehene Flexibilisierung des Altersrücktritts für Personen, welche bereits früh in die AHV einbezahlt und insgesamt ein tiefes Einkommen erzielt haben. Gemäss aktueller Rechtslage fliessen vor dem 21. Altersjahr bezahlte AHV-Beiträge nicht in die Rentenberechnung ein; die Flexibilisierung wäre gemäss der Minderheitssprecherin mehrheitlich Frauen zugute gekommen. Auch in der Frage der Höhe der Bundesbeiträge zur AHV folgte der Ständerat seiner Kommission und beliess diese einstimmig auf der ursprünglichen Höhe, während der Bundesrat eine Senkung vorgesehen hatte. Ebenfalls einstimmig verzichtete der Rat auf die Einführung eines zweistufigen Interventionsmechanismus in der AHV mit automatischen Stabilisierungsmassnahmen. Er erhöhte aber den Schwellenwert für die Verpflichtung zu nicht-automatischen politischen Massnahmen von einem Stand des AHV-Fonds bei 70% einer Jahresausgabe auf 80% einer Jahresausgabe. Die Übergangsbestimmungen für die Anhebung des Referenzalters der Frauen beschloss die kleine Kammer gemäss Antrag ihrer Kommission mit 26 zu 11 Stimmen bei drei Enthaltungen, womit der Übergang innerhalb von drei Jahren vollzogen wird.

Nachdem die Gesetzesänderungen zur Reform der AHV beraten waren, wandte sich der Ständerat der Reform der beruflichen Vorsorge zu. Er führte auf Antrag seiner Kommission einen neuen Artikel ein, welcher es Personen, die nach ihrem 58. Altersjahr arbeitslos werden, ermöglicht, ihre Einzahlungen in die zweite Säule fortzuführen. Die weitere Beratung verlief unkontrovers, mit Ausnahme einer Bestimmung über die Evaluation der beruflichen Vorsorge, bei der die kleine Kammer vom Bundesrat vorgesehene Kompetenzen für das Bundesamt für Statistik wieder strich. Argumentiert wurde mit Doppelspurigkeiten und zusätzlichen Kosten. Die Sitzung schloss am Mittag und wurde am Morgen des Folgetages wieder aufgenommen. Zu reden gab dabei insbesondere noch die „Legal Quote", jenen Anteil der Erträge in der beruflichen Vorsorge, den ein Lebensversicherer seinen Versicherten mindestens auszahlen muss. Nach geltendem Recht beträgt die Quote 90% und die Kommissionsmehrheit beantragte, daran festzuhalten. Der Bundesrat hatte eine Anhebung auf 92% vorgesehen, und eine Minderheit Egerszegi (fdp, AG) beantragte, dem Bundesrat zu folgen. Der Rat entschied mit 28 zu 15 Stimmen gemäss dem Antrag seiner Kommission.

Damit war die Beratung der Bundesgesetze im Ständerat abgeschlossen und es blieb die Verfassungsbestimmung zur Anpassung des Mehrwertsteuersatzes. Eintreten war obligatorisch. Gemäss Vorschlag des Bundesrates sollte die Mehrwertsteuer gestaffelt um 1,5 Punkte angehoben werden. Die Kommissionsmehrheit beantragte eine ebenfalls gestaffelte Erhöhung um bloss einen Prozentpunkt. Der erste Erhöhungsschritt soll dabei mit dem Ende der Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung über die Mehrwertsteuer zusammenfallen, womit der Satz faktisch gleich bleibt. Ein zweiter Erhöhungsschritt soll dann im Jahr 2021 zusammen mit der Angleichung des Referenzalters von Mann und Frau vollzogen werden. Eine Minderheit Gutzwiller (fdp, ZH) verlangte eine Erhöhung um nur insgesamt 0,9 Prozentpunkte, eine Minderheit Stöckli (sp, BE) eine Anhebung um 1,5 Prozentpunkte. Letztere wurde im Laufe der Debatte zurückgezogen. Der Antrag der Kommissionsmehrheit obsiegte schliesslich gegenüber jenem der Minderheit Gutzwiller mit 27 zu 17 Stimmen ohne Enthaltung. Anschliessend bevorzugten die Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter den Antrag ihrer Kommissionsmehrheit gegenüber jenem des Bundesrates mit 42 zu einer Stimme bei einer Enthaltung.

In der Gesamtabstimmung sprachen sich 29 Ständeratsmitglieder für die Annahme des Entwurfes aus, fünf dagegen, bei 10 Enthaltungen. Das Resultat bestätigte den Eindruck, dass sich Mitte-links im Rat durchgesetzt hatte: Während sämtliche Vertreterinnen und Vertreter von CVP, SP, GP und GLP für die Vorlage stimmten, kamen aus der FDP bloss zwei Ja-Stimmen, aus der SVP gar keine. Die Enthaltungen verteilten sich gleichmässig auf die FDP-Liberale- und die SVP-Fraktion sowie den BDP-Vertreter.

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Dass die Volksinitiative der GLP «Energie- statt Mehrwertsteuer» am 8. März 2015 von der Stimmbevölkerung mit 92.0 Prozent Ablehnung deutlichen Schiffbruch erlitt, lag nicht an der grundsätzlichen Ablehnung des energiepolitischen Kurses des Bundesrates (Energiestrategie 2050) oder an einer Abneigung gegen eine Energiesteuer im Allgemeinen, sondern vielmehr am vorgesehenen Mittel der Initiative, wie die VOX-Nachbefragung zeigte. Als wichtigstes Contra-Argument wurde demnach die Unsicherheit beim Umbau des Steuersystems genannt. Einerseits sei der Ersatz der weitherum anerkannten Mehrwertsteuer, die mehr als ein Drittel der Bundeseinnahmen ausmacht, zu riskant. Andererseits würde die Summe der Lenkungsabgaben mittelfristig aufgrund von Energiekonsumverhaltensänderungen abnehmen, was nur mit stetig anzupassenden Energiesteuersätzen ausgeglichen werden könnte. Zudem wurde moniert, dass die Initiative sozial unfaire Umverteilungswirkungen mit sich bringen würde. In der Wahrnehmung stand die Volksinitiative deshalb bei einer Mehrheit der Stimmbevölkerung vorwiegend im Lichte einer Abschaffung der Mehrwertsteuer sowie einer Reform des Steuersystems und weniger in jenem einer neuen Energiesteuer. Wenig überraschend war jedoch gerade Letztere das zentrale Stimmmotiv der Befürwortenden, die in dieser Energiesteuer ein wirksames Instrument zur Erreichung der Umweltziele sahen. Abgeschreckt hat viele Stimmende der in den Medien im Vorfeld der Abstimmung häufig genannte Preis von CHF 5 pro Liter Benzin, den die Mehrheit nicht bezahlen wollte. Dieser wurde schliesslich auch zum primären Nein-Stimmmotiv. Mehrheitliche Ablehnung fand die Initiative letztlich unabhängig von der Links-Rechts-Einstufung oder von soziodemografischen Faktoren.

« Remplacer la TVA par une taxe sur l’énergie »

Ein im Frühjahr 2015 und somit mitten im Abstimmungskampf zur RTVG-Vorlage gefälltes Bundesgerichtsurteil legte fest, dass die Empfangsgebühren nicht der Mehrwertsteuer unterstellt werden dürfen. Das Bundesgericht gab damit einem Einzelkläger recht. Dieser hatte argumentiert, die Erhebung der Gebühr sei keine Gegenleistung für eine vom Bund erbrachte Dienstleistung, sondern aufgrund deren Zwangscharakter eine hoheitliche Tätigkeit, und eine solche unterstehe nicht der Mehrwertsteuer. Per Mai 2015 senkte die Billag die Radio- und Fernsehgebühren der Privathaushalte von CHF 462.40 aufgrund Wegfallen des Mehrwertsteuersatzes von 2.5% auf CHF 451.10. Sogleich nach Bekanntmachung des Urteil forderten verschiedene Akteure, darunter der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), die Rückerstattung der seit Einreichung der Klage (2011) zu viel entrichteten Gebühren, deren Summe sich auf jährlich ca. CH 30 Mio. beläuft. Eine solche wäre jedoch eine "riesige Bürokratieübung", da die Erträge aus der Mehrwertsteuer direkt in die Bundeskasse flossen, gab etwa Nationalrat Candinas (cvp, GR) gegenüber den Medien zu bedenken, reichte aber sogleich eine breit abgestützte parlamentarische Initiative (15.432) ein, welche auch die im revidierten RTVG verankerte Abgabe von der Mehrwertsteuer zu befreien gedachte. Im August gab der Bundesrat bekannt, dass das Urteil des Bundesgerichts für die Allgemeinheit nicht rückwirkend gelte, sondern lediglich für die vor Gericht aufgetretenen Kläger.

Bundesgericht entscheidet: Empfangsgebühren unterstehen nicht der Mehrwertsteuer
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Ende März 2015 begann der parlamentarische Prozess zur Reform der Altersvorsorge 2020 mit der Beratung in der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats. Entgegen früheren Forderungen, die Reform an den Bundesrat zurückzuweisen, damit dieser sie in zwei Pakete aufspalte, beschloss die Kommission einstimmig, dem Plenum Eintreten zu empfehlen. Die Detailberatungen zogen sich von April bis August, wobei die SGK-SR im Mai eine Sondersitzung ansetzte und Mitte August teils in Anwesenheit des Sozialministers Berset tagte. Die Zeit drängte, denn aus mehreren Gründen schien es wichtig, die Vorlage noch im September 2015 ins Plenum bringen zu können. Einerseits kann nur so verhindert werden, dass aufgrund der auslaufenden IV-Zusatzfinanzierung die Mehrwertsteuer per Ende 2017 gesenkt würde, bloss um kurze Zeit später bei Inkrafttreten der Reform wieder erhöht zu werden – ein aufwändiger und teurer Vorgang, und damit ein möglicher Grund für die Wirtschaftsverbände, die Reform entschlossen zu bekämpfen. Andererseits, so zumindest die Darstellung in der Presse, setzten sich vier gestandene Sozialpolitikerinnen und -politiker aus den Mittefraktionen im Ständerat dafür ein, die Reform noch vor den Wahlen zu beraten, da sie bei diesen nicht mehr antraten und entsprechend nach der Herbstsession aus dem Rat ausscheiden würden. Es handelte sich dabei um Urs Schwaller (cvp, FR), Verena Diener (glp, ZH), Felix Gutzwiller (fdp, ZH) und Doris Fiala (fdp, ZH). Nicht zuletzt bestand das Gefühl eines generellen Zeitdrucks angesichts der negativen Entwicklungen in der ersten und zweiten Säule.

Am 17. August präsentierte die Kommission die Ergebnisse der Beratung in einer Medienkonferenz. Nach rund 45 Stunden Beratungszeit hatte sie die Reform letztlich einstimmig mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Der Erhöhung des Rentenalters für Frauen stimmte die Kommission zu, und sie verkürzte dabei den Anpassungszeitraum von sechs auf vier Jahre. Die punktuelle Erhöhung des Referenzalters für Frauen sah die SGK eingebettet in allgemeine Bestrebungen zur Flexibilisierung des Zeitpunktes des Altersrücktritts. Die Änderungen bei den Witwen- und Waisenrenten lehnte die Kommissionsmehrheit dagegen ab, womit gegenüber dem Bundesratsentwurf Einsparungen in der Höhe von CHF 340 Mio. wegfallen. Sie folgte dem Bundesrat bei der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes auf 6 Prozent. Jedoch entwarf die Kommission ganz andere Ausgleichsmassnahmen als jene, die die Regierung vorgesehen hatte: Nur ein Teil des Ausgleichs sollte über die berufliche Vorsorge geschehen, so die Idee, der andere Teil soll über die AHV abgewickelt werden. Der Grundsatzentscheid dazu war in der Kommission einstimmig mit drei Enthaltungen gefallen. Konkret soll der Koordinationsabzug in der zweiten Säule nur leicht gesenkt und nicht gestrichen werden, dafür sollen alle neuen AHV-Renten um CHF 70 aufgestockt und der Plafond für Ehepaar-Renten in der AHV von 150 auf 155% einer Einzelrente erhöht werden. Zudem sollen die Altersgutschriften in der beruflichen Vorsorge gegenüber dem Entwurf des Bundesrats erhöht und anders gestaffelt werden. Der Beitragsbeginn soll von aktuell 25 auf 21 Jahre gesenkt werden. Auf einen Interventionsmechanismus in der AHV, eine Schuldenbremse, welche bei der Unterschreitung eines Schwellenwerts zu automatischen Beitragserhöhungen und Leistungseinschränkungen führen würde, wollte die Kommission verzichten. Bezüglich der Finanzierung der Reform sah die Ständeratskommission im Gegensatz zum Bundesrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um nur ein anstelle von 1,5 Prozent vor. Die Anpassung sollte zudem in drei Schritten erfolgen. Die Ausgabenerhöhungen bei der AHV sollten innerhalb dieser finanziert werden, und zwar mit 0,3 Lohnprozenten, die je hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu verteilen sind. Die vom Bundesrat vorgesehene Senkung des Bundesanteils in der AHV-Finanzierung lehnte die Kommission ab. Aus der Vorlage streichen wollte die SGK-SR ebenso die beiden bundesrätlichen Vorschläge, den Vorbezug der AHV-Rente für Personen mit tiefem und mittlerem Einkommen abzufedern und die AHV-Beiträge für Selbstständige und Arbeitnehmende zu vereinheitlichen sowie die für erstere sinkende Beitragsskala abzuschaffen. Eine zusätzliche Belastung der Selbstständigerwerbenden um CHF 330 Mio., wie sie der ursprüngliche Entwurf verursacht hätte, wollte die Kommissionsmehrheit nicht hinnehmen. Grundsätzlich verfolgte die SGK-SR mit dem Verzicht auf verschiedene vom Bundesrat vorgesehene Anpassungen das Ziel, die Reform als ganze zu entlasten. Insgesamt waren zu den Mehrheitsanträgen der Kommission 13 Minderheitsanträge eingegangen, über welche das Ständeratsplenum zu entscheiden hat.

In Medien und Öffentlichkeit wurde der von der Kommission des Nationalrats vorgesehene Ausbau bei der AHV als grosse Überraschung aufgenommen. Auch die geplante Finanzierung über eine Erhöhung der Lohnbeiträge kam unerwartet. Die Rede war von einer Mitte-Links-Allianz aus CVP und SP, welche die Vorlage geprägt und sich gegenseitig das Einbringen zentraler Inhalte des Parteiprogramms in die Reform ermöglicht habe – die Erhöhung der AHV-Renten bei der SP, die Besserstellung der Ehepaare bei der CVP. Gleichzeitig schien klar, dass die Reform Bersets mit dem Entscheid der ständerätlichen Kommission eine erste Hürde genommen hatte. Insbesondere die geplante Erhöhung der AHV-Renten führte jedoch zu Kritik: Damit würden die Einsparungen, welche durch die Erhöhung des Frauenrentenalters entstehen, gleich wieder aufgebraucht, so bürgerliche Exponenten. Weiterhin wurde von verschiedener Seite angemerkt, die Reform sichere die Finanzierung der Altersvorsorge bloss bis ins Jahr 2030, nicht jedoch darüber hinausgehend.

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» wurde am 8. März 2015 an der Urne deutlich verworfen: Bei einer Stimmbeteiligung von 41.6% lehnten 92% der Stimmenden die Initiative ab. Das Begehren fiel in sämtlichen Ständen durch, am deutlichsten im Kanton Wallis, wo die Zustimmung gerade 3.9% betrug. Auch im Kanton Basel-Stadt, wo die Zustimmung am höchsten war, betrug diese nur 14%. Die geringe Zustimmung zeigte, dass es der GLP und den Grünen, welche als einzige Partei die Initiative der GLP unterstützte, nicht gelungen war, die eigene Wählerschaft zu überzeugen und zu mobilisieren. Noch am Abstimmungssonntag nahmen Exponenten der SVP den Ball auf und werteten das Abstimmungsergebnis als Votum gegen Lenkungsabgaben generell, weshalb auch die Energiestrategie 2050 des Bundes abzulehnen sei. Die meisten Kommentare betonten hingegen, die Stimmenden hätten die Abschaffung der Mehrwertsteuer als zu radikal empfunden.


Abstimmung vom 8. März 2015

Beteiligung: 41.6%
Ja: 175'405 (8%) / Stände: 0
Nein: 2'010'326 (92%) / Stände: 20 6/2

Parolen:
– Ja: GLP, GPS.
– Nein: SVP, SP, FDP, CVP, BDP, EVP.

« Remplacer la TVA par une taxe sur l’énergie »

Im Februar 2015 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG), mit der die Regierung insbesondere die mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsnachteile von inländischen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten beseitigen will. Nach neuem Recht sollen ausländische Unternehmen ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig werden. Zudem sollen Online-Händler, die mit steuerfreien Sendungen über CHF 100'000 Franken Umsatz pro Jahr erzielen, diese Sendungen ihren Schweizer Kunden mit der Schweizer Mehrwertsteuer in Rechnung stellen müssen. Neu sollen überdies kostenpflichtige Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften zum reduzierten Satz besteuert werden. Dies ist heute bereits bei den gedruckten Ausgaben der Fall. Des Weiteren plant der Bundesrat Präzisierungen im Bereich der Abzüge bei Kunstgegenständen, der Steuerpflicht von Gemeinwesen und der Leistungen von Einrichtungen der Sozialversicherung. Die Regierung ging bei der Verabschiedung der Botschaft davon aus, dass durch die Vorlage jährlich insgesamt rund CHF 68 Mio. Mehreinnahmen generiert werden könnten.

Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

Die Reaktionen auf das negative Umlageergebnis der AHV im Jahr 2014 fielen unterschiedlich aus. Von linker Seite bemerkte der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die AHV stehe trotz des negativen Betriebsergebnisses auf robusten Füssen und Leistungskürzungen seien daher nicht angezeigt. Die roten Zahlen seien auf Mindereinnahmen als Folge der Unternehmenssteuerreform III und auf die erhöhte Erwerbslosigkeit zurückzuführen, so der Gewerkschafts-Dachverband. Mit den vom Bundesrat im Rahmen der Altersvorsorge 2020 vorgeschlagenen Massnahmen wie einer Erhöhung der Mehrwertsteuer liesse sich die Situation jedoch bewältigen. Die bürgerliche Seite, angeführt vom Arbeitgeberverband, widersprach dieser Darstellung vehement. Das Umlageergebnis zeige, dass die Trendwende in der AHV erreicht sei. Damit sei auch klar, dass der vom Bundesrat beabsichtigte Weg ungangbar sei – vielmehr forderte der SAV rasche Massnahmen, um die Sicherheit der Renten zu garantieren. Im Zuge der Diskussion über die Reform der Altersvorsorge 2020 blieb die AHV durch das ganze Jahr 2015 ein Thema in Medien und Öffentlichkeit.

Jahresergebnis 2014 der AHV
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

Mitte November 2014 publizierte der Bundesrat seine Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020. Die Botschaft enthält im Wesentlichen zwei Bestandteile: Einerseits, auf Gesetzesebene, den Entwurf zum Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 mit 15 einzelnen Gesetzen, in der späteren Parlamentsdebatte als Entwurf 1 bezeichnet. Andererseits, auf Verfassungsebene, den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Entwurf 2 genannt. Bundesgesetz und Bundesbeschluss sind dabei voneinander insofern abhängig, als sie nur gemeinsam angenommen werden und in Kraft treten können.

Die Vorlage enthält neun Kernpunkte. Der erste ist der Übergang von einem fixen Rentenalter zu einem so genannten Referenzalter, das für Männer und Frauen bei 65 Jahren liegt und bei dem weder Rentenkürzungen noch -zuschüsse anfallen. Der tatsächliche Rückzug aus dem Erwerbsleben soll zukünftig flexibel gestaltet und zwischen 62 und 70 Jahren angesetzt werden können. In der beruflichen Vorsorge ist eine schrittweise Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf noch sechs Prozent bei gleichzeitigen Ausgleichsmassnahmen zur Erhaltung des Leistungsniveaus vorgesehen. Im Rahmen dieser Ausgleichsmassnahmen soll der Koordinationsabzug abgeschafft werden, um den gesamten Jahreslohn zu versichern, und die Altersgutschriftensätze sollen angepasst werden. Weiter soll in der beruflichen Vorsorge die Transparenz und Aufsicht verbessert und die Erträge privater Lebensversicherer fairer zwischen Anbietern und Versicherten aufgeteilt werden. An der Einschränkung der AHV-Witwenrente für Frauen, die minderjährige oder pflegebedürftige Kinder haben, hielt der Bundesrat in seinem Entwurf fest. Weiter sollen in der AHV die Beitragssätze von Angestellten und Selbstständigerwerbenden vereinheitlicht werden, und in der beruflichen Vorsorge soll das Mindestjahreseinkommen um einen Drittel auf CHF 14'000 gesenkt werden, um mehr Arbeitnehmende obligatorisch in die zweite Säule einzubinden. Zur Sicherung der AHV sieht der Bundesrat Mehreinnahmen aus einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,5 Prozentpunkte vor. Die Erhöhung der Steuer soll in zwei Schritten vorgenommen werden und bis ins Jahr 2030 gelten. Zudem soll in der AHV, wie bereits in der Vergangenheit von diversen parlamentarischen Vorstössen gefordert, ein Interventionsmechanismus etabliert werden, der als Schuldenbremse dient. Damit soll die Liquidität des AHV-Fonds sichergestellt werden. Eine Intervention wird dann ausgelöst, wenn der Vermögensstand des Ausgleichsfonds unter 70% einer Jahresausgabe fällt. Nicht zuletzt sollen mit der Reform die Finanzflüsse zwischen dem Bund und der AHV vereinfacht werden, wobei der Bund weiterhin proportional zu den AHV-Ausgaben beiträgt und damit die demographisch bedingten Mehrkosten mitträgt.

Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf hatte der Bundesrat damit, wie zuvor bereits angekündigt, nur wenige Änderungen vorgenommen. Entsprechend blieben unmittelbare heftige Reaktionen auf die Botschaft aus, jedoch wurden die Monate bis zur Parlamentsdebatte für intensive Diskussionen in Medien und Öffentlichkeit genutzt. Insgesamt wurde der Reformentwurf, wie zuvor auch schon der Vernehmlassungsentwurf, von Journalistinnen und Experten mehrheitlich kritisch bis klar negativ beurteilt. Es war von „Luftschloss" (NZZ), „Realitätsverweigerung" und „Science-Fiction" (BAZ) sowie von einem „Ungetüm" (Weltwoche) die Rede. Weiterhin wurde die Reform als überladen bezeichnet, oft auch als nicht nachhaltig. Letzteres begründet sich insbesondere dadurch, dass in der AHV die Zusatzeinnahmen über die Mehrwertsteuer nur befristet bis ins Jahr 2030 gelten sollen, danach die Kosten aber weiter steigen werden und dass in der beruflichen Vorsorge der angestrebte gesenkte Mindestumwandlungssatz immer noch höher ist, als es bereits heute der versicherungstechnischen Realität entspricht. Ein grosses Thema war die Lastenverteilung, welche die Reform zwischen den Generationen vornimmt. Im Januar 2015 publizierte die Universität Freiburg im Breisgau eine in Zusammenarbeit mit der UBS erstellte Studie zum Thema. Diese zeigt, dass die Reform bei der AHV die so genannte Nachhaltigkeitslücke nicht vollständig schliesst und dass ein grosser Teil der Sanierung zulasten junger und noch ungeborener Generationen geht, während ältere Arbeitnehmende und bereits Pensionierte nur mit kleinen Einbussen rechnen müssen. Bei den heutigen Zahlen, so die Studie, würden sämtliche in der Schweiz lebenden Menschen, egal welchen Alters, aktuell oder zukünftig mehr aus der AHV beziehen, als sie in ihrem Leben in Form von Beiträgen und Steuern einzahlen. Diese Modellrechnung verdeutliche das Ausmass der Umverteilung zulasten künftiger Generationen. Die Forschenden machten auch auf die systemwidrige Umverteilung von Aktiven zu Rentnern in der zweiten Säule aufmerksam, welche durch die Reform nur teilweise behoben wird. Weiterhin kontrovers diskutiert wurde auch die Auswirkung der Reform auf die Situation der Frauen. Im Februar 2015 publizierte das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV ein Faktenblatt zum Thema. Darin werden jene Änderungen aufgezählt, welche spezifisch die Frauen betreffen. Dazu gehört insbesondere das um ein Jahr auf 65 erhöhte Rentenalter, welches jedoch auch zu höheren Renten in der zweiten Säule für Frauen führe. Witwenrenten sollen in Zukunft nur noch jene Frauen neu zugesprochen bekommen, welche Kinder mit einer Berechtigung für Waisenrenten haben, womit eine Abkehr vom Modell des männlichen Familienernährers erfolgt. Einerseits sei kinderlosen Frauen eine eigene Erwerbstätigkeit zuzumuten, so das BSV, andererseits verbessere eine solche generell den Zugang der Frauen zu den Sozialversicherungen. Mit der Senkung der Eintrittsschwelle in der beruflichen Vorsorge werden zukünftig mehr Teilzeiterwerbstätige in der zweiten Säule versichert und damit anspruchsberechtigt, was insbesondere Frauen betrifft. Nebst weiteren erwähnten Änderungen versäumte es das BSV nicht, auf die bestehende starke Umverteilung in der AHV zugunsten der weiblichen Versicherten hinzuweisen. Diese ist auf die im Vergleich zu den Männern tieferen Löhne und Beiträge der Frauen bei gleichzeitig ungefähr gleich hohen Renten zurückzuführen. In der beruflichen Vorsorge wiederum sei trotz der tieferen Renten für Frauen keine Benachteiligung auszumachen, so das Amt. Vielmehr seien die bestehenden Unterschiede ein Resultat der gesellschaftlichen Verhältnisse in der Zeit des Einzahlens, als verheiratete Frauen kaum erwerbstätig waren. Die Aussagen des Bundesamtes blieben nicht unwidersprochen. So kritisierten SP-Exponentinnen, die Reform bringe ausschliesslich für erwerbstätige Frauen Vorteile, wobei eine Erwerbstätigkeit aufgrund der familiären Situation nicht allen Frauen zumutbar sei. Weiter wurde die Befürchtung geäussert, dass die Absenkung der Eintrittsschwelle in die zweite Säule das Angebot an Teilzeitstellen schmälern könnte, da Teilzeitarbeitende dadurch für die Arbeitgeber teurer würden. Ein solcher Rückgang würde speziell Frauen treffen, welche einen grossen Teil der Teilzeitarbeitsstellen besetzen.

Bis zum Beginn der Parlamentsdebatte wurden Vermutungen darüber angestellt und diskutiert, wie einzelne Parteien und Ratsmitglieder sich verhalten und stimmen würden. So gaben schon früh einzelne Fraktionsmitglieder der SP bekannt, die Reform letztlich inklusive der umstrittenen Erhöhung des Rentenalters für Frauen annehmen zu wollen, sofern die bürgerlichen Parteien nicht eine reine Abbauvorlage daraus machten. Die Gewerkschaften ihrerseits sprachen sich deutlich gegen eine Erhöhung des Frauenrentenalters sowie gegen die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes aus. Im Dezember 2014 stellte sich die Grünliberale Bundeshausfraktion hinter das Reformvorhaben. Auch die CVP sprach sich für die Altersvorsorge 2020 aus mit dem Hinweis, eine anders ausgestaltete Reform mit mehr Leistungsabbau wäre nicht mehrheitsfähig. Die SVP lehnte die Vorlage ab, und auch die FDP zeigte sich sehr kritisch. Dennoch wurde schon früh vermutet, die Vorlage werde im Erstrat, dem Ständerat, eine Mehrheit finden. Eine Rolle spielte dabei auch das Timing: So bemerkten Journalisten und Expertinnen, dass die Standesvertreter es sich kurz vor den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2015 nicht würden leisten können, eine wichtige und nötige Reform bachab zu schicken.

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Am 28. September 2014 gelangte die Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" zur Abstimmung. Das drei Jahre zuvor vom Wirteverband GastroSuisse eingereichte Begehren forderte, dass gastgewerbliche Leistungen dem gleichen Steuersatz unterliegen wie die Lieferung von Nahrungsmitteln. Bislang wurden nur Take-away-Einkäufe zum reduzierten Satz von 2,5% besteuert. Für Restaurantleistungen galt der Normalsatz von 8%. Nachdem sich bereits der Nationalrat in der Wintersession 2013 bei 16 Enthaltungen mit 94 zu 78 Stimmen gegen die Initiative ausgesprochen hatte, empfahl im März 2014 auch der Ständerat die Ablehnung des Volksbegehrens. In der kleinen Kammer stimmten bei 2 Enthaltungen 24 Parlamentarierinnen und Parlamentarier gegen und 13 für die Annahme der Volksinitiative. Neben den geschätzten Mindereinnahmen von CHF 750 Mio., die eine Reduktion des Steuersatzes für Restaurants auf 2,5% mit sich gebracht hätte, sprach aus Sicht der Gegner gegen die Initiative, dass mit deren Annahme der bei vielen Personen beliebte Einheitssatz vom Tisch gewesen wäre, da sie zwei separate Sätze für Nahrungsmittel und andere gastgewerbliche Leistungen wie alkoholische Getränke, Tabak und andere Raucherwaren vorsah. Obgleich das Anliegen im Parlament einigen Anklang fand, war ein indirekter Gegenvorschlag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) bereits im Oktober 2013 zurückgezogen worden. Das eingeführte Abgrenzungskriterium zwischen warmen und kalten Speisen vermochte in der Vernehmlassung nicht zu überzeugen. Die nationalen Parteien folgten beim Fassen ihrer Parolen grösstenteils ihren Abgeordneten. Auf nationaler Ebene gaben die SVP und die EDU die Ja-Parole aus, die CVP beschloss die Stimmfreigabe und die restlichen nationalen Parteien fassten die Nein-Parole. Es wichen jedoch etliche Kantonalsektionen und Jungparteien von den Stimmempfehlungen ihrer Mutterparteien ab. Von den grossen Verbänden erhielt das Anliegen der GastroSuisse nur gerade Unterstützung durch den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV). Der Abstimmungskampf verlief sehr einseitig. Die Befürworter der Vorlage bewarben ihre Position deutlich häufiger als die Gegner. Dennoch sprachen sich bei einer Wahlbeteiligung von 45,9% letztlich nur 28,5% der Stimmenden für die Vorlage aus, die auch in keinem Kanton eine Mehrheit auf sich vereinen konnte. Die höchsten Ja-Stimmenanteile wurden in den Kantonen Uri (35,4%), Tessin (35,3%) und Jura (35,1%) gezählt. In den Kantonen Zürich (23,9%), Zug (24,2%) und St. Gallen (26,8%) fand das Anliegen am wenigsten Rückhalt.


Abstimmung vom 28. September 2014

Beteiligung: 47,0%
Ja: 684 563 (28,5%) / 0 Stände
Nein: 1 718 827 (71,5%) / 20 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: SVP, EDU, GastroSuisse, sgv.
– Nein: SPS, FDP(9)*, GPS, GLP, BDP, EVP, eco, SBV, TravS.
– Stimmfreigabe: CVP(13)*
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“

Die Räte behandelten 2014 die Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“, die im Vorjahr zustande gekommen war. Erstrat war der Ständerat. Nachdem er den Entwurf zuerst an die Kommission zurückgewiesen hatte, um die Frage nach der Gültigkeit der Initiative – problematisch ist die vorgesehene rückwirkende Einführung der Steuer – und nach der Einheit der Materie zu klären, folgte die kleine Kammer in der Herbstsession schliesslich dem Bundesrat und empfahl die Initiative zur Ablehnung. Bezüglich der AHV hatte der Bundesrat in seiner Botschaft betont, Zusatzeinnahmen seien grundsätzlich sehr willkommen, angesichts der Nachteile der Initiative wolle man die Finanzierung jedoch im Rahmen der Strategie Altersvorsorge 2020 mit anderen Mitteln sicherstellen. Im Ratsplenum erläuterten die Befürworter der Initiative, man erwarte durch die Steuer Einnahmen von rund CHF 3 Mrd. jährlich, wovon zwei Drittel der AHV zugute kommen würden. Dieses Geld werde dringend benötigt, sei doch ab dem Jahr 2020 oder spätestens 2025 mit einer Unterdeckung zu rechnen. Dank den Zusatzeinnahmen könnte die im Rahmen der Strategie Altersvorsorge 2020 geplante Mehrwertsteuererhöhung auf einen Prozentpunkt statt zwei beschränkt und die AHV-Beiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden könnten gesenkt statt erhöht werden, was die Wirtschaft ankurble. Eine Verwendung von Erbschaftssteuereinnahmen für die AHV sei zudem vernünftig, da sich heute viele Erben und Erbinnen zum Zeitpunkt der Erbschaft selbst bereits im Rentenalter befänden. Die Gegnerschaft ging mehrheitlich nicht auf die AHV-Thematik ein, jedoch wurde der Einwand geäussert, durch die zusätzliche Finanzierung würde das strukturelle Problem der AHV, die demographische Veränderung, nicht gelöst. Es werde also kein Beitrag zu einer nachhaltigen Reform geleistet, vielmehr beabsichtige das Initiativkomitee einen weiteren Ausbau der ersten Säule. In der Wintersession schloss sich der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates an, womit die Initiative dem Volk zur Ablehnung empfohlen wird. Für eine ausführliche Betrachtung der Parlamentsdebatte und insbesondere der – im Zentrum stehenden – steuerlichen Aspekte, siehe hier. Für eine Beleuchtung der staatspolitischen Dimension (Rückwirkung, Einheit der Materie), siehe hier.

„Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“

Die Vernehmlassung zur Reform der Altersvorsorge 2020 dauerte bis Ende März 2014. Am Vernehmlassungsverfahren beteiligten sich alle Kantone, alle grösseren Parteien, die eingeladenen Spitzenverbände der Wirtschaft und diverse Organisationen von Versicherten und Versicherern. Insgesamt gingen 168 Stellungnahmen ein. Ein Grossteil äusserte sich unter anderem zur Revision als Ganzes, wovon rund drei Viertel deren grundsätzliche Stossrichtung – eine gemeinsame Betrachtung der 1. und 2. Säule – begrüssen. Dazu gehören die bürgerlichen Mitteparteien mit Ausnahme der FDP und eine Mehrheit der Kantone, wobei einige jedoch starke Kostenfolgen befürchten. Der Freisinn beurteilt die Reform äusserst kritisch: Umfangreichen Mehreinnahmen stünden nur geringe Einsparungen gegenüber. Damit sei die Reform chancenlos. Ein ausgewogener Kompromiss hätte dagegen Erfolgschancen. Die SVP lehnt die Stossrichtung der Reform aus ähnlichen Überlegungen dagegen grundsätzlich ab und schlägt eine Aufteilung in drei Pakete vor. Arbeitgeberverband, Economiesuisse und Gewerbeverband kritisierten das Paket als überladen und zu stark auf Mehreinnahmen fokussierend; erstere forderten eine Erhöhung des Rentenalters, um die Rentenhöhe erhalten zu können. SP und Grüne sowie der Gewerkschaftsbund plädierten für eine Stärkung bzw. Erhaltung der 1. Säule; die Interessen der Versicherten müssten im Mittelpunkt stehen. Der Gewerkschaftsbund lehnt zudem eine Staffelung der Reform explizit ab, ebenso jegliche Erhöhungen des Rentenalters und die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule. Weiter bemängelten linke Parteien, Gewerkschaften und Frauenorganisationen, die Einsparungen fielen einseitig zulasten der Frauen aus.
Die im Vernehmlassungsverfahren geäusserten Standpunkte entsprachen weitgehend den bereits zuvor öffentlich bezogenen Positionen. Die stark divergierenden Forderungen der verschiedenen Akteure führten rasch zur Befürchtung, die Reform werde im Parlament scheitern und damit weitere kostbare Zeit für eine Neuaufgleisung der Altersvorsorge ungenutzt verstreichen. Im Juni entschied der Bundesrat, das Reformpaket voranzutreiben und noch im Jahr 2014 eine Botschaft auszuformulieren. Dabei sollten einige kleinere Korrekturen zum Vernehmlassungsentwurf vorgenommen werden: Die Mehrwertsteuer-Erhöhung zugunsten der AHV soll auf maximal 1,5 anstelle von 2 Prozentpunkten beschränkt werden, die bereits seit 1999 erhobenen MWSt.-Anteile für die AHV sollen an diese zweckgebunden und der Bundesbeitrag im Gegenzug entsprechend gesenkt werden, und der Koordinationsabzug im obligatorischen Teil der 2. Säule soll abgeschafft werden. Der Bundesrat gab jedoch an, er wolle sich in der Botschaft in weiten Teilen an den Vorentwurf halten, was umgehend auf Kritik stiess. So soll insbesondere an der Behandlung der Reformen der 1. und 2. Säule in einem einzigen Paket festgehalten werden, ebenso an der Abschaffung von Witwenrenten für Frauen ohne minderjährige Kinder. In der Folge war in der Presse zunehmend von einer drohenden Rückweisung der Vorlage durch das Parlament an den Bundesrat die Rede, damit dieser sie in einzelne, kleinere Pakete aufteilen würde. Mitte November wurde bekannt, dass der Entwurf zuerst in den Ständerat kommen würde, was Innenminister Bersets Wunsch entsprechen dürfte. Während die rückweisungswilligen Parteien SVP, FDP und BDP im Nationalrat mehrheitsfähig sind, dürfte im Ständerat die in dieser Sache kompromissbereitere CVP eine Schlüsselrolle spielen. Zudem äusserten sich verschiedene Ständeratsmitglieder der Mitteparteien skeptisch gegenüber einer diskussionslosen Rückweisung, welche zu unnötigen Verzögerungen führen würde. Nichtsdestotrotz erklärten diverse Medien die Reformvorlage bereits für gescheitert, sprachen sich doch auch die bürgerlichen Sozialpolitikerinnen und -politiker im Ständerat für eine Auftrennung der Reform in ihre Bestandteile aus, wobei sie diese jedoch selbst vornehmen und nicht dem Bundesrat überlassen wollten. Einer ebenfalls Mitte November publizierten repräsentativen Umfrage zufolge, welche GfS Bern im Auftrag von Pro Senectute duchgeführt hatte, würden sich 62% der Stimmberechtigten (Stichzeitpunkt Ende September bzw. Anfang Oktober 2014) deutlich oder eher für die Rentenreform aussprechen und nur 28% klar oder eher dagegen.

Reform «Altervorsorge 2020» (BRG 14.088)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter
Dossier: Erhöhung des Rentenalters
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Wie bereits in den letzten Jahren gestaltete sich auch das Jahresergebnis 2013 der IV durchzogen. Das Umlageergebnis (Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ohne Berücksichtigung der Kapitalgewinne) konnte zwar von CHF 394 Mio. im Jahr 2012 auf CHF 509 Mio. im Jahr 2013 gesteigert werden, ohne die befristete Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer und die Übernahme der Schuldzinsen für die Schulden des IV-Fonds beim AHV-Fonds durch den Bund hätten aber erneut rote Zahlen resultiert. Beide Massnahmen, die zusammen im Jahr 2013 knapp CHF 1,3 Mrd. ausmachten, werden voraussichtlich Ende 2017 auslaufen. Die Schulden bei der AHV konnten 2013 um 4% reduziert werden und betragen aktuell noch knapp CHF 13,8 Mrd. Der IV-Ausgleichsfonds enthielt per Ende 2013 unverändert CHF 5 Mrd. Rund 230‘000 Personen bezogen im Jahr 2013 eine Rente der Invalidenversicherung, wovon die mit Abstand grösste Gruppe, 102‘000 Personen umfassend, aufgrund psychischer Erkrankungen rentenberechtigt war.

Jahresergebnis 2013 der IV
Dossier: Jahresergebnisse der IV

Die Sammlung der Unterschriften für die im nationalen Wahljahr 2011 lancierte Initiative „Energie statt Mehrwert besteuern verlief harzig. Rund ein Jahr nach Beginn waren erst etwa 40'000 Unterschriften gesammelt worden. Das Begehren, mit dem auch bewiesen werden sollte, dass die GLP initiativfähig sei, wurde in der Folge zur Prestigesache. Auch mit finanziellen Anreizen wurde versucht, die Unterschriftensammlung zu beschleunigen. Am 17. Dezember – weil der eigentliche Termin, der 15.12., auf einen Samstag fiel und die Unterschriften an einem Werktag eingereicht werden müssen, erhielt die GLP zwei Tage Zusatzfrist – wurden schliesslich 108'830 beglaubigte Unterschriften eingereicht, wovon 108'018 von der Bundeskanzlei Anfang 2013 als gültig akzeptiert wurden.

Initiative „Energie statt Mehrwert besteuern“

Die vom Wirteverband GastroSuisse eingereichte Volksinitiative Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung“ wurde in der Wintersession vom Nationalrat mit 94 zu 78 Stimmen und 16 Enthaltungen abgelehnt. Somit folgte die kleine Kammer dem Antrag der Landesregierung. Das Begehren forderte, dass sowohl Restaurantleistungen als auch Take-away-Transkationen zum reduzierten Satz von aktuell 2,5% besteuert werden sollten. Bislang war dies nur bei letzteren der Fall, während für erstere der Normalsatz von 8% zur Anwendung kam. Während sich im Nationalrat die SVP geschlossen für die Volksinitiative aussprach und sich die Abgeordneten der SP, der Grünen und der Grünliberalen dagegen wandten, taten sich die bürgerlichen Mitteparteien schwer mit diesem Geschäft. Dies lag daran, dass deren Vertreter einerseits viel Verständnis für das Anliegen der Wirte aufbrachten, anderseits die hohen Mindereinnahmen von jährlich rund 700 Millionen Franken in Erwägung zogen. Eine Mehrheit der FDP-Fraktion sowie eine Minderheit von CVP und BDP stimmten schliesslich gegen die Volksinitiative. Nicht zuletzt aufgrund der starken Ambivalenz hatte die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) im Sommer einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, dem auch die WAK des Ständerats zugestimmt hatte. Der Entwurf der Kommissionsinitiative beinhaltete die Beseitigung eines Grossteils der Wettbewerbsverzerrungen, indem die meisten Take-away-Leistungen dem Normalsatz unterstellt werden sollten. Das eingeführte Abgrenzungskriterium zwischen warmen und kalten Speisen vermochte in der Vernehmlassung allerdings nicht zu überzeugen. Im Oktober wurde der Entwurf zurückgezogen, womit kein indirekter Gegenvorschlag zu Stande kam. Die Behandlung der Volksinitiative wurde im Ständerat auf die Frühjahrssession 2014 traktandiert.

Volksinitiative Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“

Das Parlament überwies eine Motion Cassis (fdp, TI), die verlangte, dass der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für eine verbesserte Identifikation von mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen aus dem Ausland die Daten aus dem Online-Meldeverfahren der aus der Europäischen Union (EU) in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden zur Verfügung stehen sollten. Hintergrund dieses Vorstosses bildete die Schwierigkeit, die Mehrwertsteuer für Lieferungen von jenen ausländischen Unternehmen in die Schweiz zu erheben, die nicht im Steuerregister eingetragen waren.

Identifikation von mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen aus dem Ausland

Le Conseil fédéral a annoncé en novembre qu’il rejetait l’initiative populaire des vert’libéraux « Remplacer la TVA par une taxe sur l’énergie ». Dans son message, le gouvernement approuve l’idée directrice du texte, à savoir la mise en place d’un système d’incitation ayant pour but d’atteindre les objectifs de politique climatique et énergétique. En revanche, le gouvernement s’oppose à la suppression de la taxe sur la valeur ajoutée et à la fixation du montant de la taxe de l’énergie en fonction des recettes issues de la TVA. Par conséquent, le Conseil fédéral a recommandé au parlement de refuser l’initiative sans émettre de contre-projet.

« Remplacer la TVA par une taxe sur l’énergie »